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Neftenbach Aesch Hünikon Riet - Gemeinde Neftenbach

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wasser, die Mechanik ist fast durchwegs ausgeleiert und Ersatzteile sind teilweise<br />

nicht mehr erhältlich. Sämtliche Dichtungen sind schadhaft und die Rahmen<br />

vielerorts verzogen. Teilweise sind noch die aus dem Erstellungsjahr<br />

stammenden Rafflamellenstoren vorhanden, auch diese müssen ersetzt werden.<br />

Für die Fenstersanierung sind nun Kosten von rund CHF 300'000.-, für die<br />

Aussen- und Dachrenovation, inkl. Realisierung der Erdbebensicherheit CHF<br />

360'000.-, im laufenden Budgetprozess fürs Jahr 2011 für sämtliche Massnahmen<br />

CHF 660'000.- ins Investitionsbudget zu stellen. Bei den Arbeiten handelt<br />

es sich ausschliesslich um technische Erneuerungsarbeiten. Die dadurch verursachten<br />

Kosten sind gebunden im Sinne von § 121 des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes<br />

sowie § 28 des Kreisschreibens der Direktion des Innern des Kantons Zürich über<br />

den <strong>Gemeinde</strong>haushalt. Sie sind somit ungeachtet ihrer Höhe durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

zu bewilligen.<br />

Die Ausführung und Bauleitung muss durch einen versierten Planer erfolgen.<br />

Das Liegenschaftensekretariat wird beauftragt, folgende Architekturbüros zur<br />

Offertstellung einzuladen:<br />

- Architekturbüro Orsingher Architekten AG, Untermühleweg 6, 8416 Flaach<br />

- WESPI PARTNER Architekten GmbH, Zürichstrasse 65, 8413 <strong>Neftenbach</strong><br />

- Isler Ernst, Architekturbüro, Hard 4, 8408 Winterthur<br />

Alkohol-Testkäufe 2010<br />

Die Verkaufsstellen von Alkohol und Tabakwaren sowie alle Gastbetriebe sind<br />

gesetzlich verpflichtet, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Um die<br />

Jugendschutzbestimmungen im Bereich der Alkoholprävention auf Dauer<br />

durchsetzen zu können, werden im Jahr 2010 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neftenbach</strong><br />

wiederum Testkäufe durchgeführt. Verantwortliche Personen von Verkaufsstellen,<br />

Restaurants und/oder Festbetriebe (vorübergehende Festwirtschaftsbewilligung),<br />

welche sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten, werden<br />

verzeigt und die Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz mit einer Busse<br />

geahndet.<br />

Aus den Verhandlungen der Baukommission<br />

Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren wurden erteilt an:<br />

Moser Felix, Mühleweg 8, <strong>Neftenbach</strong>; Sonnenkollektoranlage; Assek.-Nr.: 1640;<br />

Kat.-Nr.: 3328; Mühleweg 8, <strong>Neftenbach</strong>, KüO; Publikation: 23.04.2010<br />

Guggisberg Willi, Zeughausstrasse 7, <strong>Aesch</strong> (<strong>Neftenbach</strong>); Projektverfasser:<br />

Wiesmann Architekten, <strong>Neftenbach</strong>; Neubau 2 Futtersilo; Assek.-Nr.: 135; Kat.-<br />

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