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Die BASS von A bis Z - Ritterbach Verlag

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<strong>Die</strong> <strong>BASS</strong> <strong>von</strong> A <strong>bis</strong> Z<br />

IHR PARTNER IN ALLEN RECHTLICHEN<br />

FRAGEN ZUM SCHULALLTAG<br />

� Erläuterungen und Handlungsempfehlungen<br />

� Speziell für die Schulpraxis in NRW<br />

NEUE REIHE –<br />

� Rechtssicher entscheiden und kompetent agieren<br />

die perfekte<br />

Ergänzung zur <strong>BASS</strong>


<strong>Die</strong> <strong>BASS</strong> <strong>von</strong> A <strong>bis</strong> Z<br />

NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU<br />

<strong>Die</strong> <strong>BASS</strong> <strong>von</strong> A <strong>bis</strong> Z<br />

Erläuterungen und Handlungsempfehlungen für die Schulpraxis in NRW<br />

Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />

die <strong>BASS</strong> (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW)<br />

enthält alle für den Schulbereich gültigen Vorschriften in Nordrhein-Westfalen.<br />

Alle, die in Schule, Aufsicht, Seminar und Fortbildung Verantwortung<br />

tragen, treffen ihre Entscheidungen auf Grundlage der <strong>BASS</strong>: <strong>Die</strong> Kenntnis<br />

der Vorschriften wird vorausgesetzt.<br />

Doch es ist gar nicht so leicht, sich im Dschungel <strong>von</strong> Gesetzen,<br />

Verordnungen und Erlassen zurechtzufinden.<br />

Der Blick in einschlägige Internetforen bestätigt meine Erfahrungen in meinen schulrechtlichen Fortbildungen:<br />

Lehrerinnen und Lehrer suchen nach Unterstützung und erläuternden Hilfen für ihren schulischen Alltag.<br />

Allgemeine verwaltungsrechtliche Fragen tauchen genauso auf wie spezielle schulrechtliche Fragen etwa<br />

zur Leistungsfeststellung, Klassenkonferenz oder zum Beamtenrecht u.v.m.<br />

<strong>Die</strong> <strong>BASS</strong> <strong>von</strong> A <strong>bis</strong> Z greift häufig gestellte Fragen rund um das Schulrecht auf und gibt konkrete Handlungsempfehlungen.<br />

Zur Einleitung gibt es einen kurzen Überblick „Recht und Gesetz im Schulalltag“: Juristische Fachbegriffe<br />

werden erklärt, infrage kommende Rechtsquellen genannt und alles mit schulspezifischen Beispielen ergänzt.<br />

Darauf aufbauend werden die unterschiedlichsten im Schuljahreslauf auftretenden Themen aufgegriffen und<br />

schulrechtlich erläutert. <strong>Die</strong> Handlungsempfehlungen basieren auf einschlägigen Gerichtsentscheidungen<br />

oder Empfehlungen der Bezirksregierungen: Unsere Informationen sind also aus erster Hand.<br />

Über die Zeit wächst so ein umfangreiches Nachschlagewerk, das Ihre schulrechtliche Kompetenz steigert<br />

und Ihre berufliche Kompetenz gegenüber den jeweiligen Anspruchsgruppen (Eltern, Aufsicht, Schülerinnen<br />

und Schüler) stärkt.<br />

Schauen Sie rein und lesen Sie weiter: Wir – der <strong>Verlag</strong> und ich als Herausgeberin – sind gespannt auf Ihre<br />

Reaktionen.<br />

Ihre<br />

Carola Dehmel<br />

Carola Dehmel ist Rechtsanwältin und lebt und arbeitet in Köln. Ihre<br />

Spezialgebiete sind neben dem Schulrecht das Zivil-, das Arbeits- und das<br />

Familienrecht. Sie ist zudem als Mediatorin tätig und bietet schulrechtliche<br />

Seminare an (u. a. beim Verband für Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs<br />

in NRW e. V. (vlbs), der Schulleitungsfortbildung der Stadt Düsseldorf und im<br />

Rahmen pädagogischer Tage an Schulen aller Schulformen).


