Die BASS von A bis Z - Ritterbach Verlag
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<strong>Die</strong> <strong>BASS</strong> <strong>von</strong> A <strong>bis</strong> Z<br />
IHR PARTNER IN ALLEN RECHTLICHEN<br />
FRAGEN ZUM SCHULALLTAG<br />
� Erläuterungen und Handlungsempfehlungen<br />
� Speziell für die Schulpraxis in NRW<br />
NEUE REIHE –<br />
� Rechtssicher entscheiden und kompetent agieren<br />
die perfekte<br />
Ergänzung zur <strong>BASS</strong>
<strong>Die</strong> <strong>BASS</strong> <strong>von</strong> A <strong>bis</strong> Z<br />
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<strong>Die</strong> <strong>BASS</strong> <strong>von</strong> A <strong>bis</strong> Z<br />
Erläuterungen und Handlungsempfehlungen für die Schulpraxis in NRW<br />
Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />
die <strong>BASS</strong> (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW)<br />
enthält alle für den Schulbereich gültigen Vorschriften in Nordrhein-Westfalen.<br />
Alle, die in Schule, Aufsicht, Seminar und Fortbildung Verantwortung<br />
tragen, treffen ihre Entscheidungen auf Grundlage der <strong>BASS</strong>: <strong>Die</strong> Kenntnis<br />
der Vorschriften wird vorausgesetzt.<br />
Doch es ist gar nicht so leicht, sich im Dschungel <strong>von</strong> Gesetzen,<br />
Verordnungen und Erlassen zurechtzufinden.<br />
Der Blick in einschlägige Internetforen bestätigt meine Erfahrungen in meinen schulrechtlichen Fortbildungen:<br />
Lehrerinnen und Lehrer suchen nach Unterstützung und erläuternden Hilfen für ihren schulischen Alltag.<br />
Allgemeine verwaltungsrechtliche Fragen tauchen genauso auf wie spezielle schulrechtliche Fragen etwa<br />
zur Leistungsfeststellung, Klassenkonferenz oder zum Beamtenrecht u.v.m.<br />
<strong>Die</strong> <strong>BASS</strong> <strong>von</strong> A <strong>bis</strong> Z greift häufig gestellte Fragen rund um das Schulrecht auf und gibt konkrete Handlungsempfehlungen.<br />
Zur Einleitung gibt es einen kurzen Überblick „Recht und Gesetz im Schulalltag“: Juristische Fachbegriffe<br />
werden erklärt, infrage kommende Rechtsquellen genannt und alles mit schulspezifischen Beispielen ergänzt.<br />
Darauf aufbauend werden die unterschiedlichsten im Schuljahreslauf auftretenden Themen aufgegriffen und<br />
schulrechtlich erläutert. <strong>Die</strong> Handlungsempfehlungen basieren auf einschlägigen Gerichtsentscheidungen<br />
oder Empfehlungen der Bezirksregierungen: Unsere Informationen sind also aus erster Hand.<br />
Über die Zeit wächst so ein umfangreiches Nachschlagewerk, das Ihre schulrechtliche Kompetenz steigert<br />
und Ihre berufliche Kompetenz gegenüber den jeweiligen Anspruchsgruppen (Eltern, Aufsicht, Schülerinnen<br />
und Schüler) stärkt.<br />
Schauen Sie rein und lesen Sie weiter: Wir – der <strong>Verlag</strong> und ich als Herausgeberin – sind gespannt auf Ihre<br />
Reaktionen.<br />
Ihre<br />
Carola Dehmel<br />
Carola Dehmel ist Rechtsanwältin und lebt und arbeitet in Köln. Ihre<br />
Spezialgebiete sind neben dem Schulrecht das Zivil-, das Arbeits- und das<br />
Familienrecht. Sie ist zudem als Mediatorin tätig und bietet schulrechtliche<br />
Seminare an (u. a. beim Verband für Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs<br />
in NRW e. V. (vlbs), der Schulleitungsfortbildung der Stadt Düsseldorf und im<br />
Rahmen pädagogischer Tage an Schulen aller Schulformen).
