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VERBANDSGEMEINDE S CHWEICH

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Schweich - 10 - Ausgabe 4/2013<br />

Stadtwerke Trier<br />

SWT startet geologisches Erkundungsprogramm für<br />

Pumpspeicherkraftwerk<br />

Auf die Mitteilung unter „Bekanntmachungen anderer Behörden<br />

und Stellen“ wird hingewiesen.<br />

Fell<br />

buergermeister@fell-mosel.de<br />

Tel. 06502/99323, Sprechzeiten:<br />

Mo.18 -20 Uhr, Do. 18 -20 Uhr<br />

Fell-Fastrau: Tel. 06502/5799<br />

Sprechzeiten: nach tel. Vereinbarung<br />

Information über die Räum-<br />

und Streupflicht auf Straßen und Gehwegen<br />

Regelmäßig führt Schneefall und Eisglätte zu Anfragen der Bürgerinnen<br />

und Bürger zu den Räum- und Streupflichten innerhalb der<br />

Ortsgemeinde.<br />

Die Räum- und Streupflichten für die Ortsstraßen sind in der „Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen“ (Straßenreinigungssatzung)<br />

geregelt.<br />

Bestandteil dieser Straßenreinigungssatzung ist, dass die Grundstückseigentümer<br />

und Anlieger verpflichtet sind, die Gehwege vor<br />

ihren Grundstücken von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif-<br />

oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Asche,<br />

Sand, Sägemehl, Granulat) zu streuen oder das Eis zu beseitigen.<br />

Für die gemeindeeigenen Liegenschaften hat die Ortsgemeinde Fell<br />

die Räum- und Streupflicht.<br />

Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit<br />

kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m<br />

Breite entlang der Grundstücksgrenze.<br />

Gemäß § 5 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung ist:<br />

„In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />

gefallener Schnee und entstandene Glätte sind Werktags bis 07.00<br />

Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.“<br />

Die „Strassenreinigungssatzung und Bestimmungen über<br />

Räum- und Streupflichten“ vom 30. Juni 2005 steht im Internet<br />

(http://www.schweich.de, Bürger und Service, Rathaus online, Satzungen,<br />

Hebesätze…) abrufbereit zur Verfügung und kann auch<br />

über die Gemeindeverwaltung bezogen werden.<br />

Desweiteren bitte ich darauf zu achten, dass die Kraftfahrzeuge<br />

so geparkt werden, dass für die Räum- und Streufahrzeuge genug<br />

Raum für eine sichere und freie Durchfahrt besteht.<br />

Fell, den 21. Januar 2013<br />

Rony Sebastiani, Ortsbürgermeister<br />

Karnevalsumzug 2013 in Fell<br />

Vorbesprechung<br />

An Karnevalssonntag findet in Fell wieder der traditionelle Karnevalsumzug<br />

in Fell statt.<br />

Alle, die an dem Karnevalsumzug aktiv teilnehmen wollen, lade ich<br />

zu einer Vorbesprechung bezüglich Organisation und Ablauf für<br />

Dienstag, 29. Januar 2013 um 20.11 Uhr ins Gasthaus Hoffranzen-<br />

Kasler, Kirchstr. 71 ein. Über eine rege Beteiligung am Karnevalsumzug<br />

würde ich mich freuen.<br />

Fell, den 21. Januar 2013<br />

Rony Sebastiani, Ortsbürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

Widmungsverfügung<br />

Aufgrund des § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz in der<br />

