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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Hinsichtlich der Wirtschaft und Regionalentwicklung sind überwiegend Übereinstimmungen mit Zielsetzungen<br />

der Stadt Linz bzw. regionalen Zielsetzungen, definiert in gelt. Programmen und Konzepten, gegeben und sind<br />

daher keine negativen Auswirkungen durch das Vorhaben A <strong>26</strong> erkennbar. Vielmehr wird die Umsetzung der A<br />

<strong>26</strong> als ein Baustein zur Erhaltung und Entwicklung des Standortpotenziales Linz und Linz-Land gesehen.<br />

Die Umsetzung des Vorhabens wird somit hinsichtlich wirtschaftlicher Gegebenheiten positiv bewertet.<br />

Siedlungsraum:<br />

Kriterium: Zielkonflikte mit Festlegungen gem. geltendem Örtlichen Entwicklungskonzept:<br />

Im gegenständlichen Kriterium werden die Auswirkungen auf im Örtlichen Entwicklungskonzept der Stadt Linz<br />

festgelegte Ziele und Maßnahmen untersucht. Diesbezüglich konnten keine Konflikte mit dem Vorhaben A <strong>26</strong><br />

erkannt werden, vielmehr wird im geltenden Entwicklungskonzept bereits auf die Umsetzung der A <strong>26</strong> Bezug<br />

genommen und werden Zielsetzungen in Verbindung mit der Umsetzung des Vorhabens definiert.<br />

Kriterium: räumlich-funktionelle Zusammenhänge/ Trennwirkung<br />

In der Betriebsphase ist hinsichtlich räumlicher Zusammenhänge mit keinen Auswirkungen zu rechnen.<br />

Kriterium: Flächennutzungen im Siedlungsraum<br />

Neben den Auswirkungen auf den Siedlungsraum durch Immissionen werden auch die Veränderungen der<br />

Wohnumfeldsituation, welche durch Maßnahmen wie Gestaltungs- und Abschirmmaßnahmen reduziert werden<br />

können, beschrieben. Konkret zu nennen ist dabei insbesondere die Waldeggstraße, welche durch den Wegfall<br />

der bahnseitigen Häuserzeile einer gänzlichen Neustrukturierung unterliegt. Die veränderte Blickbeziehung<br />

Richtung Bahnhofgelände verändert das Siedlungsumfeld erheblich. Die Umsetzung von<br />

Gestaltungsmaßnahmen und die Schaffung von visuellen Bezugspunkten ist vorgesehen und wird<br />

diesbezüglich auf den landschaftspflegerischen Begleitplan verwiesen. Deutliche Veränderungen des<br />

Siedlungsumfeldes sind ebenfalls für die Objekte entlang der Sophiengutstraße und die Objekte entlang der<br />

Donau durch die Errichtung der Donaubrücke zu erwarten (diesbezüglich werden die verbleibenden<br />

Auswirkungen mit mittel bis hoch eingestuft). Die Bereiche ASt Unionstraße, Waldeggstraße mit ASt Bahnhof<br />

sowie der Oberen Donaulände sind hinsichtlich der Lärmbelastung als stark vorbelastete Gebiete zu<br />

bezeichnen. Mit dem Vorhaben wird zwar insbesondere in der Waldeggstraße eine Reduktion des<br />

Straßenverkehrlärms erreicht, aufgrund des gänzlichen Wegfalls der bahnseitigen Häuserzeile wirkt jedoch der<br />

bahnbedingte Lärm stärker als bisher auf die weiterhin bestehenden Wohngebiete. Insgesamt ist vor allem im<br />

Tag- und Abendzeitraum von Verbesserungen der Lärmsituation auszugehen, im Nachtzeitraum sind<br />

insbesondere im Wohngebiet zwischen Waldeggstraße und Ghegastraße bahnbedingte Pegelerhöhungen<br />

prognostiziert. Neben den im Projekt enthaltenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der ASt und<br />

Portalbereiche sind zusätzlich passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich, diesbezüglich wird auf die<br />

Ausführungen im schalltechnischen Bericht verwiesen. Auswirkungen durch Erschütterungen sind in der<br />

Betriebsphase nicht zu erwarten, hinsichtlich Luftschadstoffe ist entsprechend den Angaben des Fachbereiches<br />

“Luftschadstoffe“ mittelfristig mit einer Verschlechterung der Schadstoffgegebenheiten zu rechnen, langfristig<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 132 von 199

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