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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A <strong>26</strong> <strong>LINZER</strong> <strong>AUTOBAHN</strong><br />

Knoten Linz / Hummelhof (A7) - ASt Donau Nord<br />

TITEL<br />

km 0.6+08,567 - 4.9+69,805<br />

Projektslänge = 4.361,238m<br />

EINREICHPROJEKT 2008<br />

PROJEKTÄNDERUNG DEZEMBER 2008<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

C<br />

B<br />

ÄNDERUNG A inkl. Verbesserungen gemäß Verbesserungsauftrag der UVP-Behörde<br />

PROJEKTSTEUERUNG<br />

5020 Salzburg, Bayerhamerstraße 14<br />

KOORDINATION UMWELT<br />

Erstellt von: KK<br />

Datum: 03/04/09<br />

Geprüft von: MB<br />

Datum: 06/04/09<br />

PROJEKTANT<br />

Planerteam A<strong>26</strong> – zusammengestellt von:<br />

ASFINAG BAU MANAGEMENT GMBH<br />

A-1030 WIEN, MODECENTERSTRASSE 16<br />

Projektleiter<br />

Dipl. Ing. Mittermayr eh.<br />

Plannummer ASFINAG<br />

3060258/1.2.1/1-5<strong>26</strong>/UVE/S02/E<br />

Leiter Planung Neubau<br />

Dipl. Ing. Honeger eh.<br />

AUSFERTIGUNG EINLAGE<br />

Freigegeben von: MB<br />

Datum: 06/04/09 1.2.1


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

0 VORBEMERKUNG<br />

Die UVP-Behörde hat mit 12.02.09 einen Verbesserungsauftrag gemäß § 24a Abs.2 UVP-G 2000 iVm § 13<br />

Abs. 3 AVG an die Asfinag BMG übermittelt.<br />

Um die Nachvollziehbarkeit der im vorliegenden Bericht eingearbeiteten Verbesserungen zu gewährleisten, sind<br />

diese in folgender Übersicht zusammengestellt:<br />

Seite Kapitel Inhalt der Verbesserung<br />

S. 22 Kap. 3.1.4, Abgrenzung Untersuchungsraum Ergänzung Verweise für Feststellung etwaiger<br />

Betroffenheit<br />

S. 23 Kap. 3.3, Inhaltliche Abgrenzung Adaption Relevanzmatrix; Quantitative<br />

Veränderungen Wasserhaushalt haben keine<br />

relevanten Auswirkungen auf Stadtbild<br />

S. 38 Kap. 5.1.4, Lärmschutzmaßnahmen Präzisierung Lärmschutzmaßnahmen<br />

S. 107 Kap., 8.4.4, Altlasten Tabelle aktualisiert<br />

S. 175 Kap. 10.1, Maßnahmen Bauphase Richtigstellung der Maßnahmenformulierung<br />

Oberflächenwasser<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 0


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1 Einleitung ...................................................................................................................................................... 6<br />

1.1 Allgemeines........................................................................................................................................... 6<br />

1.2 Gesetzliche Grundlagen........................................................................................................................ 7<br />

1.3 Ablauf Genehmigungsverfahren ........................................................................................................... 9<br />

1.4 Projektsbegründung .............................................................................................................................. 9<br />

1.5 Gliederungsstruktur der Projektunterlagen ......................................................................................... 11<br />

1.5.1 Gliederung der Projektunterlagen............................................................................................. 11<br />

1.5.2 Gliederung gemäß Projektierungsdienstanweisung ................................................................. 12<br />

2 Fachbearbeitung......................................................................................................................................... 14<br />

3 Systemabgrenzung .................................................................................................................................... 16<br />

3.1 Räumliche Abgrenzung....................................................................................................................... 16<br />

3.1.1 Betroffene Gemeinden.............................................................................................................. 16<br />

3.1.2 Beschreibung des Planungsraumes ......................................................................................... 17<br />

3.1.3 Abgrenzung des Vorhabens ..................................................................................................... 18<br />

3.1.4 Abgrenzung des Untersuchungsraumes .................................................................................. 21<br />

3.2 Zeitliche Abgrenzung........................................................................................................................... 22<br />

3.3 Inhaltliche Abgrenzung........................................................................................................................ 23<br />

4 Einbindung der Öffentlichkeit ................................................................................................................... 25<br />

5 Beschreibung des Vorhabens................................................................................................................... 28<br />

5.1 Projektbeschreibung............................................................................................................................ 28<br />

5.1.1 Trassenverlauf .......................................................................................................................... 28<br />

5.1.2 Generelle Trassenbeschreibung............................................................................................... 31<br />

5.1.3 Regelquerschnitte ..................................................................................................................... 36<br />

5.1.4 Lärmschutzmaßnahmen ........................................................................................................... 38<br />

5.1.5 Entwässerung ........................................................................................................................... 42<br />

5.2 Verkehrliche Grundlagen und Auswirkungen des Vorhabens ............................................................ 44<br />

5.2.1 Ausgangssituation und Zielsetzungen ...................................................................................... 44<br />

5.2.2 Verkehrliche Entlastungen durch die A <strong>26</strong>................................................................................ 45<br />

5.2.3 Auslegung der Verkehrsanlagen............................................................................................... 47<br />

5.2.4 Verkehrliche Grundlagen für die Beurteilung der Auswirkungen auf die Schutzgüter.............. 47<br />

5.2.5 Verwendete Planfälle ................................................................................................................ 48<br />

5.2.6 Maßgebende Planfälle .............................................................................................................. 49<br />

5.3 Vorhabensbezogene Massnahmen ....................................................................................................53<br />

5.4 Baustellenkonzept............................................................................................................................... 54<br />

5.4.1 Bauphasen / Bauabschnitte...................................................................................................... 54<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 2 von 199


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

5.4.2 Baustelleneinrichtungen............................................................................................................ 58<br />

5.4.3 Materialbewirtschaftung ............................................................................................................ 60<br />

5.5 Vorhabensumfeld ................................................................................................................................ 61<br />

5.5.1 Maßnahmen Dritter, die in Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen................................... 61<br />

5.5.2 Maßnahmen Dritter, die nicht in Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen .......................... 61<br />

6 Projekthistorie / Geprüfte Lösungsmöglichkeiten.................................................................................. 64<br />

6.1 Projekthistorie / Übersicht ................................................................................................................... 64<br />

6.2 Von Projektwerberin geprüfte Lösungsmöglichkeiten, Trassenvarianten........................................... 65<br />

6.2.1 Variantenstudie 1999 ................................................................................................................ 65<br />

6.2.2 Variantenuntersuchung 2001.................................................................................................... 65<br />

6.2.3 Vorprojekt 2003......................................................................................................................... 67<br />

6.2.4 Einreichprojekt 2008 ................................................................................................................. 68<br />

6.3 Ausbau des öffentlichen Verkehrs ...................................................................................................... 69<br />

6.3.1 Untersuchungen im Rahmen des Vorprojekts .......................................................................... 69<br />

6.3.2 Untersuchungen im Rahmen des Einreichprojektes................................................................. 70<br />

6.4 Auswirkungen der Nullvariante ........................................................................................................... 71<br />

6.4.1 Verkehr...................................................................................................................................... 71<br />

6.4.2 Siedlungsraum / Wirtschaftsraum............................................................................................. 71<br />

6.4.3 Emissionen................................................................................................................................ 72<br />

7 Beurteilungs- und Bewertungsmethode................................................................................................. 74<br />

8 Bestandsanalyse (möglicherweise vom Vorhaben erheblich beeinträchtigte Umwelt) ..................... 78<br />

8.1 Schutzgutübergreifend ........................................................................................................................ 78<br />

8.1.1 Umweltmedizin.......................................................................................................................... 78<br />

8.1.2 Schall ........................................................................................................................................ 79<br />

8.1.3 Erschütterungen........................................................................................................................ 81<br />

8.2 Schutzgut Mensch, Lebensräume (inkl. Nutzungen) .......................................................................... 84<br />

8.2.1 Siedlungs- und Wirtschaftsraum............................................................................................... 84<br />

8.2.2 Landwirtschaft und Boden ........................................................................................................86<br />

8.2.3 Forstwirtschaft........................................................................................................................... 88<br />

8.2.4 Jagd .......................................................................................................................................... 90<br />

8.2.5 Freizeit- und Erholungsnutzung................................................................................................ 92<br />

8.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen, Lebensräume........................................................................................... 94<br />

8.3.1 Tiere und ihre Lebensräume..................................................................................................... 94<br />

8.3.2 Pflanzen und ihre Lebensräume............................................................................................... 97<br />

8.4 Schutzgut Wasser und Untergrund..................................................................................................... 98<br />

8.4.1 Oberflächenwasser ................................................................................................................... 98<br />

8.4.2 Gewässerökologie und Fischerei............................................................................................ 100<br />

8.4.3 Hydrogeologie, Grundwasser ................................................................................................. 102<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 3 von 199


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

8.4.4 Altlasten .................................................................................................................................. 106<br />

8.4.5 Geologie und Geotechnik ....................................................................................................... 107<br />

8.5 Schutzgut Luft und Klima .................................................................................................................. 109<br />

8.5.1 Luft .......................................................................................................................................... 109<br />

8.5.2 Klima ....................................................................................................................................... 110<br />

8.6 Schutzgut Landschafts- und Stadtbild............................................................................................... 112<br />

8.6.1 Landschafts- und Stadtbild ..................................................................................................... 112<br />

8.7 Schutzgut Sach- und Kulturgüter ...................................................................................................... 113<br />

8.7.1 Sachgüter................................................................................................................................ 113<br />

8.7.2 Kulturgüter............................................................................................................................... 116<br />

9 Auswirkungsanalyse (mögliche erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt).......... 118<br />

9.1 Schutzgutübergreifend ...................................................................................................................... 118<br />

9.1.1 Umweltmedizin........................................................................................................................ 118<br />

9.1.2 Schall ...................................................................................................................................... 122<br />

9.1.3 Erschütterungen...................................................................................................................... 128<br />

9.2 Schutzgut Mensch, Lebensräume (inkl. Nutzungen) ........................................................................ 130<br />

9.2.1 Siedlungs- und Wirtschaftsraum............................................................................................. 130<br />

9.2.2 Landwirtschaft und Boden ...................................................................................................... 133<br />

9.2.3 Forstwirtschaft......................................................................................................................... 136<br />

9.2.4 Jagd ........................................................................................................................................ 138<br />

9.2.5 Freizeit- und Erholungsnutzung.............................................................................................. 140<br />

9.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen, Lebensräume......................................................................................... 142<br />

9.3.1 Tiere und ihre Lebensräume................................................................................................... 142<br />

9.3.2 Pflanzen und ihre Lebensräume............................................................................................. 146<br />

9.4 Schutzgut Wasser und Untergrund................................................................................................... 150<br />

9.4.1 Oberflächenwasser ................................................................................................................. 150<br />

9.4.2 Gewässerökologie und Fischerei............................................................................................ 152<br />

9.4.3 Hydrogeologie, Grundwasser ................................................................................................. 155<br />

9.4.4 Altlasten .................................................................................................................................. 157<br />

9.4.5 Geologie und Geotechnik ....................................................................................................... 158<br />

9.5 Schutzgut Luft und Klima .................................................................................................................. 161<br />

9.5.1 Luft .......................................................................................................................................... 161<br />

9.5.2 Klima ....................................................................................................................................... 164<br />

9.6 Schutzgut Landschafts- und Stadtbild............................................................................................... 166<br />

9.6.1 Landschafts- und Stadtbild ..................................................................................................... 166<br />

9.7 Schutzgut Sach- und Kulturgüter ...................................................................................................... 169<br />

9.7.1 Sachgüter................................................................................................................................ 169<br />

9.7.2 Kulturgüter............................................................................................................................... 170<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 4 von 199


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

10 Massnahmen............................................................................................................................................. 172<br />

10.1 Bauphase .......................................................................................................................................... 172<br />

10.2 Betriebsphase ................................................................................................................................... 183<br />

10.3 Massnahmen zur Nachsorge und Beweissicherung......................................................................... 187<br />

11 Zusammenfassende Bewertung der Umweltverträglichkeit................................................................ 190<br />

11.1 Bauphase .......................................................................................................................................... 190<br />

11.2 Betriebsphase ................................................................................................................................... 192<br />

11.3 Zusammenfassende Bewertung ....................................................................................................... 194<br />

12 Allfällige Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der geforderten Unterlagen.......................... 195<br />

13 Allgemein verständliche Zusammenfassung ........................................................................................ 196<br />

14 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis.................................................................................................... 197<br />

14.1 Abbildungen ...................................................................................................................................... 197<br />

14.2 Tabellen............................................................................................................................................. 199<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 5 von 199


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

1 EINLEITUNG<br />

1.1 ALLGEMEINES<br />

Für das Vorhaben A <strong>26</strong> Linzer Autobahn, KN Hummelhof (A7)- ASt Donau Nord ist gemäß<br />

Umweltverträglichkeitsgesetz 2000 idgF., 3.Abschnitt, „Umweltverträglichkeitsprüfung für Bundesstraßen und<br />

Hochleistungsstrecken – Anwendungsbereich für Bundesstraßen“, § 23a, Abs.1, Ziffer 1, „für den Neubau von<br />

Bundesstraßen oder ihrer Teilabschnitte“ eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.<br />

Nach § 6 UVP-G 2000 idgF. hat die Umweltverträglichkeitserklärung folgende Angaben zu enthalten:<br />

� Beschreibung des Vorhabens nach Standort, Art und Umfang inklusive Alternativen<br />

� Beschreibung der vom Vorhaben voraussichtlich beeinträchtigten Umwelt<br />

� Beschreibung der zu erwartenden negativen und positiven Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt<br />

� Beschreibung von Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen zur Vermeidung, Einschränkung und zum Ausgleich<br />

nachteiliger Auswirkungen<br />

� Eine allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Das Ziel der Umweltverträglichkeitsprüfung ist es, auf fachlicher Grundlage die unmittelbaren und mittelbaren<br />

Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

� Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume,<br />

� Boden, Wasser, Luft und Klima<br />

� Landschaft<br />

� Sach- und Kulturgüter<br />

festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten.<br />

Weiters sind Maßnahmen zu prüfen, durch die schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert bzw. günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert<br />

werden.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Aus Gründen der unterschiedlichen Realisierungshorizonte wurden die Planungs- und Genehmigungsverfahren<br />

der Gesamttrasse A <strong>26</strong> in die Abschnitte Süd (Knoten Hummelhof – ASt Donau Nord) und Nord (Weiterführung<br />

bis Knoten Linz/Urfahr) geteilt.<br />

Die vorliegende Umweltverträglichkeitserklärung wurde für den Abschnitt KN Linz/Hummelhof (A 7) –<br />

ASt Donau Nord erstellt. Vorausschauend auf eine gebotene Abstimmung der beiden Projekte wurden aber<br />

notwendige Angaben des zeitlich nachgereihten, angrenzenden Projektes (Abschnitt Nord) bei der Erstellung<br />

der UVE mitbetrachtet (vgl. dazu Kap. 3.3).<br />

1.2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN<br />

Grundlage für die Planung der A <strong>26</strong> Linzer Autobahn, <strong>Westring</strong> Linz, Abschnitt Süd ist das<br />

Bundesstraßengesetz 1971 in der Fassung von 1999 (BGBl. 182/1999). Gemäß der Novelle durch das<br />

Bundesstraßenübertragungsgesetz, BGBl. I 50/2002, ist der Verlauf der A <strong>26</strong> wie folgt definiert:<br />

A <strong>26</strong> Linzer Autobahn:<br />

Knoten Linz / Hummelhof (A 7) – Knoten Linz / Urfahr (A 7)<br />

Das Projekt A <strong>26</strong> – <strong>Westring</strong> Linz wurde der ASFINAG im Frühjahr 2002 übertragen. Unter Zugrundelegung des<br />

genannten gesetzlichen Auftrages erstellte der Projektwerber ASFINAG BMG auf Grundlage von Vorplanungen<br />

des Landes Oberösterreich ein Vorprojekt für den Abschnitt Knoten Hummelhof – Knoten Linz/Urfahr.<br />

Mit 28.09.2006 erfolgte für das vorgelegte Vorprojekt die Verordnung des Bundesstraßenplanungsgebietes<br />

gemäß §14 BStG zur Sicherung des Baus der A <strong>26</strong> Linzer Autobahn.<br />

Auf Basis dieses Vorprojektes wurden die Planungen zum Einreichprojekt weitergeführt.<br />

Die A <strong>26</strong> ist als Autobahnneubauprojekt in der Prioritätenreihung des Bundesministers für Verkehr, Innovation<br />

und Technologie (März 2007) im Paket Oberösterreich in 2 Realisierungsstufen enthalten:<br />

� Der Südteil der A <strong>26</strong> vom Knoten Hummelhof bis zur Anschlussstelle Donau-Nord (inkl. Donauquerung)<br />

als Autobahnneubauprojekt bis zum Jahr 2013.<br />

� Der Nordteil der A <strong>26</strong> ab Anschlussstelle Donau-Nord bis zum Knoten Linz/Urfahr als<br />

Autobahnneubauprojekt nach dem Jahr 2013.<br />

Aus dieser Festlegung resultierte ein zweistufiges, zeitlich gestaffeltes Realisierungskonzept für die A <strong>26</strong> mit<br />

prioritärer Einreichung des Südabschnittes KN Hummelhof – ASt Donau Nord (=ggst. Vorhaben).<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Abbildung 1: Paket Oberösterreich, Prioritätenreihung, BMVIT (März, 2007)<br />

Weiters wurde für die A <strong>26</strong> Abschnitt Knoten Linz/Hummelhof (A 7) – ASt Donau Nord 2007 ein Vorverfahren<br />

gemäß § 4 UVP-G 2000 idgF. durchgeführt. Im Zuge des Vorverfahrens wurden insbesondere offensichtliche<br />

Mängel des Vorhabens oder des Konzeptes für die UVE (§ 6) aufgezeigt und voraussichtlich zusätzlich<br />

erforderliche Angaben in der UVE angeführt. Das Vorverfahren wurde mit einer Stellungnahme der Behörde<br />

gemäß § 24 Abs. 7 iVm § 4 UVP-G 2000 mit 14.09.2007 abgeschlossen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

1.3 ABLAUF GENEHMIGUNGSVERFAHREN<br />

Für die A <strong>26</strong> (Abschnitt Süd) ist ein mehrstufiges Genehmigungsverfahren („teilkonzentriertes Verfahren“) in<br />

folgenden Teilschritten durchzuführen:<br />

� UVP Verfahren: Teilkonzentrierter Genehmigungsbescheid für sämtliche Bundesrechtsmaterien für die<br />

der Verkehrsminister oder ein anderer Bundesminister zuständig ist (z.B. Forstrecht) sowie<br />

Themenbereiche, die nicht in Materienrechten abgedeckt sind (z.B. Schall). Behörde = BMVIT<br />

� Bundesrechtsmaterien (LH): Teilkonzentrierter Genehmigungsbescheid durch den Landeshauptmann<br />

für alle übrigen Bundesrechtsmaterien (z.B. Wasserrecht). Behörde = Landeshauptmann<br />

� Landesrechtsmaterien (LR): Bescheid(e) für Verwaltungsvorschriften der Länder (z.B. Naturschutz).<br />

Behörde = entsprechend der jeweiligen Verwaltungsvorschrift der Länder (in der Regel<br />

Bezirksverwaltungsbehörde)<br />

Im Rahmen des Einreichprojektes wurde ein Gesamtvorhaben ausgearbeitet, welches eine integrale<br />

Darstellung und Beurteilung der Umweltauswirkungen im Sinne des UVP-G ermöglicht.<br />

Die Genehmigung dieses Vorhabens erfolgt in den oben dargestellten Genehmigungsstufen, wobei jeweils die<br />

in den jeweiligen Kompetenzbereich der Genehmigungsstufe fallenden Tatbestände beurteilt werden.<br />

1.4 PROJEKTSBEGRÜNDUNG<br />

Generelle Zielsetzung und Motivation der A <strong>26</strong> "Linzer Autobahn" ist eine umfassende und nachhaltige Lösung<br />

dringender verkehrlicher Probleme im Raum Linz im Bereich des Individualverkehrs:<br />

� Überlastung der A 7 im Raum Linz (Mühlkreisautobahn)<br />

� Überlastung der LB 127 (Rohrbacher Bundesstraße) in Urfahr<br />

� Überlastung der LB 129 (Eferdinger Bundesstraße) in der Oberen Donaulände<br />

� Überlastung der LB 139 (Kremstaler Bundesstraße im Bereich der Waldeggstraße / Westtangente<br />

� Überlastung des innerstädtischen Bereiches der Stadt Linz<br />

Dieses Ziel wurde bereits im Zuge der Entwicklung des Projektes (Trassenfindung, Vorprojekt) für das<br />

Gesamtvorhaben A <strong>26</strong> definiert.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Aufgrund der Überlastung des innerstädtischen Straßennetzes resultieren tagtäglich hohe Reisezeitverluste und<br />

erhebliche Umweltbelastungen (Lärm/Luft) in dicht besiedelten innerstädtischen Bereich, die sich<br />

beispielsweise in der Luftgütesituation an der LB 139 (Messstelle Linz Römerbergtunnel) manifestieren, wo<br />

häufig Überschreitungen des Grenzwertes für den maximalen Halbstundenmittelwert von Stickstoffoxiden (2005<br />

insgesamt 6 mal) auftreten (siehe Einlage 4.8.2).<br />

Die A 7 hat aufgrund ihrer Nahelage zum Linzer Stadtzentrum einen sehr hohen Anteil an Ziel- und<br />

Quellverkehr bzw. Binnenverkehr mit einem relativ niedrigen Anteil an Transitverkehr. Mit der Errichtung der<br />

Linzer Autobahn – <strong>Westring</strong> Linz wird eine Entlastung für die A 7 geschaffen, die auch – durch ihre Ringfunktion<br />

– eine verteilende Wirkung des Gesamtverkehrs mit sich bringen wird.<br />

Zusätzlich werden die o.a. Bundesstraßen – die schon heute an der Grenze der Belastungsfähigkeit liegen –<br />

sowie das innerstädtische Verkehrsnetz deutlich entlastet.<br />

Die Notwendigkeit des Vorhabens ergibt sich daher einerseits aus den lokalen und regionalen<br />

Verkehrsbedürfnissen, und andererseits aus den überregionalen Anforderungen an das hochrangige<br />

Verkehrsnetz im Stadtgebiet von Linz.<br />

Mit der Realisierung des Südabschnittes der A <strong>26</strong> können vor allem folgende verkehrlichen Zielsetzungen erfüllt<br />

werden:<br />

� Verbesserung der Durchgängigkeit des Kernbereiches der Stadt Linz durch Schaffung einer<br />

leistungsfähigen Nord-Süd Verbindung mit zusätzlicher Donaubrücke im westlichen Teil der Stadt<br />

� Anbindung der nordwestlichen Hälfte des Mühlviertels über die LB 127 an das hochrangige<br />

Straßennetz; dadurch Verbesserung der Erreichbarkeit dieser Region<br />

� Verbesserte Sammlung, Lenkung und Verteilung des Ziel- und Quellverkehrs in der westlichen<br />

Stadthälfte von Linz<br />

� Entlastung des städtischen Straßennetzes wie der sogenannten „Westtangente“ (LB 139 Straßenzug<br />

Waldeggstraße, Kellergasse, Sandgasse, Hopfengasse und Römerberg Tunnel), der LB 129 Eferdinger<br />

Straße, der LB 127 Rohrbacher Straße (einschließlich Nibelungenbrücke und Rudolfstraße in Urfahr)<br />

� Hochwertige Anbindung des gesamten städtebaulich stark aufgewerteten und stark frequentierten<br />

Bahnhofsbereichs (Hauptbahnhof Linz, Landesdienstleistungszentrum, Wissensturm, ÖBB-Tower,<br />

Energie AG Zentrale und Musiktheater)<br />

Durch die spätere Realisierung des Nordabschnittes der A <strong>26</strong> wird der Ringschluss zur A 7 hergestellt, wodurch<br />

neben der weiteren Entlastung des innerstädtischen Straßennetzes dann auch die Ziele hinsichtlich einer<br />

leistungsfähigen West-Ost-Verbindung in Urfahr, einer Entlastung der A 7 sowie einer hochrangigen<br />

zusätzlichen Verbindung zur A 7 erreicht werden können.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

1.5 GLIEDERUNGSSTRUKTUR DER PROJEKTUNTERLAGEN<br />

1.5.1 Gliederung der Projektunterlagen<br />

Die Unterlagen des vorliegenden Projektes sind thematisch in Mappen zusammengefasst, welche wiederum auf<br />

6 grüne Boxen (=Kisten) aufgeteilt sind.<br />

Auch die Aufteilung der einzelnen Mappen auf die Boxen erfolgte nach thematischen Gesichtspunkten sowie<br />

aufgrund platztechnischer Erfordernisse.<br />

Aus oben genannten Gründen, ergibt sich folgende Gliederungsstruktur der Einreichunterlagen:<br />

BOX 1: DAS PROJEKT – ZUSAMMENFASSUNG UND GRUNDLAGEN<br />

Unterlagen gem. §4 BStG, Zusammenfassung, Umweltverträglichkeitserklärung (= ggst. Bericht), Das<br />

Vorhaben-Projektgeschichte und Alternativen, Grundlagen Verkehr, Landschaftspflegerische Begleitplanung<br />

und architektonisches Gestaltungskonzept<br />

BOX 2: STRASSENBAULICHES OPERAT<br />

Übersichtpläne und technischer Bericht, Detaillagepläne, Lagepläne Einbauten, Entwässerung,<br />

Detaillängenschnitte, Querschnitte, Bauphase und Materialbewirtschaftung, Vorentwürfe Kunstbauten,<br />

Generelles Projekt Donaubrücke, Grundeinlöse<br />

BOX 3: TUNNELVORENTWURF<br />

Tunnelsystem und Sicherheit, Bautechnik, Ausrüstungstechnik<br />

BOX 4, Teil 1: FACHBEITRÄGE ZUR UVE<br />

Siedlungs- und Wirtschaftsraum / Sach- und Kulturgüter, Schalltechnik, Land- und Forstwirtschaft, Wildökologie<br />

und Jagd, Freizeit- und Erholungsnutzung, Landschafts- und Stadtbild, Ökologie (Tiere und Pflanzen)<br />

BOX 4, Teil 2: FACHBEITRÄGE ZUR UVE<br />

Luft und Klima, Geologie, Geotechnik und Hydrogeologie, Erschütterungen, Umweltmedizin<br />

Forstrechtliches Einreichoperat<br />

BOX 5: GEOTECHNISCHE UNTERLAGEN<br />

Geotechnische Berichte, Lagepläne, Längsprofile, Querprofile, Laboruntersuchungen<br />

Eine genaue Auflistung sowie Zuordnung der Einlagen findet sich im Einlagenverzeichnis des Projektes<br />

(Einlage 1.1.1).<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

1.5.2 Gliederung gemäß Projektierungsdienstanweisung<br />

Im Anhang 3 der Dienstanweisung zur Erarbeitung und Vorlage von Bundesstraßenprojekten wird die<br />

Gliederung eines Einreichprojektes grundsätzlich vorgegeben. Nachfolgend werden unter Bezugnahme auf die<br />

Dienstanweisung die im gegenständlichen Projekt enthaltenen Inhalte in Art und Umfang beschrieben sowie der<br />

jeweilige Ablageort der Unterlagen (Mappe / Einlagezahl) angegeben.<br />

Gliederung EP gem. Dienstanweisung<br />

Ablageort<br />

„Einreichprojekt 2008“<br />

1. Inhaltsverzeichnis Mappe 1.1 – UVE-<br />

Zusammenfassung<br />

2. Übersichtskarte Mappe 1.0 – Unterlagen gemäß<br />

§4<br />

3. Technischer Bericht Mappe 2.1<br />

3.a Beschreibung des Bauphase Mappe 2.7<br />

3.b Projekthistorie Mappe 1.3 – Projektgeschichte<br />

und Alternativen<br />

3.c Bestand Mappe 2.1 Einlage 3 sowie<br />

UVE- Fachberichte Box 4<br />

3.d Kostenermittlung Mappe 1.1 Einlage 5<br />

Anmerkungen<br />

4. Übersichtslageplan Mappe 1.1 Einlage 4 M 1:2500<br />

5. Übersichtslängenschnitt Mappe 1.1 Einlage 4 M 1:5000/500<br />

6. Lageplan Mappe 2.2 – Detaillagepläne M 1:1000<br />

7. Kotierte Lagepläne --- Erstellung im Bauprojekt<br />

8. Achsberechnungen<br />

Mappe 1.0 Einlage 4<br />

Mappe 2.1 Einlage 3<br />

Übersicht der Trassierungselemente<br />

im Technischen<br />

Bericht<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Gliederung EP gem. Dienstanweisung<br />

Ablageort<br />

„Einreichprojekt 2008“<br />

Anmerkungen<br />

9. Längenschnitt Mappe 2.5 M 1:2500/250<br />

M 1:1000/100<br />

10. Regelprofile Mappe 2.1 Einlage 4 - 8<br />

Box 3<br />

Hauptanlage, Rampen, Tunnel,<br />

UFT, Brücken; Maßstab<br />

1:100 und 1:50<br />

11. Querprofile Mappe 2.6 Querprofile der Hauptanlage<br />

(freie Strecke - UFT) in einem<br />

Abstand von 25 Metern; im<br />

Tunnel an charakteristischen<br />

Stellen; Maßstab 1:200<br />

12. Entwässerung Mappe 2.1 Einlage 3<br />

Mappe 2.4 Detailpläne<br />

Entwässerung<br />

Mappe 4.9 Fachbericht<br />

Oberflächenwasser<br />

13. Sonderbauwerke Mappe 2.1 Einlage 3<br />

Mappen 2.8, 2.9 2.10<br />

Box 3<br />

Gesonderte Mappen: Vorentwürfe<br />

Tunnel und Kunstbauten<br />

inkl. Techn. Berichte<br />

14. Massenberechnung Mappe 2.7 Einlage 1 Anhang zum Baukonzept<br />

15. Massenverteilungsplan Mappe 2.7 Einlage 1<br />

Baukonzept und Materialbewirtschaftung<br />

16. Leistungsverzeichnis --- Erstellung im Bauprojekt<br />

17. Grundeinlösungsplan Mappe 2.12 Gesonderte Detailpläne<br />

18. Grundeinlösungsverzeichnis<br />

Mappe 2.12<br />

19. Fachbeiträge zur UVE Mappen in Box 4 (Teil1+2)<br />

20. Geotechnische Untersuchungen<br />

21. Zeitplan für Projektrealisierung<br />

Box 3 Objektberichte<br />

Tunnel<br />

Box 5 Geotechnische Unterlagen<br />

Mappe 2.7 Einlage 1<br />

Tabelle 1: Gliederung des Einreichprojektes gem. Projektierungsdienstanweisung<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

2 FACHBEARBEITUNG<br />

An der Erstellung des Einreichprojektes und der Umweltverträglichkeitserklärung A <strong>26</strong> KN Hummelhof – ASt<br />

Donau Nord, sowie der dazu notwendigen Untersuchungen hat folgendes Planungsteam gearbeitet:<br />

PROJEKTWERBER ASFINAG BMG im Vollmachtsnamen der<br />

ASFINAG<br />

Projektleiter DI Klaus Mittermayr<br />

FACHBEREICH BEARBEITER<br />

Projektsteuerung Spirk & Partner - Müller & Hereth - Klestil<br />

Koordination Umwelt Beitl ZT GmbH<br />

Techn. Planung Straße, Tunnel, Bauwerke ILF- Retter- KMP- IGT<br />

Techn. Planung Donaubrücke Baumann & Obholzer und Schlaich Bergermann<br />

& Partner<br />

Tunnellüftung Planungsgemeinschaft FVT - HBI<br />

E + M Hopferwieser Consult ZT GmbH<br />

Detaillärmuntersuchungen TAS Sachverständigenbüro für<br />

Technische Akustik SV-GmbH<br />

Betriebs- und Sicherheitstechnik Hopferwieser Consult ZT GmbH<br />

Baustellenbeleuchtung<br />

PEL, Graz<br />

Verkehrliche Grundlagen arealConsult ZT GmbH<br />

Hydrogeologie Intergeo ZT GmbH<br />

Geologie, Geotechnik, Altlasten und<br />

Kampfmittel<br />

BGG Consult Dr. Peter Waibel<br />

Baugrunderkundungen, ÖBA P+W, Geo ZT GmbH<br />

Baugrunderkundungen, Bohrungen Fa. Bohr-Rossla<br />

Baugrunderkundungen, techn. Betreuung ILF, Beratende Ingenieure, ZT GmbH<br />

Luftschadstoffe FVT mbH<br />

Meteorologie ZAMG<br />

Tiere und deren Lebensräume inkl.<br />

Gewässerökologie<br />

ARGE REVITAL ecoconsult – EZB Eberstaller<br />

Zauner<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Pflanzen und deren Lebensräume REVITAL ecoconsult<br />

Landwirtschaft und Boden REVITAL ecoconsult<br />

Wald und Wild ZT Dr. Kofler<br />

Landschafts-, Stadtbild / Freizeit, Erholung Büro Kutzenberger<br />

Siedlungs-, Wirtschaftsraum/<br />

Sach-, Kulturgüter<br />

Erschütterungen<br />

Umweltmedizin<br />

ARGE Pumpernig- Freiland<br />

iC consulenten ZT GesmbH<br />

Dr. Klaus Rhomberg<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

3 SYSTEMABGRENZUNG<br />

3.1 RÄUMLICHE ABGRENZUNG<br />

3.1.1 Betroffene Gemeinden<br />

Gemäß §19 Abs. 3 UVP-G 2000 idgF. besitzen Standortgemeinden im Genehmigungsverfahren Parteistellung.<br />

Im gegenständlichen Projekt ist dies:<br />

� Landeshauptstadt Linz<br />

� Gemeinde Puchenau<br />

Weiters sind gemäß §19 Abs. 3 UVP-G 2000 idgF unmittelbar an die Standortgemeinde angrenzende<br />

österreichische Gemeinden (im Folgenden als Anrainergemeinden bezeichnet) zu berücksichtigen wenn sie<br />

"[…] von wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt betroffen sein können […]".<br />

Aufgrund des großen räumlichen Abstandes weiterer Gemeindegrenzen von der Trasse der A <strong>26</strong> können wesentliche<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt im Bereich der Anrainergemeinden ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Abbildung 2: A <strong>26</strong> Abschnitt Süd (blau) – Lage im Raum<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

3.1.2 Beschreibung des Planungsraumes<br />

Generell handelt es sich um einen vornehmlich städtisch geprägten Planungsraum, welcher aber durch<br />

zusätzliche Elemente wie den Bergschlösselpark, den Freinberg sowie den ökologisch und landschaftlich<br />

sensiblen Bereich der Linzer Pforte mitgeprägt wird.<br />

Im Bereich zwischen Westbrücke und Bahnhof befindet sich ein städtebaulich durch Bahnanlagen und<br />

Bauten dominierter Bereich, welcher gleichzeitig auch den Übergang zum dicht bebauten Stadtzentrum sowie<br />

zu den vorwiegend durch Einzelhausbebauungen geprägten, durchgrünten Siedlungsgebieten am Froschberg<br />

darstellt.<br />

Stadtbildlich attraktiv sowie stadtökologisch wertvoll ist der Bergschlösslpark mit dem barocken Bergschlössl,<br />

welches nach erfolgter Revitalisierung nun als Veranstaltungszentrum dient. Der Park wird von zahlreichen,<br />

großen und alten Bäumen und Sträuchern dominiert, die relativ dicht gepflanzt sind. Der vielfältige<br />

Baumbestand unterschiedlichen Alters stellt ein wertvolles innerstädtisches Ökosystem dar. Die<br />

geschwungene Wegeführung und die abwechslungsreiche Gestaltung können durch die leichte Hanglage des<br />

Parks von verschiedensten Blickpunkten aus gut wahrgenommen werden.<br />

Der bergmännisch hergestellte Teil des Freinbergtunnels unterquert ein Gebiet mit Villenviertel sowie Grünund<br />

Erholungsanlagen.<br />

Der Bereich der Donauquerung ist ein landschaftsbildlich sowie ökologisch sehr attraktiver Raum – die<br />

sogenannte Linzer Pforte. Das enge Donautal mit den bewaldeten, steilen Hängen (Hang- und Schluchtwälder)<br />

beidseitig der Donau, stellt sowohl szenisch als auch optisch eine reizvolle Kulisse dar. Eine starke<br />

Beeinträchtigung erfährt dieser Landschaftsraum allerdings derzeit auch durch das starke Verkehrsaufkommen<br />

auf der LB 127 sowie der LB 129.<br />

Auf der linksufrigen Donauseite befindet sich auch das Naturschutzgebiet „Urfahrwänd“, welches sich durch<br />

südexponierte und wärmebetonte steile Hangbereiche des Durchbruchtales auszeichnet. Im Planungsraum<br />

kommen keine Natura 2000 – Gebiete vor.<br />

Der Planungsraum liegt grundsätzlich an der Grenze des Kristallinen Grundgebirges zum tertiären Molassetrog.<br />

Die kristallinen Gesteine, wie Perlgneise, Schiefergneise gehören zur Böhmischen Masse und bauen im Raum<br />

Linz den Pöstlingberg und die Höhenrücken südlich der Donau (Römerberg, Freinberg, Froschberg und<br />

Gaumberg) auf. Neben einigen kleineren Wasserläufen im Bereich des bergmännischen Tunnels befindet sich<br />

nur die Donau als relevantes Oberflächengewässer. Sie stellt einen der wichtigsten Wasserwege in Europa dar<br />

und schneidet im Bereich der Linzer Pforte in einem ca. 10 km langen Durchbruch die Ausläufer des<br />

böhmischen Massivs mit steilen, schroffen Felsabhängen, welche zumeist stark bewaldet sind.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

3.1.3 Abgrenzung des Vorhabens<br />

Im gegenständlichen Kapitel wird die Begrenzung des technischen Vorhabens des Projektes A <strong>26</strong> KN<br />

Hummelhof- ASt Donau Nord dargestellt. Das heißt, es wird jener Bereich definiert, in dem bauliche<br />

Maßnahmen im Rahmen des Projektes A <strong>26</strong> Süd stattfinden, deren Auswirkungen im Rahmen des UVP-<br />

Verfahrens beurteilt werden. Weiters werden auch jene Maßnahmen definiert, die zwar in einem räumlichen<br />

und sachlichen Zusammenhang mit dem Vorhaben A <strong>26</strong> Süd stehen, die aber nicht vom Projektwerber sondern<br />

von Dritten durchgeführt werden und die somit nicht Antragsgegenstand (sehr wohl aber<br />

Beurteilungsgegenstand) im gegenständlichen UVP-Verfahren sind.<br />

o Projektbeginn:<br />

Das Vorhaben A <strong>26</strong> Süd beginnt bei km 0,712 (Achse 1) bzw. bei km 0,609 (Achse 2) und schließt dort<br />

an bestehende Anlagen des Knotens Hummelhof der A 7 an. Weiter südlich davon werden die<br />

bestehenden Verkehrsanlagen nur insofern verändert als auf den beiden Rampen Richtung<br />

Einhausung Niedernhart und Tunnel Bindermichl die bestehenden Spurmarkierungen auf folgende<br />

Weise adaptiert werden:<br />

In Richtung Tunnel Bindermichl (Achse 2): die beiden Fahrstreifen werden im Verlauf der Rampe auf<br />

einen zusammengeführt; die Einbindung im Vorportalbereich des Tunnels Bindermichl bleibt<br />

unverändert.<br />

Vom Tunnel Bindermichl kommend in Richtung A <strong>26</strong> im Bereich der Verzweigung nach dem Tunnel<br />

Bindermichl wird die Spuraufteilung so verändert, dass 2 Fahrstreifen in Richtung A <strong>26</strong> geführt<br />

werden; der von der Anschlussstelle Muldenstraße kommende Fahrstreifen wird im Verlauf der<br />

Rampe abgebaut.<br />

In Richtung Tunnel Niedernhart: die beiden Fahrstreifen werden im Verlauf der Rampe vor dem Tunnel<br />

auf einen zusammengeführt.<br />

o Anschlussstelle Unionstraße (LB 139):<br />

Für die Einbindung der Rampen der Anschlussstelle Unionstraße und für die Errichtung der Westbrücke<br />

(Bauphase und Endzustand) ist die LB 139 im Kreuzungsbereich auf einer Länge von ca. 400 m<br />

umzubauen. Diese Umbaumaßnahmen sind bis zum Übergang in den Bestand Projektsbestandteil.<br />

o Westbrücke:<br />

Für die Errichtung der Westbrücke sind in der Bauphase geringfügige Maßnahmen – im Bereich der<br />

Westbrücke Bahnhofskopfes des Hauptbahnhof Linz erforderlich (Umbau der Fahrleitung, temporäre<br />

Schutzmaßnahmen, temporäre betriebliche Einschränkungen). Diese für die Errichtung der Westbrücke<br />

erforderlichen Maßnahmen wurden mit der ÖBB abgestimmt. Die im Bahnbereich erforderlichen<br />

Maßnahmen werden von der ÖBB in Eigenregie durchgeführt und bedürfen keiner<br />

eisenbahnrechtlichen Genehmigung.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

o Tunnel Freinberg – Oberfläche Unterflurtrasse:<br />

Von der Errichtung der Unterflurtrasse der A <strong>26</strong> im Bereich der Waldeggstraße sind folgende<br />

bestehenden Straßenzüge betroffen:<br />

Waldeggstraße (LB 139)<br />

Kudlichstraße<br />

Deublerstraße<br />

Sophiengutstraße<br />

Ziegeleistraße<br />

Kärntnerstraße<br />

Weingartshofstraße<br />

Diese Straßenzüge werden im Zuge der Bauherstellung verändert und nach Fertigstellung der<br />

Unterflurtrasse neu gestaltet. Diese Umbaumaßnahmen sind bis zur jeweiligen Einbindung in den<br />

Bestand Projektbestandteil (einschließlich etwaig betroffener VLSA).<br />

Ebenso sind das zentrale Betriebsgebäude und die Abluftanlage an der Waldeggstraße sowie alle<br />

Gestaltungsmaßnahmen, Grünanlagen etc. in diesem Bereich Projektbestandteil.<br />

o Verlegung von Einbauten:<br />

Insbesondere im zuvor genannten Projektabschnitt, aber auch in anderen Projektabschnitten<br />

(Unionstraße, LB 127 und LB 129) sind Einbauten verschiedener Leitungsträger von den<br />

Baumaßnahmen betroffen und müssen verlegt werden. Die Planung und Ausführung dieser<br />

Maßnahmen erfolgt jedoch nicht durch die ASFINAG die weder Einfluss auf die Planung noch auf die<br />

Realisierung der Einbauten hat, sondern durch die jeweiligen Leitungsträger selbst, die auch etwaig<br />

erforderliche Genehmigungen einholen. Diese Maßnahmen sind daher nicht Projektgegenstand im<br />

Sinne des UVP-G.<br />

o Anschlussstelle Donau Süd (LB 129):<br />

Für die Einbindung der Rampen der Anschlussstelle Donau Süd ist die LB 129 Eferdinger Straße im<br />

Kreuzungsbereich auf einer Länge von insgesamt rund 545 m umzubauen. Diese Umbaumaßnahmen<br />

sind bis zum Übergang in den Bestand Projektbestandteil.<br />

o Anschlussstelle Donau Nord (LB 127):<br />

Für die Einbindung der Rampen der Anschlussstelle Donau Nord ist die LB 127 Rohrbacher Straße im<br />

Kreuzungsbereich auf einer Länge von rund 550 m umzubauen. Diese Umbaumaßnahmen sind bis<br />

zum Übergang in den Bestand Projektbestandteil.<br />

o Abspannpunkte der Donaubrücke:<br />

Für die Donaubrücke sind sowohl im Bereich der Windflach im Norden als auch in den donauseitigen<br />

Abhängen des Freinbergs im Süden Verankerungspunkte für die Seilabspannungen der Hängebrücke<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

herzustellen. Diese baulichen Maßnahmen sind einschließlich der für die Herstellung und die spätere<br />

Wartung erforderlichen Zufahrten Projektbestandteil.<br />

o Donauradweg:<br />

Für die Errichtung des Kreuzungsbereiches der Rampen der Anschlussstelle Donau Nord mit der<br />

LB 127 Rohrbacher Bundesstraße ist der Donauradweg auf insgesamt 1,74 km Länge zu verlegen. Die<br />

Verlegung des Donauradweges reicht im Westen im Bereich der Unterquerung der Mühlkreisbahn und<br />

der LB 127 bis in das Gemeindegebiet von Puchenau. Diese Maßnahme ist Projektgegenstand bis zur<br />

Einbindung in den Bestand.<br />

o A <strong>26</strong> Abschnitt Nord:<br />

Der weiterführende Ausbau A <strong>26</strong> Nord ist nicht Projektgegenstand, wird jedoch auf folgende Weise bei<br />

der A <strong>26</strong> Süd mit berücksichtigt:<br />

In der Anschlussstelle Donau Nord werden jene Rampen, die bereits für die A <strong>26</strong> Süd benötigt werden,<br />

baulich bereits jetzt im endgültigen Querschnitt hergestellt (jeweils mit dem zusätzlichen Fahrstreifen<br />

für den Tunnel Pöstlingberg). Vor den Rampentunneln (Rampe Nord 1B und Rampe Nord 2B) sowie<br />

den beiden Röhren des Haupttunnels (Pöstlingbergtunnel Richtung Heilham) wird jeweils nur ein<br />

kurzes Stück hergestellt, sodass die nachträgliche Errichtung mit geringen betrieblichen<br />

Einschränkungen der bereits bestehenden Anlage möglich ist.<br />

Alle übrigen Anlagen der A <strong>26</strong> Süd werden so ausgelegt, dass die Dimensionierung auch für den<br />

Planfall 9 (A <strong>26</strong> Süd + Nord) ausreichend ist. Zu diesem Zweck werden alle<br />

Leistungsfähigkeitsnachweise für den Planfall 9 (vgl. dazu Kap. „Verwendete Planfälle)<br />

durchgeführt.<br />

o Projektsende:<br />

Das Projekt A <strong>26</strong> Süd endet im Norden bei km 4,860 (Röhre 1) bzw. 4,985 (Röhre 2) bzw. in der<br />

Anschlussstelle Donau Nord mit der Einbindung der Rampen Donau Nord 1 und 2 in die LB 127<br />

Rohrbacher Bundesstraße und ist somit für sich alleine genommen verkehrswirksam.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

3.1.4 Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />

Je nach Schutzgut können sich unterschiedliche Untersuchungsräume in Bezug auf Größe und Lage des<br />

Verkehrsvorhabens ergeben. Ein exakt abgegrenzter Untersuchungsraum wird daher fachspezifisch von jedem<br />

beteiligten Fachgebiet definiert.<br />

Generell lassen sich allerdings drei Untersuchungsebenen für die Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />

definieren:<br />

� Anlagenbezogene Abgrenzung (Vorhaben):<br />

Der Vorhabensort ist die vom Vorhaben direkt beanspruchte Grundfläche. Dadurch werden oftmals<br />

Wert- und Funktionselemente eines Schutzgutes durch das Bauwerk selbst beeinträchtigt<br />

(Verkehrsflächen samt Nebenanlagen, Begleitmaßnahmen wie Lärmschutz und<br />

Ausgleichsmaßnahmen, Stützkonstruktionen, Geländemodellierung, Baustellenflächen u.a.).<br />

� Betriebsbedingte Abgrenzung (engerer Untersuchungsraum):<br />

Der Eingriffsraum leitet sich aus der Prognose der Beeinträchtigungen innerhalb des Wirkraumes ab<br />

und umfasst alle erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen bzw. Veränderungen, die durch<br />

bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren hervorgerufen werden.<br />

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die räumliche Reichweite der betriebsbedingten<br />

Beeinträchtigungen bzw. Veränderungen (Schadstoffeinträge, Schallemissionen, Erschütterungen,<br />

Grundwasserveränderungen u.a.) und die Empfindlichkeit der jeweiligen Schutzgüter gegenüber diesen<br />

Beeinträchtigungen für die Abgrenzung des Eingriffsraumes ausschlaggebend sind.<br />

� Abgrenzung für Fernwirkungen (weiterer Untersuchungsraum):<br />

Hier werden Wirkungen der Anlage berücksichtigt, die über die beiden oben genannten Kategorien<br />

hinausgehen bzw. damit nicht vollständig erfasst werden können.<br />

In vielen Fachbereichen kann aufgrund vorangegangener Beschreibung von einem engen Untersuchungsraum<br />

von ungefähr 500 m rechts und links der Trasse ausgegangen werden, womit alle erheblichen<br />

Projektswirkungen erfasst und beurteilt werden können.<br />

Der hier definierte engere Untersuchungsraum ergibt sich aus den freien Strecken (inkl. Brücken und Radweg)<br />

sowie dem Tunnel in offener Bauweise (siehe nachfolgende Abbildung, umrandete Bereiche).<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Abbildung 3: Relevante Projektsbereiche für engeren Untersuchungsraum<br />

Um eine etwaige Betroffenheit der anrainenden Bevölkerung durch das Vorhaben aus den Unterlagen ableiten<br />

zu können, wird auf die Einlagen 4.1.1 (Siedlungs- und Wirtschaftsraum), 4.2.1 (Schall, Betriebsphase), 4.3.1<br />

(Schall, Bauphase), 4.8.2 (Luftschadstoffe), 4.9.4 (Erschütterungen), sowie 4.9.29- 4.9.34 (Gebäudeerfassung /<br />

Erschütterungen) verwiesen.<br />

3.2 ZEITLICHE ABGRENZUNG<br />

Die zeitliche Abgrenzung erfolgt durch die Festlegung der für die Beurteilung maßgeblichen Zeiträume<br />

entsprechend den für Genehmigungsverfahren üblichen Zeiträumen.<br />

Als Bestandsjahr für die verkehrlichen Untersuchungen wurde 2005 festgelegt, die raum- und umweltrelevanten<br />

Erhebungen erfolgen zwischen 2006 und 2007.<br />

Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich, entsprechend der Verkehrsprognose, bis zum Jahr 2025, was dem<br />

üblichen Horizont von ca. 10 Jahren ab Inbetriebnahme einer hochrangigen Straßenanlage entspricht.<br />

Die für die Beurteilung der Projektswirkungen auf die Schutzgüter erforderlichen Zeiträume für nötigen<br />

Kartierungen oder Erhebungen werden fachspezifisch definiert.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

3.3 INHALTLICHE ABGRENZUNG<br />

Die dargelegten Untersuchungen beziehen sich auf spezifische räumliche und umweltbezogene Auswirkungen<br />

des ggst. Vorhabens. Eine Abgrenzung des inhaltlichen Untersuchungsrahmens hat sich durch die<br />

Abschätzung der zu erwartenden Wirkungen auf die im UVP-G 2000 idgF. definierten und für die einzelnen<br />

Fachbereiche relevanten Schutzgüter ergeben.<br />

RELEVANZMATRIX Wirkungen / Indikatorgruppe<br />

Schutzgüter und Fachbereiche<br />

Mensch, Lebensräume<br />

(Nutzung) Siedlungsraum<br />

Wirtschaftsraum<br />

Landwirtschaft<br />

Forstwirtschaft<br />

Jagdwirtschaft<br />

Fischerei<br />

Erholung<br />

Tiere, Pflanzen u.<br />

deren Lebensr. Tiere (Arten)<br />

Pflanzen (Arten)<br />

Lebensr. inkl. Schutzgeb.<br />

Boden Bodenqualität<br />

Altl./Verdachtsflächen<br />

Wasser Oberflächenwasser<br />

Luft und Klima Luft<br />

Grundwasser<br />

Klima<br />

Landschaft Landschaftsbild<br />

Stadtbild/ Ortsbild<br />

Sach- und Kulturgüter<br />

Sachgüter<br />

Bau<br />

Kulturgüter<br />

In Anlehnung an RVS Umweltuntersuchungen 04.01.11<br />

Lärm<br />

Betrieb<br />

Bau<br />

Erschütterungen<br />

Betrieb<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

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Bau<br />

Luftschadstoffe<br />

Betrieb<br />

Bau<br />

Wasserhaushalt Veränderungen Qualitativ<br />

Betrieb<br />

Bau<br />

Wasserhaushalt Veränderungen<br />

Quantitativ<br />

Betrieb<br />

Bau<br />

Flächenbeanspruchung<br />

Betrieb<br />

Bau<br />

Veränderung Funktionszusammenhänge<br />

Betrieb<br />

Bau<br />

Veränderungen Erscheinungsbild Landschaft<br />

/ Stadt / Ort<br />

Betrieb


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Die Relevanzmatrix für das Projekt A <strong>26</strong>, Linzer Autobahn, Abschnitt Süd stellt zu erwartende Auswirkungen<br />

und gegenseitige Beeinflussungen auf die angeführten Schutzgüter dar. Es wurden nur jene Kriterien /<br />

Indikatoren ausgewählt, in denen infolge des Projekts wesentliche / relevante Veränderungen oder Wirkungen<br />

erwartet werden.<br />

Wie bereits erwähnt, wurden außerdem notwendige Angaben des zeitlich nachgereihten, angrenzenden<br />

Projektes (A <strong>26</strong>, Abschnitt Nord) aufgrund der künftig räumlichen und betrieblichen Zusammengehörigkeit der<br />

beiden Projekte bereits bei der Erstellung der ggst. UVE mitbetrachtet.<br />

Dies betrifft einerseits vor allem die Dimensionierung der baulichen Anlagen: eine nachträgliche bauliche<br />

Veränderungen wäre wegen des fast durchgängigen Trassenverlaufs im Tunnel oder auf Brücken weder aus<br />

wirtschaftlicher noch aus verkehrlicher Sicht vertretbar. Daher wurden für die Dimensionierung der baulichen<br />

Anlagen die Verkehrsbelastungen eines Vollausbaus ermittelt und den baulichen Dimensionierungen zugrunde<br />

gelegt.<br />

Darüber hinaus wurden auch schalltechnische und Luftschadstoff- Berechnungen für einen zukünftigen<br />

Vollausbau durchgeführt, um die technische Beherrschbarkeit der Emissionen und Immissionen bzgl. Schall<br />

und Luftschadstoffen infolge der Verkehrsbelastung eines zukünftig möglichen Vollausbaus nachweisen zu<br />

können.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

4 EINBINDUNG DER ÖFFENTLICHKEIT<br />

Die Öffentlichkeit wurde über nachfolgend aufgelistete Informationsschienen über den Projektfortschritt in<br />

Kenntnis gesetzt:<br />

o Schriftliche Beantwortung diverser Anfragen seitens der Politik sowie von Anrainern und NGOs.<br />

o Versand von Informationsbroschüren (A <strong>26</strong> aktuell) zum Projektstatus und den weiteren<br />

Planungsschritten an rund 95.000 Haushalte im Projektgebiet<br />

An folgenden Terminen wurden die Informationsbroschüren verteilt:<br />

November 2006<br />

Oktober 2007<br />

o Pressegespräch in Linz zum Planungsstand und zur Ankündigung der Sprechtage mit ASFINAG<br />

Vorstand Alois Schedl, Landeshauptmann- Stv. Franz Hiesl, Bürgermeister Franz Dobusch am Montag,<br />

10. Dezember 2007.<br />

o Veröffentlichung eines Folders mit Informationen zum Projektstatus und zum Streckenverlauf (Verteilt<br />

bei den Sprechtagen und Presseterminen zwischen Dezember 2007 und Jänner 2008 sowie Auflage im<br />

Linzer Rathaus und Weitergabe an das Landesdienstleistungszentrum (LDZ).<br />

o Sprechtage:<br />

Zwischen Dezember 2007 und Jänner 2008 fanden fünf Sprechtage im Wissensturm in Linz (insgesamt<br />

rund 250 Besucher) mit Ausblick über einen Großteil des Projektgebietes statt. Dabei wurden auch<br />

zahlreiche Planungs- und Projektunterlagen ausgestellt. Jeder Sprechtag dauerte rund drei Stunden.<br />

Durch die Anwesenheit der ASFINAG Projektleitung und mehrerer Fachplaner hatten alle Besucher die<br />

Möglichkeit zu persönlichen Gesprächen mit den zuständigen Fachleuten und konnten individuelle<br />

Anliegen und Fragen diskutieren. Auch das Team der zuständigen Notare und Anwälte stand bei jedem<br />

Sprechtag zum persönlichen Gespräch mit den Anrainern rund um Fragen der Objekteinlöse zur<br />

Verfügung.<br />

An folgenden Terminen fanden Sprechtage statt:<br />

13.12.2007<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

18.12.2007<br />

08.01.2008<br />

17.01.2008<br />

22.01.2008<br />

Die Sprechtage wurden mittels Flugblatt an rund 95.000 Haushalte, sowie durch Inserate in allen<br />

großen regionalen und lokalen Medien angekündigt. Zusätzlich wurden Eigentümer von Immobilien im<br />

Projektgebiet mit einem persönlichen Brief eingeladen.<br />

o Informationsveranstaltung für Anrainer im Projektgebiet im Zusammenhang mit der Gebäudeerfassung<br />

am 14. Februar 2008. Im Vorfeld: Schriftliche Beantwortung eines Anrainerfragenkatalogs.<br />

o Im Juni 2008 werden 2 Planungsausstellungen in Linz stattfinden. Die Ankündigung wird wieder mittels<br />

Flugblatt und Inseraten vorgenommen werden.<br />

o Laufende Aktualisierung der Projektwebsite (http://www.asfinag.at)<br />

Im Zuge der Ausarbeitung des Einreichprojektes wurden ebenso umfangreiche Projektsabstimmungen mit vom<br />

Vorhaben berührten Interessensträgern durchgeführt; die wichtigsten berührten Interessensgruppen sind<br />

nachfolgend aufgeführt:<br />

o ASFINAG Servicegesellschaft Nord:<br />

Abstimmung Straßenplanung und Aspekte Tunnelsicherheit, Aspekte künftige Erhaltung<br />

o ÖBB:<br />

Abstimmung Vorgehensweise und technische Lösung im Bereich der Westbahnquerung (Westbrücke)<br />

und der Mühlkreisbahnquerung (Donaubrücke, Radwegunterführung Puchenau)<br />

o Linz Linien:<br />

wechselseitige Abstimmung mit den Planungsarbeiten für die Straßenbahn auf das Harter Plateau<br />

o Leitungsträger (in erster Linie Linz AG):<br />

Abstimmung Vorgehensweise und Erarbeitung eines Konzeptes für die Leitungsverlegungen<br />

o Stadtplanung Linz:<br />

Abstimmung der grundsätzlichen Lösung für die Adaptierung des berührten Stadtstraßennetzes<br />

o Land Oberösterreich – Straßenverwaltung:<br />

Abstimmung der grundsätzlichen Lösung für die Adaptierung des berührten Landesstraßennetzes und<br />

Radwegenetz<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

o Via Donau:<br />

Abstimmung der Verlegung des Donauradweges sowie des Baukonzeptes (Schiffsverladung und<br />

Abtransport des Tunnelausbruchsmaterials über die Donau)<br />

o Einsatzorganisation (Feuerwehr, Polizei, Rettung):<br />

Grundsätzliche Abstimmung von Aspekten der Tunnelsicherheit<br />

o Schifffahrtsaufsicht:<br />

Grundsätzliche Abstimmung der Lage und Ausbildung der Schiffsanlegestelle<br />

Weiters wurde die Facharbeitsgruppe aus dem Vorprojekt in adaptierter Form im Zuge der Planung des<br />

Einreichprojektes fortgeführt, um auch die Projektabstimmung mit den betroffenen Fachdienststellen des<br />

Landes Oberösterreich sowie der Stadt Linz zu gewährleisten.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

5 BESCHREIBUNG DES VORHABENS<br />

5.1 PROJEKTBESCHREIBUNG<br />

5.1.1 Trassenverlauf<br />

Die A <strong>26</strong> Linzer Autobahn schließt unmittelbar an den Autobahnabschnitt Bindermichl (A 7) an und überquert<br />

nach der Anschlussstelle Unionstraße mit der Westbrücke den Westkopf des Linzer Hauptbahnhofes.<br />

Im Zuge der Errichtung der A <strong>26</strong> wird die Auffahrtsrampe Unionstraße in Richtung Knoten Hummelhof zwischen<br />

die beiden Richtungsfahrbahnen der A <strong>26</strong> gelegt, um die sich kreuzenden Relationen A <strong>26</strong> (ASt Bahnhof –<br />

Bindermichl) und Unionstraße – A 7 in Richtung Voestbrücke zu entflechten.<br />

Anschließend an die Anschlussstelle Waldeggstraße, die als Halbanschlussstelle in Richtung Knoten<br />

Hummelhof ausgeführt wird, schwenkt die A <strong>26</strong> in einem Rechtsbogen in Richtung Norden und taucht in die<br />

Unterflurtrasse des Tunnels Freinberg zur Anschlussstelle Bahnhof ab. Im Bereich Bahnhof, wo mittels<br />

höhenfreiem Knoten die Kärntnerstraße anschließt, geht die Unterflurtrasse nahtlos in den bergmännischen<br />

Tunnel über, schwenkt in einem Linksbogen nach Westen und verläuft dann nahezu parallel zur Ziegeleistraße<br />

in Richtung Stadion. In weiterer Folge schwenkt die Trasse unter dem Freinberg nach Norden ab und überquert<br />

nach der Anschlussstelle Donau Süd die Donau und die Mühlkreisbahn. Am linken Donauufer befinden sich die<br />

Portale des bergmännischen Tunnels Pöstlingberg, der ebenso wie der Tunnel Freinberg direkt an die<br />

Donaubrücke anschließt. Nach der Donauquerung schwenkt die Trasse leicht nach links bevor die<br />

Anschlussstelle Donau Nord den Südabschnitt der A <strong>26</strong> begrenzt.<br />

Der Anschluss im Bereich Donau Süd und Nord an die B 129 Eferdinger Straße und die B 127 Rohrbacher<br />

Straße erfolgt jeweils durch zwei bergmännische Tunnelrampen, welche unmittelbar nach den Portalen mit T-<br />

Kreuzungen an das untergeordnete Straßennetz angebunden sind.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Abbildung 4: Übersichtsluftbild A <strong>26</strong> - Südabschnitt<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Abbildung 5: Systemskizze A <strong>26</strong> Süd<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

5.1.2 Generelle Trassenbeschreibung<br />

Abschnitt Bindermichl – ASt Unionstraße<br />

Die A <strong>26</strong> Linzer Autobahn schließt unmittelbar an den Autobahnabschnitt Bindermichl (A 7) an und überquert<br />

nach der Anschlussstelle Unionstraße mit der Westbrücke (Westbahn km 189+337,000 – Hauptachse 1) den<br />

Westkopf des Linzer Hauptbahnhofes.<br />

Die Anschlussstelle Unionstraße wird vom System her folgendermaßen umgestaltet: Die Auffahrtsrampe von<br />

der Unionstraße in Richtung Knoten Hummelhof wird zwischen die beiden Richtungsfahrbahnen der A <strong>26</strong><br />

gelegt, um die sich kreuzenden, stark belasteten Verkehrsrelationen auf der A <strong>26</strong> in Richtung Bindermichl bzw.<br />

von der Unionstraße in Richtung Niederhart zu entflechten. Die östliche Auf- und Abfahrtsrampe der<br />

Anschlussstelle wird im Kreuzungsnahbereich umgebaut, bleibt aber lagemäßig im Bestand.<br />

Die verbleibende westliche Abfahrtsrampe (von der A <strong>26</strong> – Bahnhof kommend Richtung Unionstraße) wird<br />

lagemäßig Richtung Hummelhofstraße verschoben und der Kurvenradius nach Maßgabe der Platzverhältnisse<br />

etwas aufgeweitet.<br />

Die im Innenbereich der Indirektrampen verbleibenden Zwickelflächen werden als Grünfläche gestaltet bzw. als<br />

Retentionsbecken zum Abpufferung von Starkniederschlägen vor Einleitung ins städtische Kanalnetz genutzt.<br />

Die Unionstraße wird im Kreuzungsbereich aufgeweitet, um den Pylon der Westbrücke zwischen den beiden<br />

