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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Die Grenzwerte von NOX und NO2 werden auf landwirtschaftlichen Flächen entlang der Unionstraße und am<br />

Windflach überschritten. Im Bereich der Unionstraße ist allerdings festzuhalten, dass es dort bereits jetzt<br />

aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zu Grenzwertüberschreitungen kommt und durch die Bauarbeiten<br />

lediglich randliche Mehrbelastungen zu erwarten sind. Aufgrund der Staubentwicklung im Bereich von<br />

Baustellen, kann es zusätzlich zu geringfügigen Nutzungseinschränkungen auf den oben genannten<br />

landwirtschaftlichen Flächen kommen.<br />

Durch das Setzen von Maßnahmen, wie möglichste Minimierung von Staubemissionen sowie<br />

Zwischenlagerung der landwirtschaftlichen Böden und fachgemäße Rekultivierung, werden die verbleibenden<br />

Auswirkungen mit gering bewertet.<br />

Die Auswirkungen des Projektes auf die Landwirtschaft in der Bauphase sind daher geringfügig.<br />

Bodenqualität<br />

Bei der Auswirkungsbetrachtung werden die Kriterien Veränderung des Bodenaufbaus, Veränderung des<br />

Bodenwasserhaushaltes und Fremdstoffeinträge in den Boden beurteilt.<br />

Während der Bauphase findet für das Grundwasser keine abweichenden Auswirkungen zur Betriebsphase und<br />

somit auch keine abweichenden Auswirkungen zur Wasserversorgung grundwassergespeister Böden statt. Es<br />

werden ca. 5,8 ha Flächen beansprucht, wobei es sich bei fast der Hälfte um bereits versiegelte Flächen<br />

handelt.<br />

Auf unbefestigten Baustraßen kann es bei trockner Witterung zu Staubentwicklung und zu einem Eintrag in die<br />

angrenzenden Böden kommen.<br />

Staubauflagerungen sind mit freiem Auge sichtbar und erstrecken sich in einem Bereich von 1-2m neben dem<br />

Fahrbahnrand. Die entsprechenden Auswirkungen auf den Boden werden als gering eingeschätzt.<br />

Durch rasche Begrünungsmaßnahmen sowie Rekultivierung auf allen vorübergehend beanspruchten<br />

landwirtschaftlichen Flächen werden die verbleibenden Auswirkungen mit gering bewertet.<br />

Die Auswirkungen des Projektes auf die Bodenqualität in der Bauphase sind daher geringfügig.<br />

9.2.2.2 Betriebsphase<br />

Landwirtschaft<br />

In der Auswirkungsbetrachtung werden die Kriterien Flächenverlust, Änderung Schlaggröße und –form,<br />

Erreichbarkeit der Schläge und Ertragsminderung infolge der A<strong>26</strong> untersucht.<br />

In der Betriebsphase werden lediglich am „Windflach“ zwei landwirtschaftliche Flächen beansprucht. Durch die<br />

benötigte Fläche ergibt sich auch eine Veränderung der Schlaggröße und –form dieser Schläge. Die jeweiligen<br />

Schlaggrößen halbieren sich. Die Schlagform ändert sich von 1:2 auf 1:1 bzw. von 1:1 auf 1:2.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 134 von 199

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