Lv: MENSA LEOPOLDSHÖHE / RLT
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25.06.2008 Seite 6<br />
Projekt: 27-029_OS Mensa Leopoldshöhe<br />
Bauherr: Gemeinde Leopoldshöhe<br />
Planung: Ing.-Büro Dipl.-Ing. O. Schmitz · info@schmitz-ing.de<br />
<strong>Lv</strong>: <strong>MENSA</strong> <strong>LEOPOLDSHÖHE</strong> / <strong>RLT</strong><br />
Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €<br />
***Fortsetzung*** Allgemeine Technische Vorschriften - ATV<br />
werdem vom Bieter in den Positionen der Leistungsbeschreibung<br />
keine anderen Materialangaben gemacht, gilt<br />
die Materialfestlegung der Leistungsbeschreibung.<br />
6. Nicht genormte Baustoffe / Bauteile<br />
6.1 Grundsätzlich kommen genormte Baustoffe und Bauteile<br />
zur Ausführung.<br />
6.2 Verwendet der Auftragnehmer jedoch nicht genormte Baustoffe<br />
und Bauteile, so hat er entsprechende Prüfzeugnisse<br />
und Nachweis von bundesdeutschen Instituten zu<br />
erbringen.<br />
7. Materiallieferungen<br />
Materialieferungen sind stets an die eigene Adresse<br />
zu richten. Eine Haftung für angelieferte Materialien<br />
wird weder vom Bauherrn, noch von der Bauleitung übernommen.<br />
8. Aufmaße<br />
Aufmaße sind gemeinsam mit der Bauleitung zu nehmen<br />
und durch Unterschriften zu bestätigen.<br />
9. Lagerräume<br />
9.1 --- werden hier nicht gestellt ----<br />
10 Schutzmaßnahmen<br />
Jeder Anbieter hat bei der Durchführung seiner Leistungen<br />
die von anderen erbrachten Arbeiten zu schützen<br />
und gegen Beschädigung zu sichern. Die Kosten für ausreichende<br />
Abdeckungen, Folien, Klebedänder, Kantenschutz<br />
usw. sind einzukalkulieren, ebenso das Entfernen<br />
nach erbrachter Leistung.<br />
11. Arbeitsunterbrechnung<br />
Der Unternehmer verpflichtet sich, den Arbeitseinsatz<br />
auf der Baustelle intensiv aufrecht zu erhalten.<br />
Ohne Benachrichtigung der Bauleitung darf kein Personal<br />
abgezogen werden.<br />
12. Regeln der Baukunst<br />
Der Auftragnehmer haftet dafür, daß die von ihm erstellten<br />
Leistungen und Materialien den anerkannten<br />
Reglen der Baukunst (Bautechnik) bzw. dem letzten<br />
Stand der Technik entsprechen.<br />
13. Gewärhrleistungen<br />
Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung<br />
richtet sich nach dem Angaben im Bauvertrag.