Fahrtrichtungen in einer Zwickelfläche situieren zu können. Die Unionstraße wird auf eine Länge von rd. 400 m<br />

umgebaut und an die neue Kreuzungssituation angepasst.<br />

Abbildung 6: Visualisierung ASt Unionstraße (Quelle: Geoconsult, Wien)<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Westbrücke – HASt Waldeggstraße<br />

Mit der neuen Westbrücke quert die A <strong>26</strong> zunächst die Unionstraße und dann in einem beginnenden<br />

Rechtsbogen den Westkopf des Linzer Hauptbahnhofes. Gleichzeitig fällt die Trasse etwa ab Mitte der<br />

Westbrücke in Richtung westliches Tunnelportal des Freinbergtunnels. Die Trassierung wird in diesem<br />

Abschnitt durch eine Vielzahl von Zwangspunkten begrenzt.<br />

Die Westbrücke ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten als asymmetrische Schrägseilbrücke konzipiert und<br />

hat zwei getrennte Tragwerke; sie ist rund 200 m lang und überspannt die Gleisanlagen der ÖBB stützenfrei.<br />

Beide Fahrbahnen weisen aus Sichtgründen auf der Bogeninnenseite Aufweitungen auf. Am Westtragwerk<br />

befindet sich ein Gehweg, am Osttragwerk werden im Randbereich Leitungen geführt.<br />

Da die Westbrücke hinkünftig eine Autobahnbrücke sein wird, wird sie von nicht auf Autobahnen zugelassenem<br />

Verkehr nicht benützt werden können. Eine alternative Fahrroute für motorisierten Verkehr besteht über die<br />

Unionstraße und die Bahnunterführung der Wiener-Straße zur Blumau bzw. für Radverkehr durch die Geh- und<br />

Radwegunterführung im Bereich Grabnerstraße – Kefergutstraße.<br />

Über die Halbanschlussstelle Waldeggstraße wird die wiederhergestellte Waldeggstraße an die A <strong>26</strong> in<br />

Richtung Bindermichl angeschlossen. Wer auf der A <strong>26</strong> vom Knoten Hummelhof kommend in Richtung<br />

Römerbergtunnel / Stockhofstraße fahren will, nutzt ebenfalls diese Halbanschlussstelle, da diese Relation in<br />

der Anschlussstelle Bahnhof nicht realisiert werden kann.<br />

Abbildung 7: Visualisierung Westbrücke- HASt Waldeggstraße (Quelle: Geoconsult, Wien)<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

HASt Waldeggstraße – ASt Bahnhof<br />

Anschließend an die Halbanschlussstelle Waldeggstraße schwenkt die A <strong>26</strong> in einem Rechtsbogen in Richtung<br />

Nordosten und taucht in die Unterflurtrasse des Tunnels Freinberg zur Anschlussstelle Bahnhof ab. Im Bereich<br />

Bahnhof geht die Unterflurtrasse nahtlos in den bergmännischen Tunnel über, schwenkt in einem Linksbogen<br />

nach Westen und verläuft dann nahezu parallel zur Ziegeleistraße in Richtung Stadion. Die Unterflurtrasse<br />

weist im Bereich des Linksbogens aus Sichtgründen Aufweitungen an der Bogeninnenseite auf.<br />

Die Trasse fällt bis zu einem Tiefpunkt bei ca. km 1,93. Die Neigungsverhältnisse der Haupttrasse und<br />

sämtlicher Rampen in der Anschlussstelle Bahnhof sind so gewählt, dass alle Bauwerke bis zum Hochpunkt im<br />

Freinbergtunnel zu diesem Tiefpunkt entwässern. Die anfallenden Bergwässer bzw. Fahrbahnwässer können<br />

von dort gesammelt und mit einem zentralen Pumpwerk gehoben werden.<br />

Bei der Konzeption der Anschlussstelle Bahnhof war eine Fülle von Zwangspunkten zu berücksichtigen, die<br />

eine sehr kompakte Lösung auf engem Raum erforderlich machen. (Details siehe Einlage 2.1.3)<br />

Abbildung 8: Visualisierung ASt Bahnhof; Blick vom Wissensturm, Blickrichtung Süden (Quelle: Geoconsult, Wien)<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

ASt Bahnhof – ASt Donau Süd<br />

Vom Bahnhof kommend schwenkt die A <strong>26</strong> in diesem Tunnelabschnitt in einem lang gezogenen Rechtsbogen<br />

nach Norden und erreicht etwa bei km 4,45 das Donautal. Die Tunneltrasse verläuft in diesem Abschnitt<br />

unmittelbar westlich der Sporthalle, unter dem Minigolfplatz an der Höhenstraße und anschließend weitgehend<br />

unter dem Hochpunkt des Höhenrückens des Freinbergs (maximale Überdeckung im Gneis) zur Donau. Dieser<br />

Abschnitt ist der bergmännisch hergestellte Teil des Freinbergtunnels. Der Tunnel weist bei km 3,219 einen<br />

Hochpunkt auf und fällt dann wieder zur Donau hin ab. Bei km 4,33 (Einbindung Rampe Donau Süd 1) weist die<br />

Trasse einen Tiefpunkt auf. Ab dem Hochpunkt entwässert der Freinbergtunnel in Richtung Donau.<br />

In der Anschlussstelle Donau Süd wird die A <strong>26</strong> durch 2 (abschnittsweise im Gegenverkehr befahrene)<br />

Tunnelrampen an die LB 129 Eferdinger Straße angebunden (lichtsignalgesteuerte T-Kreuzungen). Die Portale<br />

dieser Tunnelrampen wurden unter Berücksichtigung der Bebauungssituation an der LB 129 so situiert, dass<br />

die topografischen Verhältnisse bestmöglich ausgenutzt werden. Die Linienführung der Rampen resultiert aus<br />

der Portalsituation und der Lage der A <strong>26</strong>.<br />

Der bergmännische Tunnel wird von der Anschlussstelle Bahnhof kommend im Bereich der<br />

Verflechtungsstrecken aufgeweitet, in Richtung Donau werden die Fahrstreifen der Rampen auf die Brücke<br />

hinausgezogen (3-streifige Tunnelportale). Die Rampen Donau Süd 1a und Süd 2b weisen aufgrund der engen<br />

Radien Sichtaufweitungen auf der Bogeninnenseite auf.<br />

ASt Donau Süd – ASt Donau Nord<br />

Nach der Anschlussstelle Donau Süd quert die A <strong>26</strong> die Donau (Flusskilometer km 2136,381 – Hauptachse 1)<br />

in gerader Linienführung. Die Donaubrücke ist 306 m lang (Tragwerk Ost) und weist ein kontinuierliches Gefälle<br />

Richtung Süden auf. Die Achslage im Donauquerungsbereich wurde durch die topografische Situation im<br />

Verankerungsbereich der Abspannpunkte (vor allem auf der Südseite) sowie durch die Portalsituierung auf der<br />

Nordseite (ehemaliger Steinbruch im Bereich der Urfahrwänd) bestimmt.<br />

Die A <strong>26</strong> wird in der Anschlussstelle Donau Nord mittels zweier (im Endausbau teilweise im Gegenverkehr<br />

befahrener – in der Ausbauetappe A <strong>26</strong> Süd ausschließlich im Richtungsverkehr befahrener) Tunnelrampen an<br />

die LB 127 Rohrbacher Straße angebunden (lichtsignalgesteuerte T-Kreuzungen).<br />

Im Norden sind die Platzverhältnisse an der LB 127 Rohrbacher Straße noch beengter als im Süden; durch die<br />

parallel zur LB 127 verlaufende Mühlkreisbahn gibt es hier auch keinerlei Ausweichmöglichkeiten. Die Portale<br />

dieser Tunnelrampen wurden folglich so an der LB 127 situiert, dass die erforderlichen Abbiegestreifen<br />

angeordnet werden können und dass nach Möglichkeit Hangbereiche der Urfahrwänd betroffen sind, die bereits<br />

bisher durch Sicherungsmaßnahmen oder Felsabtrag beeinträchtigt waren.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Die Rampe Donau Nord 1 wurde einerseits aus den angeführten Gründen nach Westen geklappt, andererseits<br />

wurde diese Lösung auch deshalb gewählt, um die starken Verkehrsströme LB 139 – A <strong>26</strong> (Richtung<br />

Hummelhof) bzw. A <strong>26</strong> – LB 139 (Richtung Rohrbach) kreuzungsfrei führen zu können. Wegen der hohen<br />

Verkehrsbelastung dieser Relationen werden die Rampen der Anschlussstelle Donau Nord in diesen Relationen<br />

auch zweistreifig ausgebildet. Daraus und aus den erforderlichen Verflechtungsstrecken resultiert auch eine im<br />

Endausbau 3-streifige (Tragwerk Ost) bzw. 4-streifige (Tragwerk West) Ausbildung der Donaubrücke.<br />

Alle baulichen Anlagen der Anschlussstelle Donau Nord sowie die Donaubrücke selbst werden bereits bei<br />

Errichtung der A <strong>26</strong> Süd in der für den Endausbau erforderlichen Weise errichtet. Die Verkehrsführung auf der<br />

Donaubrücke ist jedoch während der Phase A <strong>26</strong> Süd zweistreifig (bis zur Inbetriebnahme der A <strong>26</strong> Nord) bzw.<br />

dreistreifig (im Süden).<br />

Der derzeit zwischen der LB 127 und der Urfahrwänd geführte Donauradweg kann wegen der Einbindung der<br />

beiden Rampen der Anschlussstelle Donau Nord und der Verbreiterung der LB 127 nicht mehr weiter in diesen<br />

Bereich geführt werden und wird bis kurz vor Puchenau an das Donauufer verlegt.<br />

Abbildung 9: Visualisierung Donaubrücke; Blickrichtung Osten (Quelle: Geoconsult, Wien)<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

5.1.3 Regelquerschnitte<br />

Die Querschnittselemente wurden der RVS 03.03.31 (Querschnittselemente Freilandstraße) entnommen:<br />

Generell wird die A <strong>26</strong> in ihrem gesamten Bereich mit getrennten Richtungsfahrbahnen mit zumindest je 2<br />

Fahrstreifen mit je 3,50 m ausgeführt. Die Bezugslinie liegt am Außenrand des durchgehenden inneren<br />

Fahrstreifens.<br />

Nachfolgend dargestellte Regelquerschnitte beziehen sich auf die Hauptanlage der A <strong>26</strong>:<br />

Abbildung 10: Querschnitt A <strong>26</strong> Hauptanlage, Bereich ASt Unionstraße mit Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsspur und Auffahrtsrampe<br />

Unionstraße 2A<br />

Abbildung 11: Regelquerschnitt A <strong>26</strong> Hauptanlage Tunnel Freinberg – UFT (Richtungsverkehr 2-streifig) mit Beschleunigungs- bzw.<br />

Verzögerungsspur<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Abbildung 12: Regelquerschnitt A <strong>26</strong> Hauptanlage Tunnel Freinberg (Richtungsverkehr 2-streifig) mit Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsspuren<br />

Abbildung 13: Regelquerschnitt A <strong>26</strong> Hauptanlage Donaubrücke (Richtungsverkehr 2-streifig) mit Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsspuren<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

5.1.4 Lärmschutzmaßnahmen<br />

5.1.4.1 Aktive Lärmschutzmaßnahmen – Lärmschutzwände<br />

Folgende, entsprechend den Beurteilungskriterien dimensionierte, aktive Lärmschutzmaßnahmen sind entlang<br />

der geplanten Trasse der A <strong>26</strong> Linzer Autobahn im gegenständlichen Abschnitt und deren Einrichtungen<br />

vorgesehen.<br />

Bereich Lärmschutz<br />

Klasse<br />

nach ÖN<br />

EN 1793-1<br />

LS-Höhe 1) LS-Länge<br />

vor Westbrücke, Rampe Keferfeld Lärmschutzwand A3 3,0 - 4,0 m ~ 191 m<br />

vor Westbrücke, Rampe Keferfeld Lärmschutzwand A0 5,5 m ~ 78 m<br />

vor Westbrücke, A <strong>26</strong> Keferfeld Lärmschutzwand A3 5,0 - 8,0 m ~ 202 m<br />

vor Westbrücke, Rampe Niedernhart Lärmschutzwand A0 3,0 - 4,0 m ~ 140 m<br />

vor Westbrücke, A <strong>26</strong> Niedernhart Lärmschutzwand A3 4,0 m ~ 120 m<br />

vor Westbrücke, A <strong>26</strong> Niedernhart Erhöhung Bestand A3 auf 4,0 m ~ 160 m<br />

vor Westbrücke, A <strong>26</strong>, Trassenachse LS-Wand (Aufsatz) A3 3,0 m ~ 198 m<br />

Westbrücke (2 Tragwerke) Lärmschutzwand A0 2,0 m ~ 654 m<br />

Waldeggstraße, Rampe Gaumberg Lärmschutzwand A3 2,0 - 3,0 m ~ 54 m<br />

Waldeggstraße, Einfahrt UFT Steilwand A0 2,5 - 4,5 m ~ 109 m<br />

Ziegeleistraße Süd Lärmschutzwand A3 2,5 - 3,5 m ~ 118 m<br />

Donaulände, Portal West Lärmschutzwand A3 5,0 m ~ 47 m<br />

Donaubrücke (2 Tragwerke) Lärmschutzwand A2 4,0 m 2) ~ 1.243 m<br />

1) ... Angabe Höhe über Fahrbahnoberkante bzw. über Gelände<br />

2)<br />

... Sonderelemente nach architektonischer Planung; die Wandhöhen und Absorptionsfähigkeiten werden je nach tatsächlich verwendeten<br />

Produkten bzw. Produkteigenschaften unter Beibehaltung des Immissionsschutzes im Zuge der Detailplanungen evaluiert und<br />

ggf. adaptiert.<br />

3)<br />

... Der Absorptionsgrad α gibt an, wie groß der absorbierte Anteil des gesamten einfallenden Schalls ist. α = 0 bedeutet, es findet keine<br />

Absorption statt, der gesamte einfallende Schall wird reflektiert. Bei α = 0,5 wird 50 % der Schallenergie absorbiert und 50 % reflektiert.<br />

Bei α = 1 wird der komplette einfallende Schall absorbiert, das heißt, eine Reflexion findet nicht mehr statt (Quelle:<br />

de.wikipedia.org); die mittleren Absorptionsgrade sind auf 1/10 gerundet angegeben.<br />

Tabelle 2: Übersicht aktive Lärmschutzmaßnahmen (Wandkonstruktionen)<br />

Bezüglich möglicher Ausführungsvarianten wird auf die ÖAL-Richtlinie Nr. 23, Blatt 2, Ausgabe Dezember<br />

1987, und die ÖNORM EN 1793-1:1988 verwiesen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Die Höhen der Lärmschutzwände bzw. Steilwände werden als immissionsschutzwirksame Höhen über die von<br />

den Kfz befahrenen Fahrbahnoberflächen angegeben. Sind Querneigungen bzw. höhenversetzte Fahrtstreifen<br />

gegeben, werden diese bei der baulichen Festlegung der Wandhöhe berücksichtigt. Das Schalldämmmaß (Rw)<br />

der Lärmschutzwände beträgt mindestens 25 dB.<br />

Lärmschutzwände und die Anschlussstellen von Lärmschutzwänden an andere Lärmschutzwände, Steil- bzw.<br />

Betonwände und Übergänge von Lärmschutzwänden auf Dammkronen bzw. zu Lärmschutzwänden auf Brückenbauwerken<br />

und ähnliche Übergänge werden lückenlos ausgeführt, d. h. durch bautechnische Verbindungsstellen<br />

bzw. durch ausreichende Überlappungen werden Schalldurchgänge durch Lücken unterbunden.<br />

Sonderfall Donaubrücken:<br />

Im gegenständlichen Fall bedingen die immissionstechnischen Erfordernisse baulichen Lärmschutz auf den<br />

Tragwerken der neuen Donaubrücken, um die angestrebten schalltechnischen Ziel- und Grenzwerte in den<br />

nächsten Anrainerbereichen sicherstellen zu können. Seitens der Planung werden diesbezüglich transparente<br />

Lärmschutzwände entlang den Fahrbahnen vorgesehen.<br />

Von wesentlicher Bedeutung ist, dass die schalltechnische Untersuchung mit gewählten Rechenansätzen die<br />

prinzipielle Beherrschbarkeit des Immissions- und Nachbarschaftsschutzes nachweist.<br />

Da die Tragwerke, Fahrbahnen und Schutzwände der Donaubrücken ein komplexes und gemeinsam wirkendes<br />

System bzgl. der Schallausbreitung darstellen, dürfen dessen Teile nicht isoliert von einander betrachtet werden.<br />

Aus diesem Grund erfolgt auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte eine Evaluierung<br />

dieses Systems in Bezug auf die Wandhöhen, verwendete Absorptionsgrade, Fahrbahnbelege etc. - unter Beibehaltung<br />

der immissionstechnisch bestimmten Schutzziele - im Zuge der Detailplanungen unter Einbezug der<br />

tatsächlich zur Ausführung kommenden Produkte bzw. Produkteigenschaften (inkl. Nachweis durch die Hersteller).<br />

Die Einhaltung der - in dieser Untersuchung bestimmten - Mindestwirkungen von Lärmschutzmaßnahmen und<br />

die Einhaltung der immissionstechnisch bestimmten Schutzziele werden durch produktbezogene Prüfzeugnisse<br />

vor Inbetriebnahme und durch anrainerseitige Kontrollmessungen zur Inbetriebnahme und im späteren Betrieb<br />

nachgewiesen.<br />

5.1.4.2 Aktive Lärmschutzmaßnahmen – Absorbierende Verkleidungen<br />

Um die angestrebten schalltechnischen Ziel- und Grenzwerte in den nächsten Anrainerbereiche sicherzustellen,<br />

besteht die schalltechnische Erfordernis zusätzliche Minderungen der verkehrsbedingten Tunnelportalabstrahlungen<br />

mittels schallabsorbierender Oberflächengestaltung der vorderen Portal-Innenbereiche zu lukrieren.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Welches Produkt und welche verkleidbaren Flächen letztendlich für den tatsächlichen baulichen Einsatz zur<br />

Verfügung stehen werden, ist aus schalltechnischer Sicht nicht relevant, solange die Endausführung die geforderten<br />

mittleren Minderungen erreichen.<br />

Diesbezüglich werden im Zuge der kommenden Ausführungsplanung noch schalltechnische Detailbemessungen<br />

zu den absorbierenden Flächen unter Hinweis auf die tatsächlich vor Ort verbauten Produkte und ein<br />

Nachweis der produktspezifischen Eigenschaften (betreffend die Absorptionsfähigkeit) derselben vor öffentlicher<br />

Inbetriebnahme der Tunnelstrecken erbracht.<br />

Folgende Verkleidungen sind im gegenständlichen Abschnitt der geplanten Trasse der A <strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

vorgesehen.<br />

Bereich Geschw. Kfz Lärmschutz erf. Dämpfung 1)<br />

Portale an der Waldeggstraße (Beginn<br />

UFT)<br />

80 km/h Oberflächenverkleidung 5 dB<br />

Ausfahrt M4, Kärntnerstr. 50 km/h Oberflächenverkleidung 5 dB<br />

Ausfahrt K1, Richtung Bhf. 50 km/h Oberflächenverkleidung 5 dB<br />

Einfahrten an der Kärntnerstraße 50 km/h Oberflächenverkleidung 5 dB<br />

Donaubrücke Portale OST 80 km/h Oberflächenverkleidung 8 dB<br />

Donaubrücke Portale WEST 80 km/h Oberflächenverkleidung 8 dB<br />

Portal zur Donaulände OST 50 km/h Oberflächenverkleidung 5 dB<br />

Portal zur Donaulände WEST 50 km/h Oberflächenverkleidung 5 dB<br />

Portal zur Urfahrwänd OST 50 km/h unverkleidet (Beton) -<br />

Portal zur Urfahrwänd WEST 50 km/h unverkleidet (Beton) -<br />

1) ... Dämpfung der Portalabstrahlung im Vergleich zum unverkleideten Portal<br />

Tabelle 3: Übersicht aktive Lärmschutzmaßnahmen (Portalverkleidungen)<br />

5.1.4.3 Aktive Lärmschutzmaßnahmen – Lärmarmer Fahrbahnbelag<br />

Um die angestrebten schalltechnischen Ziel- und Grenzwerte in den nächsten Anrainerbereiche sicherzustellen,<br />

besteht die schalltechnische Erfordernis zusätzliche Minderungen der verkehrsbedingten Schallimmissionen<br />

(ausgehend von Verkehr auf den Brückentragwerken) über lärmärmere Fahrbahnbeläge zu lukrieren.<br />

Welcher Fahrbahnbelag letztendlich für den tatsächlichen baulichen Einsatz herangezogen wird, ist aus schalltechnischer<br />

Sicht nicht relevant, solange der gewählte Belag die geforderte mittlere Minderung erreicht.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Diesbezüglich wird ein Nachweis zur produktspezifischen Schallerregung des Fahrbahnbelages nach Errichtung<br />

der Fahrbahn bzw. vor öffentlicher Inbetriebnahme der Brücke erbracht.<br />

Von der schalltechnischen Planung wurde betreffend die Wirksamkeit der lärmmindernden Fahrbahnbeläge auf<br />

den Brückentragwerken über die Donau wie folgt festgelegt:<br />

Bereich Geschw. Kfz Lärmschutz Länge erf. Minderung 1)<br />

Donaubrücken (2 Tragwerke) 80 km/h<br />

lärmminderer Fahrbahnbelag<br />

2 x ~ 212 m 2,5 dB<br />

1) ... Minderung der fahrbahnseitigen Emission gegenüber einer Asphaltbetonfahrbahn gemäß RVS 04.02.11<br />

Tabelle 4: Übersicht aktive Lärmschutzmaßnahmen (Fahrbahnbeläge)<br />

5.1.4.4 Aktive Lärmschutzmaßnahmen – Lärmarme Fahrbahnübergänge<br />

Zur Vermeidung übermäßiger Geräuschentwicklung im Bereich der Brückendehnfugen an den neuen Donaubrücken<br />

und Westbrücken werden sogenannte "Fingerkonstruktionen" eingebaut. Zusätzlich erfolgt die Eindämmung<br />

der Schallabstrahlung nach unten durch Einhausung (Kapselung) jedes Fugenunterbaus und Auskleidung<br />

der Kapsel mit einer schallabsorbierenden Dämmung unterhalb der Fugenkonstruktionen.<br />

5.1.4.5 Passive Lärmschutzmaßnahmen<br />

Für einzelne Gebäude, welche mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen nicht oder nur unzureichend geschützt<br />

werden, werden objektseitige (passive) Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter)<br />

vorgesehen. Für jene Gebäude bzw. Gebäudeteile mit Wohnnutzung werden objektseitige Schallschutzmaßnahmen<br />

im Rahmen der, im Infrastrukturbau üblichen Förderregelungen von Objektschutz angeboten.<br />

Nachstehend wird eine tabellarische Übersicht zu den ermittelten objektseitigen Grenzwertüberschreitungen<br />

angeführt. Details sind den Objektschutzplänen der Einlage 4.2.4 für jedes Geschoss der betreffenden Objekte<br />

zu entnehmen.<br />

projektspez.<br />

Kategorie<br />

erforderliches Schalldämmmaß<br />

für Fenster bzw. Außentüren durch Betrieb<br />

A <strong>26</strong> alleine 2)<br />

Überschreitung an anrainerseitigen Gebäudefassaden<br />

durch Betrieb<br />

ÖBB alleine<br />

resultierende<br />

Summe 3)<br />

1 Rw >= 33 dB 1) 91 / 27 - 118<br />

2 Rw >= 38 dB 64 / 7 274 341<br />

3 Rw >= 42 dB 0 / 1 291 292<br />

1)<br />

... Hinweis: ein Schalldämmmaß von 33 dB wird in der Regel durch "herkömmliche" Fensterkonstruktionen bereits erreicht.<br />

2)<br />

... die erstgestellte Zahl steht für Fassaden im Untersuchungsbereich "Waldeggstraße", die andere Zahl für Fassaden im "Donautal"<br />

3)<br />

... Abweichungen in der Summenbildung sind durch Überlagerungen der Quellen Straße/Bahn bedingt.<br />

Tabelle 5: Zusammenfassung der, von Zielwertüberschreitungen betroffenen Fassaden lt. Gebäudelärmkartenberechnung<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

5.1.4.6 Schallleistungsbegrenzung der betrieblichen Abluftanlage<br />

Die immissionswirksame Schallleistungspegel der Abluftöffnung wird auf LW,A,IMMI = 95 dB begrenzt und das Geräusch<br />

der Abluftanlage wird anrainerseitig keine tonale Komponente aufweisen.<br />

Unter diesen Voraussetzungen kann die einwirkende Immission durch Ausblasgeräusche im Bereich der nächsten<br />

Wohnanrainer auf einen Dauerschallpegel (LA,eq) von kleiner gleich 29 dB, im Bereich der – in Ausblasrichtung<br />

gelegenen Anrainer nahe der Unionstraße auf einen Dauerschallpegel (LA,eq) von kleiner 35 dB begrenzt<br />

werden.<br />

Gegebenenfalls wird die Einhaltung der, auf die Anrainerbereiche immissionswirksamen Gesamtschallleistung<br />

bzw. die dort angestrebten Beurteilungspegel, ausgehend von der betrieblichen Dauerschallquelle, durch weitere<br />

geeignete Lärmschutzmaßnahmen (z. B. lärmarme Ausführungen, Anordnung von lokalen Schirmungen,<br />

Einbau von Schalldämpfern, u. a.) sichergestellt.<br />

5.1.5 Entwässerung<br />

Das Entwässerungssystem der A <strong>26</strong> Linzer Autobahn wird im gegenständlichen Abschnitt nach Stand der<br />

Technik ausgeführt.<br />

Folgende Grundsätze werden im vorliegenden Einreichprojekt berücksichtigt:<br />

o Reduktion der Gewässerbelastung bei Bau, Betrieb und Erhaltung der A <strong>26</strong><br />

o Möglichst schadlose Zufuhr der Straßenoberflächenwässer in den Wasserkreislauf<br />

o Ökologisch – ökonomisch optimale Problemlösung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und<br />

wasserwirtschaftlichen Grundsätze.<br />

Dabei werden nachstehende Punkte behandelt:<br />

o Ermittlung der anfallenden Oberflächenwässer unter Zugrundelegung der Einzugsflächen und<br />

spezifischen Regenspenden<br />

o Maßnahmen der Straßenwasserableitung und Dimensionierung der Mulden, Rohrleitungen und Becken.<br />

o Maßnahmen für die Straßenwasserbehandlung und Dimensionierung der Anlagen<br />

Die Gestaltungsmöglichkeiten für das Entwässerungssystem waren im gegebenen Fall einerseits durch die<br />

urbane Lage des Projektsgebietes und andererseits durch den hohen Tunnelanteil des Vorhabens äußerst<br />

beschränkt. Dies bedingt in den Oberflächenbereichen eine Sammlung der Niederschlagswässer über<br />

Einlaufgitter und Längskanäle mit anschließender Einleitung in die städtische Kanalisation.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Um diese nicht zu überlasten (die max. Einleitungsmenge je Einleitungspunkt beträgt 10 l/s), wurde in einzelnen<br />

Bereichen Retentionsbecken angeordnet. Diese Becken sind prinzipiell auf ein hundertjährliches Regenereignis<br />

bemessen. Die Straßenwässer werden über ein Drosselbauwerk und Ablaufkanälen der städtischen<br />

Kanalisation zugeführt.<br />

In den Tunnelbereichen fallen zwei Arten von Wässern an. Einerseits die sauberen nicht belasteten<br />

Bergwässer, die direkt der Vorflut zugeführt werden können, und andererseits die Wässer aus der Schlitzrinne,<br />

die vor allem aus Wasch-, Störfall- und Schleppwässer bestehen, verunreinigt bzw. belastet sind und vor der<br />

Ausleitung in die Vorflut einer Reinigung zugeführt werden müssen. Im gegenständlichen Fall besteht aufgrund<br />

des urbanen Charakters des Siedlungsgebietes wiederum die Möglichkeit die Schlitzrinnenwässer<br />

(Waschwässer) aus den Tunnelbereichen in die städtische Kanalisation abzuleiten. Aufgrund von Festlegungen<br />

mit dem Betreiber der Kanalisation dürfen die einzuleitenden Waschwässer jedoch die Grenzwerte der<br />

Abwasseremissionsverodnung nicht überschreiten. Im Bedarfsfall werden die Waschwässer daher in einer<br />

Gewässerschutzanlage mit Flockung gereinigt und anschließend in den Kanal eingeleitet. Die anfallenden<br />

Störfallwässer müssen in jedem Fall retendiert und einer gesonderten Entsorgung zugeführt werden.<br />

In jenen Bereichen, in denen sich das Projektsgebiet in Nahelage zur Donau befindet (LB 127 Rohrbacher<br />

Straße und LB 129 Eferdinger Straße) werden die anfallenden Wässer über Mulden bzw. Einlaufgitter<br />

gesammelt und in regelmäßigen Abständen mittels Querungen direkt in die Donau ausgeleitet.<br />

Die Oberflächenwässer der Donaubrücke werden im Niederschlagsfall ebenfalls über Einlaufgitter gesammelt,<br />

mittels eines Längskanals im Hohlkasten Richtung Widerlager abgeleitet, in einen Verteilerschacht mit<br />

automatischer Schadstoffdetektion eingeleitet und von dort mittels Ableitungskanal direkt in die Donau<br />

ausgeleitet. Im Störfallbetrieb (Unfall, etc.) werden die verunreinigten Wässer über den Verteilerschacht in die<br />

Gewässerschutzanlagen des Tunnels abgeleitet und dort gereinigt bzw. entsorgt.<br />

(Details siehe Einlage 2.4 sowie im Technischen Bericht, Einlage 2.1.3)<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

5.2 VERKEHRLICHE GRUNDLAGEN UND AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS<br />

5.2.1 Ausgangssituation und Zielsetzungen<br />

Die A <strong>26</strong> Linzer Autobahn – Südabschnitt ist ein wichtiges Verkehrsinfrastrukturprojekt von lokaler, regionaler,<br />

überregionaler Bedeutung welches eine umfassende und nachhaltige Lösung der verkehrlichen Probleme im<br />

Großraum Linz im Bereich des Individualverkehrs bringen soll.<br />

Bereits im Zuge der Entwicklung des Projektes (Trassenfindung, Vorprojekt) wurden für das Gesamtvorhaben<br />

A <strong>26</strong> Zielsetzungen definiert. Generelles Ziel des Vorhabens A <strong>26</strong> ist eine umfassende und nachhaltige Lösung<br />

dringender Verkehrsprobleme im Raum Linz im Bereich des Individualverkehrs:<br />

o Überlastung der A 7 im Raum Linz (Mühlkreisautobahn)<br />

o Überlastung der LB 127 (Rohrbacher Straße) in Urfahr<br />

o Überlastung der LB 129 (Eferdinger Straße) in der Oberen Donaulände<br />

o Überlastung der LB 139 (Kremstaler Straße im Bereich der Waldeggstraße / Westtangente)<br />

o Überlastung des innerstädtischen Bereiches der Stadt Linz<br />

Die Mühlkreisautobahn A 7 stellt die wichtigste Verbindungsachse zwischen den Stadtteilen nördlich der Donau<br />

und den angrenzenden Bezirken des Mühlviertes mit dem OÖ Zentralraum südlich der Donau dar und ist mit<br />

derzeit rund 92.100 Kfz/Werktag (Querschnitt Voestbrücke [DTVw2005]) einer der stärkst belasteten<br />

Straßenabschnitte in Oberösterreich. Die „Stadtautobahn“ dient dem innerstädtischen Verkehr, dem Quell- und<br />

Zielverkehr von/nach Linz und dem Durchgangsverkehr. Das Verkehrsgeschehen ist durch Ziel- Quell- und<br />

Binnenverkehr geprägt, der Anteil des Durchgangsverkehrs bezogen auf Oberösterreich (inkl. Transitverkehr)<br />

beträgt auf der A 7 im Bereich Voestbrücke lediglich 2 % bezogen auf Linz auch nur 12 % - 14 %.<br />

Die hohe Bedeutung der A 7 für den täglichen Berufsverkehr bewirkt eine starke Belastung in der<br />

Spitzenstunde, die bereits derzeit zu einer Verdrängung von Verkehr in das untergeordnete Straßennetz führt.<br />

Der Verkehr auf der A 7 wird bis 2025 um rund 30 % weiter zunehmen (siehe Tabelle 6); das hat zur Folge,<br />

dass sich die Überlastungseffekte zeitlich und räumlich ausdehnen werden. Auch auf dem innerstädtischen<br />

Hauptstraßennetz bestehen schon heute Kapazitätsengpässe in Zeiten mit hoher Verkehrsbelastung und es<br />

kommt auch hier zu Verkehrsverlagerungen in das noch aufnahmefähige Nebenstraßennetz mit<br />

entsprechenden Störungen und Belastungen für die dort ansässigen Bewohner und die städtische Infrastruktur.<br />

Aufgrund des Fehlens einer leistungsfähigen Nord-Süd-orientierten Straßenverbindung im Westen von Linz<br />

sind davon vor allem die LB 139 Kremstaler Straße (Straßenzug Westbrücke – Waldeggstraße – Kellergasse –<br />

Sandgasse – Hopfengasse – Römerbergtunnel – Donaulände) sowie die LB 127 Rohrbacher Straße<br />

(Straßenzug Rudolfstraße – Nibelungenbrücke) betroffen.<br />

Durch die allgemeine Verkehrszunahme und die somit verbundenen hohen Auslastungen würde sich die<br />

Reisezeitsumme im Gesamtverkehr bis 2025 (gegenüber 2005) ohne Errichtung der A <strong>26</strong> um 55 % erhöhen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Für die A <strong>26</strong> war von Anbeginn eine Realisierung in zwei Teilabschnitten vorgesehen. Dies ist auch in der<br />

Prioritätenreihung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie verankert.<br />

1. Ausbauabschnitt:<br />

Realisierung des Südabschnittes (Westbrücke, Freinbergtunnel, Donaubrücke) von der A 7 bis zur<br />

Anschlussstelle Donau Nord (Anbindung LB 127 – Rohrbacher Straße)<br />

2. Ausbauabschnitt:<br />

Realisierung des Nordabschnittes (Pöstlingbergtunnel, Abschnitt Heilham) von der Anschlussstelle Donau Nord<br />

bis zur A 7 (Knoten Urfahr)<br />

Dies deshalb, weil mit Errichtung der 4. Donaubrücke und des Pöstlingbergtunnels die schwerwiegendsten<br />

Verkehrsprobleme im westlichen Stadtgebiet von Linz (entlang der LB 127 bzw. der LB 139) gelöst werden<br />

können, für das bereits seit Jahrzehnten um eine geeignete Lösung gerungen wird. Die Probleme an der A 7<br />

werden erst durch den Gesamtausbau der A <strong>26</strong> gelöst.<br />

5.2.2 Verkehrliche Entlastungen durch die A <strong>26</strong><br />

Das Vorhaben A <strong>26</strong> Süd ist auch ohne Nordabschnitt verkehrswirksam und kann problemlos<br />

eigenständig betrieben werden, da der Anschluss an die LB 127 Rohrbacher Straße nördlich der Donau<br />

vollständig hergestellt wird. Mit der Realisierung des Südabschnittes der A <strong>26</strong> können vor allem folgende<br />

verkehrlichen Zielsetzungen erfüllt werden:<br />

o Verbesserung der Durchgängigkeit des Kernbereiches der Stadt Linz durch Schaffung einer<br />

leistungsfähigen Nord-Süd Verbindung mit zusätzlicher Donaubrücke im westlichen Teil der Stadt<br />

o Anbindung der nordwestlichen Hälfte des Mühlviertels über die LB 127 an das hochrangige<br />

Straßennetz; dadurch Verbesserung der Erreichbarkeit dieser Region<br />

o Verbesserte Sammlung, Lenkung und Verteilung des Ziel- und Quellverkehrs in der westlichen<br />

Stadthälfte von Linz<br />

o Entlastung des städtischen Straßennetzes wie der sogenannten „Westtangente“ (LB 139 Straßenzug<br />

Waldeggstraße, Kellergasse, Sandgasse, Hopfengasse und Römerberg Tunnel), der LB 129 Eferdinger<br />

Straße, der LB 127 Rohrbacher Straße (einschließlich Nibelungenbrücke und Rudolfstraße in Urfahr)<br />

o Hochwertige Anbindung des gesamten städtebaulich stark aufgewerteten und stark frequentierten<br />

Bahnhofsbereichs (Hauptbahnhof Linz, Landesdienstleistungszentrum, Wissensturm, ÖBB- Tower,<br />

Energie AG Zentrale und Musiktheater)<br />

Durch die spätere Realisierung des Nordabschnittes der A <strong>26</strong> wird der Ringschluss zur A 7 hergestellt, wodurch<br />

neben der weiteren Entlastung des innerstädtischen Straßennetzes dann auch die Ziele hinsichtlich einer<br />

leistungsfähigen West-Ost-Verbindung in Urfahr, einer Entlastung der A 7 sowie einer hochrangigen<br />

redundanten Verbindung zur A 7 erreicht werden können.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Durch die Bündelung des Straßenverkehrs auf einer Route (A <strong>26</strong>) wird flächenhaft im Stadtgebiet Verkehr<br />

reduziert und dadurch die Verkehrssicherheit und die Umweltsituation verbessert. Durch die langfristig<br />

wirksamen Kapazitätsreserven im höchstrangigen Straßennetz kann es somit in Kombination mit einer<br />

entsprechenden Einschränkung der Kapazität des entlasteten Straßennetzes zu einer nachhaltigen<br />

Verkehrsentlastung von Linz kommen.<br />

Bei Vollausbau der A <strong>26</strong> (Planfall 9) wird für das Jahr 2025 eine Reduktion der Verkehrsleistung von 14 %<br />

(bezogen auf das gesamte untergeordnete Stadtstraßennetz) prognostiziert. Mit dieser Abnahme der<br />

Verkehrsleistung gegenüber dem Nullplanfall (Verkehrssituation 2025 ohne A <strong>26</strong>, Planfall 13) geht auch eine<br />

Abnahme der Reisezeitsumme von rd. 20 % einher.<br />

In der nachfolgenden Tabelle werden für das hauptbetroffene innerstädtische Hauptstraßennetz sowie die A 7<br />

die prognostizierten Verkehrszunahmen bis 2025 und die Entlastungswirkungen der A <strong>26</strong> (Planfall 10 –<br />

Vorhabensplanfall) dargestellt.<br />

Ist-Situation<br />

DTVw (2005)<br />

Prognose 2025<br />

Planfall 13<br />

(Nullplanfall)<br />

Verkehrszunahme<br />

Vorhabensplanfall<br />

Planfall 10<br />

(Südabschnitt)<br />

Verkehrsabnahme<br />

infolge A <strong>26</strong> Süd<br />

Haupteinfahrtsstraßen Kfz / Werktag Kfz / Werktag [ % ] Kfz / Werktag [ % ]<br />

LB 139 Waldeggstraße<br />

(nördlich Kudlichstraße)<br />

LB 139 Kapuzinerstraße<br />

(südlich Römerbergtunnel)<br />

41.800 67.800 62 24.900 -63<br />

24.400 34.800 43 25.400 -27<br />

Nibelungenbrücke 47.000 70.900 51 47.100 -34<br />

LB129 Eferdinger Straße<br />

(westlich Römerbergtunnel)<br />

LB129 Eferdinger Straße<br />

(östlich Römerbergtunnel)<br />

LB 127 Rudolfstraße<br />

(zwischen Kreuzstraße und<br />

Bernaschekplatz)<br />

14.300 20.000 40 19.000 -5<br />

35.600 51.700 45 38.100 -<strong>26</strong><br />

28.200 37.500 33<br />

A 7 Voestbrücke 92.100 119.900 30<br />

Tabelle 6: Verkehrszunahmen und Verkehrsabnahmen durch die A<strong>26</strong> Süd<br />

<strong>26</strong>.200 -30<br />

114.900 -4<br />

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Einlage 1.2.1<br />

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Abschnitt SÜD<br />

5.2.3 Auslegung der Verkehrsanlagen<br />

Die baulichen Anlagen sind im Südabschnitt bereits auf den Endausbau (inkl. Abschnitt Nord)<br />

ausgelegt. Dies ist auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll, da die Verkehrsbelastung auch im Falle A <strong>26</strong> Süd<br />

im Prognosejahr 2025 mehr als 90 % der Verkehrsbelastung bei Vollausbau im gleichen Prognosejahr beträgt<br />

(Verkehrsuntersuchung Einreichprojekt, Querschnitt im Pöstlingbergtunnel: A <strong>26</strong> Süd – Planfall 10 – 39.700<br />

KFZ/24 h; A <strong>26</strong> Gesamt – Planfall 9 – 42.900 KFZ/24 h). Nachträgliche bauliche Veränderungen wären<br />

überdies wegen des fast durchgängigen Trassenverlaufs im Tunnel oder auf Brücken weder aus wirtschaftlicher<br />

noch aus verkehrlicher Sicht vertretbar (erheblicher Mehraufwand bei der nachträglichen Herstellung und hoher<br />

verlorener Aufwand, lange Verkehrssperren) dies trifft beispielsweise auf die Rampen der Anschlussstelle<br />

Donau Nord zu, bei denen bereits jetzt der endgültige Querschnitt erstellt wird.<br />

Im Vorhaben A <strong>26</strong> Süd ist auch berücksichtigt, dass der Abschnitt Nord zu einem späteren Zeitpunkt ohne<br />

Probleme errichtet werden kann. Haupttunnel und Auf- und Abfahrtsrampen für den Nordabschnitt werden so<br />

weit hergestellt, dass ein Tunnelvortrieb zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist (nähere Angaben dazu siehe<br />

Baukonzept – Einlage 2.7.1). Die baulichen Anlagen in den bestehenden Rampen sowie die Verkehrsanlagen<br />

im Freien (Kreuzungsbereich LB 127) müssen dazu nicht verändert werden. Es kommt somit bei der Errichtung<br />

des Nordabschnittes zu keinen weiteren baulichen Eingriffen im sensiblen Freiraum in diesem Bereich.<br />

5.2.4 Verkehrliche Grundlagen für die Beurteilung der Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Die gegenständlichen Verkehrsmodellierungen wurden im maßgebenden Werktagsverkehr (DTVw)<br />

Montag bis Freitag durchgeführt. Die Gründe dafür lagen zum einen darin, dass das Verkehrsgeschehen im<br />

Untersuchungsraum vom werktäglichen Verkehr bestimmt wird und zum anderen in den Voraussetzungen und<br />

Rahmenbedingungen des Verkehrsmodells VIS- OÖ.<br />

Für die Fachbereiche Schalltechnik (Einlage 4.2 und 4.3), Luft und Klima (Einlage 4.8) sowie Tunnelsystem und<br />

Sicherheit (Einlage 3.1) wurden die DTVw- Werte von arealConsult in Maßzahlen nach RVS in JDTV- bzw.<br />

MSV-Werte umgerechnet (vgl. Einlage 1.4.2 – Kapitel 10). Alle weiteren Umrechnungen bzw. Bearbeitungen<br />

der Verkehrszahlen wurden von den jeweiligen Fachbereichsbearbeitern selbst durchgeführt.<br />

.<br />

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Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

5.2.5 Verwendete Planfälle<br />

Planfall-<br />

Nr.<br />

Zeitlicher<br />

Horizont<br />

Bezeichnung in<br />

Grundlagen Verkehr<br />

Verwendung<br />

Fachbereich<br />

Schalltechnik<br />

Verwendung<br />

Fachbereich<br />

Luftschadstoffe<br />

Berücksichtigtes Netz Raumnutzungen<br />

- 2005 Bestand Bestand Bestand Bestandsnetz Bestehende Nutzungen<br />

13 2025<br />

10 2025<br />

9 2025<br />

12 2025<br />

Nullplanfall<br />

(=Referenzplanfall)<br />

Vorhabensplanfall<br />

(=Antragsgegenstand)<br />

Bemessungsplanfall<br />

(=Grundlage für<br />

Leistungsfähigkeitsnachweise)<br />

Planfall ÖV<br />

City S-Bahn<br />

(= Nachweis für Wirksamkeit<br />

Ausbau ÖV)<br />

1 2015 2015N<br />

14 2018 2018N<br />

Nullplanfall<br />

(=Referenzplanfall)<br />

Vorhabensplanfall<br />

(=Antragsgegenstand)<br />

Kontrollplanfall<br />

(= Nachweis für die techn.<br />

Beherrschbarkeit eines<br />

zukünftigen<br />

Gesamtausbaus)<br />

/<br />

/<br />

/<br />

Nullplanfall<br />

(=Referenzplanfall)<br />

Vorhabensplanfall<br />

(=Antragsgegenstand)<br />

Kontrollplanfall<br />

(=Nachweis der<br />

Irrelevanz einzelner<br />

Querschnitte bei einem<br />

zuk. Gesamtausbau)<br />

Maßgebende<br />

Straßenausbauvorhaben OÖ<br />

(z.B. S 10*) sowie<br />

Straßenbahnlinie 3 in Linz<br />

Maßgebende<br />

Straßenausbauvorhaben OÖ<br />

(z.B. S 10*) sowie<br />

Straßenbahnlinie 3 in Linz, inkl.<br />

A <strong>26</strong> Südabschnitt<br />

Maßgebende<br />

Straßenausbauvorhaben OÖ<br />

(z.B. S 10*) sowie<br />

Straßenbahnlinie 3 in Linz, inkl.<br />

A <strong>26</strong> (Nord- und Südabschnitt)<br />

Zusätzliche Nutzungen<br />

Mühlviertel (S 10), Linz,<br />

Südwestraum Linz<br />

Zusätzliche Nutzungen<br />

Mühlviertel (S 10), Linz,<br />

Südwestraum Linz<br />

Zusätzliche Nutzungen<br />

Mühlviertel (S 10), Linz,<br />

Südwestraum Linz<br />

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/<br />

Planfall A<strong>26</strong> Süd 2015<br />

(= Betrachtung des<br />

emissionsstärksten<br />

Jahres)<br />

Planfall A<strong>26</strong> Süd 2018<br />

(= Nachweis, dass<br />

Emissionsstärken 2015<br />

nur temporären<br />

Charakter haben)<br />

*Anmerkung: Verkehrliche Auswirkung der S 10 Nord auf die A <strong>26</strong> ist nicht relevant (Details dazu siehe Einlage 1.4.2)<br />

Maßgebende<br />

Straßenausbauvorhaben OÖ<br />

(z.B. S 10*) sowie<br />

Straßenbahnlinie 3 in Linz, inkl.<br />

A <strong>26</strong> (Nord- und Südabschnitt)<br />

und inkl. City S-Bahn<br />

A<strong>26</strong> (Nord- und Südabschnitt)<br />

inkl. Straßenbahnlinie 3<br />

Maßgebende<br />

Straßenausbauvorhaben OÖ<br />

(z.B. S 10 Süd) sowie<br />

Straßenbahnlinie 3 in Linz, inkl.<br />

A <strong>26</strong> (Nord- und Südabschnitt)<br />

Zusätzliche Nutzungen<br />

Mühlviertel (S 10), Linz,<br />

Südwestraum Linz<br />

Zusätzliche Nutzungen<br />

Mühlviertel (S 10), Linz,<br />

Südwestraum Linz<br />

Zusätzliche Nutzungen<br />

Mühlviertel (S 10), Linz,<br />

Südwestraum Linz


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

5.2.6 Maßgebende Planfälle<br />

5.2.6.1 Bestand 2005<br />

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5.2.6.2 Nullplanfall 2025 (PF13)<br />

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Abschnitt SÜD<br />

5.2.6.3 Vorhabensplanfall 2025 (PF 10)<br />

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5.2.6.4 Bemessungsplanfall 2025 (PF 9)<br />

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Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

5.3 VORHABENSBEZOGENE MASSNAHMEN<br />

Für die erste Stufe des Genehmigungsverfahrens wurde im Sinne des UVP-G ein Gesamtvorhaben<br />

ausgearbeitet, welches alle für diesen Genehmigungsschritt erforderlichen Maßnahmen beinhaltet, die aufgrund<br />

der von der Projektwerberin durchgeführten Untersuchungen notwendig sind, um die Umweltverträglichkeit des<br />

Projektes zu gewährleisten. Weiters wurde auch ein landschaftspflegerisches Begleitkonzept sowie ein<br />

architektonisches Gestaltungskonzept ausgearbeitet, welches in Konzeptform alle nötigen Angaben zur<br />

Beurteilung der Umweltverträglichkeit umfasst. Diese Konzepte werden im Zuge der weiteren Planung unter<br />

Berücksichtigung der Ergebnisse der stufenweisen Projektgenehmigung konkretisiert.<br />

Diese Gestaltungsansätze sind in den Einlagen 1.5.1 – 1.5.6 sowie in den Einlagen 1.5.7 – 1.5.14<br />

(Architektonisches Gestaltungskonzept) näher beschrieben und dargestellt.<br />

Abbildung 14: Visualisierung Waldeggstraße inkl. landschaftspflegerischem Begleitkonzept (vgl. Einlage 1.5.2)<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Abbildung 15: Visualisierung Donaubrücke inkl. landschaftspflegerischem Begleitkonzept (vgl. Einlage 1.5.3)<br />

5.4 BAUSTELLENKONZEPT<br />

5.4.1 Bauphasen / Bauabschnitte<br />

Durch die unterschiedliche Charakteristik und die räumliche Trennung durch die Donau, ist es sinnvoll das<br />

Bauvorhaben in 7 Bauabschnitte zu unterteilen und so eine möglichst umweltfreundliche und wirtschaftliche<br />

Bauabfolge zu gewährleisten.<br />

Zusätzlich zu den nachfolgend angeführten 7 Bauabschnitten sind noch Vorbereitungsmaßnahmen, wie<br />

Verlegung von Einbauten, archäologische Grabungen, Baufeldfreimachung (z.B. Räumung Kriegsrelikte) etc.<br />

erforderlich, die jedoch ein vergleichsweise geringes Ausmaß aufweisen, sodass hierzu eine gesonderte<br />

Bauphasenbetrachtung nicht erforderlich ist.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

5.4.1.1 Streckenabschnitt A – Bereich Westbrücke<br />

Gesamtbauzeit: 30 Monate<br />

Bei der Westbrücke ist der Bauablauf einerseits durch die Vorgabe der ÖBB, dass alle Arbeiten mit<br />

Beeinträchtigung des Bahnbetriebes möglichst vor 2012 abgeschlossen sein sollten, andererseits durch die<br />

dauernde Abwicklung des Straßenverkehrs auf jeweils 4 Fahrstreifen geprägt. Dazu kommt noch das<br />

Erfordernis der Gewährleistung der Versorgungsleitungen auf der Westbrücke während der gesamten Bauzeit.<br />

Eine weitere Erschwernis stellt die Lage der Pylone mitten in der bestehenden Unionstraße dar, so dass die<br />

Ver- und Entsorgungsleitungen vorab aus diesem unmittelbaren Bereich zu verlegen sind. Die möglichen<br />

Gleissperren im Bereich der ÖBB-Anlagen beeinflussen die jeweilige Bauabwicklung sehr stark. Aus diesem<br />

Grund ist als erste Maßnahme der Einbau von Hilfsbrücken hinter dem Widerlager der Bestandsbrücke<br />

erforderlich, um den Raum für die nachfolgenden Leitungsverlegungen bzw. Verkehrsumleitungen zu schaffen.<br />

Anschließend wird das Osttragwerk der neuen Westbrücke hergestellt und der Verkehr bzw. die Leitungen auf<br />

diese umgelegt. Nach dem Abtrag des Bestandstragwerkes kann an der gleichen Stelle das Westtragwerk<br />

errichtet werden. Erst nach der Fertigstellung beider Tragwerke kann die Mittelauffahrt zwischen den beiden<br />

Hauptfahrbahnen errichtet werden. Die Stützmauer entlang der Rampe Unionstraße 2B muss bereits zu einem<br />

früheren Zeitpunkt hergestellt werden.<br />

5.4.1.2 Streckenabschnitt B – Unterflurtrasse Waldeggstraße<br />

Gesamtbauzeit: 58 Monate<br />

Die Unterflurtrasse Waldeggstraße wird in offener Bauweise hergestellt, wobei in den meisten Bereichen das<br />

Prinzip der Deckelbauweise angewandt wird. Dabei wird die Decke nach dem Abteufen der als Wandelemente<br />

bzw. Gründung verwendeten Bohrpfähle auf dem Untergrund (ggf. auch Lehrgerüstabschnitte) hergestellt und<br />

sie kann für die unter dem Deckel laufenden Aushubarbeiten als Stützelement wirken. Dadurch können die<br />

Aufwendungen für Baugrubensicherungen deutlich reduziert werden bzw. wäre es in vielen Bereichen aus<br />

Platzgründen auch nicht anders möglich. In jenen Bereichen, in denen die Bauarbeiten unter den<br />

Grundwasserhorizont abtauchen, sind zudem auch die erforderlichen Dichtmaßnahmen (Zwickeldichtung)<br />

durchzuführen. Die Abdichtung der Decken kann erst nach entsprechenden Fristen für die Einhaltung der<br />

Betonrestfeuchte aufgebracht werden, anschließend wird der bewehrte Schutzbeton hergestellt. Im Anschluss<br />

kann die Wiedereinschüttung an der Tragwerksoberseite erfolgen. Beim Aushub unter dem Deckel müssen<br />

entsprechend den geotechnischen Vorgaben zeitnah die Pfahlzwischenräume mit Spritzbeton gesichert<br />

werden, um ein Nachbrechen des Bodenmaterials zu verhindern. Die Arbeiten können angesichts der relativ<br />

großen Abmessungen jedenfalls mit Großgeräten erfolgen. Bauzeitrelevant ist vor allem der notwendige Abtrag<br />

zahlreicher bestehender Gebäude an der Waldeggstraße und der Ziegeleistraße, da in den jeweiligen<br />

Bereichen vorher keine Arbeiten vorgenommen werden können. Weiters sind auch erforderliche<br />

Baufeldfreimachungen in Bezug auf die in den betroffenen Bereichen existierenden Leitungen mit einem<br />

entsprechenden zeitlichen Vorlauf durchzuführen. Durch den Aushub unter dem Deckel können die Lärm- und<br />

Staubemissionen minimiert werden.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Die hauptsächliche Bauabwicklung wird von der Seite der Westbrücke her erfolgen, dort sind entsprechende<br />

Transportwege in Form der A 7 und des sonstigen leistungsfähigen Straßennetzes vorhanden. Der Aushub<br />

unter dem Deckel beginnt beim Portal Westbrücke und auch der Ausbau wird sich von dieser Seite aus<br />

entwickeln. Die Baustelleneinrichtungsflächen werden entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt laufend<br />

anzupassen sein und können aus Platzgründen nur in den aktuell nicht von den Bauarbeiten betroffenen bzw.<br />

verkehrsfreien Bereichen des Baufeldes situiert werden.<br />

5.4.1.3 Streckenabschnitt C – Tunnel Freinberg und ASt Donau Süd<br />

Gesamtbauzeit: 48 Monate<br />

Jener Abschnitt des Tunnels Freinberg, welcher in geschlossener Bauweise errichtet wird, wird ausgehend von<br />

der ASt Donau Süd von Nord nach Süd hergestellt. Bei der Rampe Donau Süd 1 ist die größte Fläche für die<br />

Baustelleneinrichtung verfügbar.<br />

Vortriebe am zeitlich kritischen Weg: Baustelle einrichten bei Portal Rampe Donau Süd 1, Voreinschnitt und<br />

Anschlagssicherung Rampe Donau Süd 1, Vortrieb der Rampe Donau Süd 1, Vortrieb der Rampe Donau Süd<br />

1A bis zur Röhre 1, Vortrieb der Röhre 1 bis zum nächsten Querschlag (eventuell Aufweitung für Baubetrieb),<br />

Querschlag zur Röhre 2, Vortrieb der Röhre 2 bis zum Durchschlag der offenen Bauweise bei AST Bahnhof,<br />

Zeitversetzter Vortrieb der Röhre 1 bis zum Durchschlag der offenen Bauweise bei AST Bahnhof<br />

Vortriebe am zeitlich nicht kritischen Weg: Vortrieb der Rampe Donau Süd 1B bis zur Röhre 1, Vortrieb Röhre 1<br />

bis Durchschlag Portal Donau, Vortrieb Röhre 2 bis Durchschlag Portal Donau, Vortrieb Rampe 2, 2A und 2B<br />

Nach Abschluss des Vortriebes der Röhre 2 erfolgt der Innenausbau, ebenfalls von Nord nach Süd.<br />

5.4.1.4 Streckenabschnitt D – Donaubrücke<br />

Gesamtbauzeit: 33 Monate<br />

Die Bauherstellung beider Brückentragwerke umfasst folgende Bauphasen:<br />

� Phase 1 – Verankerungen, Widerlager<br />

� Phase 2 - Tragseile<br />

� Phase 3 - Hänger<br />

� Phase 4 – Überbau Stahlbausegmente<br />

� Phase 5 – Überbau Fahrbahnplatte<br />

� Phase 6 – Restarbeiten<br />

Während der Baudurchführung werden einzelne Teile des Stahltragwerkes durch Hochziehen der<br />

Trägerschüsse von Lastkähnen aus montiert. Während dieser Bauphasen wird jedenfalls eine schiffbare<br />

Öffnung von 150 m x 8 m freigehalten. Bei Montagevorgängen in Flussmitte kann es zu einer Trennung der<br />

schiffbaren Öffnung in zwei Teilbereiche kommen. Diese Montagezustände sind jedoch zeitlich begrenzt und<br />

dauern nicht mehr als einige Stunden. Aus derzeitiger Sicht ist eine Sperre der Schifffahrt nicht erforderlich.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Die Montage der Hängebrücke kann durch die Verwendung von Kabelkränen unter besonderer Schonung der<br />

sensiblen Donauufer erfolgen. Beim Einziehen der Tragseile am orografisch rechten Donauufer kann der<br />

Bewuchs weitgehend bestehen bleiben, im Bedarfsfall werden einzelne Stämme entnommen oder zurück<br />

geschnitten.<br />

5.4.1.5 Streckenabschnitt E – Tunnel Pöstlingberg und ASt Donau Nord<br />

Gesamtbauzeit: 24 Monate<br />

Die Vortriebe für die Röhren des Tunnels Pöstlingberg (Abschnitt Süd) und die Rampen ASt Donau Nord liegen<br />

auf Basis der vorliegenden Baudauerangabe der Brücken bauzeitlich nicht am kritischen Weg. Die<br />

Vortriebsarbeiten können erst begonnen werden, wenn zumindest ein Tragwerk der Donaubrücke als Zufahrt<br />

und Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung steht. Für die ermittelte Bauzeit wird jedoch zugrund gelegt,<br />

dass für die Vortriebe für beide Röhren, sowie die zugeordneten Rampen, zeitversetzt, beide Tragwerke zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Nach Abschluss der Vortriebsarbeiten erfolgt der Innenausbau der Rampen mit den Portalen, sowie der<br />

Hauptröhren von den jeweiligen Portalen beginnend.<br />

5.4.1.6 Streckenabschnitt F – LB 129 Eferdinger Straße<br />

Gesamtbauzeit: 6 Monate<br />

Die Realisierung der B 129 Eferdinger Straße im Bereich ASt Donau Süd liegt bauzeitlich nicht am kritischen<br />

Weg, sollte aber in Abstimmung mit der Errichtung der Donaubrücke und den Tunnelbauten erfolgen. Aufgrund<br />

der auch hier vorhandenen verkehrlichen Bedeutung der B 129 werden die Beeinträchtigungen des Verkehrs<br />

durch eine entsprechende Vorgehensweise während der Baudurchführung auf ein vertretbares Minimum<br />

reduziert.<br />

5.4.1.7 Streckenabschnitt G – LB 127 Rohrbacher Straße<br />

Gesamtbauzeit: 12 Monate<br />

Die Realisierung der B 127 Rohrbacher Straße im Bereich ASt Donau Nord erfolgt in Abstimmung mit der<br />

Errichtung der Donaubrücke und den Tunnelbauten. Aufgrund der auch hier vorhandenen verkehrlichen<br />

Bedeutung der B 127 werden die Beeinträchtigungen des Verkehrs durch eine entsprechende Vorgehensweise<br />

während der Baudurchführung auf ein vertretbares Minimum reduziert.<br />

Für die Verlegung des Donauradweges ist es erforderlich, den bestehenden donauseitigen Blockwurf zu<br />

verbreitern. Dies erfolgt mittels einer Steinschlichtung. Anschließend wird auf Höhe der bestehenden Berme rd.<br />

HSW96 + 1 m) die neue Radwegfahrfläche errichtet. Die Herstellung der Geh- und Radwegunterführung bei<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Anschlussmauer erfolgt im Schutze einer Hilfsbrücke im Gleisbereich bzw. abschnittsweise unter Einengung<br />

des Verkehrs auf der B 127. In allen Bereichen sind entsprechende Baugrubensicherungen in Form von<br />

Spundwänden o.ä. erforderlich, um den Verkehr in ausreichendem Umfang aufrechterhalten zu können. Zudem<br />

ist der bestehende Kanal zwischen den beiden Richtungsfahrbahnen der B 127 durch geeignete<br />

Überbrückungsmaßnahmen zu sichern, eine kurzfristige, wenige Stunden in Anspruch nehmende<br />

Unterbrechung zum Einbau der hierfür notwendigen baulichen Teile ist jedoch möglich.<br />

5.4.2 Baustelleneinrichtungen<br />

Allgemein kann festgehalten werden, dass die erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen für die einzelnen<br />

Streckenabschnitte überwiegend in dem eingelösten Trassenbereich situiert werden. Baustelleneinrichtungen<br />

werden weder auf ökologisch wertvollen Flächen, noch in Waldgebieten errichtet.<br />

Abbildung 16: Übersicht Baustelleneinrichtungsflächen – vgl. Einlage 2.7.2 (orange: Baustelleneinrichtungsflächen, lila: Flächen<br />

Denkmalschutz, grün: Schutzflächen, gelb: Altstandorte, rot: Verdächtsflächen Altablagerung)<br />

Westbrücke – UFT Waldeggstraße:<br />

Zur Herstellung der Westbrücke bzw. der Rampen Unionstrasse stehen in den von den Rampen<br />

eingeschlossenen Flächen Baustelleneinrichtungsflächen von ca. 1.600 m², 1.200 m² und 220 m² zur<br />

Verfügung.<br />

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Einlage 1.2.1<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Tunnel Freinberg und ASt Donau Süd:<br />

Zu Baubeginn des Tunnel Freinberg steht für die Herstellung des Voreinschnittes der Rampe Donau Süd 1 und<br />

des Rampenvortriebes eine Baustelleneinrichtungsfläche (BE) von ca. 3.800 m² unmittelbar beim Rampenportal<br />

zur Verfügung. Nach den Durchschlägen der kurzen Röhren 1 und 2 Richtung Portale Donau können diese<br />

Abschnitte (ca. 650 m² und 900 m²) von der Rampeneinmündung bis zu den Portalen für die Erweiterung der<br />

BE genützt werden. Im Bereich des Portals der Rampe 2 stehen ca. 1.000 m² für die BE zur Verfügung. Eine<br />

weitere BE- Fläche mit ca. 1.550 m² steht an der Eferdingerstraße ca. 200 m stromaufwärts des Portals zur<br />

Verfügung.<br />

Herstellung Verankerungsblöcke Donaubrücke:<br />

Linkes Donauufer: Das Baufeld und die Baustelleneinrichtung für die Herstellung der Seiltunnel, die<br />

Betonverankerungsblöcke und die Felsanker befinden sich am annähernd ebenen Plateau über dem<br />

nordseitigen Steinbruch. Die erforderliche BE- Fläche mit rd. <strong>26</strong>0 m² Flächenbedarf beinhaltet Werkstätten<br />

Lagerflächen, Parkplätze, etc. Die Montage der Seile soll von der Nordseite erfolgen. Der für die Montage<br />

notwendige Kabelkran wird ebenfalls in diesen Bereich gelagert, verankert und bedient.<br />

Rechtes Donauufer: Das Baufeld und die Baustelleneinrichtung für die Herstellung der<br />