+++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++<br />

AUFSICHT IN DER SCHULE:<br />

WAS SIE ALS LEHRKRÄFTE<br />

WISSEN SOLLTEN<br />

Lehrerinnen und Lehrer sind in den unterschied lichsten Situationen als Aufsichtsper-<br />

son gefragt, müssen spontan reagieren und umsetzbare Entscheidungen treffen. In<br />

solchen konkreten Aufsichts situationen ist man schon mal verunsichert und Folge<br />

ist, dass die Aufsichtspflicht „aus dem Bauch heraus“ gehandhabt wird. Situationen,<br />

in denen Sie sich fragen, ob Sie nicht mit einem Bein im Gefängnis stehen, sind<br />

Ihnen gewiss nicht unbekannt. Gut zu wissen, was zur Aufsichtspflicht gehört und<br />

was nicht.<br />

Bitte lassen Sie sich bei Ihren Entscheidungen <strong>von</strong> dem Grundsatz leiten:<br />

Tu alles, was getan werden muss, um die Sicherheit der dir anvertrauten<br />

Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Der Rest ist allgemeines Lebensrisiko.<br />

Leseprobe<br />

<strong>Die</strong> <strong>BASS</strong> <strong>von</strong> A <strong>bis</strong> Z


<strong>Die</strong> <strong>BASS</strong> <strong>von</strong> A <strong>bis</strong> Z<br />

NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU<br />

IHR ALLTAG<br />

?<br />

Klassenfahrt:<br />

Eine Klasse fährt zum Abschluss ihrer Schulzeit auf Klassenfahrt ins Ausland.<br />

<strong>Die</strong> Lehrkräfte betreuen und beaufsichtigen die Schüler/-innen rund um die Uhr.<br />

Nach der Rückkehr fühlen sie sich total erschöpft! Haben die Lehrkräfte während<br />

der Klassenfahrt Anspruch auf Ruhezeiten?<br />

?<br />

?<br />

Kletterpark:<br />

Der Sportlehrer veranstaltet mit seiner Klasse einen Erlebnis ausflug in einen<br />

Kletterpark. Vor Ort werden die Schüler/-innen durch Fach kräfte eingewiesen,<br />

die auch bei dem Parcours dabei sind. Der Sportlehrer geht während der<br />

Kletterstunde einen Kaffee trinken! Darf er das?<br />

Unterrichtsstörung:<br />

Ein 16-jähriger Schüler stört während einer Unterrichtsstunde so massiv,<br />

dass kein Unterricht mehr stattfinden kann. Der Lehrer verweist den Schüler<br />

des Klassenraums. Der Schüler verlässt wütend das Schulgelände und wird<br />

<strong>von</strong> einem Auto angefahren! Durfte der Lehrer den Schüler aus dem<br />

Klassenraum schicken?<br />

Schulhofprügelei:<br />

Zwei Schüler prügeln sich<br />

auf dem Schulhof, es bilden<br />

sich zwei Gruppen, die ihre<br />

Kontrahenten anfeuern. <strong>Die</strong><br />

Lehrerin fordert die Kinder lautstark<br />

auf, die Prügelei sofort zu<br />

beenden, ohne Erfolg. <strong>Die</strong><br />

Lehrerin muss handeln! Aber wie?<br />

Leseprobe<br />

Bewertung: <strong>Die</strong> Lehrerin muss sich Hilfe <strong>von</strong> anderen aufsichtführenden Kollegen<br />

holen, die Schulleitung informieren oder die Polizei holen. Sie kann auch selbst<br />

eingreifen, muss sich selbst aber nicht in Gefahr bringen.


+++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++<br />

§<strong>Die</strong> <strong>BASS</strong> <strong>von</strong> A <strong>bis</strong> Z<br />

IHRE AUFSICHTSPFLICHT<br />

Es gehört zu Ihren ganz normalen Pflichten<br />

als Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen<br />

in Nordrhein-Westfalen Aufsicht beim Unterricht<br />

und bei anderen schulischen Veranstaltungen<br />

zu führen. Und: Sie sind ver pflich-<br />

tet, die rechtlichen Grundlagen zu<br />

kennen und zu beachten.<br />

In der <strong>BASS</strong> (Bereinigte Amtliche Sammlung<br />

der Schulvorschriften) ist unter Punkt 1-1<br />

das Schulgesetz des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen abgedruckt. Der Hinweis auf die<br />

