A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Die Erreichbarkeit aller landwirtschaftlichen Schläge im Untersuchungsgebiet wird durch die A <strong>26</strong> nicht<br />
beeinträchtigt.<br />
Bezüglich des Kriteriums Ertragsminderung infolge der A <strong>26</strong> ist festzuhalten, dass keine zusätzlichen Einträge<br />
des pflanzenphysiologisch relevanten Schadstoffs SO2 zu erwarten sind. Die Grenzwerte von NOX und NO2<br />
werden auf landwirtschaftlichen Flächen entlang der Unionstraße überschritten. Im Bereich der Unionstraße ist<br />
allerdings festzuhalten, dass es dort bereits jetzt aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zu<br />
Grenzwertüberschreitungen kommt und durch die A <strong>26</strong> lediglich eine randliche Mehrbelastung zu erwarten ist.<br />
Alle landwirtschaftlichen Flächen liegen außerhalb des Tausalzeinflussbereiches von 15 m ab Fahrbahnrand.<br />
Der Flächenverlust aus Sicht der Landwirtschaft wird im Bereich Windflach im Rahmen der Grundeinlöse<br />
geklärt. Somit wird die verbleibende Auswirkung für diesen Konflikt mit gering bewertet. Die Beeinträchtigung<br />
der Ertragsfähigkeit durch Schadstoffeinträge kann durch entsprechende Maßnahmen weitestgehend<br />
vermeiden werden. Somit wird auch in diesem Fall die verbleibende Auswirkung als gering bewertet.<br />
Die Auswirkungen des Projektes auf die Landwirtschaft in der Betriebsphase sind daher geringfügig.<br />
Bodenqualität<br />
Bei der Auswirkungsbetrachtung werden die Kriterien Veränderung des Bodenaufbaus, Veränderung des<br />
Bodenwasserhaushaltes und Fremdstoffeinträge in den Boden beurteilt.<br />
Es werden keine der bekannten Rohstoffgebiete beeinträchtigt. Deshalb ergeben sich aus Sicht des Kriteriums<br />
Rohstoffe keine Auswirkungen. Der Anteil der absoluten Neuversiegelung von Böden beträgt absolut gesehen<br />
ca. 1,7 ha (10,2 %). Dieser verhältnismäßig niedrige Wert lässt sich damit begründen, dass die A <strong>26</strong><br />
weitestgehend bereits bestehende Versiegelungen nutzt.<br />
Es ist mit keinen wesentlichen Veränderungen des Grundwassers zu rechnen, wodurch sich auch keine<br />
Auswirkungen auf grundwassergespeiste Böden im Trassennahbereich ergeben. Einzig im Nahbereich über<br />
den geplanten Rampen der ASt – Donau Nord ist punktuell mit einer sehr erheblichen Beeinflussung zu<br />
rechnen. Die Böden in diesem Gebiet werden derzeit als Hausgärten genutzt. Dieser Eingriff auf einen bereits<br />
anthropogen veränderten Boden wird deshalb mit gering bewertet.<br />
Durch den erhöhten Eintrag von PM10, PAK und Natrium Chlorid (aus Streusalzen) werden aus Sicht des<br />
Kriteriums Fremdstoffe im Boden mittlere Auswirkungen auf die trassennahen Böden erwartet.<br />
Die verbleibenden Auswirkungen in der Betriebsphase werden in Hinsicht auf die Veränderung des<br />
Bodenaufbaus als mittel eingestuft. Die rasche Begrünung der Grünflächen, die Entsiegelung nicht mehr<br />
benötigter Versiegelungen und die Ausprägung der Rettungsplätze und Wirtschaftswege sind wesentliche<br />
Maßnahmen; ein zusätzlicher Anteil an Neuversiegelung verbleibt allerdings.<br />
Die Auswirkungen des Projektes auf die Bodenqualität in der Betriebsphase sind daher vertretbar.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
Seite 135 von 199