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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Kriterium: Flächennutzungen im Siedlungsraum<br />

In der Bauphase ist vor allem aufgrund der Nähe zum Bauvorhaben mit wenn auch zeitlich begrenzten erhöhten<br />

Auswirkungen zu rechnen. Diese werden bei Umsetzen der Maßnahmen als mittel bis hoch eingestuft. Dabei ist<br />

besonders in den Bereichen ASt Unionstrasse, Tunnel Freinberg – Unterflurtrasse Waldeggstraße bis zum ASt<br />

Bahnhof sowie im Bereich der Anschlussstellen Donau Nord und Süd aufgrund der Bauführungen sowie des<br />

erforderlichen Abbruchs von mehreren Gebäuden mit erhöhten Auswirkungen durch Lärm- und<br />

Schadstoffimmissionen zu rechnen, welche jedoch nach Beurteilung durch die Humanmedizin als vertretbar<br />

einzustufen sind. Im Bereich des bergmännischen Tunnels Freinberg ergeben sich Auswirkungen durch den<br />

Tunnelvortrieb in Form von Erschütterungen und sekundären Luftschall. Die Auswirkungen durch<br />

Erschütterungen in der Bauphase werden seitens des Fachgutachters für Erschütterungen als “mittel“<br />

eingestuft.<br />

Zur Reduzierung der Auswirkungen in der Bauphase werden Maßnahmen festgelegt, die sich neben<br />

Maßnahmen im Bauablauf und Geräteeinsatz auch auf Objektschutz bereits in der Bauphase beziehen. Für die<br />

Umsetzung des Vorhabens ist der Abbruch von mehreren Objekten erforderlich. Dabei handelt es sich in der<br />

Waldeggstraße um die gesamte bahnseitige Häuserzeile, die sich aus einem Geschoßwohnbau und<br />

zahlreichen überwiegend zwei- bis dreigeschoßigen Wohnobjekten mit teilweisen gewerblichen Nutzungen im<br />

Erdgeschoß zusammensetzt. Im Bereich der ASt Bahnhof werden neben einer Tankstelle und dem „Holland-<br />

Blumenmark“ vier weitere Objekte mit Wohnnutzung sowie Nebengebäude direkt beansprucht, bei der<br />

Anschlussstelle Donau Süd ein Wohnobjekt und ein weiteres Nebengebäude. Diese Bestandsobjekte, welche<br />

zurzeit konkurrierende Nutzungen zum Vorhaben A <strong>26</strong> darstellen, sind im Fachbericht, 4.1.1 in einer<br />

Übersichtstabelle aufgelistet und fotografisch dokumentiert. Fachliche und rechtliche Konsequenzen aus dem<br />

ableitbaren konkurrierenden Nutzungsanspruch an denselben Raum unterliegen dem Abwägungsprozess im<br />

öffentlichen Interesse.<br />

Die für die Bauphase ermittelten mittleren verbleibenden Auswirkungen auf den Siedlungsraum werden unter<br />

Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen aus Sicht des Fachbereiches Siedlungsraum als vertretbar<br />

eingestuft.<br />

9.2.1.2 Betriebsphase<br />

Wirtschaftsraum:<br />

Für den Bereich Wirtschaft/ Regionalentwicklung ist zusammenfassend festzustellen, dass die Realisierung des<br />

Vorhabens A <strong>26</strong> als für den Wirtschaftsstandort wichtiges Verkehrsvorhaben gesehen wird und demgemäß die<br />

Zielsetzungen fördert. Negative Auswirkungen im Bereich der Grünzone der Stadt Linz, festgelegt im<br />

Regionalen Raumordnungsprogramm für die Region Linz- Umland, LGBl. Nr. 30/1999, sind durch Maßnahmen<br />

zu minimieren. Mögliche lokale Auswirkungen auf einzelne Betriebe und Standorte im innerstädtischen Bereich<br />

durch die Veränderung der Verkehrsströme würden den Rahmen der gegenständlichen Aufgabenstellung einer<br />

Umweltverträglichkeitserklärung übersteigen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 131 von 199

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