28.02.2013 Aufrufe

Untitled - Gemeinde Münchenbuchsee

Untitled - Gemeinde Münchenbuchsee

Untitled - Gemeinde Münchenbuchsee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Voranzeige: Der Häcksel-Service im Frühling 2008 findet voraussichtlich<br />

in der Woche 14 (31. März 2008 – 04. April 2008) statt.<br />

Wir danken Ihnen für die Beachtung dieser Regeln, damit erleichtern Sie<br />

uns den Häcksel-Service. Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Einwohnergemeinde <strong>Münchenbuchsee</strong>, Ressort Tiefbau<br />

Schwendimann AG, Werkhof <strong>Münchenbuchsee</strong><br />

Telefon 031 86 80 670<br />

Fax 031 86 80 675<br />

E-Mail info@werkhofteam.ch<br />

____________________________________________________________<br />

Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern<br />

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern<br />

und landwirtschaftlichen Kulturen an öffentlichen Strassen des<br />

Staates und der <strong>Gemeinde</strong><br />

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen an öffentlichen<br />

Strassen folgende Hinweise zu beachten:<br />

1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen<br />

oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer,<br />

aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten<br />

unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen<br />

schreibt das Strassenbaugesetz vom 2. Februar<br />

1964 unter anderem vor:<br />

- Hecken, Sträucher und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens<br />

50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen<br />

nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m<br />

Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von<br />

2,50 m freigehalten werden.<br />

- Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.<br />

- Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen, insbesondere<br />

bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen Bahnübergängen<br />

dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht<br />

nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen<br />

Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!