A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Tabelle 16: Zusammenfassung der Wirkungen, bezogen auf die gewählten anrainernahen Rechenpunkte<br />
Der flächige Vergleich in der Differenzlärmkarten "Prognose minus Nullvariante" in der Einlage 4.2.3 zeigen<br />
grafisch die schallimmissionstechnischen Wirkungen des Projektes im Untersuchungsgebiet auf. Unter<br />
Zugrundelegung der, nach einschlägigen technischen Richtlinien und Normen durchgeführten Berechnungen<br />
sowie unter Einbeziehung der beschriebenen Fakten in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten kann<br />
zusammenfassend festgestellt werden, dass bei Berücksichtigung der im Kapitel 8.1 bis 8.5 (Bericht Schall,<br />
4.3.1) beschriebenen Lärmschutzmaßnahmen aus schalltechnischer Sicht zum gegenständlichen Vorhaben A<br />
<strong>26</strong> Linzer Autobahn im Abschnitt Knoten Linz - Hummelhof (A 7) - ASt Donau Nord keine weiteren Maßnahmen<br />
baulicher Art zu treffen sind.<br />
Wie die "Differenzen LA,eq -Werte" aufzeigen, werden durch das Projekt A <strong>26</strong> Linzer Autobahn im<br />
Vorhabensplanfall "A <strong>26</strong> Linzer Autobahn - Abschnitt Süd" (PF 10) im<br />
Straßenverkehrsnetz immissionstechnische Entlastungen wie folgt bewirkt:<br />
bestehenden stadtweiten<br />
� bis zu rund 2 dB (Knoten K03 und K09 im Bereich Rudolfstraße und Nibelungenbrücke)<br />
� bis zu rund 1 - 3 dB (Knoten K10 und K 14 im Bereich Waldeggstraße und Hopfengasse)<br />
Die durch das gegenständliche Vorhaben projektbedingt zu erwartenden Veränderungen der Schall- IST<br />
Situation zur Nullvariante in Wohnbautenbereichen sind als geringfügige bzw. vertretbare Auswirkungen<br />
einzustufen, da diese durch die Setzung von LS- Maßnahmen eingeschränkt, vermindert oder soweit möglich<br />
ausgeglichen werden können.<br />
Die durch die Verlagerung des Straßenverkehrs zu erwartenden schallimmissionstechnischen Entlastungen<br />
stehen den vorstehend beschriebenen Auswirkungen als positive Auswirkungen gegenüber.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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