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BDWS: Partner für Luftsicherheit

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1 | 2010<br />

Ruhe und Zeit: Das Kongresshotel Potsdam am Templiner See bot<br />

170 Teilnehmern Gelegenheit zu intensiven Gesprächen.<br />

Gleichbehandlung von § 5- und § 8- und 9-Kräften. Deren Einkommensschere<br />

gehe weit auseinander, obwohl sie ähnliche Verantwortung<br />

trügen.<br />

Das private Sicherheitsgewerbe im Flughafenbereich unternimmt<br />

vielfältige Anstrengungen, die Mitarbeiter aus- und fortzubilden. Alle<br />

Verantwortlichen betonen außerdem, dass die vielfältigen Kontrollen<br />

der Arbeitsqualität sich nicht gegen den einzelnen Mitarbeiter richteten.<br />

Im Gegenteil sei das Hauptziel sicherzustellen, dass das System<br />

funktioniere und die Prozesse sinnvoll gestaltet seien.<br />

Wer ist wahrscheinlich<br />

ungefährlich?<br />

Eine der heikelsten Fragen zu Sicherheit und Effizienz im Luftverkehr<br />

ist die mögliche Kategorisierung von Fluggästen in verschiedene „Risikoklassen“.<br />

Abläufe könnten so erheblich beschleunigt werden, dies<br />

stünde im Interesse der Betreiber und Fluglinien. Und auch Bundespolizeipräsident<br />

Matthias Seeger zeigt Verständnis da<strong>für</strong>, dass man „wirtschaftliche<br />

Aspekte nicht ausblenden“ dürfe. Die ökonomische, und<br />

zugleich Arbeitsmarktsituation ist in Europa regional sehr unterschiedlich.<br />

Bundeskriminalamt und Industrie diskutieren derzeit über die Potenziale<br />

von Verhaltenserkennung. Die entsprechenden Forderungen<br />

werden mittlerweile offensiver vorgetragen. So plädiert die Lufthansa<br />

<strong>für</strong> die „Entlastung vertrauenswürdiger Personen“. Ähnlich äußern sich<br />

die Flughäfen, an denen täglich 250.000 Kontrollvorgänge abgewickelt<br />

werden müssen. Doch der Ansatz ist nicht unproblematisch. Täter können<br />

sich wiederum anpassen und insbesondere die Politik will nicht in<br />

die Falle von Diskriminierungsvorwürfen tappen. Auf Sicht höchstens<br />

die bevorzugte Abfertigung von überprüften „Vielfliegern“, sagt der<br />

Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses Wolfgang Bosbach, sei<br />

„eine Überlegung wert.“.<br />

Die Bedrohungslage<br />

Terroristische Anschläge auf den Luftverkehr haben eine sehr lange<br />

Tradition. „Als ich noch dem Fußball hinterhergelaufen bin, war es das<br />

Thema Flugzeugentführung“, erinnert Wolfgang Bosbach an die 60er<br />

und 70er Jahre. Auch wegen weltweiter Medienaufmerksamkeit handelt<br />

es sich nach Einschätzung der Behörden <strong>für</strong> Täter weiterhin um<br />

„ein lohnenswertes Ziel“. Das am 28. Dezember 2009 in einem militantislamistischen<br />

Internetforum festgestellte Bekenntnis von „Al-Qaida<br />

Waldemar Marks (m.), Vorsitzender FA Aviation im <strong>BDWS</strong>, betont,<br />

die Unternehmen seien durchaus bereit, an weiteren Maßnahmen in<br />

der Personalauswahl und Schulung mitzuwirken.<br />

<strong>Luftsicherheit</strong>sgesetz<br />

Das deutsche <strong>Luftsicherheit</strong>sgesetz von 2005 berücksichtigt<br />

europäische Vorgaben, <strong>für</strong> den Einsatz privater Sicherheitsdienstleister<br />

sind insbesondere einschlägig die Paragraphen:<br />

§ 5 besondere befugnisse der luftsicherheitsbehörden<br />

Fluggast und Gepäck werden im Auftrag von Bundes- bzw.<br />

Landesbehörden und des Bundesministeriums des Innern<br />

(BMI) durch <strong>Luftsicherheit</strong>sassistenten kontrolliert. Die Überprüfung<br />

von Passagieren, Hand- und Reisegepäck findet unter<br />

deren Aufsicht statt.<br />

§ 8 sicherungsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber<br />

Personal- und Warenkontrollen bzw. der Objektschutz <strong>für</strong> die<br />

Flughafenanlagen werden im Auftrag der Flughafenbetreiber<br />

an private Sicherheitsdienstleister übertragen.<br />

§ 9 sicherungsmaßnahmen der luftfahrtunternehmen<br />

Im Einsatz <strong>für</strong> Luftfahrtunternehmen sichern die privaten<br />

Dienstleister abgestellte Flugzeuge oder überprüfen die Flugzeugladeräume.<br />

auf der arabischen Halbinsel“ zu dem versuchten Anschlag auf ein<br />

US-amerikanisches Passagierflugzeug am ersten Weihnachtsfeiertag<br />

2009 wird von den deutschen Sicherheitsbehörden als authentisch<br />

bewertet: „Diese Tatbekennung unterstreicht die Bedeutung des transatlantischen<br />

Luftverkehrs als potenzielles Angriffsziel.“ Anlässlich des<br />

fortbestehenden Risikos eines terroristischen Anschlages auf den Luftverkehr<br />

hat das Bundesministerium des Innern den Sicherheitsstandard<br />

bei der Passagier- und Handgepäckkontrolle nochmals erhöht.<br />

Mit dem Lagebild und der Steuerung von Gefährdungshinweisen ist<br />

das Bundeskriminalamt beauftragt. Seitens politisch links oder rechts<br />

motivierter Kriminalität seien bis auf Weiteres keine Angriffe zu erwarten,<br />

so BKA-Experte Torsten Knop. Man konzentriere sich einstweilen<br />

auf Flugbewegungen in Krisengebiete und besonders gefährdeter „flag<br />

carrier“ der bei Islamisten verhassten Staaten.<br />

AVIATION<br />

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