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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Medizinische Bewertung der Erschütterungen/sekundärer Luftschall in der Betriebsphase<br />

In der Prognose werden beim sekundären Luftschall die Spitzenpegel von 80 dB nicht erreicht.<br />

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der Grenzwert von 80 dB bzw. Anstiegssteilheiten über 40 dB/s durch<br />

sekundären Luftschall bei Sprengungen praktisch nie vorkommen. Dieser Grenzwert kann nur durch direkten<br />

Luftschall im Portalbereich erreicht werden, was nicht Gegenstand dieses Fachgutachtens ist (Unterberger,<br />

2008).<br />

Der Sekundärschall entsteht durch Resonanzphänomene, die vom Schwingungsverhalten der Gebäudeteile<br />

und der Inneneinrichtung abhängt. Hier können nicht vorhersehbare Belästigungen entstehen, die mit dem<br />

Grenzwert allein nicht beschrieben werden können. Beim Kontrollprogramm sind deshalb die persönlichen<br />

Erfahrungen der betroffenen Anrainer mit zu berücksichtigen.<br />

Die maximal zu erwartenden Werte für Erschütterungen und den sekundären Luftschall liegen auch im<br />

ungünstigsten Fall (geringste geologische Überlagerung zwischen Tunnelröhre und Anrainer) deutlich unter den<br />

in der Tabelle angeführten Grenzwerten.<br />

Die verbleibenden Auswirkungen werden daher als „keine bis sehr geringe verbleibende Auswirkungen“ und<br />

damit als vertretbar beurteilt.<br />

9.1.2 Schall<br />

9.1.2.1 Bauphase<br />

Untersuchungsbereich Donautal<br />

Diskussion der baubedingten Schallsituation - kurzfristige Bauarbeiten:<br />

Vorbereitende Tätigkeiten, der Abbruch eines Wohngebäudes, Bohrungen und das Abfräsen bestehender<br />

Fahrbahnbeläge sind erfahrungsgemäß mit hohen Schallemissionen bzw. Immissionen verbunden – sind aber<br />

auch in vergleichsweise kurzer Zeit (teils wenige Tage für z. B. Abbrucharbeiten, Fräsarbeiten und teils wenige<br />

Wochen für z. B. Erdarbeiten) durchführbar. Gegenständlich wurden Bauarbeiten, die in weniger als 6 Wochen<br />

durchführbar sind als "kurzfristige Bauarbeiten" klassifiziert. Durch diese Arbeiten können in den<br />

Anrainerbereichen im ungünstigen Fall Pegel von bis zu LA,r = 85 dB auftreten. Dem ist anzufügen, dass die<br />

Berechnungen unter Berücksichtigung von denkbar ungünstigen emissions- und<br />

schallausbreitungsbestimmenden Faktoren ermittelt wurden. Bei Hebung der IST- Situation um mehr als 10 dB<br />

und einer baubedingten Schallsituation über 70 dB werden zum Schutz der Anrainer für die betroffenen Wohnund<br />

Schlafräume objektseitige Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster und gegebenenfalls<br />

Schalldämmlüfter) zur Förderung gestellt. Dies ist bei den Gebäudefassaden zu den Betrachtungspositionen<br />

RP-N11, RP-N12, RP-N13, RP-N20 und RPN21 der Fall. Details sind den Objektschutzplänen (Einlage 4.3.3)<br />

für jedes Geschoss der betreffenden Objekte zu entnehmen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 122 von 199

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