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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Es ist daher unter den getroffenen Annahmen für die exponiertesten Objekte, welche in einem Minimalabstand<br />

zum geplanten Tunnel von etwa 15 m liegen, mit Sekundärschallimmissionen von maximal 24dB zu rechnen.<br />

Dies liegt immer noch deutlich unter dem geforderten Richtwert von 30dB. Die auf diesem Weg berechneten<br />

Immissionen aus Erschütterungen liegen deutlich unterhalb von KB=0,1.<br />

In der Betriebsphase bleiben die Immissionen deutlich unter den Richtwerten; die durch das Projekt bedingten<br />

Auswirkungen sind somit nicht relevant.<br />

9.2 SCHUTZGUT MENSCH, LEBENSRÄUME (INKL. NUTZUNGEN)<br />

9.2.1 Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />

9.2.1.1 Bauphase<br />

Wirtschaftsraum:<br />

Für die Bauphase sind sowohl positive Auswirkungen (erhöhte Kommunalsteuereinnahmen für die Stadt) als<br />

auch negative Auswirkungen auf lokale Betriebe (Auflösung von Betrieben sowie eingeschränkte<br />

Erreichbarkeiten) abzuleiten, die verbleibenden Auswirkungen für die Bauphase wurden mit sehr gering<br />

eingestuft.<br />

In der Bausphase sind die durch das Projekt bedingten Auswirkungen auf den Gesamtwirtschaftsraum<br />

somit nicht relevant.<br />

Siedlungsraum:<br />

Kriterium: Zielkonflikte mit Festlegungen gem. geltendem Örtlichen Entwicklungskonzept:<br />

Aufgrund des begrenzten Zeitraumes für die Bauphase werden die Auswirkungen des Projektes auf das ggst.<br />

Kriterium während der Bauphase als nicht relevant angesehen.<br />

Kriterium: räumlich-funktionelle Zusammenhänge/ Trennwirkung<br />

In der Bauphase sind Störungen von Wegverbindungen zu erwarten, lokale Erhöhungen des<br />

Umwegeaufwandes sind zeitlich begrenzt möglich. Die verbleibenden Auswirkungen für die Bauphase werden<br />

diesbezüglich mit “mittel“ eingestuft.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 130 von 199

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