A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
9.1.3 Erschütterungen<br />
9.1.3.1 Bauphase<br />
Bautätigkeiten im Untergrund, die Erschütterungen auslösen, treten im Rahmen von Baugrubensicherungen,<br />
Aushubarbeiten, Abbrucharbeiten, Bodenverbesserungen und Verdichtungsarbeiten auf. Besonders<br />
erschütterungsintensiv sind Sprengungen, Schrämm- und Spundwandarbeiten. Finden die Arbeiten untertage<br />
statt, so sind auch sekundäre Luftschallimmissionen zu beachten. Bei geringen Überlagerungen können vor<br />
allem Bohrtätigkeiten für Anker, Spieße und andere Voraussicherungen sowie für Schusslöcher in den<br />
Anrainergebäuden hörbar sein.<br />
Die Trasse der A <strong>26</strong> gliedert sich aus Sicht der Bauerschütterungen in drei Bereiche:<br />
� Bereich 1: Anschluss an A7 – Westbrücke – UFT Waldeggstrasse: Hier erfolgen vor allem schwere<br />
Tiefbauarbeiten: Bohrpfahl-, Schlitzwand-, Aushub-, Böschungssicherungs- und Verdichtungsarbeiten.<br />
� Bereich 2: Lockergesteinsstrecke Tunnel Freinberg bis ca. km 2,6. Hier erfolgt bergmännischer<br />
Lockermaterialvortrieb bei relativ seichter Überlagerung. Sprengungen erfolgen nur lokal als<br />
Lockerungsschüsse in verhärteten Zonen. Erschütterungs- und körperschalltechnisch relevant sind<br />
aber die Bohrarbeiten für Voraussicherung (Spiesse) und die Ankerung.<br />
� Bereich 3: Festgesteinsvortrieb Tunnel Freinberg ab ca. km 2,6 und im Bereich der Anschlussstelle<br />
Donau Nord. In diesem Bereich erfolgt Sprengvortrieb. Bohrungen sind für die Sprenglöcher und für die<br />
Ankerung erforderlich.<br />
Auswirkungen Bereich 1:<br />
Ein Vergleich mit Messungen von vergleichbaren Baustellen zeigt, dass Messwerte über dem Richtwert für die<br />
Gebäudeklasse 3 (8 mm/s) nur in Abständen von weniger als 10 m vorkommen und der Richtwert für die<br />
Gebäudeklasse 2 (16 mm/s) nicht erreicht wird.<br />
Auswirkungen Bereich 2:<br />
Im Bereich 2 Tunnel Freinberg / Lockergesteinsvortrieb bis km 2,6 ist vor allem auf sekundäre<br />
Luftschallimmissionen aus Bohrarbeiten für die Voraussicherung und die Ankerung zu achten. Aus Messungen<br />
an vergleichbaren Baustellen wird deutlich, dass die Immissionen aus Bohrarbeiten bei Tag zulässig sind, bei<br />
Nacht aber die angepeilten Richtwerte von 40 dB für Dauergeräusche überschritten werden können.<br />
Grundsätzlich wird daher damit gerechnet, dass Bohrarbeiten bei Nacht möglich sein werden, die Arbeiten sind<br />
aber durch ein Messprogramm zu begleiten und Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte vorzubereiten.<br />
Auswirkungen Bereich 3:<br />
Der Richtwert „Erschrecken“ bei Tag von 80 dB wird mit weitem Abstand nicht erreicht.<br />
Der Richtwert „Aufwachen“ bei Nacht von 55 dB wird schon bei sehr geringen Schwingungswerten (im Bereich<br />
der Fühlschwelle) erreicht.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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