Gesamtpreisliste - Grob Kies AG
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Allgemeine Lieferbedingungen für Beton<br />
Allgemeine Lieferbedingungen<br />
Alle Aufträge für Lieferungen Lieferungen von Beton werden werden aufgrund aufgrund der nachstehenden<br />
allgemeinen allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die die Auftragserteilung anerkennt der<br />
der Besteller Besteller die die Gültigkeit Gültigkeit der der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind sind nur<br />
nur gültig, gültig, wenn wenn sie vom sie vom Betonwerk schriftlich schriftlich bestätigt bestätigt worden worden sind. sind.<br />
Für die Eigenschaften Eigenschaften des frischen Betons sowie sowie die Qualität des erhärteten erhärteten Betons Betons<br />
und der Prüfungen ist die SN EN 206-1:2000 206-1:2000 massgebend. massgebend. Lieferungen von Beton<br />
erfolgen gemäss SIA 262. Für Für Frisch- und und Festbetonprüfungen gelten gelten die in die der inNorm der<br />
Norm SIA 262/1 SIA 262/1 aufgeführten aufgeführten Prüfnormen. Prüfnormen.<br />
1. Preislisten und Offerten<br />
Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarungen<br />
vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und<br />
Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer, allgemein<br />
gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines uns aufgrund dieser<br />
Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von besonderen Offerten ist<br />
unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate beschränkt.<br />
Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne MWSt. Die m 3 -Preise<br />
beziehen sich auf 1 m 3 1. Preislisten und Offerten<br />
Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarungen<br />
vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und<br />
Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer, allgemein<br />
gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines uns aufgrund dieser<br />
Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von besonderen Offerten ist<br />
unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate beschränkt.<br />
Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne MWSt. Die m<br />
verarbeiteten Beton.<br />
Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im Betonwerk<br />
geltenden Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach<br />
vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird<br />
Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für<br />
den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfuhrweg und die umgehende Betonübernahme<br />
durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal<br />
kann extra berechnet werden.<br />
Während der Wintermonate vom 1. Dezember bis Ende Februar kann ein Zuschlag<br />
verrechnet werden. In Regionen mit extremen Witterungsverhältnissen, wie z.B.<br />
Bergregionen, kann in der Preisliste eine andere Zeitspanne festgelegt werden.<br />
P<br />
-Preise<br />
beziehen sich auf 1 m P<br />
verarbeiteten Beton.<br />
Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im Betonwerk<br />
geltenden Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach<br />
vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird<br />
Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für<br />
den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfuhrweg und die umgehende Betonübernahme<br />
durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann<br />
extra berechnet werden.<br />
Während der Wintermonate vom 1. Dezember bis Ende Februar kann ein Zuschlag<br />
verrechnet werden. In Regionen mit extremen Witterungsverhältnissen, wie z.B.<br />
Bergregionen, kann in der Preisliste eine andere Zeitspanne festgelegt werden.<br />
2. Auftragserteilung und und Auftragsannahme<br />
Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 16.00 h erteilt werden. Vorbestellungen<br />
Vorbestellungen<br />
geniessen in der Auslieferung Auslieferung den Vorrang. Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der<br />
Bestellung genaue und spezifische Angaben über Betonsorte Betonsorte (gemäss massgebender<br />
massgebender<br />
Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart und und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und<br />
und Lieferprogramm. Aufträge Aufträge und und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der der<br />
jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. angenommen.<br />
Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften Eigenschaften verlangt, so sind sind<br />
die Eigenschaften Eigenschaften nach SN SN EN 206-1 oder die NPK-Betonsorte anzugeben.<br />
Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung Zusammensetzung verlangt, so so sind<br />
detaillierte detaillierte Abklärungen Abklärungen zur Machbarkeit Machbarkeit zwischen zwischen Planer, Planer, Besteller Besteller und Betonwerk Betonwerk<br />
unumgänglich. unumgänglich. Bei Beton Beton nach Zusammensetzung garantiert das Betonwerk<br />
ausschiesslich ausschiesslich die korrekte Zusammensetzung Zusammensetzung der Betonmischung Betonmischung im Rahmen der<br />
von der SN EN 206-1 206-1 festgelegten Toleranzen. Toleranzen.<br />
Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind Sind für<br />
die Herstellung eines Betons Vorversuche Vorversuche notwendig, notwendig, sind deren Kosten, nach<br />
vorheriger Absprache, durch den Auftraggeber zu übernehmen.<br />
3. Zusätze<br />
Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug Bezug auf die Wahl von Produkt und<br />
Dosierung Dosierung Angelegenheit Angelegenheit des Betonwerks. Betonwerks. Werden Werden bestimmte bestimmte Produkte Produkte und/oder und/oder<br />
Dosierungen Dosierungen vom Besteller Besteller verlangt, verlangt, wird wird nur die die Einhaltung Einhaltung der geforderten geforderten<br />
Zumischung Zumischung garantiert. garantiert. In diesem diesem Fall wird wird jede jede Haftung Haftung für den erwarteten erwarteten Erfolg Erfolg<br />
dieser Zusätze Zusätze und ebenso ebenso das Risiko nachteiliger nachteiliger Auswirkungen Auswirkungen auf auf das Verhalten Verhalten<br />
des Betons Betons abgelehnt. abgelehnt. Das Das Betonwerk Betonwerk ist dabei zur Verrechnung Verrechnung eines MehrkostenMehrkostenzuschlags<br />
berechtigt.<br />
Bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 erlischt automatisch<br />
jegliche Garantie für die Eigenschaften des Betons, wenn der Besteller die Verwendung<br />
eines bestimmten Betonzusatzmittels oder Ausgangsstoffes vorschreibt.<br />
4. Lieferung<br />
Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb<br />
stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus<br />
unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt,<br />
Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies<br />
dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung<br />
durch andere Betonwerke angeboten. Für allfällige Wartezeit und weiteren<br />
direkten oder indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist<br />
gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Betonwerk sofort<br />
anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachten Materialverderb<br />
und andere Verzugsfolgen.<br />
5. Garantie<br />
Das Betonwerk Betonwerkgarantiert garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität.<br />
Massgebend Massgebend für den Nachweis Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen nach SIA 262/1<br />
des Betons und und der der daraus daraus durch durch das Betonwerk das Betonwerk oder in Anwesenheit oder in Anwesenheit eines Vertreters eines<br />
des Vertreters Betonwerks des hergestellten Betonwerks Probekörper. hergestelltenFür Probekörper. Farbgleichheit Für des Farbgleichheit gelieferten Betons des<br />
wird gelieferten nur aufgrund Betonseiner wirddiesbezüglichen nur aufgrund schriftlichen einer diesbezüglichen Verein-barung schriftlichen garantiert. Verein-<br />
Im barung Rahmen garantiert. dieser Garantie verpflichtet sich das Betonwerk - rechtzeitige und sachlich<br />
begründete Im RahmenMängelrüge dieser Garantie vorausgesetzt verpflichtet - beanstandeten sich das Betonwerk Beton kostenlos - rechtzeitige zu ersetzen und<br />
oder, sachlichwenn begründete das Material Mängelrüge beschränkt vorausgesetzt verwendbar - beanstandeten ist, einen Beton angemessenen kostenlos zu<br />
Preisnachlass ersetzen oder, zu wenn gewähren. das Material Dabei wird beschränkt auch die verwendbar Haftung für ist, Schäden einenan angemessenen<br />
den mit dem<br />
gelieferten Preisnachlass Beton zu hergestellten gewähren. Dabei Bauwerken wird auch übernommen, die Haftungvorausgesetzt, für Schäden an dass den diese mit<br />
Schäden dem gelieferten nachweisbar Betonauf hergestellten die mangelhafte Bauwerken Beschaffenheit übernommen, des Betons vorausgesetzt, zurückgeführt dass<br />
werden diese Schäden müssen, und nachweisbar ferner der Besteller auf die für mangelhafte den eingetretenen Beschaffenheit Schaden des die Haftung Betons<br />
übernehmen zurückgeführtmusste. werdenFür müssen, weitere und direkte ferner oder der indirekte Besteller Schäden für den wird eingetretenen<br />
jede Haftung<br />
wegbedungen. Schaden die Haftung übernehmen musste. Für weitere direkte oder indirekte Schäden<br />
