VERBANDSGEMEINDE S CHWEICH
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Schweich - 5 - Ausgabe 4/2013<br />
Schneeräumung und Streupflicht<br />
Die derzeitigen Witterungsverhältnisse veranlassen uns, nochmals<br />
eindringlich auf die Satzungen über die Reinigung öffentlicher<br />
Straßen hinzuweisen.<br />
Danach sind alle Eigentümer oder Besitzer von bebauten oder<br />
unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage,<br />
die durch die Straßen erschlossen werden oder an sie angrenzen,<br />
verpflichtet, die Gehwege und Fahrbahnen bei Schneefällen<br />
unverzüglich zu räumen. Bei Schneefällen während der Nachtzeit<br />
ist der Schnee bis zu Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten<br />
(07.00 Uhr - 20.00 Uhr) zu beseitigen.<br />
Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf<br />
den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der<br />
Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt werden.<br />
Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken<br />
müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende<br />
benutzbare Gehfläche gewährleistet ist.<br />
Die Reinigungspflicht umfasst grundsätzlich den Teil der Straßenfläche,<br />
der zwischen der Mittellinie der Straße und der<br />
Grundstücksgrenze liegt. Zur Straßenfläche gehören insbesondere<br />
die Gehwege. Die Streupflicht erstreckt sich bei Glätte auf<br />
Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen<br />
Fahrbahnstellen. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als<br />
Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.<br />
Die Benutzbarkeit der Gehwege pp. ist durch Bestreuen<br />
mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) sicherzustellen.<br />
Salz soll insbesondere auf Gehwegen nur in geringer<br />
Menge zur Beseitigung festgefahrener und festgefrorener Eis-<br />
und Schneerückstände verwendet werden, Rutschbahnen sind<br />
unverzüglich zu beseitigen.<br />
Wer vorsätzlich oder fahrlässig die vorgenannten Ausführungen<br />
nicht beachtet, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeiten<br />
können mit Geldbußen geahndet werden.<br />
Schweich, den 15.01.2013<br />
Verbandsgemeindverwaltung Schweich<br />
Straßenverkehrsbehörde<br />
Energieagentur Region Trier<br />
Die Energieagentur Region Trier bietet im Rahmen der Kampagne<br />
„Zukunft Energieeffizientes Haus“ kostenfreie Energie-Erstberatungen<br />
an. Wie dämme ich Dach, Wand und Keller? Welche Fenster<br />
sind die besten? Welche Heizung ist für mein Haus die Richtige? Wo<br />
gibt es Förderzuschüsse und wer hilft mir bei der Umsetzung? Gebäudeenergieberater<br />
aus der Region beantworten in einem 45minütigen<br />
Gespräch individuell Ihre Fragen zum Thema energieeffizientes<br />
Bauen und Sanieren. Dieses Angebot liefert Ihnen einen ersten<br />
Überblick über die energetische Situation Ihres Gebäudes ersetzt<br />
allerdings keine umfassende Vor-Ort-Energieberatung.<br />
Der nächste Termin in der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich<br />
findet am Mittwoch, 06.02.2013 von 13.30 bis 16.30 Uhr statt, danach<br />
regelmäßig an jedem ersten Mittwoch im Monat. Bitte melden Sie<br />
sich telefonisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich unter<br />
06502/407-107 an. Für weitere Fragen steht Ihnen auch die Energieagentur<br />
Region Trier unter der Telefonnummer 0651/145958 13<br />
zur Verfügung.<br />
Umweltinfos / Umweltangebote<br />
Fahrgemeinschaftsbörse<br />
der Römischen Weinstraße<br />
Als kostenlose Serviceleistung unserer Verbandsgemeinde<br />
bieten wir die Nutzung der<br />
„Fahrgemeinschaftsbörse Römische Weinstraße“<br />
an. Zu diesem Zweck haben wir einen<br />
Antwortcoupon erstellt, den Sie bitte<br />
ausgefüllt an die Verbandsgemeindeverwaltung<br />
Schweich zurücksenden. Wir werden dann Ihr Angebot über<br />