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AUFSICHT IN DER SCHULE:<br />
WAS SIE ALS LEHRKRÄFTE<br />
WISSEN SOLLTEN<br />
Lehrerinnen und Lehrer sind in den unterschied lichsten Situationen als Aufsichtsper-<br />
son gefragt, müssen spontan reagieren und umsetzbare Entscheidungen treffen. In<br />
solchen konkreten Aufsichts situationen ist man schon mal verunsichert und Folge<br />
ist, dass die Aufsichtspflicht „aus dem Bauch heraus“ gehandhabt wird. Situationen,<br />
in denen Sie sich fragen, ob Sie nicht mit einem Bein im Gefängnis stehen, sind<br />
Ihnen gewiss nicht unbekannt. Gut zu wissen, was zur Aufsichtspflicht gehört und<br />
was nicht.<br />
Bitte lassen Sie sich bei Ihren Entscheidungen <strong>von</strong> dem Grundsatz leiten:<br />
Tu alles, was getan werden muss, um die Sicherheit der dir anvertrauten<br />
Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Der Rest ist allgemeines Lebensrisiko.<br />
Leseprobe<br />
<strong>Die</strong> <strong>BASS</strong> <strong>von</strong> A <strong>bis</strong> Z
<strong>Die</strong> <strong>BASS</strong> <strong>von</strong> A <strong>bis</strong> Z<br />
NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU +++ NEU<br />
IHR ALLTAG<br />
?<br />
Klassenfahrt:<br />
Eine Klasse fährt zum Abschluss ihrer Schulzeit auf Klassenfahrt ins Ausland.<br />
<strong>Die</strong> Lehrkräfte betreuen und beaufsichtigen die Schüler/-innen rund um die Uhr.<br />
Nach der Rückkehr fühlen sie sich total erschöpft! Haben die Lehrkräfte während<br />
der Klassenfahrt Anspruch auf Ruhezeiten?<br />
?<br />
?<br />
Kletterpark:<br />
Der Sportlehrer veranstaltet mit seiner Klasse einen Erlebnis ausflug in einen<br />
Kletterpark. Vor Ort werden die Schüler/-innen durch Fach kräfte eingewiesen,<br />
die auch bei dem Parcours dabei sind. Der Sportlehrer geht während der<br />
Kletterstunde einen Kaffee trinken! Darf er das?<br />
Unterrichtsstörung:<br />
Ein 16-jähriger Schüler stört während einer Unterrichtsstunde so massiv,<br />
dass kein Unterricht mehr stattfinden kann. Der Lehrer verweist den Schüler<br />
des Klassenraums. Der Schüler verlässt wütend das Schulgelände und wird<br />
<strong>von</strong> einem Auto angefahren! Durfte der Lehrer den Schüler aus dem<br />
Klassenraum schicken?<br />
Schulhofprügelei:<br />
Zwei Schüler prügeln sich<br />
auf dem Schulhof, es bilden<br />
sich zwei Gruppen, die ihre<br />
Kontrahenten anfeuern. <strong>Die</strong><br />
Lehrerin fordert die Kinder lautstark<br />
auf, die Prügelei sofort zu<br />
beenden, ohne Erfolg. <strong>Die</strong><br />
Lehrerin muss handeln! Aber wie?<br />
Leseprobe<br />
Bewertung: <strong>Die</strong> Lehrerin muss sich Hilfe <strong>von</strong> anderen aufsichtführenden Kollegen<br />
holen, die Schulleitung informieren oder die Polizei holen. Sie kann auch selbst<br />
eingreifen, muss sich selbst aber nicht in Gefahr bringen.
