A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Die Grenzwerte von NOX und NO2 werden auf landwirtschaftlichen Flächen entlang der Unionstraße und am<br />
Windflach überschritten. Im Bereich der Unionstraße ist allerdings festzuhalten, dass es dort bereits jetzt<br />
aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zu Grenzwertüberschreitungen kommt und durch die Bauarbeiten<br />
lediglich randliche Mehrbelastungen zu erwarten sind. Aufgrund der Staubentwicklung im Bereich von<br />
Baustellen, kann es zusätzlich zu geringfügigen Nutzungseinschränkungen auf den oben genannten<br />
landwirtschaftlichen Flächen kommen.<br />
Durch das Setzen von Maßnahmen, wie möglichste Minimierung von Staubemissionen sowie<br />
Zwischenlagerung der landwirtschaftlichen Böden und fachgemäße Rekultivierung, werden die verbleibenden<br />
Auswirkungen mit gering bewertet.<br />
Die Auswirkungen des Projektes auf die Landwirtschaft in der Bauphase sind daher geringfügig.<br />
Bodenqualität<br />
Bei der Auswirkungsbetrachtung werden die Kriterien Veränderung des Bodenaufbaus, Veränderung des<br />
Bodenwasserhaushaltes und Fremdstoffeinträge in den Boden beurteilt.<br />
Während der Bauphase findet für das Grundwasser keine abweichenden Auswirkungen zur Betriebsphase und<br />
somit auch keine abweichenden Auswirkungen zur Wasserversorgung grundwassergespeister Böden statt. Es<br />
werden ca. 5,8 ha Flächen beansprucht, wobei es sich bei fast der Hälfte um bereits versiegelte Flächen<br />
handelt.<br />
Auf unbefestigten Baustraßen kann es bei trockner Witterung zu Staubentwicklung und zu einem Eintrag in die<br />
angrenzenden Böden kommen.<br />
Staubauflagerungen sind mit freiem Auge sichtbar und erstrecken sich in einem Bereich von 1-2m neben dem<br />
Fahrbahnrand. Die entsprechenden Auswirkungen auf den Boden werden als gering eingeschätzt.<br />
Durch rasche Begrünungsmaßnahmen sowie Rekultivierung auf allen vorübergehend beanspruchten<br />
landwirtschaftlichen Flächen werden die verbleibenden Auswirkungen mit gering bewertet.<br />
Die Auswirkungen des Projektes auf die Bodenqualität in der Bauphase sind daher geringfügig.<br />
9.2.2.2 Betriebsphase<br />
Landwirtschaft<br />
In der Auswirkungsbetrachtung werden die Kriterien Flächenverlust, Änderung Schlaggröße und –form,<br />
Erreichbarkeit der Schläge und Ertragsminderung infolge der A<strong>26</strong> untersucht.<br />
In der Betriebsphase werden lediglich am „Windflach“ zwei landwirtschaftliche Flächen beansprucht. Durch die<br />
benötigte Fläche ergibt sich auch eine Veränderung der Schlaggröße und –form dieser Schläge. Die jeweiligen<br />
Schlaggrößen halbieren sich. Die Schlagform ändert sich von 1:2 auf 1:1 bzw. von 1:1 auf 1:2.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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