Lv: MENSA LEOPOLDSHÖHE / RLT
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25.06.2008 Seite 7<br />
Projekt: 27-029_OS Mensa Leopoldshöhe<br />
Bauherr: Gemeinde Leopoldshöhe<br />
Planung: Ing.-Büro Dipl.-Ing. O. Schmitz · info@schmitz-ing.de<br />
<strong>Lv</strong>: <strong>MENSA</strong> <strong>LEOPOLDSHÖHE</strong> / <strong>RLT</strong><br />
Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €<br />
Baubesprechungen:<br />
Der AN verpflichtet sich, an den regelmäßig (ein-/zweimal)<br />
wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen.<br />
Teilnehmer muß ein benannter Bauleiter sein, der über einen<br />
Abschluß als Meister, Techniker oder Ingenieur verfügt.<br />
Ort und Zeitfolge werden von der Bauleitung bekannt gegeben.<br />
Unterkünfte für Übernachtungen von Arbeitnehmern sind auf dem Baugelände<br />
nicht gestattet, das gilt auch für Firmenwerbung.<br />
Ausführungsunterlagen:<br />
Die Ausführungsunterlagen sind vom AN beim Ing.Büro Schmitz, Detmold,<br />
anzufordern und werden entsprechend dem Baufortschritt als<br />
Lichtpause/Plot in je 2-facher Ausfertigung übergeben. Weitere Exemplare<br />
hat der AN auf seine Kosten fertigen zu lassen bzw. werden in Rechnung<br />
getellt.<br />
Alternativangebote<br />
Soweit im Leistungsverzeichnis bestimmte Fabrikate angegeben sind, gelten sie<br />
als Beispiel für die gewünschte Qualität.<br />
Es bleibt dem Bieter überlassen, andere, gleichwertige Fabrikate in einem<br />
gesonderten Alternativangebot anzubieten. Fehlen solche Alternativangebote,<br />
so sind die in der Ausschreibung benannten Fabrikate<br />
verbindlich. Die Entscheidung über Alternativangebote behält sich der<br />
Auftraggeber vor.<br />
Wertung des Angebotes:<br />
Die Alternativ- und Eventualpositionen werden in die Wertung einbezogen, d.h. u.a.<br />
der AG behält sich vor, Hauptpositionen ganz oder teilweise durch<br />
Alternativ- oder Eventualpositionen zu ersetzen.<br />
Als "Alternativposition"<br />
gekennzeichnete Positionen können aus dem Auftrag entfallen, ohne das<br />
der Auftragnehmer zu Mehrforderungen berechtigt ist.<br />
Abrechnung:<br />
Für die Abrechnung aller Abschlagsrechnungen und der Schlußrechnung<br />
sind die Rechenansätze (Massenermittlungen nach Zeichnung sowie<br />
örtliche Aufmaße) vom Auftragnehmer aufzustellen. Diese Bögen sind<br />
Aufmaßprotokoll (im Sinne von VOB B 14, Abs.2) und von beiden<br />
Vertragspartnern abzuzeichnen. Sie sind Grundlage der Rechnungen des<br />
AN und der Kontrollrechnung des AG.<br />
Nachträge<br />
Für Nachtragsarbeiten sind dem AG vor Ausführung Nachtragsangebote<br />
einschl. Kalkulationsunterlagen 2-fach einzureichen.