Betonverankerungsblöcke und die Herstellung der Felsanker muss wegen der Eingriffe in die Vegetation des<br />

südseitigen Hanges auf ein Minimum beschränkt werden. Der Flächenbedarf für die Baustelleneinrichtung<br />

beträgt rd. 100 m².<br />

Tunnel Pöstlingberg und ASt Donau Nord:<br />

Als Zufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche für die Tunnelbauarbeiten beim Tunnel Pöstlingberg (Teilabschnitt<br />

Süd) und ASt Donau Nord wird das Brückentragwerk, welches an die Röhre 1 anschließt, herangezogen. Mit<br />

den Brückenwiderlagern wird die Betriebsstation Nord hergestellt und die Baugrube verfüllt. Der Vortrieb der<br />

Röhre 1 erfolgt nach Herstellung des Brückentragwerkes. Für den Vortrieb der Röhre 2 wird im<br />

Voreinschnittsbereich eine Querung zwischen den Portalen errichtet. Im weiteren Baufortschritt wird auch das<br />

2. Brückentragwerk bereichsweise als BE- Fläche und Baustellenzufahrt genutzt. Der Transport des<br />

Ausbruchmaterials von den Vortrieben nördlich der Donau erfolgt über die Donaubrücke zum Brecher südlich<br />

der Donau und von dort zur Schiffsverladestelle über ein Förderband, welches die B 129 Eferdinger Straße<br />

überbrückt.<br />

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Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

5.4.3 Materialbewirtschaftung<br />

Im Zuge der Errichtung der A<strong>26</strong> Süd fallen Aushub- und Tunnelausbruchsmassen in der Größenordnung von<br />

rund 1,45 Mio. m³ an. Ein großer Teil des anfallenden Materials ist von guter Qualität und daher wieder<br />

verwertbar.<br />

Der Anteil der wieder verwertbaren Materialien ist in nachfolgender Tabelle dargestellt:<br />

Bergmännischer<br />

Vortrieb<br />

Menge<br />

[m³]<br />

Hochwertige<br />

Wiederverwertung<br />

(z.B. Betonzuschlag,<br />

Frostschutzschicht, etc.)<br />

Anteil<br />

[%]<br />

Menge<br />

[m³]<br />

Geringwertige<br />

Wiederverwertung<br />

(z.B. Dammschüttung,<br />

Anteil<br />

[%]<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 60 von 199<br />

etc.)<br />

Menge<br />

[m³]<br />

Nicht verwertbar<br />

Deponie<br />

Anteil<br />

[%]<br />

Festgestein 700.000 80 % 560.000 20 % 140.000 0 % 0<br />

Menge<br />

[m³]<br />

Lockergestein 210.000 0 % 0 30 % 63.000 70 % 147.000<br />

Unterflurtrasse<br />

Menge<br />

[m³]<br />

Anteil<br />

[%]<br />

Menge<br />

[m³]<br />

Anteil<br />

[%]<br />

Menge<br />

[m³]<br />

Anteil<br />

[%]<br />

Menge<br />

[m³]<br />

Lockergestein 500.000 0 % 0 0 % 0 100 % 500.000<br />

B-Straßen,<br />

Radweg, etc.<br />

Menge<br />

[m³]<br />

Anteil<br />

[%]<br />

Menge<br />

[m³]<br />

Anteil<br />

[%]<br />

Menge<br />

[m³]<br />

Anteil<br />

[%]<br />

Menge<br />

[m³]<br />

Lockergestein 40.000 0 % 0 0 % 0 100 % 40.000<br />

Tabelle 7: Ungefähre Wiederverwertbarkeit Ausbruchsmassen (Mengen gerundet auf 10.000 m³)<br />

Das Materialbewirtschaftungskonzept geht daher von folgenden grundsätzlichen Überlegungen aus:<br />

Die wieder verwertbaren Materialien werden nicht deponiert sondern einer Wiederverwertung zugeführt. Im<br />

Projekt wird der Abtransport dieser Materialien aus dem Projektsgebiet bis zu geeigneten Zwischenlagerstätten<br />

dargestellt. Die Aufbereitung und weitere Verwendung erfolgt durch Dritte, die auch die hierfür erforderlichen<br />

Genehmigungen beizubringen haben.<br />

Die nicht wieder verwertbaren Materialien sowie die Baurestmassen werden auf genehmigte Deponien<br />

verbracht. Im Projekt wird der Abtransport dieser Materialien aus dem Projektgebiet, sowie die Verfügbarkeit<br />

geeigneter Deponien im Umfeld dargestellt.<br />

Als Zwischenlagerstätten im Raum Linz, sind der Handelshafen Linz und der Handelshafen Enns möglich. An<br />

beiden Standorten stehen ausreichende Zwischenlagerungsflächen zur Verfügung. Im Handelshafen Enns<br />

besteht darüber hinaus Bedarf an Schüttmaterial. Alle Zwischenlagerungsflächen besitzen eine Anbindung an<br />

das hochrangige Straßennetz, sowie das Schienennetz.<br />

Der Großteil der Überschussmassen wird im Bereich der Ast Donau Süd auf Schiffe verladen und auf der<br />

Donau zu den angegebenen Zwischenlagerstätten verführt.<br />

Durch den Schifftransport besteht für die Verfuhr der Materialien eine umweltverträgliche<br />

Transportmethode.<br />

(Details dazu siehe Einlage 2.7.1, Baukonzept)


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

5.5 VORHABENSUMFELD<br />

5.5.1 Maßnahmen Dritter, die in Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen<br />

In der Darstellung des Projektes wurden auch jene Maßnahmen definiert, die zwar in einem räumlichen und<br />

sachlichen Zusammenhang mit dem Vorhaben A<strong>26</strong> Süd stehen, die aber nicht vom Projektwerber sondern von<br />

Dritten durchgeführt werden und die somit nicht Antragsgegenstand (sehr wohl aber Beurteilungsgegenstand)<br />

im gegenständlichen UVP-Verfahren sind:<br />

Verlegung von Einbauten:<br />

Insbesondere im Bereich der Waldeggstraße und deren Umfeld, aber auch in anderen Projektabschnitten<br />

(Unionstraße, LB 127 und LB 129) sind Einbauten verschiedener Leitungsträger von den Baumaßnahmen<br />

betroffen und müssen verlegt werden.<br />

Die Planung und Ausführung dieser Maßnahmen erfolgt jedoch nicht durch die ASFINAG die weder Einfluss auf<br />

die Planung noch auf die Realisierung der Einbauten hat, sondern durch die jeweiligen Leitungsträger selbst,<br />

die auch etwaig erforderliche Genehmigungen einholen.<br />

5.5.2 Maßnahmen Dritter, die nicht in Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen<br />

5.5.2.1 Ausbau der Straßenbahnlinie Harter Plateau<br />

Die Linzer Linien planen die Errichtung einer neuen Straßenbahnlinie von der Nahverkehrsdrehscheibe beim<br />

Hauptbahnhof auf das Harter Plateau. Diese Straßenbahnlinie verläuft im ersten Teilabschnitt in einem<br />

zweiröhrigen Tunnel unterhalb der Gleisanlagen, am nördlichen Rand des Linzer Hauptbahnhofes.<br />

Dieses Projekt hat folgende Berührungspunkte mit dem Projekt A <strong>26</strong> Abschnitt Süd:<br />

� Nahelage zur A<strong>26</strong> im westlichen Abschnitt der Waldeggstraße (annährend parallele Lage beider<br />

Projekte)<br />

� Unterquerung der A<strong>26</strong> unmittelbar nördlich der Westbrücke (schleifende Querung)<br />

Die beiden Projekte wurden im Zuge der Einreichplanung in den dargestellten Beziehungsbereichen<br />

aufeinander abgestimmt.<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

5.5.2.2 Maßnahmen zu Emissions- und Immissionsminderungen in Linz<br />

Im Stadtgebiet von Linz besteht eine hohe Vorbelastung durch Luftschadstoffe u.a. durch die Überlastung des<br />

innerstädtischen Straßennetzes sowie die bestehende Großindustrie. Dadurch ergeben sich erhebliche<br />

Umweltbelastungen (Lärm/Luft) im dicht besiedelten innerstädtischen Bereich, die sich beispielsweise in der<br />

Luftgütesituation an der LB 139 (Messstelle Linz Römerbergtunnel) manifestieren, wo häufig Überschreitungen<br />

des Grenzwertes für den maximalen Halbstundenmittelwert von Stickstoffoxiden (2005 insgesamt 6 mal)<br />

auftreten.<br />

Um diese Situation zu verbessern werden durch die Stadt Linz zurzeit Maßnahmen geprüft, welche die<br />

Emissionen herabsetzen können, um damit eine Verbesserung der Immissionssituation zu erreichen. Diese<br />

Emissionsminderungsszenarien sollen primär die Schadstoffe NOx sowie Staub (PM 10) berücksichtigen.<br />

Nachfolgende Maßnahmen werden dieser Betrachtung unterzogen und auf deren Wirksamkeit und<br />

Umsetzbarkeit durch die Stadt Linz geprüft:<br />

1) Maßnahmen der Großindustrie (Wirksamkeit großflächig)<br />

Dazu zählen weitere Sanierungsvorgänge der staubemittierenden Großindustrie (z.B. Voestalpine, Agrolinz<br />

Melamine).<br />

2) Veränderungen der Emissionen des Hausbrandes (Wirksamkeit eher großflächig)<br />

Bis zum Jahr 2020 ist ein weiterer Ausbau der Fernwärme in Linz vorgesehen. Mit diesem Ausbau soll ein<br />

weiterer Ersatz von Heizungen, die noch mit Öl oder festen Brennstoffen betrieben werden, erreicht werden.<br />

Dies betrifft allerdings nur mehr ca. 5% aller Linzer Haushalte.<br />

In den Optimierungen von Heizungen, die mit Gas betrieben werden, wird größeres Potenzial gesehen. Neben<br />

der Verbesserung der energetischen Ausbeute (auf ganz Linz bezogen), lässt sich mit dieser Maßnahme eine<br />

Verbesserung der Umweltsituation erreichen, da die Emissionen der Gasheizungen in den Wohngebieten<br />

ebenfalls noch vermieden werden können.<br />

3) Maßnahmen beim Straßenverkehr (Wirksamkeit lokal):<br />

a) Reduktion/Verbot der Splittstreuung; Verpflichtende Verwendung von Salzsole für den Winterdienst:<br />

Verminderung bei Staub kann an einzelnen Tagen groß sein und damit auf die<br />

Überschreitungshäufigkeiten von Tagesgrenzwerten Einfluss haben.<br />

b) Verkehrssteuernde Maßnahmen im Bereich von derzeit stark belasteten Straßenzügen.<br />

c) Attraktivierung des lokalen und regionalen ÖV- Angebotes<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

d) Reduktion des LKW- und Busdurchzugverkehrs durch bereichsweise Fahrverbote (ausgenommen Zielund<br />

Quellverkehr)<br />

e) Einsatz von Bussen neuester Abgastechnologie oder O-Busse im öffentlichen Verkehr<br />

Die Umsetzung einzelner der dargestellten Maßnahmen könnte die Emissions- sowie<br />

Immissionssituation im Stadtgebiet von Linz merkbar verbessern.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

6 PROJEKTHISTORIE / GEPRÜFTE<br />

LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN<br />

6.1 PROJEKTHISTORIE / ÜBERSICHT<br />

Die Verkehrsprobleme im Westen von Linz und Urfahr und die fehlende 4. Donaubrücke sind schon seit<br />

Jahrzehnten Gegenstand verschiedenster Planungen und teils intensiver öffentlicher Diskussion. Schon zu<br />

Beginn der siebziger Jahre wurden die ersten Untersuchungen bzgl. einer leistungsfähigen, durchgängigen<br />

Nord-Süd-Verbindung im Westen von Linz im Bereich durchgeführt.<br />

altes Projekt<br />

neues Projekt<br />

A <strong>26</strong> – Linzer Autobahn – Überblick über die Projektentwicklung<br />

vor 1986 verschiedene Planungen und Lösungsansätze (Ausbau „Westtangente“)<br />

1986 Studie Donaubrücke St. Margarethen mit Tunnelkette parallel zu „Westtangente“<br />

1991 Projektvorlage beim BMfwA<br />

1994 generelles Projekt 4. Linzer Donaubrücke und Ausbau Obere Donaulände<br />

1995 Detailprojekt 4. Linzer Donaubrücke (Standort Margarethen)<br />

1996 Vorlage eines UVE- Konzeptes für Donaubrücke (Standort Margarethen)<br />

1998 Abschluss Studie für Tunnelkette<br />

1999 Stopp aller bisherigen Planungen, Ideensuche für eine neue, zukunftsträchtige Lösung<br />

2000 Start Variantenuntersuchung <strong>Westring</strong><br />

2001 Abschluss Variantenuntersuchung <strong>Westring</strong> Linz (Trassenentscheidung)<br />

2002 Zustimmung des BMVIT zur Trassenentscheidung<br />

Aufnahme des Projektes in den Generalverkehrsplan Österreich und als A <strong>26</strong> in das Straßenverzeichnis<br />

des Bundesstraßengesetzes<br />

2003 Brückenwettbewerb für die Donaubrücke<br />

Abschluss Vorprojekt A <strong>26</strong><br />

2005 Einreichung nach § 14 BStG zur Planungsgebietsverordnung<br />

2006 Erlassung der Planungsgebietsverordnung für die A <strong>26</strong> durch das BMVIT<br />

Start des Einreichprojektes<br />

2007 Vorlage des UVE- Konzeptes beim BMVIT<br />

Mai 2008 Vorlage der Einreichunterlagen für die UVP beim BMVIT<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

6.2 VON PROJEKTWERBERIN GEPRÜFTE LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN,<br />

TRASSENVARIANTEN<br />

6.2.1 Variantenstudie 1999<br />

Im Zuge der Variantenstudie 1999 („Kreativphase“) wurden im Auftrag der Oberösterreichischen<br />

Landesregierung sowohl das vorliegende Amtsprojekt als auch zwei neue Varianten einer Grobbetrachtung<br />

unterzogen. In Ergänzung zur bisher verfolgten Ausprägung des Projektes (Amtsvariante), in der vor allem die<br />

4. Donaubrücke und eine Lösung der Verkehrsprobleme an der LB 127 – Rohrbacher Bundesstraße und der<br />

LB 139 – Kremstaler Bundesstraße im Vordergrund standen, entstand in der Kreativphase als grundlegend<br />

neue Idee der Vorschlag, den Südtunnel und die Brücke um einen Nordtunnel zu ergänzen und auf diese Weise<br />

einen Ringschluss zur A 7 bzw. zur LB 1<strong>26</strong> – Leonfeldner Bundesstraße zu schaffen.<br />

Abbildung 17: Variantenstudie („Kreativphase“) 1999<br />

6.2.2 Variantenuntersuchung 2001<br />

Im Juni 2000 wurde auf Basis eines Ausschreibungswettbewerbs der Auftrag zur Erstellung einer<br />

Variantenuntersuchung aufbauend auf den vorliegenden Planungen in Kombination mit neu zu entwickelnden<br />

Trassenvarianten erteilt. Diese sollten einem Auswahlverfahren unterzogen werden, um nachvollziehbare<br />

Grundlagen für eine Trassenentscheidung zu schaffen. Im Zuge dieser Variantenuntersuchungen wurden in<br />

den drei Planungsabschnitten<br />

o Süd (Bereich Westbrücke – Waldeggstraße – Bahnhof),<br />

o Mitte (Bereich Donauquerung) und<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

o Nord (Bereich Nordtunnel – Heilham – A 7)<br />

jeweils 3 großteils miteinander verknüpfbare Varianten entwickelt und abschnittsweise miteinander verglichen.<br />

Als Ergebnis der Trassenvariantenuntersuchung wurden in den einzelnen Teilabschnitten folgende Varianten<br />

zur weiteren Bearbeitung vorgeschlagen:<br />

o Abschnitt SÜD: Variante C<br />

o Abschnitt MITTE: Variante C<br />

o Abschnitt NORD: Variante B<br />

Abbildung 18: Trassenvarianten 2001<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

6.2.3 Vorprojekt 2003<br />

Aufbauend auf die Trassenentscheidung der Variantenuntersuchung 2001 – hier wurden in drei Abschnitten<br />

Süd, Mitte und Nord die jeweilig besten Varianten ermittelt – konnte nun aus den drei Teilabschnitten eine<br />

durchgehende Trassenführung von der Westbrücke beginnend über den Bahnhofsknoten, Donauquerung bis<br />

zum Bereich Heilham entwickelt werden. Diese Trassenführung bildete die Ausgangslage für die weiteren<br />

Planungen im Rahmen des Vorprojektes 2003.<br />

Das Projekt A <strong>26</strong> Linzer Autobahn – <strong>Westring</strong> Linz ist im Generalverkehrsplan Österreichs (GVP-Ö 2002) im<br />

Paket 1 – Straße als Projekt-Nr. 134 enthalten.<br />

Mit dem Bundesstraßen- Übertragungsgesetz vom 29. März 2002 wurden die Bundesstraßen in die<br />

Zuständigkeit der Länder übergeben. Im Zuge dieses Vorganges wurde der <strong>Westring</strong> Linz, der im Zuge des<br />

Variantenvergleiches als Bundesstraße entworfen worden war, als Autobahnneubauabschnitt in das<br />

hochrangige Straßennetz übernommen und in die Zuständigkeit der ASFINAG übertragen. Die Projektleitung<br />

wurde weiterhin vom Land Oberösterreich im Auftrag der ASFINAG wahrgenommen. Bei der weiteren<br />

Entwicklung des Vorprojektes waren daher ab April 2002 die Planungsrichtwerte der Kategorie Autobahn<br />

anzuwenden, was eine Reihe von Überarbeitungen erforderlich machte. Im Rahmen der Ausarbeitung des<br />

Vorprojektes wurde für die Donaubrücke wegen der hohen technischen Anforderungen und der hohen<br />

naturräumlichen und landschaftsbildlichen Sensibilität in der Donaupforte oberhalb von Linz ein internationaler<br />

Brückenwettbewerb durchgeführt, um die beste Brückenlösung zu ermitteln. Im Zuge dieses Wettbewerbes<br />

wurde eine in den Hangbereichen der Donau direkt verankerte Hängebrücke als eindeutig beste technische und<br />

gestalterische Lösung ermittelt.<br />

Kurz vor Abschluss des Vorprojekts 2003 der A <strong>26</strong> Linzer Autobahn wurde seitens einer Ingenieurgemeinschaft<br />

über die Medien eine Alternativvariante vorschlagen. Hiebei handelte es sich um eine Trassenführung, die im<br />

Wesentlichen eine Untertunnelung der Donau im Bereich des gewählten Brückenstandortes vorsieht. Als<br />

Baumethode für die Tunnelstrecken (inkl. Donauquerung) wurde ein TBM-Vortrieb vorgeschlagen. Dieser<br />

Lösungsvorschlag wurde dem Vorprojekt gegenübergestellt und zusätzlich vor allem hinsichtlich der<br />

argumentativ in den Vordergrund gestellten tunnelbautechnischen Aspekte von einem unabhängigen<br />

Tunnelexperten überprüft.<br />

Diese Überprüfung hat die vorangegangene Trassenentscheidung eindeutig bestätigt.<br />

Für die anschließende Ausarbeitung des Vorprojektes waren infolge der geänderten Anforderungen an das<br />

Projekt (Autobahn statt Bundesstraße) eine Reihe von Veränderungen an der Trassenführung der<br />

ausgewählten Trassenvariante vorzunehmen.<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Abbildung 19: Ergebnis der Variantenuntersuchung 2001 – Basis für Vorprojekt 2003<br />

6.2.4 Einreichprojekt 2008<br />

Im September 2006 erfolgte die Planungsgebietsverordnung gemäß § 14 BStG durch das BMVIT. Im Anschluss<br />

daran wurde weiters auf Basis eines Ausschreibungswettbewerbs der Auftrag für die technische Planung des<br />

Einreichprojektes vergeben. Neben Projektsteuerung und Umweltkoordinierung wurden im Anschluss auch die<br />

Aufträge für alle UVE- Fachplaner vergeben.<br />

Im Zuge des Regierungsübereinkommens nach der Nationalratswahl im Herbst 2006 wurden im Frühjahr 2007<br />

das langfristige Ausbauprogramm für das hochrangige Straßen- und Schienennetz in einer Prioritätenreihung<br />

neu festgelegt. Im März 2007 wurde sowohl der Rahmenplan der ÖBB als auch das langfristige Bauprogramm<br />

der ASFINAG für die beiden Planperioden 2007 – 2012 und „nach 2013“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Zuge<br />

dieser Festlegung wurde auf politischer Ebene die Entscheidung getroffen,<br />

o Die A <strong>26</strong> in zwei Abschnitten zu realisieren, wobei als erster Schritt der Südabschnitt von der<br />

Westbrücke bis zur Anschlussstelle Donau Nord (Planperiode 2007 – 2012) realisiert werden soll und<br />

erst danach der Nordabschnitt (Planperiode nach 2013).<br />

o Nach dieser Grundsatzentscheidung bezüglich Finanzierung wurden die Planungsarbeiten weiter<br />

vorangetrieben, mit der Zielsetzung, das Projekt bis ins Frühjahr 2008 für die Einreichung zur<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung aufzubereiten.<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

6.3 AUSBAU DES ÖFFENTLICHEN VERKEHRS<br />

6.3.1 Untersuchungen im Rahmen des Vorprojekts<br />

Bereits im Rahmen des Vorprojektes war die Fragestellung zu diskutieren, wie sich die Errichtung der A <strong>26</strong><br />

(<strong>Westring</strong> Linz) auf das internationale Verkehrsgeschehen auswirkt bzw. ob der Ausbau der Straße<br />

gegebenenfalls durch Ausbaumaßnahmen im öffentlichen Verkehr ersetzt werden könnte. Im Rahmen einer<br />

vom Amt der OÖ Landesregierung (Abt. Verkehrskoordinierung) im Jahr 2002 durchgeführten Untersuchung<br />

wurde zu diesem Zweck die Größenordnung intermodaler Verlagerungseffekte abgeschätzt.<br />

Im Bezug auf die Ausbaumaßnahmen im öffentlichen Verkehr ging die Untersuchung vom<br />

Nahverkehrsprogramm für den Großraum Linz aus.<br />

Das Nahverkehrsprogramm für den Großraum Linz besteht aus einem Paket aufeinander abgestimmter<br />

Maßnahmen, von dem ein Teil bereits umgesetzt ist.<br />

o Verlängerung der Straßenbahn nach Ebelsberg/Pichling (fertiggestellt)<br />

o Neubau des Hauptbahnhofes zur zentralen Umsteigestelle für den Fern-, Regional-, Nah- und<br />

innerstädtischen Verkehr (fertiggestellt)<br />

o Einrichtung von Schnellbahnverkehr entlang der West-, Pyhrn- und Summerauer Bahn<br />

o Einbindung der Linzer Lokalbahn in den Hauptbahnhof (fertiggestellt), nach 2-gleisigem Ausbau der<br />

Summerauer Bahn Durchbindung bis St. Georgen/Pregarten<br />

o Schaffung eines zentralen Busterminals am Bahnhofsvorplatz (fertiggestellt)<br />

o Verbindung der Mühlkreisbahn mit dem Hauptbahnhof („City-S-Bahn“)<br />

o Schaffung attraktiver Umsteigstellen und Park-and-Ride Anlagen (teilweise fertiggestellt)<br />

o Allgemeine Taktverdichtung und Beschleunigung<br />

o Verbesserte Erschließung des Harter Plateaus (in Planung), Busbedienung als Vorläufer für einen<br />

Straßenbahnbetrieb<br />

Als Methode wurde im Rahmen des Vorprojektes eine argumentative Abschätzung der Wirkungen mittels<br />

Analogieüberlegungen auf der Basis vorhandener Unterlagen durchgeführt. Damit wurden der Trend und die<br />

Bandbreite der Wirkungen abgeschätzt. Die Untersuchung bezog sich beispielhaft auf den Querschnitt der<br />

LB 127 vor der Stadteinfahrt von Linz; bei einem Aufkommen von 25.000 Kfz/Werktag lag dort der Anteil der<br />

ÖPV 2002 bei rund 24 %.<br />

Im Bezug auf die intermodalen Wirkungen erbrachte die Untersuchung folgende Ergebnisse:<br />

o Realisierung des Nahverkehrsprogrammes (bis 2015 und danach, ohne A <strong>26</strong>):<br />

Die Inbetriebnahme der City-S-Bahn und ergänzende Verbesserungen im ÖPV bewirkten eine<br />

geringfügige Entlastung des Straßennetzes und eine deutliche Zunahme der Bahnbenutzung; Ein<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Anstieg des ÖPV-Anteils am untersuchten Querschnitt von derzeit 24 % auf rund 30 % erschien – vor<br />

allem bei Berücksichtigung ergänzender Maßnahmen – realistisch.<br />

o Errichtung der A <strong>26</strong> (bis 2015 und danach, ohne ÖPV):<br />

Der Ausbau des Straßennetzes um die A <strong>26</strong> steigert die Systemqualität und Netzleistungsfähigkeiten<br />

für den Straßenverkehr. Der Anteil des ÖPV würde sich auf 16 % (bei ergänzenden Maßnahmen im<br />

ÖPV auf bis zu 20 %) verringern.<br />

o Errichtung der A <strong>26</strong> und Nahverkehrsprogramm (2015 und danach, ÖPV + A <strong>26</strong>):<br />

Die Kombination des Straßenausbaues und Realisierung des Nahverkehrsprogramms<br />

(Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof, City-S-Bahn und ergänzende Maßnahmen) schaffen<br />

wesentliche Voraussetzungen dafür, dass der ÖPV-Anteil auf dem derzeitigen Niveau gehalten werden<br />

kann. Die Ergänzungen des hochrangigen Linzer Straßennetzes um den Nordtunnel schafft eine neue<br />

hochwertige Querverbindung, die bei Engpässen auch großräumige Verlagerungen ermöglicht. Diesen<br />

Effekt kann im ÖPV nicht durch Einzelmaßnahmen, sondern nur durch eine umfassende<br />

Qualitätssteigerung des städtischen mit regionalem ÖPV begegnet werden.<br />

6.3.2 Untersuchungen im Rahmen des Einreichprojektes<br />

Im Zuge der verkehrlichen Bearbeitung des Projektes A <strong>26</strong> Linzer Autobahn im Rahmen des Einreichprojektes<br />

wurde nochmals eine Gesamtverkehrsbetrachtung durchgeführt, um ÖV-Projekte wie die City-S-Bahn und die<br />

Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 auf das Harter Plateau im ÖV-Modell, welches primär den<br />

Schienenverkehr sowie wichtige Regionalbuslinien beinhaltet, abzubilden. Die bereits realisierten Maßnahmen<br />

des Nahverkehrsprogramms für den Großraum Linz waren bereits im Modell integriert.<br />

Wesentliche Grundlage für diese Berechnungen bildeten die Ergebnisse der aktuellen OÖ-Haushaltsbefragung<br />

2001. Weiters wurden dafür die Schienennetze im Bestand und Prognose entwickelt sowie Prognosefaktoren<br />

für die Belastung 2025 erarbeitet. Das ÖV-Modell wurde im Bestand mit allen verfügbaren Daten der<br />

Verkehrsunternehmen und des Landes geeicht.<br />

Im Vergleich zu den Verkehrsbelastungen aus dem Referenzszenario weicht der Planfall ÖV-Ausbau City-S-<br />

Bahn 2025 (Planfall 12), welcher massive Verbesserungen der Schieneninfrastruktur (City-S-Bahn) und der ÖV-<br />

Betriebsleistungen vorsieht, geringfügig ab. Generell betrachtet liegen die KFZ-Verkehrsstärken trotz dieser<br />

Verbesserungen im öffentlichen Verkehr im höchstrangigen Straßennetz bei selbem Netzausbau aufgrund der<br />

unterschiedlichen Ausrichtung der Verkehrsströme insgesamt nur unwesentlich unter jeden Werten des<br />

Bemessungsplanfalls. Die Größenordnung der Verkehrsverlagerung infolge von Maßnahmen im ÖV wirkt also<br />

nicht unmittelbar dimensionierungsentscheidend. Im Umkehrschluss kann festgestellt werden, dass<br />

Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Verkehrs die Errichtung der A <strong>26</strong> keinesfalls ersetzen können. Im<br />

öffentlichen Verkehr selbst bedeuten diese Verlagerungen jedoch deutliche Zunahmen (ca. + 32 % Personenkm<br />

gegenüber dem Bestand).<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Hinsichtlich des Modal Splits nach Personenkilometern ergibt sich mit dem Netzausbau A <strong>26</strong> im<br />

Untersuchungsgebiet im Bemessungsplanfall 2025 ein Verhältnis ÖV zu MIV von 20 % zu 80 %. Im Planfall<br />

ÖV-Ausbau mit City-S-Bahn erhöht sich der Anteil des ÖV lediglich auf 21 %.<br />

6.4 AUSWIRKUNGEN DER NULLVARIANTE<br />

Gemäß § 1, Abs. 1, Zi.3, UVP- G 2000 idgF. sind im Rahmen der vom Projektwerber/der Projektwerberin<br />

geprüften Alternativen auch die relevanten Auswirkungen bei Unterbleiben des Vorhabens (= Nullvariante)<br />

darzulegen.<br />

6.4.1 Verkehr<br />

Bei Realisierung A <strong>26</strong> Linzer Autobahn treten deutliche Entlastungen im untergeordneten Straßennetz<br />

gegenüber dem Nullplanfall 2025 ein. Im Vergleich zum Nullplanfall 2025 (Planfall 13) nimmt im<br />

Vorhabensplanfall die Verkehrsmenge an der A 7 auf Höhe Voest- Brücke um ca. -4% (-5.000 Kfz/24h) ab. An<br />

der LB 139 Waldeggstraße beträgt die Abnahme ca. -63% (-42.900 Kfz/24h), im weiteren Verlauf der LB 139<br />

(Westtangente) ca. -27 % (-9.400 Kfz/24h), auf der Nibelungenbrücke ca. -34% (-23.800 Kfz/24h). Auf der<br />

LB 129 westlich des Römerbergtunnel beträgt die Abnahme ca. -5% (-1.000 Kfz/24h), östlich des<br />

Römerbergtunnels -<strong>26</strong> % (-13.600Kfz/24h) und auf der LB 127 in der Rudolfstraße ca. -30 % (-11.300 Kfz/24h).<br />

Ein Unterbleiben des Vorhabens hätte zur Folge, dass die in Kapitel 5.2.1 beschriebenen Probleme im<br />

Individualverkehr bestehen bleiben bzw. sich noch verschärfen werden. Die zu erwartenden, weiteren<br />

Verkehrszunahmen und damit einhergehende Reisezeitverluste und Stauzeiten würden vermehrte Lärm- und<br />

Luftschadstoffemissionen auf den dargestellten Verkehrszügen sowie im untergeordneten Stadtstraßennetz<br />

nach sich ziehen.<br />

6.4.2 Siedlungsraum / Wirtschaftsraum<br />

Bei „Nichtumsetzung des Vorhabens A <strong>26</strong>“ sind jedenfalls Auswirkungen auf den Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraum zu erwarten.<br />

Bereits derzeit sind Nachteile insbesondere hinsichtlich Siedlungsraumqualität und Erreichbarkeit aufgrund der<br />

sehr hohen Verkehrsfrequenz im innerstädtischen Bereich erkennbar. Die prognostizierte weitere<br />

Verkehrszunahme auf den Hauptzufahrtsstraßen ins Zentrum von Linz (u.a. Waldeggstraße und<br />

Kärntnerstraße) bis 2025 um bis zu 50% gegenüber dem Stand 2005 lässt eine weitere Verschlechterungen<br />

hinsichtlich Siedlungsraumqualität und Attraktivität als Betriebs-, Geschäfts- und Bürostandort erwarten. Dies<br />

vor allem bedingt durch längere Anfahrtszeiten und nicht kalkulierbare Verzögerungen im Verkehr. Besser<br />

erreichbare Standorte am Stadtrand würden somit noch stärker in Konkurrenz zu den innerstädtischen<br />

Gebieten und Betrieben treten, was der Zielsetzung der Stärkung des Zentrums von Linz als Dienstleistungs-<br />

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Abschnitt SÜD<br />

und Wirtschaftsstandort entgegenläuft. Eine quantitative Abschätzung bzw. Bezifferung der zu erwartenden<br />

wirtschaftlichen Nachteile ist im gegenständlichen Rahmen nicht möglich.<br />

Aufgrund der gegebenen Immissionsbelastungen vor allem entlang der Waldeggstraße und im Bereich der<br />

Kärntner Straße bestehen bereits derzeit qualitative Nutzungseinschränkungen. Eine Weiterentwicklung der<br />

Wohnnutzungen wird lt. Örtlichem Entwicklungskonzept in stark verkehrsbelasteten Gebieten nicht angestrebt,<br />

längerfristig sollen als Strategie zur Konfliktminimierung weniger sensible Nutzungen angestrebt werden. Bis zu<br />

einer tatsächlichen Umstrukturierung ist jedoch in o.g. Gebieten eine weiter zunehmende Beeinträchtigung der<br />

Siedlungs- und Wohnqualität zu erwarten.<br />

Insgesamt konnten bei Umsetzung des Vorhabens A <strong>26</strong> sowohl für den Siedlungsraum als auch für den<br />

Wirtschaftsraum überwiegend positive Effekte und Verbesserungen gegenüber dem Ist-Zustand abgeleitet<br />

werden. Kleinräumig sind jedoch Nachteile, die aus der maßgeblichen Veränderung des Wohnumfeldes von<br />

Einzelobjekten abgeleitet wurden, zu erwarten.<br />

6.4.3 Emissionen<br />

Aufgrund der Überlastung des innerstädtischen Straßennetzes resultieren tagtäglich hohe Reisezeitverluste und<br />

erhebliche Umweltbelastungen (Lärm/Luft) im dicht besiedelten innerstädtischen Bereich, die sich<br />

beispielsweise in der Luftgütesituation an der LB 139 (Messstelle Linz Römerbergtunnel) manifestieren, wo<br />

häufig Überschreitungen des Grenzwertes für den maximalen Halbstundenmittelwert von Stickstoffoxiden (2005<br />

insgesamt 6 mal) auftreten (siehe Einlage 4.8.2).<br />

Die beiden Leitsubstanzen für Luftschadstoffe NO2 und PM10 liegen aktuell (IST- Zustand) in verkehrsnahen<br />

Bereichen im Jahresmittel über den umweltmedizinisch begründbaren Zielwerten. Eine Überbeanspruchung der<br />

Atemwege mit einer Minderung der Lungenfunktion und vermehrte Zeichen von Husten und Schnupfen sind<br />

anzunehmen. Es handelt sich dabei um physiologische Parameter einer unspezifischen Beanspruchung und<br />

Abwehr im Bereich von völlig gesund bis schon krank. Diese Wirkungen können bei umweltmedizinischen<br />

Studien für Unterschiede der JMW NO2 bzw. PM10 in der Größenordnung von 10 µg/m3 sichtbar gemacht<br />

werden. Erst deutlich größere Unterschiede der Außenluftbelastung zeigen statistisch signifikant auch vermehrt<br />

Atemwegserkrankungen.<br />

In verkehrsfernen Gebieten, z.B. im Bereich der Messstelle „Petrinum“ oder vergleichbaren Regionen, werden<br />

die Grenzwerte zum Schutz der Atemwege durchwegs eingehalten.<br />

Durch den Bau der A <strong>26</strong> kann der Verkehr gebündelt werden und bewirkt folglich weiträumige<br />

Verkehrsverlagerungen welche im Vorhabensplanfall 2025 zu großflächigen Schadstoffreduktionen im Linzer<br />

Stadtgebiet führen. Besonders deutlich sind die Entlastungen an den derzeit hoch belasteten Straßenzügen der<br />

LB 139 im Linzer Stadtgebiet (Straßenzug Kapuziner Straße – Sandgasse – Waldeggstraße) - wo derzeit die<br />

höchsten Schadstoffbelastungen vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung gemessen werden. Im<br />

Vorhabensplanfall betragen die Minderungen bei NO2 im Jahresmittel rund 2 bis 4 µg/m³, lokal z.T. auch mehr<br />

(z.B.: Portalbereiche Römerbergtunnel).<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Bei den PM10- Konzentrationen im Jahresmittel betragen die Reduktionen zw. 1 und 5 µg/m³, das entspricht<br />

einer Verminderung der Überschreitungshäufigkeit von bis zu 20 Tagen pro Jahr. Bei den Kurzzeitmittelwerten<br />

liegen die Verbesserungen im Bereich von 10 µg/m³ oder darüber. Die Verkehrsverlagerung von der LB139 und<br />

deren Nebenstraßen auf die A<strong>26</strong> wirkt sich für zahlreiche Anrainer im Linzer Stadtgebiet positiv durch<br />

Immissionsreduktionen in der Größenordnung von wenigen µg/m³ im Jahresmittel aus.<br />

Um die Entlastungen näher darstellen zu können, wurden Bilanzierungen der durch das Projekt be- und<br />

entlasteten Bereiche durchgeführt. Es zeigt sich ein signifikantes und eindeutiges Ergebnis zu Gunsten der<br />

entlasteten Bereiche. Die aufgezeigten Gesamtsummen betroffener Personen basieren auf statistischem<br />

Zahlenmaterial und ergeben einen Faktor zwischen belasteten Bereichen und entlasteten Bereichen zwischen 9<br />

und 10 (auf eine Belastung kommen bis zu 10 Entlastungen). Selbst bei Ermittelung der Haushalte über das<br />

Melderegister bleibt das gegenständliche Ergebnis stabil und ergibt eine eindeutige Entlastungswirkung durch<br />

das geplante Vorhaben. (vgl. Einlage 4.1.1, Siedlungsraum)<br />

Diese langfristig zu erwartende Entlastung stellt noch keine Sanierung der in allen Ballungszentren beobachtbaren<br />

hohen Luftschadstoffbelastung dar, sie ist aber dennoch aus vorsorgemedizinischen Gründen zu begrüßen.<br />

Wichtig ist auch die Feststellung, dass die entlasteten Bereiche deutlich größer sind und auch mehr Einwohner<br />

betreffen wie die beiden kritischen Bereiche der offenen Streckenführung der A<strong>26</strong> (Bereich Westbrücke und<br />

Donaudurchbruch).<br />

Das bedeutet, dass diese Entlastungen bei Unterbleiben des Projektes (Nullvariante) unter Berücksichtigung<br />

der Verkehrszunahmen bis 2025 nicht eintreffen.<br />

Die Realisierung eines Autobahnteilstückes in einem lärmhygienisch vorbelasteten Lebensraum ist ein<br />

anspruchsvolles Unterfangen. Für die Realisierung des Projekts A<strong>26</strong> Linzer Autobahn spricht wiederum, dass<br />

das Verkehrsaufkommen in der Prognose durch das Angebot der Trasse und dadurch kürzere Verkehrswege<br />

gegenüber der Nullvariante abnehmen wird und dass der Verkehr flüssiger wird. Weiters kann mehr als die<br />

Hälfte der Trasse unterirdisch geführt werden, was aus schalltechnischer Sicht einen Vorteil bedeutet und es<br />

kommt zu Entlastungen in engen Straßenzügen mit dichter Wohnbebauung.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

7 BEURTEILUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODE<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf alle Schutzgüter sollen möglichst vergleichbar dargestellt werden.<br />

Angestrebt wird daher ein nachvollziehbares und einfaches Beurteilungssystem, welches unabhängig von der<br />

fachspezifischen Methodik anwendbar ist. Dies ermöglicht eine fachbereichsübergreifende Gegenüberstellung<br />

und einheitliche Analyse der Auswirkungen des vorliegenden Projektes.<br />

Es wird in diesem Fall ein Bewertungssystem verwendet, welches der RVS Umweltuntersuchungen (Nr.<br />

04.01.11) entspricht. Eine spezifische Definition der nachfolgenden Stufen erfolgt in den einzelnen<br />

Fachbeiträgen.<br />

Die Beurteilung der sektoralen Eingriffsauswirkungen erfolgt dabei in fünf Schritten:<br />

1. Schritt: Beurteilung des Ist – Zustandes (=Sensibilität)<br />

Das Ergebnis der Bewertung des Bestandes stellt die Sensibilität dar; diese Darstellung erfolgt in den folgenden<br />

4 Stufen:<br />

gering mäßig hoch sehr hoch<br />

2. Schritt: Beurteilung der Eingriffsintensität des Vorhabens<br />

In diesem Schritt werden die möglichen Einwirkungen des Projekts auf die Umwelt hinsichtlich ihrer Art und<br />

Stärke beschrieben und hinsichtlich ihrer Intensität bewertet.<br />

Ergebnis der Bewertung der Eingriffsintensität sind die folgenden Stufen:<br />

gering mäßig hoch sehr hoch<br />

3. Schritt: Eingriffserheblichkeit<br />

Aus der Verknüpfung der IST – Zustandsqualität (Sensibilität) und der Eingriffsintensität wird die<br />

Eingriffserheblichkeit ermittelt. Dies erfolgt durch eine Verknüpfungsmatrix.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Die Ableitung der Eingriffserheblichkeit kann auch ohne die Schritte 1 und 2 durch eine reine verbale<br />

Beschreibung erfolgen, sofern trotzdem eine gute Nachvollziehbarkeit ermöglicht wird. (Bewertung der<br />

Wirkungsintensität kann auch in wenigen Stufen – Wirkung vorhanden / nicht vorhanden – erfolgen)<br />

Ergebnis der Ableitung der Eingriffserheblichkeit sind die folgenden Stufen:<br />

sehr gering gering mittel hoch sehr hoch<br />

4. Schritt: Maßnahmenwirksamkeit<br />

Aufbauend auf die Ermittlung der Eingriffserheblichkeit werden „sektorale Maßnahmen“ entwickelt, die<br />

erhebliche Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt und den Raum vermeiden, vermindern, einschränken,<br />

oder ausgleichen.<br />

Ein und dieselbe Maßnahme kann in Abhängigkeit vom betroffenen Schutzgut unterschiedliche Wirksamkeiten<br />

aufweisen.<br />

keine bis gering<br />

mäßig<br />

hoch<br />

sehr hoch<br />

Maßnahme ermöglicht nur eine geringe Vermeidung/Kompensation der negativen<br />

Wirkungen des Projektes<br />

Maßnahme ermöglicht eine teilweise Vermeidung/Kompensation der negativen<br />

Wirkungen des Projektes<br />

Maßnahme ermöglicht eine weitgehende Vermeidung/Kompensation der negativen<br />

Wirkungen des Projektes<br />

Maßnahme ermöglicht eine (nahezu) vollständige Vermeidung/Kompensation<br />

der negativen Wirkungen des Projektes bzw. zu einer Verbesserung des Ist-<br />

Zustandes<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

5. Schritt: Verbleibende Auswirkungen<br />

Aus der Maßnahmenwirksamkeit werden durch Verknüpfung mit der Eingriffserheblichkeit die verbleibenden<br />

Auswirkungen (verbleibende Belastung nach Wirksamwerden und Funktionserfüllung der Maßnahmen)<br />

ermittelt.<br />

Maßnahmen<br />

-wirkung<br />

Verbleibende<br />

Auswirkungen<br />

keine/gering<br />

mäßig<br />

hoch<br />

sehr hoch<br />

Eingriffserheblichkeit (Belastung)<br />

sehr gering gering mittel hoch sehr hoch<br />

Die Einstufung der Verbleibenden Auswirkung erfolgt in den folgenden sechs Stufen:<br />

Verbesserung<br />

Keine bis sehr geringe<br />

verbleibende<br />

Auswirkungen<br />

Geringe verbleibendeAuswirkungen<br />

Mittlere verbleibendeAuswirkungen<br />

Hohe verbleibendeAuswirkungen<br />

Sehr hohe<br />

verbleibende<br />

Auswirkungen<br />

Die Bewertung der verbleibenden Auswirkungen der Kriterien bildet die Basis für die Zusammenführung auf<br />

Themenbereichs- bzw. Schutzgutebene:<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Abbildung 20: Ablaufschema zur Erklärung der Umweltverträglichkeit gemäß RVS<br />

Die Gesamtbeurteilung des Projektes wird abschließend anhand einer Zusammenführung der<br />

Ergebnisse aller Schutzgüter erklärt.<br />

Diese Gesamtbeurteilung bzgl. der Umweltverträglichkeit des Projektes erfolgt in den drei Stufen:<br />

POSITIV VERTRÄGLICH UNVERTRÄGLICH<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

8 BESTANDSANALYSE (MÖGLICHERWEISE VOM<br />

VORHABEN ERHEBLICH BEEINTRÄCHTIGTE UMWELT)<br />

8.1 SCHUTZGUTÜBERGREIFEND<br />

8.1.1 Umweltmedizin<br />

Der Fachbereich Umweltmedizin hat die Aufgabe, zahlreiche Daten (im Speziellen Luft, Lärm, Erschütterung)<br />

zum derzeit bestehenden Lebensraum im Untersuchungsgebiet mit den sich daraus ableitbaren Wirkungen auf<br />

den Menschen in Verbindung zu bringen, sowie die Auswirkungen der Bauphase und des Betriebes der Anlage<br />

auf die menschliche Gesundheit zu beschreiben.<br />

Hauptaugenmerk für die Umweltmedizin sind dabei nicht jene Gebiete, die projektbedingt weniger Verkehrsbelastung<br />

aufweisen werden, sondern die besondere Beachtung jener Gebiete, die künftig ein Mehr an Lärm und<br />

Luftschadstoffen aufweisen. In der Gesamtbewertung des Projektes können die Aspekte von Verbesserungen<br />

unter gewissen Bedingungen mit berücksichtigt werden.<br />

Bewertung der Luftschadstoffe im IST- Zustand:<br />

Die beiden Leitsubstanzen für Luftschadstoffe NO2 und PM10 liegen in verkehrsnahen Bereichen im<br />

Jahresmittel über den umweltmedizinisch begründbaren Zielwerten. Eine Überbeanspruchung der Atemwege<br />

mit einer Minderung der Lungenfunktion und vermehrte Zeichen von Husten und Schnupfen sind anzunehmen.<br />

Es handelt sich dabei um physiologische Parameter einer unspezifischen Beanspruchung und Abwehr im<br />

Bereich von völlig gesund bis schon krank. Diese Wirkungen können bei umweltmedizinischen Studien für<br />

Unterschiede der JMW NO2 bzw. PM10 in der Größenordnung von 10 µg/m3 sichtbar gemacht werden. Erst<br />

deutlich größere Unterschiede der Außenluftbelastung zeigen statistisch signifikant auch vermehrt<br />

Atemwegserkrankungen<br />

In verkehrsfernen Gebieten, z.B. im Bereich der Messstelle „Petrinum“ oder vergleichbaren Regionen, werden<br />

die Grenzwerte zum Schutz der Atemwege durchwegs eingehalten.<br />

Bewertung der Lärmbelastung im IST- Zustand:<br />

Die schalltechnische Analyse des Bestandes zeigt, dass das Untersuchungsgebiet auf Grund der gegebenen<br />

Immissionen durch Straßenverkehr und Bahnverkehr aus schalltechnischer Sicht als belastet (Immissionen im<br />

Bereich facheinschlägiger Grenzwerte) und zum Teil als erheblich belastet (Immissionen über den facheinschlägigen<br />

Grenzwerten) zu bezeichnen ist.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Grundsätzlich muss vor allem in den als am lautesten ausgewiesenen Gebieten mit Belästigungsreaktionen, mit<br />

Schlafstörungen und mit den anderen psychischen und sozialen Beeinträchtigungen gerechnet werden.<br />

Bewertung der Erschütterungen im IST- Zustand:<br />

Die Erkundung des Ist-Zustandes ergibt, dass derzeit im Untersuchungsgebiet keine Erschütterungsbelastungen<br />

mit markanten bestehenden Einwirkungen vorkommen.<br />

Die Untergrundverhältnisse sind im nördlichen Teil des Vorhabens von kristallinem Festgestein gekennzeichnet,<br />

in dem sich Erschütterungen gut ausbreiten und während des Tunnelbaus in diesem Gestein Sprengvortrieb erforderlich<br />

sein wird. Im Südbereich dominieren Lockergesteine, in denen sich Erschütterungen weniger gut<br />

ausbreiten können. Allerdings ist die Bodendämpfung auf Grund der geringen Überlagerung von untergeordneter<br />

Bedeutung.<br />

Die Beschaffenheit des Untergrundes bewirkt, dass in der Prognose die verschiedenen Bauarbeiten bei Tag in<br />

den Anrainergebäuden deutlich spürbar und hörbar sein werden. Entsprechende Grenzwerte werden aber eingehalten.<br />

Die wesentlich strengeren Grenzwerte für die Nachtstunden können in der Prognose durch den Bau<br />

erreicht oder überschritten werden. Hier sind entsprechende Maßnahmen zu setzen.<br />

8.1.2 Schall<br />

Das Schutzgut aus schalltechnischer Sicht ist primär der Mensch. Die zu schützenden Bereiche sind jene,<br />

welche dem regelmäßigen Aufenthalt der im Untersuchungsraum lebenden Menschen dienen. Dieses sind<br />

zumeist Wohngebiete, Erholungsgebiete und andere Bereiche, in denen Menschen durch Lärm belastet<br />

werden. Der Untersuchungsraum für die schalltechnische Bearbeitung wurde so festgelegt, dass in allen<br />

Richtungen die nächstgelegenen Siedlungs- bzw. Wohnbereiche erfasst und mitbehandelt werden.<br />

Wesentlichste Grundlage für die Schallausbreitungsberechnungen bildet die umfassende und detaillierte<br />

Emissionserfassung sowie die Erstellung von Rechenmodellen, in welchen alle schalltechnisch relevanten<br />

Einflüsse, bedingt durch Bebauung, Topografie, Hindernisse, Reflexionen, Mitwindsituationen u. dgl.,<br />

berücksichtigt werden.<br />

Im vorliegenden Fall wird die Lärmbelastung im Untersuchungsgebiet im Wesentlichen durch<br />

Schallimmissionen, ausgehend vom motorisierten Individualverkehr sowie vom öffentlichen Straßen- und<br />

Bahnverkehr, aber auch gewerblichen Aktivitäten bestimmt. Im Bereich der Wasserstraße Donau sind zudem<br />

auch Schallimmissionen durch Schifffahrtsverkehr gegeben.<br />

Bei Infrastrukturprojekten in der UVP-Pflicht hat die Beurteilung der projektbedingten Wirkungen und davon<br />

abhängig auch die Dimensionierung von Lärmschutzmaßnahmen in der Regel nach medizinischen Vorgaben<br />

unter Berücksichtigung der rechtskräftigen Flächenwidmungen und der prognostizierten IST-Situationen zu<br />

erfolgen.<br />

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Einlage 1.2.1<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Ganz allgemein wird im Einflussbereich von öffentlichen Verkehrsträgern einerseits zwischen dem "Freiraumschutz"<br />

für Aufenthaltsflächen im Freien und andererseits dem "Objektschutz" zur Sicherstellung des<br />

Immissionsschutzes an Gebäudefassaden unterschieden. Weist die schalltechnische Untersuchung für<br />

bewohnte Gebiete zur Prognose bereits vereinzelte Überschreitungen der Ziel- bzw. Grenzwerte aus, so sind<br />

diese Schall-IST-Situationen projektbedingt nicht mehr relevant (d. h. über Maß) anzuheben.<br />

Es sei diesbezüglich darauf hingewiesen, dass – ohne der medizinischen Beurteilung vorgreifen zu wollen –<br />

Pegelanhebungen in der Größenordnung von rd. 1 dB (vergleichbare Geräuschcharakteristiken vorausgesetzt)<br />

nach einschlägiger Fachliteratur vom normal empfindenden menschlichen Ohr subjektiv in der Regel nicht bzw.<br />

kaum wahrnehmbar sind.<br />

Die Festlegung des passiven Schallschutzes betreffend Straßenverkehrslärm wird in Anlehnung an die ÖNORM<br />

B 8115, Teil 2 vorgenommen. Möglichen Anspruch auf Förderung von objektschutzseitigen Lärmschutz<br />

erfahren jene Gebäude, welche über die immissionsseitigen Wirkungen der aktiven Lärmschutzmaßnahmen<br />

hinaus, an der Gebäudefassade straßenverkehrsbedingt Immissionen von > 55 dB zur Tageszeit und > 45 dB<br />

zur Nachtzeit aufweisen bzw. die vorherrschende Schall-IST-Situation 2025 projektbedingt relevant (über Maß)<br />

angehoben wird.<br />

Die Festlegung des passiven Schallschutzes betreffend Bahnverkehrslärm erfolgt gemäß den Regelungen der<br />

Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung, ausgegeben am 25.6.1993; BGBl. Nr. 415. Der Dimensionierung<br />

von Lärmschutzmaßnahmen werden die Grenzwerte von 65 dB zur Tageszeit und 55 dB zur<br />

Nachtzeit zugrunde gelegt.<br />

Überdies werden die Dauergeräusche, ausgehend vom Betrieb der Abluftanlage zur Betriebswarte in der<br />

Waldeggstraße, derart beschränkt, dass diesbezügliche Immissionsanteile nicht höher als die jeweils vorherrschenden<br />

Basispegel zu liegen kommen.<br />

Ungeachtet der festgelegten Grenzwerte in der einschlägigen Dienstanweisung "Lärmschutz an<br />

Bundesstraßen" hat bei Infrastrukturprojekten in der UVP-Pflicht die Dimensionierung von<br />

Lärmschutzmaßnahmen in der Regel nach medizinischen Vorgaben unter Berücksichtigung der rechtskräftigen<br />

Flächenwidmungen und der prognostizierten IST- Situationen zu erfolgen.<br />

Beschreibung Bestand:<br />

Entsprechend den einschlägigen Dienstanweisungen für Lärmschutz an Straßen liegt der Grenzwert in<br />

vorbelasteten Gebieten bei 50 dB zur Nachtzeit.<br />

Wie die Ergebnistabellen (vgl. Einlage 4.2.1, berechnete Beurteilungspegel zum Betrachtungsfall Bestand<br />

2005) an den gewählten Messpositionen im Untersuchungsgebiet zeigt, liegen im Bestandsfall an den<br />

Positionen HMP-2, HMP-3, HMP-7, HMP-8 und HMP-15 (welche sich im Bereich von Wohnbauten der<br />

Waldeggstraße und des Donautales befinden) zur Nachtzeit straßenverkehrsbedingte Pegel über 50 dB zur<br />

Nachtzeit vor.<br />

Dem entsprechend bestehen im Bereich der angeführten Positionen in Bezug auf die einwirkenden<br />

Immissionen durch Straßenverkehr bereits Grenzwertüberschreitungen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

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Abschnitt SÜD<br />

Entsprechend der Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (SchIV) liegt betreffend bahnbedingte<br />

Immissionen der Grenzwert in bereits vorbelastetem Gebiet bei 55 dB zur Nachtzeit. Jener Grenzwert wird an<br />

der Position HMP-2 überschritten (vgl. Einlage 4.2.1).<br />

Das gegenständliche Untersuchungsgebiet ist auf Grund der gegebenen Immissionen durch<br />

Straßenverkehr und Bahnverkehr aus schalltechnischer Sicht als belastet (Immissionen im Bereich der<br />

Grenzwerte) und zum Teil als erheblich belastet (Immissionen über den Grenzwerten) anzusehen.<br />

8.1.3 Erschütterungen<br />

Grenzwerte für das aktuelle Projekt<br />

Da es sich beim dem Projekt um einen Neubau handelt, gilt im Anwendungsbereich der ÖNorm S 9012<br />

(Betriebsphase) „Guter Schall und Erschütterungsschutz“. Dieser Wert richtet sich nach Einwirkdauer,<br />

Gebietskategorie und Tag-/Nachtzeit. Im Zuge des messtechnischen Nachweises für ein Einzelobjekt ist all dies<br />

zu berücksichtigen.<br />

Betriebsphase / Anrainerschutz<br />

Erschütterungen Untergrenze Nacht, unabhängig<br />

von Verkehr<br />

Grenzwert Nacht, je nach Einwirkdauer,<br />

GK 2/3 (ÖN S 9012)<br />

Kr = 0,14<br />

ar = 0,005 m/s 2<br />

Kr = 0,14 – 0,30<br />

ar = 0,005 – 0,0107<br />

m/s 2<br />

Sekundärer Luftschall LA,max,m Nacht 30 dB (A)<br />

Bauphase / Gebäudeschutz<br />

Erschütterungen Gebäudeklasse I 24 mm/s<br />

(Lockergestein) Gebäudeklasse II 16 mm/s<br />

Bereits um 20% reduziert Gebäudeklasse III 8 mm/s<br />

Gebäudeklasse IV 4 mm/s<br />

Erschütterungen Gebäudeklasse I 33 mm/s<br />

(Kristallin) Gebäudeklasse II 22 mm/s<br />

Bereits um 20% reduziert Gebäudeklasse III 11 mm/s<br />

Gebäudeklasse IV 6 mm/s<br />

Bauphase / Anrainerschutz<br />

Erschütterungen Tag KB = 10<br />

aw = 0,357 m/s 2<br />

Nacht KB = 0,65<br />

aw = 0,0232 m/s 2<br />

Sekundärer Luftschall Spitzenpegel Tag: 80 dB(A)<br />

Flankensteilheit Tag: 40 dB /s<br />

Nacht Sprengungen, LA,max 55 dB(A)<br />

Nacht Dauergeräusche, LA,max,m 40 dB(A)<br />

Tabelle 8: Übersicht Grenzwerte<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Für Zwecke der Übersichtlichkeit und der Prognose wird hier von einem Nachweis für die Nachtzeit in<br />

Gebietskategorie 2/3 ausgegangen.<br />

Bestand - Bebauung<br />

Die Bebauung wurde in vertieften Gebäudeaufnahmen in einem +/- 100 m Streifen für alle Gebäude und in<br />

einem +/- 200 m Streifen für Sondernutzungen erhoben und ist in eigenen Berichten und Plänen (Einlagen<br />

4.9.19 – 4.9.28) dokumentiert. Zusätzlich wurden alle Gebäude in einem +/- 300 m Streifen nach ÖNorm S<br />

9020 klassifiziert und in einem Streifen von 300 – 600 m Abstand die Gebäude der Gebäudeklasse IV erhoben.<br />

Die Art der Bebauung kann wie folgt kurz zusammengefasst werden:<br />

Im Bereich bis zur Westbrücke finden sich sowohl Wohnblöcke, Einfamilien- und Reihenhäuser im<br />

Siedlungsgebiet als auch Gewerbebauten.<br />

Im Bereich der Unterflurtrasse Waldegg des Tunnels Freinberg finden sich ebenfalls Wohnblöcke, Einfamilienund<br />

Reihenhäuser im Siedlungsgebiet und Gewerbebauten, aber auch Hochhäuser wie der Wissensturm und<br />

der ÖBB Tower und das Bahnhofs- und Postgelände.<br />

Im Bereich Tunnel Freinberg Süd (Anschlußstelle Bahnhof bis Linzer Stadion) befinden sich im Siedlungsgebiet<br />

neben den Wohnblöcken, Einfamilien- und Reihenhäusern auch Gebäude mit Villencharakter. Dazu kommen<br />

Wohnheime, Gewerbebauten, die Sportstätten (Stadion der Stadt Linz, Tennisplätze und Olympiazentrum)<br />

sowie einige denkmalgeschützte Gebäude (Froschbergschule, Bergschlößl).<br />

Im Bereich Tunnel Freinberg Nord (Linzer Stadion bis Anschlußstelle Donau Süd) befinden sich im<br />

Siedlungsgebiet vor allem Einfamilienhäuser und Villen. Dazu kommen einige Gewerbebauten, die ORF<br />

Sendeanlagen mit Rundfunksender und das Jesuitenkloster als denkmalgeschütztes Gebäude.<br />

Im Bereich Anschlussstelle Donau Nord befinden sich wieder Einfamilien- und Reihenhäuser im<br />

Siedlungsgebiet, Kleingartenanlagen und einige Gewerbebauten.<br />

Einen Überblick über die Zahl der untersuchten Gebäude bis 300 m geben die nachfolgenden Tabellen:<br />

0 – 100 m Abstand zum Bauwerk<br />

Gebäudeklasse I 20 Gebäude<br />

Gebäudeklasse II 125 Gebäude<br />

Gebäudeklasse III 293 Gebäude<br />

Gebäudeklasse IV 11 Gebäude<br />

Gebäudeaufnahme durch Anrainer verweigert 13 Gebäude<br />

Summe 462 Gebäude<br />

Tabelle 9: Zahl der aufgenommenen Gebäude im 0 – 100 m Streifen<br />

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Abschnitt SÜD<br />

100 – 200 m Abstand zum Bauwerk (nur Sondernutzungen)<br />

Gebäudeklasse I 0 Gebäude<br />

Gebäudeklasse II 8 Gebäude<br />

Gebäudeklasse III 95 Gebäude<br />

Gebäudeklasse IV 2 Gebäude<br />

Summe 105 Gebäude<br />

Tabelle 10: Zahl der vertieft aufgenommenen Gebäude (nur Sondernutzungen) im 100 – 200 m Streifen<br />

100 – 300 m Abstand zum Bauwerk<br />

Gebäudeklasse I 24 Gebäude<br />

Gebäudeklasse II 93 Gebäude<br />

Gebäudeklasse III 347 Gebäude<br />

Gebäudeklasse IV 1 Gebäude<br />

Summe 465 Gebäude<br />

Tabelle 11: Zahl der klassifizierten Gebäude im 100 – 300 m Streifen<br />

Im Projektsgebiet sind drei erschütterungstechnisch relevante geologische Einheiten zu unterscheiden:<br />

Die Gesteine des kristallinen Basements (Perlgneise i.A.), die zur böhmischen Masse gehören. Sie bauen im<br />

Raum Linz den Pöstlingberg und den Höhenrücken südlich der Donau (Römerberg, Freinberg und Galgenberg)<br />

auf.<br />

Die Trasse verläuft im Bereich der Anschlussstellen Donau Nord und Süd in diesem Material, auch die<br />

Streckenröhren verbleiben im Kristallin bis etwa Projekt km 2,6 im Bereich des Stadions, wo das Kristallin<br />

abtaucht und die Tunnelröhren in das Lockermaterial eintreten. Im Kristallin ist weitgehend mit Sprengvortrieb<br />

zu rechnen. Das Material leitet Erschütterungswellen relativ gut weiter, auch hörbare Frequenzen werden gut<br />

übertragen.<br />

Im Neogen (Oligozän / Miozän) wurden die Linzer Sande und gleichzeitig der „ältere Schlier“, ein feinsandiger,<br />

toniger Mergel abgelagert. Im Trassenbereich liegt der Schlier über den Sanden, die Tunneltrassen treten von<br />

Norden her kommend zunächst in den Sand und dann in den im Hangenden liegenden Schlier ein. Beide<br />

Einheiten sind Lockergesteine, Sprengungen werden nur gelegentlich zur Auflockerung erforderlich sein.<br />

Schlier und Sande dämpfen Erschütterungen stärker ab als das Kristallin. Allerdings spielt auf Grund der<br />

geringeren Überlagerung die Materialdämpfung nur noch eine untergeordnete Rolle.<br />

Über den erosiv geprägten Oberflächen des Älteren Schliers und der Linzer Sande wurden im Neogen fluviatile<br />

Sedimente abgelagert. Hierbei lassen sich verschiedene Terrassenschotter sowie nacheiszeitliche<br />

Donauschotter unterscheiden. Diese Einheiten sind vor allem im Bereich der Unterflurtrasse Waldeggstrasse<br />

von Bedeutung. Solche Sedimente sind in Österreich im urbanen Bereich durchaus gängig und es bestehen<br />

umfangreiche Erfahrungen mit durch Tiefbauarbeiten verursachten Erschütterungen in diesem Material.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Messung IST – Zustand<br />

Zur Ermittlung der bestehenden Immissionen wurden an zwei Messpunkten im Untersuchungsgebiet<br />

Immissionsmessungen durchgeführt. Weiters wurden zur Erkundung der Untergrundverhältnisse Messungen<br />

von Probesprengungen in einem bestehenden Stollen und in Erkundungsbohrlöchern durchgeführt.<br />

