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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Zum Schutz vor Belästigungen der Anrainer werden die Bauarbeiten von einem erschütterungstechnischen<br />

Messprogramm begleitet. Entsprechend den Messergebnissen werden Maßnahmen im Bauablauf gesetzt.<br />

Wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden können, dürfen die entsprechenden Bauarbeiten (Sprengungen<br />

etc.) in der Nachtzeit von 22.00 bis 6.00 Uhr nicht durchgeführt werden.<br />

Während der Bauarbeiten wird ein Informationsmanagement eingerichtet. Die Anrainer werden über<br />

erschütterungsrelevante Bauarbeiten im Bereich ihrer Liegenschaften rechtzeitig informiert. Ausreichende<br />

Information verändert auch die Einstellung zur Immissionsquelle. Es wird klare Ansprechpartner für<br />

Anrainerbeschwerden geben.<br />

Im Zuge der Optimierung der Bauverfahren sind punktuelle Überschreitungen der Richtwerte möglich.<br />

Die verbleibenden Auswirkungen werden unter der Voraussetzung der begleitenden Kontrolle und der<br />

sofortigen Maßnahmensetzung im Bedarfsfall als vertretbar beurteilt.<br />

9.1.1.2 Betriebsphase<br />

Medizinische Bewertung der Luftschadstoffe in der Betriebsphase<br />

Beurteilung und Befund für Wohnnutzung<br />

Die Berechnungsergebnisse für das Jahr 2025 zeigen, dass die Zusatzbelastungen auch ohne Maßnahmen bei<br />

allen Immissionspunkten bis auf einen für Gebäude mit Wohnnutzung unterhalb der Irrelevanzschwelle liegen.<br />

Der Aufpunkt P46 mit einer Zusatzbelastung von 1,2 µg NO2/m3 liegt mit einer Gesamtbelastung von 34 µg<br />

NO2/m3 zwar noch unter der derzeitigen Begrenzung von 40 µg NO2/m3 nach IG-L, aber über der ab 2012<br />

gültigen Begrenzung von 30 µg NO2/m3. Dieser Aufpunkt wird aber allein mit der Maßnahme Lärmschutzwand<br />

deutlich unter der Irrelevanzschwelle von 0,9 µg NO2/m3 liegen. Die Maßnahme temporäres Tempolimit ist hier<br />

somit nicht mehr erforderlich.<br />

Die zum Schutz der menschlichen Gesundheit definierte Irrelevanzschwelle wird eingehalten. Der verbleibende<br />

Aufpunkt P 4 im Bereich der Kärntnerstraße steht derzeit noch für ein Gebäude mit Wohnnutzung. Laut<br />

Ausbauplänen der Energie AG ist jedoch vorgesehen ab 2015 diesen Bereich einer gewerblichen bzw.<br />

Büronutzung zuzuführen.<br />

Durch verbesserte Emissionsstandards beim Feinstaub (PM10), die schon bis zum Jahre 2015 wirksam<br />

werden, können bei allen Aufpunkten mit Wohnnutzung die Irrelevanzkriterien der Zusatzbelastung für das<br />

Bezugsjahr 2025 eingehalten werden.<br />

Beurteilung und Befund für Büro- und Gewerbenutzung<br />

Entlang der Kärntnerstraße verbleiben 8 Aufpunkte, die gewerblich genutzt werden und bei denen die<br />

Irrelevanzschwelle mit Zusatzbelastungen von bis zu 1,7 µg NO2/m3 überschritten wird. Es werden für 2025<br />

aber keine Überschreitungen der HMW für NO2 prognostiziert.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 120 von 199

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