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§<strong>Die</strong> <strong>BASS</strong> <strong>von</strong> A <strong>bis</strong> Z<br />
IHRE AUFSICHTSPFLICHT<br />
Es gehört zu Ihren ganz normalen Pflichten<br />
als Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen<br />
in Nordrhein-Westfalen Aufsicht beim Unterricht<br />
und bei anderen schulischen Veranstaltungen<br />
zu führen. Und: Sie sind ver pflich-<br />
tet, die rechtlichen Grundlagen zu<br />
kennen und zu beachten.<br />
In der <strong>BASS</strong> (Bereinigte Amtliche Sammlung<br />
der Schulvorschriften) ist unter Punkt 1-1<br />
das Schulgesetz des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen abgedruckt. Der Hinweis auf die<br />
generelle Aufsichtspflicht aller Lehrkräfte<br />
ist in § 57 Abs. 1 zu finden:<br />
„Lehrerinnen und Lehrer unterrichten,<br />
erziehen, beraten, beurteilen, beaufsichtigen<br />
und betreuen Schülerinnen und Schüler<br />
in eigener Verantwortung im Rahmen<br />
der Bildungs- und Erziehungsziele (§ 2),<br />
der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften,<br />
der Anordnungen der Schulaufsichtsbehörden<br />
und der Konferenz be -<br />
schlüs se; sie fördern alle Schülerinnen<br />
und Schüler umfassend“.<br />
Was heißt das konkret?<br />
§ 57 Abs. 1 SchulG sagt, dass Lehrer/-innen<br />
die Schüler/-innen in eigener Verantwortung<br />
auf der Grundlage der gesetzli chen Bestimmungen<br />
zu beaufsichtigen haben. Heißt:<br />
Jede Lehrkraft ist verpflichtet, die gesetzlichen<br />
Grundlagen zu kennen und anzuwenden.<br />
<strong>Die</strong>ser Grundsatz findet sich übrigens<br />
auch in § 36 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz,<br />
der aussagt:<br />
„Beamtinnen und Beamte tragen für die<br />
Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen<br />
die volle persönliche Verantwortung.“<br />
Weiterhin finden sich in der <strong>BASS</strong> im Stichwortverzeichnis<br />
unter Aufsichtspflicht die<br />
wichtigsten Grundlagen und Verwaltungsvorschriften<br />
zu diesem wichtigen Thema, so<br />
auch die Verwaltungsvorschrift zu § 57 Abs. 1<br />
SchulG (<strong>BASS</strong> 12-08 Nr.1), aus der zu entnehmen<br />
ist, wie Sie Aufsicht zu führen haben,<br />
u.a. wird dort die zeitliche, räumliche und angemessene<br />
Aufsicht konkretisiert.<br />
Was bedeutet „zeitliche, räumliche und<br />
angemessene Aufsicht“?<br />
Grundsätzlich gilt für die Aufsicht:<br />
�sie muss kontinuierlich sein,<br />
�sie muss präventiv sein,<br />
�sie muss aktiv sein.<br />
Kontinuierlich ist die Aufsicht dann, wenn<br />
Schülerinnen und Schüler das Gefühl haben,<br />
ständig beaufsichtigt zu sein, d.h. jederzeit<br />
mit dem Auftauchen der Aufsicht<br />
führenden Lehrkraft rechnen müssen.<br />
Präventiv ist die Aufsicht dann, wenn sie so<br />
gestaltet ist, dass Gefahren vorhergesehen<br />
und vermieden werden, wobei die Situation,<br />
das Alter und die individuelle Reife der Schülerinnen<br />
und Schüler zu beachten sind.<br />
Aktiv ist die Aufsicht dann, wenn die Schülerinnen<br />
und Schüler konkrete Anweisungen<br />
erhalten, vor möglichen Gefahren gewarnt<br />
werden und Maßnahmen für den Notfall vorhanden<br />
sind.<br />
Lehrerinnen und Lehrer müssen bei<br />
der Beaufsichtigung auf die konkreten<br />
Einzelfälle reagieren, auch wenn es<br />
Regelungen für die allgemeine Aufsichtsführung<br />
gibt.