� Messung im Holland Blumenmark: Die gemessenen Immissionen liegen mit Ausnahme eines<br />

Ereignisses unterhalb von KB=0,1. Lediglich ein Ereignis liegt mit etwa KB=0,11 oberhalb der<br />

„theoretischen“ Fühlgrenze (einzelne Ereignisse können auch intern verursacht worden sein).<br />

� Messung der Probesprengungen im Rudolfsstollen: Das das Ausbreitungsverhalten in diesem Bereich<br />

zeigt eine deutlich Frequenzabhängigkeit. Zudem ist zu erkennen, dass im Frequenzbereich von etwa<br />

25 Hz die geringste Abnahme der Erschütterungen mit der Entfernung auftritt.<br />

� Messung der Bohrlochsprengung im Bereich der Arbeiterkammer: Die Messergebnisse zeigen, dass in<br />

diesem Bereich die geringste Erschütterungsabnahme mit der Entfernung im 100 Hz Terzband<br />

stattfindet.<br />

� Immissionsmessung Martinskirche: Die gemessenen Immissionen liegen deutlich unterhalb von KB=0,1.<br />

� Um die Schwingungsempfindlichkeit höherer Gebäude (3 und mehrstöckig) zu ermitteln und Prognosen<br />

von Erschütterungen in derartigen Gebäuden zu ermöglichen, wurden Anregungsversuche nach dem<br />

VIBROSCAN ® Verfahren durchgeführt (VIBROSCAN ® ist ein eingetragenes Warenzeichen der iC<br />

consulenten ZT GmbH).<br />

8.2 SCHUTZGUT MENSCH, LEBENSRÄUME (INKL. NUTZUNGEN)<br />

8.2.1 Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />

Wirtschaftsraum:<br />

Linz als zentraler Ort und überregionales Zentrum hat nach den Festlegungen des OÖ<br />

Landesraumordnungsprogrammes LGBl. Nr. 72/1998 die Aufgabe, die Versorgung der Bevölkerung eines den<br />

regionalen Einzugsbereich wesentlich überschreitenden Raumes mit Gütern und Dienstleistungen des<br />

spezialisierten höheren Bedarfs zu gewährleisten. Sowohl im OÖ Landesraumordnungsprogramm als auch im<br />

Regionalen Raumordnungsprogramm für die Region Linz-Umland sind entsprechende Ziele zur Sicherstellung<br />

dieser zentralen Versorgungsfunktion festgelegt. Dabei soll der Rahmen dafür geschaffen werden, die<br />

verschiedenen an den Raum gestellten Nutzungsansprüche, unter weitgehender Vermeidung von Konflikten,<br />

aufeinander abgestimmt weiterzuentwickeln.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Aufbauend auf die o. g. Landesverordnungen wurde vom Regionalmanagement Linz/ Linz-Land ein<br />

regionalwirtschaftliches Entwicklungskonzept erstellt, welches die Grundsätze der regionalen und<br />

wirtschaftlichen Entwicklung für den Raum Linz/ Linz-Land definiert. Dieses regionalwirtschaftliche<br />

Entwicklungskonzept wurde seitens der Überörtlichen Raumplanung der OÖ Landesregierung als wesentliche<br />

Grundlage für Entscheidungen genannt.<br />

Primäre Zielsetzung der regionalwirtschaftlichen Entwicklung lt. Entwicklungskonzept: Für die Region Linz /<br />

Linz-Land wurde die Erhaltung und der Ausbau der bestehenden wirtschaftlichen Stärken als Ziel festgelegt.<br />

Diese Zielsetzung basiert auf dem regionalwirtschaftlichen Wirtschaftsleitbild Österreich und dessen Leitzielen,<br />

insbesondere der Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und der Erhöhung der Standortattraktivität<br />

der Regionen. Der Standort Linz ist durch eine wirtschaftlich günstige Lage im hochrangigen Industriegebiet des<br />

OÖ Zentralraumes entlang der dynamischen wertschöpfungsintensiven Westachse (Linz-Salzburg-München)<br />

gekennzeichnet. Diese günstige Lage und die österreichweit überdurchschnittlich hohe Wirtschaftskraft und<br />

zukunftsfähige Wirtschaftsstruktur bescheinigen der Region ein außergewöhnliches Standortpotenzial, wonach<br />

sich die Region auch international positionieren und behaupten wird können. Im regionalwirtschaftlichen<br />

Entwicklungskonzept sind vier strategische Handlungsfelder definiert. Diese sind:<br />

� Verkehr<br />

� Kooperative Standortentwicklung<br />

� Kultur, Tourismus und Freizeit<br />

� Wissen und Qualifikation.<br />

Diesen o. g. vier Handlungsfeldern wurden auf Basis einer Stärken/Schwächen-Analyse Ziele und Maßnahmen<br />

zugeordnet, welche die Erhaltung und den Ausbau der Standortattraktivität abgestimmt auf verschiedene<br />

Belange und Ansprüche sicherstellen sollen. Dies betrifft unter anderem die Abstimmung der<br />

Standortentwicklung mit Ausbauvorhaben der Straße, die Nutzung von Synergieeffekten durch Kooperation und<br />

Minimierung negativer Folgen der Standortentwicklung, Entwicklung innovativer und nachhaltiger<br />

Wirtschaftsprojekte, Unterstützung regionaler Vorhaben in den Bereichen Forschung, Entwicklung und<br />

Innovation etc.. Auch die Stadt Linz selbst hat für den Bereich Wirtschaft zahlreiche Ziele und damit verbundene<br />

Maßnahmen definiert. Neben verschiedensten unterstützenden Maßnahmen und Maßnahmen im Bereich<br />

Ansiedlung, betriebliche Entwicklung und Strukturverbesserung werden auch Maßnahmen zur Förderung und<br />

Verbesserung regionaler Infrastruktur angeführt und dazu auch entsprechende Konzepte realisiert - unter<br />

anderem das Verkehrskonzept und das Örtliche Entwicklungskonzept der Stadt Linz.<br />

Siedlungsraum/ Raumentwicklung (Festlegungen auf kommunaler Ebene):<br />

Für die Beschreibung der Bestandssituation werden die Festlegungen des Flächenwidmungsplanes (Stand<br />

2005) sowie des Örtlichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Linz herangezogen. In diesen o. genannten<br />

Rechtsgrundlagen sind der Siedlungsbestand mit seinen Funktionen / Widmungen sowie die mittel- bis<br />

langfristigen Zielsetzungen bzw. Entwicklungsfestlegungen abgebildet.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Auf Basis dieser Grundlagen werden die Auswirkungen des Vorhabens auf bestehende und geplante<br />

Flächennutzungen untersucht, dabei wird insbesondere auf Konflikte mit Festlegungen des Örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes, auf Auswirkungen auf die Siedlungsstruktur/ räumliche Zusammenhänge sowie auf<br />

Auswirkungen auf bestehende Flächennutzungen im Siedlungsraum eingegangen.<br />

Die Bereiche Westbrücke, Waldeggstraße und Knoten Bahnhof/ Ziegeleistraße sind charakterisiert durch<br />

Nutzungsdurchmischung mit dominierender Wohnnutzung. Im Bereich Bahnhof sind Versorgungs- und<br />

Dienstleistungseinrichtungen konzentriert, gleichzeitig stellt dieser Bereich das Tor zum Stadtzentrum dar. Im<br />

Flächenwidmungsplan sind jene Gebiete mit Mischnutzungen, dh eingestreuten gewerblichen Nutzungen als<br />

gemischte Baugebiete [M] bzw. eingeschränkte gemischte Baugebiete [MB] (Waldeggstraße Bereich<br />

Westbrücke), Gebiete mit dominierender Wohnnutzung sind als Wohngebiete [W] festgelegt. Der<br />

Bahnhofsbereich ist als Geschäftsfläche [GF], das angrenzende Gebiet als Kerngebiet [K] festgelegt.<br />

Die Siedlungsgebiete im Bereich Tunnel Freinberg und nördlich der Donau stellen hochwertige Wohngebiete<br />

dar. Im Bereich des Tunnels finden sich weiters zahlreiche Bildungs- und Erholungseinrichtungen, welche im<br />

Flächenwidmungsplan als Sondergebiete des Baulandes festgelegt sind. Auch größere Spiel-, Erholungs- und<br />

Sportflächen sind vorhanden, unter anderem das Stadion der Stadt Linz. Aufgrund der dichten Stadtstruktur<br />

wird keine gebietsbezogene Abstufung der Sensibilität in gering, mäßig, hoch und sehr hoch vorgenommen.<br />

Der städtische Siedlungsraum mit all seinen Einrichtungen und Funktionen ist grundsätzlich als hoch sensibel<br />

einzustufen. Hinsichtlich der Sensibilität gegenüber Lärmemissionen wären gemischte Baugebiete und<br />

Betriebsgebiete sowie Kerngebiete jedoch als geringer sensibel einzustufen als Wohngebiete.<br />

Die Nutzungen entlang der Oberen Donaulände sind überwiegend von Wohnnutzungen bestimmt, diese<br />

Flächen sind im Flächenwidmungsplan der Stadt Linz dem Grünland zugeordnet und sind hier aufgrund der<br />

eingeschränkten räumlichen Gegebenheiten keine baulichen Entwicklungen vorgesehen. Im Bereich des<br />

Plateaus nördlich der Donau handelt es sich um reine Wohngebiete. Die angrenzenden Kleingartengebiete und<br />

Grünflächen haben eine wichtige Erholungs- und Pufferfunktion, die aufrecht zu erhalten sind.<br />

8.2.2 Landwirtschaft und Boden<br />

Im Fachbereich Landwirtschaft / Boden werden die Auswirkungen des geplanten Vorhabens A<strong>26</strong> Linzer<br />

Autobahn (Knoten Linz / Hummelhof (A7) – ASt Donau Nord) auf die Böden im Untersuchungsgebiet (mit<br />

besonderer Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Böden) untersucht.<br />

Als Untersuchungsraum gelten alle (landwirtschaftlichen) Böden im Trassennahbereich der Freilandstrecke und<br />

der Unterflurtrasse. Durchschnittlich handelt es sich dabei um 500m beidseitig der Trasse. Bei Bedarf wird<br />

dieser Puffer den Gegebenheiten des Geländes folgend weiter oder enger gefasst.<br />

Flächenmäßig besitzt die Landwirtschaft im Untersuchungsgebiet nur eine untergeordnete Bedeutung.<br />

Laut den Ergebnissen der Biotopkartierung wird der Großteil der landwirtschaftlichen Flächen im<br />

Untersuchungsraum intensiv genutzt. Am Pöstlingberg und kleinräumig im Bereich der Westbrücke finden sich<br />

extensive Nutzungen. Es handelt sich dabei großteils um Magerwiesen. Südlich des Bahnhofes befindet sich<br />

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eine ca. 2 ha große Ackerbrache. Insgesamt besitzen die Extensivkulturen eine Größe von mehr als 7 ha. Im<br />

Bereich der Westbrücke befindet sich eine ca. 1,2 ha große Streuobstwiese. Eine weitere, wenngleich mit ca.<br />

0,2 ha wesentlich kleinere Streuobstwiese befindet sich am Pöstlingberg.<br />

Insgesamt befinden sich nur drei landwirtschaftlich genutzte Flächen mit einem Gesamtflächenausmaß von<br />

4,6 ha in Trassennähe. Diese Flächen werden derzeit als Ackerbrache oder mehrmädige Wiese genutzt. Und<br />

zeigen durchwegs eine hohe Wertigkeit.<br />

Es dominieren Böden der Bonitätsklasse 2; Böden der Bonitätsklassen 1 und 3 nehmen ein Drittel der<br />

bewirtschafteten Flächen ein.<br />

Die traditionelle Funktion der Landwirtschaft als Nahrungsmittelproduzent ist im städtischen Raum aufgrund der<br />

örtlichen Nahrungsmittelversorgung durch den Handel in den Hintergrund gerückt. Ihr kommt für das gesamte<br />

Ballungsgebiet und die dort lebende Bevölkerung ein breites Spektrum bedeutsamer Funktionen, wie<br />

ökologische Schutz- und Ausgleichsfunktion, Erholungs- und Freizeitfunktion oder Gliederungsfunktion, zu.<br />

Abbildung 21: Bodentypen im Untersuchungsgebiet<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Es dominieren gut versorgte Braunerdeböden auf kolluvialem Lehm und eher trockene, seichtgründige<br />

Braunerdeböden auf lehmig und schotterigen Deckschichten. Im Bereich Donauquerung herrschen Böden auf<br />

Silikatmaterial des kristallinen Grundgebirges vor. Je nach Steilheit befinden sich dort schwach entwickelte bis<br />

stark steinig dürftige Braunerdeböden. Die Wasserverhältnisse der Böden in diesem Bereich sind als eher<br />

trocken bis trocken zu bezeichnen.<br />

Bei den Böden im Untersuchungsgebiet handelt es sich im Bereich Bahnhof um Böden auf eiszeitlichen<br />

Ablagerungen.<br />

Sowohl für die landwirtschaftlich genutzten Flächen, als auch für die Böden im Allgemeinen wird auf eine<br />

Beurteilung der Wertigkeit verzichtet. Beim Teilbereich Landwirtschaft lässt sich dies durch die Tatsache<br />

begründen, dass sich die Wertigkeit der Flächen je nach Betriebsführung unterscheidet. Für den einen<br />

Bewirtschafter sind die ertragreichsten Flächen die wertvollsten, für den anderen besitzen ökologisch wertvolle,<br />

aber ertragsärmere Flächen eine hohe Bedeutung. Aufgrund der heutzutage vorkommenden,<br />

flächenbezogenen Förderungsstruktur ist also prinzipiell jede Fläche wertvoll und eine Abstufung nicht<br />

gerechtfertigt.<br />

Auch im Teilbereich Boden ist eine Beurteilung der Sensibilität nicht sinnvoll, da sich hier die Wertigkeit der<br />

Böden stark an der dafür vorgesehenen Nutzung orientiert. Aus ökologischer Sicht sind beispielsweise<br />

anmoorige Böden als sehr wertvoll einzustufen, während diese Böden für eine landwirtschaftliche Nutzung oder<br />

als Bauland eine sehr geringe Wertigkeit besitzen.<br />

8.2.3 Forstwirtschaft<br />

Der Untersuchungsraum liegt im Wuchsgebiet 7.2 Nördliches Alpenvorland – Ostteil in der (kollinen bis)<br />

submontanen Höhenstufe.<br />

Waldflächen im Sinne des Forstgesetzes 1974 idgF, die durch das Projekt direkt oder indirekt betroffen sind,<br />

befinden sich beidseits der Donau am Freinberg bzw. bei den Urfahrwänden. Bei den betroffenen Waldflächen<br />

handelt es sich um Flächen in den Katastralgemeinden Linz (südlich der Donau) und Pöstlingberg (nördlich der<br />

Donau). Die Waldausstattung beträgt in der KG Linz 4,81% - Tendenz gleich bleibend – und in der KG<br />

Pöstlingberg 40,43% - Tendenz leicht positiv (Quelle: Waldentwicklungsplan der Stadt Linz).<br />

Weitere waldähnliche Flächen im Projektgebiet verlaufen entlang der Donau bzw. befinden sich im<br />

Bergschlösslpark, erfüllen jedoch nicht die Kriterien von Waldflächen im Sinne des Forstgesetzes: Der schmale<br />

Ufergehölzstreifen am orografisch linken Donauufer erreicht nicht die laut Forstgesetz notwendige Breite von<br />

10m. Der Bergschlösslpark beim Südportal des Tunnel Freinberg ist im Waldentwicklungsplan erfasst, es<br />

handelt sich jedoch um eine Parkanlage mitten im urbanen Bereich.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Freinberg<br />

In den Hangwäldern sind die potentiellen Waldgesellschaften weitgehend vorhanden.<br />

Es kommen hauptsächlich Laubmischwälder mit naturnaher Baumartenzusammensetzung und eingesprengt<br />

Fremdgehölzen vor. Beim Pflanzentyp handelt es sich meistens um einen Mischtyp zwischen Waldmeister-<br />

Sanikel-Typ und Schattenkräuter-Typ (nach HUFNAGL) bzw. Schattenkräuter und Kräutertyp (nach BFW), die je<br />

nach Feuchtigkeit auch weite Amplituden zeigen. Vereinzelt kommen auch Reingesellschaften vor.<br />

Der zusammenhängende Waldkomplex fällt auf einen sehr steil bis schroff (60-80% Hangneigung) geneigten<br />

Nordhang zur Donau. Der Hang ist teilweise von bis zu senkrecht abfallenden Felspartien durchsetzt.<br />

Die Bestände sind auf Grund ihrer Naturnähe als vital zu bezeichnen. Lediglich auf steilen, exponierten,<br />

hageren Bergrücken ist eine geringere Vitalität festzustellen.<br />

Der Wald ist durchwegs Hochwald. Die vorhandenen Bestandestypen sind großteils Laubholzbestände von<br />

Stangenholz bis Altholz. Diese Bestände sind sehr ungleichaltrig. Der Altersaufbau des gesamten Bestandes ist<br />

mehrstufig, vorwiegend 60-80jährig, kleinflächig 100-130jährig. Die durchschnittliche Bestockung der Bestände<br />

liegt zwischen Teil- und Vollbestockung.<br />

Der Produktionswert ist gering. Der Wald ist durchwegs Hochwald. Bewirtschaftung findet praktisch keine statt.<br />

Im Bannwaldbescheid vom 1.9.1983 ist festgehalten, dass eine planmäßige Nutzung auf der Bannwaldfläche<br />

untersagt ist (Auflage 3 des Bannwaldbescheides). Die Bringung ist durch Ab- oder Aufseilen durchzuführen<br />

(Auflage 5 des Bannwaldbescheides). Nach Auskunft der Wildbach- und Lawinenverbauung ist derzeit ein<br />

flächenwirtschaftlicher Plan in Ausarbeitung, der eine Durchforstung, insbesondere Verjüngung, der überalteten<br />

Bestände vorsieht, um die Bannwaldfunktion aufrecht zu erhalten.<br />

Die Hangwälder haben die Werteziffer 331 (Schutzwald mit Bannwald). Betroffen sind großteils Flächen der<br />

Stadt Linz sowie privater Grundbesitzer. Im Gefahrenzonenplan sind auf den Hangwäldern blaue<br />

Vorbehaltsbereiche (gemäß GZP-VO 76 §6 lit. c) und braune Hinweisbereiche (gemäß GZP-VO 76 §7 lit. a)<br />

ausgewiesen.<br />

Südlich angrenzend liegt der Freinberger Park, welcher ebenso als Wald im Sinne des Forstgesetzes gilt. Die<br />

Grenze zu den geschlossenen Waldflächen ist fließend. Die Artenzusammensetzung entspricht der einer<br />

Parkanlage, d.h. eine Mischung aus heimischen Gehölzen der potenziellen Vegetation und Ziergehölzen.<br />

Die Erholungsfunktion schlägt sich auch im WEP nieder, wenngleich hier die Wohlfahrtsfunktion die Leitfunktion<br />

hat (Werteziffer 133). Der Freinberger Park wird im Sinne einer Parkanlage (Ästhetik, Sicherheit, Schäden, z.B.<br />

Käferbefall) bewirtschaftet.<br />

Der Donauleiten-Hangwald wird in seiner Sensibilität als hoch eingestuft; dies weniger auf Grund des forstlichen<br />

Produktionswerts, der als gering betrachtet wird, sondern wegen seiner Bedeutung für das allgemeine<br />

öffentliche Interesse.<br />

Maßgeblich für die Einstufung der Freinberger Parks als mäßig sensibel ist die Bedeutung als randliches,<br />

städtisches Naherholungsgebiet sowie die Bedeutung der Wohlfahrtsfunktion.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Urfahrwände<br />

Im Bereich der Urfahrwände handelt es sich beim Boden um steinig-lehmige Sandböden in extrem steilen<br />

Lagen. Die trockenen Böden sind stark erosionsgefährdet.<br />

Beim Pflanzentyp handelt es sich je nach Standort um einen Mischtyp zwischen Waldmeister-Sanikel-Typ und<br />

(Schatten)kräuter- Typ. Auf hageren Hängen (wenig Wasser, felsig, viel Sonne) ist fast keine Bodenvegetation<br />

vorhanden.<br />

Im Projektgebiet stocken Eichen-Hainbuchenwälder. Ein Steinbruch stellt die einzige nicht bewaldete Stelle dar<br />

(abgesehen von Sicherungsmaßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung).<br />

Die Bestände sind als vital zu bezeichnen. Die sehr trockenen Standorte weisen eine geringere Vitalität auf. Der<br />

Produktionswert ist als gering. Durch die starke Geländeneigung sind kaum Nutzung und Pflege möglich. Es<br />

werden maximal Querschlägerungen mit Belassen der Bäume durchgeführt.<br />

Auf den Urfahrwänden ist der Schutzwald Urfahr-Wände als Kreisfunktionsfläche, d.h. Flächen mit


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Es handelt sich um ein Niederwildrevier. Das Artenspektrum der Säugetiere umfasst die jagdbaren Tierarten<br />

Rehwild, vereinzelt Schwarzwild, Feldhase, Stein- und Edelmarder, Dachs, Iltis, kleines Wiesel, Fuchs und<br />

vereinzelt Waschbär.<br />

Bei den Vögeln an der Donau sind es die Wasservögel Bleßhuhn, Stockente, Höckerschwan und weitere<br />

diverse Wasservögel, deren genaues Arteninventar nicht erfragt werden konnte, da keine Bejagung außer auf<br />

Stockenten stattfindet. Die Wasserjagd ist von untergeordneter Bedeutung.<br />

Weiters finden sich Fasan, Ringeltaube, Türkentaube, Waldschnepfe, Graureiher sowie Sperber, Habicht und<br />

Mäusebussard.<br />

Die Einstände, insbesondere die Wintereinstände, von Rehwild befinden sich im Untersuchungsgebiet in den<br />

Donauleitenwälder. Äsungsflächen für Rehwild sind in der Parkanlage vorhanden, wenn gleich diese Störungen<br />

durch die Parkbesucher ausgesetzt sind.<br />

Ein Großwildkorridor führt nicht durch das Projektgebiet. Eine Abfrage der wildökologischen Korridore zeigte,<br />

dass der nächstliegende Korridor östlich von Linz vorbei führt. Der lokale Wildwechsel nach Westen entlang der<br />

Donau und zum Kürnberger Wald ist gegeben. Nach Osten findet trotz der Verbauungssituation<br />

(Einfamilienhäuser) vereinzelter Rehwildwechsel bis zum Gehöft Mayrbäuerl statt.<br />

Der Freinbergpark ist jagdwirtschaftlich von keiner Bedeutung, da dort Jagdruhe herrscht. Wildökologisch<br />

besteht durch die Nutzung der Wiesenflächen als Äsungsflächen ein Zusammenhang mit den Hangwäldern. Die<br />

nachfolgende Bewertung bezieht sich auf den Donauleitenwald (Hangwald).<br />

überörtliches Interesse<br />

keine<br />

kein überörtliches Interesse<br />

vorhanden<br />

jagdliche Bewirtschaftung<br />

gering<br />

Attraktivität der jagdlichen<br />

Bewirtschaftung<br />

gering<br />

Vorkommen jagdlich<br />

nutzbarer<br />

Wildarten<br />

mäßig<br />

jagdlich durchschnittlichinteressantesArtenspektrum<br />

Erholungswert Lebensräume<br />

und Qualität<br />

Bewegungs-<br />

linien<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 91 von 199<br />

gering<br />

Verlärmung<br />

hoch<br />

Einstände, Deckungen,<br />

Äsungsflächen<br />

sind vorhanden durch<br />

die Kombination<br />

Parkanlage, Hangwälder<br />

gering<br />

lokale Wechsel<br />

Die Sensibilität des Untersuchungsraumes wird daher aus jagdwirtschaftlicher Sicht gesamtheitlich als mäßig<br />

eingestuft.<br />

Die Urfahrwände sind nur durch den Königsweg im Westen des Untersuchungsgebietes erschlossen. Durch<br />

die geringe Erschließung dienen sie als Rückzugsgebiet für die Wildtiere, welches am Hangfuß durch Bahn und<br />

Bundesstraße (und Donau) und am Plateau durch die Siedlungsgebiete begrenzt ist.


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Abbildung 22: Untersuchungsgebiet Urfahrwände – Panormabild<br />

Es handelt sich um ein Niederrevier. Das Inventar der Säugetiere besteht aus den Arten Rehwild, vereinzelt<br />

Schwarzwild, Feldhasen, Stein- und Edelmarder, Dachs, Iltis, kleines Wiesel, Fuchs und vereinzelt Waschbär.<br />

Bei den Vögeln sind es die Wasservögel Blesshuhn, Stockente, Höckerschwan und weitere diverse<br />

Wasservögel, deren genaues Arteninventar nicht erfragt werden konnte, da keine Bejagung außer auf<br />

Stockenten stattfindet. Weiters finden sich Fasan, Ringeltaube, Türkentaube, Waldschnepfe, Graureiher sowie<br />

Sperber, Habicht und Mäusebussard.<br />

Die Einstände (Winter und Sommer) befinden sich auf den Urfahrwänden, zum Austreten kommt es am Plateau<br />

bei den landwirtschaftlichen Flächen.<br />

Überörtliches Interesse<br />

Keine<br />

Kein überörtliches Interesse<br />

vorhanden<br />

Jagdliche Bewirtschaftung<br />

gering<br />

Attraktivität der jagdlichenBewirtschaftung<br />

gering<br />

Vorkommen jagdlich<br />

nutzbarer Wildarten<br />

mittel<br />

jagdlich durchschnittlich<br />

interessantes Artenspektrum<br />

Erholungswert Lebensräume und<br />

Qualität<br />

Bewegungslinien<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 92 von 199<br />

gering<br />

geringer Erholungswert<br />

hoch<br />

Einstände, Deckungen,<br />

Äsungsflächen<br />

(Windfang) sind vorhanden,hervorzuheben<br />

sind die geringen<br />

Störungen durch die<br />

mangelnde Erschließung<br />

Gering-mittel<br />

Lokale Wechsel und<br />

vereinzelt auch regionaler<br />

Wechsel zwischen<br />

Stadtgebiet<br />

und Tiergarten bzw.<br />

weiter nach Westen<br />

Notwendige Habitatstrukturen sind vorhanden, die nicht vorhandene Erschließung begünstigt die Stellung des<br />

Gebietes als Rückzugsraum und gibt dem Gebiet damit eine mäßige Bewertung.<br />

8.2.5 Freizeit- und Erholungsnutzung<br />

Bereich Westbrücke – ASt Bahnhof<br />

An den Trassenbereich angrenzend liegen mehrere stark frequentierte und belebte Plätze, von denen der<br />

Ziegeleipark und der Bergschlösslpark eine unmittelbare Betroffenheit durch das geplante Bauvorhaben<br />

aufweisen.


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Der Ziegeleipark grenzt, auf dem nach Süd-Osten exponierten Hang des Froschbergs gelegen, unmittelbar an<br />

die Ziegeleistraße an. Die langgestreckte Fläche wird von einem feuchten Graben durchzogen. Im Park<br />

befinden sich großzügige Spielplätze für Kinder und Jugendliche, u. a. mit multifunktionalen Spielgeräten,<br />

Tischtennistischen, Schaukeln und einer Ballspielwiese.<br />

Die locker mit Parkbäumen, Sträuchern und im Graben mit Ziergräsern bepflanzte Parkanlage in unmittelbarer<br />

Wohnumgebung, ist von der verkehrsintensiven Ziegeleistraße durch eine hohe Hecke gut abgeschirmt. Durch<br />

das etwas modellierte Gelände und insbesondere den, durch den Park ziehenden Graben, erhält die Fläche<br />

einen reizvollen Charakter.<br />

Der Bergschlössl- Park, nordwestlich an die Ziegeleistraße angrenzend, weist den Charakter eines alten<br />

Stadtparks auf, mit einzelnen Baumgestalten. Unter anderem finden sich Eichen, Linden, Ahorne,<br />

Rosskastanie, Pappeln, Hainbuchen und Rotbuchen mit beachtlichen Stammdurchmessern von 40 bis 80 cm,<br />

einige sogar mit Durchmessern von über 100 cm. Besonderheiten sind Schnurbaum, Tulpenbaum und<br />

Schwarzkiefer. Da der Park über dem Straßenniveau sowohl der Ziegelei- als auch der Waldeggstraße liegt,<br />

wirkt er trotz der von ihnen ausgehenden Lärmbelastung etwas aus dem lärmenden Stadtgeschehen gehoben<br />

und abgeschirmt. Im Park befindet sich das im 18. Jahrhundert erbaute, barocke Bergschlössl, das als<br />

Bildungszentrum dient.<br />

Im Linzer Stadtgebiet existiert ein Radwegenetz, das sich im Untersuchungsgebiet des Bereiches Westbrücke<br />

über viele Straßenzüge erstreckt. Hauptachsen sind die Kudlichstraße, die Unionstraße und die Hanuschstraße.<br />

Daneben liegen die Schwerpunkte im innerstädtischen Bereich im Norden und um das Hummelhofbad im<br />

Süden.<br />

Parks und Sport- und Spielanlagen sind wichtige, häufig frequentierte, städtische Erholungsflächen im<br />

wohnungsnahen Umfeld. Im Untersuchungsgebiet liegen zwei Parks, zwei Spielplätze, ein Jugendzentrum, eine<br />

Sportanlage und ein Bildungszentrum.<br />

In der Zusammenschau ergibt sich bei der Zustandsanalyse für den Themenbereich Freizeit und Erholung eine<br />

sehr hohe Sensibilität. Diese Einschätzung lässt sich darin begründen, dass in diesem Raum der Stadt Linz<br />

zahlreiche Erholungsmöglichkeiten vorliegen. Der Ziegelei- und der Bergschlösslpark stellt eine häufig<br />

frequentierte Parkflächen dar, wobei ersterer für alle Altersgruppen nutzbar ist und die Möglichkeit eines<br />

vereinsunabhängigen Zugangs zu sporttauglichen Freiflächen bietet. Beide Parkanlagen beinhalten<br />

Ruhezonen, die aufgrund ihrer Nähe zum Stadtzentrum innerhalb kurzer Zeit erreicht werden können. Darüber<br />

hinaus liegen Erholungsmöglichkeiten u.a. in Form von Gaststätten sowie Spiel- und Sportanlagen vor.<br />

Bereich Donauquerung<br />

An den Trassenbereich angrenzend liegen mehrere stark frequentierte und belebte Plätze, von denen der<br />

Freinbergpark und Alturfahr eine unmittelbare Betroffenheit durch das geplante Bauvorhaben aufweisen.<br />

Der Bereich um die Franz Josef Warte am Freinberg hat überwiegend typisch parkartigen Charakter mit locker<br />

angeordneten Baum- und Strauchgruppen sowie einzelnen markanten alten Baumgestalten. Seine Bedeutung<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

als Ziel- und Rastpunkt zeigt sich einerseits in der Ausstattung mit Parkbänken, als auch mit der offensichtlich<br />

gern besuchten Aussichtswarte und einem an dieser Stelle platzierten Denkmal für den „Engel von Sibirien“<br />

Elsa Brändström andererseits.<br />

Das Steinmetzplatzl in Alturfahr liegt unmittelbar an der Donau. Der alte, gepflasterte Platz mit den alten<br />

Bäumen und benachbarter Gastronomie ist in Alturfahr von zentraler Bedeutung und ein wichtiger Rastplatz für<br />

Fahrradtouristen.<br />

Im Linzer Stadtgebiet existiert ein Radwegenetz, das sich im Untersuchungsgebiet des Bereiches<br />

Donauquerung auf jene Radwege entlang der beiden Donauuferstraßen beschränkt, wobei der nördlich<br />

gelegene Weg auch ein tatsächlich baulich von der B127 getrennter Radweg ist, südlich der Donau jedoch<br />

keine Trennung vorliegt, das heißt, die Radfahrer müssen die Fahrbahn der B129 benützen.<br />

Da vor allem der nördliche Radweg ein Teil des nationalen Donauradweges und gleichzeitig die einzige<br />

Verbindung zwischen den westlich von Linz gelegenen Gemeinden und der Stadt ist, die keiner Überwindung<br />

zahlreicher Höhenmeter bedarf, wird er sehr stark frequentiert.<br />

Am Freinberg existiert ein Laufwegenetz, welches sich großer Beliebtheit erfreut.<br />

Parks und Sport- und Spielanlagen sind wichtige, häufig frequentierte, städtische Erholungsflächen im<br />

wohnungsnahen Umfeld. Innerhalb des Untersuchungsgebietes liegen ein Park und ein Bildungszentrum.<br />

In der Zusammenschau ergibt sich bei der Zustandsanalyse für den Themenbereich Freizeit und Erholung eine<br />

sehr hohe Sensibilität. Diese Sensibilitätsbewertung ergibt sich unter anderem aus der Bedeutung des stark<br />

frequentierten, entlang des nördlichen Ufers führenden Donauradweges. Weiters liegt innerhalb des<br />

Untersuchungsraumes eine Wasserschischule, welche die Donau in diesem Bereich für deren Freizeitangebot<br />

nutzt. Entlang der Promenade in Alturfahr liegen einige Gastronomiebetriebe die eben von den<br />

Radfahrtouristen, aber auch von der ansässigen Bevölkerung frequentiert werden.<br />

8.3 SCHUTZGUT TIERE, PFLANZEN, LEBENSRÄUME<br />

8.3.1 Tiere und ihre Lebensräume<br />

Im Fachbereich Fauna werden die Auswirkungen des geplanten Vorhabens A <strong>26</strong> Linzer Autobahn (Knoten Linz<br />

/ Hummelhof (A7) – ASt Donau Nord) auf die Tiergruppen Vögel, Amphibien und Reptilien, Wirbellose<br />

(Landschnecken, Tagfalter, Heuschrecken, Käfer), Säugetiere (inkl. Fledermäuse) sowie die FFH- Anhang IV<br />

Arten untersucht. Basierend auf den erhobenen Ist-Zuständen der Tiergruppen werden die Auswirkungen der<br />

Trasse wie,<br />

� direkter Lebensraumverlust<br />

� indirekter Lebensraumverlust<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 94 von 199


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

� Zerschneidung / Barrierewirkung<br />

während der Betriebs- und Bauphase beurteilt.<br />

Das Untersuchungsgebiet ergibt sich aus einem ca. 500 m-Puffer um das ggst. Projekt. Innerhalb dieses<br />

Puffers werden alle relevanten Auswirkungen, wie z.B. Lärm, erfasst.<br />

Für die Erhebung des Ist-Zustandes wurde das Untersuchungsgebiet in Teilbereiche unterteilt:<br />

Bahnhof/Gleiskörper, Parkanlagen und Grünflächen im Siedlungsraum, Turmleiten, Urfahrwänd, Siedlungsraum<br />

und die Donau.<br />

Vögel<br />

Die Erhebung der Vögel anhand einer rationalen Revierkartierung lieferte ein Ergebnis von 39 Vogelarten. Zur<br />

Ist- Zustandsbeurteilung wurden die wertgebenden Arten sowie das Lebensraumniveau herangezogen. Der<br />

Schwerpunkt der Verbreitung liegt in den Linzer Parkanlagen sowie den Laubbaumbeständen am Hummelhof<br />

und der geplanten Donauquerung Turmleiten und Urfahrwänd.<br />

Reptilien und Amphibien<br />

Die Kartierung der Reptilien und Amphibien (inkl. Laichgewässer) ergab 1 aktuell vorkommende Reptilienart<br />

(Podarcis muralis) sowie 3 Amphibienarten. Die Literaturdaten wurden zur Darstellung der potenziell möglichen<br />

Artenvielfalt mit angegeben. In der Bewertung des Ist-Zustandes wurden 2 wertgebende Reptilienarten sowie 4<br />

wertgebende Amphibienarten berücksichtigt. Hochwertige Laichhabitate für Amphibien findet man in<br />

anthropogen angelegten Teichen in privaten Gärten oder städtischen Grünanlagen. Die großflächigen, gut<br />

ausgestatteten, feuchten Waldbereiche der Turmleiten stellen besonders wertvolle Landlebensräume für<br />

Amphibien dar. Die bekannten Reptilienpopulationen sind in ihrem Vorkommen auf die Urfahrwänd beschränkt.<br />

Wirbellose (Landschnecken, Tagfalter, Heuschrecken)<br />

Die bekannten Vorkommen wertgebender Landschnecken beschränken sich auf die Donauufer Turmleiten und<br />

Urfahrwänd. Insbesondere die strukturierten Hangwälder der Turmleiten geprägt von Esche, Berg- und<br />

Spitzahorn sowie Bergulme bieten den Schnecken optimale kleinklimatische Verhältnisse. Insgesamt konnten<br />

20 verschiedene Schneckenarten 2007 nachgewiesen werden.<br />

Für Tagfalter und Heuschrecken hat sich das Untersuchungsgebiet als gering bis mäßig wertvoll herausgestellt.<br />

Bei den aktuellen Kartierungen wurden 10 Tagfalterarten erfasst, unter denen sich als wertgebende Art der<br />

Fetthennen- Bläuling befand. Unter den 16 kartierten Heuschreckenarten befanden sich 5 wertgebende Arten.<br />

Des Weiteren konnte die Gesamtartenliste mit 4 weiteren Arten aus der Literatur ergänzt werden.<br />

Für die Tiergruppe der Wirbellosen stellen die beiden Donauufer zwei Sonderstandorte dar, in denen vor allem<br />

wertgebende Arten anzutreffen sind. Turmleiten bietet den Schnecken, ein feuchtes, schattiges Mikroklima im<br />

Schluchtwald. Die Urfahrwänd hingegen repräsentieren einen trockenen, sonnenexponierten Felslebensraum<br />

mir kurzen Rasen, der für Tagfalter und Heuschrecken die optimalen klimatischen Bedingungen darstellt.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Säugetiere und Arten des Anhang IV der FFH- Richtlinie<br />

Die Säugetiere (incl. Fledermäuse) und die Arten des Anhang IV der FFH -Richtlinie wurden mittels intensiver<br />

Daten- und Literaturrecherche abgehandelt. Dies war möglich, da es sich bei der Stadt Linz um ein sehr gut<br />

untersuchtes Gebiet handelt, über welches eine große Anzahl qualitativ hochwertiger Publikationen vorliegt.<br />

Zu erwähnen sind hier vor allem die Vorkommen von Maulwurf (Talpa europaea), Kleine Bartfledermaus<br />

(Myotis mystacinus) und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Die Lebensräume aller nachgewiesenen<br />

Säugetiere bzw. der nachgewiesenen und potenziell im Projektsgebiet möglichen Schutzgüter der FFH-<br />

Richtlinie (Anhang IV) wurden in der Bewertung berücksichtigt.<br />

Die Sensibilitäten der Lebensräume für potenziell vorkommende Arten stimmen großteils mit den Sensibilitäten<br />

aktueller Funddaten überein. Als besonders sensible Bereiche sind aus Sicht des FB Fauna die Donauufer<br />

Turmleiten und Urfahrwänd zu nennen sowie die Laubbaumbestände beachtlichen Alters im Linzer<br />

Stadtgebiet.<br />

Abbildung 23: Sensibilitäten des faunistischen Bestandes im Untersuchungsraum:<br />

gering= gelb, mäßig= orange, hoch= rot, sehr hoch=lila (vgl. Einlage 4.6.2)<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

8.3.2 Pflanzen und ihre Lebensräume<br />

Im Zuge einer flächendeckenden Kartierung innerhalb eines 500 m-Puffers entlang der geplanten Trasse<br />

wurden vom Fachbereich Pflanzen und deren Lebensräume in der Vegetationsperiode 2006 (Ergänzungen im<br />

Jahr 2007) die Biotopausstattung und der Zustand der Biotope von Offen- und Waldlandschaft bzw. des<br />

Siedlungsgebietes erhoben. Insgesamt wurden ca. 4 km 2 Fläche untersucht. Innerhalb dieses<br />

Untersuchungsraumes konnten alle direkt und indirekt relevanten Projektswirkungen erfasst werden.<br />

Zusätzlich wurden bei einer Detailerhebung (25 m Puffer) auf naturschutzfachlich relevanten Flächen<br />

Pflanzenarten und wertbestimmende Parameter für die Beurteilung des Eingriffes aufgenommen. Die<br />

geografischen Daten wurden für die weitere Bearbeitung in einem geografischen Informationssystem (GIS)<br />

eingebunden. Die Erhebungsparameter wurden in einer Access-Datenbank erfasst.<br />

Das Untersuchungsgebiet gliedert sich in die beiden Abschnitte Westbrücke/Anschlussstelle Bahnhof und die<br />

Donauquerung.<br />

Der Abschnitt Westbrücke/Anschlussstelle Bahnhof wird durch innerstädtisches mehr oder weniger<br />

geschlossenes Siedlungsgebiet charakterisiert. Der westliche und südliche Teil wird geprägt durch einen hohen<br />

Anteil an Grünflächen und Parkanlagen, der östliche hingegen durch einen geringen Anteil. Die Gleisanlagen<br />

des Linzer Hauptbahnhofes nehmen den zentralen Teil des Abschnittes ein.<br />

Der Untersuchungsbereich Donauquerung befindet sich im Bereich der so genannten Linzer Pforte. Die Linzer<br />

Pforte ist ein Durchbruchstal der Donau durch die Böhmische Masse. Charakteristisch sind sehr steile bis<br />

senkrechte, felsdurchsetzte Hangabschnitte, die je nach Exposition sich hinsichtlich der Vegetation sehr stark<br />

unterscheiden. In den sonnenexponierten, wärmebegünstigten und meist flachgründigen Standorten ist ein<br />

kleinräumiges Vegetationsmosaik von Eichen-Hainbuchenwäldern, wärmegetönten Geißklee-<br />

Traubeneichenwäldern und Felstrockenrasen ausgebildet. Die orografisch rechten Hänge werden von<br />

strukturreichen Ahorn- Eschen- Hangwälder eingenommen.<br />

Insgesamt werden ca. 73 % der Untersuchungsfläche als naturschutzfachlich gering bzw. mäßig wertvoll<br />

eingestuft. Im Stadtgebiet werden vor allem Parkanlagen mit Altbaumbeständen als hochwertige Biotopflächen<br />

ausgewiesen. Die strukturreichen Hangabschnitte des Donaudurchbruches werden als sehr hochwertige<br />

Biotopflächen eingestuft.<br />

Am linken Donauufer befindet sich das Naturschutzgebiet „Urfahrwänd“, welches innerhalb des definierten<br />

Untersuchungsraumes liegt und somit naturschutzfachlich mitbehandelt wurde. Eine direkte Betroffenheit durch<br />

das ggst. Vorhaben ist nicht gegeben.<br />

Naturschutzrechtlich erfolgt die Beurteilung des Naturschutzgebietes in einem, der UVP nachgeordneten<br />

Verfahren, der naturschutzrechtlichen Genehmigung.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Abbildung 24: Naturschutzgebiet Urfahrwänd<br />

8.4 SCHUTZGUT WASSER UND UNTERGRUND<br />

8.4.1 Oberflächenwasser<br />

8.4.1.1 Oberflächenwasser – Quantität<br />

Gewässernetz<br />

Im Untersuchungsraum stellt die Donau den einzigen Vorfluter dar. Zubringer zur Donau sind die beiden<br />

namenlosen Gräben im Bereich des Ortsteils Anschlussmauer. Somit kommt das gesamte Projektsgebiet im<br />

Einzugsgebiet der Donau zu liegen.<br />

Es befinden sich keine natürlichen stehenden Gewässer im Projektsgebiet. Lediglich einzelne künstlich<br />

angelegte stehende Gewässer im Bereich von Parkanlagen konnten erhoben werden. Diesen haben aber keine<br />

Relevanz für den Oberwasserhaushalt, da sie als geschlossenen Systeme zu betrachten sind, die nicht aus<br />

natürlichen Wasserquellen (z.B.: Fließgewässer, Grundwasser, etc.) gespeist werden, sondern künstlich mit<br />

Wasser versorgt werden.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Die beiden namenlosen Gräben im Bereich des Ortsteils Anschlussmauer stellen aufgrund ihres Charakters als<br />

Sammler für die Hangwässer im Vergleich zur Donau nur einen stark untergeordneten Teil der fließenden<br />

Oberflächengewässer dar. Darüber hinaus liegen beide Gräben nur mit ihrem verrohrten Teil im<br />

Untersuchungsgebiet.<br />

Maßgebliche hydrologische Daten<br />

Im betrachteten Gebiet befinden sich folgende Abflusspegel. Erfasst wird der Wasserstand. Mit Hilfe des<br />

Pegelschlüssels können die Durchflusswerte ermittelt werden. Zum Teil erfolgt auch die Messung der<br />

Temperatur.<br />

Station (Gewässer)<br />

Einzugsgebiet<br />

[km²]<br />

Beobachtungsbeginn<br />

Pegelnullpunkt<br />

[m.ü.A.]<br />

Wilhering (Donau) 79.446,1 1974 249,12<br />

Linz (Donau) 79.490,1 1821 247,74<br />

Mauthausen (Donau) 90.601,2 1904 235,98<br />

Die obige Zusammenstellung umfasst die drei zum Untersuchungsgebiet nächstgelegenen Pegel. Für die<br />

weiteren Auswertungen wird nur der maßgebliche Pegel Linz herangezogen.<br />

Zusätzlich zum oben angeführten Pegel wurden noch für ausgewählte Stromkilometer durch die Via-Donau<br />

Wasserstände bekannt gegeben. Die Daten beruhen auf der aktuellen KWD 96 bzw. den aktualisierten<br />

Berechnungen für das HW 100 nach dem Hochwasserereignis vom August 2002.<br />

Stromkilometer Pegelstelle<br />

RNW 96<br />

[m.ü.A.]<br />

MW 96<br />

[m.ü.A.]<br />

HSW 96<br />

[m.ü.A.]<br />

HW 100NEU<br />

[m.ü.A.]<br />

2138 251,06 252,11 254,43 258,65<br />

2137 251,00 251,92 253,98 258,13<br />

2136 250,94 251,76 253,57 257,61<br />

2135,17 Linz 250,90 251,63 253,19 257,18<br />

2135 250,89 251,62 253,15 257,10<br />

Hochwassersicherheit<br />

Das Donauhochwasser wird bis zu einem HQ 10 im Gerinnebett abgeführt. Im Bereich zwischen HQ 10 und<br />

HQ 30 werden die begleitenden Landesstraßen LB 129 und LB 127 überschwemmt.<br />

Zusammenfassung Quantität<br />

Die Sensibilität der Donau wird aufgrund der mäßigen Empfindlichkeit auf mögliche Projektauswirkungen als<br />

mäßig eingestuft.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

8.4.1.2 Oberflächenwasser – Qualität<br />

An beiden Seiten wird die Donau durch Landesstraßen begleitet. Dadurch wurden in den Uferbereichen<br />

umfassende Ufersicherungsmaßnahmen gesetzt. Dominierend hierbei ist eine Böschungsausbildung mittels<br />

Steinschlichtung bzw. Blockwurf. Die Böschung wird durch eine Zwischenberme unterbrochen, die ungefähr im<br />

Bereich des Mittelwasserabflusses zu liegen kommt. Die Böschung oberhalb der Zwischenberme ist mit<br />

Strauchweiden bewachsen.<br />

Die Gerinnemorphologie der Donau wurde in diesem Bereich nur geringfügig verändert, da aufgrund der<br />

flankierenden Felswände ein eher gestreckter Flusslauf gegeben ist. Jedoch wurde aufgrund der Stauhaltung<br />

des Kraftwerkes Abwinden – Asten die Fließgeschwindigkeit im Projektsgebiet herabgesetzt. Die<br />

ökomorphologische Zustandsklasse kann mit Stufe 2 – 3 ökomorphologisch deutlich beeinträchtigt angegeben<br />

werden.<br />

Die Wasserqualität der Donau liegt im Projektsgebiet bei Klasse 2, was beta- mesosaproben Verhältnissen<br />

entspricht.<br />

Zusammenfassung - Qualität<br />

Die qualitative Beeinflussungssensibilität des Untersuchungsgebietes Donau kann mit mäßig bewertet werden.<br />

Der ökomorphologisch geringen Sensibilität steht die saprobiell mäßige Sensibilität gegenüber. Im<br />

gegenständlichen Schutzgut Oberflächenwasser wird der Gewässergüte eine stärkere Gewichtung gegeben.<br />

8.4.2 Gewässerökologie und Fischerei<br />

Gewässerökologie - Fische<br />

Das gesamte Projektsgebiet liegt im Einzugsgebiet der Donau (Stauraum Abwinden-Asten) zu liegen; darüber<br />

hinaus befinden sich keine natürlichen fließenden oder stehenden Gewässer im Projektsgebiet.<br />

Die Fische werden als maßgebliches Qualitätselement für den gewässerökologischen Zustand herangezogen.<br />

Umfangreiche Fischdaten stehen aus dem erweiterten Gebiet – vom KW Wilhering Ottensheim bis zum<br />

Unterwasser des KW Abwinden-Asten zur Verfügung. Verdichtete Fischdaten werden im Bereich St.<br />

Margareten erhoben, welche die Situation im unmittelbaren Projektsgebiet widerspiegeln.<br />

Im gesamten Gebiet kann mit verschiedenen Methoden (Elektrobefischung, Uferzugnetz, Langleinen,<br />

Kiemennetze) eine artenreiche, donautypische Fischfauna dokumentiert werden, die über 13.500 Individuen<br />

aus 47 Fischarten umfasst. Entsprechend der abiotischen Situation können flusstypspezifische, rheophile<br />

Fischarten vorwiegend in kleinräumig vorhandenen, attraktiven Strukturen in den Stauwurzeln dokumentiert<br />

werden. Im Stau überwiegen anspruchslose Arten aus der Gilde der Strömungsindifferenten. Generell ist<br />

entsprechend der Entwicklung der letzten Jahre eine überaus hohe Dominanz von Neozoen der Gattung<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Neogobius auffällig. Die Dichten und Biomassen liegen derzeit in allen untersuchten Abschnitten weit unter<br />

Referenzwerten aus den 80er Jahren.<br />

Die weniger umfangreichen Erhebungen im Bereich St. Margareten wurden mittels Elektrobefischung von<br />

einem speziell adaptierten Elektrofangboot durchgeführt. Dabei werden an zwei Terminen insgesamt ca. 6,5 km<br />

Ufer der Donau befischt und 695 Individuen gefangen. Es konnten lediglich 16 Fischarten dokumentiert werden.<br />

Die Fischzönose setzt sich entsprechend der abiotischen Rahmenbedingungen im Übergang Stauwurzel – Stau<br />

zusammen. Es überwiegen anspruchslose, strömungsindifferente Arten, es konnten aber auch gefährdete,<br />

rheophile Arten nachgewiesen werden. Angesichts der schwachen Strukturausstattung der linearen, durch<br />

monotonen Blockwurf gesicherten Ufer, überwiegen im unmittelbaren Uferbereich höhlenbewohnende<br />

Grundeln. In ufernahen Zonen werden im Wesentlichen vor allem die wenig strukturgebundene Laube sowie<br />

anspruchslose Arten aus der Gilde der Strömungsindifferenten nachgewiesen. Die Fischdichten und –<br />

biomassen heimischer Fischarten sind entsprechend der stark rückläufigen Entwicklungen in der gesamten<br />

österreichischen Donau auch im Bereich Margareten als gering zu bezeichnen.<br />

In Bezug auf den fischökologischen Zustand ist festzustellen, dass Artzusammensetzung und<br />

Populationsstruktur von donautypischen Verhältnissen, welche in den Stauwurzelbereichen noch<br />

annäherungsweise erreicht werden, deutlich abweichen. Allerdings können (auch aufgrund des hohen<br />

Beprobungsumfangs) fast alle Leitarten und die meisten typischen Begleitarten sowohl in der Stauwurzel als<br />

auch im Stau nachgewiesen werden. In Summe ist davon auszugehen, dass ein guter fischökologischer<br />

Zustand verfehlt wird, und daher ein „mäßiger Zustand“ zu bewerten sein wird. Dabei ist einzuschränken, dass<br />

die Fischbiomassen auf Basis der aktuell vorliegenden Bewertungsmethode nicht in das Ergebnis eingehen.<br />

Gerade dieser quantitativen Parameter würden jedoch eine deutliche Abweichung vom Referenzzustand und<br />

somit deutlich schlechteren Zustand in allen bewerteten Abschnitten widerspiegeln. Die Beurteilung des<br />

ökologischen Zustandes stellt den aktuellen Stand des Wissens in der Umsetzung der EU- WRRL auf Basis der<br />

derzeit verfügbaren Bewertungsmethode unter Ausklammerung der Fischbiomasse dar.<br />

Direkt im vom Projekt betroffenen Gebiet können im Zuge der fischökologischen Erhebungen 3 Fischarten der<br />

Gefährdungskategorie „Endangered“ entsprechend der aktuellen Roten Liste nachgewiesen werden.<br />

Dementsprechend wird die Sensibilität in Abweichung vom „mäßigen“ Ergebnis des fischökologischen Zustands<br />

auf „hoch“ korrigiert.<br />

Fischerei<br />

Die fischereiliche Nutzung der Donau hat in den letzten Jahrhunderten einen grundsätzlichen Wandel erlebt.<br />

Während ehemals der Erwerbsfischerei ein hoher Stellenwert zukam, ist die aktuelle Nutzung primär durch die<br />

Angelfischerei bestimmt. Dies gilt auch für das Projektsgebiet, in dem allerdings auch heute noch die Fischerei<br />

im Nebenerwerb eine gewisse Bedeutung aufweist.<br />

Der Stellenwert der Fischerei ist im Projektsgebiet durchaus hoch einzuschätzen. Für den Ballungsraum Linz<br />

liegt mit der Donau ein großes Fischgewässer vor, welches vor allem den sozialen Ansprüchen eines<br />

preiswerten und leicht erreichbaren Fischgewässers entspricht.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Trotz des quantitativ mäßig attraktiven Fischbestands bzw. Fischlebensraums ist daher eine hohe Sensibilität<br />

des Schutzguts Fischerei abzuleiten.<br />

8.4.3 Hydrogeologie, Grundwasser<br />

8.4.3.1 Hydrogeologische Charakterisierung<br />

Im Zuge der geologischen Bearbeitung erfolgte auf Basis der Ergebnisse der seit 2003 durchgeführten<br />

Untergrunderkundung die geologische Modellierung des Projektsgebietes. Diese beinhaltet die Darstellung der<br />

unterschiedlichen geologischen Einheiten (Schichtabfolge), die im Weiteren zur Ableitung der in nachfolgender<br />

Tabelle charakterisierten hydrogeologischen Einheiten geführt hat.<br />

Geologische Einheiten<br />

Quartär<br />

Bodenart Art des Grundwasserkörpers<br />

Künstlichen Anschüttungen Kiese unterschiedlichen Sandund<br />

Schluffgehaltes, Kies-Sand-<br />

Gemische, örtlich auch sandige<br />

bzw. kiesige Schluffe<br />

Porengrundwasserkörper<br />

Deckschichte (Löss / Lösslehm) Schluffe und Feinsande Porengrundwasserkörper<br />

Deckschichte (Feinklastische<br />

Sedimente)<br />

Schluffe und Feinsande Porengrundwasserkörper<br />

Niederterrassenschotter Kies-Sand-Gemische, schluffig,<br />

steinig, Feinsand-, Schlufflagen<br />

Porengrundwasserkörper<br />

Hochterrassenschotter<br />

Tertiär<br />

Kies-Sand-Gemische, schluffig,<br />

steinig, Feinsand-, Schlufflagen<br />

Porengrundwasserkörper<br />

Älterer Schlier Tonsteine (Schieferton),<br />

Schluffsteine,<br />

Feinsandzwischenlagen; Schluffe<br />

bzw. Schluff-Tone<br />

Poren-/Kluftgrundwasserkörper<br />

Linzer Sande<br />

Paläozoikum<br />

Quarzsande wechselnder<br />

Korngrößenzusammensetzung<br />

Porengrundwasserkörper<br />

Metamorphes, kristallines<br />

Perlgneis, untergeordnet<br />

Kluftgrundwasserkörper<br />

Grundgebirge (Böhmische Masse) Cordieritgneis u. Migmatit<br />

Verwitterungsmaterial Gneis Porengrundwasserkörper/<br />

(Flinz), wechselnde<br />

Korngrößenzusammensetzung<br />

Kluftgrundwasserkörper<br />

Tabelle 12: Charakterisierung der hydrogeologischen Einheiten<br />

Zur Beurteilung der Durchlässigkeiten konnten neben den in der Erkundung zur A<strong>26</strong> durchgeführten<br />

Pumpversuchen und Wasserabpressversuchen auch Pumpversuchsdaten aus Projekten im Bereich<br />

Hauptbahnhof herangezogen werden (Straßenbahnverlängerung Harter Plateau, Wissensturm).<br />

Zusammenfassend können die in nachfolgender Tabelle angeführten Durchlässigkeiten der geologischen<br />

Einheiten angegeben werden:<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Geologische Einheit Durchlässigkeit (ÖNORM B4422-1)<br />

Künstlichen Anschüttungen stark bis gering<br />

Deckschicht (Löss / Lösslehm) gering bis sehr gering<br />

Deckschicht (Feinklastische<br />

Sedimente)<br />

gering bis sehr gering<br />

Niederterrassenschotter mittel bis stark<br />

Hochterrassenschotter mittel bis stark<br />

Schlier ungeklüftet, ungestört gering<br />

Linzer Sande<br />

mittel bis gering (bereichsweise<br />

stark)<br />

Gneis gering zerlegt, massig,<br />

ungestört<br />

gering bis sehr gering<br />

Gneis stark aufgelockert bzw.<br />

verwittert<br />

mittel<br />

Verwitterungszone (Flinz) gering, stark bis mittel<br />

8.4.3.2 Grundwassersituation<br />

Tabelle 13: Durchlässigkeiten nach Önorm B4422-1<br />

Die Unterflurtrasse verläuft von der HASt Waldeggstraße Richtung ASt Bahnhof zunächst in den feinkörnigen,<br />

nur gering wasserführenden Deckschichten, taucht in die darunterliegenden Niederterrassenschotter und<br />

schließlich vor der ASt Bahnhof in das Grundwasser der Niederterrassenschotter ein. Die<br />

Niederterrassenschotter bilden den maßgebenden Grundwasserkörper im Bereich der ASt Bahnhof. Die<br />

Hauptröhren sowie die Rampen stehen teilweise unter dem Einfluß des Grundwassers.<br />

Der im Verlauf der UFT abfallende Grundwasserspiegel steigt infolge des Anstiegs der Schlieroberkante und<br />

des Auskeilens der Niederterrassenschotter erneut an. Die feinkörnigen Decksedimente liegen im Anschluß mit<br />

zunehmender Kilometrierung direkt auf dem Schlier bis die Hochterrassenschotter in Röhre 2 in Erscheinung<br />

treten. Obgleich von keiner durchgehende Wasserführung der Hochterrassenschotter ausgegangen wird, kann<br />

diese auf dem derzeitigen Erkundungsstand nicht gänzlich ausgeschlossen werden.<br />

Der gesamte Verlauf der UFT Waldeggstrasse liegt im Einflussbereich eines hangseitig, in Richtung Osten und<br />

in stumpfen Winkel auf die geplante Trasse zuströmenden Grundwasserkörpers. Diese Wässer vermischen<br />

sich mit den Talgrundwässern (Grundwasserbegleitstrom der Traun) und fließen schließlich in Richtung O bis<br />

NO ab. Der Zustrom der Hangwässer ist auch im weiteren Trassenverlauf bis zur ASt Bahnhof zu beobachten.<br />

Die Strömung verläuft in etwa in Richtung Ziegeleistrasse also parallel zur geplanten Trasse. Das<br />

Hanggrundwasser folgt grundsätzlich der Morphologie des Grundwasserstauers (Schlier), die sich engräumig<br />

erheblich ändern kann. Daraus resultiert auch die Möglichkeit einer engräumigen Änderung der<br />

Strömungsrichtung.<br />

Die Hauptröhren tauchen aus den Niederterrassenschottern in den Älteren Schlier ein, in welchem von nur sehr<br />

geringer Wasserführung ausgegangen wird.<br />

Beim Übergang vom Schlier in die im Liegenden folgenden Linzer Sande werden die Grundwässer der Linzer<br />

Sande relevant.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Es wird Im Verzahnungsbereich des Schliers mit den Linzer Sanden von gespannten Grundwässern<br />

ausgegangen. Die Erkundungsbohrungen Richtung Freinberg haben keine Hinweise auf gespannte GW in den<br />

Linzer Sanden und nur geringe Durchlässigkeiten erbracht, so daß in den entsprechenden Trassenabschnitten<br />

in den Linzer Sanden keine durchgehende Grundwasserführung und durchgehend wahrscheinlich keine<br />

gespannten Wässer zu erwarten sind.<br />

Von den Linzer Sanden tritt die Trasse des Tunnels Freinberg in das kristalline Festgestein über. An der<br />

Oberkante des Kristallins bzw. in dessen Verwitterungszone ist mit verstärkter Wasserführung zu rechnen.<br />

Im südöstlichen Trassenabschnitt des Tunnels Freinberg ab der Festgesteinsstrecke (Gneis) steigt die<br />

Felsoberkante mit ca. 5 ° Steigung kontinuierlich an. Aus den Erkundungsbohrungen gehen keine Hinweise auf<br />

Kluftwasserführung hervor. In den Grundwassermeßstellen am Freinberg im folgenden Trassenabschnitt sind<br />

vergleichbare und relativ übereinstimmende Bergwasserstände ermittelt worden. Diese liegen 15 bis 30 m unter<br />

Geländeoberkante und zeigen sehr starke Schwankungen, woraus auf eine starke Beeinflussung des<br />

Kluftwasserspiegels durch infiltrierende Oberflächenwässer und somit, abgesehen von Störungsbereichen, auf<br />

keine tiefreichende sowie auf Tunnelniveau nur beschränkt durchgängige Wasserwegigkeit zu schließen ist.<br />

Die Wasserstandsangaben aus den Bohrprotokollen und die Pegelmessungen im Bereich Tunnel Pöstlingberg<br />

nördlich der Donau ergaben einen Kluftwasserspiegel der sich stark der morphologischen Situation anpasst. So<br />

zeigen Messungen Flurabstände von etwa 10 m und darunter. Die geplante Trassenführung verläuft 10 - 30 m<br />

unter dem prognostiziertem Kluftgrundwasserspiegel, im Kreuzungsbereich der Hauptröhren mit der Rampe<br />

Donau Nord 1a, wo eine geringe Überlagerung vorliegt, 5 m darunter.<br />

8.4.3.3 Grundwasserqualität<br />

Die chemischen Analysen der Grund- und Quellwässer zeigten, dass der Großteil der Wässer im Projektsgebiet<br />

aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung als überwiegend erdalkalisch-carbonatische Wässer zu<br />

bezeichnen sind. Vorwiegend treten hier Ca/Mg-Wässer auf, wie sie häufig in Porengrundwässern anzutreffen<br />

sind. Daneben treten aber auch erdalkalisch-carbonatisch-sulfatisch/chloridische Wässer, erdalkalischalkalisch-carbonatische<br />

Wässer und erdalkalisch-alkalisch-chloridische Wässer auf.<br />

Eine generelle Zuordnung der Wässer zu bestimmten hydrogeologischen Einheiten ist aber anhand der<br />

chemischen Zusammensetzung nicht möglich.<br />

Die Ganglinien der Wassertemperaturen lassen keine Schlüsse auf die hydrogeologische Einheit der gewonnen<br />

Wässer zu. Es zeigt sich aber anhand der Jahresganglinien ein Zusammenhang zwischen<br />

Grundwassernutzung und Temperaturverlauf. So zeigen jene Messstellen, deren Wässer nicht genutzt werden<br />

einen relativ kontinuierlichen Temperaturverlauf, wohingegen die genutzten Grundwassermessstellen einen<br />

deutlichen Jahresgang mit Temperaturmaxima und -minima jeweils im Herbst bzw. Frühjahr aufweisen.<br />

Die Jahresganglinien der elektrischen Leitfähigkeit teilen sich über das gesamte Beobachtungsgebiet unabhängig<br />

von der Nutzungsintensität in zwei Gruppen.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Der erste Teil zeigt allgemein relativ ausgeglichene Kurvenverläufe. Die elektrischen Leitfähigkeiten ändern sich<br />

dabei über den gesamten Zeitraum kaum. Die zweite Gruppe weist große Schwankungen bis zu mehreren 100<br />

µS/cm auf. Die Messstellen zeigen hierbei überwiegend sehr hohe Werte in den Frühjahrsmonaten. Die Minima<br />

liegen dagegen in den Sommer- und Herbstmonaten. Dies lässt auf eine Verbindung mit den üblichen Salzstreuungen<br />

im Stadtbereich schließen, da der Anstieg der elektrischen Leitfähigkeit zeitlich an die Schneeschmelze<br />

gebunden ist, was als Hinweis auf einen Eintrag ins Grundwasser gedeutet werden kann. Dieser oberflächliche<br />

Eintrag spiegelt sich auch in der mittleren Leitfähigkeit wider. So zeigen Wässer aus den Deckschichtsedimenten<br />

und den Terrassenschottern meist deutlich höhere Werte als jene der Linzer Sande. Die zuvor<br />

erwähnten jahreszeitlichen Schwankungen zeigen sich ebenfalls meist in den oberflächennahen Grundwässern<br />

(Deckschichtsedimente und Terrassenschotter) deutlicher als in den Linzer Sanden.<br />

Bezüglich der Gesamthärte (°dH) wurden die analysierten Wässer nach den Härtestufen nach Klut & Olszewski<br />

eingeteilt. Der Großteil kann demnach als ziemlich hart bis sehr hart bezeichnet werden. Harte Wässer sind in<br />

der Regel als nicht betonangreifend zu beurteilen. Bei diesen Wässern besteht allerdings die Gefahr der<br />

Sinterbildung.<br />

In den Grundwassermessstellen am Freinberg im Festgesteinsaquifer konnten hinsichtlich des CO2-Gehaltes<br />

deutlich erhöhte Werte festgestellt werden. Die Wässer sind nach ÖNorm B4710-1 der Klasse XA2 (stark<br />

angreifend) zuzuordnen. Die übrigen analysierten Grund- und Quellwässer zeigten hinsichtlich aggressiver<br />

Kohlensäure keine erhöhten Werte.<br />

In den meisten Wässern konnten gegenüber dem natürlichen, geogenen Chloridgehalt zum Teil deutlich<br />

erhöhte Werte festgestellt werden. In Proben mit erhöhten Chloridwerten wurden meist auch Nitrat- Nitrit- und<br />

Ammoniumgehalte nachgewiesen, welche über den zu erwartenden geogen bedingten Werten liegen. Diese<br />

Verhältnisse deuten auf anthropogene Beeinflussung (Salzstreuung, landwirtschaftlichen Bewirtschaftung) hin.<br />

Die Grenzwerte je Parameter für betonaggressives Verhalten wurden aber nicht erreicht. Das Zusammenwirken<br />

dieser Parameter kann sich aber negativ auf die Baumittel (z.B.: Beton, Baustahl) auswirken.<br />

Die Grenzwerte für Betonaggressivität und Trinkwasserqualität werden hinsichtlich des Sulfatgehaltes in keiner<br />

Messstelle erreicht. Die Wässer können diesbezüglich deshalb als nicht aggressiv (Klasse XA0) eingestuft<br />

werden.<br />

Im Projektsgebiet wurden in drei Messstelle die bakteriologischen Anforderungen bezüglich<br />

Trinkwasserverordnung 2001 wiederholt bzw. gelegentlich nicht erfüllt.<br />

8.4.3.4 Grundwassernutzungen / Grundwasserschutzgebiete<br />

Von den 42 erfassten Grundwassermessstellen (Quellen, Brunnen) im Bearbeitungsgebiet sind drei<br />

Messstellen Quellen. Es handelt sich um ungenutzte Quellen oder Nutzwasserquellen mit gelegentlicher<br />

Nutzung.<br />

Die Brunnen im Untersuchungsgebiet weisen zwar überwiegend Trinkwasserqualität auf, die Nutzungen<br />

beschränken sich allerdings beinahe gänzlich auf permanente oder gelegentliche/saisonale<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Brauchwassernutzung. Zwei Brunnen werden saisonal bzw. permanent als Hausbrunnen für Trink- und<br />

Nutzwassergewinnung herangezogen.<br />

Von 42 Grundwassermessstellen besteht bei 6 ein eingetragenes Wasserrecht.<br />

Im Projektsgebiet werden keine Grundwasserschutzgebiete tangiert.<br />

8.4.3.5 Bewertung des IST-Zustandes<br />

Zur Bestimmung der Sensibilität der Grundwassermessstellen wurden als Bewertungsfaktoren die „Art der<br />

Nutzung“ und die „Dauer der Nutzung“ herangezogen. Nachfolgende Tabelle zeigt die so ermittelten<br />

Einstufungsklassen, welche für die weitere Beurteilung der Belastungsabschätzung weiterverwendet werden.<br />

SENSIBILITÄTSEINSTUFUNG<br />

NUTZUNG Nutzwasser Trinkwasser keine<br />

gelegentlich gering mäßig<br />

saisonal mäßig hoch<br />

permanent hoch sehr hoch<br />

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gering<br />

Tabelle 14: Matrix für die Beurteilung der Sensibilität einer Grundwassermessstelle<br />

Die Sensibilitätseinstufung ergab zusammenfassend das nachfolgende Ergebnis:<br />

8.4.4 Altlasten<br />

� 17 Messstellen: gering<br />

� 15 Messstellen: mäßig<br />

� 9 Messstellen: hoch<br />

� 1 Messstellen: sehr hoch<br />

Seitens der Umweltrechtsabteilung wurden im Untersuchungsraum insgesamt 24 Verdachtsflächen bzw.<br />

Altlasten ausgewiesen. In nachfolgender Tabelle sind diese mit Angaben über die Grundstücksnummer sowie<br />

Art und Status der Flächen zusammengefasst.


