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BDWS: Partner für Luftsicherheit

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1 | 2010<br />

Nicht erst AuFgruND Des AktuelleN<br />

VOrFAlls in München reißen Medienberichte<br />

über unmotivierte, schlecht<br />

ausgebildete und unterbezahlte Mitarbeiter<br />

im Bereich der <strong>Luftsicherheit</strong> nicht ab, wobei<br />

der Ruf nach Verstaatlichung – nicht zuletzt<br />

gepuscht durch die Gewerkschaft der Polizei<br />

immer wieder erhoben wird. Ein Großteil<br />

der Berichte zeichnet sich dadurch aus, dass<br />

schlecht oder nicht recherchierte Aussagen<br />

platziert werden, um eigene Ziele seitens der<br />

Verfasser zu erreichen.<br />

Betrachtet man die Fakten eingehend,<br />

dann wäre festzustellen, dass die Aussagen<br />

haltlos sind. Im Tätigkeitsbereich der<br />

<strong>Luftsicherheit</strong>sassistenten wird bundesweit<br />

durchschnittlich, d. h. einschließlich der neuen<br />

Bundesländer, ein Lohn von über 10 €/<br />

Stunde an die Beschäftigten der privaten<br />

Sicherheitsdienstleister gezahlt. Das dabei<br />

von den Mitarbeitern erzielte Einkommen<br />

entspricht im Wesentlichen den Einkünften,<br />

die auch im öffentlichen Dienst <strong>für</strong> eine vergleichbare<br />

Tätigkeit erreicht werden.<br />

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen stellen<br />

hohe fachliche Anforderungen an das<br />

Personal, welches gemäß dem <strong>Luftsicherheit</strong>sgesetz<br />

tätig wird. Die damit verbundenen<br />

Anforderungen werden aufgrund ständiger<br />

innovativer Entwicklungen sowohl im technischen<br />

als auch im psychologischen Bereich<br />

andauernd auf hohem Niveau verbleiben.<br />

Jeder <strong>Luftsicherheit</strong>sassistent muss sich vor<br />

Beginn der Tätigkeit einer erfolgreichen Prüfung<br />

durch die Bundespolizei unterziehen. Die<br />

Ausbildungs- und Prüfungsinhalte werden<br />

dabei durch die Bundespolizei festgelegt, die<br />

Private Sicherheitsdienst leister<br />

an Flughäfen und ihr Bild<br />

in der Öffentlichkeit<br />

Von Waldemar Marks<br />

in unregelmäßigen Abständen durch sogenannte<br />

Realtests die detailgenaue Kenntnis<br />

im Arbeitsleben jederzeit prüft.<br />

Die Bewährung des Personals in der Prüfung<br />

sowie die sich daran anschließenden<br />

unperiodischen Tests, als auch die positiven<br />

Rückmeldungen der Airlines / Passagiere und<br />

der Geschäftsleitung der Flughäfen belegen<br />

die hohe Qualität der Dienstleistung und die<br />

positive Motivation der im <strong>Luftsicherheit</strong>sbereich<br />

tätigen Mitarbeiter.<br />

Zur Aufrechterhaltung des hohen Sicherheitsstandards<br />

an Flughäfen sehen sich die<br />

privaten Dienstleister in der Pflicht, die bereits<br />

in diesem Tätigkeitsfeld bestehenden<br />

attraktiven Arbeitsbedingungen aufrecht zu<br />

erhalten und Beschäftigungsmodalitäten mit<br />

auskömmlicher Bezahlung sicher zu stellen.<br />

Insbesondere an diesen Rahmenbedingungen<br />

zeichnen sich bedauerlicherweise Veränderungen<br />

ab, die nur durch eine gemeinsame<br />

Zusammenarbeit mit den verantwortlichen<br />

Behörden als auch Leistungsträgern an den<br />

Verkehrsflughäfen vermieden werden können.<br />

Insoweit besteht jedoch die berechtigte<br />

Hoffnung, dass in dem gemeinsamen Gespräch<br />

Lösungen gefunden werden können,<br />

die attraktive Arbeitsplätze <strong>für</strong> qualifiziertes<br />

Personal bei Sicherstellung wirtschaftlicher<br />

Rahmenbedingungen ermöglicht.<br />

Auch neue technische Lösungen können<br />

nach Überzeugung der Sicherheitsdienstleister<br />

zur Erhöhung der Sicherheit in die<br />

Tätigkeiten der <strong>Luftsicherheit</strong>sassistenten<br />

eingebracht werden. Dies gilt insbesondere<br />

auch <strong>für</strong> den viel diskutierten Einsatz von sogenannten<br />

„Bodyscannern“.<br />

WAlDemAr mArks ist Vorsitzender<br />

des Fachausschusses Aviation<br />

im <strong>BDWS</strong> und ist Geschäftsführer<br />

der SEcURITAS Sicherheitsdienste<br />

Deutschland GmbH & co. KG, Düsseldorf.<br />

Neues technisches Equipment, wie z. B. der<br />

Einsatz des Bodyscanners, stellen eine sinnvolle<br />

Ergänzung zum Sicherheitssystem der<br />

Fluggastkontrolle dar. Nicht zu übersehen<br />

ist im Zuge der gesamten technikbezogenen<br />

Diskussion die Bedeutung der personellen<br />

Sicherheitsdienstleistung. Nach wie vor ist<br />

die personelle Sicherheitsdienstleistung unter<br />

Nutzung des Hilfsmittels „Bodyscanners“,<br />

verbunden mit dem Gespür des <strong>Luftsicherheit</strong>sassistenten<br />

das wesentliche Kriterium<br />

<strong>für</strong> eine effektive Sicherheitsdienstleistung im<br />

Aviation-Bereich.<br />

Durch die Zusammenarbeit und den Innenaustausch<br />

auf europäischer Ebene unter<br />

Einbeziehung der confederation of European<br />

Security Services (coESS) kann es gelingen,<br />

einen europaweiten Standard und die Basis<br />

<strong>für</strong> eine qualifizierte Dienstleistung im Bereich<br />

der <strong>Luftsicherheit</strong> zu begründen. Entsprechende<br />

Weichenstellungen sind seitens<br />

der im <strong>BDWS</strong> verbundenen Sicherheitsdienstleistungsunternehmen<br />

bereits vorgenommen<br />

worden.<br />

AVIATION<br />

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