A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
(dh bis 2025) ist jedoch von einer Verbesserung der Gesamtimmissionssituation auszugehen. Seitens der<br />
Humanmedizin werden die verbleibenden Auswirkungen der Immissionen auf den Menschen mit gering<br />
eingestuft und wird im Bericht festgehalten, dass in diesem vorbelasteten städtischen Raum mit keinen<br />
unzumutbaren Zusatzbelastungen zu rechnen ist. Für bestehende Nutzungen und Funktionen gem. geltendem<br />
Flächenwidmungsplan ist bei Umsetzung des Vorhabens A <strong>26</strong> mit der damit verbundenen Verkehrsverlagerung<br />
und unter der Voraussetzung der Umsetzung sämtlicher Schutzmaßnahmen gegenüber dem „Prognosefall<br />
Nullvariante 2025“ überwiegend von Verbesserungen für den Siedlungs- und Wirtschaftsraum auszugehen.<br />
Dies wird abgeleitet aus den Verkehrszahlen der Verkehrsuntersuchung von areal Consult, wonach im Bereich<br />
der Waldeggstraße bis zum Jahr 2025 ohne A <strong>26</strong> mit einer weiteren Verkehrszunahme gegenüber dem Stand<br />
2005 von 40 – 50 % zu rechnen wäre. Dies hätte deutliche negative Auswirkungen auf den bestehenden<br />
Siedlungs- und Wirtschaftsraum des Stadtzentrums zur Folge, da sich durch eine weitere Verkehrszunahme die<br />
Wohnumfeldqualität deutlich verschlechtern würde - weitere Verzögerungen im Verkehr wären in Kauf zu<br />
nehmen.<br />
Neben den zu erwartenden Verbesserungen für den Siedlungsraum werden kleinräumig mäßig bis hohe<br />
Auswirkungen ermittelt. Im Bereich des bergmännischen Tunnels Freinberg ist mit keinen verbleibenden<br />
Auswirkungen zu rechnen.<br />
Für das Gesamtvorhaben A <strong>26</strong> werden überwiegend Verbesserungen für den Siedlungsraum erzielt, die<br />
verbleibenden, teilweise als mäßig bis punktuell hoch eingestuften Auswirkungen auf den Siedlungsraum in<br />
Zusammenschau aller betrachteten Kriterien und unter Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen<br />
werden als vertretbar eingestuft.<br />
9.2.2 Landwirtschaft und Boden<br />
9.2.2.1 Bauphase<br />
Landwirtschaft<br />
In der Auswirkungsbetrachtung werden die Kriterien Flächenverlust, Änderung Schlaggröße und –form,<br />
Erreichbarkeit der Schläge und Ertragsminderung infolge der A<strong>26</strong> untersucht.<br />
In der Bauphase werden durch Baustelleneinrichtungen lediglich Teile einer landwirtschaftlichen Fläche am<br />
„Windflach“ beansprucht. Der verbleibende Schlag wird in zwei Flächen zerschnitten, die jeweils eine Größe<br />
von < 1 ha besitzen und deren Schlagform keine regelmäßige geometrische Struktur aufweist.<br />
Die Erreichbarkeit aller landwirtschaftlichen Schläge im Untersuchungsgebiet wird in der Bauphase nicht<br />
beeinträchtigt.<br />
Bezüglich des Kriteriums Ertragsminderung infolge der A <strong>26</strong> ist festzuhalten, dass keine zusätzlichen Einträge<br />
des pflanzenphysiologisch relevanten Schadstoffs SO2 in der Bauphase zu erwarten sind.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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