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

8.4.5 Geologie und Geotechnik<br />

Tabelle 15: Ausgewiesene Altlasten und Verdachtsflächen im Untersuchungsraum<br />

Der Bearbeitungsraum erstreckt sich an der Grenze des kristallinen Grundgebirges zum Nordrand der<br />

oberösterreichischen Molassezone.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Die Gesteine des kristallinen Basements (Perlgneise i.A.) gehören zur Böhmischen Masse (Paläozoikum), die<br />

im Projektsgebiet der tektonischen Einheit des Moldanubikums entsprechen. Sie bauen im Raum Linz den<br />

Pöstlingberg und den Höhenrücken südlich der Donau (Römerberg, Freinberg und Galgenberg) auf. In den<br />

obersten Zonen des Kristallins sind z.T. bis zu mehrere Meter mächtige Verwitterungshorizonte (Flinz)<br />

ausgebildet.<br />

Im späten Paläogen (Oligozän) und Neogen (Miozän) setzte durch einen Meeresspiegelanstieg eine<br />

transgressive Phase mit mariner Sedimentation am Südrand der Böhmischen Masse ein. In dieser Phase<br />

wurden über dem Kristallin gleichzeitig feinsandige, tonreiche Mergel (Älterer Schlier) einer küstenfernen<br />

Beckenfazies und gut sortierte, helle Quarzsande (Linzer Sande) eines küstenrandnahen Faziesbereiches<br />

abgelagert. Durch Schwankungen des Meeresspiegels transgredierte der Schlier in weiterer Folge auch über<br />

den Linzer Sanden.<br />

Die neogenen Ablagerungen liegen einerseits als Lockergesteine sowie andererseits aufgrund der quartären<br />

Überdeckung auch als schwach verfestigte Festgesteine vor. Reste der oligozänen/miozänen Bedeckung bilden<br />

das Liegende der quartären Ablagerungen östlich des Freinberges bzw. sind am Osthang des Pöstlingberges<br />

aufgeschlossen.<br />

Im Neogen (Quartär) wurde die erosiv geprägte Oberfläche des Älteren Schliers bzw. Linzer Sandes von<br />

verschiedenen Lockergesteinen eines fluviatilen und lakustrinen Milieus überlagert. Hierbei lassen sich von den<br />

fluviatilen Sedimenten verschiedene Terrassenschotter (Älterer Deckenschotter, Hochterrassen- und<br />

Niederterrassenschotter) sowie als jüngstes Schichtglied (Alluvium) die nacheiszeitlichen Donauschotter<br />

unterscheiden. Im gesamten Projektsabschnitt ist über weite Bereiche eine Bedeckung mit Lösssedimenten<br />

ausgebildet.<br />

Tektonischer Bau<br />

Durch N-S gerichtete Deformation wurden im Untersuchungsgebiet vor allem NW-SE streichende Störungen<br />

und Brüche gebildet. Daneben sind auch konjugierte NE-SW streichende Trennflächen zu beobachten.<br />

Folgende zwei Großstörungssysteme treten im weiteren Projektsgebiet auf.<br />

Einerseits handelt es sich um ein NW-SE streichendes Störungssystem mit dextralem Bewegungssinn, das im<br />

Wesentlichen durch die Pfahl- und Donaustörung (herzynische Phase) geprägt wird. Andererseits liegt ein<br />

NESW streichendes, sinistrales Störungssystem vor, zu dem die Rodl-, Karlstift-, Vitis- und Diendorfstörung<br />

(Erzgebirgische Phase) gezählt werden können.<br />

Im unmittelbaren Projektsgebiet können drei Hauptstörungszonen, die auf eine überwiegend spröde<br />

Deformation zurückzuführen sind, unterschieden werden. Die NW-SE streichende dextrale<br />

"Dießenleitenstörung" (DLS) mit ihren Zweigstörungen bildet die nördliche Grenze des Untersuchungsraumes<br />

mit dem Dießenleitenbach. Nach SE taucht die DLS unter die neogene Bedeckung ab. Die NNW-SSE<br />

streichende dextrale "Zaubertalstörung" (ZTS) bildet die westliche Begrenzung des Projektsgebietes. Im<br />

mittleren Bereich des kleinen Tales verschwindet sie unter der Lössbedeckung und ist nur mehr morphologisch<br />

bis zum Gaumberg zu verfolgen.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Als dritte Hauptstörungszone ist die annähernd N-S streichende "Haselgrabenstörung" (HGS) anzuführen,<br />

deren Verlauf allerdings aus dem Luftbild unter die Sedimente des Beckens projiziert werden muss. Zwischen<br />

den Hauptlineamenten (DLS, ZTS, HGS) wurde das Grundgebirge bruchtektonisch zerlegt. Die Störungslinien<br />

und Kluftsysteme streichen bevorzugt in WNW-ESE und weitgehend senkrecht darauf in NNE-SSWRichtung. In<br />

einer späteren tektonischen Phase - Vorrücken des alpidischen Orogens nach N - kommt es zu "vertikalen<br />

Verstellungen" (Abschiebungen), die bis ins Neogen hinein reichen.<br />

8.5 SCHUTZGUT LUFT UND KLIMA<br />

8.5.1 Luft<br />

Als Datenbasis für die Modellierungen bzw. für die Beschreibung und Beurteilung des Istzustandes wurden<br />

Messdaten für Meteorologie und Luftgüte herangezogen und ausgewertet. Die meteorologischen Messdaten<br />

aus dem Jahr 2005 im Raum Linz wurden einer Analyse unterzogen, um die Strömungssituation zu erfassen.<br />

Es wurden die Daten von vier Stationen näher betrachtet. Dabei hat sich gezeigt, dass an den höher gelegenen<br />

Stationen Magdalenaberg und Freinberg hauptsächlich Windrichtungen aus West und Ost vorherrschen. Der<br />

Kalmenanteil ist an diesen Stationen relativ niedrig. Typische Daten für den Linzer Zentralraum liefern die<br />

Stationen 24er-Turm und Neue Welt. Hier liegt der Kalmenanteil jeweils bei rund 35 % und die häufigsten<br />

Windrichtungen weichen von jenen der großräumigen Strömung ab. Im Süden der Stadt überwiegen südliche<br />

Komponenten (WSW und ESE), im Norden (24er-Turm) treten vermehrt nördliche Windkomponenten auf.<br />

Insgesamt ist das Linzer Stadtgebiet eher schlechter durchlüftet.<br />

Als Basis für die der derzeitigen Luftgütesituation dienen die Luftgütemessungen des Amtes der<br />

Oberösterreichischen Landesregierung (LOÖ) im Jahr 2005. Zusätzlich wurden von der FVT mbH im Zeitraum<br />

eines Jahres (Herbst 2006 bis Herbst 2007 bzw. teilweise auch länger) Messungen an vier Standorten sowie<br />

eine zusätzliche Kurzzeitmessung durchgeführt. Die Messdaten wurden mit den jeweils relevanten Grenzwerten<br />

des IG-L für die einzelnen Schadstoffe verglichen und diskutiert.<br />

Bei Stickstoffdioxid (NO2) wurde der für das Jahr 2005 gültige Grenzwert für den Jahresmittelwert von 30 µg/m³<br />

zuzüglich der Toleranzmarge von 10 µg/m³ an den Stationen Römerbergtunnel (LOÖ) und Post (FVT)<br />

überschritten. In Urfahr (LOÖ) wurde der Grenzwert erreicht. Der Grenzwert für den maximalen<br />

Halbstundenmittelwert von 200 µg/m³ wurde an der Station Römerbergtunnel (LOÖ) 6 Mal überschritten. Der<br />

Zielwert für den maximalen Tagesmittelwert von 80 µg/m³ wurde an fast allen Stationen des Linzer Messnetzes<br />

überschritten.<br />

Bei Feinstaub (PM10) wurde der Grenzwert für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ an den Stationen des Landes<br />

Oberösterreich nicht erreicht, an der Station Post (FVT) wurde er mit 42 µg/m³ jedoch überschritten. Wesentlich<br />

restriktiver ist die Grenzwertregelung für den maximalen Tagesmittelwert von PM10. Dieser liegt bei 50 µg/m³<br />

und darf pro Kalenderjahr derzeit an 30 Tagen überschritten werden. Die Anzahl dieser<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Grenzwertüberschreitungen lagen bei allen Stationen des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung<br />

deutlich darüber, bei den Messungen der FVT wurden nur bei den Stationen Gugl und Petrinum weniger<br />

Überschreitungen registriert.<br />

Die Grenzwerte für Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO) und Benzol (C6H6) wurden im Jahr 2005 und<br />

auch in den Vorjahren an den entsprechend ausgestatteten Stationen des Linzer Luftgütemessnetzes nicht<br />

erreicht. Für diese Stoffe sind aufgrund der Messdaten und der Emissionssituation auch zukünftig<br />

Grenzwertüberschreitungen auszuschließen.<br />

Auf Basis der Verkehrszahlen auf dem Linzer Straßennetz (Einlage 1.4.3) wurden Emissions- und<br />

Immissionsberechnungen durchgeführt. Diese zeigen, dass v.a. entlang der stark befahrenen Straßen hohe<br />

Schadstoffkonzentrationen zu erwarten sind. Hierbei stechen die A7 Mühlkreisautobahn mit ihren Tunneln<br />

sowie die N-S-Durchfahrt der Stadt (B139: Waldeggstraße, Sandgasse, etc. bis Römerbergtunnel) hervor, wo<br />

auch Grenzwerte überschritten werden.<br />

Die Beurteilung des Ist-Zustandes anhand der einzelnen Luftschadstoffe und Mittelungszeiträume ergibt für die<br />

Schadstoffe NO2 und PM10 eine erhebliche Grundbelastung (Immissionen über den Grenzwerten). Hinsichtlich<br />

CO und Benzol wird die Belastung als geringfügig eingestuft.<br />

8.5.2 Klima<br />

Im unmittelbaren Nahbereich des Projektes wurden an sechs Standorten temporäre Wind- und<br />

Stabilitätsmessungen durchgeführt. Zudem standen die Messdaten weiterer Stationen aus dem Netz des Amtes<br />

der Oberösterreichischen Landesregierung sowie die langjährigen Aufzeichnungen der Klimastationen<br />

Hörsching und Linz Stadt zur Verfügung.<br />

Die Windrichtungsverteilung zeigt an den Stationen mit freier Anströmung die für das Alpenvorland typische<br />

West-Ost-Orientierung des Windfeldes, wobei Wind aus westlichen Richtungen am häufigsten auftritt. An<br />

manchen Standorten treten aufgrund topographischer Effekte auch andere Windrichtungen auf. Im Bereich der<br />

Donauquerung (Donautal) ist der Wind stark kanalisiert.<br />

Die mittleren Windgeschwindigkeiten unterliegen einem unterschiedlich ausgeprägten Tagesgang, wobei an<br />

den frei bzw. etwas erhöht liegenden Standorten generell höhere Windgeschwindigkeiten als im verbauten<br />

Gebiet gemessen werden. Dort ist der Anteil der Calmen deutlich höher. Rund zwei Drittel dieser<br />

windschwachen Lagen dauern bis zu 3 Stunden an.<br />

Die Ausbreitungsverhältnisse wurden nach unterschiedlichen Methoden - sowohl gemäß ÖNorm M9440 als<br />

auch mit Hilfe der von den Ultraschallanemometern gemessenen Stabilitätsparameter – ermittelt. Sie zeigen an<br />

den meisten Standorten den typischen Tagesgang mit labiler Schichtung tagsüber und stabilen Verhältnissen<br />

nachts.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

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Abschnitt SÜD<br />

Insbesondere am Standort Postgarage bleiben die Verhältnisse aufgrund der lokalen Gegebenheiten mit einem<br />

großen Anteil an Straßenflächen allerdings auch nachts labil.<br />

Die Jahresniederschlagsmengen schwankten in den letzten Jahren zwischen rund 600 und 1200 mm. Das<br />

langjährige Mittel (1971-2000) liegt in Linz bei etwa 830 mm, im Jahr 2007 wurden an der Klimastation Linz<br />

rund 960 mm Niederschlag gemessen.<br />

Die Lufttemperatur zeigt einen ausgeprägten Tagesgang, dessen Amplitude mit der Höhe abnimmt. Das<br />

langjährige Mittel der Lufttemperatur liegt in der Stadt Linz bei 9,4°C, die Extrema reichen von -22°C bis<br />

+36,2°C. Das Jahr 2007 war mit einer Mitteltemperatur von 11,1°C überdurchschnittlich warm. Die relative<br />

Feuchte verläuft zur Lufttemperatur gegengleich mit minimalen mittleren Werten zwischen 60 und 70 %<br />

nachmittags und Werten um 90 % nachts.<br />

Der tageszeitliche Verlauf der Mischungshöhe zeigt erwartungsgemäß in der Nacht die niedrigsten Werte, die<br />

dann tagsüber bis zum nachmittägigen Maximum ansteigen. In der Nacht liegen die mittleren Mischungshöhen<br />

bei etwa 300 m im Sommer und bei etwa 400 m im Winter. Tagsüber wachsen die Mischungshöhen an und<br />

erreichen am Nachmittag ihre höchsten Werte. Im Sommer erreichen sie im Mittel etwa 2900 m, im Winter im<br />

Mittel etwa 1300 m über Grund. Aus dem Temperaturprofil ergeben sich in etwa 35% der Fälle<br />

Bodeninversionen. Abgehobene Inversionen kommen in der Schicht zwischen Freinberg Basis und Freinberg<br />

Spitze in etwa 10%, in der Schicht zwischen Freinberg Spitze und Magdalenaberg in etwa 7% und in der<br />

Schicht darüber bis zur Giselawarte in etwa 10% der Fälle vor.<br />

Weiters wurde die Höhe der bodennahen Kaltluft berechnet, wie sie sich nach zwei Stunden bei klaren<br />

Strahlungsnächten einstellt. Der Kaltluftkörper sammelt sich über dem nur locker bebauten Siedlungsraum und<br />

dem freien Bahngelände, während weiter östlich vom Bahnhof der relativ dichte Siedlungsraum die<br />

Kaltluftproduktion und deren Ausbreitung verhindert. Die durch nächtliche Energieabstrahlung produzierte<br />

Kaltluft fließt von den höhere gelegenen Flächen zwischen Imberg und Froschberg an den Hängen und Gräben<br />

Richtung Bahntrasse südwärts und vom etwas höher gelegenen Gelände am Bindermichl leicht nordwärts zur<br />

Bahntrasse. Entlang der Bahntrasse entsteht somit nach rund zwei Stunden ein Kaltluftkörper mit einer Dicke<br />

von über 150 m. Diese relativ schwere Luft versucht südwestwärts und nordostwärts Richtung Bahnhof<br />

abzufließen, wo es am bestehenden Brückenbereich der Westbrücke zu einer leichten Blockade und<br />

Kanalisierung kommt. Über dem freieren Bahnhofs- und Verschubsgelände nimmt die Dicke der bodennahen<br />

Kaltluft deutlich ab, weil sie sich einerseits auf eine größere Fläche ausdehnen kann und andererseits das<br />

Gelände leicht ansteigt.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

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Abschnitt SÜD<br />

8.6 SCHUTZGUT LANDSCHAFTS- UND STADTBILD<br />

8.6.1 Landschafts- und Stadtbild<br />

Bereich Westbrücke – ASt Bahnhof<br />

Die Matrix dieser urbanen Landschaft bilden die Siedlungsgebiete, die in verschiedenen Bebauungsformen,<br />

nämlich als Einzelhausbebauung (Villenviertel) des Froschberges, als Reihen- und Einzelhausbebauung in<br />

Hummelhof, als Geschoßwohnungsbauten von Niedernhart oder als innerstädtische Bebauung auftreten. Die<br />

Oberflächenformen werden stark von dieser Bebauung überprägt, sodass sie weniger in Erscheinung treten als<br />

außerhalb von Stadtgebieten. Am südöstlichen Abfall des Froschberges, sowie im Bereich des<br />

Hummelhofbades liegen noch größere Waldflächen vor die jedoch, vor allem jene in Hummelhof, einen<br />

parkartigen Charakter besitzen. Im Bereich der Westbrücke verläuft parallel zur Waldeggstraße eine<br />

Geländekante deren Höhe vom Rand des Untersuchungsraumes, wo sie eine Höhe von etwa 15 m erreicht, in<br />

Richtung des Stadtzentrums immer geringer wird. Daneben bilden Straßen und Gleisanlagen typische<br />

linienhafte Elemente. Im Untersuchungsraum stellen die zum Bahnhof und von diesem weg führenden<br />

Gleiskörper und die A7 Mühlkreisautobahn die wichtigsten Elemente dieser Art dar. Neben den unzähligen<br />

Einzelbäumen in den Parks und den Hausgärten am Froschberg existiert eine ganz besonders schöne, als<br />

Naturdenkmal ausgewiesene, Blutbuche in der Niederreithstraße.<br />

Zusammenfassend ergibt sich bei der Zustandsanalyse für den Themenbereich Landschafts- und Stadtbild eine<br />

sehr hohe Sensibilität. Der Hintergrund dieser Einschätzung ist der, dass die große, offene Freifläche des<br />

Westbahngeländes eine stadtgliedernde Wirkung besitzt und außerdem durch diese Freifläche eine weite<br />

Einsehbarkeit von den Stadtteilen Hummelhof und Niedernhart in den Untersuchungsraum gegeben ist.<br />

Darüber hinaus reichen am Fuße des Froschberges einzelne Villen als landschaftsprägende Elemente in den<br />

Trassenraum hinein. Auch die einhüllenden Vegetationsstrukturen des Bergschlößlparks stellen innerstädtische<br />

Vegetationselemente dar, die aufgrund der exponierten Lage weithin sichtbar sind.<br />

Bereich Donauquerung<br />

Die Matrix dieser urbanen Landschaft bilden die Siedlungsgebiete, die in verschiedenen Bebauungsformen,<br />

nämlich als Einzelhausbebauung (Villenviertel) des Freinberges und von Hagen, als Schrebergartensiedlungen<br />

von Hagen, als Reihen- und Einzelhausbebauung in Alturfahr oder als Geschoßwohnungsbauten von Hagen<br />

auftreten. Eine wesentliche Oberflächenform ist der Freinberg, der südlich der Donau als höchste Erhebung<br />

einen beliebten Ausflugsort im Nahbereich von Linz darstellt. Zusammenhängende Waldflächen bedecken die<br />

Talflanken des Donaudurchbruches und sind somit die bedeutendsten flächenhaften Elemente der<br />

Landschaftsgestalt. Die markantesten linienhaften Elemente sind die Geländekanten des Donautales, die<br />

aufgrund ihrer Höhenerstreckung weithin sichtbar sind. Im Untersuchungsraum bilden die beiderseits der Donau<br />

gelegenen Straßen, die B129 südlich und die B127 nördlich des Stromes, die wichtigsten<br />

Verkehrsverbindungen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

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Abschnitt SÜD<br />

Das den gesamten Untersuchungsraum dominierende Element ist die Donau selbst. Aufgrund der wichtigen<br />

Erholungsfunktion des Freinberges findet man im Untersuchungsgebiet zahlreiche Kulturgüter. Es sind dies: die<br />

Franz-Josefs Aussichtswarte, die Barbara Kapelle, ein Fliegerdenkmal und ein Gedenkstein für Elsa<br />

Brändström. Am nördlichen Fuße des Freinberges, am Beginn des Turmleitenweges, befindet sich auch noch<br />

eine Kapelle.<br />

Zusammenfassend ergibt sich bei der Zustandsanalyse für den Themenbereich Landschafts- und Stadtbild<br />

aufgrund der Attraktivität des Donautals eine sehr hohe Sensibilität. Die markanten, bewaldeten<br />

Einschnittsflanken und der breite Strom bilden eine beeindruckende Kulisse, die sowohl aus den donaunahen<br />

Stadtbereichen (Nibelungenbrücke, Alturfahr), als auch vom Freinberg (Franz-Josef Warte, Barbarakapelle) und<br />

den gegenüberliegenden Flächen oberhalb der Urfahrwänd (Königsweg) weithin sichtbar ist.<br />

8.7 SCHUTZGUT SACH- UND KULTURGÜTER<br />

8.7.1 Sachgüter<br />

Unter Sachgüter fallen sämtliche technische Infrastruktureinrichtungen wie Stromleitungen, Wasserleitungen,<br />

Gasleitungen, Verkehrsanlagen, Wege, Sicherheitszonen und Bauwerke, sofern sie nicht im Fachbereich<br />

Siedlungsraum bereits berücksichtigt sind. Als Erhebungsgrundlage dienen dabei neben den<br />

Ersichtlichmachungen im geltenden Flächenwidmungsplan die Vermessungsergebnisse, durchgeführt im<br />

Rahmen der Planungen zur A <strong>26</strong> (Stand Oktober 2007). Da entlang der gesamten offenen Trassenführung,<br />

insbesondere vom Bereich Westbrücke bis zur ASt Bahnhof, im Bereich der ASt Donau Nord und Süd und<br />

entlang der Radwegverlegung zahlreiche Infrastrukturen (Straßen, Leitungen, Bahn) direkt betroffen sind, ist<br />

eine enge Abstimmung mit den Leitungsträgern bzw. Betreibern von wesentlicher Bedeutung. Im Zuge der<br />

Bauphase sind umfangreiche Leitungsverlegungen erforderlich, dies betrifft sowohl die Wasserleitung,<br />

Kanalstränge, Gasleitungen, Fernwärmeleitungen, Stromleitungen und Telekomleitungen. Seitens der<br />

technischen Planung wurde ein gesonderter Leitungsverlegungsplan (Einlagen Mappe 2.3) erstellt. Ebenfalls<br />

werden die Planungen zur Straßenbahnverlängerung Richtung Gaumberg berücksichtigt, Berührungspunkte<br />

gibt im Bereich der Waldeggstraße / Westbrücke.<br />

Nachfolgend sind die Sachgüter zusammenfassend dargestellt:<br />

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Einlage 1.2.1<br />

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Einlage 1.2.1<br />

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Abschnitt SÜD<br />

8.7.2 Kulturgüter<br />

Unter Kulturgüter werden jegliche Zeugnisse der Vergangenheit (unwiederholbare, nicht vermehrbare Originale<br />

abgeschlossener Geschichtsperioden) verstanden, zB historisch tradierte Gebäude, Ensembles, Stadt- und<br />

Ortsteile, Kleindenkmäler sowie Bodendenkmäler. Als Datengrundlage für „Kulturgüter“ dienen sämtliche vom<br />

Bundesdenkmalamt Landeskonservatorat für Oberösterreich bekannt gegebene (Schreiben vom 29.03.2007)<br />

sowie die zusätzlich vor Ort erhobenen Kulturdenkmäler. Demnach bestehen zahlreiche denkmalgeschützte<br />

und denkmalwürdige Bauten im Untersuchungsgebiet, als Quelle für die Nennungen werden die in den Bänden<br />

der österreichischen Kunsttopografie für Linz bezeichneten Denkmäler angegeben.<br />

Bodendenkmäler:<br />

Die bekannten Fundstellen römisches Gräberfeld am Hauptbahnhof und neolithische Siedlung Froschberg- Ost<br />

wären entsprechend der Methode als hoch sensibel einzustufen. Da im Bereich des Hauptbahnhofes mit keinen<br />

Funden mehr zu rechnen ist, wird diese Fläche als gering sensibel erachtet. Die Fläche Freinberg (neolithische<br />

bis mittelalterliche Siedlung und Befestigung) wird aufgrund des formalen Denkmalschutzes als sehr hoch<br />

sensibel eingestuft.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Baudenkmäler:<br />

Nachfolgend werden ausschließlich die direkt vom Vorhaben betroffenen Baudenkmäler aufgelistet. Dies betrifft<br />

die Objekte in der Waldeggstraße, der Ziegeleistraße, der Sophiengutstraße im Bereich offener Trassenführung<br />

bzw. offener Bauweise sowie die im Nahbereich der Unterflurportale gelegenen Objekte. Sämtliche vom<br />

Bundesdenkmalamt bekannt gegebenen Objekte wurden dem Fachbereich „Erschütterung“ übermittelt.<br />

Die denkmalschutzwürdigen Objekte werden entsprechend der Methode als hoch sensibel eingestuft. Das<br />

Objekt Niederreithstraße 2, welches nach § 2 DMSG denkmalgeschützt ist, wird aufgrund des formalen<br />

Denkmalschutzes als sehr hoch sensibel eingestuft, ebenfalls die denkmalgeschützten Objekte im Bereich des<br />

Tunnels Freinberg.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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Abschnitt SÜD<br />

9 AUSWIRKUNGSANALYSE (MÖGLICHE ERHEBLICHE<br />

AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE UMWELT)<br />

Nachfolgendes Kapitel beschreibt die möglichen Projektswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter, sowie die<br />

Auswirkungen, die nach Setzen der projektierten Maßnahmen verbleiben.<br />

9.1 SCHUTZGUTÜBERGREIFEND<br />

9.1.1 Umweltmedizin<br />

9.1.1.1 Bauphase<br />

Medizinische Bewertung der Luftschadstoffe in der Bauphase<br />

Für die Bauphase wurden auf Basis des Baukonzeptes und des Bauzeitplanes (Einlage 2.7.1) umfassende Emissionsberechnungen<br />

für die Abgasemissionen des eingesetzten Maschinenparks sowie für diffuse staubende<br />

Emissionen durchgeführt. Weiters berücksichtigt wurden Sperren im öffentlichen Straßennetz und deren Auswirkungen<br />

durch die Umfahrungen (Einlage 4.8.2).<br />

Die Ergebnisse zeigten für das Jahr der stärksten Bautätigkeiten – Jahr 2012 - Zusatzbelastungen in der Höhe<br />

einiger µg/m3 sowohl für NO2 wie auch für PM10. Die Zusatzbelastungen von PM10 waren im Bereich Donauquerung<br />

ohne Berücksichtigung weiterer Minderungsmaßnahmen hoch, was darauf zurückzuführen ist, dass<br />

der Tunnel Freinberg von Norden vorgetrieben und das anfallende Material über die Donau verschifft wird. Damit<br />

fallen im Bereich Donauquerung zahlreiche Materialumschläge und Bewegungen auf unbefestigten Flächen<br />

an (Einlage 4.8.2).<br />

Nach einer ersten Definition von Maßnahmen und Berechnung der Immissionen bei den zum Schutz der Anrainer<br />

definierten Aufpunkten wurde erkennbar, dass die PM10-Werte im Nahbereich des Nordportals des Freinbergtunnels<br />

kritisch sind. Es wurden Zusatzbelastungen von deutlich über 10% des JMW angegeben.<br />

Als Hauptquelle der PM10 Emissionen war der Materialtransport des heraus gesprengten Gesteins zum Brecher,<br />

das Brechen des Gesteins selbst und der Transport zum Schiff anzusehen. Daher war der Brecher samt<br />

zugehöriger Bautätigkeit aus lärmschutz- und lufthygienischen Gründen im Tunnel zu situieren.<br />

Die diesbezüglichen Emissionen und Immissionen für die Aufpunkte konnten nun neu gerechnet werden. Die<br />

Zusatzimmissionen für die einzelnen Jahre der Bauphase 2009 – 2015 zeigt Tabelle 55 für PM10 und Tabelle<br />

56 für NO2 (in Einlage 4.8.2).<br />

Bei Umsetzung aller im Fachbeitrag Luftschadstoffe (Einlage 4.8.2) genannten Minderungsmaßnahmen für die<br />

Bauphase können die Maximalwerte für NO2 mit 2,66 µg/m3 und für PM10 mit 2,4 µg/m3 als Zusatzbelastung<br />

(JMW) angegeben werden. Diese höchsten Werte beziehen sich auf P53 im Bereich Donaudurchbruch. Alle<br />

anderen Aufpunkte liegen bei NO2 und PM10 noch weiter darunter. Damit liegen die Zusatzbelastungen bei<br />

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Einlage 1.2.1<br />

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Abschnitt SÜD<br />

maximal 6 bis 9% der jeweiligen Grenzwerte. Dies aber nur für die worst-case Annahme des Jahres mit der<br />

höchsten Bauaktivität.<br />

Für nicht vorbelastete Projektstandorte gilt eine Ausschöpfung von bis zu 10% des jeweiligen JMW´s bei sonstiger<br />

Einhaltung der Grenzwerte für den andauernden Betrieb als geringe Zusatzbelastung. Nach den Dosis-<br />

Wirkungs-Beziehungen hat jede Zusatzbelastung einen vergleichbaren Effekt in der Beanspruchung der Atemwege.<br />

Medizinisch entscheidend ist aber auch die Einwirkungszeit. Bei epidemiologischen Studien zur Ermittlung<br />

der Effekte der Außenluft werden Probanden nicht in die Studiengruppe aufgenommen, wenn sie nicht<br />

schon mindestens drei Jahre an ihrem Wohnort gewohnt haben.<br />

Die für die Bauphase berechneten Werte beziehen sich wie erwähnt auf das stärkst belastete Jahr 2012. In den<br />

Jahren davor und danach ist die Situation deutlich besser. Dass die Zusatzbelastung nicht gleichbleibend hohe<br />

Werte über die ganze Bauphase von 7 Jahren aufweist, wird in Abbildung 55 für NO2 und Abbildung 62 (des<br />

Berichtes „Luftschadstoffe, Einlage 4.8.2) für PM10 dargestellt. Am Beginn und vor allem gegen Ende der Bauphase<br />

gehen die Emissionen und damit auch die Zusatzimmissionen auf bis zu 90% zurück es ist somit herauszustreichen,<br />

dass keine über die gesamte Bauphase andauernden Überschreitungen der Grenzwerte oder<br />

Irrelevanzschwellen stattfinden.<br />

Für die Bauphase am vorbelasteten Projektstandort Linz ist die prognostizierte Zusatzbelastung im Bereich von<br />

max. 10% für NO2 und PM10 wegen der wesentlich kürzeren Einwirkungszeit (gegenüber der Betriebsphase)<br />

aus umweltmedizinischer Sicht vertretbar.<br />

Medizinische Bewertung der Lärmhygiene in der Bauphase<br />

Vor allem durch die teilweise unmittelbare Nachbarschaft der Bauarbeiten zu den Anrainern (z.B.<br />

Waldeggstraße) können vorübergehende Belästigungen durch Baulärm nicht ausgeschlossen werden. Da die<br />

Belästigungsreaktionen nicht nur von den zu erwartenden Schallpegeln, sondern auch von der Interpretation<br />

der Lärmereignisse abhängen, sind die Maßnahmen für eine umfassende Information in beiden Richtungen und<br />

zur Erleichterung von Förderanträgen für objektseitigen Schallschutz vorgeschlagen worden.<br />

Bei Umsetzung aller im Technischen Bericht „Bau“ und den zusätzlich formulierten lärmhygienischen<br />

Maßnahmen können die Belästigungen durch die notwendigen Bauarbeiten minimiert und nur wegen der<br />

zeitlich begrenzten Einwirkungsdauer auf ein aus lärmhygienischer Sicht vertretbares Maß gesenkt werden.<br />

Medizinische Bewertung der Erschütterungen/sekundärer Luftschall in der Bauphase<br />

Um Verärgerungen zu vermeiden, werden alle potentiell durch Erschütterungen betroffenen Gebäude einer<br />

bautechnischen Beweissicherung unterzogen. Grundsätzlich sind Bauerschütterungen, die Gebäudeschäden<br />

erzeugen können, weitgehend ausgeschlossen bzw. sind durch geeignete Maßnahmen am Bauvortrieb das<br />

Überschreiten der Richtwerte zu verhindern. Sollten dennoch Schäden auftreten (Putzrisse, Fliesenschäden)<br />

sind diese zu beheben oder zu entschädigen.<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Zum Schutz vor Belästigungen der Anrainer werden die Bauarbeiten von einem erschütterungstechnischen<br />

Messprogramm begleitet. Entsprechend den Messergebnissen werden Maßnahmen im Bauablauf gesetzt.<br />

Wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden können, dürfen die entsprechenden Bauarbeiten (Sprengungen<br />

etc.) in der Nachtzeit von 22.00 bis 6.00 Uhr nicht durchgeführt werden.<br />

Während der Bauarbeiten wird ein Informationsmanagement eingerichtet. Die Anrainer werden über<br />

erschütterungsrelevante Bauarbeiten im Bereich ihrer Liegenschaften rechtzeitig informiert. Ausreichende<br />

Information verändert auch die Einstellung zur Immissionsquelle. Es wird klare Ansprechpartner für<br />

Anrainerbeschwerden geben.<br />

Im Zuge der Optimierung der Bauverfahren sind punktuelle Überschreitungen der Richtwerte möglich.<br />

Die verbleibenden Auswirkungen werden unter der Voraussetzung der begleitenden Kontrolle und der<br />

sofortigen Maßnahmensetzung im Bedarfsfall als vertretbar beurteilt.<br />

9.1.1.2 Betriebsphase<br />

Medizinische Bewertung der Luftschadstoffe in der Betriebsphase<br />

Beurteilung und Befund für Wohnnutzung<br />

Die Berechnungsergebnisse für das Jahr 2025 zeigen, dass die Zusatzbelastungen auch ohne Maßnahmen bei<br />

allen Immissionspunkten bis auf einen für Gebäude mit Wohnnutzung unterhalb der Irrelevanzschwelle liegen.<br />

Der Aufpunkt P46 mit einer Zusatzbelastung von 1,2 µg NO2/m3 liegt mit einer Gesamtbelastung von 34 µg<br />

NO2/m3 zwar noch unter der derzeitigen Begrenzung von 40 µg NO2/m3 nach IG-L, aber über der ab 2012<br />

gültigen Begrenzung von 30 µg NO2/m3. Dieser Aufpunkt wird aber allein mit der Maßnahme Lärmschutzwand<br />

deutlich unter der Irrelevanzschwelle von 0,9 µg NO2/m3 liegen. Die Maßnahme temporäres Tempolimit ist hier<br />

somit nicht mehr erforderlich.<br />

Die zum Schutz der menschlichen Gesundheit definierte Irrelevanzschwelle wird eingehalten. Der verbleibende<br />

Aufpunkt P 4 im Bereich der Kärntnerstraße steht derzeit noch für ein Gebäude mit Wohnnutzung. Laut<br />

Ausbauplänen der Energie AG ist jedoch vorgesehen ab 2015 diesen Bereich einer gewerblichen bzw.<br />

Büronutzung zuzuführen.<br />

Durch verbesserte Emissionsstandards beim Feinstaub (PM10), die schon bis zum Jahre 2015 wirksam<br />

werden, können bei allen Aufpunkten mit Wohnnutzung die Irrelevanzkriterien der Zusatzbelastung für das<br />

Bezugsjahr 2025 eingehalten werden.<br />

Beurteilung und Befund für Büro- und Gewerbenutzung<br />

Entlang der Kärntnerstraße verbleiben 8 Aufpunkte, die gewerblich genutzt werden und bei denen die<br />

Irrelevanzschwelle mit Zusatzbelastungen von bis zu 1,7 µg NO2/m3 überschritten wird. Es werden für 2025<br />

aber keine Überschreitungen der HMW für NO2 prognostiziert.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz GKV 2006 – Anhang 1 beträgt der MAK-Wert 6.000 µg NO2/m3 für den<br />

Tagesmittelwert. Dieser Wert wird an den betroffenen Aufpunkten im Bereich Außenluft deutlich unterschritten.<br />

Bei der Betrachtung des Halbstundenmittelwertes gibt es im Jahr 2025 auch mit der Zusatzbelastung keine<br />

Überschreitung des Zielwertes von 200 µg NO2/m3. Akute gesundheitliche Störungen durch Einflüsse der<br />

Außenluft in den Büroräumen können damit ausgeschlossen werden.<br />

Die langfristig zu erwartende Entlastung des Stadtgebietes stellt noch keine Sanierung der in allen<br />

Ballungszentren beobachtbaren hohen Luftschadstoffbelastung dar, sie ist aber dennoch aus<br />

vorsorgemedizinischen Gründen zu begrüßen. Wichtig ist auch die Feststellung, dass die entlasteten Bereiche<br />

deutlich größer sind und auch mehr Einwohner betreffen als die beiden kritischen Bereiche (Kärntnerstraße und<br />

Donaudurchbruch).<br />

Im umweltmedizinisch bedeutungsvollen weil langfristigen Prognosehorizont 2025 wird deutlich, dass<br />

kleinräumig sehr geringe Zusatzbelastungen den großräumigen durchaus relevanten Entlastungen im<br />

städtischen Gebiet gegenüberstehen.<br />

Medizinische Bewertung der Lärmhygiene in der Betriebsphase<br />

Die Realisierung eines Autobahnteilstückes in einem lärmhygienisch vorbelasteten Lebensraum ist kein<br />

einfaches Unterfangen. Für das Projekt A<strong>26</strong> Linzer Autobahn spricht, dass das Verkehrsaufkommen in der<br />

Prognose durch das Angebot der Trasse und dadurch kürzere Verkehrswege gegenüber der Nullvariante<br />

abnehmen wird und dass der Verkehr flüssiger wird. Weiters kann mehr als die Hälfte der Trasse unterirdisch<br />

geführt werden, was aus schalltechnischer Sicht einen Vorteil bedeutet. Diese Vorteile dürfen aus<br />

lärmhygienischer Sicht nicht erkauft werden durch erhebliche Nachteile bei einem Teil der Anrainer.<br />

Diese erheblichen Nachteile können durch umfangreiche Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes<br />

verringert werden. Die verbleibenden Restbelastungen sind aus Sicht der Lärmhygiene als gering einzustufen,<br />

sodass neben der bestehenden und für städtische Wohngebiete typischen Vorbelastung durch das Projekt A<strong>26</strong><br />

Linzer Autobahn keine zusätzliche unzumutbare Lärmbelästigung zu erwarten ist.<br />

Die verbleibenden Auswirkungen beziehen sich hauptsächlich auf Freiräume wie Gärten und Erholungsgebiete<br />

(z.B. Freinberg), die durch objektseitigen Schallschutz nicht geschützt werden können. Die Einstufung der<br />

verbleibenden Auswirkungen wird wie folgt definiert:<br />

Keine bis sehr geringe verbleibende Auswirkungen werden mit Schallpegeländerungen für Gebiete von - 1 dB<br />

bis + 1 dB definiert. Die projektbedingten Pegelanhebungen werden für exponierte Gärten und<br />

Erholungsgebiete mit + 2 dB bis + 5 dB angegeben und werden daher mit „geringe verbleibende Auswirkungen“<br />

definiert.<br />

Die Auswirkungen des Projektes in der Betriebsphase sind daher als geringfügig zu bezeichnen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Medizinische Bewertung der Erschütterungen/sekundärer Luftschall in der Betriebsphase<br />

In der Prognose werden beim sekundären Luftschall die Spitzenpegel von 80 dB nicht erreicht.<br />

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der Grenzwert von 80 dB bzw. Anstiegssteilheiten über 40 dB/s durch<br />

sekundären Luftschall bei Sprengungen praktisch nie vorkommen. Dieser Grenzwert kann nur durch direkten<br />

Luftschall im Portalbereich erreicht werden, was nicht Gegenstand dieses Fachgutachtens ist (Unterberger,<br />

2008).<br />

Der Sekundärschall entsteht durch Resonanzphänomene, die vom Schwingungsverhalten der Gebäudeteile<br />

und der Inneneinrichtung abhängt. Hier können nicht vorhersehbare Belästigungen entstehen, die mit dem<br />

Grenzwert allein nicht beschrieben werden können. Beim Kontrollprogramm sind deshalb die persönlichen<br />

Erfahrungen der betroffenen Anrainer mit zu berücksichtigen.<br />

Die maximal zu erwartenden Werte für Erschütterungen und den sekundären Luftschall liegen auch im<br />

ungünstigsten Fall (geringste geologische Überlagerung zwischen Tunnelröhre und Anrainer) deutlich unter den<br />

in der Tabelle angeführten Grenzwerten.<br />

Die verbleibenden Auswirkungen werden daher als „keine bis sehr geringe verbleibende Auswirkungen“ und<br />

damit als vertretbar beurteilt.<br />

9.1.2 Schall<br />

9.1.2.1 Bauphase<br />

Untersuchungsbereich Donautal<br />

Diskussion der baubedingten Schallsituation - kurzfristige Bauarbeiten:<br />

Vorbereitende Tätigkeiten, der Abbruch eines Wohngebäudes, Bohrungen und das Abfräsen bestehender<br />

Fahrbahnbeläge sind erfahrungsgemäß mit hohen Schallemissionen bzw. Immissionen verbunden – sind aber<br />

auch in vergleichsweise kurzer Zeit (teils wenige Tage für z. B. Abbrucharbeiten, Fräsarbeiten und teils wenige<br />

Wochen für z. B. Erdarbeiten) durchführbar. Gegenständlich wurden Bauarbeiten, die in weniger als 6 Wochen<br />

durchführbar sind als "kurzfristige Bauarbeiten" klassifiziert. Durch diese Arbeiten können in den<br />

Anrainerbereichen im ungünstigen Fall Pegel von bis zu LA,r = 85 dB auftreten. Dem ist anzufügen, dass die<br />

Berechnungen unter Berücksichtigung von denkbar ungünstigen emissions- und<br />

schallausbreitungsbestimmenden Faktoren ermittelt wurden. Bei Hebung der IST- Situation um mehr als 10 dB<br />

und einer baubedingten Schallsituation über 70 dB werden zum Schutz der Anrainer für die betroffenen Wohnund<br />

Schlafräume objektseitige Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster und gegebenenfalls<br />

Schalldämmlüfter) zur Förderung gestellt. Dies ist bei den Gebäudefassaden zu den Betrachtungspositionen<br />

RP-N11, RP-N12, RP-N13, RP-N20 und RPN21 der Fall. Details sind den Objektschutzplänen (Einlage 4.3.3)<br />

für jedes Geschoss der betreffenden Objekte zu entnehmen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Diskussion der baubedingten Schallsituation - mittelfristige Bauarbeiten:<br />

Gegenständlich wurden Bauarbeiten, die nicht binnen 6 Wochen - aber in weniger als 6 Monaten durchführbar<br />

sind als "mittelfristige Bauarbeiten" klassifiziert. Durch diese Arbeiten werden in den Anrainerbereichen im<br />

ungünstigen Fall Pegel bis zu LA,r = 79 dB auftreten. Dem ist anzufügen, dass die Berechnungen unter<br />

Berücksichtigung von denkbar ungünstigen emissions- und schallausbreitungsbestimmenden Faktoren ermittelt<br />

wurden.<br />

Bei Hebung der IST-Situation um mehr als 5 dB und einer baubedingten Schallsituation über 70 dB werden zum<br />

Schutz der Anrainer für die betroffenen Wohn- und Schlafräume objektseitige Lärmschutzmaßnahmen<br />

(Lärmschutzfenster und gegebenenfalls Schalldämmlüfter) zur Förderung gestellt. Dies betrifft im Wesentlichen<br />

dieselben baustellennahen Fassaden, die bei den "kurzfristigen" Bauarbeiten bereits Zielwertüberschreitungen<br />

erwarten lassen.<br />

Diskussion der baubedingten Schallsituation - langfristige Bauarbeiten:<br />

Bauarbeiten, die nicht binnen 6 Monaten durchführbar sind, können als "langfristige Bauarbeiten" bezeichnet<br />

werden. Für den Bereich Donautal sind insbesondere die - bis zu 30 Monate andauernden Arbeiten am<br />

Tunnelbau und der Betrieb der zugehörigen Baustelleneinrichtungen als langfristige bzw. ständige Bauarbeiten<br />

zu bezeichnen. Bei Hebung der IST- Situation um mehr als 3 dB und einer baubedingten Schallsituation über<br />

70 dB werden zum Schutz der Anrainer für die betroffenen Wohn- und Schlafräume objektseitige<br />

Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster und gegebenenfalls Schalldämmlüfter) zur Förderung gestellt.<br />

Dieses Kriterium wird im Bereich Donautal nicht erfüllt, da anrainerseitig im ungünstigen Fall durch ständige<br />

Arbeiten baubedingte Beurteilungspegel von kleiner gleich 65 dB (Punkt IMMI_N15) prognostiziert werden und<br />

demnach der Zielwert von 70 dB eingehalten wird.<br />

Immissionen an den Gebäudefassaden<br />

Zur Anschauung sind nachstehend für die Bauphase jene Objekte visuell gekennzeichnet, an denen gänzlich<br />

oder auch nur an einzelnen Fassaden eine Überschreitung der angestrebten Zielwerte vorliegt. Details sind den<br />

Objektschutzplänen (Einlage 4.3.3) für jedes Geschoss der betreffenden Objekte zu entnehmen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Abbildung 25: Kennzeichnung von Wohnbauten, die eine Überschreitung der Zielwerte durch den Bau aufweisen<br />

Der Betrieb des Brechers im Nachtzeitraum (Tunnelbaustelle läuft in der Regel 24h, 7 Tage die Woche) kann<br />

zu unzumutbaren Störungen der Nachbarschaft (Hebung > 10 dB) führen. Daraus ergibt sich zwingend der<br />

Bedarf einer organisatorischen Regelung im Baubetrieb.<br />

Untersuchungsbereich Westbrücke – Waldeggstraße<br />

Diskussion der baubedingten Schallsituation - kurzfristige Bauarbeiten:<br />

Vorbereitende Tätigkeiten, der Abbruch von Wohngebäuden und das Abfräsen bestehender Fahrbahnbeläge<br />

sind erfahrungsgemäß mit hohen Schallemissionen bzw. Immissionen verbunden – sind aber auch in<br />

vergleichsweise kurzer Zeit (in Relation zur Gesamtbauzeit) durchführbar. Gegenständlich wurden Bauarbeiten,<br />

die in weniger als 6 Wochen durchführbar sind, als auch die etappenweise binnen 10 Wochen laufenden<br />

Gebäudeabtragungen als "kurzfristige Bauarbeiten" klassifiziert. Durch diese Arbeiten können in den<br />

Anrainerbereichen im ungünstigen Fall Pegel von bis zu LA,r = 95 dB auftreten. Dem ist anzufügen, dass die<br />

Berechnungen unter Berücksichtigung von denkbar ungünstigen emissions- und<br />

schallausbreitungsbestimmenden Faktoren ermittelt wurden. Bei Hebung der IST-Situation um mehr als 10 dB<br />

und einer baubedingten Schallsituation über 70 dB werden zum Schutz der Anrainer für die betroffenen Wohnund<br />

Schlafräume objektseitige Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster und gegebenenfalls<br />

Schalldämmlüfter) zur Förderung gestellt. Betreffend Details wird auf die Ergebnistabellen und die erstellten<br />

Objektschutzpläne (Einlage 4.3.3) verwiesen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Diskussion der baubedingten Schallsituation - mittelfristige Bauarbeiten:<br />

Gegenständlich wurden Bauarbeiten, die nicht binnen 6 Wochen - aber in weniger als 6 Monaten durchführbar<br />

sind als "mittelfristige Bauarbeiten" klassifiziert. Durch diese Arbeiten werden in den Anrainerbereichen im<br />

ungünstigen Fall Pegel bis zu LA,r = 89 dB auftreten. Dem ist anzufügen, dass die Berechnungen unter<br />

Berücksichtigung von denkbar ungünstigen emissions- u. schallausbreitungsbestimmenden Faktoren ermittelt<br />

wurden. Bei Hebung der IST-Situation um mehr als 5 dB und einer baubedingten Schallsituation über 70 dB<br />

werden gegenständlich zum Schutz der Anrainer für die betroffenen Wohn- und Schlafräume objektseitige<br />

Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster und gegebenenfalls Schalldämmlüfter) zur Förderung gestellt.<br />

Dies betrifft im Wesentlichen die baustellennahen Fassaden, die bei den "kurzfristigen" Bauarbeiten bereits<br />

Zielwertüberschreitungen erwarten lassen. Betreffend Details wird auf die Ergebnistabellen und die erstellten<br />

Objektschutzpläne (Einlage 4.3.3) verwiesen.<br />

Diskussion der baubedingten Schallsituation - langfristige Bauarbeiten:<br />

Bauarbeiten, die nicht binnen 6 Monaten durchführbar sind, können gegenständlich als "langfristige<br />

Bauarbeiten" bezeichnet werden. Für den Bereich Westbrücke - Waldeggstraße sind insbesondere die - bis zu<br />

33 Monate andauernden Arbeiten an der Unterflurtrasse und der Betrieb der zugehörigen<br />

Baustelleneinrichtungen als ständige Bauarbeiten. Bei Hebung der IST-Situation um mehr als 3 dB und einer<br />

baubedingten Schallsituation über 70 dB werden gegenständlich zum Schutz der Anrainer für die betroffenen<br />

Wohn- und Schlafräume objektseitige Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster und gegebenenfalls<br />

Schalldämmlüfter) zur Förderung gestellt.<br />

Dies betrifft im Wesentlichen die baustellennahen Fassaden, die bei den "kurzfristigen" Bauarbeiten bereits<br />

Zielwertüberschreitungen erwarten lassen. Betreffend Details wird auf die Ergebnistabellen und die erstellten<br />

Objektschutzpläne (Einlage 4.3.3) verwiesen.<br />

Immissionen an den Gebäudefassaden<br />

Zur Anschauung sind nachstehend für die Bauphase jene Objekte visuell gekennzeichnet, an denen gänzlich<br />

oder auch nur an einzelnen Fassaden eine Überschreitung der angestrebten Zielwerte vorliegt. Details sind den<br />

Objektschutzplänen (Einlage 4.3.3) für jedes Geschoss der betreffenden Objekte zu entnehmen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Abbildung <strong>26</strong>: Kennzeichnung von Wohnbauten, die eine Überschreitung der Zielwerte durch den Bau aufweisen<br />

Da für die Beurteilung der Bauphase nur Zielwerte angegeben werden können – obliegt die Beurteilung der<br />

Immissionen während der Bauphase der Umweltmedizin.<br />

9.1.2.2 Betriebsphase<br />

Die projektbedingten Wirkungen in Freiraumbereichen bleiben - sofern diese nicht zum Vorteil der<br />

Nachbarschaft Pegelminderungen bewirken - zumindest auf weniger oder gleich 1 dB begrenzt oder liegen (bei<br />

Hebungen über 1 dB) lokal begrenzt in unbewohnten Bereichen bzw. treten in Wohnbereichen auf, die keine<br />

verkehrlichen Immissionen (Lr) von mehr als 55 dB tags bzw. 45 dB nachts (vgl. Vorsorgewerte der WHO für<br />

bewohnte Gebiete) aufweisen.<br />

Die Ergebnisse der durchgeführten Gebäudelärmkartenberechnungen zeigen, dass aber auch unter<br />

Berücksichtigung der geplanten aktiven (trassennahen) Lärmschutzmaßnahmen bezüglich Immissionen,<br />

ausgehend von der A <strong>26</strong> Linzer Autobahn, im gegenständlichen Abschnitt an höheren Geschosslagen<br />

Überschreitungen der angestrebten Ziel- und Grenzwerte möglich sind. Für die, von Ziel- bzw.<br />

Grenzwertüberschreitungen betroffenen Gebäude bzw. Gebäudeteile mit Wohnnutzung wurden im Projekt<br />

mögliche objektseitige Schallschutzmaßnahmen bestimmt.<br />

Die verbleibenden Auswirkungen im zur Prognose (Vorhabensplanfall, PF 10) werden im Wesentlichen durch<br />

Immissionsanteile vom Verkehr im bestehenden Straßennetz bzw. vom Verkehr auf der neu errichteten und in<br />

Betrieb befindlichen A <strong>26</strong> Linzer Autobahn (mit Wirkung der geplanten begleitenden Lärmschutzmaßnahmen)<br />

bestimmt. In Folge der Realisierung des geplanten Vorhabens wird die Schallsituation im Anrainerbereich wie<br />

folgt verändert:<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Tabelle 16: Zusammenfassung der Wirkungen, bezogen auf die gewählten anrainernahen Rechenpunkte<br />

Der flächige Vergleich in der Differenzlärmkarten "Prognose minus Nullvariante" in der Einlage 4.2.3 zeigen<br />

grafisch die schallimmissionstechnischen Wirkungen des Projektes im Untersuchungsgebiet auf. Unter<br />

Zugrundelegung der, nach einschlägigen technischen Richtlinien und Normen durchgeführten Berechnungen<br />

sowie unter Einbeziehung der beschriebenen Fakten in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten kann<br />

zusammenfassend festgestellt werden, dass bei Berücksichtigung der im Kapitel 8.1 bis 8.5 (Bericht Schall,<br />

4.3.1) beschriebenen Lärmschutzmaßnahmen aus schalltechnischer Sicht zum gegenständlichen Vorhaben A<br />

<strong>26</strong> Linzer Autobahn im Abschnitt Knoten Linz - Hummelhof (A 7) - ASt Donau Nord keine weiteren Maßnahmen<br />

baulicher Art zu treffen sind.<br />

Wie die "Differenzen LA,eq -Werte" aufzeigen, werden durch das Projekt A <strong>26</strong> Linzer Autobahn im<br />

Vorhabensplanfall "A <strong>26</strong> Linzer Autobahn - Abschnitt Süd" (PF 10) im<br />

Straßenverkehrsnetz immissionstechnische Entlastungen wie folgt bewirkt:<br />

bestehenden stadtweiten<br />

� bis zu rund 2 dB (Knoten K03 und K09 im Bereich Rudolfstraße und Nibelungenbrücke)<br />

� bis zu rund 1 - 3 dB (Knoten K10 und K 14 im Bereich Waldeggstraße und Hopfengasse)<br />

Die durch das gegenständliche Vorhaben projektbedingt zu erwartenden Veränderungen der Schall- IST<br />

Situation zur Nullvariante in Wohnbautenbereichen sind als geringfügige bzw. vertretbare Auswirkungen<br />

einzustufen, da diese durch die Setzung von LS- Maßnahmen eingeschränkt, vermindert oder soweit möglich<br />

ausgeglichen werden können.<br />

Die durch die Verlagerung des Straßenverkehrs zu erwartenden schallimmissionstechnischen Entlastungen<br />

stehen den vorstehend beschriebenen Auswirkungen als positive Auswirkungen gegenüber.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

9.1.3 Erschütterungen<br />

9.1.3.1 Bauphase<br />

Bautätigkeiten im Untergrund, die Erschütterungen auslösen, treten im Rahmen von Baugrubensicherungen,<br />

Aushubarbeiten, Abbrucharbeiten, Bodenverbesserungen und Verdichtungsarbeiten auf. Besonders<br />

erschütterungsintensiv sind Sprengungen, Schrämm- und Spundwandarbeiten. Finden die Arbeiten untertage<br />

statt, so sind auch sekundäre Luftschallimmissionen zu beachten. Bei geringen Überlagerungen können vor<br />

allem Bohrtätigkeiten für Anker, Spieße und andere Voraussicherungen sowie für Schusslöcher in den<br />

Anrainergebäuden hörbar sein.<br />

Die Trasse der A <strong>26</strong> gliedert sich aus Sicht der Bauerschütterungen in drei Bereiche:<br />

� Bereich 1: Anschluss an A7 – Westbrücke – UFT Waldeggstrasse: Hier erfolgen vor allem schwere<br />

Tiefbauarbeiten: Bohrpfahl-, Schlitzwand-, Aushub-, Böschungssicherungs- und Verdichtungsarbeiten.<br />

� Bereich 2: Lockergesteinsstrecke Tunnel Freinberg bis ca. km 2,6. Hier erfolgt bergmännischer<br />

Lockermaterialvortrieb bei relativ seichter Überlagerung. Sprengungen erfolgen nur lokal als<br />

Lockerungsschüsse in verhärteten Zonen. Erschütterungs- und körperschalltechnisch relevant sind<br />

aber die Bohrarbeiten für Voraussicherung (Spiesse) und die Ankerung.<br />

� Bereich 3: Festgesteinsvortrieb Tunnel Freinberg ab ca. km 2,6 und im Bereich der Anschlussstelle<br />

Donau Nord. In diesem Bereich erfolgt Sprengvortrieb. Bohrungen sind für die Sprenglöcher und für die<br />

Ankerung erforderlich.<br />

Auswirkungen Bereich 1:<br />

Ein Vergleich mit Messungen von vergleichbaren Baustellen zeigt, dass Messwerte über dem Richtwert für die<br />

Gebäudeklasse 3 (8 mm/s) nur in Abständen von weniger als 10 m vorkommen und der Richtwert für die<br />

Gebäudeklasse 2 (16 mm/s) nicht erreicht wird.<br />

Auswirkungen Bereich 2:<br />

Im Bereich 2 Tunnel Freinberg / Lockergesteinsvortrieb bis km 2,6 ist vor allem auf sekundäre<br />

Luftschallimmissionen aus Bohrarbeiten für die Voraussicherung und die Ankerung zu achten. Aus Messungen<br />

an vergleichbaren Baustellen wird deutlich, dass die Immissionen aus Bohrarbeiten bei Tag zulässig sind, bei<br />

Nacht aber die angepeilten Richtwerte von 40 dB für Dauergeräusche überschritten werden können.<br />

Grundsätzlich wird daher damit gerechnet, dass Bohrarbeiten bei Nacht möglich sein werden, die Arbeiten sind<br />

aber durch ein Messprogramm zu begleiten und Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte vorzubereiten.<br />

Auswirkungen Bereich 3:<br />

Der Richtwert „Erschrecken“ bei Tag von 80 dB wird mit weitem Abstand nicht erreicht.<br />

Der Richtwert „Aufwachen“ bei Nacht von 55 dB wird schon bei sehr geringen Schwingungswerten (im Bereich<br />

der Fühlschwelle) erreicht.<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Es zeig sich damit, dass der Richtwert für Aufwachen zufolge Schwingungen von KB = 0,65 praktisch irrelevant<br />

ist, da lange vorher bereits Aufwachen zufolge Sekundärschall erfolgt<br />

Somit sind Sprengungen bei Tag, unter den oben genannten Vorrausetzungen, ohne Einschränkungen möglich,<br />

bei Nacht werden jedoch ohne Maßnahmen in weiten Strecken die Richtwerte überschritten sein.<br />

Die Einhaltung der Richtwerte für die Schutzgüter Mensch (Wohlbefinden) und Sachgüter (Gebäudeschäden) in<br />

der Bauphase wird durch die Gebäudebeweissicherung, das begleitende erschütterungstechnische<br />

Messprogramm und die auf der Basis der Messergebnisse gesetzten Gegenmaßnahmen sichergestellt.<br />

Punktuelle Überschreitungen der Richtwerte können auftreten, insbesondere im Zuge der Optimierung der<br />

Bauverfahren auf Basis der Messwerte.<br />

Es ist daher von vertretbaren Auswirkungen in der Bauphase auszugehen.<br />

9.1.3.2 Betriebsphase<br />

Zur Abschätzung der zu erwartenden Immissionen aus Erschütterungen und sekundärem Luftschall wurden die<br />

Messergebnisse der Immissionsmessung aus der Martinskirche herangezogen. Die Martinskirche liegt mit einer<br />

Überlagerung von etwa 30m direkt oberhalb des Römerbergtunnels. Die geologischen Verhältnisse im Bereich<br />

der Martinskirche können als vergleichbar zu jenen im engeren Projektsgebiet angesehen werden. Die<br />

Prognose aus diesen Daten wurde unter Berücksichtigung der nachfolgenden Schritte durchgeführt:<br />

• Ermittlung aussagekräftiger Übertragungsspektren für charakteristische Haustypen (Deckentypen)<br />

• Berechung der zu erwartenden Schwingungsimmissionen für die unterschiedlichen Haustypen.<br />

• Berechnung der Erschütterungs- und sekundäre Schallimmissionen aus den ermittelten Schwingungen<br />

auf der Decke.<br />

Es wurden charakteristische Bauwerke mit Stahl-, Holz bzw, Teilmontagedecken (Leichtbaudecken) für die<br />

Betrachtungen herangezogen. Die Immissionen aus sekundärem Luftschall liegen durchwegs, abhängig vom<br />

untersuchten Deckentyp im Bereich von etwa 15dB bis 18dB.<br />

Die aus den oben angeführten Prognoserechnungen erhaltenen Immissionen aus Erschütterungen liegen alle<br />

deutlich (max. KB=0,03) unter KB=0,1.<br />

Um die oben ermittelten Prognosewerte für Objekte mit geringerer Überlagerung als die Martinskirche<br />

anwenden zu können sind diese mit einer entsprechenden Entfernungskorrektur zu versehen.<br />

Im einfachsten Fall kann davon ausgegangen werden, dass bei Halbierung des Abstands zu Quelle mit einer<br />

„Vervierfachung“ (6dB Zunahme) der Energie, entspricht einem Abnahmeexponent von 2, zu rechnen ist. Wie<br />

den Ergebnissen der Ausbreitungsmessungen zu entnehmen ist, liegt der mittlere Exponent im Bereich von<br />

etwa 0,8-1,6. Dies bedeutet, dass die oben beschriebene Vorgangsweise als konservativer Ansatz angesehen<br />

werden kann.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Es ist daher unter den getroffenen Annahmen für die exponiertesten Objekte, welche in einem Minimalabstand<br />

zum geplanten Tunnel von etwa 15 m liegen, mit Sekundärschallimmissionen von maximal 24dB zu rechnen.<br />

Dies liegt immer noch deutlich unter dem geforderten Richtwert von 30dB. Die auf diesem Weg berechneten<br />

Immissionen aus Erschütterungen liegen deutlich unterhalb von KB=0,1.<br />

In der Betriebsphase bleiben die Immissionen deutlich unter den Richtwerten; die durch das Projekt bedingten<br />

Auswirkungen sind somit nicht relevant.<br />

9.2 SCHUTZGUT MENSCH, LEBENSRÄUME (INKL. NUTZUNGEN)<br />

9.2.1 Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />

9.2.1.1 Bauphase<br />

Wirtschaftsraum:<br />

Für die Bauphase sind sowohl positive Auswirkungen (erhöhte Kommunalsteuereinnahmen für die Stadt) als<br />

auch negative Auswirkungen auf lokale Betriebe (Auflösung von Betrieben sowie eingeschränkte<br />

Erreichbarkeiten) abzuleiten, die verbleibenden Auswirkungen für die Bauphase wurden mit sehr gering<br />

eingestuft.<br />

In der Bausphase sind die durch das Projekt bedingten Auswirkungen auf den Gesamtwirtschaftsraum<br />

somit nicht relevant.<br />

Siedlungsraum:<br />

Kriterium: Zielkonflikte mit Festlegungen gem. geltendem Örtlichen Entwicklungskonzept:<br />

Aufgrund des begrenzten Zeitraumes für die Bauphase werden die Auswirkungen des Projektes auf das ggst.<br />

Kriterium während der Bauphase als nicht relevant angesehen.<br />

Kriterium: räumlich-funktionelle Zusammenhänge/ Trennwirkung<br />

In der Bauphase sind Störungen von Wegverbindungen zu erwarten, lokale Erhöhungen des<br />

Umwegeaufwandes sind zeitlich begrenzt möglich. Die verbleibenden Auswirkungen für die Bauphase werden<br />

diesbezüglich mit “mittel“ eingestuft.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Kriterium: Flächennutzungen im Siedlungsraum<br />

In der Bauphase ist vor allem aufgrund der Nähe zum Bauvorhaben mit wenn auch zeitlich begrenzten erhöhten<br />

Auswirkungen zu rechnen. Diese werden bei Umsetzen der Maßnahmen als mittel bis hoch eingestuft. Dabei ist<br />

besonders in den Bereichen ASt Unionstrasse, Tunnel Freinberg – Unterflurtrasse Waldeggstraße bis zum ASt<br />

Bahnhof sowie im Bereich der Anschlussstellen Donau Nord und Süd aufgrund der Bauführungen sowie des<br />

erforderlichen Abbruchs von mehreren Gebäuden mit erhöhten Auswirkungen durch Lärm- und<br />

Schadstoffimmissionen zu rechnen, welche jedoch nach Beurteilung durch die Humanmedizin als vertretbar<br />

einzustufen sind. Im Bereich des bergmännischen Tunnels Freinberg ergeben sich Auswirkungen durch den<br />

Tunnelvortrieb in Form von Erschütterungen und sekundären Luftschall. Die Auswirkungen durch<br />

Erschütterungen in der Bauphase werden seitens des Fachgutachters für Erschütterungen als “mittel“<br />

eingestuft.<br />

Zur Reduzierung der Auswirkungen in der Bauphase werden Maßnahmen festgelegt, die sich neben<br />

Maßnahmen im Bauablauf und Geräteeinsatz auch auf Objektschutz bereits in der Bauphase beziehen. Für die<br />

Umsetzung des Vorhabens ist der Abbruch von mehreren Objekten erforderlich. Dabei handelt es sich in der<br />

Waldeggstraße um die gesamte bahnseitige Häuserzeile, die sich aus einem Geschoßwohnbau und<br />

zahlreichen überwiegend zwei- bis dreigeschoßigen Wohnobjekten mit teilweisen gewerblichen Nutzungen im<br />

Erdgeschoß zusammensetzt. Im Bereich der ASt Bahnhof werden neben einer Tankstelle und dem „Holland-<br />

Blumenmark“ vier weitere Objekte mit Wohnnutzung sowie Nebengebäude direkt beansprucht, bei der<br />

Anschlussstelle Donau Süd ein Wohnobjekt und ein weiteres Nebengebäude. Diese Bestandsobjekte, welche<br />

zurzeit konkurrierende Nutzungen zum Vorhaben A <strong>26</strong> darstellen, sind im Fachbericht, 4.1.1 in einer<br />

Übersichtstabelle aufgelistet und fotografisch dokumentiert. Fachliche und rechtliche Konsequenzen aus dem<br />

ableitbaren konkurrierenden Nutzungsanspruch an denselben Raum unterliegen dem Abwägungsprozess im<br />

öffentlichen Interesse.<br />

Die für die Bauphase ermittelten mittleren verbleibenden Auswirkungen auf den Siedlungsraum werden unter<br />

Berücksichtigung der festgelegten Maßnahmen aus Sicht des Fachbereiches Siedlungsraum als vertretbar<br />

eingestuft.<br />

9.2.1.2 Betriebsphase<br />

Wirtschaftsraum:<br />

Für den Bereich Wirtschaft/ Regionalentwicklung ist zusammenfassend festzustellen, dass die Realisierung des<br />

Vorhabens A <strong>26</strong> als für den Wirtschaftsstandort wichtiges Verkehrsvorhaben gesehen wird und demgemäß die<br />

Zielsetzungen fördert. Negative Auswirkungen im Bereich der Grünzone der Stadt Linz, festgelegt im<br />

Regionalen Raumordnungsprogramm für die Region Linz- Umland, LGBl. Nr. 30/1999, sind durch Maßnahmen<br />

zu minimieren. Mögliche lokale Auswirkungen auf einzelne Betriebe und Standorte im innerstädtischen Bereich<br />

durch die Veränderung der Verkehrsströme würden den Rahmen der gegenständlichen Aufgabenstellung einer<br />

Umweltverträglichkeitserklärung übersteigen.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Hinsichtlich der Wirtschaft und Regionalentwicklung sind überwiegend Übereinstimmungen mit Zielsetzungen<br />

der Stadt Linz bzw. regionalen Zielsetzungen, definiert in gelt. Programmen und Konzepten, gegeben und sind<br />

daher keine negativen Auswirkungen durch das Vorhaben A <strong>26</strong> erkennbar. Vielmehr wird die Umsetzung der A<br />

<strong>26</strong> als ein Baustein zur Erhaltung und Entwicklung des Standortpotenziales Linz und Linz-Land gesehen.<br />

Die Umsetzung des Vorhabens wird somit hinsichtlich wirtschaftlicher Gegebenheiten positiv bewertet.<br />

Siedlungsraum:<br />

Kriterium: Zielkonflikte mit Festlegungen gem. geltendem Örtlichen Entwicklungskonzept:<br />

Im gegenständlichen Kriterium werden die Auswirkungen auf im Örtlichen Entwicklungskonzept der Stadt Linz<br />

festgelegte Ziele und Maßnahmen untersucht. Diesbezüglich konnten keine Konflikte mit dem Vorhaben A <strong>26</strong><br />

erkannt werden, vielmehr wird im geltenden Entwicklungskonzept bereits auf die Umsetzung der A <strong>26</strong> Bezug<br />

genommen und werden Zielsetzungen in Verbindung mit der Umsetzung des Vorhabens definiert.<br />

Kriterium: räumlich-funktionelle Zusammenhänge/ Trennwirkung<br />

In der Betriebsphase ist hinsichtlich räumlicher Zusammenhänge mit keinen Auswirkungen zu rechnen.<br />

Kriterium: Flächennutzungen im Siedlungsraum<br />

Neben den Auswirkungen auf den Siedlungsraum durch Immissionen werden auch die Veränderungen der<br />

Wohnumfeldsituation, welche durch Maßnahmen wie Gestaltungs- und Abschirmmaßnahmen reduziert werden<br />

können, beschrieben. Konkret zu nennen ist dabei insbesondere die Waldeggstraße, welche durch den Wegfall<br />

der bahnseitigen Häuserzeile einer gänzlichen Neustrukturierung unterliegt. Die veränderte Blickbeziehung<br />

Richtung Bahnhofgelände verändert das Siedlungsumfeld erheblich. Die Umsetzung von<br />

Gestaltungsmaßnahmen und die Schaffung von visuellen Bezugspunkten ist vorgesehen und wird<br />

diesbezüglich auf den landschaftspflegerischen Begleitplan verwiesen. Deutliche Veränderungen des<br />

Siedlungsumfeldes sind ebenfalls für die Objekte entlang der Sophiengutstraße und die Objekte entlang der<br />

Donau durch die Errichtung der Donaubrücke zu erwarten (diesbezüglich werden die verbleibenden<br />

Auswirkungen mit mittel bis hoch eingestuft). Die Bereiche ASt Unionstraße, Waldeggstraße mit ASt Bahnhof<br />

sowie der Oberen Donaulände sind hinsichtlich der Lärmbelastung als stark vorbelastete Gebiete zu<br />

bezeichnen. Mit dem Vorhaben wird zwar insbesondere in der Waldeggstraße eine Reduktion des<br />

Straßenverkehrlärms erreicht, aufgrund des gänzlichen Wegfalls der bahnseitigen Häuserzeile wirkt jedoch der<br />

bahnbedingte Lärm stärker als bisher auf die weiterhin bestehenden Wohngebiete. Insgesamt ist vor allem im<br />

Tag- und Abendzeitraum von Verbesserungen der Lärmsituation auszugehen, im Nachtzeitraum sind<br />

insbesondere im Wohngebiet zwischen Waldeggstraße und Ghegastraße bahnbedingte Pegelerhöhungen<br />

prognostiziert. Neben den im Projekt enthaltenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der ASt und<br />

Portalbereiche sind zusätzlich passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich, diesbezüglich wird auf die<br />

Ausführungen im schalltechnischen Bericht verwiesen. Auswirkungen durch Erschütterungen sind in der<br />

Betriebsphase nicht zu erwarten, hinsichtlich Luftschadstoffe ist entsprechend den Angaben des Fachbereiches<br />

“Luftschadstoffe“ mittelfristig mit einer Verschlechterung der Schadstoffgegebenheiten zu rechnen, langfristig<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

(dh bis 2025) ist jedoch von einer Verbesserung der Gesamtimmissionssituation auszugehen. Seitens der<br />

Humanmedizin werden die verbleibenden Auswirkungen der Immissionen auf den Menschen mit gering<br />

eingestuft und wird im Bericht festgehalten, dass in diesem vorbelasteten städtischen Raum mit keinen<br />

unzumutbaren Zusatzbelastungen zu rechnen ist. Für bestehende Nutzungen und Funktionen gem. geltendem<br />

Flächenwidmungsplan ist bei Umsetzung des Vorhabens A <strong>26</strong> mit der damit verbundenen Verkehrsverlagerung<br />

und unter der Voraussetzung der Umsetzung sämtlicher Schutzmaßnahmen gegenüber dem „Prognosefall<br />

Nullvariante 2025“ überwiegend von Verbesserungen für den Siedlungs- und Wirtschaftsraum auszugehen.<br />

Dies wird abgeleitet aus den Verkehrszahlen der Verkehrsuntersuchung von areal Consult, wonach im Bereich<br />

der Waldeggstraße bis zum Jahr 2025 ohne A <strong>26</strong> mit einer weiteren Verkehrszunahme gegenüber dem Stand<br />

2005 von 40 – 50 % zu rechnen wäre. Dies hätte deutliche negative Auswirkungen auf den bestehenden<br />

Siedlungs- und Wirtschaftsraum des Stadtzentrums zur Folge, da sich durch eine weitere Verkehrszunahme die<br />

Wohnumfeldqualität deutlich verschlechtern würde - weitere Verzögerungen im Verkehr wären in Kauf zu<br />

nehmen.<br />

Neben den zu erwartenden Verbesserungen für den Siedlungsraum werden kleinräumig mäßig bis hohe<br />

Auswirkungen ermittelt. Im Bereich des bergmännischen Tunnels Freinberg ist mit keinen verbleibenden<br />

Auswirkungen zu rechnen.<br />

Für das Gesamtvorhaben A <strong>26</strong> werden überwiegend Verbesserungen für den Siedlungsraum erzielt, die<br />

verbleibenden, teilweise als mäßig bis punktuell hoch eingestuften Auswirkungen auf den Siedlungsraum in<br />

Zusammenschau aller betrachteten Kriterien und unter Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen<br />

werden als vertretbar eingestuft.<br />

9.2.2 Landwirtschaft und Boden<br />

9.2.2.1 Bauphase<br />

Landwirtschaft<br />

In der Auswirkungsbetrachtung werden die Kriterien Flächenverlust, Änderung Schlaggröße und –form,<br />

Erreichbarkeit der Schläge und Ertragsminderung infolge der A<strong>26</strong> untersucht.<br />

In der Bauphase werden durch Baustelleneinrichtungen lediglich Teile einer landwirtschaftlichen Fläche am<br />

„Windflach“ beansprucht. Der verbleibende Schlag wird in zwei Flächen zerschnitten, die jeweils eine Größe<br />

von < 1 ha besitzen und deren Schlagform keine regelmäßige geometrische Struktur aufweist.<br />

Die Erreichbarkeit aller landwirtschaftlichen Schläge im Untersuchungsgebiet wird in der Bauphase nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

Bezüglich des Kriteriums Ertragsminderung infolge der A <strong>26</strong> ist festzuhalten, dass keine zusätzlichen Einträge<br />

des pflanzenphysiologisch relevanten Schadstoffs SO2 in der Bauphase zu erwarten sind.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 133 von 199


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Die Grenzwerte von NOX und NO2 werden auf landwirtschaftlichen Flächen entlang der Unionstraße und am<br />

Windflach überschritten. Im Bereich der Unionstraße ist allerdings festzuhalten, dass es dort bereits jetzt<br />

aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zu Grenzwertüberschreitungen kommt und durch die Bauarbeiten<br />

lediglich randliche Mehrbelastungen zu erwarten sind. Aufgrund der Staubentwicklung im Bereich von<br />

Baustellen, kann es zusätzlich zu geringfügigen Nutzungseinschränkungen auf den oben genannten<br />

landwirtschaftlichen Flächen kommen.<br />

Durch das Setzen von Maßnahmen, wie möglichste Minimierung von Staubemissionen sowie<br />

Zwischenlagerung der landwirtschaftlichen Böden und fachgemäße Rekultivierung, werden die verbleibenden<br />

Auswirkungen mit gering bewertet.<br />

Die Auswirkungen des Projektes auf die Landwirtschaft in der Bauphase sind daher geringfügig.<br />

Bodenqualität<br />

Bei der Auswirkungsbetrachtung werden die Kriterien Veränderung des Bodenaufbaus, Veränderung des<br />

Bodenwasserhaushaltes und Fremdstoffeinträge in den Boden beurteilt.<br />

Während der Bauphase findet für das Grundwasser keine abweichenden Auswirkungen zur Betriebsphase und<br />

somit auch keine abweichenden Auswirkungen zur Wasserversorgung grundwassergespeister Böden statt. Es<br />

werden ca. 5,8 ha Flächen beansprucht, wobei es sich bei fast der Hälfte um bereits versiegelte Flächen<br />

handelt.<br />

Auf unbefestigten Baustraßen kann es bei trockner Witterung zu Staubentwicklung und zu einem Eintrag in die<br />

angrenzenden Böden kommen.<br />

Staubauflagerungen sind mit freiem Auge sichtbar und erstrecken sich in einem Bereich von 1-2m neben dem<br />

Fahrbahnrand. Die entsprechenden Auswirkungen auf den Boden werden als gering eingeschätzt.<br />

Durch rasche Begrünungsmaßnahmen sowie Rekultivierung auf allen vorübergehend beanspruchten<br />

landwirtschaftlichen Flächen werden die verbleibenden Auswirkungen mit gering bewertet.<br />

Die Auswirkungen des Projektes auf die Bodenqualität in der Bauphase sind daher geringfügig.<br />

9.2.2.2 Betriebsphase<br />

Landwirtschaft<br />

In der Auswirkungsbetrachtung werden die Kriterien Flächenverlust, Änderung Schlaggröße und –form,<br />

Erreichbarkeit der Schläge und Ertragsminderung infolge der A<strong>26</strong> untersucht.<br />

In der Betriebsphase werden lediglich am „Windflach“ zwei landwirtschaftliche Flächen beansprucht. Durch die<br />

benötigte Fläche ergibt sich auch eine Veränderung der Schlaggröße und –form dieser Schläge. Die jeweiligen<br />

Schlaggrößen halbieren sich. Die Schlagform ändert sich von 1:2 auf 1:1 bzw. von 1:1 auf 1:2.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 134 von 199


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Die Erreichbarkeit aller landwirtschaftlichen Schläge im Untersuchungsgebiet wird durch die A <strong>26</strong> nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

Bezüglich des Kriteriums Ertragsminderung infolge der A <strong>26</strong> ist festzuhalten, dass keine zusätzlichen Einträge<br />

des pflanzenphysiologisch relevanten Schadstoffs SO2 zu erwarten sind. Die Grenzwerte von NOX und NO2<br />

werden auf landwirtschaftlichen Flächen entlang der Unionstraße überschritten. Im Bereich der Unionstraße ist<br />

allerdings festzuhalten, dass es dort bereits jetzt aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zu<br />

Grenzwertüberschreitungen kommt und durch die A <strong>26</strong> lediglich eine randliche Mehrbelastung zu erwarten ist.<br />

Alle landwirtschaftlichen Flächen liegen außerhalb des Tausalzeinflussbereiches von 15 m ab Fahrbahnrand.<br />

Der Flächenverlust aus Sicht der Landwirtschaft wird im Bereich Windflach im Rahmen der Grundeinlöse<br />

geklärt. Somit wird die verbleibende Auswirkung für diesen Konflikt mit gering bewertet. Die Beeinträchtigung<br />

der Ertragsfähigkeit durch Schadstoffeinträge kann durch entsprechende Maßnahmen weitestgehend<br />

vermeiden werden. Somit wird auch in diesem Fall die verbleibende Auswirkung als gering bewertet.<br />

Die Auswirkungen des Projektes auf die Landwirtschaft in der Betriebsphase sind daher geringfügig.<br />

Bodenqualität<br />

Bei der Auswirkungsbetrachtung werden die Kriterien Veränderung des Bodenaufbaus, Veränderung des<br />

Bodenwasserhaushaltes und Fremdstoffeinträge in den Boden beurteilt.<br />

Es werden keine der bekannten Rohstoffgebiete beeinträchtigt. Deshalb ergeben sich aus Sicht des Kriteriums<br />

Rohstoffe keine Auswirkungen. Der Anteil der absoluten Neuversiegelung von Böden beträgt absolut gesehen<br />

ca. 1,7 ha (10,2 %). Dieser verhältnismäßig niedrige Wert lässt sich damit begründen, dass die A <strong>26</strong><br />

weitestgehend bereits bestehende Versiegelungen nutzt.<br />

Es ist mit keinen wesentlichen Veränderungen des Grundwassers zu rechnen, wodurch sich auch keine<br />

Auswirkungen auf grundwassergespeiste Böden im Trassennahbereich ergeben. Einzig im Nahbereich über<br />

den geplanten Rampen der ASt – Donau Nord ist punktuell mit einer sehr erheblichen Beeinflussung zu<br />

rechnen. Die Böden in diesem Gebiet werden derzeit als Hausgärten genutzt. Dieser Eingriff auf einen bereits<br />

anthropogen veränderten Boden wird deshalb mit gering bewertet.<br />

Durch den erhöhten Eintrag von PM10, PAK und Natrium Chlorid (aus Streusalzen) werden aus Sicht des<br />

Kriteriums Fremdstoffe im Boden mittlere Auswirkungen auf die trassennahen Böden erwartet.<br />

Die verbleibenden Auswirkungen in der Betriebsphase werden in Hinsicht auf die Veränderung des<br />

Bodenaufbaus als mittel eingestuft. Die rasche Begrünung der Grünflächen, die Entsiegelung nicht mehr<br />

benötigter Versiegelungen und die Ausprägung der Rettungsplätze und Wirtschaftswege sind wesentliche<br />

Maßnahmen; ein zusätzlicher Anteil an Neuversiegelung verbleibt allerdings.<br />

Die Auswirkungen des Projektes auf die Bodenqualität in der Betriebsphase sind daher vertretbar.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 135 von 199


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

9.2.3 Forstwirtschaft<br />

9.2.3.1 Bauphase<br />

Durch das Projekt kommt es zu ca. 2.783 m² temporären Rodungsflächen.<br />

Betrachtet wurden weiters die Auswirkungen durch Luftschadstoffe, Verlärmung, Änderung des<br />

Grundwasserhaushaltes sowie die Auswirkungen auf Waldentwicklungsplan und Gefahrenzonenplan.<br />

Dabei zeigte sich dass die Emissionen in der Bauphase temporär und nicht nachhaltig für den<br />

gegenständlichen Fachbereich sind. Die Aufrechterhaltung der Waldfunktionen und der Ziele des<br />

Gefahrenzonenplanes sind mit technischen Mitteln beherrschbar. Insgesamt werden die Eingriffsintensität der<br />

Bauphase mit gering und damit auch die Eingriffserheblichkeit als gering bewertet.<br />

Freinberg<br />

Folgende Auswirkungen des Projektes in der Bauphase sind für das Schutzgut Forst und dessen<br />

Beurteilungskriterien relevant:<br />

� forstlicher Produktionswert: randliche Beanspruchung<br />

� waldökologische Bedeutung: TSP- Erhöhung bleibt auf den Nahbereich der Trasse beschränkt und<br />

betrifft die Waldbestände kaum<br />

� Funktionswert lt. WEP: keine Einschränkung, es sind ausschließlich Flächen mit der Leitfunktion<br />

Schutzwald (in oder außer Ertrag) betroffen, merkliche Lärmerhöhungen im Baubereich<br />

� Bedeutung lt. Gefahrenzonenplan: Ziel des Gefahrenzonenplanes kann erfüllt werden.<br />

Urfahrwände<br />

Folgende Auswirkungen des Projektes in der Bauphase sind für das Schutzgut Forst und dessen<br />

Beurteilungskriterien relevant:<br />

� forstlicher Produktionswert: randliche Beanspruchung<br />

� waldökologische Bedeutung: TSP- Erhöhung bleibt auf den Nahbereich der Trasse beschränkt und<br />

betrifft die Waldbestände kaum<br />

� Funktionswert lt. WEP: keine Einschränkung, merkliche vorübergehende Lärmerhöhungen im<br />

Baubereich<br />

� Bedeutung lt. Gefahrenzonenplan: Ziel des Gefahrenzonenplanes kann erfüllt werden<br />

In der Bauphase handelt es sich hauptsächlich um Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (u.a.<br />

Minimierung der Immissionen, Absicherung der Baubereiche, Zwischenlagerung und Rekultivierung der Böden)<br />

bzw. um Ausgleichsmaßnahmen, was die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen betrifft.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 136 von 199


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Die verbleibenden Auswirkungen in der Bauphase können somit als gering betrachtet werde; die Auswirkungen<br />

des Projektes auf die Forstwirtschaft in der Bauphase sind daher als geringfügig zu bezeichnen.<br />

9.2.3.2 Betriebsphase<br />

Durch das Projekt kommt es zu 8.605 m² permanenten Rodungsflächen.<br />

Freinberg<br />

Der Eingriff der permanenten Flächenbeanspruchung wird aus Sicht der Forstwirtschaft und Waldökologie als<br />

gering eingestuft. Die Waldfunktionen können aufrecht erhalten bleiben, die Eingriffe sind im Verhältnis zur<br />

Bestandesgröße sowie zum Produktionswert gering.<br />

Die Erhöhungen von NOx, PM10, N- Depositionen bleiben auf den Nahbereich der Trasse beschränkt und<br />

betreffen die Waldbestände kaum.<br />

Eine Verschlechterung des Waldzustandes oder eine Veränderung der Artenzusammensetzung wird nicht<br />

erwartet. Auch eine Veränderung der Bestände durch eine Änderung der Grund- oder Bergwassersituation<br />

sowie des Bodenwasserhaushalts wird nicht erwartet.<br />

Die Bannwaldsituation kann durch die sicherheitstechnischen Maßnahmen (vgl. Geologie) aufrechterhalten<br />

werden. Es handelt sich um Schutzwaldflächen in oder außer Ertrag oder um Parkflächen.<br />

Es kommt im Freinberger Park zu einer wahrnehmbaren Erhöhung der Lärmsituation durch die Emissionen an<br />

den Tunnelportalen, welche humanmedizinisch als gering eingestuft wird.<br />

Urfahrwände<br />

Der Eingriff wird aus Sicht der Forstwirtschaft und Waldökologie als gering eingestuft. Die Waldfunktionen<br />

können aufrecht erhalten bleiben, die Eingriffe sind im Verhältnis zur Bestandesgröße sowie zum<br />

Produktionswert gering.<br />

Die Erhöhungen von NOx, PM10, N- Depositionen bleiben auf den Nahbereich der Trasse beschränkt und<br />

betreffen die Waldbestände kaum. Eine Verschlechterung des Waldzustandes oder eine Veränderung der<br />

Artenzusammensetzung wird daher nicht erwartet.<br />

Auch eine Veränderung der Bestände durch eine Änderung der Grund- oder Bergwassersituation sowie des<br />

Bodenwasserhaushalts wird nicht erwartet.<br />

Aufgrund der hohen Maßnahmenwirksamkeit der waldverbessernden Maßnahmen verbleiben sehr geringe<br />

Auswirkungen in der Betriebsphase.<br />

Die Auswirkungen des Projektes auf die Forstwirtschaft in der Betriebsphase sind daher als nicht relevant zu<br />

bezeichnen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 137 von 199


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

9.2.4 Jagd<br />

9.2.4.1 Bauphase<br />

Freinberg<br />

Folgende Auswirkungen des Projektes in der Bauphase sind für das Schutzgut Jagd und dessen<br />

Beurteilungskriterien relevant:<br />

� kein überörtliches Interesse<br />

� jagdliche Bewirtschaftung: Diese ist durch den Baustellenbetrieb und die Emissionen eingeschränkt.<br />

� Vorkommen jagdlich nutzbarer Wildarten: Durch die temporären Ereignisse entsteht kein<br />

Gewöhnungseffekt – es ist mit dem Ausweichen von Wildtieren zu rechnen.<br />

� Erholungswert: merkliche Lärmerhöhung und Stauberhöhung im Baustellenbereich, jedoch nur<br />

temporär<br />

� Lebensraum und Qualität: Einflüsse auf die Raumnutzung sind zu erwarten, der Lebensraum wird<br />

reduziert<br />

� Bewegungslinien: Störung der hangparallelen Bewegungen, mehr oder weniger je nach Bautätigkeiten<br />

(vgl. auch vorigen Punkt)<br />

Urfahrwände<br />

Folgende Auswirkungen des Projektes in der Bauphase sind für das Schutzgut Jagd und dessen<br />

Beurteilungskriterien relevant:<br />

� kein überörtliches Interesse<br />

� jagdliche Bewirtschaftung: Diese ist durch den Baustellenbetrieb und die Emissionen eingeschränkt.<br />

� Vorkommen jagdlich nutzbarer Wildarten: Durch die temporären Ereignisse entsteht kein<br />

Gewöhnungseffekt – es ist mit dem Ausweichen von Wildtieren zu rechnen.<br />

� Erholungswert: merkliche Lärmerhöhung und Stauberhöhung im Baustellenbereich, jedoch nur<br />

temporär<br />

� Lebensraum und Qualität: Einflüsse auf die Raumnutzung sind zu erwarten, der Lebensraum wird<br />

reduziert. Zeitweise werden durch die Arbeiten am Plateau (Herstellung der Abspannpunkte, Einziehen<br />

der Seile) die Hangbereich als Baufeld genutzt.<br />

� Bewegungslinien: Störung der hangparallelen Bewegungen, mehr oder weniger je nach Bautätigkeiten<br />

(vgl. auch vorigen Punkt)<br />

Aufgrund der Emissionen in der Bauphase und der sich daraus ergebenden Effekte (u.a. Einfluss auf<br />

Raumnutzung) verbleiben mittlere Auswirkungen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 138 von 199


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Die Auswirkungen des Projektes auf die Jagdwirtschaft in der Bauphase sind daher als vertretbar einzustufen.<br />

9.2.4.2 Betriebsphase<br />

Freinberg<br />

Durch das Projekt werden rund 2 ha Fläche beansprucht, wovon 0,6 ha Biotopflächen darstellen. Somit wird<br />

das Jagdrevier um etwa diese Summe verringert. Es werden keine jagdlichen Einrichtungen oder Wege<br />

beeinträchtigt; eine Veränderung der Wildartenzusammensetzung sowie der Wildschadenssituation wird sich<br />

nicht ergeben.<br />

Durch das Projekt kommt es zu einem relativ geringflächigen Verlust an diversen Grünstrukturen (Wald,<br />

Ufergehölz, Felswand, Gebüsch u.ä,). Die Veränderung der Lärmsituation ist gegeben, wird für die<br />

vorkommenden Wildarten durch den Gewöhnungseffekt jedoch als gering angenommen werden.<br />

Die Brückenseile sind beleuchtet, jedoch werden keine Lichtquellen aus oder in die Waldflächen reichen.<br />

Zu einer Veränderung von Bewegungslinien kommt an den Hängen nicht, da die Unterquerung der Brücke<br />

(Seile) möglich ist. Das Brückenbauwerk selbst ist aufgrund des freien Bereichs in der Mitte bereits eine<br />

optimierte Lösung und laut Experten (Landesregierung Oberösterreich) bereits als Barriere erkennbar (vgl.<br />

Fachbericht Tiere), und kann daher frühzeitig wahrgenommen werden.<br />

Die Donauuferbereiche mit der Radwegverlegung werden optimiert geplant, d.h. dass eine Bepflanzung mit<br />

Weidensteckhölzern möglich sein wird. Es entstehen keine neuen baulichen Barrieren.<br />

Urfahrwände<br />

Durch das Projekt werden rund 2,9 ha Fläche beansprucht, wovon ca. 1,2 ha Biotopflächen darstellen. Somit<br />

wird das Jagdrevier um etwa diese Summe verringert. Es werden keine jagdlichen Einrichtungen oder Wege<br />

beeinträchtigt.<br />

Durch das Projekt kommt es zum Verlust an diversen Grünstrukturen (Wald, Ufergehölz, Felswand, Gebüsch<br />

u.ä.). Die Veränderung der Lärmsituation ist gegeben, wird für die vorkommenden Wildarten durch den<br />

Gewöhnungseffekt jedoch als gering angenommen werden. Die Brückenseile sind beleuchtet, jedoch werden<br />

keine Lichtquellen aus oder in die Waldflächen reichen.<br />

Zu einer Veränderung von Bewegungslinien kommt es an den Hängen nicht, da die Unterquerung der Brücke<br />

möglich ist. Das Brückenbauwerk selbst ist aufgrund des freien Bereichs in der Mitte bereits eine optimierte<br />

Lösung und laut Experten (Landesregierung Oberösterreich) bereits als Barriere erkennbar (vgl. Fachbericht<br />

Tiere).<br />

Durch Setzen einer flächigen, sehr hoch wirksamen Ausgleichsmaßnahme im Projektsgebiet (Umwandlung<br />

einer Intensivwiese in eine Extensivwiese mit Gehölzgruppen; soll als Äsungsfläche dienen)<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 139 von 199


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

können die Projektswirkungen in der Betriebsphase (u.a. Veränderung von Bewegungslinien,<br />

Flächenbeanspruchung) auf geringe verbleibende Auswirkungen reduziert werden.<br />

Die Auswirkungen des Projektes auf die Jagdwirtschaft in der Betriebsphase sind daher als geringfügig<br />

einzustufen.<br />

9.2.5 Freizeit- und Erholungsnutzung<br />

9.2.5.1 Bauphase<br />

Bereich Westbrücke – ASt Bahnhof<br />

Im Untersuchungsgebiet der Westbrücke stellen neben den Gastronomiebetrieben und den Sportanlagen der<br />

Bergschlössl- und der Ziegeleipark die beiden wichtigsten Erholungseinrichtungen hinsichtlich der<br />

wohnungsnahen Freizeitgestaltung dar. Während die Sportanlagen keine direkte Beeinträchtigung durch das<br />

Bauvorhaben erfahren, müssen die Gastronomiebetriebe der Häuserzeile entlang der Waldeggstraße diesem<br />

weichen.<br />

Durch die Bauarbeiten werden der Ziegelei- und der Bergschlösslpark randlich beansprucht, wodurch deren<br />

Erholungsfunktionen eingeschränkt werden. Darüber hinaus kommt es durch die Baumaßnahmen zu einer<br />

Verlegung des Fuß- und Radwegenetzes.<br />

Eingriff Wirkung Lage im Raum<br />

Installieren von<br />

Baustelleneinrichtungen<br />

Bergmännische Arbeiten<br />

an der Kante des<br />

Bergschlößlparks<br />

Abriss einer Häuserzeile<br />

Bauarbeiten<br />

Verlust der<br />

Erholungsfunktion des<br />

Ziegeleiparks<br />

Einschränkung der<br />

Erholungsfunktion des<br />

Bergschlößlparks<br />

Verlust an Gastronomieeinrichtungen<br />

Unterbrechung/Verlegung<br />

des Fuß- und<br />

Radwegenetzes<br />

Ziegeleistraße<br />

Ziegeleistraße<br />

Waldeggstraße<br />

Gesamtes Untersuchungsgebiet der<br />

Westbrücke<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 140 von 199


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Bereich Donauquerung<br />

Die zu erwartende Lärm- und Staubbelastung der Bau- und Verladearbeiten beeinträchtigt die<br />

Erholungsnutzung des Freinbergparks, des Tiergartens und der Schrebergärten nördlich der Donau sowie<br />

beider Donauufer. Besonders jene in Alturfahr, wo die Wasserschischule Kral liegt und die Donau für ihre<br />

Angebote der Freizeitnutzung eine wesentliche Rolle spielt.<br />

Eingriff Wirkung Lage im Raum<br />

Errichtung der vierten<br />

Donaubrücke<br />

Installation von<br />

Felsankern<br />

Lärmbelastung auf die<br />

umliegenden<br />

Gastronomiebetriebe<br />

Einschränkung der<br />

Wasserschischule<br />

Verlust von erholungswirksamen<br />

Freiflächen<br />

Beeinträchtigung der<br />

Erholungseignung<br />

Alturfahr / Donau<br />

Windflach / Freinberg<br />

Im gesamten Untersuchungsraum<br />

Während der Bauphase werden Maßnahmen zum Schutz von bestehenden, nicht unmittelbar in Anspruch<br />

genommenen Erholungseinrichtungen durchgeführt. Die verbleibenden Auswirkungen auf die<br />

Erholungseignung des Raumes beschränken sich in erster Linie auf die Lärm- und Staubemissionen. Die trotz<br />

der Maßnahmen verbleibenden Auswirkungen, wie die durch die Baustelleneinrichtungen bedingten<br />

Landschaftsbildveränderungen und die Verminderung des Erholungseinrichtungsangebotes und deren Qualität,<br />

werden als mittel eingestuft.<br />

Es ist daher für Freizeit- und Erholungsnutzungen von vertretbaren Auswirkungen in der Bauphase<br />

auszugehen.<br />

9.2.5.2 Betriebsphase<br />

Bereich Westbrücke – ASt Bahnhof<br />

Durch das geplante Vorhaben wird der untere Bereich des Ziegeleiparks in Anspruch genommen, das heißt der<br />

Erholungsraum verringert sich um diesen Anteil. Darüber hinaus würde ohne Maßnahmen nach Abschluss der<br />

Bauarbeiten die Erholungsnutzung des verbleibenden Teiles des Ziegeleiparks nur mehr unzureichend und<br />

nachhaltig geschädigt gegeben sein. Auch die Qualität des Bergschlösslparks würde für den<br />

Erholungssuchenden eingeschränkt vorliegen.<br />

Die Lücken des Fuß- und Radwegenetzes würden ohne Maßnahmen keine direkte Verbindung der<br />

Siedlungsgebiete von Hummelhof und Niedernhart in das Stadtzentrum mehr ermöglichen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 141 von 199


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Es wird daher eine Vielzahl an Gestaltungs- und Bepflanzungsmaßnahmen zur Einbindung der Bauwerke in die<br />

Landschaft sowie zur Abschirmung zu sensiblen Bereichen gesetzt. Wichtige Rad- und Fußwegeverbindungen<br />

werden wieder hergestellt und zum Teil in ihrem Bestand verbessert (Donauradweg, Radweg auf<br />

Waldeggstraße).<br />

Bereich Donauquerung<br />

Während der Betriebsphase kann das Brückenbauwerk eine weitere Attraktion der Stadt Linz darstellen. So<br />

könnten geeignete Punkte mit guter Einsehbarkeit der gesamten Brücke ein gern angenommenes Ausflugsziel<br />

an beiden Ufern werden. Das Ausmaß der Mähwiese oberhalb der Urfahrwänd (entlang der Hankante)<br />

verringert sich als Erholungsfläche um jenen Anteil, der durch das Abspannbauwerk in Anspruch genommen<br />

wird.<br />

Die Maßnahmen ermöglichen eine weitgehende Kompensation der negativen Wirkungen des Projektes.<br />

Einerseits erfolgt die Kompensation dadurch, dass Baumaßnahmen mit nachhaltiger Wirkung durch Gestaltung<br />

und Begrünung eingebunden werden. Andererseits werden durch die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen<br />

neue Erholungsflächen geschaffen oder vorhandene aufgewertet („Windflach“, Bereich St. Margarethen). Durch<br />

die Wiederherstellung der Erholungseinrichtungen (Ziegelei- und Bergschlösslpark) sowie des Fuß- und<br />

Radwegenetzes, kann für die Betriebsphase ein, dem ursprünglichen Potential entsprechender Zustand, in<br />

manchen Bereichen sogar eine verbesserte Situation, erzielt werden. Die Wirksamkeit des gesamten<br />

Maßnahmenpakets wird insgesamt als hoch eingestuft wodurch sich eine mittlere verbleibende Auswirkung<br />

ergibt.<br />

Es ist daher von vertretbaren Auswirkungen in der Betriebsphase auszugehen.<br />

9.3 SCHUTZGUT TIERE, PFLANZEN, LEBENSRÄUME<br />

9.3.1 Tiere und ihre Lebensräume<br />

9.3.1.1 Bauphase<br />

Vögel<br />

Während der Bauphase kommt es einerseits zum teilweisen Verlust bzw. zur Beeinträchtigung von<br />

Lebensraum:<br />

� Randbereich Bergschlösslpark<br />

� Teilweise Parkstrukturen Ziegeleipark<br />

� Uferbegleitende Böschungsstruktur (entlang Donau)<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 142 von 199


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

� Laubwald und strukturierter Unterwuchs (Turmleiten)<br />

� Verlust von Fels- und Trockenstandorten, Baufeld Windflach<br />

Zudem können Lärm und Licht während der Bauphase zu zeitweiliger Minderung der Habitatqualität führen.<br />

Amphibien<br />

Es ist mit keinen relevanten bauphasenspezifischen Wirkungen zu rechnen da bis auf ein Biotop alle kartierten<br />

Laichhabitate außerhalb des Untersuchungsraumes liegen. Da es sich im Bereich der Urfahrwänd bereits um<br />

isolierte Populationen (Smaragdeidechse, Mauereidechse) handelt, ist eine zusätzliche Beeinträchtigung dieser<br />

Arten nicht auszuschließen.<br />

Reptilien<br />

Lärm, Staub und Erschütterungen während der Bauphase können zu einer zeitweiligen Minderung der<br />

Habitatqualität führen. Durch die Zerstörung regional seltene Habitate (trockene, sonnenexponierte<br />

Felslebensräume im Donautal bei Linz) und die starken Erschütterungen durch die Sprengarbeiten werden<br />

Auswirkungen auf die Reptilien in der Bauphase erwartet. Da es sich bei den Lebensräumen entlang der<br />

Urfahrwänd bereits um isolierte Populationen (Smaragdeidechse, Mauereidechse) handelt ist das Abwandern<br />

dieser Art nicht ausgeschlossen.<br />

Landschnecken<br />

Während der Bauphase sind besonders die temporären Lebensraumverluste im Bereich Turmleiten zu<br />

erwähnen. Durch die Rodungsarbeiten bzw. Einzelstammentnahmen kommt es zu Veränderungen des<br />

Mikroklimas und zur Zerstörung kleinräumiger Schneckenhabitate.<br />

Tagfalter, Heuschrecken und Käfer<br />

Es ist mit keinen relevanten bauphasenspezifischen Wirkungen zu rechnen.<br />

Säugetiere (excl. Fledermäuse)<br />

In Bezug auf die Tiergruppe der Säugetiere (exkl. Fledermäuse) ist mit keinen Auswirkungen des Projektes auf<br />

wertvolle Lebensräume, Individuen oder Populationen in der Bauphase zu rechnen. Für den Maulwurf, der in<br />

der Roten Liste Österreichs mit NT angeführt ist können negative Projektsauswirkungen ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Fledermäuse<br />

Im Bereich der Ufergehölze (orographisch links der Donau) wird der Nahrungslebensraum (Jagdlebensraum)<br />

einer besonders artenreichen Fledermausfauna beeinträchtigt (Verlust von Laubwald und strukturreichem<br />

Unterwuchs, Verlust Uferstrukturen). Weitere Konflikte ergeben sich an mehreren Standorten durch den<br />

Einfluss der Baubeleuchtung, Gebäudeabrisse und Rodungen.<br />

Sonstige FFH- Arten (Anhang IV)<br />

In Bezug auf die Gruppe der sonstigen FFH- Arten (Anhang IV) ist mit keinen Auswirkungen des Projektes auf<br />

wertvolle Lebensräume, Individuen oder Populationen in der Bauphase zu rechnen. Alle potenziell möglichen<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 143 von 199


A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Arten aus den Ordnungen der Mammalia (hier Fledermäuse), Reptilia, Amphibia und Insecta wurden bereits<br />

angesprochen.<br />

Die verbleibenden Auswirkungen während der Bauphase können durch das Setzen wirksamer Maßnahmen<br />

(u.a. Minimierung Flächen- und Gehölzverlust, Schutz wertvoller Bereiche, Rekultivierung temporär genutzter<br />

Flächen) auf ein mittleres bis geringes Maß gesenkt werden.<br />

Die Auswirkungen des Projektes während der Bauphase auf Tiere und ihre Lebensräume sind damit<br />

vertretbar.<br />

9.3.1.2 Betriebsphase<br />

Vögel<br />

Für Vögel sind direkte und indirekte Verluste besiedelter oder potenzieller Lebensräume durch Verbauung<br />

sowie Zerschneidungseffekte relevant.<br />

� randlicher Verluste Bergschlösslpark<br />

� Verlust von innerstädtischen Grün (Parkstrukturen, Alleebäume, etc.)<br />

� Donauquerung (Migrationsachse), Verlust Ufergehölze<br />

� Verlust von Fels-, und Trockenstandorten<br />

Besonders schwerwiegend sind die direkten Verluste von alten Laubbaumbeständen. Zudem kann die Lage der<br />

Straße zur Einschränkung der Migrationsachse entlang der Donau führen.<br />

Amphibien<br />

Es ist mit keinen betriebsphasenspezifischen Wirkungen zu rechnen da bis auf ein Biotop alle kartierten<br />

Laichhabitate außerhalb des Untersuchungsraumes liegen. Die Einzelfunde sind auf Laichhabitate in der<br />

näheren Umgebung zurückzuführen, die nicht vom Bauprojekt betroffen sind. Ein Einfluss der geplanten A <strong>26</strong><br />

auf Landlebensräume ist nicht zu erwarten.<br />

Reptilien<br />

Durch Verluste von seltenen felsigen Trockenstandorten durch u. a. Tunnelsprengarbeiten und die Errichtung<br />

von Steinschlagsicherungen ist ein deutlicher Rückgang des lokalen Bestandes nicht auszuschließen.<br />

Landschnecken<br />

Dauerhafte, großflächige Verluste von seltener felsigen Trockenstandorten durch u. a. Tunnelsprengarbeiten<br />

und die Errichtung der Steinschlagsicherungen sowie der punktuell kleinräumige Verlust von Felsstrukturen<br />

stellen die Auswirkungen des Projektes auf Landschnecken dar.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Tagfalter<br />

Entlang der Urfahrwänd und Turmleiten kommt es zu punktuellen Eingriffen. Viele Tagfalter-Lebensräume sind<br />

sehr kleinflächig (Mikrohabitate) und vom Bestandesklima abhängig. Bauliche Zerschneidungen und punktuelle<br />

Eingriffe können zur Verkleinerung und Isolation von Lebensräumen führen und folglich zu Veränderungen der<br />

ursprünglichen Lebensgemeinschaft.<br />

Heuschrecken<br />

Die Trasse verläuft über weite Strecken abseits wertvoller Heuschreckenlebensräume, nur im Bereich der<br />

Tunnelportale an den Urfahrwänd kommt es zu einem Konflikt ähnlich dem der Tagfalter.<br />

Käfer<br />

In Bezug auf die Tiergruppe der Käfer ist mit keinen Auswirkungen des Projektes auf wertvolle Lebensräume,<br />

Individuen oder Populationen in der Betriebsphase zu rechnen.<br />

Säugetiere (excl. Fledermäuse)<br />

In Bezug auf die Tiergruppe der Säugetiere (excl. Fledermäuse) ist mit keinen Auswirkungen des Projektes auf<br />

wertvolle Lebensräume, Individuen oder Populationen in der Betriebsphase zu rechnen.<br />

Fledermäuse<br />

Mit dem Verlust von Waldbeständen, Wiesenflächen, Hecken, Ufergehölzen und Einzelbäumen geht der Verlust<br />

ihrer Funktion als potenzielle Jagdhabitate, Quartiere oder Leitstrukturen für Fledermäuse einher. Die<br />

Flächenverluste entstehen durch die Trasse und den Verlust von Laub- und Mischwaldbeständen (Parks,<br />

Turmleiten). Das Kollisionsrisiko ist vor allem dort gegeben, wo Fledermäuse die Trasse auf traditionellen<br />

Flugrouten in größerer Zahl queren. Dies betrifft speziell den Bereich der Donauquerung, wo das<br />

Brückenbauwerk ein bisher nicht existierendes Hindernis darstellt.<br />

Sonstige FFH- Arten (Anhang IV)<br />

In Bezug auf die Gruppe der sonstigen FFH- Arten (Anhang IV) ist mit keinen Auswirkungen des Projektes auf<br />

wertvolle Lebensräume, Individuen oder Populationen in der Betriebsphase zu rechnen. Alle potenziell<br />

möglichen Arten aus den Ordnungen der Mammalia (hier Fledermäuse), Reptilia, Amphibia und Insecta<br />

wurden bereits angesprochen.<br />

Der Lebensraumverlust für Reptilien (Trocken- und Felsstandort Urfahrwänd) wird durch entsprechende<br />

Neuerrichtungen von Mauer- und Smaragdeidechsen- Lebensräumen (z. B. strukturreiche Waldsäume,<br />

Hecken, Trocken- und Felsstandorte) im gleichen Ausmaß ausgeglichen. Die Anlage dieser extensiven Wiese<br />

mit Strauchkomplexen ist auch ein wesentlicher Ausgleich für den Flächenverlust der Vögel im<br />

Untersuchungsraum. Der Verlust von Jagdhabitaten von Fledermäusen im Wald wird durch<br />

Gehölzbepflanzungen wird standortheimischen Laub- und Mischwaldbeständen ausgeglichen.<br />

Durch die gesetzten Maßnahmen, können die verbleibenden Auswirkungen des Projektes auf geringe- mittlere<br />

reduziert werden.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Die Auswirkungen des Projektes während der Betriebsphase auf Tiere und ihre Lebensräume sind damit<br />

vertretbar.<br />

9.3.2 Pflanzen und ihre Lebensräume<br />

9.3.2.1 Bauphase<br />

Temporäre Flächenbeanspruchung durch Manipulationsflächen<br />

In der Bauphase werden größtenteils jene Flächen beansprucht, die auch Teil der Anlage- und Betriebsphase<br />

sind und in dieser Phase bewertet werden. Zusätzlich wird ein im Durchschnitt 5 m (max. ca. 30 m) breiter<br />

Puffer um die Flächen der Anlage- und Betriebsphase als Manipulationsfläche bzw. Baufeld angenommen.<br />

Abbildung 27: Temporärer Flächenverlust von hoch und sehr hochwertigen Lebensräumen während der Bauphase<br />

Temporärer Zerschneidungs- und Barriereeffekt<br />

Dieser ergibt sich ebenfalls durch die während der Bauphase beanspruchte Flächen.<br />

Luftschadstoffe<br />

Bei NOx kann es im unmittelbaren Baubereich und bei den Portalen von Tunnel und Unterflurabschnitten zu<br />

Grenzwertüberschreitungen kommen. Diese sind großteils lokal auf die Trasse und einen Nahbereich von ca.<br />

50 m begrenzt. Allerdings sind am nördlichen Donauufer größere Belastungsbereiche zu erwarten. Bei<br />

Feinstaub sind kleinräumige Grenzwertüberschreitungen im Bereich der Tunnelportale zu erwarten, die<br />

Staubdeposition wird großteils zwischen 30 und 35 µg/m³ berechnet, punktuell auch höher. Großflächige<br />

wesentliche Auswirkungen gibt es somit nicht. Die moosreichen naturnahen Wälder im Bereich der<br />

Tunnelportale bzw. Abspannbauwerke eignen sich für die Analyse der Schadstoffbelastung.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Am südlichen Donauufer werden eventuelle zusätzlichen Schadstoffbelastungen durch die mikroklimatischen<br />

Faktoren in Gewässernähe überlagert. Aufgrund ungünstiger Luftströmungen kommen aktuell wenige<br />

Moosarten im bebauten Gebiet am Nordufer der Donau vor. Im Bereich der Urfahrwänd sind bedingt durch das<br />

Mikroklima kaum Folgen aufgrund von Schadstoffbelastungen auf die Moosflora zu erwarten. Im Bereich<br />

Westbrücke bis Ast Bahnhof sind aufgrund der ohnehin starken Belastung, keine zusätzlichen<br />

Verschlechterungen zu erwarten.<br />

Einer Gesamtkonfliktfläche von 3,99 ha steht eine Gesamtmaßnahmenfläche von 6,57 ha gegenüber. Davon<br />

handelt es sich allerdings bei 1,39 ha um Schutzmaßnahmen zur Schonung von wertvollen Beständen. Damit<br />

werden die Flächenverluste und Beeinträchtigungen ausgeglichen bzw. minimiert.<br />

Die verbleibenden Auswirkungen können damit größtenteils auf geringe bis mittel Resterheblichkeiten reduziert<br />

werden, im Bereich Urfahrwänd verbleiben kleinflächig hohe Auswirkungen.<br />

Die Projektswirkungen auf Pflanzen und deren Lebensräume in der Bauphase sind somit vertretbar.<br />

9.3.2.2 Betriebsphase<br />

Permanente Flächenbeanspruchung<br />

Durch den Bau der Trasse und ihrer Nebenanlagen entstehen dauerhafte Flächenverluste von<br />

naturschutzfachlich wertvollen Biotopen der Offen- und Waldlandschaft. Es können entweder Teil- oder<br />

Gesamtflächen verloren gehen.<br />

Abbildung 28: Permanenter Flächenverlust von hoch und sehr hochwertigen Lebensräumen während der Betriebsphase<br />

Permanenter Zerschneidungs- und Barriereeffekt<br />

Die Zerschneidung naturschutzfachlich hoch bis sehr hochwertigen Naturräumen ist im Untersuchungsraum im<br />

Falle der beiden Hangbereiche des Donaudurchbruchstales nur sehr kleinflächig gegeben.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Infolge der Straßenführung durch Tunnel und Brücken sind die Flächenverluste im Wesentlichen punktuell<br />

wirkende Eingriffe.<br />

Abwässer / Luftschadstoffe<br />

Die Fahrbahnwässer werden gefasst und gesammelt über das Linzer Kanalnetz abgeführt. Somit sind keine<br />

Belastungen durch Chloride zu erwarten.<br />

Da gemäß RVS 04.02.12 die Betrachtung des Jahres mit der höchsten Emission erforderlich ist, werden für die<br />

Beurteilung der Auswirkungen durch Luftschadstoffe das Prognosejahr 2015 (höchste NOX-Emissionen), das<br />

Prognosejahr 2018 und das Prognosejahr 2025 (höchste PM10-Emissionen) untersucht.<br />

Die Überschreitungen von Stickstoffdioxid (NO2) liegen vorwiegend über der Straße. Pflanzenstandorte werden<br />

nur sehr randlich zwischen Westbrücke und Bindermichel beeinträchtigt.<br />

Der Grenzwert von Stickstoffoxiden (NOX) Jahresmittelwert (30 µg/m³) wird im Abstand von einigen hundert<br />

Metern beiderseits der Autobahn sowie im Bereich der Tunnelportale und Brücken überschritten. Mit<br />

zunehmender Entfernung zur Straße sinken die Konzentrationen allerdings rasch. Im Planfall 2025 fällt vor<br />

allem auf, dass sich die prognostizierten Emissionen im Linzer Stadtgebiet deutlich reduzieren. Hier kommt es<br />

auf einigen Streckenabschnitten fast zu einer Halbierung. Vor allem die Innenstadt wird deutlich entlastet. Die<br />

Gründe liegen in der bis 2025 deutlich vorangeschrittenen Flottenerneuerung und den damit verbundenen<br />

Reduktionen beim Schadstoffausstoß, deren Auswirkungen höher ausfallen als jene der Verkehrszunahme im<br />

gleichen Zeitraum. Im Bereich von Pflanzenstandorten kommt es in Planfall 2015 zu randlichen<br />

Zusatzbelastungen und im Planfall 2025 zu Verbesserungen im Vergleich zum Ist-Zustand. Da die vorhandenen<br />

Pflanzenarten bereits auch die hohe NOX Belastung angepasst sind, sind durch die im Planfall 2015<br />

prognostizierten Zusatzbelastungen nur geringe Auswirkungen zu erwarten.<br />

Hinsichtlich Feinstaub (PM10) ist das Prognosejahr 2025 als Worst-Case zu betrachten, da die PM10-Emissionen<br />

auf Grund des hohen Anteils von Emissionen aus der Aufwirbelung eine starke Abhängigkeit von der<br />

Fahrleistung aufweisen, welche 2025 naturgemäß am höchsten ist. Erhöhte Feinstaubkonzentrationen<br />

beschränken sich stark auf verkehrsreiche Straßen, in einer Entfernung von 50 m von der Fahrbahn sind die<br />

Konzentrationen bereits deutlich geringer. Pflanzenstandorte sind nur kleinräumig im Bereich der Urfahrwänd<br />

betroffen.<br />

Die Emissionen von Schwefeldioxid betragen etwa 2 % der Feinstaubemissionen. Damit ergibt sich<br />

immissionsseitig eine Zusatzbelastung für den maximalen Tagesmittelwert von Schwefeldioxid von 0,3 bis 1<br />

µg/m³. Da sowohl der Jahresmittelwert (20 µg/m³) als auch der Tagesmittelwert (50 µg/m³) derzeit nicht erreicht<br />

wird, wird durch die berechnete Zusatzbelastung keine Erreichung des Grenzwertes prognostiziert.<br />

Die moosreichen naturnahen Wälder im Bereich der Tunnelportale bzw. Abspannbauwerke eignen sich für die<br />

Analyse der Schadstoffbelastung. Am südlichen Donauufer werden eventuelle zusätzlichen<br />

Schadstoffbelastungen durch die mikroklimatischen Faktoren in Gewässernähe überlagert. Aufgrund<br />

ungünstiger Luftströmungen kommen aktuell wenige Moosarten im bebauten Gebiet am Nordufer der Donau<br />

vor.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Im Bereich der Urfahrwänd sind bedingt durch das Mikroklima kaum Folgen aufgrund von<br />

Schadstoffbelastungen auf die Moosflora zu erwarten. Im Bereich Westbrücke bis Ast Bahnhof sind aufgrund<br />

der ohnehin starken Belastung, keine zusätzlichen Verschlechterungen zu erwarten. Die Bleideposition wird im<br />

Prognosejahr 2025, trotz erhöhtem Verkehrsaufkommen, deutlich unter dem Grenzwert liegen.<br />

Veränderung des Wasserhaushaltes<br />

Für die im Projektsgebiet vorkommenden wertgebenden Biotoptypen und Pflanzenarten sind keine bis<br />

geringfügige Auswirkungen zu erwarten.<br />

Ein Großteil der Konflikte kann durch geeignete Maßnahmen (u.a Rekultivierungen, Bestandsverbesserungen,<br />

Maßnahme Windflach) ausgeglichen werden, die verbleibenden Auswirkungen sind als gering bzw. mittel<br />

einzustufen. Punktuell bleiben hohe Auswirkungen (Urfahrwänd, Turmleiten) erhalten.<br />

Die Projektswirkungen auf Pflanzen und deren Lebensräume in der Betriebsphase sind somit vertretbar.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

9.4 SCHUTZGUT WASSER UND UNTERGRUND<br />

9.4.1 Oberflächenwasser<br />

9.4.1.1 Bauphase<br />

Quantitative Auswirkungen<br />

Für die Herstellung der Donaubrücke ist es notwendig, einzelne Stahlbausegmente mittels Motorschiff und<br />

Montageponton zum Einbauort zu transportieren und bis zur Befestigung an den Seilen in Position zu halten.<br />

Die Beeinträchtigung des Abflusses durch diese schwimmende Plattform ist gleichzusetzen mit der<br />

Beeinträchtigung durch ein verheftetes Schiff, und kann daher als unerheblich betrachtet werden.<br />

Es ist vorgesehen, die für den Tunnelbau und Straßenbau erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen nördlich<br />

und südlich hangseitig der begleitenden Landesstraßen zu situieren. Die Zufahrt erfolgt jeweils über die<br />

Landesstraßen.<br />

Aufgrund der Lage der Baustelleneinrichtungsflächen (großteils Höhenlage über Wasserstand HQ100) und der<br />

Tatsache, dass die Flächen bei Hochwasser geräumt werden, kann die Beeinflussung des<br />

Hochwasserabflusses als gering bewertet werden. Eine gänzliche Unversehrtheit des Hochwasserabflusses<br />

kann jedoch aufgrund von Baumaterialien und diversen Geräten (vor allem Herstellung Radweg) nicht<br />

ausgeschlossen werden. Im Mittelwasserabflussfall werden die Abflussverhältnisse nicht beeinträchtigt.<br />

Etwaige quantitative Beeinträchtigungen des Vorfluters (Donau) sind bei der Einleitung von zu großen<br />

Wassermengen bezogen auf die natürliche Abflussmengen im Gerinne möglich (Überflutungen, Zerstörung der<br />

Uferbereich, etc.). Im Zuge von Wasserableitungsmaßnahmen aus dem Tunnel (anstehende Bergwässer,<br />

Sickerwässer, etc.) sind aufgrund der gepumpten Wassermengen (rd. 80 l/s), jedoch nur sehr geringe<br />

quantitative Auswirkungen zu erwarten.<br />

Qualitative Auswirkungen<br />

Während der Bauphase sind die Auswirkungen auf die Morphologie des Gewässers als stärker einzustufen. Die<br />

teilweisen Rodungen am Ufer der Donau zur Herstellung des Radweges verursachen temporär einen Verlust an<br />

ökologisch funktionsfähiger Uferlänge. Weiters wird aufgrund der Errichtung der Steinschlichtung die<br />

Uferstruktur verändert. Durch die Arbeiten am Gewässerrand kommt es zu wiederholten Verunreinigungen,<br />

insbesondere mit feinen Schwebstoffen. Für den Materialtransport wird im Bereich des Portals der Rampe<br />

Donau Süd 1 eine Schiffsanlegestelle errichtet. Durch die Verladung des Ausbruchsmaterials kommt es zu<br />

einer kurzzeitigen Verunreinigung (Staub und Trübstoffe) des Gewässers, die jedoch aufgrund der großen<br />

Wassermenge die Qualität der Donau nur geringfügig verschlechtert. Ähnliches gilt für den Baustellenverkehr<br />

über die Donaubrücke, der durch Reifenabrieb, Öl und Staub zu einer kurzfristigen Verunreinigung des<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Vorfluters führen kann. Weiters ist mit Verschmutzung durch die Einleitung verunreinigter Berg- und<br />

Baustellenwässer aus den Tunnelbaulosen in Ufernähe zu rechnen.<br />

Durch die Errichtung von einer Gewässerschutzanlage im Bereich der Baustelleneinrichtung kann eine<br />

Reduktion der beschriebenen Beeinflussung sowohl in quantitativer wie auch in qualitativer Hinsicht erreicht<br />

werden. Die Räumung der Baustelleneinrichtungsflächen verhindert mögliche Auswirkungen auf den<br />

Hochwasserabfluss.<br />

Durch das Setzten der erwähnten Maßnahmen ist für Oberflächenwasser von geringen verbleibenden<br />

Auswirkungen auszugehen.<br />

Die Auswirkungen des Projektes auf Oberflächenwasser in der Bauphase sind daher als geringfügig<br />

einzustufen.<br />

9.4.1.2 Betriebsphase<br />

Quantitative Auswirkungen<br />

Die Querung der Donau und des zugehörigen Hochwasserabflussbereiches erfolgt über ein Brückenbauwerk.<br />

Diese Maßnahme wurde bereits im Einreichprojekt berücksichtigt. Der Hochwasserabfluss wird zufolge der<br />

Bauweise der Brücke (keine Strompfeiler, Widerlager außerhalb des Hochwasserabflussbereiches) nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

