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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

maximal 6 bis 9% der jeweiligen Grenzwerte. Dies aber nur für die worst-case Annahme des Jahres mit der<br />

höchsten Bauaktivität.<br />

Für nicht vorbelastete Projektstandorte gilt eine Ausschöpfung von bis zu 10% des jeweiligen JMW´s bei sonstiger<br />

Einhaltung der Grenzwerte für den andauernden Betrieb als geringe Zusatzbelastung. Nach den Dosis-<br />

Wirkungs-Beziehungen hat jede Zusatzbelastung einen vergleichbaren Effekt in der Beanspruchung der Atemwege.<br />

Medizinisch entscheidend ist aber auch die Einwirkungszeit. Bei epidemiologischen Studien zur Ermittlung<br />

der Effekte der Außenluft werden Probanden nicht in die Studiengruppe aufgenommen, wenn sie nicht<br />

schon mindestens drei Jahre an ihrem Wohnort gewohnt haben.<br />

Die für die Bauphase berechneten Werte beziehen sich wie erwähnt auf das stärkst belastete Jahr 2012. In den<br />

Jahren davor und danach ist die Situation deutlich besser. Dass die Zusatzbelastung nicht gleichbleibend hohe<br />

Werte über die ganze Bauphase von 7 Jahren aufweist, wird in Abbildung 55 für NO2 und Abbildung 62 (des<br />

Berichtes „Luftschadstoffe, Einlage 4.8.2) für PM10 dargestellt. Am Beginn und vor allem gegen Ende der Bauphase<br />

gehen die Emissionen und damit auch die Zusatzimmissionen auf bis zu 90% zurück es ist somit herauszustreichen,<br />

dass keine über die gesamte Bauphase andauernden Überschreitungen der Grenzwerte oder<br />

Irrelevanzschwellen stattfinden.<br />

Für die Bauphase am vorbelasteten Projektstandort Linz ist die prognostizierte Zusatzbelastung im Bereich von<br />

max. 10% für NO2 und PM10 wegen der wesentlich kürzeren Einwirkungszeit (gegenüber der Betriebsphase)<br />

aus umweltmedizinischer Sicht vertretbar.<br />

Medizinische Bewertung der Lärmhygiene in der Bauphase<br />

Vor allem durch die teilweise unmittelbare Nachbarschaft der Bauarbeiten zu den Anrainern (z.B.<br />

Waldeggstraße) können vorübergehende Belästigungen durch Baulärm nicht ausgeschlossen werden. Da die<br />

Belästigungsreaktionen nicht nur von den zu erwartenden Schallpegeln, sondern auch von der Interpretation<br />

der Lärmereignisse abhängen, sind die Maßnahmen für eine umfassende Information in beiden Richtungen und<br />

zur Erleichterung von Förderanträgen für objektseitigen Schallschutz vorgeschlagen worden.<br />

Bei Umsetzung aller im Technischen Bericht „Bau“ und den zusätzlich formulierten lärmhygienischen<br />

Maßnahmen können die Belästigungen durch die notwendigen Bauarbeiten minimiert und nur wegen der<br />

zeitlich begrenzten Einwirkungsdauer auf ein aus lärmhygienischer Sicht vertretbares Maß gesenkt werden.<br />

Medizinische Bewertung der Erschütterungen/sekundärer Luftschall in der Bauphase<br />

Um Verärgerungen zu vermeiden, werden alle potentiell durch Erschütterungen betroffenen Gebäude einer<br />

bautechnischen Beweissicherung unterzogen. Grundsätzlich sind Bauerschütterungen, die Gebäudeschäden<br />

erzeugen können, weitgehend ausgeschlossen bzw. sind durch geeignete Maßnahmen am Bauvortrieb das<br />

Überschreiten der Richtwerte zu verhindern. Sollten dennoch Schäden auftreten (Putzrisse, Fliesenschäden)<br />

sind diese zu beheben oder zu entschädigen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 119 von 199

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