Lv: MENSA LEOPOLDSHÖHE / RLT
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25.06.2008 Seite 2<br />
Projekt: 27-029_OS Mensa Leopoldshöhe<br />
Bauherr: Gemeinde Leopoldshöhe<br />
Planung: Ing.-Büro Dipl.-Ing. O. Schmitz · info@schmitz-ing.de<br />
<strong>Lv</strong>: <strong>MENSA</strong> <strong>LEOPOLDSHÖHE</strong> / <strong>RLT</strong><br />
Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €<br />
Projekthinweise des Architekten<br />
A.]<br />
Grundstück und Gebäude Das Baugrundstück liegt in 33818 Leopoldshöhe an der<br />
Schulstrasse 25. Eigentümer des zu bebauenden Flurstücks 423, Flur 3 ist die<br />
Gemeinde Leopoldshöhe. Auf dem Baugrundstück befindet sich ein Schulzentrum<br />
und eine Sporthalle. Die genaue Lage der Gebäudeteile ist aus dem Lageplan zu<br />
ersehen. Für die Baumaßname wurde eine Baugrunduntersuchung erstellt, diese<br />
kann im planenden Architekturbüro eingesehen werden. Der zweigeschossige<br />
Neubau mit einer Kubatur von ca. 7.000m³ wird östlich der Gesamtschule,<br />
zwischen Schule und Sporthalle errichtet. Das Gelände steigt nach Süden um ca.<br />
2,50m an. Das Gebäude ist in einem Teilbereich unterkellert. Die übrige Fläche<br />
wird mit einem Kriechkeller ausgeführt, um den Höhenunterschied des Geländes<br />
aufzunehmen. Der Keller und die Sohle wird als WU - Betonkeller ausgeführt. Die<br />
Decke über dem Keller als Ortbetondecke und die übrige Decke über dem<br />
Kriechkeller wird aus vorgespannten Hohlkörperplatten konstruiert. Die<br />
geschlossenen Außenwandbereiche werden als Holzständerwände errichtet. Die<br />
Decke über dem Erdgeschoss wird mit einer Betonstützen- und<br />
Brettschichtholzträgerkonstruktion errichtet. Eine Trapezblechdecke hält das<br />
extensiv begrünte Flachdach mit Gefälledämmung und in einem Teilbereich eine<br />
Photovoltaikanlage. Die Innenwände werden teilweise gemauert und teilweise<br />
betoniert. Das Foyer und der Saal des Erdgeschosses wird mit einer Stahl-<br />
Glasfassade transparent gestaltet. Der Kriechkeller und die geschlossenen<br />
Fassadenteile werden durch eine Zinkfassade geschlossen. Das Dach schiebt<br />
sich an den beiden Ein- und Ausgangsseiten über die Glasfassade. Im<br />
Eingangsbereich erhält das Gebäude einen Dachüberstand von ca. 3.50m. Die<br />
Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt von der Schulstrasse und dem südlich der<br />
Sporthalle gelegenem Parkplatz. Die Zufahrt ist mit geeigneten Mitteln zu<br />
schützen. Der Ein- und Ausfahrtbereich ist immer frei, sowie sauber von<br />
Baustoffen, Verunreinigungen etc. zu halten. Einen Teil des Parkplatzes wird mit<br />
einem Bauzaun abgesperrt, einige Parkplätze außerhalb dieses Bereiches sind für<br />
die Lehrer zugänglich. Alle erforderlichen Maßnahmen für die<br />
Baustellensicherung wie Bauzäune, Tore und Türen, Absperrungen usw. werden<br />
im Titel Baustelleneinrichtung ausgeschrieben. Die Festlegungen vor Ort erfolgen<br />
entsprechend dem Baustelleneinrichtungsplan eigenverantwortlich durch den AN<br />
in Absprache mit der Bauleitung/SiGeKo. Die Baufeldräumung geschieht<br />
entsprechend den Leistungsverzeichnistexten und in Absprache mit der<br />
Bauleitung. Der AN hat alle evtl. erforderlichen Beschilderungen evtl. mit den<br />
zuständigen Behörden abzustimmen, aufzustellen und während der gesamten<br />
Bauzeit zu unterhalten. Dies geschieht ohne zusätzliche Vergütung! Ebenso hat<br />
der AN für die Säuberung der öffentlichen Verkehrsflächen aus Verschmutzungen<br />
durch den Baustellenverkehr bzw. durch die Baustelle selbst zu sorgen.<br />
Zusammenfassung Die Baumaßnahme umfasst zwei Baukörper:<br />
Hauptgebäude: Grundriss: ca. 31,93 m x 30,60 m mit Flachdach,<br />
Firsthöhe von OKFFB vorhandene Turnhalle = ca. 6,55 m. Das Hauptgebäude erhält einen<br />
ca. 1,64 m hohen Kriechkeller.<br />
Verbindungsgebäude (zur Turnhalle):<br />
Grundriss: ca. 13,89 m x 6,12 m mit Flachdach,<br />
Firsthöhe von OKFFB vorhandene Turnhalle = ca. 3,25 m.<br />
Das Verbindungsteil wird nicht unterkellert. Das Gelände fällt in nordwestlicher Richtung<br />
um ca. 2,15 m ab (sh. Lageplan).<br />
B.] Baustelle<br />
Entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes § 19 vom 7. August 1996 gilt für die<br />
Baustelle und alle Arbeiten die "Verordnung über Sicherheit und<br />
Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Baustellenverordnung) in der letzten gültigen<br />
Fassung.<br />
Vom Auftraggeber wird deshalb ein Fachingenieur als "Sicherheitskoordinator"<br />
eingesetzt, welcher die Durchführung und Überwachung der vor beschriebenen<br />
Verordnung ausführt. Er ist im Rahmen seines Auftrages auf der Baustelle<br />
gegenüber allen Beteiligten weisungsberechtigt. Der Auftragnehmer hat alle im<br />
Zusammenhang mit dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen<br />
und die Weisungen des Koordinators zu befolgen. Eventuell entstehende Kosten