Die lichte Schifffahrtshöhe von 8,0 m ist bei einem Wasserstand des HSW96 gewährleistet. Die nutzbare Breite<br />

und Höhe für die Schifffahrt bleibt damit durch das Brückenbauwerk unberührt.<br />

Die im Bereich der Donaubrücke anfallenden Oberflächenwässer werden über Einlaufgitter gesammelt und auf<br />

jeder Richtungsfahrbahn mittels eines Längskanals im Hohlkasten Richtung Widerlager abgeleitet. Im<br />

Widerlagerbereich werden die Längskanäle zusammengeführt und direkt in die Donau abgeleitet. Eine<br />

quantitative Beeinflussung ist durch die Ableitung in den Vorfluter nicht zu erwarten. Die im Falle eines<br />

Starkregenereignisses anfallende Wassermenge (rd. 111 l/s) ist bezogen auf den Abfluss der Donau<br />

vernachlässigbar gering.<br />

Durch die Errichtung des Radweges und Anschüttung von Buhnen ergibt sich, bezogen auf den Wasserstand<br />

des HW100 im Summationsfall ein Querschnittsverlust von rd. 1,5 %. Dieser Querschnittsverlust bezieht sich<br />

auf den Querschnitt durch die Buhne. Vor bzw. Nach der Buhne beträgt der Querschnittsverlust 0,15 % (bei<br />

HW100). Der Querschnittsverlust ist auf die Länge der Buhne (rd. 15m) beschränkt. Bei anderen flussbaulichen<br />

Projekten entlang der Donau, die die Anordnung von Stummelbuhnen vorgesehen haben, hat sich gezeigt,<br />

dass die punktuelle Errichtung solcher Bauwerke nur geringfügige hydraulische Auswirkungen mit sich bringt.<br />

Die auftretenden Rück- und Aufstaueffekte sind mit denen eines Brückenpfeilers zu vergleichen. Es kann daher<br />

davon ausgegangen werden, dass aufgrund der punktuellen Anordnung und der geringen baulichen Dimension<br />

dieser Maßnahme, die Gesamtsituation des Hochwasserabflusses im Projektsgebiet nur vernachlässigbar<br />

gering beeinflusst wird.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Im Bereich der Donau ist aufgrund der Errichtung der Donaubrücke eine nur sehr geringe Beeinträchtigung des<br />

Abflussgeschehens zu erwarten.<br />

Qualitative Auswirkungen<br />

Aufgrund der Bauweise der Donaubrücke (echte Hängebrücke) und des Abstandes der Widerlager zu den<br />

Uferbereichen kann die negative Einwirkung auf das Gewässer als gering eingestuft werden.<br />

Die Neuanlegung des Radweges bzw. die Verbreiterung des begleitenden Uferweges bewirkt geringe<br />

Veränderungen der Uferlinie und der Struktur im Uferbereich. Eine Reduktion der Uferlängen ist jedoch nicht<br />

gegeben.<br />

Die Oberflächenwässer der Donaubrücke werden im Niederschlagsfall ebenfalls über Einlaufgitter gesammelt,<br />

mittels eines Längskanals im Hohlkasten Richtung Widerlager abgeleitet, in einen Verteilerschacht mit<br />

automatischer Schadstoffdetektion eingeleitet und von dort mittels Ableitungskanal direkt in die Donau<br />

ausgeleitet. Bei einem Unfall etc. werden die verunreinigten Wässer über den Verteilerschacht in die<br />

Gewässerschutzanlagen des Tunnels abgeleitet und dort gereinigt bzw. entsorgt. Es kann ebenfalls davon<br />

ausgegangen werden, dass die qualitative Beeinflussung des Vorfluters Donau gering ist.<br />

Die Wasserqualität erfährt durch die Einleitung von verunreinigten Straßenwässern tendenziell eine<br />

Verschlechterung. Im gesamten Donaubereich fällt im einjährlichen Niederschlagsfall eine Wassermenge von<br />

rd. 177,1 l/s; dies bedeutet nur eine geringe Beeinträchtigung der Wasserqualität.<br />

Durch die Einleitung der Störfallwässer in die Gewässerschutzanlage der Tunnel kann im Bedarfsfall eine<br />

Reduktion der qualitativen Beeinflussung erreicht werden.<br />

Die Auswirkungen des Projektes auf Oberflächenwasser in der Betriebsphase sind daher als geringfügig<br />

einzustufen.<br />

9.4.2 Gewässerökologie und Fischerei<br />

9.4.2.1 Bauphase<br />

Durch die Schaffung des Radwegs entlang der Donau werden die Uferzonen vom unteren Mittelwasserbereich<br />

bis in den Hochwasserbereich während der Bauphase beeinträchtigt. Für die Errichtung der Stützmauer ist das<br />

teilweise Entfernen des Ufergehölzsaums zwischen neuem Radweg und Donau erforderlich. Durch die<br />

Stützmauer wird der Bereich mit flacherer Uferneigung stark reduziert. Begehbarkeit und Erreichbarkeit der<br />

Uferzonen für Fischer sind stark eingeschränkt Weiters wird die Pioniervegetation im aquatisch terrestrischen<br />

Übergangsbereich (v. a. Quellmoose und terrestrische Pionierpflanzen) bis zu derer natürlicher Regeneration<br />

zerstört. Für Fische ergibt sich eine temporäre Verschlechterung der Einstandsmöglichkeiten vom<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Mittelwasserbereich bis zum Hochwasserbereich. Durch Entstehen von Trübungen kann die Gewässerzönose<br />

lokal beeinträchtigt werden.<br />

Durch die Schaffung des Radwegs entlang der Donau werden die Uferzonen vom erhöhten Mittelwasserbereich<br />

bis in den Hochwasserbereich beeinträchtigt. Für die Errichtung der Stützmauer ist das teilweise Entfernen des<br />

Ufergehölzsaums zwischen neuem Radweg und Donau erforderlich. Durch die Stützmauer wird der Bereich mit<br />

flacherer Uferneigung reduziert. Begehbarkeit und Erreichbarkeit der Uferzonen sind temporär eingeschränkt<br />

Für Fische ergibt sich eine Verschlechterung der Einstandsmöglichkeiten vom erhöhten Mittelwasserbereich bis<br />

zum Hochwasserbereich. Durch Entstehen von Trübungen kann die Gewässerzönose lokal temporär<br />

beeinträchtigt werden.<br />

Weiters kommt es durch die Errichtung einer Schiffsanlegestelle im Bereich des Portals der Rampe Donau Süd<br />

1 zu einer temporären und lokalen Beeinträchtigung der Uferzone der Donau. Temporäre Beeinflussung der<br />

Wassergüte der Donau im Zuge der Bauarbeiten durch Ableitung von Berg- und Baustellenwässern in den<br />

Vorfluter und temporäre Beeinträchtigungen durch Eintrag von Staub, Öl oder diverse Baustoffe. Für den<br />

Materialtransport wird im Bereich des Portals der Rampe Donau Süd 1 eine Schiffsanlegestelle errichtet. Durch<br />

die Verladung des Ausbruchsmaterials kommt es zu einer kurzzeitigen Verunreinigung (Staub und Trübstoffe)<br />

des Gewässers, die jedoch aufgrund der großen Wassermenge die Qualität der Donau nur geringfügig<br />

verschlechtert. Ähnliches gilt für den Baustellenverkehr über die Donaubrücke, der durch Reifenabrieb, Öl und<br />

Staub zu einer kurzfristigen Verunreinigung des Vorfluters führt.<br />

Für den Materialtransport wird im Bereich des Portals der Rampe Donau Süd 1 eine Schiffsanlegestelle<br />

errichtet. Durch den wiederholten An- und Abtransport der leeren bzw. gefüllten Schuten kommt es zu<br />

zusätzlichen Belastungen der Uferzonen mit schifffahrtsbedingtem Wellenschlag, die im Verhältnis zum<br />

regulären Schiffverkehr auf der Wasserstraße Donau allerdings von sehr geringer Frequenz und Intensität sind.<br />

Im Zuge der fischökologischen Erhebungen hat sich gezeigt, dass die betroffenen Uferzonen aufgrund ihrer<br />

geringen morphologischen Qualität nur sehr eingeschränkt durch Jungfische besiedelt werden.<br />

Die Ausübung der Fischerei wird durch Staub, Lärm und Erschütterungen im Bereich der Verladestelle qualitativ<br />

eingeschränkt. Aufgrund der lokalen und zeitlich beschränkten Auswirkungen ist von diesen Störungen nur eine<br />

geringe Eingriffsintensität abzuleiten. Während der Bauphase ist die Begehbarkeit der Uferzonen lokal<br />

eingeschränkt. Dies betrifft insbesondere die Uferzonen im Bereich des zu errichtenden Radwegs. Über die<br />

unmittelbare Baustelle hinaus wird die Fischerei durch Trübungen, Lärm, Erschütterungen und<br />

Baustelleneinrichtungen qualitativ eingeschränkt. Dies betrifft insbesondere die Erholungsfunktion der Fischerei.<br />

Durch die Strukturierung des rechten und linken Donauufers, sowie die projektierten Gewässerschutzanlagen<br />

können die verbleibenden Auswirkungen auf die Gewässerökologie während der Bauphase auf „gering“<br />

reduziert werden.<br />

Die Auswirkungen des Projektes auf die Gewässerökologie in der Bauphase sind daher als geringfügig<br />

einzustufen.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Es verbleiben mittlere Auswirkungen auf die Fischerei, weil es in der Bauphase zu Einschränkungen und<br />

qualitativen Verschlechterungen der Ausübung der Fischerei kommt, die nicht wirksam ausgeglichen werden<br />

können.<br />

Die Auswirkungen des Projektes auf die Fischerei während der Bauphase sind daher als vertretbar<br />

einzustufen.<br />

9.4.2.2 Betriebsphase<br />

Durch den verlegten Radweg entlang der Donau werden die Uferzonen vom unteren Mittelwasserbereich bis in<br />

den Hochwasserbereich beeinflusst. Im Bereich zwischen Radweg und Donau ist nur ein schmaler<br />

Ufergehölzsaums zu erwarten. Durch die Stützmauer wird der Bereich mit flacherer Uferneigung stark reduziert.<br />

Begehbarkeit und Erreichbarkeit der Uferzonen sind stark eingeschränkt Für Fische ergibt sich eine<br />

Verschlechterung der Einstandsmöglichkeiten vom Mittelwasserbereich bis zum Hochwasserbereich.<br />

In jenen Bereichen, in denen sich das Projektsgebiet in Nahelage zur Donau befindet (B 127 Rohrbacher<br />

Straße und B 129 Eferdinger Straße) werden die anfallenden Wässer über Mulden bzw. Einlaufgitter gesammelt<br />

und in regelmäßigen Abständen mittels Querungen analog dem Bestand direkt in die Donau ausgeleitet.<br />

Dadurch erfährt die Wasserqualität durch die Einleitung von zusätzlichen, verunreinigten Straßenwässern<br />

tendenziell eine geringfügige Verschlechterung. Dabei ist einzuschränken, dass bereits im Ist-Zustand Direkt-<br />

Einleitungen von Straßenwässern von der B 127 Rohrbacher Straße und B 129 Eferdinger Straße in die Donau<br />

erfolgen. In den Tunnelbereichen fallen zwei Arten von Wässern an. Einerseits die sauberen nicht belasteten<br />

Bergwässer, die direkt der Vorflut zugeführt werden können, und andererseits die verunreinigten bzw.<br />

belasteten Wässer aus der Schlitzrinne, die vor allem aus Wasch-, Störfall- und Schleppwässer bestehen, und<br />

vor der Ausleitung in die Vorflut einer Reinigung zugeführt werden müssen. Im gegenständlichen Fall besteht<br />

die Möglichkeit, die Schlitzrinnenwässer (Waschwässer) aus den Tunnelbereichen in die städtische<br />

Kanalisation abzuleiten. Aufgrund von Festlegungen mit dem Betreiber der Kanalisation dürfen die<br />

einzuleitenden Waschwässer jedoch die Grenzwerte der Abwasseremissionsverordnung nicht überschreiten. Im<br />

Bedarfsfall werden die Waschwässer daher in einer Gewässerschutzanlage mit Flockung gereinigt und<br />

anschließend in den Kanal eingeleitet. Die anfallenden Störfallwässer müssen in jedem Fall retendiert und einer<br />

gesonderten Entsorgung zugeführt werden. Die hierfür vorgesehenen Gewässerschutzanlagen liegen im<br />

Bereich der ASt Bahnhof, ASt Donau Süd und ASt Donau Nord.<br />

Die Oberflächenwässer der Donaubrücke werden im Niederschlagsfall gesammelt, in Richtung Widerlager<br />

abgeleitet, in einen Verteilerschacht mit automatischer Schadstoffdetektion eingeleitet und von dort mittels<br />

Ableitungskanal direkt in die Donau ausgeleitet. Im Störfallbetrieb (Unfall, etc.) werden die verunreinigten<br />

Wässer über den Verteilerschacht in die Gewässerschutzanlagen des Tunnels abgeleitet und dort gereinigt<br />

bzw. entsorgt.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Durch die Errichtung des Radwegs wird die für die Fischerei nutzbare Fläche reduziert. Für eine erfolgreiche<br />

bzw. interessante Fischerei- Ausübung ist auch ein uneingeschränktes Wechseln zwischen Angelplätzen bzw.<br />

ausreichend Raum um den eigentlichen Angelplatz herum von Bedeutung. Das Naturerlebnis wird durch die<br />

Mauer im Rücken bzw. eine Verschlechterung des Landschaftsbilds deutlich reduziert. Radfahrer, können den<br />

Fischereiausübenden ansprechen bzw. stören, was als Minderung des Erholungswertes einzuschätzen ist.<br />

Im Zuge des Eingriffs in die Uferzonen der Donau zur Herstellung des Radweges wird die Uferstruktur im<br />

Rahmen der eingeengten Verhältnisse wieder möglichst heterogen hergestellt. Gewonnene Wurzelstöcke<br />

werden wieder versetzt; die Maßnahme wird durch eine gewässerökologische Bauaufsicht optimiert. Der<br />

Verlust von Fischerplätzen im Bereich des Radweges entlang der Donau wird durch die Schaffung der<br />

Kurzbuhnen weitgehend ausgeglichen. Es entstehen Flächen auf denen die Fischerei gut ausgeübt werden<br />

kann. Durch die Schaffung einer Kiesbank werden wichtige Schlüsselhabitate geschaffen und die<br />

standorttypische Gewässerzönose gefördert.<br />

Die Auswirkungen des Projektes auf die Gewässerökologie in der Betriebsphase sind daher als geringfügig<br />

einzustufen; die Auswirkungen auf die Fischerei in der Betriebsphase sind vertretbar.<br />

9.4.3 Hydrogeologie, Grundwasser<br />

9.4.3.1 Bauphase<br />

Für die Beurteilung der Wirkung des geplanten Bauwerkes auf die hydrogeologischen Verhältnisse im<br />

Projektsgebiet und auch der Wirkung des Grundwassers auf das Bauwerk erfolgte die Darstellung des IST-<br />

Zustandes (geologisch-hydrogeologische Längenschnitten und Querprofilen). Eingangsdaten bildeten die im<br />

Rahmen der Erkundung und der wasserwirtschaftlichen Beweissicherung ermittelten Kennwerte und<br />

Messdaten.<br />

Die einzelnen geologischen Einheiten wurden hydrogeologisch charakterisiert, wonach ihr Verhalten unter dem<br />

Einfluss der Bauwerksherstellung abschätzbar ist.<br />

Während die Eingriffsintensität auf die hydrogeologischen Verhältnisse ob des prognostizierten Wasserstandes<br />

im Bereich Westbrücke und UFT Waldeggstrasse als verhältnismäßig gering eingestuft wird, ist in den<br />

Abschnitten ASt Bahnhof und Tunnel Freinberg infolge der Lage des Grundwasserspiegels bzw.<br />

Kluftwasserniveaus auf bzw. über Trassenniveau von einer erheblichen Wechselwirkung auszugehen. Für eine<br />

Darstellung derselben ist eine Prognose des vor allem im Bereich der Tunnelbauwerke zu erwartenden<br />

Wasserandranges erforderlich, aus dem sich schließlich der Umfang des Beeinflussungsareals und die<br />

Auswirkung auf bestehende Grundwassernutzungen ergeben.<br />

Im Bereich des bergmännischen Abschnittes des Tunnels Freinbergs als auch des Tunnels Pöstlingberg wird<br />

generell von einer Absenkung des Grundwasser- bzw. Bergwasserspiegels bis auf Bauwerksniveau<br />

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Abschnitt SÜD<br />

ausgegangen. Der sich ergebende prognostizierte Grundwasserbeeinflussungsbereich ist dem<br />

hydrogeologischen Lageplan zu entnehmen.<br />

Durch die Lage von Teilbereichen der UFT (Waldeggstraße) und der ASt Bahnhof im Grundwasser kommt es<br />

hier zu einer Barriere für die Grundwasserströmung. Die Trasse verläuft teils in etwa in GW-Strömungsrichtung<br />

(Ziegeleistraße), so dass der Barriereeffekt gering ausfällt, teils nahezu senkrecht zur GW-Strömungsrichtung<br />

(Rampe 2a), so dass sich der Barriereeffekt ohne Maßnahmen bei einer gänzlichen Absperrung erheblich<br />

auswirkt. Aus diesem Grunde wurden in den maßgeblichen Bereichen Dükerungen vorgesehen.<br />

Von besonderer Bedeutung ist die Untersuchung der Auswirkungen auf die wasserwirtschaftlichen Nutzungen<br />

(Brunnen, Quellen etc.) im Projektsgebiet. Im Zuge der Vortriebsarbeiten wird es vor allem im Bereich der<br />

Unterflurtrasse (Waldeggstrasse) bzw. der ASt Bahnhof zu temporären Eingriffen in den Grundwasserhaushalt<br />

der Terrassenschotter kommen. Hier sind bereichsweise Beeinflussungen von Grundwassernutzungen zu<br />

erwarten. Es werden daher wirksame Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs gesetzt (u.a. Dükeranlagen,<br />

Ersatzwassermaßnahmen). Der bergmännische Vortrieb im Lockergesteinsabschnitt wird zum Teil im Schlier,<br />

zu einem großen Teil in den Linzer Sanden vorgetrieben werden. Beeinflussungen des Grundwassers in den<br />

Linzer Sanden werden sich auf Grundwassernutzungen höchstwahrscheinlich nicht auswirken.<br />

Beim Vortrieb der Festgesteinsstrecke sind größere Auswirkungen durch das geplante Bauwerk zu erwarten, da<br />

wasserführende Kluftsysteme, Störungs- und Auflockerungszonen durchörtert werden.<br />

Auf Basis der durchgeführten Wasserandrangsberechnungen kann jener Bereich abgeschätzt werden, welcher<br />

durch das Tunnelprojekt voraussichtlich beeinflusst wird. Der berechnete Beeinflussungsbereich infolge<br />

erwarteter Grund- bzw. Kluftwasserspiegelabsenkungen bis auf Tunnelniveau ist im hydrogeologischen<br />

Lageplan getrennt in die Trassenabschnitte Linzer Sande, Tunnel Freinberg und Tunnel Pöstlingberg<br />

dargestellt.<br />

Jede Grundwassernutzung wurde auf Basis der geologisch-hydrogeologischen Modellierung der dargestellten<br />

Sensibilitätsanalyse unterzogen.<br />

Bei der Beurteilung der Grundwassernutzungen wurde die Eingriffserheblichkeit mit den Maßnahmen verknüpft.<br />

Die Wirkung der zu setzenden Maßnahmen (u.a. Dükeranlagen, Ersatzwassermaßnahmen) wird durchgehend<br />

mit sehr hoch angenommen.<br />

Die durch das Projekt bedingten Auswirkungen in der Bauphase sind somit nicht relevant.<br />

9.4.3.2 Betriebsphase<br />

Es muss davon ausgegangen werden, dass Beeinflussungen von einigen Grundwassernutzungen von Dauer<br />

sind, das heißt, sich auch auf die Betriebsphase erstrecken.<br />

Bei der Grundwassernutzung L01 (Brunnen Postgarage) wird durch die vorgesehenen<br />

Grundwasserkommunikationsmaßnahmen ein Rückgang der Beeinträchtigung erwartet. Die<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Nachsorgemaßnahmen (wasserwirtschaftliches Beweissicherungsprogramm) sollen darauf abzielen, mögliche<br />

Rückgänge der Beeinflussungen festzustellen.<br />

Die Wirkung der zu setzenden Maßnahmen (Grundwasserkommunikationsmaßnahmen,<br />

Ersatzwassermaßnahmen) wird durchgehend mit sehr hoch angenommen.<br />

Die durch das Projekt bedingten Auswirkungen in der Betriebsphase sind somit nicht relevant.<br />

9.4.4 Altlasten<br />

9.4.4.1 Bauphase<br />

Für den Streckenabschnitt Unterflurtrasse Waldeggstraße wird mit einer Aushubmenge von ca. 445.100 m³,<br />

insbesondere mit einem Oberflächenabtrag von ca. 50.000 m³ gerechnet. Auf Grund der in der Waldeggstraße<br />

befindlichen vier Altstandorte (Rieseneder Ernst, Magdys Technikcenter, Ortmüller & Hinterleitner OHG und<br />

Autolackiervertriebs GesmbH.) sowie der noch in Betrieb befindlichen BP Tankstelle und der durch die<br />

Bauarbeiten teilweise auszuhebenden Altablagerung in der Ziegeleistraße besteht ein Risiko, dass relevante<br />

Kubaturen an Materialien höherwertigen Deponieklassen (entsprechend den Annahmekriterien einer<br />

Massenabfall- oder Reststoffdeponie) anfallen. Die geometrische Überschneidung zwischen den Aushubkoten<br />

und den kontaminationsgeneigten Grundstücken bzw. deren Anteilssegmente ergibt eine Kubatur von ca.<br />

10.000m³. Erfahrungen mit kontaminierten Bodenhorizonten in urbanen Bereichen bei anderen Großprojekten<br />

haben einen Qualitätsverteilungsschlüssel von ca. 60% Materialien entsprechend einer Reststoffdeponie, 30%<br />

Materialien entsprechen einer Massenabfalldeponie und 10% Materialien, welche unbehandelt nicht<br />

deponierbar sind, ermitteln lassen. Da gegenständlicher Trassenverlauf seit Jahrhunderten anthropogen<br />

beeinflusste urbane Bodenhorizonte berührt und da im Grundwasser des o.a. Einzugsbereiches<br />

Indikatorparameter erhöht sind (Eisen, Mangan, Ammonium, Bor und einzelne Schwermetalle), besteht das<br />

Risiko, dass verunreinigte Bodenmaterialien von einer Kubatur, welche um den Faktor 2 bis 3 höher ist, im<br />

Zuge der Baumaßnahme ausgehoben werden müssen. Die Altlasten-/Altstandorterhebung zeigt in<br />

Zusammenschau mit den Grundwasseranalysenergebnissen des Fachbereiches Geohydrologie die Eventualität<br />

auf, dass bei Wasserhaltungsmaßnahmen kontaminierte Wässer eingezogen werden, die nicht zu einer<br />

Wiederversickerung gelangen dürfen.<br />

Bei der Berechnung wurden vorhandene Informationen über die Tiefe der Ablagerungen berücksichtigt. Lagen<br />

keinerlei Informationen vor, so wurde vom „worst case“ ausgegangen und die gesamte Kubatur des<br />

betreffenden Abschnittes – sowohl Oberflächenabtrag als auch Unterflurabtrag – rechnerisch einer<br />

höherwertigen Deponieklasse zugeordnet.<br />

Im Hinblick auf Gefährdungspotentiale von Ablagerungen für das Grundwasser kann festgehalten werden, dass<br />

die relevanten vorgefundenen Ablagerungen und Altlasten im Zuge des Straßenbaus geräumt werden.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Es kann somit hier von keinen- sehr geringen bleibenden Auswirkungen gesprochen werden.<br />

Die durch das Projekt bedingten Auswirkungen sind somit nicht relevant.<br />

9.4.4.2 Betriebsphase<br />

Auch in der Betriebsphase kann aufgrund oben genannter Gründe von keinen- sehr geringen verbleibenden<br />

Auswirkungen ausgegangen werden.<br />

Die durch das Projekt bedingten Auswirkungen sind somit nicht relevant.<br />

9.4.5 Geologie und Geotechnik<br />

9.4.5.1 Bauphase und Betriebsphase<br />

Nachfolgende Beschreibungen beziehen sich auf Bau- und Betriebsphase:<br />

Objekt WR 1<br />

Die eigentliche Durchlassverlängerung soll auf mantelverpressten Kleinrammpfählen tief fundiert werden, um<br />

die Setzungsdifferenzen zum Bestand zu minimieren.<br />

Zur Erzielung einer ausreichenden Stabilität der Dammverbreiterung sind Bodenauswechslungen vorzusehen.<br />

Dies gilt auch bei zu geringer Tragfähigkeit auf Höhe Unterbauplanum. Im Übergangsbereich zur Westbrücke<br />

taucht die Rampe Unionstraße 2 zwischen den Hauptfahrbahnen ab. Der dabei resultierende Geländesprung ist<br />

mittels Stützkonstruktionen (z.T. nach oben offene Rahmenkonstruktionen und Winkelstützmauern) zu sichern.<br />

Als Baugrubensicherungsmaßnahmen sind bereichsweise Spundwände erforderlich.<br />

Objekt WR 2 Westbrücke<br />

In Anbetracht der zu erwartenden hohen Lasten einerseits und der ungünstigen Verformungseigenschaften der<br />

feinklastischen Sedimente andererseits steht außer Zweifel, das eine Tieffundierung unerlässlich ist. Es wird<br />

empfohlen, die Tieffundierung als Ortbetonbohrpfähle auszuführen. Die Lastableitung soll dabei im Falle des<br />

Pylons im Linzer Sand erfolgen. Bei den Widerlagern kann die Lastableitung im Schlier und im Linzer Sand<br />

vorgenommen werden. Die Setzungen werden diesfalls ca. 2 cm und die Setzungsdifferenz zwischen den<br />

einzelnen Gründungselementen ca. 1 cm nicht unterschreiten. Als Baugrubensicherung sind natürlich<br />

geböschte Baugruben einer Neigung von 2:3 vorzusehen. Sofern dies aus Platzgründen nicht realisiert werden<br />

kann, sollen Spundwandsicherung zur Ausführung gelangen.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Objekt WR 3 Tunnel Freinberg- UFT<br />

Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist es unerlässlich, den Tunnel in Offener Bauweise im Schutze einer<br />

konstruktiven Sicherung zu errichten. Es wird empfohlen, die konstruktive Sicherung in Form einer<br />

Bohrpfahlwand auszuführen. Diese kann in das Bauwerkssystem integriert und somit als Außenwand sowie für<br />

die vertikale Lastableitung herangezogen werden.<br />

Bei Ausführung von aufgelösten Pfahlwänden sind die Pfahlzwickel mit Spritzbeton zu sichern. In jenen<br />

Bereichen, wo die Aushubsohle unter den maßgebenden Bauwasserstand einbindet, ist eine DSV<br />

Zwickeldichtung, die ca. 1,0 m in den Älteren Schlier reicht, vorzusehen. Das Bauwerkssystem kann bis zum<br />

Eintauchen der Frostschutzschicht unter das Bemessungsniveau zum Grundwasser grundsätzlich mittels einer<br />

nach unten offenen Rahmenkonstruktion ausgebildet werden. In Abhängigkeit der auftretenden Horizontalkräfte<br />

besteht allerdings auch die Möglichkeit, durchgehend eine Sohlplatte, die als Aussteifung im Endzustand wirkt,<br />

vorzusehen. Bei Einbindung der Frostschutzschicht unter das Bemessungsniveau zum Grundwasser ist eine<br />

wasserdichte Bauwerkskonstruktion unerlässlich. Die Baugrubensicherung über dem Bauwerk kann - bei<br />

ausreichendem Platz - mittels natürlich geböschter Baugruben einer Neigung von maximal 2:3 realisiert werden.<br />

Andernfalls sind die Pfähle entsprechend hochzuziehen, oder es ist eine gesonderte Sicherung (z.B.<br />

Nagelwand) vorzusehen.<br />

Sofern das Tunnelbauwerk in Teilbereichen ohne Sohlplatte ausgebildet wird, ist die Tragfähigkeit des<br />

Unterbaues in Teilabschnitten durch Bodenauswechslungen oder Bodenstabilisierungen zu erhöhen.<br />

Aufgrund der vorliegenden günstigen Baugrundverhältnisse können die in den Rampenbereichen<br />

resultierenden Dauerböschungen in einer Neigung von 2:3 als ausreichend standsicher erachtet werden.<br />

Spezielle Böschungssicherungsmaßnahmen sind nicht notwendig.<br />

Die Stützmauern sind in Form von Winkelstützmauern und aufgelösten Pfahlwänden geplant. Die<br />

Fundamentunterkanten kommen durchwegs in Deckschichtmaterialien zu liegen. Der quartäre Kies setzt mehr<br />

als 3,0 m darunter ein. In Abhängigkeit der auftretenden Bodenpressungen ist eine Flachfundierung mit<br />

Bodenauswechslungen (qf,d = 225 kN/m2) oder eine Tieffundierung vorzusehen. In jenen Bereichen, wo<br />

aufgrund der Straßenbahntunnelröhren keine Pfähle möglich sind, soll die Lastableitung über DSV-Körper<br />

erfolgen, wobei der Bemessung bei einer Mindesteinbindetiefe von ca. 2,0 m in den quartären Kies ein<br />

Sohldruckwiderstand qf,d von 600 kN/m2 zugrunde gelegt werden kann.<br />

Objekt WR 4 Tunnel Freinberg- bergmännische Bauweise<br />

Für das Objekt WR 4 werden die Geotechnischen Aspekte zum Tunnelbau dargelegt. Es liegt keine<br />

Gefährdung des Bauwerkes durch seismische Aktivitäten vor. Hinsichtlich des Gebirgsdruckes wird<br />

festgehalten, dass keine nennenswerten Restspannungen im Gebirge auftreten und der<br />

Primärspannungszustand somit weitgehend vom Überlagerungsdruck bestimmt wird.<br />

Zum Quelldruck ist anzumerken, dass lediglich der Ältere Schlier ein mittleres bis hohes Quellpotential aufweist.<br />

Im Linzer Sand bzw. im Kristallin ist der Ansatz eines Quelldruckes nicht erforderlich. Innerhalb der beim<br />

Tunnelvortrieb aufzufahrenden Gesteinsabfolgen sind Gasführungen grundsätzlich nicht zu erwarten.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Objekt WR 5 Donaubrücke<br />

Die geplante Donaubrücke soll als Hängebrücke mittels zweier Abspannpunkte ausgeführt werden. Über die<br />

beiden Abspannpunkte erfolgt die Einleitung der Kräfte mittels Anker sowie über die Sohlpressung des<br />

Widerlagerblockes. Die Abspannpunkte kommen mit den geplanten Aufstandsflächen durchwegs in den mäßig<br />

bis stark zerlegten Fels zu liegen. Stärker zerlegte Felspartien sind zur Vermeidung von Setzungen durch<br />

Magerbeton zu ersetzen. Die Verankerung der Abspannpunkte soll mit Freispielankern (Litzenanker) erfolgen.<br />

Die Lasteinleitungsstrecke (Verpresskörper) ist jedenfalls vollständig im gering zerlegten bis massigen Kristallin<br />

zu situieren, wobei eine erforderliche Ankerlänge von ca. 55 m ab Hinterkante der Abspannpunkte resultiert. Die<br />

zulässige Ankerkraft beträgt 2,0 MN. Die Baugrube soll im Flinz durchgehend mit verankertem Spritzbeton<br />

gesichert werden. Im mäßig bis stark zerlegten Kristallin kann die Sicherung auf örtliche Bereiche mit<br />

ungünstigem Kluftverschnitt beschränkt bleiben.<br />

Objekt WR 6 Donaubrücke<br />

Für das Objekt WR 6 werden die geotechnischen Aspekte zum Tunnelbau dargelegt. Es liegt keine Gefährdung<br />

des Bauwerkes durch seismische Aktivitäten vor. Es wird von keinen nennenswerten Restspannungen im<br />

Gebirge ausgegangen. Der Primärspannungszustand wird somit vom Überlagerungsdruck bestimmt. Auf den<br />

Ansatz eines Quelldruckes kann verzichtet werden. Innerhalb der beim Tunnelvortrieb aufzufahrenden<br />

Gesteinsabfolgen sind Gasführungen grundsätzlich nicht zu erwarten.<br />

Objekt Radwegeunterführung Puchenau<br />

Die Radwegunterführung Puchenau soll als geschlossener Rahmen ausgeführt werden. Die<br />

Anschlussstützmauern können ebenfalls flach fundiert werden. Die Herstellung wird im Schutze natürlich<br />

geböschter Baugruben unter Zuhilfenahme einer Hilfsbrücke vorgeschlagen.<br />

Die durch das Projekt bedingten Auswirkungen in der Bau- und Betriebsphase sind sehr gering und daher nicht<br />

relevant.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

9.5 SCHUTZGUT LUFT UND KLIMA<br />

9.5.1 Luft<br />

9.5.1.1 Bauphase<br />

Für die Bauphase wurden auf Basis des Baukonzeptes und des Bauzeitplanes (Einlage 2.7.1) umfassende<br />

Emissionsberechnungen für die Abgasemissionen des eingesetzten Maschinenparks sowie für diffuse<br />

staubende Emissionen durchgeführt. Weiters berücksichtigt wurden Sperren im öffentlichen Straßennetz und<br />

deren Auswirkungen durch die Umfahrungen.<br />

Mittels Ausbreitungsrechnungen wurden für das Jahr der stärksten Bautätigkeiten (2012) die Auswirkungen auf<br />

die Luftgüte in Linz quantifiziert. Die Ergebnisse für NO2 zeigen Zusatzbelastungen in der Höhe einiger µg/m³<br />

über den Baustellenflächen im Bereich der Donauquerung. Die zusätzlichen Schiffsfahrten liefern ebenso wie<br />

die Umfahrungen der Straßensperren im Bereich Ast Bahnhof Zusatzbelastungen >0,9 µg/m³.<br />

Dennoch ist der Transport mittels Schubverbänden über die Donau hinsichtlich der Auswirkungen auf die<br />

Luftgüte als deutlich besser anzusehen, als ein Transport mittels LKW über das Straßennetz. Die<br />

Zusatzbelastungen von PM10 sind im Bereich Donauquerung ohne Berücksichtigung von<br />

Minderungsmaßnahmen hoch, was darauf zurückzuführen ist, dass der Tunnel Freinberg von Norden<br />

vorgetrieben und das anfallende Material über die Donau verschifft wird. Damit fallen im Bereich Donauquerung<br />

zahlreiche Materialumschläge und Bewegungen auf unbefestigten Flächen an. Im Projekt sind<br />

Minderungsmaßnahmen vorgesehen, welche zu einer Senkung der Staubkonzentrationen führen. Die<br />

Zusatzbelastungen nach Berücksichtigung der Maßnahmenwirkungen für NO2 und PM10 (für Lang- und<br />

Kurzzeitmittelwerte) betragen bis zu 10 % der jeweiligen Grenzwerte. Hinsichtlich der Grenzwertregelung des<br />

IG-L verbleiben wesentliche Auswirkungen.<br />

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass für die Betrachtung der Bauphase das emissionsseitig am stärksten<br />

belastete Jahr 2012 herangezogen wurde. In den restlichen Bauphasenjahren, insbesondere auch in den<br />

letzten Jahren vor Inbetriebnahme (2013 – 2015) liegen die bauphasenbedingten Emissionen teilweise 90%<br />

unter den Emissionen für das berechnete Jahr 2012. Damit einher geht eine entsprechend günstige Auswirkung<br />

auf die Luftgüte. Weitere Beurteilungen betreffend das Schutzgut Mensch erfolgen über die Umweltmedizin.<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Luft während der Bauphase sind wesentlich und bedürfen daher der<br />

Beurteilung eines Umweltmediziners.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

9.5.1.2 Betriebsphase<br />

Für die Betriebsphase der A<strong>26</strong> Süd im Prognosejahr 2025 wurden Emissionsberechnungen für das gesamte<br />

Linzer Straßennetz auf Basis der Verkehrszahlen als JDTV mit Schwerverkehrsanteil (siehe Einlage 1.4.2)<br />

durchgeführt. Eine Übersicht über die Aufpunkte mit relevanten Zusatzbelastungen im JMW und deren<br />

derzeitige Nutzung in den verschiedenen Prognosejahren nach Berücksichtigung der Maßnahmen ist in<br />

nachfolgender Tabelle dargestellt. Die Ergebnisse werden nachfolgend für die einzelnen Prognosejahre<br />

diskutiert.<br />

Tabelle 17: Übersichtstabelle mit einer Auflistung jener Aufpunkte, für welche relevante Zusatzbelastungen im Jahresmittel<br />

berechnet werden. P4 wird nach derzeitigem Stand bis 2015 in gewerbliche Nutzung umgewandelt (Quelle: Energie AG)<br />

Die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung zeigen großflächige Verbesserungen der Luftgütesituation entlang<br />

der bisherigen Durchfahrtstrecke durch die Stadt (LB 139 Kremstal Bundesstraße). Die neue Trasse der A<strong>26</strong>,<br />

welche großteils durch einen Tunnel verläuft, verursacht kleinräumige Zusatzbelastungen in den Bereichen der<br />

Portale des Tunnels Freinberg bzw. den Zufahrtsstrecken, wie der Kärntner Straße und der B139 im Bereich<br />

der Westbrücke. Insgesamt überwiegen die Entlastungen durch die Verkehrsverlagerung von der B139 auf die<br />

A<strong>26</strong> gegenüber den Konzentrationszunahmen in den Portalbereichen bzw. auf der Kärntnerstraße und der<br />

Westbrücke. Basis dieser Berechnungen ist der zeitweilige Betrieb der Umweltentlüftung und Absaugung der<br />

Abluft der Röhre 2 (RFB zur A1) und Freisetzung dieser Abluft über einen zentralen Schacht bei der<br />

Betriebszentrale Waldeggstraße. Es wird davon ausgegangen, dass diese Umweltentlüftung mindestens je eine<br />

Stunde während der Morgenspitze bzw. eine Stunde während der Abendspitze in Betrieb ist.<br />

Aufgrund der im Ist-Zustand erheblichen Grundbelastung sind die verbleibenden Auswirkungen ohne<br />

Maßnahmen in der Betriebsphase 2025 hinsichtlich NO2 im Jahresmittel und PM10 im Tagesmittel an<br />

einzelnen Punkten als wesentlich zu beurteilen. Berücksichtigt man die ins Projekt aufgenommene Maßnahme<br />

(Ausbau einer Lärmschutzwand), so kommt es in der Betriebsphase 2025 nur vereinzelt zu relevanten<br />

Belastungen. Es verbleiben an 8 Aufpunkten in der Kärntner Straße relevante Zusatzbelastungen an NO2 bei<br />

gleichzeitigen Grenzwertüberschreitungen im Jahresmittelwert. An den übrigen Aufpunkten werden die<br />

Grenzwerte in Kombination mit relevanten Zusatzbelastungen für NO2 und PM10 nicht überschritten Die hier<br />

vorgenommene Beurteilung erfolgt auf Basis der Grenzwerte des IG-L, Auswirkungen auf den Menschen<br />

werden im Fachbeitrag Umweltmedizin (Einlage 4.11.1) bewertet.<br />

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Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Zusätzlich zur Betriebsphase im Prognosejahr 2025 wurden auch die Prognosejahre 2015 und 2018 untersucht,<br />

da gemäß RVS 04.02.12 die Betrachtung des Jahres mit den höchsten Emissionen gefordert war. Im Jahr der<br />

geplanten Inbetriebnahme (2015) sind die NOx-Emissionen aufgrund der noch nicht soweit umgesetzten<br />

technischen Entwicklung der Emissionsstandards trotz der niedrigeren Verkehrsmengen höher als 2025 und<br />

auch als 2018. In diesem Fall werden höhere Zusatzbelastungen durch den Betrieb der A<strong>26</strong> berechnet, welche<br />

ohne Maßnahmeneinsatz eine größere Anzahl von Objekten betreffen.<br />

Bei NO2 kommt es bei einigen Objekten in der Kärntner Straße und entlang der Westbrücke zu relevanten<br />

Zusatzbelastungen und zu Überschreitungen des Grenzwertes für den maximalen Jahresmittelwert. Unter<br />

Berücksichtigung der Maßnahmen, verbleiben am Aufpunkt 37 sowie an 8 weiteren Aufpunkten in der Kärntner<br />

Straße relevante Zusatzbelastungen an NO2 im JMW. Für PM10 kommt es unter Berücksichtigung der<br />

Maßnahmen zu keiner Grenzwertüberschreitung.<br />

Wie die Berechnungen für das Jahr 2018 zeigen, treten diese höheren Zusatzbelastungen (z.B.: Aufpunkt 37)<br />

aber nur zeitlich begrenzt auf. Im Prognosejahr 2018 sind auch ohne Maßnahmen im Bereich Westbrücke<br />

bereits weniger Objekte von relevanten Zusatzbelastungen betroffen als 2015. An zehn Aufpunkten in der<br />

Kärntner Straße werden relevante Zusatzbelastungen an NO2 und Grenzwertüberschreitungen im<br />

Jahresmittelwert berechnet. An keinem weiteren Aufpunkt werden die Grenzwerte in Kombination mit<br />

relevanten Zusatzbelastungen für NO2 im JMW und PM10 überschritten. Berücksichtigt man die näheren<br />

Untersuchungen zum maximalen NO2 HMW so verbleiben in der Kärntner Straße nur mehr 4 Objekte<br />

(Gewerbenutzung), an denen zu Zeiten hoher Vorbelastung der maximal zulässige HMW Grenzwert<br />

überschritten wird, die Zusatzbelastungen bleiben dann allerdings unterhalb der Relevanzgrenze liegen.<br />

In den Jahren 2015 und 2025 ist diese gesonderte Betrachtung der max. HMW Werte für NO2 nicht notwendig,<br />

da es hier zu keinen Überschreitungen kommt. Hinsichtlich PM10 ist das Prognosejahr 2025 als worst-case zu<br />

betrachten, da die PM10-Emissionen auf Grund des hohen Anteils von Emissionen aus der Aufwirbelung eine<br />

starke Abhängigkeit von der Fahrleistung aufweisen, welche 2025 naturgemäß am höchsten ist. Durch<br />

geeignete Maßnahmen (Erhöhung Lärmschutzwand) wird sichergestellt, dass bei Objekten keine relevanten<br />

Zusatzbelastungen zu erwarten sind. Gleiches gilt für den Planfall 2018.<br />

Zusammengefasst überwiegen flächenmäßig deutlich die Bereiche mit Verbesserungen der Luftgüte.<br />

Abgesehen von mehreren gewerblich genutzten Objekten in der Kärntner Straße (ein Objekt derzeit auch mit<br />

Wohnnutzung, (siehe hierzu 9.1.1.2) und einem Objekt nordöstlich des Tunnels Bindermichl (nur 2015) werden<br />

in keinem der berechneten Planfälle unter Berücksichtigung von Reduktionsmaßnahmen relevante<br />

Zusatzbelastungen ermittelt. Als Maßnahmen wurden eine temporäres Tempolimit von 60 km/h auf der<br />

Westbrücke sowie der Ausbau (Erhöhung) einer bestehenden Lärmschutzwand im Bereich der Westbrücke<br />

untersucht.<br />

Zusammengefasst überwiegen flächenmäßig deutlich die Bereiche mit Verbesserungen der Luftgüte.<br />

Lokal sind bei einzelnen Objekten vertretbare Auswirkungen zu erwarten, großflächig sind die Auswirkungen als<br />

geringfügig zu bezeichnen.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

9.5.2 Klima<br />

9.5.2.1 Bauphase<br />

Für die Bauphase werden die in nachfolgender Tabelle aufgeführten CO2-Emissionen angenommen. Dabei<br />

wurde jener Planfall zugrunde gelegt, in dem die Kudlichstraße und die Ziegeleistraße gesperrt sind, um den<br />

schlechtesten Fall abbilden zu können. Der Wert für die Baumaschinen ist gerundet (Abschätzung). Der<br />

Vergleich des Bezugsjahres 2015 mit der Nullvariante weist um rund 480 t/a oder 0,3% gesteigerte CO2-<br />

Emissionen während der Bauphase aus.<br />

Nach der VOEST ist der Verkehr der zweitgrößte Verursacher für CO2 Emissionen. Zur Einhaltung der<br />

Klimaschutzziele - Österreich hat sich mit der Ratifizierung des Kyoto- Protokolls zur Reduktion der<br />

Treibhausgase verpflichtet - ist eine Minderung der CO2 – Emissionen erforderlich. Voraussichtlich im Lauf des<br />

Jahres 2008 wird dieser Wert für Österreich im Rahmen einer EU Richtlinie verbindlich vorgeschrieben werden.<br />

Jede auch noch so geringe Zunahme an Treibhausgasen bei einem Einzelprojekt ist in diesem Sinne eine<br />

relevante Belastung.<br />

Durch die neuen Pflanzungen im Zuge des Projektes kann ein Teil der erhöhten CO2-Emissionen der<br />

Bauphase kompensiert werden, womit sich eine mäßige Maßnahmenwirksamkeit ergibt.<br />

Während der Bauphase sind aus klimatologischer Sicht für sämtliche meteorologische Parameter keine<br />

verbleibenden Auswirkungen zu erwarten.<br />

Insgesamt kann für das Schutzgut Klima in der Bauphase von geringfügigen Auswirkungen durch das Projekt<br />

ausgegangen werden.<br />

9.5.2.2 Betriebsphase<br />

Aufgrund der als „gering“ eingestuften Sensibilität der Klimaelemente (Wind- und Ausbreitungsverhältnisse,<br />

Niederschlag, Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit, Versiegelung) und der ebenfalls als „gering“ angenommenen<br />

Eingriffsintensität des Projekts kann die Eingriffserheblichkeit als sehr gering eingestuft werden.<br />

Die Durchströmung des Donautals wird im Bereich der Donauquerung durch die Donaubrücke beeinflusst. Das<br />

Brückenbauwerk induziert Turbulenz, die sich je nach Windgeschwindigkeit unterschiedlich weit stromabwärts<br />

ausbreiten kann – bei höheren Windgeschwindigkeiten reicht dieser Einfluss weiter als bei geringen<br />

Windgeschwindigkeiten. Es ist jedoch auch bei starkem Wind nicht zu erwarten, dass ein messbarer Einfluss<br />

dieser Turbulenz weiter als einige Dekameter reicht. Aufgrund der vorliegenden Planunterlagen wird<br />

angenommen, dass der Talquerschnitt im Bereich der Donauquerung durch die Brückenkonstruktion um etwa 8<br />

Prozent reduziert wird. Der horizontale Luftaustausch wird dadurch nicht wesentlich eingeschränkt, zumal auch<br />

die großräumigen Druckgradienten unverändert wirken. Das seichte Ein- und Ausfließen von Kaltluft ist auch<br />

unterhalb der Brückenkonstruktion weiterhin möglich.<br />

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Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Trotz der hohen Sensibilität des Systems auf bauliche Veränderungen im Donautal wird angesichts der<br />

geringen Eingriffsintensität die Belastung der Austauschbedingungen durch die Donaubrücke als gering<br />

eingestuft.<br />

Die Ergebnisse in Bezug auf die Produktion von Kaltluftsee ergeben folgendes Bild: Im Bereich der<br />

bestehenden Brückenrampen der Westbrücke, wo es schon im Ist-Zustand zu einer Stauung und Kanalisierung<br />

der bodennahen Kaltluft kommt, bewirken die neu zu errichtenden Lärmschutzwände an den Randbereichen<br />

eine zusätzliche Stauwirkung. Im Vergleich zum Ist-Zustand können Kaltluftkörper um etwa 1 bis 5 m, in kleinen<br />

Bereichen nahe der Lärmschutzwand in der Waldeggstraße auch knapp über 5 m höher sein. Im Lee des leicht<br />

erhöhten Hindernisses der Brückenrampen der Westbrücke kommt es hingegen, zumindest nach einer Andauer<br />

von zwei Stunden, zu einer geringfügigen Absenkung des Kaltluftkörpers.<br />

Nach längerer Andauer der Kaltluftproduktion und Anwachsen des Kaltluftkörpers wird dieser Effekt wieder<br />

abgeschwächt. Größer ist der Einfluss, den die neu zu errichtende Lärmschutzwand im Bereich des<br />

Tunnelportals bei der Anschlussstelle Bahnhof hat.<br />

Hier wird die Topographie so geschnitten, dass sich westlich der Lärmschutzwand ein kleinräumiger, aber<br />

relativ tiefer Kaltluftköper bilden kann. In den Simulationen erreicht der Kaltluftsee eine Dicke von 10 bis 15 m,<br />

kleinräumig nahe der Lärmschutzwand sogar über 20 m. Im Ist-Zustand konnte die im Bereich Gugl und entlang<br />

der Ziegeleistraße erzeugte Kaltluft ungehindert Richtung Bahnhofsgelände abströmen. Die angeführten<br />

Berechnungsergebnisse sind aufgrund der im Modell getroffenen Annahmen als ungünstigste Werte zu<br />

verstehen.<br />

Somit wird die Eingriffserheblichkeit des Projektes auf die Produktion von Kaltluft insgesamt als gering<br />

eingestuft. Maßnahmen zur Reduktion des Kaltluftsees südlich des Tunnelportals an der Anschlussstelle<br />

Bahnhof sind nicht möglich, da die Stütz- und Lärmschutzmauern, die diesen Kaltluftsee bedingen, aus<br />

lärmtechnischer und auch bautechnischer Sicht erforderlich sind.<br />

In nachfolgender Tabelle sind die für die Planfälle 2015, 2018 und 2025 berechneten CO2-Emissionen den<br />

entsprechenden Werten der Nullvariante gegenübergestellt. Für den Planfall 2015 ergibt sich gegenüber der<br />

Nullvariante eine Entlastung im verkehrsbedingten CO2 Ausstoß um rund 500 Tonnen CO2 pro Jahr. Die<br />

Planfälle 2018 und 2025 weisen gegenüber der Nullvariante eine Erhöhung der CO2-Emissionen um rund 1600<br />

bzw. rund <strong>26</strong>00 Tonnen pro Jahr (entsprechend +0,8 bzw. +1,4 %) aus.<br />

Abbildung 29: CO2-Emissionen in der Betriebsphase<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Als Maßnahmen sind die auch seitens des Fachbereichs Ökologie vorgeschlagenen Pflanzungen von<br />

Sträuchern und Bäumen sowie die Begrünung der Unterflurtrasse Waldeggstraße vorzunehmen. Über die<br />

Photosynthese können lebende Pflanzen CO2 aus der Luft absorbieren und in Sauerstoff umwandeln. Dieser<br />

Prozess ist vom Pflanzentyp, Alter, Boden und vielen anderen Faktoren abhängig und deshalb schwer<br />

quantifizierbar. Als Richtwert können für einen ausgewachsenen Baum etwa 2 Tonnen CO2 pro Jahr<br />

angenommen werden<br />

Insgesamt kann für das Schutzgut Klima in der Betriebsphase von vertretbaren Auswirkungen durch das<br />

Projekt ausgegangen werden.<br />

9.6 SCHUTZGUT LANDSCHAFTS- UND STADTBILD<br />

9.6.1 Landschafts- und Stadtbild<br />

9.6.1.1 Bauphase<br />

Bereich Westbrücke – ASt Bahnhof<br />

Die Einwirkung des Bauvorhabens der A<strong>26</strong> umfasst aus der Sicht des Themenbereiches Landschafts- und<br />

Stadtbild zwei wesentliche Aspekte:<br />

o Direkte Beeinträchtigung von regional bedeutenden Elementen der Landschaftsgestalt<br />

o Einbringen eines dominanten Elementes in die Landschaftsgestalt, das besonders bei erhöhter Lage<br />

den gewachsenen Landschaftscharakter verdecken bzw. überprägen kann<br />

Eingriff Wirkung Lage im Raum<br />

Errichtung eines<br />

Mauerbauwerkes<br />

Errichtung einer<br />

Schrägseilbrücke<br />

Abriss einer Häuserzeile<br />

Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes und der<br />

wohnungsnahen Erholung<br />

Veränderung des Stadtbildes<br />

durch das Einbringen eines<br />

dominanten Elementes<br />

Veränderung des Stadtbildes<br />

und der Sichtbeziehungen auf<br />

einer Länge von 420 m<br />

Portal Westbrücke 1 + 2 Veränderung des Stadtbildes<br />

Rampen Waldeggstraße<br />

1 + 2<br />

Veränderung des Stadtbildes<br />

Hummelhofstraße<br />

Im Querungsbereich der Gleisanlagen der<br />

ÖBB<br />

Östlich der Waldeggstraße<br />

Beginn der Unterflurtrasse unmittelbar nach<br />

der Westbrücke<br />

Beginn der Unterflurtrasse unmittelbar nach<br />

der Westbrücke<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Portal Bahnhof<br />

1A, 1B, 2A, 2B<br />

Rampe Bahnhof<br />

1A, 1B, 2A, 2B<br />

Veränderung des Stadtbildes Im Bereich der Ast Bahnhof<br />

Veränderung des Stadtbildes Im Bereich der Ast Bahnhof<br />

Abriss zweier Villen Veränderung des Stadtbildes Beiderseits der aktuellen Ziegeleistraße<br />

Verlegung Ziegeleistraße<br />

Einschnitt Bergschlößlpark<br />

Bereich Donauquerung<br />

Veränderung des Stadtbildes<br />

durch neue Linienführung<br />

Veränderung des Stadtbildes<br />

durch ein Mauerbauwerk<br />

Nordwestlich des Bahnhofgeländes<br />

Im Bereich der Ast Bahnhof<br />

Eine der bedeutendsten Veränderung des Landschaftsbildes neben der vierten Donaubrücke erfolgt am<br />

nördlichen Donauufer, wo durch die Verlegung des Donauradweges das Begleitgehölz am Ufer über eine<br />

Länge von ca. 1.000 m teilweise entfernt werden muss.<br />

Eingriff Wirkung Lage im Raum<br />

Errichtung der Abspann- und<br />

Auflagerpunkte der Brücke<br />

Flächenverlust eines Teiles der<br />

Mähwiese<br />

Baustellenbegleiteinrichtungen<br />

Aushubmaterial – Verladevorrichtung<br />

Einzelne Baumfällungen und<br />

Felsarbeiten<br />

Auf beiden Talflanken<br />

Tw. Verlust der landw. Nutzung Am nördlichen Donauufer<br />

Veränderung des<br />

Landschaftsbildes<br />

Veränderung des<br />

Landschaftsbildes<br />

An beiden Ufern und Talflanken<br />

An der Donau<br />

Anlage eines Radweges Veränderung der Ufergestalt Am nördlichen Donauufer<br />

Verbreiterung der B127<br />

Errichtung der vierten Donaubrücke<br />

Errichtung der Tunnelportale<br />

Abtrag von Gesteins- und<br />

Felsmaterial am Hangfuß<br />

Veränderung des<br />

Landschaftsbildes<br />

Veränderung des<br />

Landschaftsbildes<br />

Am nördlichen Donauufer<br />

An der Donau<br />

An den Talflanken<br />

In der Zusammenschau ergibt sich aufgrund der Errichtung einer Schrägseilbrücke, des Wegfalls der<br />

Häuserzeile an der Waldeggstraße, der Verlegung der Ziegeleistraße, die Errichtung des Stützbauwerkes am<br />

Bergschlösslpark, der Errichtung Donaubrücke sowie der Rampen und Portale (an den gut einsehbaren<br />

Talflanken gehen starke Veränderungen mit der Realisierung einher) während der Bauphase eine sehr hohe<br />

Eingriffsintensität.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Die Abschirmungsmaßnahmen sowie die Maßnahmen der Flächenminimierung während des Bauzustandes<br />

erzielen hohe Wirkungen, wodurch mittlere verbleibende Auswirkungen des Projektes erzielt werden.<br />

Es ist daher von vertretbaren Auswirkungen des Projektes auf das Landschafts- und Stadtbild in der<br />

Bauphase auszugehen.<br />

9.6.1.2 Betriebsphase<br />

Für die Betriebsphase gilt ähnliches wie für die Bauphase. Die Rampen und die Portale stellen eine wesentliche<br />

Veränderung des Bereiches Westbrücke- Waldeggstraße- ASt Bahnhof dar. Der Wegfall der Häuserzeile an der<br />

Waldeggstraße sowie die entfallenden Villen, die Errichtung der Schrägseilbrücke und die Stützkonstruktionen<br />

verändern auch nachhaltig die Gestalt des Landschafts- bzw. Stadtbildes. Mit den vorgesehenen Maßnahmen<br />

(Bepflanzungen, parkartige Gestaltung auf Waldeggstraße) können die Auswirkungen in diesem Bereich<br />

reduziert bzw. sogar positiv beeinflusst werden.<br />

Das für die Veränderung des Landschafts- und Stadtbildes verantwortliche Element des Projektes im Bereich<br />

der Donauquerung ist die vierte Donaubrücke, welche die Verbindung der beiden an den Talflanken liegenden<br />

Portale darstellt. In einem Wettbewerb wurde jener Konstruktionsvorschlag bevorzugt, bei dem das Bauwerk<br />

von Seilkonstruktionen getragen wird. Dazu wird das Tal von Tragseilen überspannt, die an den beiden<br />

Talflanken verankert werden. Durch diese Konstruktion, die sich an die konkave Talform anpasst, kann die<br />

optische Dominanz des Bauwerkes vermindert werden; das Bauwerk fügt sich somit gut in den sensiblen<br />

Raum.<br />

In der Betriebsphase überwiegt das Einbringen dieses dominanten Landschaftsbildelementes, nämlich der<br />

Brücke, welches sich durch die beschriebene architektonische Gestaltung positiv in den sensiblen Raum<br />

einfügt.<br />

Die Veränderung des nördlichen Donauufers bedingt die Einschätzung einer sehr hohen Eingriffsintensität.<br />

Die Maßnahmen zielen darauf ab, die landschaftsbildverändernden Eingriffe wie Stützkonstruktionen bei<br />

Geländeeinschnitten, Tunnelportale und Rampen in ihrer optischen Dominanz abzuschwächen bzw. neu<br />

entstehende Freiflächen zu gestalten und zu bepflanzen. Die Wirksamkeit des gesamten Maßnahmenpakets<br />

kann dann als hoch eingestuft und damit eine mittlere verbleibende Auswirkung erzielt werden. Damit<br />

ermöglichen die Maßnahmen eine weitgehende Kompensation der negativen Wirkungen des Projektes.<br />

Es ist daher von vertretbaren Auswirkungen des Projektes auf das Landschafts- und Stadtbild in der<br />

Betriebsphase auszugehen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

9.7 SCHUTZGUT SACH- UND KULTURGÜTER<br />

9.7.1 Sachgüter<br />

9.7.1.1 Bauphase<br />

Die Erheblichkeit des Eingriffes in diesen städtischen Bereich wird sowohl hinsichtlich Leitungsinfrastrukturen<br />

als auch Objektbetroffenheit und Betroffenheit von Wegen und Verkehrsanlagen als sehr hoch eingestuft.<br />

In der Bauphase ist im Bereich der Waldeggstraße aufgrund der umfangreich notwendigen<br />

Leitungsverlegungen mit zeitlich beschränkten Versorgungsunterbrechungen zu rechnen.<br />

Temporäre Abschaltungen (Strom, Wasser, Gas und Fernwärme), die mit dem Betreiber abgestimmt werden<br />

oder vom Betreiber selbst durchgeführt werden, sind somit zu erwarten. Diesbezüglich wird auf den<br />

Leitungsverlegungsplan, erstellt von der technischen Planung verwiesen.<br />

Laut Fachbericht für Erschütterungen sind insbesondere im Bereich des Festgesteinstunnels Auswirkungen auf<br />

Objekte durch Erschütterungen in der Bauphase möglich, wobei die Einhaltung der geltenden Richtwerte durch<br />

Maßnahmen im Bau angestrebt wird. Einzelne Schäden an Gebäuden können auftreten, sind aber zu beheben<br />

oder finanziell abzugelten. Im Zuge der Optimierung der Bauverfahren sind punktuelle Überschreitungen der<br />

Richtwerte möglich.<br />

Die Funktion sämtlicher Infrastruktureinrichtungen (Wege, Leitungen) wird in der Bauphase weitgehend<br />

aufrechterhalten bzw. wird die Versorgung der Siedlungsräume sichergestellt. Das Konzept zur<br />

Einbautenumlegung liegt vor und wurde mit den Einbautenträgern bereits im Zuge der Planungen abgestimmt.<br />

In der Bauphase ist insbesondere im Bereich der Waldeggstraße sowie im Bereich ASt Bahnhof mit temporären<br />

Leitungsunterbrechungen zu rechnen. Sämtliche Leitungsverlegungen und Abschaltungen werden mit den<br />

Einbautenträgern koordiniert. Die Eingriffsintensität wird insgesamt aufgrund ihres Umfanges als sehr hoch<br />

eingestuft, die Auswirkungen für die Nutzer werden als gering eingestuft. Die möglichen Auswirkungen auf<br />

Gebäude in der Bauphase werden als mittel eingestuft, dies entspricht der Einstufung im Fachbericht<br />

„Erschütterungen“.<br />

In der Bausphase sind die Auswirkungen des Projektes auf Sachgüter daher vertretbar.<br />

9.7.1.2 Betriebsphase<br />

In der Betriebsphase sind keine Auswirkungen des Vorhabens gegeben, sämtliche Infrastrukturleitungen und<br />

Verkehrsanlagen sind in ihrer Funktion wiederhergestellt.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Für Sachgüter gilt, dass aufgrund der verpflichtenden Aufrechterhaltung der Versorgungsinfrastruktur bzw. der<br />

damit verbundenen sehr hohen Maßnahmenwirkung keine verbleibenden Auswirkungen zu erwarten sind.<br />

In der Betriebsphase sind die Auswirkungen des Projektes auf Sachgüter daher nicht relevant.<br />

9.7.2 Kulturgüter<br />

9.7.2.1 Bauphase<br />

Bodendenkmäler<br />

Die Eingriffsintensität beim römischen Gräberfeld am Bahnhof wird als gering eingestuft, da die Fläche nur<br />

randlich berührt wird, daraus ergibt sich eine geringe Erheblichkeit. Für die Fläche Froschberg-Ost (neolithische<br />

Siedlung) ist aufgrund der direkten Flächeninanspruchnahme eine sehr hohe Intensität des Eingriffes gegeben<br />

und wird auch hier aufgrund der seitens des Bundesdenkmalamtes bereits vorweg erfolgten Beurteilung der<br />

Fläche als wenig bedeutend (kaum mit Funden zu rechnen) eingestuft. Die Auswirkung wird daher, abweichend<br />

von der Methode, nur als mittel erheblich eingestuft. Ebenfalls als mittel erheblich eingestuft werden die<br />

randlichen Eingriffe im Bereich Freinberg, für diesen Eingriff ist im Zuge des konzentrierten Verfahrens die<br />

Bewilligung vom Landeshauptmann für die „Veränderung nach § 5 DMSG“ einzuholen.<br />

Baudenkmäler<br />

Der Objektverlust in der Niederreithstraße 2 (denkmalgeschützt nach § 2) wäre grundsätzlich als sehr hoch<br />

erheblich einzustufen. Da nach einer Besichtigung des Gebäudes seitens des Bundesdenkmalamtes die<br />

Entscheidung für die Entlassung aus dem Denkmalschutz getroffen wurde, dieses Verfahren derzeit<br />

durchgeführt wird und voraussichtlich vor Einreichung der UVE abgeschlossen wird, ist diesbezüglich keine<br />

Erheblichkeit mehr gegeben. Bezüglich Auswirkungen durch Erschütterung sind Auswirkungen auf Gebäude<br />

möglich, die durch entsprechende Maßnahmen im Bau minimiert und überwacht werden.<br />

Durch die Umsetzung der definierten Maßnahmen wird sichergestellt, dass archäologische und historisch<br />

bedeutende Kulturwerte dokumentiert werden, wenn auch teilweise durch den direkten Flächenverlust<br />

unwiederbringlich verloren. Die Vorgangsweise und der zeitliche Rahmen für die archäologischen<br />