generelle Aufsichtspflicht aller Lehrkräfte<br />

ist in § 57 Abs. 1 zu finden:<br />

„Lehrerinnen und Lehrer unterrichten,<br />

erziehen, beraten, beurteilen, beaufsichtigen<br />

und betreuen Schülerinnen und Schüler<br />

in eigener Verantwortung im Rahmen<br />

der Bildungs- und Erziehungsziele (§ 2),<br />

der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften,<br />

der Anordnungen der Schulaufsichtsbehörden<br />

und der Konferenz be -<br />

schlüs se; sie fördern alle Schülerinnen<br />

und Schüler umfassend“.<br />

Was heißt das konkret?<br />

§ 57 Abs. 1 SchulG sagt, dass Lehrer/-innen<br />

die Schüler/-innen in eigener Verantwortung<br />

auf der Grundlage der gesetzli chen Bestimmungen<br />

zu beaufsichtigen haben. Heißt:<br />

Jede Lehrkraft ist verpflichtet, die gesetzlichen<br />

Grundlagen zu kennen und anzuwenden.<br />

<strong>Die</strong>ser Grundsatz findet sich übrigens<br />

auch in § 36 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz,<br />

der aussagt:<br />

„Beamtinnen und Beamte tragen für die<br />

Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen<br />

die volle persönliche Verantwortung.“<br />

Weiterhin finden sich in der <strong>BASS</strong> im Stichwortverzeichnis<br />

unter Aufsichtspflicht die<br />

wichtigsten Grundlagen und Verwaltungsvorschriften<br />

zu diesem wichtigen Thema, so<br />

auch die Verwaltungsvorschrift zu § 57 Abs. 1<br />

SchulG (<strong>BASS</strong> 12-08 Nr.1), aus der zu entnehmen<br />

ist, wie Sie Aufsicht zu führen haben,<br />

u.a. wird dort die zeitliche, räumliche und angemessene<br />

Aufsicht konkretisiert.<br />

Was bedeutet „zeitliche, räumliche und<br />

angemessene Aufsicht“?<br />

Grundsätzlich gilt für die Aufsicht:<br />

�sie muss kontinuierlich sein,<br />

�sie muss präventiv sein,<br />

�sie muss aktiv sein.<br />

Kontinuierlich ist die Aufsicht dann, wenn<br />

Schülerinnen und Schüler das Gefühl haben,<br />

ständig beaufsichtigt zu sein, d.h. jederzeit<br />

mit dem Auftauchen der Aufsicht<br />

führenden Lehrkraft rechnen müssen.<br />

Präventiv ist die Aufsicht dann, wenn sie so<br />

gestaltet ist, dass Gefahren vorhergesehen<br />

und vermieden werden, wobei die Situation,<br />

das Alter und die individuelle Reife der Schülerinnen<br />

und Schüler zu beachten sind.<br />

Aktiv ist die Aufsicht dann, wenn die Schülerinnen<br />

und Schüler konkrete Anweisungen<br />

erhalten, vor möglichen Gefahren gewarnt<br />

werden und Maßnahmen für den Notfall vorhanden<br />

sind.<br />

Lehrerinnen und Lehrer müssen bei<br />

der Beaufsichtigung auf die konkreten<br />

Einzelfälle reagieren, auch wenn es<br />

Regelungen für die allgemeine Aufsichtsführung<br />

gibt.


<strong>Die</strong> <strong>BASS</strong> <strong>von</strong> A <strong>bis</strong> Z<br />

NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU<br />

FÄLLE UND LÖSUNGEN<br />

Computerunterricht<br />

Ein neunjähriger Schüler gerät während<br />

des Computerunterrichts bei 15-minütiger<br />

Abwesenheit der Lehrerin durch Zufall auf<br />

eine pornographische Seite, die ganze<br />

Klasse schaut sich die dort dargestellten<br />

Szenen an. <strong>Die</strong> Eltern sind entsetzt und beschweren<br />

sich massiv! Durfte die Lehrerin<br />

die Schüler alleine lassen?<br />

Bewertung:<br />

<strong>Die</strong> Lehrerin darf wegen des Alters der<br />

Schüler/-innen den Klassenraum nicht verlassen.<br />

Bei unabdingbarer kurzfristiger Abwesenheit<br />

muss sie die Computer sichern.<br />

Klassenfahrt<br />

Eine Klasse fährt zum Abschluss ihrer<br />

Schulzeit auf Klassenfahrt ins Ausland.<br />

<strong>Die</strong> Lehrkräfte betreuen und beaufsichtigen<br />

die Schüler/-innen rund um die Uhr. Nach<br />

der Rückkehr fühlen sich die Lehrer/-innen<br />

total erschöpft! Haben die Lehrer/-innen<br />

während der Klassenfahrt Anspruch auf<br />

Ruhezeiten?<br />

Bewertung:<br />

<strong>Die</strong> Klassenfahrt besteht aus schulischer<br />

Zeit und Freizeit. <strong>Die</strong> Aufsicht beschränkt<br />

sich auf die schulische Zeit, für die Freizeit<br />

müssen konkrete Anweisungen gegeben<br />

werden. Während der Nacht dürfen<br />

Lehrer/-innen schlafen.<br />

Kletterpark<br />

Der Sportlehrer veranstaltet mit seiner<br />

Klasse einen Erlebnisausflug in einen Kletterpark.<br />

Vor Ort werden die Schüler/-innen<br />

durch Fachkräfte eingewiesen, die auch bei<br />

dem Parcours dabei sind. Der Sportlehrer<br />

geht während der Kletterstunde einen<br />

Kaffee trinken! Darf er das?<br />

Bewertung:<br />

Auch wenn Fachpersonal vorhanden ist,<br />

muss der Lehrer Aufsicht führen, d.h. er<br />

muss den Parcours mitmachen bzw. <strong>von</strong><br />

unten aufpassen.<br />

Schulhofprügelei<br />

Zwei Schüler prügeln sich auf dem Schulhof,<br />

es bilden sich zwei Gruppen, die ihre<br />

Kontrahenten anfeuern. <strong>Die</strong> Lehrerin fordert<br />

die Kinder lautstark auf, die Prügelei<br />

sofort zu beenden, ohne Erfolg. <strong>Die</strong> Lehrerin<br />

muss handeln! Aber wie?<br />

Bewertung:<br />

<strong>Die</strong> Lehrerin muss sich Hilfe <strong>von</strong> anderen<br />

aufsichtführenden Kollegen holen, Schul -<br />

leitung informieren oder die Polizei holen.<br />

Sie kann auch selbst eingreifen, muss sich<br />

selbst aber nicht in Gefahr bringen.<br />

Unterrichtsstörung<br />

Ein 16-jähriger Schüler stört während einer<br />

Unterrichtsstunde so massiv, dass kein Unterricht<br />

mehr stattfinden kann. Der Lehrer<br />

verweist den Schüler des Klassenraums.<br />

Der Schüler verlässt wütend das Schulgelände<br />

und wird <strong>von</strong> einem Auto angefahren!<br />

Durfte der Lehrer den Schüler aus dem<br />

Klassenraum schicken?<br />

Bewertung:<br />

Wenn dem Lehrer der emotionale Zustand<br />

des Schülers auffällt, dann darf er ihn nicht<br />

unbeaufsichtigt aus dem Klassenraum schicken.<br />

Entweder bringt er ihn in eine Parallelklasse<br />

oder er lässt die Tür auf, um den<br />

Schüler im Auge zu behalten.


Bitte liefern Sie gegen Rechnung:<br />

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(<strong>bis</strong> 30.06.2013)<br />

Jahresabonnement<br />

„<strong>Die</strong> <strong>BASS</strong> <strong>von</strong> A <strong>bis</strong> Z“<br />

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Ihre Kolleginnen und Kollegen stark. Sichern Sie sich <strong>bis</strong><br />

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Zu Ihrem Jahresabonnement gehören:<br />

� 6 Ausgaben à ca. 48 Seiten, zweimonatlich<br />

� ein handlicher Sammelordner mit<br />

Sonderausgabe „Recht und Gesetz im<br />

Schulalltag“<br />

Schulnummer<br />

Telefon/Telefax<br />

Datum Unterschrift<br />

69,00 Euro*<br />

(ab 01.07.2013: 89,00 Euro)<br />

Das Besondere:<br />

Hier zählt nur NRW!<br />

Kein lästiges Suchen mehr<br />

in allgemeinen Quellen, die<br />

Ihnen nicht wirklich helfen.<br />

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des Widerrufs oder der Ware an die <strong>Ritterbach</strong> <strong>Verlag</strong> GmbH, Rudolf-<strong>Die</strong>sel-Str. 5–7, 50226 Frechen.<br />

Vielen Dank für Ihre Bestellung! Wir werden uns sofort darum kümmern. Ihr <strong>Ritterbach</strong>-<strong>Verlag</strong>steam<br />

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<strong>Ritterbach</strong> <strong>Verlag</strong> GmbH, T +49 (0) 22 34/18 66-0 , F +49 (0) 22 34/18 66-90, E-Mail: service@ritterbach.de, www.schul-welt.de


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Vorschriften wird vorausgesetzt. Juristisches Know-how ist<br />

gering und eine Orientierung im Dschungel <strong>von</strong> Gesetzen,<br />

Verordnungen und Erlassen will gelernt sein.<br />

<strong>Die</strong> <strong>BASS</strong> <strong>von</strong> A <strong>bis</strong> Z<br />

� erläutert die Vorschriften und stellt Zusammenhänge dar,<br />

� zeigt das breite Spektrum an Handlungsmöglichkeiten<br />

auf und gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für<br />

die unterschiedlichsten Situationen,<br />

� schärft Ihr Rechtsempfinden,<br />

� liefert Argumente für Entscheidungen und stärkt somit<br />

Ihre berufliche Kompetenz gegenüber den jeweiligen<br />

Anspruchsgruppen (Aufsicht, Eltern, Schüler/-innen).<br />

<strong>Die</strong> <strong>BASS</strong> <strong>von</strong> A <strong>bis</strong> Z ist speziell für Nordrhein-Westfalen<br />

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