A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Brauchwassernutzung. Zwei Brunnen werden saisonal bzw. permanent als Hausbrunnen für Trink- und<br />
Nutzwassergewinnung herangezogen.<br />
Von 42 Grundwassermessstellen besteht bei 6 ein eingetragenes Wasserrecht.<br />
Im Projektsgebiet werden keine Grundwasserschutzgebiete tangiert.<br />
8.4.3.5 Bewertung des IST-Zustandes<br />
Zur Bestimmung der Sensibilität der Grundwassermessstellen wurden als Bewertungsfaktoren die „Art der<br />
Nutzung“ und die „Dauer der Nutzung“ herangezogen. Nachfolgende Tabelle zeigt die so ermittelten<br />
Einstufungsklassen, welche für die weitere Beurteilung der Belastungsabschätzung weiterverwendet werden.<br />
SENSIBILITÄTSEINSTUFUNG<br />
NUTZUNG Nutzwasser Trinkwasser keine<br />
gelegentlich gering mäßig<br />
saisonal mäßig hoch<br />
permanent hoch sehr hoch<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
Seite 106 von 199<br />
gering<br />
Tabelle 14: Matrix für die Beurteilung der Sensibilität einer Grundwassermessstelle<br />
Die Sensibilitätseinstufung ergab zusammenfassend das nachfolgende Ergebnis:<br />
8.4.4 Altlasten<br />
� 17 Messstellen: gering<br />
� 15 Messstellen: mäßig<br />
� 9 Messstellen: hoch<br />
� 1 Messstellen: sehr hoch<br />
Seitens der Umweltrechtsabteilung wurden im Untersuchungsraum insgesamt 24 Verdachtsflächen bzw.<br />
Altlasten ausgewiesen. In nachfolgender Tabelle sind diese mit Angaben über die Grundstücksnummer sowie<br />
Art und Status der Flächen zusammengefasst.