Untersuchungen sowie bauhistorischen Dokumentationen werden mit dem Bundesdenkmalamt abgestimmt,<br />

auch wird die erforderliche Untersuchungsschärfe der einzelnen Maßnahmen durch das Bundesdenkmalamt<br />

festgelegt.<br />

Auswirkungen auf Kulturgüter sind durch die direkte Inanspruchnahme von Baudenkmälern und Fundstellen<br />

gegeben (geringe und mittlere Erheblichkeiten). Durch entsprechende Maßnahmen kann jedoch dem Verlust<br />

von Kulturgütern/ historischen Werten entgegengewirkt werden.<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Bei Einhaltung/ Umsetzung der festgelegten Maßnahmen sind aus Sicht des Themenbereiches Kulturgüter die<br />

Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen. Die verbleibenden Auswirkungen werden<br />

dabei als gering eingestuft.<br />

In der Bauphase sind die Auswirkungen des Projektes auf die Kulturgüter daher als geringfügig einzustufen.<br />

9.7.2.2 Betriebsphase<br />

In der Betriebsphase sind keine Auswirkungen des Vorhabens gegeben, da die wesentlichen Untersuchungen<br />

zumindest vor bzw. während der Baumaßnahmen durchzuführen sind.<br />

In der Betriebsphase sind die Auswirkungen des Projektes auf die Kulturgüter daher nicht relevant.<br />

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Einlage 1.2.1<br />

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Abschnitt SÜD<br />

10 MASSNAHMEN<br />

Die nachfolgende Zusammenstellung listet die im Vorhaben dargestellten Maßnahmen der einzelnen<br />

Schutzgüter im Überblick für Bauphase und Betriebsphase taxativ auf. Eine detaillierte Beschreibung der<br />

Maßnahmen kann den einzelnen Fachbeiträgen entnommen werden; die Querverweise zu den jeweils<br />

relevanten Einlagen sind angeführt.<br />

Maßnahmen der Betriebsphase, die sich verorten lassen, sind zusätzlich zu den verbalen Beschreibungen in<br />

den Maßnahmenplänen (Einlage 1.2.2 und Einlage 1.2.3) dargestellt.<br />

10.1 BAUPHASE<br />

BAUKONZEPT UND MATERIALBEWIRTSCHAFTUNG: Einlage 2.7.1<br />

� Vor der Detailplanung für die Bauausschreibung wird ein umfassendes Baustellenabfallwirtschaftskonzept<br />

(BAWK) erarbeitet, welches der Behörde zeitgerecht vor Ausschreibungserstellung vorgelegt wird.<br />

UMWELTMEDIZIN: Einlage 4.11.1<br />

� Die beschriebenen Maßnahmen von Schalltechnik, Luftschadstoffen und Erschütterungen wurden bereits in<br />

Abstimmung mit dem Mediziner erarbeitet und werden umgesetzt.<br />

� Der Bevölkerung ist schon vor Baubeginn die Förderung der ausgewiesenen objektseitigen<br />

Lärmschutzmaßnahmen anzubieten.<br />

� Damit der objektseitige Schallschutz von den Anrainern auch tatsächlich in Anspruch genommen werden<br />

kann und wird, ist ein entsprechender Zugang zu Information und zu einer möglichst unbürokratischen<br />

Abwicklung des Förderantrages erforderlich. Die entsprechende Stelle kann etwa in einer<br />

Magistratsabteilung Linz oder beim Projektwerber selbst etabliert werden. Die Definition einer<br />

diesbezüglichen Adresse mit bürgerfreundlichen Öffnungszeiten und Tel.-Nr. ist aus medizinischen<br />

Gründen notwendig.<br />

� Vor Beginn der Bauarbeiten wird eine verantwortliche Person für schriftliche Informationen bestellt, um eine<br />

gute Kommunikation mit der Bevölkerung sicher zu stellen.<br />

� Bei Überschreitungen der Baustellenarbeitszeit sind zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen (Information der<br />

Anrainer, Eratzquartiere im Bedarfsfall).<br />

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Einlage 1.2.1<br />

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Abschnitt SÜD<br />

SCHALLTECHNIK: Einlage 4.3.1<br />

� Organisatorische Maßnahmen zu besonders lärmintensiven Bauphasen nach Vorgabe der bzw. des<br />

medizinischen Sachverständigen (Anrainer und Arbeitnehmerschutz).<br />

� Begrenzung der, zur Tunnelbewetterung eingesetzten Lüftungsaggregate (vornehmlich 4 Stück) auf einen<br />

immissionswirksamen Schallleistungspegel von je LW,A,IMMI = 100 dB bei Volllastbetrieb am Tag und<br />

Abend. Zur Nacht ist ein Minderbetrieb mit höchstens LW,A,IMMI = 90 dB je Gerät zulässig.<br />

� Begrenzung der, zur Aufbereitung des Ausbruchmaterial eingesetzten Brecheranlage inkl. Sieblinie auf<br />

einen immissionswirksamen Schallleistungspegel von je LW,A,IMMI = 104 dB bei Volllastbetrieb am Tag<br />

und Abend. Zur Nacht ist ein Betrieb im Freien nicht zulässig. Gegebenenfalls ist die Einhaltung der, auf die<br />

Anrainerbereiche bezogenen immissionswirksamen Schallleistung je Gerät, durch weitere geeignete<br />

Lärmschutzmaßnahmen (z. B. lärmarme Ausführung, Einhausung der Anlage, Anordnung von lokalen<br />

Schirmungen, etc.) zu gewährleisten.<br />

� Begrenzung der, zum Transport des aufbereiteten Ausbruchmaterials, eingesetzten Förderbandanlage auf<br />

einen immissionswirksamen Schallleistungspegel von je LW,A,IMMI = 62 dB/m bei Volllastbetrieb.<br />

Organisatorische Regelung zum Betrieb des Brechers im Nachtzeitraum.<br />

� Organisatorische Regelung zu Sprengungen<br />

� Begrenzung der, im Bauabschnitt Westbrücke auf den Baustelleneinrichtungsflächen eingesetzten<br />

Dauerschallquellen auf einen immissionswirksamen Schallleistungspegel von je LW,A,IMMI = 74 dB bei<br />

Betrieb zur Nachtzeit.<br />

� Gegebenenfalls ist die Einhaltung der, auf die Anrainerbereiche bezogenen immissionswirksamen<br />

Schallleistung je Gerät, durch weitere geeignete Lärmschutzmaßnahmen (z. B. lärmarme Ausführungen,<br />

Anordnung von lokalen Schirmungen, Einbau von Schalldämpfern, etc.) zu gewährleisten. Es ist zudem zu<br />

beachten, dass Geräusche dieser Anlagen anrainerseitig keine tonalen Komponenten (vgl. ÖNORM S<br />

5004) aufweisen.<br />

� Entsprechend den vorstehenden Bemessungsregeln betreffend die Möglichkeit zum Setzen objektseitiger<br />

Lärmschutzmaßnahmen und den diesbezüglichen Ausarbeitungen zu Fassaden mit Ziel- bzw.<br />

Grenzwertüberschreitungen dieser Untersuchung sind entsprechend den Objektschutzplänen (Einlage<br />

4.3.3) der Bevölkerung vor Beginn der Bauarbeiten die Förderung dieser objektseitigen<br />

Lärmschutzmaßnahmen anzubieten.<br />

� Einrichtung einer Ansprechstelle in der Baustellenleitung, die Anregungen und Beschwerden der<br />

Bevölkerung entgegennimmt und die mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet nach Bedarf auch<br />

Maßnahmen veranlassen kann.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

ERSCHÜTTERUNGEN: Einlage 4.9.4<br />

Während der Bauarbeiten wird ein Informationsmanagement eingerichtet.<br />

Die Bauarbeiten werden von einem erschütterungs- und körperschalltechnischen Messprogramm<br />

begleitet.<br />

� Bereich 1 (Westbrücke/UFT Waldeggstraße): Werden Richtwerte erreicht oder überschritten, so sind<br />

Maßnahmen im Bauablauf zu setzen. Dies sind etwa: Veränderung der Arbeitsfrequenz von<br />

Spundbohlenrüttlern und Verdichtungswalzen, Reduktion der Fallhöhe von Greifern und Meiseln in<br />

Bohrpfählen und Schlitzwänden, Reduktion der Zahl der gleichzeitig arbeitenden Geräte, Vorbohren bei<br />

Spundwandarbeiten, Verlegung von temporären Baustraßen, Verbesserung der Oberflächenqualität<br />

von Baustraßen, Reduktion von Fahrgeschwindigkeit und Gewicht von LKWs.<br />

� Bereich 2 (Tunnel Freinberg): Bei Erreichen oder Überschreiten von Richtwerten (vor allem in der Nacht<br />

zu erwarten) werden Maßnahmen im Bauablauf gesetzt: Veränderungen in den Bohrverfahren<br />

(Spülung, Umdrehungsgeschwindigkeit, Kronentyp); Umstellen auf Einpressen von Spießen;<br />

Anpassung der Sprengschemata bei Lockerungssprengungen, Umstieg auf treibendes Sprengen bei<br />

Lockerungssprengungen, Verwendung längerer Spieße, Abbohren über zwei Runden und Vortrieb in<br />

der zweiten Runde bei Nacht (Eintakten der Vortriebsarbeiten), Verzögern des Ankerbohrens bis in die<br />

Tagschicht, als Extremmaßnahme wird in der Nacht nur noch ausgebrochen und mit Spritzbeton<br />

gesichert.<br />

� Bereich 3 (Tunnel Freinberg ab km 2,6 einschließlich ASt Donau Nord): Bei Erreichen oder<br />

Überschreiten von Richtwerten (vor allem in der Nacht zu erwarten) werden Maßnahmen im Bauablauf<br />

gesetzt: Erhöhung der Zahl der Zündstufen, Reduktion der Abschlagslänge, Großkalibrige<br />

Entspannungsbohrlöcher in der Ortsbrust, Optimierung des Bohrschemas, Nachtsprengverbot,<br />

Nachtbohrverbot.<br />

Die Maßnahmen werden flexibel entsprechend den Messergebnissen gesetzt.<br />

SIEDLUNGS- UND WIRTSCHAFTSRAUM: Einlage 4.1.1<br />

� Weitgehende Aufrechterhaltung wichtiger Wegverbindungen für den Fuß- und Radverkehr sowie für den<br />

öffentlichen Verkehr.<br />

� Umsetzung der dargelegten Maßnahmen für die Bauphase der Fachbereiche Erschütterungen,<br />

Schalltechnik, Luftschadstoffe und Umweltmedizin.<br />

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Abschnitt SÜD<br />

OBERFLÄCHENWASSER: Einlage 4.10.1<br />

� Definition von Warn- und Aktionspegel im Hochwasserfall für die Räumung der<br />

Baustelleneinrichtungsflächen.<br />

� Keine Situierung von Hauptbaustelleinrichtungsflächen (Containerburg, Brecheranlage, Silos, etc.) im<br />

Hochwasserabflussbereich (HW100) beiderseits der Donau.<br />

� Kleinere Baustelleneinrichtungsflächen (Portalbereiche, LB 127, Radweg) können im<br />

Hochwasserabflussbereich liegen, dürfen jedoch keine fest installierten Bestandteile (Siloanlagen,<br />

Containerburgen, Kräne, etc.) beherbergen.<br />

� Die im Zuge des Vortriebs und im Bereich der Baustelleneinrichtung anfallenden Wässer werden vor der<br />

Einleitung in die Vorflut über eine Gewässerschutzanlage geleitet (Keine direkte Einleitung in den Vorfluter<br />

– Retentions- bzw. Reinigungswirkung durch Gewässerschutzanlage).<br />

� Bei der Baustelleneinrichtung im Bereich der Rampe Donau Süd 1 wird eine Abwasserreinigungsanlage<br />

installiert. Diese entspricht dem Stand der Technik und den gesetzlichen Immissionsschutzbestimmungen.<br />

Sämtliche Bergwässer aus dem Tunnel und Wässer der Baustelleneinrichtungsflächen werden über diese<br />

Gewässerschutzanlage geleitet.<br />

� Jene Bereiche des Donauufers, die durch das Baugeschehen angegriffen wurden, werden wieder<br />

hergestellt. Dabei wird insbesondere auf die Durchgängigkeit des Gewässers und die ökologische<br />

Funktionsfähigkeit geachtet.<br />

� Nicht berührte Uferstreifen werden vor jeglicher unnötigen Beeinträchtigung in Bau- und Betriebsphase<br />

bewahrt. Einleitung ungereinigter Wässer, Deponierung von Abraummaterial, Zuschüttung,<br />

Wasserentnahmen oder sonstige Zerschneidungen werden vermieden.<br />

GEWÄSSERÖKOLOGIE / FISCHEREI: Einlage 4.10.6<br />

� Gewässerschutzanlage im Bereich der Rampe Donau Süd 1<br />

HYDROGEOLOGIE: Einlage 4.9.2<br />

� Infolge der Wasserempfindlichkeit der feinkörnigen Decksedimente werden Schutzmaßnahmen gegen den<br />

Oberflächenwassereinfluss (Abdecken der Böschungen) im Bereich der Westbrücke sowie entlang der<br />

Unterflurtrasse vorgesehen.<br />

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Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

� Sicker- und Schichtwässer werden mit einer offenen Wasserhaltung abgeleitet.<br />

� Bei einer Ausführung von überschnittenen Bohrpfahlwänden werden gestaffelte Pfahllängen zur<br />

Ausbildung von Durchströmungsfenstern hergestellt, um eine Barrierewirkung im Aquifer hintanzuhalten.<br />

� Zur Aufrechterhaltung der Grundwasserströmung und Minimierung des Aufstaueffektes sind<br />

Grundwasserkommunikationsmaßnahmen (Dükeranlagen) an insgesamt 6 Stellen vorgesehen.<br />

� Für die Trassenabschnitte, bei welchen Grundwasserbeeinflussung gegeben ist, werden weiße Wannen<br />

erforderlich. Diese werden bis 0,5 m über Bemessungswasserstand hergestellt. Für den Fall höherer<br />

Grundwasserspiegellagen als der Bemessungswasserstand ist eine schadlose Ableitung der Wässer durch<br />

die Tunnelentwässerung gewährleistet.<br />

� Die Baudurchführung erfolgt so, dass die Grundwasserkommunikationsmaßnahmen bereits während der<br />

Bauphase wirksam werden bzw. die Wahl der Bauabschnitte die Grundwasserströmung gewährleistet.<br />

� Vorauseilende Entwässerungsmaßnahmen<br />

Bei Röhre 2 (R2-km 2+050) sind zu Beginn des bergmännischen Vortriebes die Hochterrassenschotter im<br />

Hangenden des Schliers hydrogeologisch relevant, die bereits durch die Unterflurtrasse aufgeschlossen<br />

werden. Für den Fall einer durchgehenden Wasserführung bzw. gespannter Grundwasserverhältnisse sind<br />

vorauseilende Maßnahmen (Vorauseilende Entwässerungsbohrungen) vorgesehen.<br />

Für den Bereich des Übergangs vom Schlier in die Linzer Sande (GQP 2+050, 2+150, 2+300) wird derzeit<br />

davon ausgegangen, dass die Grundwasserverhältnisse (gespannte Grundwässer) beim Eindringen in die<br />

Linzer Sande vom Vortrieb aus mit vorauseilenden Maßnahmen (Vorauseilende<br />

Entwässerungsbohrungen, Vakuumlanzen) kontrolliert werden. Im weiteren Verlauf der Linzer Sande wird<br />

von Sicker- und Schichtwässern und bereichsweise von freien Grundwässern ausgegangen.<br />

Vorauseilende Erkundungs- bzw. Entwässerungsbohrungen werden vorgenommen.<br />

Prognostizierte Störungen werden ebenfalls durch vorauseilende Bohrungen erkundet. Gegebenenfalls<br />

werden Maßnahmen zur Verminderung der Wasserwegigkeit (z.B. Felsinjektionen) und Vorentwässerungen<br />

vorgesehen.<br />

� Absenkungsmaßnahmen von Obertage<br />

Im Übergangsbereich Schlier - Linzer Sande können bei ungünstigen Grundwasserverhältnissen (stark<br />

gespannte Wässer) für die Röhre 2 Absenkungsmaßnahmen von Obertage erforderlich werden. In<br />

diesem Fall wäre in weiterer Folge die tiefer liegende Röhre 1 mit Bohrungen von Röhre 2 aus zu<br />

entwässern. Die Wasserhaltungsmaßnahmen sind auf einem Trassenabschnitt von ca. 180 m<br />

angenommen. Für die Erlangung der nötigen Absenkung wird daher eine abschnittsweise<br />

Grundwasserabsenkung, Abschnitte von jeweils ca. 30 m, mit einer berechneten Entnahmemenge von ca.<br />

20 l/s pro Absenkungsabschnitt erforderlich. Die Fläche, auf der es obertägig zur Einrichtung von<br />

Maßnahmen für die Wasserhaltung kommen kann, ist im Hydrogeologischen Lageplan ausgewiesen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

� Abdichtungsmaßnahmen<br />

An der ASt Donau Süd, insbesondere an den Portalbereichen, sowie im Kreuzungsbereich der Hauptröhren<br />

mit der Rampe Donau Nord 1a, wird gem. geologischer Modellierung die oberflächennahe Auflockerungsbzw.<br />

Verwitterungszone relevant. Hier ist von verstärktem Einfluss durch Oberflächenwässer auszugehen.<br />

Maßnahmen wie z.B. Abdeckinjektionen können erforderlich werden.<br />

� Maßnahmen zur Berücksichtigung aggressiver Wässer<br />

Im Bereich der erwarteten, hinsichtlich kalkaggressiver Kohlensäure betonangreifenden Wässer ist der<br />

Einsatz entsprechender Zementarten erforderlich.<br />

� Maßnahmen zur Berücksichtigung der Wasserhärte<br />

Infolge des Auftretens harter Wässer werden geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung einer<br />

sachgemäßen Wartung in Hinblick auf Versinterung (z.B. von Leitungen oder Fugen) berücksichtigt.<br />

� Die im Zuge von Wasserhaltungsmaßnahmen gefassten oder entnommenen Wässer werden einer<br />

kontrollierten Ableitung und gegebenenfalls vor Wiedereinleitung in den Grundwasserkörper bzw. in den<br />

Kanal (Abwasseremissionsverordnung) einer Reinigung unterzogen<br />

� Maschinen und Fahrzeuge werden in intaktem Zustand betrieben und regelmäßigen Wartungen unterzogen<br />

(Wartung und Betankung in gesicherten Bereichen)<br />

� In Arbeitsbereichen im Grundwasserkontakt oder in Grundwasserabsenkungsbereichen werden<br />

entsprechende umweltverträgliche, sofern möglich biologisch abbaubare Betriebs- und Arbeitsstoffe<br />

(Schmiermittel, Bohrspülungen etc.) verwendet.<br />

� Störfallmeldungen werden umgehend durchgeführt<br />

� Die Arbeitsgeräte werden mit Ölwannen für den Störfall ausgestattet, Ölbindemittel werden vorgehalten.<br />

� Können bei einem Störfall Einträge von Kontaminationen in das Grundwasser nicht ausgeschlossen<br />

werden, werden die relevanten, abstromigen Grundwassermessstellen einer sofortigen und laufenden<br />

qualitativen Überprüfung unterzogen, um die tatsächlichen Auswirkungen festzustellen.<br />

� Bauteile in direktem Kontakt mit Grundwasser werden aus grundwasserverträglichen Baustoffen hergestellt.<br />

� Ersatzwassermaßnahmen: Als Ersatzmaßnahmen werden Anschlüsse an die öffentliche<br />

Wasserversorgung vorgesehen.<br />

LANDWIRTSCHAFT UND BODEN: Einlage 4.4.1<br />

� Die Maßnahmen, die zur Verminderung der Staubentwicklung aus dem Fachbereich Luft vorgeschlagen<br />

werden, wirken sich auch auf den Fachbereich Landwirtschaft positiv aus.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

� Zur Vermeidung der Veränderung des Bodens erfolgt eine fachgerechte Zwischenlagerung. Der Oberboden<br />

wird getrennt von Zwischenboden abgehoben und separat gelagert.<br />

� Im Zuge der Rekultivierung wird auf allen vorübergehend beanspruchten landwirtschaftlichen Flächen ein<br />

fachgerechter Bodenaufbau wiederhergestellt.<br />

� Im Bereich von erosionsgefährdeten Trassenböschungen und Verkehrsinseln erfolgt eine rasche<br />

Begrünung.<br />

� Es werden die notwendigen ingenieurbiologischen Maßnahmen gesetzt um eine dauerhaft stabile Grasnarbe<br />

zu erzielen.<br />

� Es werden Maßnahmen zur Vermeidung der Verschmutzung von Böden, wie zum Beispiel Einsatz von<br />

Baugeräten und Fahrzeugen nach Stand der Technik, fachgerechte Entsorgung von Abfallstoffen und<br />

Problemstoffen oder die Ausarbeitung von Alarmplänen Unfällen mit Öl gesetzt.<br />

FORSTWIRTSCHAFT UND WALDÖKOLOGIE: Einlage 4.4.4<br />

� Forstliche Bauaufsicht durch Umweltbaubegleitung (zur Kontrolle u.a. Bestandesfreistellungen,<br />

Einzelstammentnahme für die Herstellung der Hängebrücke)<br />

� Einhaltung der Rodungsflächen: Keine Beanspruchung zusätzlicher Bereiche, außer der derzeit<br />

ausgewiesenen Bauflächen<br />

� Minimierung Staubemissionen: Zur Minimierung von Staubemissionen werden offene Baustellenflächen<br />

entsprechend der Vorgaben des Fachgebiets Luft bei Bedarf feucht gehalten<br />

� Absicherung der Baubereiche: Die Flächen, die an Baubereiche anschließen, werden abgegrenzt und bei<br />

Bedarf abgesichert<br />

� Fachgerechte Zwischenlagerung und Rekultivierung der Böden<br />

� Aufforstung der temporären Rodungsflächen<br />

� Aufforstung der temporären Rodungsfläche Margarethen sowie rund um die Abspannbauwerke am<br />

Donauufer Süd<br />

JAGD UND WILD: Einlage 4.4.6<br />

� Wildökologische Bauaufsicht durch Umweltbaubegleitung<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

TIERE UND IHRE LEBENSRÄUME: Einlage 4.6.1<br />

� Einrichtung einer Umweltbaubegleitung zur formellen und inhaltlichen Kontrolle der ökologischen Vorgaben<br />

� Sicherung Fledermäuse bei Gebäudeabrissen: Vermeidung von direkten Individuenverlusten in der<br />

Bauphase durch die Kontrolle auf aktuelle Vorkommen vor Beginn der Abrissarbeiten<br />

� Umsiedelung gefährdeter Molluskenarten von Bauflächen auf geeignete Flächen<br />

� Bauerstellung Felssicherung Turmleiten: Schutz der sensiblen Waldbestände während der Errichtung der<br />

Felssicherung - Kontrolle durch die Umweltbaubegleitung<br />

� Rekultivierung: Wiederherstellung des natürlichen Zustandes aller temporär genutzter Flächen<br />

� Schutz und Erhalt in der Bauphase (Schutz bei Bauarbeiten): Vermeidung von Flurschäden, keine<br />

Beeinträchtigung der ausgewiesenen Flächen<br />

� Rekultivierung und Gestaltung mit Gehölzen: Ausgleich temporärer Flächenverluste von gehölzreichen und<br />

strukturreichen Begrünungen<br />

� Minimierung der Beeinträchtigung Bergschlösslpark: Minimierung des Flächen- und Gehölzverlustes bei<br />

hochwertigen Flächen<br />

� Einzelstamm-Entnahme für die Herstellung der Hängebrücke in Abstimmung mit Umweltbaubegleitung:<br />

Vermeidung von Schlägerungen wertvoller Hangwälder<br />

� Rekultivierung und Wiederherstellung Parkanlagen<br />

� Verbesserung Waldzustand: Ökologische Aufwertung von Waldflächen in Puchenau<br />

� Schutz bzw. Wiederaufforstung von wärmebetonten Wäldern mit Freilassen von Felsstrukturen<br />

� Wiederaufforstung von Hangwäldern mit Esche und Ahorn sowie entsprechende Waldrandgestaltung<br />

PFLANZEN UND IHRE LEBENSRÄUME: Einlage 4.7.1<br />

� Einrichtung einer Umweltbaubegleitung zur formellen und inhaltlichen Kontrolle der ökologischen Vorgaben<br />

� Schutz und Erhalt sensibler Bereiche im Umfeld des Baufeldes – Kontrolle durch die Umweltbaubegleitung<br />

� Rekultivierung temporär beanspruchter Flächen mit Gehölzen<br />

� Minimierung Gehölz- und Flächenverlust im Bereich der Parkflächen - Kontrolle durch die<br />

Umweltbaubegleitung<br />

� Möglichst hoher Schutz von Baumbeständen bei der Errichtung der Hängebrücke – in Abstimmung mit<br />

Umweltbaubegleitung<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

� Strukturverbesserung Waldbestände in Puchenau<br />

� Schutz- bzw. Wiederaufforstung von wärmebetonten Wäldern mit Freilassen von Felsstrukturen im Bereich<br />

der Tunnelportale, Donauquerung – in Abstimmung mit Umweltbaubegleitung<br />

� Wiederaufforstung der temporär beanspruchten Hangwälder, Donauquerung mit Esche, Ahorn und<br />

Waldrandgestaltung<br />

� Schutz der Felsstrukturen Urfahrwänd: Die nach der Bauphase bestehen bleibenden Felsstrukturen und<br />

Felsrasenbiotope sind in ihrem gesamten Ausmaß zu schützen.<br />

FREIZEIT- UND ERHOLUNGSNUTZUNG / LANDSCHAFTS- UND STADTBILD: Einlage 4.5.1<br />

� Abschirmung des durch die Baumaßnahmen nicht beanspruchten Teils des Ziegeleiparks als Sicht- und<br />

Funktionsschutz zur Baustelle durch eine mindestens zwei Meter hohe, blickdichte, stabile Absperrung.<br />

� Erhaltung des durch die Baumaßnahmen nicht beanspruchten Teils des Ziegeleiparks als<br />

Erholungsmöglichkeit für die Bevölkerung.<br />

� Abschirmung des durch die Baumaßnahmen nicht beanspruchten Teils des Bergschlösslparks als Sicht- und<br />

Funktionsschutz zur Baustelle durch eine ca. zwei Meter hohe, blickdichte, stabile Absperrung.<br />

� Erhaltung des durch die Baumaßnahmen nicht beanspruchten Teils des Bergschlösslparks als<br />

Erholungsmöglichkeit für die Bevölkerung.<br />

� Abschirmung der angrenzenden Siedlungsgebiete als Sicht- und Funktionsschutz zur Baustelle durch eine<br />

ca. zwei Meter hohe, blickdichte, stabile Absperrung.<br />

� Festlegung der Baustellen- und Lagereinrichtungen mit geringer Einsehbarkeit von den belebten Plätzen in<br />

Urfahr, dem Schloss, der Nibelungenbrücke, etc. mit der Umweltbaubegleitung.<br />

� Abschirmung der unteren, an die Baustelle angrenzenden Hangbereiche zur Unterbindung von<br />

Verschmutzung dieser. Dies erfolgt durch eine mindestens zwei Meter hohe, blickdichte, stabile Absperrung<br />

und erstreckt sich über die gesamte Länge der Tunnelportal- und Abspannpunktbereiche an beiden Ufern.<br />

Außerdem wird dadurch eine Funktionstrennung zwischen der Baustelle und den angrenzenden Flächen<br />

erreicht und damit auch einer „schleichenden“, zunehmenden Flächeninanspruchnahme durch das<br />

Baugeschehen begegnet.<br />

� Minimierung der Flächeninanspruchnahme der Verladevorrichtung für das Ausbruchsmaterial auf der Donau.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

KLIMA: Einlage 4.8.1<br />

� Als Maßnahmen werden die auch seitens des Fachbereichs Ökologie vorgeschlagenen Pflanzungen von<br />

Sträuchern und Bäumen sowie die Begrünung der Unterflurtrasse Waldeggstraße möglichst frühzeitig<br />

vorgenommen.<br />

LUFT: Einlage 4.8.2<br />

� Bei Fahrwegen ohne staubfreiem Belag ist eine Emissionsminderung durch Befeuchtung vorzusehen, deren<br />

Wirksamkeit bei Einsatz von manuell gesteuerten Befeuchtungsanlagen zu einer Emissionsminderung von<br />

bis zu 60 % führt.<br />

� Die Ausfahrten aus dem Baustellenbereich ins öffentliche Straßennetz sind mit wirkungsvollen<br />

Schmutzschleusen, wie Radwaschanlagen zu versehen. Die Übergangsbereiche auf den asphaltierten<br />

Strecken sind regelmäßig zu waschen.<br />

� Bei ungünstigen Wetterlagen (lang anhaltende Trockenheit, hohe Windgeschwindigkeit) ist auf Errichtungsund<br />

Abbauarbeiten - welche entsprechende Emissionen erzeugen - weitgehend zu verzichten, sofern es der<br />

Bauablauf erlaubt, um verstärkte Verfrachtungen von Staub zu vermeiden.<br />

� Hinsichtlich der Staubemissionen von der Aufbereitungsanlage und den damit in Verbindung stehenden<br />

staubenden Manipulationen sind Maßnahmen erforderlich:<br />

o Die Aufbereitungsanlage ist aus schadstofftechnischer Sicht zu kapseln und mit einer<br />

Absaugung über Filter auszustatten.<br />

o Die Aufbereitungsanlage wird entsprechend dem Bauzeitplan in einem Zeitraum von rd. 4<br />

Monaten im Freien betrieben, danach wird der Betriebsort in den Tunnel verlegt. Der Transport<br />

des gebrochenen Gesteins auf das Transportschiff erfolgt über ein eingehaustes Förderband.<br />

Für den Abwurf auf den Schubverband ist zu gewährleisten, dass das Gestein befeuchtet ist.<br />

� Um die Emissionen durch Transportfahrten und den Einsatz von Baumaschinen gering zu halten, wird<br />

empfohlen, Fahrzeuge / Baumaschinen einzusetzen, die den möglichst aktuellen Emissionsstandards<br />

entsprechen und diese regelmäßig gemäß den Herstellerangaben zu warten.<br />

SACH- UND KULTURGÜTER: Einlage 4.1.3<br />

� Die Funktion sämtlicher Infrastruktureinrichtungen (Wege, Leitungen) wird in der Bauphase weitgehend<br />

aufrechterhalten bzw. wird die Versorgung der Siedlungsräume sichergestellt.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

� Die Bevölkerung ist über vorgesehene temporäre Abschaltungen wie üblich von den Leitungsbetreibern<br />

frühzeitig zu informieren.<br />

� Während der Bauarbeiten wird ein Informationsmanagement eingerichtet. Die Anrainer werden über<br />

erschütterungsrelevante Bauarbeiten im Bereich ihrer Liegenschaften rechtzeitig informiert.<br />

� Bei Auftreten von „Zufallsfunden“ wird das Bundesdenkmalamt zur Abstimmung und Veranlassung weiterer<br />

Schritte kontaktiert.<br />

� Objekt Ziegeleistraße 2, Grdst. Nr. 1336 - bauhistorische Gebäudedokumentation<br />

� Objekt Niederreithstraße 2, Grdst. Nr. 1345/13 – Durchführen eines Verfahren zur Entlassung aus dem<br />

Denkmalschutz (dieses Verfahren läuft bereits und ist lt. Auskunft des BDA voraussichtlich vor Einreichung<br />

der UVE abgeschlossen)<br />

� Fundstelle „Froschberg-Ost“ (neolitische Siedlung) Fundstellennr. 4/16/45203.12, Grdst. Nr. 1345/13,<br />

1345/16 - archäologische Untersuchung vor Baubeginn<br />

� Denkmal „Freinberg“ (neolithische bis mittelalterliche Siedlung und Befestigung), geschützt gem. § 1 (3)<br />

Denkmalschutzgesetz, Zl. 12408/1/96, Fundstellennr. 4/16/45203.2 – Antrag auf Verfahren zur Bewilligung<br />

der Veränderung von Denkmalen nach § 5 DMSG im Rahmen des UVP-Verfahrens<br />

� Allenfalls auftretende nicht erfasste Kleindenkmäler sind im Zuge der Bauphase zu versetzen<br />

� Denkmalgeschützte Objekte werden bis in einen Abstand von 150 m von der äußersten Kante des künftigen<br />

Bauwerkes einer Beweissicherung unterzogen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

10.2 BETRIEBSPHASE<br />

SCHALLTECHNIK: Einlage 4.2.1<br />

� Vgl. dazu aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen aus Kapitel 5.1.4 „Lärmschutzmaßnahmen“ des ggst.<br />

Berichtes<br />

SIEDLUNGS- UND WIRTSCHAFTSRAUM: Einlage 4.1.1<br />

� städtebauliche Einbindung der freiwerdenden Flächen entlang der Waldeggstraße / Gestaltung und<br />

Schaffung von optischen Ankerpunkten<br />

� Abschirmmaßnahmen im Bereich Sophiengutstraße/ Niederreithstraße zur Minderung der negativen<br />

Auswirkungen durch das Heranrücken der Straßenachse (Bepflanzungs-/ Gestaltungsmaßnahmen)<br />

� Bereich Anschlussstelle Donau Nord – Abschirmmaßnahmen der topographisch höher gelegenen<br />

Siedlungs- und Freiraumfunktionen gegenüber der Trasse/ Minimierung der Sichtbarkeiten<br />

� optische Abschirmung der Tunnelportale im Bereich ASt Donau Nord / Einbindung in die Umgebung durch<br />

Bepflanzungsmaßnehmen / landschaftspflegerische Begleitplanung<br />

LANDWIRTSCHAFT UND BODEN: Einlage 4.4.1<br />

� Reduktion der Fremdstoffeinträge in den Boden durch Berücksichtungen aller Aspekte des Spritzschutzes,<br />

ordnungsgemäße Entwässerung der Fahrbahn sowie Begrünungen als zusätzliche Puffer<br />

FORSTWIRTSCHAFT UND WALDÖKOLOGIE: Einlage 4.4.4<br />

� Ersatzflächen laut Forstgesetz – allgemein: Die permanenten Rodungsflächen von 8.605 m² werden im<br />

Ausmaß 1:2 durch Waldverbesserungsmaßnahmen an anderer Stelle ersetzt.<br />

o Bestandesumwandlung Bereich Donauquerung<br />

o Strukturverbesserung Puchenau<br />

� Bewuchshöhe unterhalb der Seile der Hängebrücke wird in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung<br />

festgelegt<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

� sicherheitstechnische Maßnahmen: Die Umweltbaubegleitung berät während der Ausführungsphase, ob<br />

trotz der technischen Sicherungsmaßnahmen vom verbleibenden Waldbestand eine Gefahr auf das<br />

Projektgebiet ausgehen kann.<br />

TIERE UND IHRE LEBENSRÄUME: Einlage 4.6.1<br />

� Beleuchtungen Donaubrücke: Zur Vermeidung der Irritationen nachaktiver Arten werden Lichtemissionen auf<br />

das notwendigste Maß reduziert<br />

� Blendschutz für Fledermäuse durch Überhöhung des unteren Brückenrandes mit lichtundurchlässigem<br />

Material (Donaubrücke)<br />

� Gestaltung der Rückhaltebecken mit Baum- und Strauchgruppen<br />

� Aufforstung Margarethen nach Abschluss Bauarbeiten: Eschen- Ahornhangwald mit stufig aufgebautem<br />

Waldrand<br />

� Ökologische Vorgaben für die Betriebsgebäude (z.B. Anbringen von Nistkästen)<br />

� Bestandesumwandlung Bereich Donauquerung: Verbesserung des Waldzustandes im Bereich des<br />

Donaudurchbruches<br />

� Aufschließung bzw. Verdichtung des Gehölzsaumes am orografisch rechten Donauufer<br />

� Erhalt bzw. Wiederherstellung des Gehölzsaumes am orografisch linken Donauufer<br />

� Schaffung eines Reptilienlebensraumes und Felstrockenrasen im Bereich Windflach<br />

� Vogelschutzmaßnahmen bei Glasflächen: Alle Lärmschutzwände u. a. im Bereich von Westbrücke und<br />

Donauquerung sind vogelschlagsicher zu gestalten.<br />

PFLANZEN UND IHRE LEBENSRÄUME: Einlage 4.7.1<br />

� Gestaltung der Rückhaltebecken mit Baum- und Strauchgruppen<br />

� Ökologische Vorgaben der Parkgestaltung Waldeggstraße<br />

� Anlage einer Hecke im Bereich der neuen Waldeggstraße<br />

� Gestaltung Rettungsplatz bei Westbrücke: Ausführung als ungebundene Schotterdecke, um den<br />

Rettungsplatz wird Grünstreifen ausgebildet<br />

� Gestaltung Rettungsplatz ASt Bahnhof: um den Rettungsplatz wird Grünstreifen ausgebildet<br />

� Bestandesumwandlung, ökologische Aufwertung von Waldflächen im Bereich Donauquerung<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

� Aufschließung bzw. Verdichtung des Gehölzsaumes am orografisch rechten Donauufer<br />

� Erhalt bzw. Wiederherstellung des Gehölzsaumes am orografisch linken Donauufer<br />

� Extensivierung einer derzeit intensiv genutzten Wiese: Anlage von Niederhecken, Einbringen von<br />

Strukturelementen (Steinhaufen, Todholzelemente), Extensivwiese, Obstbaumreihe<br />

� Aufforstung gerodeter Waldflächen im Bereich Margarethen<br />

� Gestaltung Radwegeunterführung Puchenau: Gebüschpflanzungen auf Außenböschung, Magerrasen auf<br />

Innenböschung<br />

� Pflege der Felssicherung Donauleithen erfolgt zum Schutz der sensiblen Waldbereiche ausschließlich von<br />

Hand<br />

JAGD UND WILD: Einlage 4.4.6<br />

� Wildschutzzaun gemäß RVS 04.03.12 um die Tunnelportale im Bereich der Donau<br />

� Ausgleichsfläche Windflach (Intensivwiese wird in eine Extensivwiese mit Gehölzgruppe umgewandelt;<br />

Funktion als Äsungsfläche)<br />

� Die Lärmschutzwände bei der Donaubrücke werden vogelschlagsicher gestaltet<br />

� Beleuchtungen Donaubrücke: Lichtemissionen werden auf das notwendige Maß reduziert<br />

FREIZEIT- UND ERHOLUNGSNUTZUNG / LANDSCHAFTS- UND STADTBILD: Einlage 4.5.1<br />

� Setzung von Gestaltungs- und Bepflanzungsmaßnahmen im Bereich der Unterflurtrasse Waldeggstraße.<br />

� Optische Einbindung der Tunnelportale. Die Tunnelportale werden nach Fertigstellung in einem Ausmaß<br />

begrünt, welches nicht den erforderlichen Wartungsarbeiten und sonstigen technischen Anforderungen<br />

entgegensteht.<br />

� Wiederherstellung der Ziegeleistraßenallee.<br />

� Optische Einbindung des Stützbauwerkes am Bergschlösslpark. Die Berme der Stützkonstruktion an der<br />

Rampe 2B (Bergschlösslpark) wird bepflanzt, sodass nicht nur die optische Dominanz der oberhalb<br />

gelegenen Steinschlichtung, sondern durch herabhängende Pflanzen auch jene der unterhalb befindlichen<br />

rückverankerten Mauer vermindert wird.<br />

� Die Verblendung der Winkelstützmauer an der Ziegeleistraße erfolgt mit autochthonem Bruchsteinmaterial.<br />

� Optische Einbindung des Tunnellüftungsbauwerkes an der Waldeggstraße.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

� Wiederherstellung des Fuß- und Radwegenetzes in der Waldeggstraße.<br />

� Neuanlage von Strukturelementen in den Abspannpunktbereichen.<br />

� Wiederherstellung der Donauuferböschungen als Wiesenböschungen mit gruppenweiser Gehölzpflanzung.<br />

� Wiederherstellung und Begrünung der Tunnelportal- und Einschnittsbereiche.<br />

� Erhalt bzw. Wiederherstellung des Begleitgehölzstreifens am nördlichen Donauufer.<br />

� Wiederherstellung des Donauradwegenetzes.<br />

� Neuanlage einer zusätzlichen Ausgleichsfläche „Windflach“ im Nahbereich mit funktionalem Zusammenhang<br />

zum Eingriffsbereich, die dem Ausgleich verloren gehender Erholungseignung und der Landschaftsbildbeeinträchtigung<br />

dient.<br />

� Westlich an das Untersuchungsgebiet anschließend erfolgt im Bereich St. Margarethen eine Aufschüttung<br />

zur Abflachung des bestehenden Donauufers.<br />

HYDROGEOLOGIE: Einlage 4.9.2<br />

� Während der Betriebsphase werden regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende, Wartungs- und<br />

Prüfarbeiten an den Entwässerungssystemen durchgeführt. Die Grundwasserausgleichsmaßnahmen<br />

sind einer fortlaufenden Wartung und Überprüfung auf Effizienz (Kontrollpegel) zu unterziehen.<br />

OBERFLÄCHENWASSER: Einlage 4.10.1<br />

� Im Bedarfsfall müssen die Donaubrückenwässer über einen Verteilerschacht mit automatischer Detektion in<br />

die Gewässerschutzanlagen der Tunnelbauwerke geleitet werden.<br />

GEWÄSSERÖKOLOGIE / FISCHEREI: Einlage 4.10.6<br />

� Strukturierung der Donauufer entlang des Radwegs (linkes Ufer)<br />

� Schaffung 5 halbinselförmiger Buhnen inkl. Stiegenabgang<br />

� Schaffung einer Schotterbank<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

KLIMA: Einlage 4.8.1<br />

� Als Maßnahmen sind die auch seitens des Fachbereichs Ökologie vorgeschlagenen Pflanzungen von<br />

Sträuchern und Bäumen sowie die Begrünung der Unterflurtrasse Waldeggstraße möglichst frühzeitig<br />

vorzunehmen.<br />

LUFT: Einlage 4.8.2<br />

� Erhöhung der Lärmschutzwand auf 4m: Rampe Unionstraße 1b zw. km 0+809,16 und km 0+982,44<br />

(bezogen auf die Hauptachse 1, gemessen normal auf die Achse; Länge der Lärmschutzwand: 149,8 m)<br />

� Temporäre Reduktion der Geschwindigkeit von 80 km/h auf 60 km/h im Bereich der Westbrücke; beginnend<br />

bei ca. km 0,500 (westl. von Tunnel Bindermichl und Einhausung Niedernhart) bis in die UFT Tunnel<br />

Freinberg. Die Maßnahme einer Geschwindigkeitsbeschränkung ist derzeit als ganzjährige Maßnahme<br />

berücksichtigt. Durch Inbetriebnahme einer möglichen Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA-Umwelt) kann<br />

das ganzjährige Tempolimit durch ein zeitlich beschränktes ersetzt werden. Die notwendige<br />

Maßnahmenwirksamkeit ist aber vorher nachzuweisen. Die Maßnahme der temporären<br />

Geschwindigkeitsreduktion auf 60 km/h ist ab der Verkehrsfreigabe bis einschließlich 2018 vorgesehen.<br />

10.3 MASSNAHMEN ZUR NACHSORGE UND BEWEISSICHERUNG<br />

SCHALLTECHNIK: Einlage 4.3.1<br />

� Zur Kontrolle der baubedingten anrainerseitigen Dauerschallpegel und Spitzenschallpegel während<br />

Bauarbeiten bietet sich die Durchführung von wiederholten schalltechnischen Kontrollmessungen an<br />

folgenden Immissionspunkten an:<br />

o Halbjährliche Schallpegelmessungen während der Bauzeit, Messdauer mindestens 3 Stunden<br />

während repräsentativem Baubetrieb im Tageszeitraum im Bereich der Rechenpositionen<br />

HMP-1, HMP-5, HMP-7 und HMP-9.<br />

o Schallpegelmessungen nach Vorgabe des bzw. der medizinischen Sachverständigen im<br />

Bereich Donautal zu Beginn der Sprengungen im Bereich der Rechenpositionen RP_N21 und<br />

RP_N36 und nach Begehren der Baustellenleitung zum "Monitoring" für mögliches Sprengen<br />

an Sonn- und Feiertagen bzw. (wenn erforderlich) für mögliches Sprengen zur Nachtzeit.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

� Zusätzlich werden zu den Anlagen mit Betrieb zur Nachtzeit (Tunnelbewetterung, Förderbandanlage und<br />

Geräte im Bereich der Baustelleneinrichtung zur Westbrücke) schalltechnische Messungen im Nahfeld der<br />

Quellen durchgeführt oder alternativ entsprechende Prüfzeugnisse durch autorisierte Prüfstellen und<br />

Sachverständige vorgelegt, die Angaben zu den Schallleistungen bzw. Schalldruckpegeln im<br />

interessierenden Betriebszustand (z. B. Regelbetrieb, Volllastbetrieb, Teillastbetrieb, u. dgl.) enthalten.<br />

� Zur Kontrolle der prognostizierten Immissionssituation nach Inbetriebnahme des ggst. Projektes bietet sich<br />

die Durchführung von schalltechnischen Kontrollmessungen an nachstehenden Messpositionen an.<br />

o Messpositionen im Bereich Westbrücke und Waldeggstraße: HMP-1, HMP-2, HMP-14<br />

o Messpositionen im Bereich Donaulände und Urfahrwänd: HMP-7 und HMP-9<br />

Bei Einhaltung der prognostizierten Werte erübrigen sich weitere Kontrollen. Bei Nichteinhaltung der<br />

Maßnahmen werden Kontrollen in Bezug auf Bauausführung, Fugendichtheit und dgl. betreffend die aktiven<br />

Schallschutzmaßnahmen empfohlen.<br />

FREIZEIT- UND ERHOLUNGSNUTZUNG / LANDSCHAFTS- UND STADTBILD: Einlage 4.5.1<br />

� Bestandsaufnahme des verbleibenden Baumbestandes im Bergschlösslpark<br />

TIERE / PFLANZEN: Einlage 4.6.1, 4.7.1<br />

� Kontrolle der ökologisch relevanten Vorgaben durch die Umweltbaubegleitung<br />

HYDROGEOLOGIE: Einlage 4.9.2<br />

� Durch Kontrollpegel wird die Effizienz der Ausgleichsmaßnahmen überprüft (Beweissicherung).<br />

� Das wasserwirtschaftliche Beweissicherungsprogramm wird weitergeführt, vor Beginn der Bauphase<br />

intensiviert sowie während der Bauphase und zumindest bis ein Jahr nach Beendigung der Bauphase<br />

fortgeführt. Dadurch wird gewährleistet, allfällige Beeinträchtigungen von Grundwassernutzungen zu<br />

erfassen, zu dokumentieren und deren Ursächlichkeit bezüglich des Projektes zu beurteilen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

LUFT: Einlage 4.8.2<br />

� Die Beweissicherung kann auf Basis des bestehenden Luftgütemessnetzes des Amts der<br />

Oberösterreichischen Landesregierung erfolgen.<br />

� Zusätzlich wäre anzuraten in den Bereichen ASt Bahnhof und UFT- Portal Westbrücke periodisch<br />

Kurzzeitmessungen (je 6 Wochen im Winter- und Sommerhalbjahr) über einen Zeitraum von 5 Jahren<br />

durchzuführen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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Abschnitt SÜD<br />

11 ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG DER<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEIT<br />

11.1 BAUPHASE<br />

Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenstellung sämtlicher verbleibender Auswirkungen während der<br />

Bauphase, um die Umweltverträglichkeit des Projekts beurteilen zu können:<br />

Schutzgutübergreifend<br />

Mensch, Lebensräume (inkl. Nutzungen)<br />

Prüfinhalt /<br />

Schutzgut<br />

Bauphase<br />

Verbleibende Auswirkungen Entlastung / Belastung<br />

Umweltmedizin vertretbar<br />

Schall Beurteilung Umweltmedizin Beurteilung Umweltmedizin<br />

Erschütterungen mittel vertretbar<br />

Siedlungsraum mittel vertretbar<br />

Wirtschaftsraum keine / sehr gering nicht relevant<br />

Landwirtschaft<br />

gering geringfügig<br />

Bodenqualität gering geringfügig<br />

Forst gering geringfügig<br />

Jagd mittel vertretbar<br />

Freizeit und Erholung mittel vertretbar<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Tiere,<br />

Pflanzen,<br />

Lebensräume<br />

Wasser<br />

und Untergrund<br />

Luft und<br />

Klima<br />

Landschafts<br />

und<br />

Stadtbild<br />

Sach- und<br />

Kulturgüter<br />

Tiere und<br />

Lebensräume<br />

Pflanzen und<br />

Lebensräume<br />

mittel vertretbar<br />

mittel vertretbar<br />

Oberflächenwasser gering geringfügig<br />

Gewässerökologie gering geringfügig<br />

Fischerei mittel vertretbar<br />

Grundwasser und<br />

Hydrogeologie<br />

keine / sehr gering nicht relevant<br />

Altlasten keine / sehr gering nicht relevant<br />

Geologie, Geotechnik keine / sehr gering nicht relevant<br />

Luft hoch wesentlich<br />

Klima gering geringfügig<br />

Stadtbild mittel vertretbar<br />

Landschaftsbild mittel vertretbar<br />

Sachgüter mittel vertretbar<br />

Kulturgüter gering geringfügig<br />

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Einlage 1.2.1<br />

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Abschnitt SÜD<br />

11.2 BETRIEBSPHASE<br />

Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenstellung sämtlicher verbleibender Auswirkungen während der<br />

Betriebsphase, um die Umweltverträglichkeit des Projekts beurteilen zu können:<br />

Schutzgutübergreifend<br />

Mensch, Lebensräume (inkl. Nutzungen)<br />

Tiere,<br />

Pflanzen,<br />

Lebensräume<br />

Prüfinhalt /<br />

Schutzgut<br />

Betriebsphase<br />

Verbleibende Auswirkungen Entlastung / Belastung<br />

Umweltmedizin vertretbar<br />

Schall gering (-mittel)<br />

geringfügig bzw.<br />

vertretbar<br />

Erschütterungen keine / sehr gering nicht relevant<br />

Siedlungsraum mittel vertretbar<br />

Wirtschaftsraum Verbesserung positiv<br />

Landwirtschaft<br />

gering geringfügig<br />

Bodenqualität mittel vertretbar<br />

Forst keine / sehr gering nicht relevant<br />

Jagd gering geringfügig<br />

Freizeit und Erholung mittel vertretbar<br />

Tiere und<br />

Lebensräume<br />

Pflanzen und<br />

Lebensräume<br />

mittel vertretbar<br />

mittel vertretbar<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Wasser<br />

und Untergrund<br />

Luft und<br />

Klima<br />

Landschafts-<br />

und<br />

Stadtbild<br />

Sach- und<br />

Kulturgüter<br />

Oberflächengewässer gering geringfügig<br />

Gewässerökologie gering geringfügig<br />

Fischerei mittel vertretbar<br />

Grundwasser und<br />

Hydrogeologie<br />

keine / sehr gering nicht relevant<br />

Altlasten keine / sehr gering nicht relevant<br />

Geologie, Geotechnik keine / sehr gering nicht relevant<br />

Luft<br />

gering geringfügig<br />

Verbesserung positiv<br />

Klima mittel vertretbar<br />

Stadtbild mittel vertretbar<br />

Landschaftsbild mittel vertretbar<br />

Sachgüter keine / sehr gering nicht relevant<br />

Kulturgüter keine / sehr gering nicht relevant<br />

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Abschnitt SÜD<br />

11.3 ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG<br />

Das gegenständliche Vorhaben A<strong>26</strong> Linzer Autobahn KN Linz/Hummelhof (A7) – ASt Donau<br />

Nord wird sowohl in der Bauphase als auch in der Betriebsphase als<br />

„umweltverträglich“ eingestuft.<br />

Grundlage für diese Aussage ist die Beurteilung der sektoralen Wirkungen aus Sicht der Fachbereiche sowie<br />

die integrative Beurteilung des Vorhabens sowohl als Straßenbauwerk als auch als Maßnahme im<br />

Verkehrssystem.<br />

Während der Bauphase überwiegen geringfügige bis vertretbare Auswirkungen auf die Schutzgüter, nur im<br />

Falle der Luftschadstoffe handelt es sich temporär um wesentliche Auswirkungen, die einer weiteren<br />

umweltmedizinischen Beurteilung unterzogen wurden.<br />

Während der Betriebsphase überwiegen nicht relevante sowie vertretbare Auswirkungen auf die Schutzgüter,<br />

wobei im Falle von Lärm und Luftschadstoffen punktuell, beim Kriterium Wirtschaftsraum generell mit<br />

Verbesserungen durch das Projekt zu rechnen ist!<br />

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Einlage 1.2.1<br />

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Abschnitt SÜD<br />

12 ALLFÄLLIGE SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMEN-<br />

STELLUNG DER GEFORDERTEN UNTERLAGEN<br />

Bearbeitung Schutzgut Luft<br />

Das Untersuchungsgebiet für das gegenständliche Projekt ist sehr groß, daher treten bei der Bestimmung<br />

der Vorbelastung Schwierigkeiten auf. Für die Berechnungen muss ein konstanter Wert für die<br />

Vorbelastung gewählt werden, welcher aber bei großen Untersuchungsgebieten nie für alle Bereiche<br />

repräsentativ sein kann. Da im Rahmen des ggst. Vorhabens das Linzer Straßennetz die einzige<br />

Emissionsquelle darstellt, muss die Vorbelastung darauf abgestimmt werden. Wie aus einer anderen<br />

Studie im Linz bekannt ist, ist die Verteilung der Industrie- und Hausbrandimmissionen inhomogen. Mit der<br />

für diese Untersuchung gewählten Vorbelastung werden die Gesamtkonzentrationen tendenziell<br />

überschätzt. Auch die Prognose der Vorbelastung bis 2025 stellt ein Problem dar, da die Entwicklung<br />

derzeit nicht abschätzbar ist. Aus diesem Grund wird die Vorbelastung auch für die Prognose als konstant<br />

angenommen. Für die Initialisierung der Strömungssimulation wurden die Messdaten der Station<br />

Magdalenaberg verwendet. Die damit berechneten Strömungsfelder geben die reale Situation großteils gut<br />

wieder, aber durch die Größe des Untersuchungsgebiets können auch hier Bereiche mit schlechterer<br />

Repräsentanz verbleiben.<br />

Die Ergebnisse der Schadstoffausbreitung basieren auf den Verkehrszahlen auf dem Linzer Straßennetz.<br />

Unsicherheiten in der Verkehrsprognose wirken sich auch auf die berechneten Immissionskonzentrationen<br />

aus. Bei der Berechnung der Emissionen des Verkehrs für die betrachteten Zeithorizonte 2005 bis 2025<br />

muss vom derzeitigen Kenntnisstand für das Emissionsverhalten der Fahrzeugflotte ausgegangen sowie<br />

eine Abschätzung der zukünftigen Emissionsniveaus von noch nicht beschlossenen Emissionsstandards<br />

vorgenommen werden. Bereits für den Bestandsfall 2005 bestehen durch den hohen Anteil an Diesel-PKW<br />

der Emissionsstandards EURO 3 und EURO 4 Unsicherheiten vor allem bezüglich des Absolutniveaus bei<br />

NOx-Emissionen. In der aktuellen Version des Handbuchs Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs<br />

(Version 2.1, herausgegeben im Februar 2004) sind noch keine Messungen von EURO 3 und EURO 4<br />

Diesel-PKW enthalten. Das Emissionsverhalten dieser Fahrzeugtypen wurde im Handbuch anhand der<br />

Absenkung der Grenzwerte in der Typprüfung abgeschätzt. Aktuelle Messungen an diesen Fahrzeugtypen<br />

zeigen jedoch, dass das NOx- Emissionsniveau von Diesel-PKW neuer Bauart vor allem bei dynamischer<br />

Fahrweise sowie Autobahnfahrt nur geringfügig unter den entsprechenden Werten von Fahrzeugen aus<br />

den 90er Jahren liegt. Bei Emissionsberechnungen für das Prognosejahr 2025 wird in den aktuell<br />

verfügbaren Modelldaten davon ausgegangen, dass die PKW bestenfalls dem Standard EURO 6 (ab 2015)<br />

und die LKW EURO VI (2014) entsprechen. Bis zum Zeithorizont 2025 werden allerdings sowohl für PKW<br />

als auch für LKW noch weitere verschärfte Emissionsstandards in Kraft treten. Wenn sich die verschärften<br />

Grenzwerte in der Typprüfung auch entsprechend im realen Emissionsverhalten wiederfinden, kann für das<br />

Prognosejahr 2025 eine deutliche Überschätzung für die Emissionsberechnung erwartet werden.<br />

Die für die Bauphase getroffenen Annahmen beziehen sich auf Erfahrungen bezüglich des Bauablaufes.<br />

Abweichungen von diesem Ablauf sind getrennt zu beurteilen.<br />

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Einlage 1.2.1<br />

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Abschnitt SÜD<br />

13 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />

Die allgemein verständliche Zusammenfassung gem. § 6 Abs 1 Z 6 UVP-G findet sich in Einlage<br />

1.1.3 „Allgemein verständliche Zusammenfassung“ der ggst. Unterlagen.<br />

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Einlage 1.2.1<br />

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14 ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS<br />

14.1 ABBILDUNGEN<br />

Abbildung 1: Paket Oberösterreich, Prioritätenreihung, BMVIT (März, 2007) ..................................................... 8<br />

Abbildung 2: A <strong>26</strong> Abschnitt Süd (blau) – Lage im Raum .................................................................................. 16<br />

Abbildung 3: Relevante Projektsbereiche für engeren Untersuchungsraum ..................................................... 22<br />

Abbildung 4: Übersichtsluftbild A <strong>26</strong> - Südabschnitt........................................................................................... 29<br />

Abbildung 5: Systemskizze A <strong>26</strong> Süd................................................................................................................. 30<br />

Abbildung 6: Visualisierung ASt Unionstraße (Quelle: Geoconsult, Wien) ........................................................ 31<br />

Abbildung 7: Visualisierung Westbrücke- HASt Waldeggstraße (Quelle: Geoconsult, Wien) ........................... 32<br />

Abbildung 8: Visualisierung ASt Bahnhof; Blick vom Wissensturm, Blickrichtung Süden (Quelle:<br />

Geoconsult, Wien)............................................................................................................................... 33<br />

Abbildung 9: Visualisierung Donaubrücke; Blickrichtung Osten (Quelle: Geoconsult, Wien) ............................ 35<br />

Abbildung 10: Querschnitt A <strong>26</strong> Hauptanlage, Bereich ASt Unionstraße mit Beschleunigungs- bzw.<br />

Verzögerungsspur und Auffahrtsrampe Unionstraße 2A.................................................................... 36<br />

Abbildung 11: Regelquerschnitt A <strong>26</strong> Hauptanlage Tunnel Freinberg – UFT (Richtungsverkehr 2streifig)<br />

mit Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsspur ...................................................................... 36<br />

Abbildung 12: Regelquerschnitt A <strong>26</strong> Hauptanlage Tunnel Freinberg (Richtungsverkehr 2-streifig) mit<br />

Beschleunigungs- bzw. Verzögerungs-spuren ................................................................................... 37<br />

Abbildung 13: Regelquerschnitt A <strong>26</strong> Hauptanlage Donaubrücke (Richtungsverkehr 2-streifig) mit<br />

Beschleunigungs- bzw. Verzögerungs-spuren ................................................................................... 37<br />

Abbildung 14: Visualisierung Waldeggstraße inkl. landschaftspflegerischem Begleitkonzept<br />

(vgl. Einlage 1.5.2) .............................................................................................................................. 53<br />

Abbildung 15: Visualisierung Donaubrücke inkl. landschaftspflegerischem Begleitkonzept (vgl. Einlage<br />

1.5.3) ................................................................................................................................................... 54<br />

Abbildung 16: Übersicht Baustelleneinrichtungsflächen – vgl. Einlage 2.7.2 (orange:<br />

Baustelleneinrichtungsflächen, lila: Flächen Denkmalschutz, grün: Schutzflächen,<br />

gelb: Altstandorte, rot: Verdächtsflächen Altablagerung).................................................................... 58<br />

Abbildung 17: Variantenstudie („Kreativphase“) 1999........................................................................................ 65<br />

Abbildung 18: Trassenvarianten 2001................................................................................................................ 66<br />

Abbildung 19: Ergebnis der Variantenuntersuchung 2001 – Basis für Vorprojekt 2003 .................................... 68<br />

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Abschnitt SÜD<br />

Abbildung 20: Ablaufschema zur Erklärung der Umweltverträglichkeit gemäß RVS......................................... 77<br />

Abbildung 21: Bodentypen im Untersuchungsgebiet ......................................................................................... 87<br />

Abbildung 22: Untersuchungsgebiet Urfahrwände – Panormabild .................................................................... 92<br />

Abbildung 23: Sensibilitäten des faunistischen Bestandes im Untersuchungsraum:......................................... 96<br />

Abbildung 24: Naturschutzgebiet Urfahrwänd.................................................................................................... 98<br />

Abbildung 25: Kennzeichnung von Wohnbauten, die eine Überschreitung der Zielwerte durch den<br />

Bau aufweisen................................................................................................................................... 124<br />

Abbildung <strong>26</strong>: Kennzeichnung von Wohnbauten, die eine Überschreitung der Zielwerte durch den Bau<br />

aufweisen .......................................................................................................................................... 1<strong>26</strong><br />

Abbildung 27: Temporärer Flächenverlust von hoch und sehr hochwertigen Lebensräumen während<br />

der Bauphase .................................................................................................................................... 146<br />

Abbildung 28: Permanenter Flächenverlust von hoch und sehr hochwertigen Lebensräumen während<br />

der Betriebsphase ............................................................................................................................. 147<br />

Abbildung 29: CO2-Emissionen in der Betriebsphase ..................................................................................... 165<br />

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Abschnitt SÜD<br />

14.2 TABELLEN<br />

Tabelle 1: Gliederung des Einreichprojektes gem. Projektierungsdienstanweisung ......................................... 13<br />

Tabelle 2: Übersicht aktive Lärmschutzmaßnahmen (Wandkonstruktionen)..................................................... 38<br />

Tabelle 3: Übersicht aktive Lärmschutzmaßnahmen (Portalverkleidungen)...................................................... 40<br />

Tabelle 4: Übersicht aktive Lärmschutzmaßnahmen (Fahrbahnbeläge) .......................................................... 41<br />

Tabelle 5: Zusammenfassung der, von Zielwertüberschreitungen betroffenen Fassaden lt.<br />

Gebäudelärmkartenberechnung....................................................................................................... 41<br />

Tabelle 6: Verkehrszunahmen und Verkehrsabnahmen durch die A<strong>26</strong> Süd ..................................................... 46<br />

Tabelle 7: Ungefähre Wiederverwertbarkeit Ausbruchsmassen (Mengen gerundet auf 10.000 m³)................. 60<br />

Tabelle 8: Übersicht Grenzwerte ........................................................................................................................ 81<br />

Tabelle 9: Zahl der aufgenommenen Gebäude im 0 – 100 m Streifen .............................................................. 82<br />

Tabelle 10: Zahl der vertieft aufgenommenen Gebäude (nur Sondernutzungen) im 100 – 200 m Streifen ...... 83<br />

Tabelle 11: Zahl der klassifizierten Gebäude im 100 – 300 m Streifen.............................................................. 83<br />

Tabelle 12: Charakterisierung der hydrogeologischen Einheiten..................................................................... 102<br />

Tabelle 13: Durchlässigkeiten nach Önorm B4422-1...................................................................................... 103<br />

Tabelle 14: Matrix für die Beurteilung der Sensibilität einer Grundwassermessstelle .................................... 106<br />

Tabelle 15: Ausgewiesene Altlasten und Verdachtsflächen im Untersuchungsraum ...................................... 107<br />

Tabelle 16: Zusammenfassung der Wirkungen, bezogen auf die gewählten anrainernahen Rechenpunkte.. 127<br />

Tabelle 17: Übersichtstabelle mit einer Auflistung jener Aufpunkte, für welche relevante Zusatzbelastungen<br />

im Jahresmittel................................................................................................................................ 162<br />

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