eine Fahrgemeinschaft oder Ihren Wunsch nach einer Mitfahrgelegenheit<br />
kostenlos im Amtsblatt unter Angabe Ihrer Telefonnummer<br />
veröffentlichen. Wir hoffen, mit dieser Aktion einen Beitrag zum<br />
Umweltschutz sowie zur Verminderung des Straßenverkehrsaufkommens<br />
zu leisten und wünschen uns, dass diese Serviceleistung<br />
einen regen Zuspruch findet. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte<br />
an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Tel. 06502/407-111.<br />
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich<br />
an der Römischen Weinstraße<br />
✂<br />
Kostenlose Fahrgemeinschaftsbörse<br />
Name, Vorname: .................................................................................<br />
Straße: .................................................................................................<br />
Wohnort: .............................................................................................<br />
Telefon: ................................................................................................<br />
Suche ❑ bzw. biete ❑ Fahrgelegenheit<br />
(bitte Zutreffendes ankreuzen!)<br />
von: ......................................................................................................<br />
nach:.....................................................................................................<br />
(Fahrtstrecke)<br />
Abfahrtszeit: ................................................................................Uhr<br />
Rückfahrtszeit: ............................................................................Uhr<br />
Wochentage: .......................................................................................<br />
Fahrgemeinschaft könnte ab ........................................... beginnen.<br />
Bitte diesen Antwortcoupon ausgefüllt zurücksenden an die<br />
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich<br />
Brückenstraße 26, 54338 Schweich<br />
Suche/Biete Fahrgemeinschaft<br />
Kenn-Nr.: 01/2013<br />
von: Kenner Ley<br />
nach: Schweich<br />
Wochentage: Montag - Freitag<br />
Abfahrt: 07.00 Uhr<br />
Rückfahrt: 17.00 Uhr<br />
Beginn ab: sofort<br />
Telefon: 0151/51781795<br />
Verloren/Gefunden<br />
✂<br />
Verloren<br />
Folgende Verlustmeldungen liegen dem Fundbüro vor:<br />
- Zurzeit liegen dem Fundbüro keine aktuellen Verlustmeldungen<br />
vor.<br />
Die ehrlichen Finder werden gebeten, sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />
Schweich, Zimmer 1, Bürgerbüro, zu melden (Tel.:<br />
06502/407-203).<br />
Gefunden<br />
Folgende Fundmeldungen liegen beim Fundbüro vor:<br />
- Im Real in Kenn wurden zwei Geldbeträge (830) und (831)<br />
gefunden.<br />
Eigentumsansprüche können beim Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung<br />
Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Tel.:<br />
06502-407 203 geltend gemacht werden.<br />
Fundtiere:<br />
- In Bekond wurde ein hellbraunes Zwergkaninchen gefunden.<br />
Kostenlose Altgerätebörse<br />
Ziel dieser Altgerätebörse ist es, Gegenstände zu vermitteln, die ansonsten<br />
vielfach im Sperrmüll landen, weil sie für den Besitzer nutzlos<br />
sind. Für andere haben diese Gegenstände jedoch noch vielfach<br />
Gebrauchs- oder Sammelwert.<br />
Zur Vermeidung unnötiger Müllbeseitigung haben Sie im Rahmen<br />
der Altgerätebörse deshalb die Möglichkeit, die kostenlose Abgabe<br />
solcher gebrauchsfähigen Gegenstände oder Sammlerstücke mit einer<br />
kurzen Beschreibung und unter Angabe der Telefonnummer im<br />
Amtsblatt anzubieten.<br />
Wenn Sie also solche Gegenstände kostenlos abgeben möchten, bitten<br />
wir, den nachstehend abgedruckten Antwortcoupon ausgefüllt<br />
an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich zurückzusenden.<br />
Wir werden dann Ihre Meldung mit einer kurzen Beschreibung des<br />
abzugebenden Gegenstandes und Ihrer Telefonnummer kostenfrei