Neftenbach Aesch Hünikon Riet - Gemeinde Neftenbach
Neftenbach Aesch Hünikon Riet - Gemeinde Neftenbach
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wasser, die Mechanik ist fast durchwegs ausgeleiert und Ersatzteile sind teilweise<br />
nicht mehr erhältlich. Sämtliche Dichtungen sind schadhaft und die Rahmen<br />
vielerorts verzogen. Teilweise sind noch die aus dem Erstellungsjahr<br />
stammenden Rafflamellenstoren vorhanden, auch diese müssen ersetzt werden.<br />
Für die Fenstersanierung sind nun Kosten von rund CHF 300'000.-, für die<br />
Aussen- und Dachrenovation, inkl. Realisierung der Erdbebensicherheit CHF<br />
360'000.-, im laufenden Budgetprozess fürs Jahr 2011 für sämtliche Massnahmen<br />
CHF 660'000.- ins Investitionsbudget zu stellen. Bei den Arbeiten handelt<br />
es sich ausschliesslich um technische Erneuerungsarbeiten. Die dadurch verursachten<br />
Kosten sind gebunden im Sinne von § 121 des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes<br />
sowie § 28 des Kreisschreibens der Direktion des Innern des Kantons Zürich über<br />
den <strong>Gemeinde</strong>haushalt. Sie sind somit ungeachtet ihrer Höhe durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
zu bewilligen.<br />
Die Ausführung und Bauleitung muss durch einen versierten Planer erfolgen.<br />
Das Liegenschaftensekretariat wird beauftragt, folgende Architekturbüros zur<br />
Offertstellung einzuladen:<br />
- Architekturbüro Orsingher Architekten AG, Untermühleweg 6, 8416 Flaach<br />
- WESPI PARTNER Architekten GmbH, Zürichstrasse 65, 8413 <strong>Neftenbach</strong><br />
- Isler Ernst, Architekturbüro, Hard 4, 8408 Winterthur<br />
Alkohol-Testkäufe 2010<br />
Die Verkaufsstellen von Alkohol und Tabakwaren sowie alle Gastbetriebe sind<br />
gesetzlich verpflichtet, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Um die<br />
Jugendschutzbestimmungen im Bereich der Alkoholprävention auf Dauer<br />
durchsetzen zu können, werden im Jahr 2010 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neftenbach</strong><br />
wiederum Testkäufe durchgeführt. Verantwortliche Personen von Verkaufsstellen,<br />
Restaurants und/oder Festbetriebe (vorübergehende Festwirtschaftsbewilligung),<br />
welche sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten, werden<br />
verzeigt und die Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz mit einer Busse<br />
geahndet.<br />
Aus den Verhandlungen der Baukommission<br />
Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren wurden erteilt an:<br />
Moser Felix, Mühleweg 8, <strong>Neftenbach</strong>; Sonnenkollektoranlage; Assek.-Nr.: 1640;<br />
Kat.-Nr.: 3328; Mühleweg 8, <strong>Neftenbach</strong>, KüO; Publikation: 23.04.2010<br />
Guggisberg Willi, Zeughausstrasse 7, <strong>Aesch</strong> (<strong>Neftenbach</strong>); Projektverfasser:<br />
Wiesmann Architekten, <strong>Neftenbach</strong>; Neubau 2 Futtersilo; Assek.-Nr.: 135; Kat.-<br />
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