Untitled - Gemeinde Münchenbuchsee
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Voranzeige: Der Häcksel-Service im Frühling 2008 findet voraussichtlich<br />
in der Woche 14 (31. März 2008 – 04. April 2008) statt.<br />
Wir danken Ihnen für die Beachtung dieser Regeln, damit erleichtern Sie<br />
uns den Häcksel-Service. Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur<br />
Verfügung.<br />
Einwohnergemeinde <strong>Münchenbuchsee</strong>, Ressort Tiefbau<br />
Schwendimann AG, Werkhof <strong>Münchenbuchsee</strong><br />
Telefon 031 86 80 670<br />
Fax 031 86 80 675<br />
E-Mail info@werkhofteam.ch<br />
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Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern<br />
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern<br />
und landwirtschaftlichen Kulturen an öffentlichen Strassen des<br />
Staates und der <strong>Gemeinde</strong><br />
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen an öffentlichen<br />
Strassen folgende Hinweise zu beachten:<br />
1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen<br />
oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer,<br />
aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten<br />
unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen<br />
schreibt das Strassenbaugesetz vom 2. Februar<br />
1964 unter anderem vor:<br />
- Hecken, Sträucher und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens<br />
50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen<br />
nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m<br />
Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von<br />
2,50 m freigehalten werden.<br />
- Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.<br />
- Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen, insbesondere<br />
bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen Bahnübergängen<br />
dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht<br />
nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen<br />
Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist.