A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Kriterium: Flächennutzungen im Siedlungsraum<br />
In der Bauphase ist vor allem aufgrund der Nähe zum Bauvorhaben mit wenn auch zeitlich begrenzten erhöhten<br />
Auswirkungen zu rechnen. Diese werden bei Umsetzen der Maßnahmen als mittel bis hoch eingestuft. Dabei ist<br />
besonders in den Bereichen ASt Unionstrasse, Tunnel Freinberg – Unterflurtrasse Waldeggstraße bis zum ASt<br />
Bahnhof sowie im Bereich der Anschlussstellen Donau Nord und Süd aufgrund der Bauführungen sowie des<br />
erforderlichen Abbruchs von mehreren Gebäuden mit erhöhten Auswirkungen durch Lärm- und<br />
Schadstoffimmissionen zu rechnen, welche jedoch nach Beurteilung durch die Humanmedizin als vertretbar<br />
einzustufen sind. Im Bereich des bergmännischen Tunnels Freinberg ergeben sich Auswirkungen durch den<br />
Tunnelvortrieb in Form von Erschütterungen und sekundären Luftschall. Die Auswirkungen durch<br />
Erschütterungen in der Bauphase werden seitens des Fachgutachters für Erschütterungen als “mittel“<br />
eingestuft.<br />
Zur Reduzierung der Auswirkungen in der Bauphase werden Maßnahmen festgelegt, die sich neben<br />
Maßnahmen im Bauablauf und Geräteeinsatz auch auf Objektschutz bereits in der Bauphase beziehen. Für die<br />
Umsetzung des Vorhabens ist der Abbruch von mehreren Objekten erforderlich. Dabei handelt es sich in der<br />
Waldeggstraße um die gesamte bahnseitige Häuserzeile, die sich aus einem Geschoßwohnbau und<br />
zahlreichen überwiegend zwei- bis dreigeschoßigen Wohnobjekten mit teilweisen gewerblichen Nutzungen im<br />
Erdgeschoß zusammensetzt. Im Bereich der ASt Bahnhof werden neben einer Tankstelle und dem „Holland-<br />
Blumenmark“ vier weitere Objekte mit Wohnnutzung sowie Nebengebäude direkt beansprucht, bei der<br />
Anschlussstelle Donau Süd ein Wohnobjekt und ein weiteres Nebengebäude. Diese Bestandsobjekte, welche<br />
zurzeit konkurrierende Nutzungen zum Vorhaben A <strong>26</strong> darstellen, sind im Fachbericht, 4.1.1 in einer<br />
Übersichtstabelle aufgelistet und fotografisch dokumentiert. Fachliche und rechtliche Konsequenzen aus dem<br />
ableitbaren konkurrierenden Nutzungsanspruch an denselben Raum unterliegen dem Abwägungsprozess im<br />
öffentlichen Interesse.<br />
Die für die Bauphase ermittelten mittleren verbleibenden Auswirkungen auf den Siedlungsraum werden unter<br />
Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen aus Sicht des Fachbereiches Siedlungsraum als vertretbar<br />
eingestuft.<br />
9.2.1.2 Betriebsphase<br />
Wirtschaftsraum:<br />
Für den Bereich Wirtschaft/ Regionalentwicklung ist zusammenfassend festzustellen, dass die Realisierung des<br />
Vorhabens A <strong>26</strong> als für den Wirtschaftsstandort wichtiges Verkehrsvorhaben gesehen wird und demgemäß die<br />
Zielsetzungen fördert. Negative Auswirkungen im Bereich der Grünzone der Stadt Linz, festgelegt im<br />
Regionalen Raumordnungsprogramm für die Region Linz- Umland, LGBl. Nr. 30/1999, sind durch Maßnahmen<br />
zu minimieren. Mögliche lokale Auswirkungen auf einzelne Betriebe und Standorte im innerstädtischen Bereich<br />
durch die Veränderung der Verkehrsströme würden den Rahmen der gegenständlichen Aufgabenstellung einer<br />
Umweltverträglichkeitserklärung übersteigen.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
Seite 131 von 199