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Untitled - Gemeinde Münchenbuchsee

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Revision Abwasserreglement<br />

Das heute rechtsgültige Abwasserreglement der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Münchenbuchsee</strong><br />

vom 1. Januar 1996 entspricht nicht mehr der kantonalen Gewässerschutzverordnung<br />

(KGV) welche 1999 erarbeitet wurde und heute in Kraft<br />

ist. Insbesondere ist zusätzlich zur bisherigen Gebührenerhebung (Grund-<br />

und Verbrauchsgebühr) neu auch eine Gebühr für die Ableitung von Regenwasser<br />

von Dach- und Hofflächen zu erheben.<br />

An seiner Sitzung vom 24. April 2006 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der Bildung einer<br />

Arbeitsgruppe aus GGR-Mitgliedern zugestimmt. Massgebend für die<br />

Sitzzuteilung war die Proporzverteilung. Der Departementsvorsteher Tiefbau<br />

wurde zum Vorsitzenden ernannt.<br />

Diese Arbeitsgruppe hat in der Zwischenzeit das Abwasserreglement und<br />

das dazu gehörende Gebührenreglement Abwasser erneuert und angepasst.<br />

Die beiden Reglemente wurden Anfang Oktober dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur<br />

Kenntnis gebracht und vom 22. Oktober bis zum 19. November 2007 den<br />

politischen Parteien, dem Gewerbeverband und dem Preisüberwacher zur<br />

Vernehmlassung vorgelegt. Sobald eventuelle Änderungsanträge aus der<br />

Vernehmlassung eingearbeitet und das Abwasser- und Gebührenreglement<br />

durch den <strong>Gemeinde</strong>rat freigegeben wurde, werden die Reglemente<br />

30 Tage auf der Verwaltung öffentlich aufgelegt (der genaue Termin muss<br />

noch bestimmt werden).<br />

Während der Auflage werden an einem noch festzulegenden Nachmittag,<br />

die an der Erarbeitung der Reglemente beteiligten Fachleute, für Fragen<br />

der Bevölkerung auf der Bauverwaltung zur Verfügung stehen.<br />

Die genauen Termine für diesen Anlass und für die öffentliche Auflage<br />

werden zu gegebener Zeit im “fraubrunner anzeiger“ publiziert.<br />

Bauabteilung<br />

Ressort Tiefbau

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