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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Die Erreichbarkeit aller landwirtschaftlichen Schläge im Untersuchungsgebiet wird durch die A <strong>26</strong> nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

Bezüglich des Kriteriums Ertragsminderung infolge der A <strong>26</strong> ist festzuhalten, dass keine zusätzlichen Einträge<br />

des pflanzenphysiologisch relevanten Schadstoffs SO2 zu erwarten sind. Die Grenzwerte von NOX und NO2<br />

werden auf landwirtschaftlichen Flächen entlang der Unionstraße überschritten. Im Bereich der Unionstraße ist<br />

allerdings festzuhalten, dass es dort bereits jetzt aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zu<br />

Grenzwertüberschreitungen kommt und durch die A <strong>26</strong> lediglich eine randliche Mehrbelastung zu erwarten ist.<br />

Alle landwirtschaftlichen Flächen liegen außerhalb des Tausalzeinflussbereiches von 15 m ab Fahrbahnrand.<br />

Der Flächenverlust aus Sicht der Landwirtschaft wird im Bereich Windflach im Rahmen der Grundeinlöse<br />

geklärt. Somit wird die verbleibende Auswirkung für diesen Konflikt mit gering bewertet. Die Beeinträchtigung<br />

der Ertragsfähigkeit durch Schadstoffeinträge kann durch entsprechende Maßnahmen weitestgehend<br />

vermeiden werden. Somit wird auch in diesem Fall die verbleibende Auswirkung als gering bewertet.<br />

Die Auswirkungen des Projektes auf die Landwirtschaft in der Betriebsphase sind daher geringfügig.<br />

Bodenqualität<br />

Bei der Auswirkungsbetrachtung werden die Kriterien Veränderung des Bodenaufbaus, Veränderung des<br />

Bodenwasserhaushaltes und Fremdstoffeinträge in den Boden beurteilt.<br />

Es werden keine der bekannten Rohstoffgebiete beeinträchtigt. Deshalb ergeben sich aus Sicht des Kriteriums<br />

Rohstoffe keine Auswirkungen. Der Anteil der absoluten Neuversiegelung von Böden beträgt absolut gesehen<br />

ca. 1,7 ha (10,2 %). Dieser verhältnismäßig niedrige Wert lässt sich damit begründen, dass die A <strong>26</strong><br />

weitestgehend bereits bestehende Versiegelungen nutzt.<br />

Es ist mit keinen wesentlichen Veränderungen des Grundwassers zu rechnen, wodurch sich auch keine<br />

Auswirkungen auf grundwassergespeiste Böden im Trassennahbereich ergeben. Einzig im Nahbereich über<br />

den geplanten Rampen der ASt – Donau Nord ist punktuell mit einer sehr erheblichen Beeinflussung zu<br />

rechnen. Die Böden in diesem Gebiet werden derzeit als Hausgärten genutzt. Dieser Eingriff auf einen bereits<br />

anthropogen veränderten Boden wird deshalb mit gering bewertet.<br />

Durch den erhöhten Eintrag von PM10, PAK und Natrium Chlorid (aus Streusalzen) werden aus Sicht des<br />

Kriteriums Fremdstoffe im Boden mittlere Auswirkungen auf die trassennahen Böden erwartet.<br />

Die verbleibenden Auswirkungen in der Betriebsphase werden in Hinsicht auf die Veränderung des<br />

Bodenaufbaus als mittel eingestuft. Die rasche Begrünung der Grünflächen, die Entsiegelung nicht mehr<br />

benötigter Versiegelungen und die Ausprägung der Rettungsplätze und Wirtschaftswege sind wesentliche<br />

Maßnahmen; ein zusätzlicher Anteil an Neuversiegelung verbleibt allerdings.<br />

Die Auswirkungen des Projektes auf die Bodenqualität in der Betriebsphase sind daher vertretbar.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 135 von 199

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