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Lv: MENSA LEOPOLDSHÖHE / RLT

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25.06.2008 Seite 6<br />

Projekt: 27-029_OS Mensa Leopoldshöhe<br />

Bauherr: Gemeinde Leopoldshöhe<br />

Planung: Ing.-Büro Dipl.-Ing. O. Schmitz · info@schmitz-ing.de<br />

<strong>Lv</strong>: <strong>MENSA</strong> <strong>LEOPOLDSHÖHE</strong> / <strong>RLT</strong><br />

Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €<br />

***Fortsetzung*** Allgemeine Technische Vorschriften - ATV<br />

werdem vom Bieter in den Positionen der Leistungsbeschreibung<br />

keine anderen Materialangaben gemacht, gilt<br />

die Materialfestlegung der Leistungsbeschreibung.<br />

6. Nicht genormte Baustoffe / Bauteile<br />

6.1 Grundsätzlich kommen genormte Baustoffe und Bauteile<br />

zur Ausführung.<br />

6.2 Verwendet der Auftragnehmer jedoch nicht genormte Baustoffe<br />

und Bauteile, so hat er entsprechende Prüfzeugnisse<br />

und Nachweis von bundesdeutschen Instituten zu<br />

erbringen.<br />

7. Materiallieferungen<br />

Materialieferungen sind stets an die eigene Adresse<br />

zu richten. Eine Haftung für angelieferte Materialien<br />

wird weder vom Bauherrn, noch von der Bauleitung übernommen.<br />

8. Aufmaße<br />

Aufmaße sind gemeinsam mit der Bauleitung zu nehmen<br />

und durch Unterschriften zu bestätigen.<br />

9. Lagerräume<br />

9.1 --- werden hier nicht gestellt ----<br />

10 Schutzmaßnahmen<br />

Jeder Anbieter hat bei der Durchführung seiner Leistungen<br />

die von anderen erbrachten Arbeiten zu schützen<br />

und gegen Beschädigung zu sichern. Die Kosten für ausreichende<br />

Abdeckungen, Folien, Klebedänder, Kantenschutz<br />

usw. sind einzukalkulieren, ebenso das Entfernen<br />

nach erbrachter Leistung.<br />

11. Arbeitsunterbrechnung<br />

Der Unternehmer verpflichtet sich, den Arbeitseinsatz<br />

auf der Baustelle intensiv aufrecht zu erhalten.<br />

Ohne Benachrichtigung der Bauleitung darf kein Personal<br />

abgezogen werden.<br />

12. Regeln der Baukunst<br />

Der Auftragnehmer haftet dafür, daß die von ihm erstellten<br />

Leistungen und Materialien den anerkannten<br />

Reglen der Baukunst (Bautechnik) bzw. dem letzten<br />

Stand der Technik entsprechen.<br />

13. Gewärhrleistungen<br />

Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung<br />

richtet sich nach dem Angaben im Bauvertrag.

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