DSS-Heft 80-2006
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Gefechtsbereitschaft jederzeit bereit und fähig sein, imperialistische Aggressionen<br />
abzuwehren und den Gegner entscheidend zu schlagen.“ 9<br />
Unter Grundlegende Pflichten der Armeeangehörigen ist in der Innendienstvorschrift<br />
bestimmt: „1. Der Armeeangehörige hat auf der Grundlage der Verfassung<br />
der DDR und der anderen Rechtsvorschriften sowie in Erfüllung des geleisteten<br />
Fahneneides (Anlage 1) die sozialistische Gesellschaftsordnung und das<br />
friedliche Leben der Bürger der DDR gegen jegliche Angriffe von außen zu<br />
schützen sowie zur Gewährleistung der Souveränität, der territorialen Integrität,<br />
der Unverletzlichkeit der Grenzen und der Sicherheit der DDR beizutragen.“<br />
10 Darüber erfolgten periodisch aktenkundige Belehrungen.<br />
Schließlich war in den Grundsatzbefehlen für das Ausbildungsjahr, z.B.<br />
1988/89 befohlen, „… ständig bereit und fähig zu sein, eine Aggression der<br />
NATO durch aktive und standhafte Verteidigungshandlungen im Bestand<br />
von Koalitionsgruppierungen erfolgreich abzuwehren, dem Gegner sofort bei<br />
Eröffnung der Aggressionshandlungen – beim offensichtlichen Angriff auf<br />
die Staatsgrenze, ihrer Berührung, ihrem Überfliegen und Überschreiten –<br />
schwere Verluste zuzufügen und an der Zerschlagung durch entschlossene<br />
Angriffshandlungen teilzunehmen. Der Schwerpunkt ist dabei auf die qualitative<br />
Verbesserung aller Führungsprozesse und des Kampfwertes der Verbände<br />
und Truppenteile zu legen.“ 11<br />
Das ist eindeutig. Der Auftrag der NVA zur Erhaltung des Friedens war defensiv<br />
bestimmt und vom Minister bis zum Soldaten allgemein verbindlich.<br />
Damit war ein Missbrauch definitiv ausgeschlossen. Der DDR allzeit treu zu<br />
dienen, bedeutete letztendlich, keinen Angriffskrieg gegen andere Völker führen<br />
zu müssen oder gar zum Einsatz gegen das eigene Volk missbraucht zu<br />
werden. Der Dienst in der NVA war Dienst für das Volk.<br />
Organisation der NVA<br />
Das Kernstück der Landesverteidigung der DDR war die NVA. Ihre Formierung<br />
und Organisation erfolgte entsprechend den Beschlüssen der Volkskammer<br />
der DDR und den dazu erlassenen Befehlen des Ministers für Nationale<br />
Verteidigung. Die direkte Anlehnung an die Strukturen der Sowjetarmee<br />
stieß auf ökonomische Grenzen, sodass bereits in der Aufstellungsphase die<br />
9 Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Nationale Verteidigung,<br />
DV 325/0/001, Gefechtsvorschrift der Landstreitkräfte, Bataillon und Kompanie, S. 7.<br />
10 Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium Für Nationale Verteidigung,<br />
DV 010/0/003, Innendienst, Innendienstvorschrift, S. 8.<br />
11 Geheime Verschlusssache!, GVS-Nr. A459 600, 1. Ausf., Bl. 2.<br />
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