Antrag zum 3. Stern - Halver
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<strong>3.</strong> Qualifizierungsprozess<br />
Das Regionale-Projekt „Oben an der Volme“ hat am 15.12.2010 in dem regionalen Qualifizierungsprozess<br />
den 2. <strong>Stern</strong> erhalten.<br />
Die inhaltliche Klammer für die gemeinsame und nachhaltige Entwicklung der Region,<br />
das „Regionale Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Oben an der Volme“,<br />
wurde von den Kommunen Meinerzhagen, Kierspe, <strong>Halver</strong> und Schalksmühle Mitte Februar<br />
2011 in zwei interkommunalen Sonderratssitzungen beschlossen. Es ist die Leitlinie<br />
für das zukünftige gemeinsame Agieren.<br />
Auf dieser Grundlage wurden für die vier Stadt-/Gemeindezentren (in Kierspe für den<br />
Stadtteil Bahnhof) integrierte Handlungskonzepte erstellt. Diese berücksichtigen die Zielsetzungen<br />
des RIEHK und der Regionale 201<strong>3.</strong> Sie konkretisieren die Maßnahmen mit<br />
besonderer regionaler Bedeutung und verknüpfen sie mit örtlich wichtigen (Teil-)Projekten<br />
und führen unterschiedliche Projektträger und Förderprogramme zusammen.<br />
Aus diesem Anspruch heraus ergab sich ein großes Spektrum an Handlungserfordernissen.<br />
Viele Maßnahmen - materielle und immaterielle, öffentliche und private - werden<br />
helfen, die angestrebte regionale nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Die gemeinsame<br />
Plattform wird große Breitenwirkung und einen deutlichen Mehrwert (gegenüber isolierten<br />
Einzelmaßnahmen) entfalten.<br />
Die Konzepte sind in mittelfristige Maßnahmen- und Förderprogramme eingeflossen.<br />
Diese definieren die Maßnahmen, Kosten, Träger der Maßnahmen, Förderprogramme,<br />
zeitlichen Realisierungsrahmen und Prioritäten. Die Maßnahmen und insbesondere ihre<br />
Prioritäten wurden innerhalb der Region abgestimmt. Die integrierten Handlungskonzepte<br />
und die hieraus abgeleiteten mittelfristigen Maßnahmen- und Förderprogramme wurden<br />
im Dezember 2011 von den Räten der vier Kommunen im Grundsatz beschlossen.<br />
Bestandteile dieser Beschlüsse sind die Maßnahmengebiete zur Städtebauförderung, die<br />
Zustimmung zur <strong>Antrag</strong>stellung und die Bereitschaft, die notwendigen Finanzmittel in die<br />
kommunalen Haushalte einzustellen.<br />
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