BDWS: Partner für Luftsicherheit
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1 | 2010<br />
Nicht erst AuFgruND Des AktuelleN<br />
VOrFAlls in München reißen Medienberichte<br />
über unmotivierte, schlecht<br />
ausgebildete und unterbezahlte Mitarbeiter<br />
im Bereich der <strong>Luftsicherheit</strong> nicht ab, wobei<br />
der Ruf nach Verstaatlichung – nicht zuletzt<br />
gepuscht durch die Gewerkschaft der Polizei<br />
immer wieder erhoben wird. Ein Großteil<br />
der Berichte zeichnet sich dadurch aus, dass<br />
schlecht oder nicht recherchierte Aussagen<br />
platziert werden, um eigene Ziele seitens der<br />
Verfasser zu erreichen.<br />
Betrachtet man die Fakten eingehend,<br />
dann wäre festzustellen, dass die Aussagen<br />
haltlos sind. Im Tätigkeitsbereich der<br />
<strong>Luftsicherheit</strong>sassistenten wird bundesweit<br />
durchschnittlich, d. h. einschließlich der neuen<br />
Bundesländer, ein Lohn von über 10 €/<br />
Stunde an die Beschäftigten der privaten<br />
Sicherheitsdienstleister gezahlt. Das dabei<br />
von den Mitarbeitern erzielte Einkommen<br />
entspricht im Wesentlichen den Einkünften,<br />
die auch im öffentlichen Dienst <strong>für</strong> eine vergleichbare<br />
Tätigkeit erreicht werden.<br />
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen stellen<br />
hohe fachliche Anforderungen an das<br />
Personal, welches gemäß dem <strong>Luftsicherheit</strong>sgesetz<br />
tätig wird. Die damit verbundenen<br />
Anforderungen werden aufgrund ständiger<br />
innovativer Entwicklungen sowohl im technischen<br />
als auch im psychologischen Bereich<br />
andauernd auf hohem Niveau verbleiben.<br />
Jeder <strong>Luftsicherheit</strong>sassistent muss sich vor<br />
Beginn der Tätigkeit einer erfolgreichen Prüfung<br />
durch die Bundespolizei unterziehen. Die<br />
Ausbildungs- und Prüfungsinhalte werden<br />
dabei durch die Bundespolizei festgelegt, die<br />
Private Sicherheitsdienst leister<br />
an Flughäfen und ihr Bild<br />
in der Öffentlichkeit<br />
Von Waldemar Marks<br />
in unregelmäßigen Abständen durch sogenannte<br />
Realtests die detailgenaue Kenntnis<br />
im Arbeitsleben jederzeit prüft.<br />
Die Bewährung des Personals in der Prüfung<br />
sowie die sich daran anschließenden<br />
unperiodischen Tests, als auch die positiven<br />
Rückmeldungen der Airlines / Passagiere und<br />
der Geschäftsleitung der Flughäfen belegen<br />
die hohe Qualität der Dienstleistung und die<br />
positive Motivation der im <strong>Luftsicherheit</strong>sbereich<br />
tätigen Mitarbeiter.<br />
Zur Aufrechterhaltung des hohen Sicherheitsstandards<br />
an Flughäfen sehen sich die<br />
privaten Dienstleister in der Pflicht, die bereits<br />
in diesem Tätigkeitsfeld bestehenden<br />
attraktiven Arbeitsbedingungen aufrecht zu<br />
erhalten und Beschäftigungsmodalitäten mit<br />
auskömmlicher Bezahlung sicher zu stellen.<br />
Insbesondere an diesen Rahmenbedingungen<br />
zeichnen sich bedauerlicherweise Veränderungen<br />
ab, die nur durch eine gemeinsame<br />
Zusammenarbeit mit den verantwortlichen<br />
Behörden als auch Leistungsträgern an den<br />
Verkehrsflughäfen vermieden werden können.<br />
Insoweit besteht jedoch die berechtigte<br />
Hoffnung, dass in dem gemeinsamen Gespräch<br />
Lösungen gefunden werden können,<br />
die attraktive Arbeitsplätze <strong>für</strong> qualifiziertes<br />
Personal bei Sicherstellung wirtschaftlicher<br />
Rahmenbedingungen ermöglicht.<br />
Auch neue technische Lösungen können<br />
nach Überzeugung der Sicherheitsdienstleister<br />
zur Erhöhung der Sicherheit in die<br />
Tätigkeiten der <strong>Luftsicherheit</strong>sassistenten<br />
eingebracht werden. Dies gilt insbesondere<br />
auch <strong>für</strong> den viel diskutierten Einsatz von sogenannten<br />
„Bodyscannern“.<br />
WAlDemAr mArks ist Vorsitzender<br />
des Fachausschusses Aviation<br />
im <strong>BDWS</strong> und ist Geschäftsführer<br />
der SEcURITAS Sicherheitsdienste<br />
Deutschland GmbH & co. KG, Düsseldorf.<br />
Neues technisches Equipment, wie z. B. der<br />
Einsatz des Bodyscanners, stellen eine sinnvolle<br />
Ergänzung zum Sicherheitssystem der<br />
Fluggastkontrolle dar. Nicht zu übersehen<br />
ist im Zuge der gesamten technikbezogenen<br />
Diskussion die Bedeutung der personellen<br />
Sicherheitsdienstleistung. Nach wie vor ist<br />
die personelle Sicherheitsdienstleistung unter<br />
Nutzung des Hilfsmittels „Bodyscanners“,<br />
verbunden mit dem Gespür des <strong>Luftsicherheit</strong>sassistenten<br />
das wesentliche Kriterium<br />
<strong>für</strong> eine effektive Sicherheitsdienstleistung im<br />
Aviation-Bereich.<br />
Durch die Zusammenarbeit und den Innenaustausch<br />
auf europäischer Ebene unter<br />
Einbeziehung der confederation of European<br />
Security Services (coESS) kann es gelingen,<br />
einen europaweiten Standard und die Basis<br />
<strong>für</strong> eine qualifizierte Dienstleistung im Bereich<br />
der <strong>Luftsicherheit</strong> zu begründen. Entsprechende<br />
Weichenstellungen sind seitens<br />
der im <strong>BDWS</strong> verbundenen Sicherheitsdienstleistungsunternehmen<br />
bereits vorgenommen<br />
worden.<br />
AVIATION<br />
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