A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz GKV 2006 – Anhang 1 beträgt der MAK-Wert 6.000 µg NO2/m3 für den<br />
Tagesmittelwert. Dieser Wert wird an den betroffenen Aufpunkten im Bereich Außenluft deutlich unterschritten.<br />
Bei der Betrachtung des Halbstundenmittelwertes gibt es im Jahr 2025 auch mit der Zusatzbelastung keine<br />
Überschreitung des Zielwertes von 200 µg NO2/m3. Akute gesundheitliche Störungen durch Einflüsse der<br />
Außenluft in den Büroräumen können damit ausgeschlossen werden.<br />
Die langfristig zu erwartende Entlastung des Stadtgebietes stellt noch keine Sanierung der in allen<br />
Ballungszentren beobachtbaren hohen Luftschadstoffbelastung dar, sie ist aber dennoch aus<br />
vorsorgemedizinischen Gründen zu begrüßen. Wichtig ist auch die Feststellung, dass die entlasteten Bereiche<br />
deutlich größer sind und auch mehr Einwohner betreffen als die beiden kritischen Bereiche (Kärntnerstraße und<br />
Donaudurchbruch).<br />
Im umweltmedizinisch bedeutungsvollen weil langfristigen Prognosehorizont 2025 wird deutlich, dass<br />
kleinräumig sehr geringe Zusatzbelastungen den großräumigen durchaus relevanten Entlastungen im<br />
städtischen Gebiet gegenüberstehen.<br />
Medizinische Bewertung der Lärmhygiene in der Betriebsphase<br />
Die Realisierung eines Autobahnteilstückes in einem lärmhygienisch vorbelasteten Lebensraum ist kein<br />
einfaches Unterfangen. Für das Projekt A<strong>26</strong> Linzer Autobahn spricht, dass das Verkehrsaufkommen in der<br />
Prognose durch das Angebot der Trasse und dadurch kürzere Verkehrswege gegenüber der Nullvariante<br />
abnehmen wird und dass der Verkehr flüssiger wird. Weiters kann mehr als die Hälfte der Trasse unterirdisch<br />
geführt werden, was aus schalltechnischer Sicht einen Vorteil bedeutet. Diese Vorteile dürfen aus<br />
lärmhygienischer Sicht nicht erkauft werden durch erhebliche Nachteile bei einem Teil der Anrainer.<br />
Diese erheblichen Nachteile können durch umfangreiche Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes<br />
verringert werden. Die verbleibenden Restbelastungen sind aus Sicht der Lärmhygiene als gering einzustufen,<br />
sodass neben der bestehenden und für städtische Wohngebiete typischen Vorbelastung durch das Projekt A<strong>26</strong><br />
Linzer Autobahn keine zusätzliche unzumutbare Lärmbelästigung zu erwarten ist.<br />
Die verbleibenden Auswirkungen beziehen sich hauptsächlich auf Freiräume wie Gärten und Erholungsgebiete<br />
(z.B. Freinberg), die durch objektseitigen Schallschutz nicht geschützt werden können. Die Einstufung der<br />
verbleibenden Auswirkungen wird wie folgt definiert:<br />
Keine bis sehr geringe verbleibende Auswirkungen werden mit Schallpegeländerungen für Gebiete von - 1 dB<br />
bis + 1 dB definiert. Die projektbedingten Pegelanhebungen werden für exponierte Gärten und<br />
Erholungsgebiete mit + 2 dB bis + 5 dB angegeben und werden daher mit „geringe verbleibende Auswirkungen“<br />
definiert.<br />
Die Auswirkungen des Projektes in der Betriebsphase sind daher als geringfügig zu bezeichnen.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
Seite 121 von 199