A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Zum Schutz vor Belästigungen der Anrainer werden die Bauarbeiten von einem erschütterungstechnischen<br />
Messprogramm begleitet. Entsprechend den Messergebnissen werden Maßnahmen im Bauablauf gesetzt.<br />
Wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden können, dürfen die entsprechenden Bauarbeiten (Sprengungen<br />
etc.) in der Nachtzeit von 22.00 bis 6.00 Uhr nicht durchgeführt werden.<br />
Während der Bauarbeiten wird ein Informationsmanagement eingerichtet. Die Anrainer werden über<br />
erschütterungsrelevante Bauarbeiten im Bereich ihrer Liegenschaften rechtzeitig informiert. Ausreichende<br />
Information verändert auch die Einstellung zur Immissionsquelle. Es wird klare Ansprechpartner für<br />
Anrainerbeschwerden geben.<br />
Im Zuge der Optimierung der Bauverfahren sind punktuelle Überschreitungen der Richtwerte möglich.<br />
Die verbleibenden Auswirkungen werden unter der Voraussetzung der begleitenden Kontrolle und der<br />
sofortigen Maßnahmensetzung im Bedarfsfall als vertretbar beurteilt.<br />
9.1.1.2 Betriebsphase<br />
Medizinische Bewertung der Luftschadstoffe in der Betriebsphase<br />
Beurteilung und Befund für Wohnnutzung<br />
Die Berechnungsergebnisse für das Jahr 2025 zeigen, dass die Zusatzbelastungen auch ohne Maßnahmen bei<br />
allen Immissionspunkten bis auf einen für Gebäude mit Wohnnutzung unterhalb der Irrelevanzschwelle liegen.<br />
Der Aufpunkt P46 mit einer Zusatzbelastung von 1,2 µg NO2/m3 liegt mit einer Gesamtbelastung von 34 µg<br />
NO2/m3 zwar noch unter der derzeitigen Begrenzung von 40 µg NO2/m3 nach IG-L, aber über der ab 2012<br />
gültigen Begrenzung von 30 µg NO2/m3. Dieser Aufpunkt wird aber allein mit der Maßnahme Lärmschutzwand<br />
deutlich unter der Irrelevanzschwelle von 0,9 µg NO2/m3 liegen. Die Maßnahme temporäres Tempolimit ist hier<br />
somit nicht mehr erforderlich.<br />
Die zum Schutz der menschlichen Gesundheit definierte Irrelevanzschwelle wird eingehalten. Der verbleibende<br />
Aufpunkt P 4 im Bereich der Kärntnerstraße steht derzeit noch für ein Gebäude mit Wohnnutzung. Laut<br />
Ausbauplänen der Energie AG ist jedoch vorgesehen ab 2015 diesen Bereich einer gewerblichen bzw.<br />
Büronutzung zuzuführen.<br />
Durch verbesserte Emissionsstandards beim Feinstaub (PM10), die schon bis zum Jahre 2015 wirksam<br />
werden, können bei allen Aufpunkten mit Wohnnutzung die Irrelevanzkriterien der Zusatzbelastung für das<br />
Bezugsjahr 2025 eingehalten werden.<br />
Beurteilung und Befund für Büro- und Gewerbenutzung<br />
Entlang der Kärntnerstraße verbleiben 8 Aufpunkte, die gewerblich genutzt werden und bei denen die<br />
Irrelevanzschwelle mit Zusatzbelastungen von bis zu 1,7 µg NO2/m3 überschritten wird. Es werden für 2025<br />
aber keine Überschreitungen der HMW für NO2 prognostiziert.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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