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Untitled - Gemeinde Münchenbuchsee

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Ferienheim Amt Fraubrunnen Schönried bei Gstaad<br />

Haus- und Lagerordnung<br />

1. Das Ferienheim darf nur mit Hausschuhen betreten werden (Zoccolis<br />

sind für die Steinböden ungeeignet).<br />

2. Für die Teilnehmenden gilt ein Rauchverbot. Ebenso verboten ist der<br />

Konsum von alkoholischen Getränken.<br />

3. In den Zimmern herrscht Kaugummiverbot, ebenso ist der Konsum von<br />

Getränken und Lebensmitteln im Zimmer untersagt.<br />

4. Für Beschädigungen an Mobiliar und Einrichtungen sind die Benützer<br />

haftbar.<br />

5. Beim Verlassen des Hauses sind in den Zimmern alle Fenster zu<br />

schliessen.<br />

6. Aus Sicherheitsgründen (Übermüdungsgefahr) ist ab 22.00 Uhr normalerweise<br />

Nachtruhe. Die Lagerleitung behält sich Ausnahmen vor.<br />

7. Der Besuch von Gaststätten sowie das Verlassen des Heimes ohne die<br />

Erlaubnis der LeiterInnen sind untersagt.<br />

8. SchülerInnen, die sich der Lagerordnung nicht unterziehen, müssen mit<br />

disziplinarischen Massnahmen rechnen. Sie können vom Leiterteam<br />

nach Hause geschickt werden.<br />

____________________________________________________________<br />

Weihnachtsfenster im Bodenackerschulhaus<br />

Die Klasse Bambus (Real Oberstufe, C. Geissbühler) gestaltet die Fenster<br />

mit Farbe, Form und Licht im Trakt zwischen den beiden Schulhäusern. Sie<br />

sind von der Aula her gut zu sehen. Die Fenster sind Abends und Morgens<br />

beleuchtet. Zu bewundern sind die Fenster ab Mitte November bis Ende<br />

Januar. Nicht verpassen, es lohnt sich!<br />

____________________________________________________________<br />

Schwimmunterricht<br />

Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern hat den Schulen Empfehlungen<br />

zur Sicherheit und Qualität im Schwimmunterricht abgegeben. Eine Überprüfung<br />

der Situation an der Primarstufe hat ergeben, dass die Empfehlungen<br />

betreffend Gruppengrösse, gültige Lebensrettungsbrevets der Lehrkräfte<br />

und Anzahl ausgebildeter Begleitpersonen nicht befolgt werden können.<br />

Der Schwimmunterricht ist ein sehr wertvolles Angebot unserer Schule. Die<br />

Schulkommissionen sind jedoch dafür verantwortlich, dass die Lehrkräfte<br />

für die Ausübung ihrer Aufgaben und zur Erfüllung ihrer Obhutspflicht entsprechend<br />

qualifiziert sind und angemessene Klassengrössen gebildet<br />

werden. Die Empfehlungen des Kantons haben deshalb Fragen in Bezug<br />

auf die Haftung der Lehrkräfte und der <strong>Gemeinde</strong> aufgeworfen. Diese

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