A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Es ist daher unter den getroffenen Annahmen für die exponiertesten Objekte, welche in einem Minimalabstand<br />
zum geplanten Tunnel von etwa 15 m liegen, mit Sekundärschallimmissionen von maximal 24dB zu rechnen.<br />
Dies liegt immer noch deutlich unter dem geforderten Richtwert von 30dB. Die auf diesem Weg berechneten<br />
Immissionen aus Erschütterungen liegen deutlich unterhalb von KB=0,1.<br />
In der Betriebsphase bleiben die Immissionen deutlich unter den Richtwerten; die durch das Projekt bedingten<br />
Auswirkungen sind somit nicht relevant.<br />
9.2 SCHUTZGUT MENSCH, LEBENSRÄUME (INKL. NUTZUNGEN)<br />
9.2.1 Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />
9.2.1.1 Bauphase<br />
Wirtschaftsraum:<br />
Für die Bauphase sind sowohl positive Auswirkungen (erhöhte Kommunalsteuereinnahmen für die Stadt) als<br />
auch negative Auswirkungen auf lokale Betriebe (Auflösung von Betrieben sowie eingeschränkte<br />
Erreichbarkeiten) abzuleiten, die verbleibenden Auswirkungen für die Bauphase wurden mit sehr gering<br />
eingestuft.<br />
In der Bausphase sind die durch das Projekt bedingten Auswirkungen auf den Gesamtwirtschaftsraum<br />
somit nicht relevant.<br />
Siedlungsraum:<br />
Kriterium: Zielkonflikte mit Festlegungen gem. geltendem Örtlichen Entwicklungskonzept:<br />
Aufgrund des begrenzten Zeitraumes für die Bauphase werden die Auswirkungen des Projektes auf das ggst.<br />
Kriterium während der Bauphase als nicht relevant angesehen.<br />
Kriterium: räumlich-funktionelle Zusammenhänge/ Trennwirkung<br />
In der Bauphase sind Störungen von Wegverbindungen zu erwarten, lokale Erhöhungen des<br />
Umwegeaufwandes sind zeitlich begrenzt möglich. Die verbleibenden Auswirkungen für die Bauphase werden<br />
diesbezüglich mit “mittel“ eingestuft.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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