A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
8.7.2 Kulturgüter<br />
Unter Kulturgüter werden jegliche Zeugnisse der Vergangenheit (unwiederholbare, nicht vermehrbare Originale<br />
abgeschlossener Geschichtsperioden) verstanden, zB historisch tradierte Gebäude, Ensembles, Stadt- und<br />
Ortsteile, Kleindenkmäler sowie Bodendenkmäler. Als Datengrundlage für „Kulturgüter“ dienen sämtliche vom<br />
Bundesdenkmalamt Landeskonservatorat für Oberösterreich bekannt gegebene (Schreiben vom 29.03.2007)<br />
sowie die zusätzlich vor Ort erhobenen Kulturdenkmäler. Demnach bestehen zahlreiche denkmalgeschützte<br />
und denkmalwürdige Bauten im Untersuchungsgebiet, als Quelle für die Nennungen werden die in den Bänden<br />
der österreichischen Kunsttopografie für Linz bezeichneten Denkmäler angegeben.<br />
Bodendenkmäler:<br />
Die bekannten Fundstellen römisches Gräberfeld am Hauptbahnhof und neolithische Siedlung Froschberg- Ost<br />
wären entsprechend der Methode als hoch sensibel einzustufen. Da im Bereich des Hauptbahnhofes mit keinen<br />
Funden mehr zu rechnen ist, wird diese Fläche als gering sensibel erachtet. Die Fläche Freinberg (neolithische<br />
bis mittelalterliche Siedlung und Befestigung) wird aufgrund des formalen Denkmalschutzes als sehr hoch<br />
sensibel eingestuft.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
Seite 116 von 199