Untitled - Gemeinde Münchenbuchsee
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Revision Abwasserreglement<br />
Das heute rechtsgültige Abwasserreglement der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Münchenbuchsee</strong><br />
vom 1. Januar 1996 entspricht nicht mehr der kantonalen Gewässerschutzverordnung<br />
(KGV) welche 1999 erarbeitet wurde und heute in Kraft<br />
ist. Insbesondere ist zusätzlich zur bisherigen Gebührenerhebung (Grund-<br />
und Verbrauchsgebühr) neu auch eine Gebühr für die Ableitung von Regenwasser<br />
von Dach- und Hofflächen zu erheben.<br />
An seiner Sitzung vom 24. April 2006 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der Bildung einer<br />
Arbeitsgruppe aus GGR-Mitgliedern zugestimmt. Massgebend für die<br />
Sitzzuteilung war die Proporzverteilung. Der Departementsvorsteher Tiefbau<br />
wurde zum Vorsitzenden ernannt.<br />
Diese Arbeitsgruppe hat in der Zwischenzeit das Abwasserreglement und<br />
das dazu gehörende Gebührenreglement Abwasser erneuert und angepasst.<br />
Die beiden Reglemente wurden Anfang Oktober dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur<br />
Kenntnis gebracht und vom 22. Oktober bis zum 19. November 2007 den<br />
politischen Parteien, dem Gewerbeverband und dem Preisüberwacher zur<br />
Vernehmlassung vorgelegt. Sobald eventuelle Änderungsanträge aus der<br />
Vernehmlassung eingearbeitet und das Abwasser- und Gebührenreglement<br />
durch den <strong>Gemeinde</strong>rat freigegeben wurde, werden die Reglemente<br />
30 Tage auf der Verwaltung öffentlich aufgelegt (der genaue Termin muss<br />
noch bestimmt werden).<br />
Während der Auflage werden an einem noch festzulegenden Nachmittag,<br />
die an der Erarbeitung der Reglemente beteiligten Fachleute, für Fragen<br />
der Bevölkerung auf der Bauverwaltung zur Verfügung stehen.<br />
Die genauen Termine für diesen Anlass und für die öffentliche Auflage<br />
werden zu gegebener Zeit im “fraubrunner anzeiger“ publiziert.<br />
Bauabteilung<br />
Ressort Tiefbau