<strong>Die</strong> <strong>BASS</strong> <strong>von</strong> A <strong>bis</strong> Z<br />
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FÄLLE UND LÖSUNGEN<br />
Computerunterricht<br />
Ein neunjähriger Schüler gerät während<br />
des Computerunterrichts bei 15-minütiger<br />
Abwesenheit der Lehrerin durch Zufall auf<br />
eine pornographische Seite, die ganze<br />
Klasse schaut sich die dort dargestellten<br />
Szenen an. <strong>Die</strong> Eltern sind entsetzt und beschweren<br />
sich massiv! Durfte die Lehrerin<br />
die Schüler alleine lassen?<br />
Bewertung:<br />
<strong>Die</strong> Lehrerin darf wegen des Alters der<br />
Schüler/-innen den Klassenraum nicht verlassen.<br />
Bei unabdingbarer kurzfristiger Abwesenheit<br />
muss sie die Computer sichern.<br />
Klassenfahrt<br />
Eine Klasse fährt zum Abschluss ihrer<br />
Schulzeit auf Klassenfahrt ins Ausland.<br />
<strong>Die</strong> Lehrkräfte betreuen und beaufsichtigen<br />
die Schüler/-innen rund um die Uhr. Nach<br />
der Rückkehr fühlen sich die Lehrer/-innen<br />
total erschöpft! Haben die Lehrer/-innen<br />
während der Klassenfahrt Anspruch auf<br />
Ruhezeiten?<br />
Bewertung:<br />
<strong>Die</strong> Klassenfahrt besteht aus schulischer<br />
Zeit und Freizeit. <strong>Die</strong> Aufsicht beschränkt<br />
sich auf die schulische Zeit, für die Freizeit<br />
müssen konkrete Anweisungen gegeben<br />
werden. Während der Nacht dürfen<br />
Lehrer/-innen schlafen.<br />
Kletterpark<br />
Der Sportlehrer veranstaltet mit seiner<br />
Klasse einen Erlebnisausflug in einen Kletterpark.<br />
Vor Ort werden die Schüler/-innen<br />
durch Fachkräfte eingewiesen, die auch bei<br />
dem Parcours dabei sind. Der Sportlehrer<br />
geht während der Kletterstunde einen<br />
Kaffee trinken! Darf er das?<br />
Bewertung:<br />
Auch wenn Fachpersonal vorhanden ist,<br />
muss der Lehrer Aufsicht führen, d.h. er<br />
muss den Parcours mitmachen bzw. <strong>von</strong><br />
unten aufpassen.<br />
Schulhofprügelei<br />
Zwei Schüler prügeln sich auf dem Schulhof,<br />
es bilden sich zwei Gruppen, die ihre<br />
Kontrahenten anfeuern. <strong>Die</strong> Lehrerin fordert<br />
die Kinder lautstark auf, die Prügelei<br />
sofort zu beenden, ohne Erfolg. <strong>Die</strong> Lehrerin<br />
muss handeln! Aber wie?<br />
Bewertung:<br />
<strong>Die</strong> Lehrerin muss sich Hilfe <strong>von</strong> anderen<br />
aufsichtführenden Kollegen holen, Schul -<br />
leitung informieren oder die Polizei holen.<br />
Sie kann auch selbst eingreifen, muss sich<br />
selbst aber nicht in Gefahr bringen.<br />
Unterrichtsstörung<br />
Ein 16-jähriger Schüler stört während einer<br />
Unterrichtsstunde so massiv, dass kein Unterricht<br />
mehr stattfinden kann. Der Lehrer<br />
verweist den Schüler des Klassenraums.<br />
Der Schüler verlässt wütend das Schulgelände<br />
und wird <strong>von</strong> einem Auto angefahren!<br />
Durfte der Lehrer den Schüler aus dem<br />
Klassenraum schicken?<br />
Bewertung:<br />
Wenn dem Lehrer der emotionale Zustand<br />
des Schülers auffällt, dann darf er ihn nicht<br />
unbeaufsichtigt aus dem Klassenraum schicken.<br />
Entweder bringt er ihn in eine Parallelklasse<br />
oder er lässt die Tür auf, um den<br />
Schüler im Auge zu behalten.
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des Widerrufs oder der Ware an die <strong>Ritterbach</strong> <strong>Verlag</strong> GmbH, Rudolf-<strong>Die</strong>sel-Str. 5–7, 50226 Frechen.<br />
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� erläutert die Vorschriften und stellt Zusammenhänge dar,<br />
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die unterschiedlichsten Situationen,<br />
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