wird jede Haftung wegbedungen.<br />
6. Mängelrüge<br />
Es 6. Mängelrüge obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob<br />
Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob<br />
a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt<br />
b) a) die Lieferung Angabe auf sichtbare dem Lieferschein Mängel aufweist. mit seiner Bestellung übereinstimmt<br />
b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist.<br />
Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und<br />
bei Bei Lieferung Lieferung franko ab Werk Baustelle die Übergabe gilt als Ablieferung des Betons die auf Übergabe den Lastwagen. auf demAllfällige Bauplatz<br />
Beanstandungen und bei Lieferungsind, ab Werk damit die sie Übergabe das Betonwerk des Betons auf ihre auf Berechtigung den Lastwagen. prüfen Allfällige kann,<br />
nach Beanstandungen Möglichkeit sind, vor damit dem Einbringen sie das Betonwerk des Betons auf ihre in die Berechtigung Schalung anzubringen. prüfen kann,<br />
Mängel, nach Möglichkeit die bei Ablieferung vor dem Einbringen nicht feststellbar des Betons sind, in müssen die Schalung sofort anzubringen. nach deren<br />
Entdeckung Mängel, diegerügt bei Ablieferung werden. Bestehen nicht seitens feststellbar des Bestellers sind, müssen hinsichtlich sofort der nachQualität deren<br />
des Entdeckung gelieferten gerügt Betons werden. Zweifel Bestehen und ist seitens eine sofortige des Bestellers Abklärung hinsichtlich nicht möglich, der Qualität so ist<br />
der desBesteller gelieferten zur Betons Entnahme Zweifel einer und Probe ist eine verpflichtet. sofortige Durch Abklärung eine sofortige nicht möglich, Einladung so ist<br />
dem der Besteller Betonwerk zur Gelegenheit Entnahme zu einer geben, Probe der verpflichtet. Probeentnahme Durch beizuwohnen. eine sofortige Das Einladung Resultat<br />
dieser ist demPrüfung Betonwerk wird Gelegenheit vom Betonwerk zu geben, nur der anerkannt, Probeentnahme wenn die beizuwohnen. Probeentnahme Das<br />
unmittelbar Resultat dieser nach Prüfung erfolgter wird Lieferung vom Betonwerk und gemäss nur anerkannt, den Vorschriften wenn die der Probeentnahme<br />
Norm SN EN<br />
206-1 unmittelbar vorgenommen nach erfolgter und Lieferung die Probe und einer gemäss anerkannten den Vorschriften Prüfstelle der zur Norm Beurteilung SN EN<br />
eingesandt 206-1 vorgenommen worden ist. und Ergibt die die Probe Prüfung, einerdass anerkannten die Beanstandung Prüfstelleberechtigt zur Beurteilung ist, so<br />
übernimmt eingesandt das worden Betonwerk ist. Ergibt die die Prüfungskosten. Prüfung, dassAndernfalls die Beanstandung sind sie berechtigt vom Besteller ist, zu so<br />
tragen. übernimmt das Betonwerk die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu<br />
tragen.<br />
7. Zahlungsbedingungen<br />
Für 7. Zahlungsbedingungen<br />
die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie z.B. Wartezeiten,<br />
Winterzuschlag Für die Zahlungetc. dergelten, fakturierten andere Lieferungen schriftliche und Abmachungen Nebenkosten vorbehalten, wie z.B. Wartezeiten, die auf den<br />
Preislisten Winterzuschlag vermerkten etc. gelten, Zahlungsbedingungen.<br />
andere schriftliche Abmachungen vorbehalten, die auf<br />
Sämtliche den Preislisten Lieferungen vermerkten auf Zahlungsbedingungen.<br />
die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen,<br />
unabhängig Sämtliche Lieferungen von der Dauer aufoder die den gleiche Bezugsunterbrüchen. Baustelle gelten Das als Betonwerk Sukzessivlieferungen, behält sich<br />
Teilfakturierungen unabhängig von der vor. Dauer Beanstandungen oder den Bezugsunterbrüchen. einer Lieferung berechtigen Das Betonwerk den behält Besteller sich<br />
nicht Teilfakturierungen zur Zurückhaltung vor. Beanstandungen von fälligen Zahlungen einer Lieferung für die übrigen berechtigen Lieferungen. den Besteller Nach<br />
Ablauf nicht zurder Zurückhaltung Zahlungsfrist vonbehält fälligensich Zahlungen das für Betonwerk die übrigen die Lieferungen. Eintragung Nach des<br />
Bauhandwerkerpfandrechts Ablauf der Zahlungsfristvor. behält sich das Betonwerk die Eintragung des<br />
Bauhandwerkerpfandrechts vor.<br />
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
Erfüllungsort 8. Erfüllungsort und undGerichtsstand Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das<br />
Geschäftsdomizil Erfüllungsort unddes Gerichtsstand Betonwerks. ist, Für auch die bei Beurteilung Lieferungvon franko Streitigkeiten Baustelle, sind das<br />
ausschliesslich Geschäftsdomizil die des ordentlichen Betonwerks. Gerichte Fürzuständig. die Beurteilung von Streitigkeiten sind<br />
ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig.