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DSS-Heft 80-2006

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Gefechtsbereitschaft jederzeit bereit und fähig sein, imperialistische Aggressionen<br />

abzuwehren und den Gegner entscheidend zu schlagen.“ 9<br />

Unter Grundlegende Pflichten der Armeeangehörigen ist in der Innendienstvorschrift<br />

bestimmt: „1. Der Armeeangehörige hat auf der Grundlage der Verfassung<br />

der DDR und der anderen Rechtsvorschriften sowie in Erfüllung des geleisteten<br />

Fahneneides (Anlage 1) die sozialistische Gesellschaftsordnung und das<br />

friedliche Leben der Bürger der DDR gegen jegliche Angriffe von außen zu<br />

schützen sowie zur Gewährleistung der Souveränität, der territorialen Integrität,<br />

der Unverletzlichkeit der Grenzen und der Sicherheit der DDR beizutragen.“<br />

10 Darüber erfolgten periodisch aktenkundige Belehrungen.<br />

Schließlich war in den Grundsatzbefehlen für das Ausbildungsjahr, z.B.<br />

1988/89 befohlen, „… ständig bereit und fähig zu sein, eine Aggression der<br />

NATO durch aktive und standhafte Verteidigungshandlungen im Bestand<br />

von Koalitionsgruppierungen erfolgreich abzuwehren, dem Gegner sofort bei<br />

Eröffnung der Aggressionshandlungen – beim offensichtlichen Angriff auf<br />

die Staatsgrenze, ihrer Berührung, ihrem Überfliegen und Überschreiten –<br />

schwere Verluste zuzufügen und an der Zerschlagung durch entschlossene<br />

Angriffshandlungen teilzunehmen. Der Schwerpunkt ist dabei auf die qualitative<br />

Verbesserung aller Führungsprozesse und des Kampfwertes der Verbände<br />

und Truppenteile zu legen.“ 11<br />

Das ist eindeutig. Der Auftrag der NVA zur Erhaltung des Friedens war defensiv<br />

bestimmt und vom Minister bis zum Soldaten allgemein verbindlich.<br />

Damit war ein Missbrauch definitiv ausgeschlossen. Der DDR allzeit treu zu<br />

dienen, bedeutete letztendlich, keinen Angriffskrieg gegen andere Völker führen<br />

zu müssen oder gar zum Einsatz gegen das eigene Volk missbraucht zu<br />

werden. Der Dienst in der NVA war Dienst für das Volk.<br />

Organisation der NVA<br />

Das Kernstück der Landesverteidigung der DDR war die NVA. Ihre Formierung<br />

und Organisation erfolgte entsprechend den Beschlüssen der Volkskammer<br />

der DDR und den dazu erlassenen Befehlen des Ministers für Nationale<br />

Verteidigung. Die direkte Anlehnung an die Strukturen der Sowjetarmee<br />

stieß auf ökonomische Grenzen, sodass bereits in der Aufstellungsphase die<br />

9 Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Nationale Verteidigung,<br />

DV 325/0/001, Gefechtsvorschrift der Landstreitkräfte, Bataillon und Kompanie, S. 7.<br />

10 Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium Für Nationale Verteidigung,<br />

DV 010/0/003, Innendienst, Innendienstvorschrift, S. 8.<br />

11 Geheime Verschlusssache!, GVS-Nr. A459 600, 1. Ausf., Bl. 2.<br />

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