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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz GKV 2006 – Anhang 1 beträgt der MAK-Wert 6.000 µg NO2/m3 für den<br />

Tagesmittelwert. Dieser Wert wird an den betroffenen Aufpunkten im Bereich Außenluft deutlich unterschritten.<br />

Bei der Betrachtung des Halbstundenmittelwertes gibt es im Jahr 2025 auch mit der Zusatzbelastung keine<br />

Überschreitung des Zielwertes von 200 µg NO2/m3. Akute gesundheitliche Störungen durch Einflüsse der<br />

Außenluft in den Büroräumen können damit ausgeschlossen werden.<br />

Die langfristig zu erwartende Entlastung des Stadtgebietes stellt noch keine Sanierung der in allen<br />

Ballungszentren beobachtbaren hohen Luftschadstoffbelastung dar, sie ist aber dennoch aus<br />

vorsorgemedizinischen Gründen zu begrüßen. Wichtig ist auch die Feststellung, dass die entlasteten Bereiche<br />

deutlich größer sind und auch mehr Einwohner betreffen als die beiden kritischen Bereiche (Kärntnerstraße und<br />

Donaudurchbruch).<br />

Im umweltmedizinisch bedeutungsvollen weil langfristigen Prognosehorizont 2025 wird deutlich, dass<br />

kleinräumig sehr geringe Zusatzbelastungen den großräumigen durchaus relevanten Entlastungen im<br />

städtischen Gebiet gegenüberstehen.<br />

Medizinische Bewertung der Lärmhygiene in der Betriebsphase<br />

Die Realisierung eines Autobahnteilstückes in einem lärmhygienisch vorbelasteten Lebensraum ist kein<br />

einfaches Unterfangen. Für das Projekt A<strong>26</strong> Linzer Autobahn spricht, dass das Verkehrsaufkommen in der<br />

Prognose durch das Angebot der Trasse und dadurch kürzere Verkehrswege gegenüber der Nullvariante<br />

abnehmen wird und dass der Verkehr flüssiger wird. Weiters kann mehr als die Hälfte der Trasse unterirdisch<br />

geführt werden, was aus schalltechnischer Sicht einen Vorteil bedeutet. Diese Vorteile dürfen aus<br />

lärmhygienischer Sicht nicht erkauft werden durch erhebliche Nachteile bei einem Teil der Anrainer.<br />

Diese erheblichen Nachteile können durch umfangreiche Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes<br />

verringert werden. Die verbleibenden Restbelastungen sind aus Sicht der Lärmhygiene als gering einzustufen,<br />

sodass neben der bestehenden und für städtische Wohngebiete typischen Vorbelastung durch das Projekt A<strong>26</strong><br />

Linzer Autobahn keine zusätzliche unzumutbare Lärmbelästigung zu erwarten ist.<br />

Die verbleibenden Auswirkungen beziehen sich hauptsächlich auf Freiräume wie Gärten und Erholungsgebiete<br />

(z.B. Freinberg), die durch objektseitigen Schallschutz nicht geschützt werden können. Die Einstufung der<br />

verbleibenden Auswirkungen wird wie folgt definiert:<br />

Keine bis sehr geringe verbleibende Auswirkungen werden mit Schallpegeländerungen für Gebiete von - 1 dB<br />

bis + 1 dB definiert. Die projektbedingten Pegelanhebungen werden für exponierte Gärten und<br />

Erholungsgebiete mit + 2 dB bis + 5 dB angegeben und werden daher mit „geringe verbleibende Auswirkungen“<br />

definiert.<br />

Die Auswirkungen des Projektes in der Betriebsphase sind daher als geringfügig zu bezeichnen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 121 von 199

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