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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Brauchwassernutzung. Zwei Brunnen werden saisonal bzw. permanent als Hausbrunnen für Trink- und<br />

Nutzwassergewinnung herangezogen.<br />

Von 42 Grundwassermessstellen besteht bei 6 ein eingetragenes Wasserrecht.<br />

Im Projektsgebiet werden keine Grundwasserschutzgebiete tangiert.<br />

8.4.3.5 Bewertung des IST-Zustandes<br />

Zur Bestimmung der Sensibilität der Grundwassermessstellen wurden als Bewertungsfaktoren die „Art der<br />

Nutzung“ und die „Dauer der Nutzung“ herangezogen. Nachfolgende Tabelle zeigt die so ermittelten<br />

Einstufungsklassen, welche für die weitere Beurteilung der Belastungsabschätzung weiterverwendet werden.<br />

SENSIBILITÄTSEINSTUFUNG<br />

NUTZUNG Nutzwasser Trinkwasser keine<br />

gelegentlich gering mäßig<br />

saisonal mäßig hoch<br />

permanent hoch sehr hoch<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 106 von 199<br />

gering<br />

Tabelle 14: Matrix für die Beurteilung der Sensibilität einer Grundwassermessstelle<br />

Die Sensibilitätseinstufung ergab zusammenfassend das nachfolgende Ergebnis:<br />

8.4.4 Altlasten<br />

� 17 Messstellen: gering<br />

� 15 Messstellen: mäßig<br />

� 9 Messstellen: hoch<br />

� 1 Messstellen: sehr hoch<br />

Seitens der Umweltrechtsabteilung wurden im Untersuchungsraum insgesamt 24 Verdachtsflächen bzw.<br />

Altlasten ausgewiesen. In nachfolgender Tabelle sind diese mit Angaben über die Grundstücksnummer sowie<br />

Art und Status der Flächen zusammengefasst.

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