Fassung vom 01.08.1977 (GVBl. S. 274) wird die nachstehend aufgeführte<br />

Straße im Baugebiet „Reilsheck“ in der Ortsgemeinde<br />

Föhren mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet.<br />

Sie erhält die Eigenschaft einer öffentlichen Gemeindestraße im<br />

Sinne des § 3 Ziff. 3a des Landesstraßengesetzes für Rheinland-<br />

Pfalz (LStrG).<br />

Straßenbezeichnung Flur Flurstück<br />

Reilsheck 8 525<br />

wie im Plan (Anlage 1) zur dieser Verfügung eingezeichnet.<br />

Der Plan hierzu kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich,<br />

Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Zimmer 9, eingesehen<br />

werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei<br />

der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstr. 26, 54338<br />

Schweich schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.<br />

Die Frist ist auch gewahrt bei Einlegung des Rechtsbehelfs beim<br />

Kreisrechtsausschuss Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-<br />

Brandt-Platz 1, 54290 Trier-. Bei der schriftlichen Einlegung ist die<br />

Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf<br />

dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.<br />

54338 Schweich, 15.01.2013<br />

Verbandsgemeindeverwaltung Schweich a.d.R.W.<br />

gez. Christiane Horsch, Bürgermeisterin<br />

Lebendiges Föhren<br />

Liedernachmittag und mehr<br />

Das nächste Treffen des Volksliedersingen, ist am Donnerstag, dem<br />

31.01.2013 im Bürger und Vereinshaus um 15.30 Uhr. Frohe Stunden<br />

in gemütlicher Atmosphäre erwarten sie. Wir freuen uns auf<br />

viele sangesfreudige Besucher/innen in geselliger Runde. Liedblätter<br />

sind wie immer vorhanden. Bei Bedarf an Fahrdienst, wenden<br />

sie sich bitte an Otmar Weber, Tel.: 9311354. Machen sie ruhig vom<br />

Fahrdienst Gebrauch, daran soll es nicht scheitern, im Gegenteil es<br />

ist uns ein besonderes Anliegen, das alle die möchten teilnehmen<br />

können! Besonders wenn sie nicht mehr so mobil sind, ist das kein<br />

Hinderungsgrund und bestimmt eine schöne Abwechslung.<br />

nächste AG Termine:<br />

AG Wohnen, am 28.01.2013, 19.30 Uhr im Gasthaus Tscheppe<br />

Kenn<br />

buergermeister@kenn.de<br />

Tel. 06502/2391, Sprechzeiten:<br />

Mo. 8.00-9.00 Uhr + 18.00 - 19.00 Uhr<br />

Fr. 17.00 -19.00 Uhr und nach Absprache<br />

Unterrichtung der Einwohner<br />

über die Sitzung des<br />

Ortsgemeinderates Kenn vom 17.12.2012<br />

Unter dem Vorsitz von Herrn Ortsbürgermeister Rainer Müller und<br />

in Anwesenheit von Herrn Josef Weins von der Verbandsgemeindeverwaltung<br />

Schweich fand am 17.12.2012 im Rathaus in Kenn eine<br />

Gemeinderatssitzung statt.<br />

In dieser Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Teil A:<br />

Kurzfassung der Öffentlichen Beschlüsse<br />

1. Mitteilungen<br />

Es lagen keine Mitteilungen vor.<br />

2. Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2013<br />

Die Planungsansätze des Forstwirtschaftsplanes 2013 sowie der Fällungs-<br />

und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 2013 wurden von<br />

Herrn Revierförster Rainer Müller vorgestellt und erläutert.<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat beschloss bei einer Enthaltung einstimmig,<br />

dem vorliegenden Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr<br />

2013 mit folgendem Defizit zuzustimmen: 30.375,00 € (Erträge)<br />

abzgl. 34.710,00 € (Aufwand) = -4.335,00 € (Defizit).<br />

3. Beratung und Beschlussfassung Steuerhebesätze 2013<br />

Die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich hat mitgeteilt, dass die<br />

Steuerhebesätze für das Jahr 2013 durch besonderen Beschluss festzusetzen<br />

sind.<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat beschloss mit 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme<br />

und 3 Enthaltungen, die Steuerhebesätze im Haushaltsjahr 2013<br />

bei der Grundsteuer A, der Gewerbesteuer sowie der Hundesteuer<br />

unverändert in der Höhe der Steuerhebesätze des Haushaltsjahres<br />

2012 zu belassen. Die Erhöhung des Steuerhebesatzes für die<br />

Grundsteuer B ab 01.01.2013 von derzeit 338 v.H. auf 350 v.H. wurde<br />

bereits in der Ortsgemeinderatssitzung am 16.07.2012 beschlossen.<br />

4. Beratung und Beschlussfassung Wirtschaftsplan 2013 der KiTa Kenn<br />

Ortsbürgermeister Müller teilte mit, dass seitens der KiTa gGmbH<br />

Trier der Wirtschaftsplan 2013 für die Kindertagesstätte St. Margareta<br />

mit einem Budget von 20.100,- € vorgelegt wurde. Der kommunale<br />

Anteil beträgt voraussichtlich 12.900,- €.<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat beschloss bei 2 Enthaltungen einstimmig,

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