A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Medizinische Bewertung der Erschütterungen/sekundärer Luftschall in der Betriebsphase<br />
In der Prognose werden beim sekundären Luftschall die Spitzenpegel von 80 dB nicht erreicht.<br />
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der Grenzwert von 80 dB bzw. Anstiegssteilheiten über 40 dB/s durch<br />
sekundären Luftschall bei Sprengungen praktisch nie vorkommen. Dieser Grenzwert kann nur durch direkten<br />
Luftschall im Portalbereich erreicht werden, was nicht Gegenstand dieses Fachgutachtens ist (Unterberger,<br />
2008).<br />
Der Sekundärschall entsteht durch Resonanzphänomene, die vom Schwingungsverhalten der Gebäudeteile<br />
und der Inneneinrichtung abhängt. Hier können nicht vorhersehbare Belästigungen entstehen, die mit dem<br />
Grenzwert allein nicht beschrieben werden können. Beim Kontrollprogramm sind deshalb die persönlichen<br />
Erfahrungen der betroffenen Anrainer mit zu berücksichtigen.<br />
Die maximal zu erwartenden Werte für Erschütterungen und den sekundären Luftschall liegen auch im<br />
ungünstigsten Fall (geringste geologische Überlagerung zwischen Tunnelröhre und Anrainer) deutlich unter den<br />
in der Tabelle angeführten Grenzwerten.<br />
Die verbleibenden Auswirkungen werden daher als „keine bis sehr geringe verbleibende Auswirkungen“ und<br />
damit als vertretbar beurteilt.<br />
9.1.2 Schall<br />
9.1.2.1 Bauphase<br />
Untersuchungsbereich Donautal<br />
Diskussion der baubedingten Schallsituation - kurzfristige Bauarbeiten:<br />
Vorbereitende Tätigkeiten, der Abbruch eines Wohngebäudes, Bohrungen und das Abfräsen bestehender<br />
Fahrbahnbeläge sind erfahrungsgemäß mit hohen Schallemissionen bzw. Immissionen verbunden – sind aber<br />
auch in vergleichsweise kurzer Zeit (teils wenige Tage für z. B. Abbrucharbeiten, Fräsarbeiten und teils wenige<br />
Wochen für z. B. Erdarbeiten) durchführbar. Gegenständlich wurden Bauarbeiten, die in weniger als 6 Wochen<br />
durchführbar sind als "kurzfristige Bauarbeiten" klassifiziert. Durch diese Arbeiten können in den<br />
Anrainerbereichen im ungünstigen Fall Pegel von bis zu LA,r = 85 dB auftreten. Dem ist anzufügen, dass die<br />
Berechnungen unter Berücksichtigung von denkbar ungünstigen emissions- und<br />
schallausbreitungsbestimmenden Faktoren ermittelt wurden. Bei Hebung der IST- Situation um mehr als 10 dB<br />
und einer baubedingten Schallsituation über 70 dB werden zum Schutz der Anrainer für die betroffenen Wohnund<br />
Schlafräume objektseitige Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster und gegebenenfalls<br />
Schalldämmlüfter) zur Förderung gestellt. Dies ist bei den Gebäudefassaden zu den Betrachtungspositionen<br />
RP-N11, RP-N12, RP-N13, RP-N20 und RPN21 der Fall. Details sind den Objektschutzplänen (Einlage 4.3.3)<br />
für jedes Geschoss der betreffenden Objekte zu entnehmen.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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