Elbsandsteingebirge - Sandstones
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der Landschaftsschutzgebietsverwaltung Labské pískovce / Elbsandsteingebirge und der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Die 1991 zwischen dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik und dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung getroffene und weiterhin verbindliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Schutzgebietsverwaltungen in der Sächsisch-Böhmischen Schweiz sieht eine breit angelegte Zusammenarbeit vor. Sie umfasst die Erarbeitung abgestimmter Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzepte; die Erforschung und Dokumentation des Naturraums der Sächsisch-Böhmischen Schweiz nach einheitlicher Methodik; die Umweltbildung und Besucherbetreuung; die Öffentlichkeitsarbeit und die gegenseitige Unterstützung bei der Absicherung von grenzübergreifenden Naturschutzvorhaben. Die Zusammenarbeit soll hierbei auch die Einwohner und Besucher der Sächsisch-Böhmischen Schweiz einbeziehen und die Verständigung und Begegnung der Menschen in den Partnerschutzgebieten fördern. Die Bedeutung, die einer abgestimmten grenzübergreifenden Entwicklung der Schutzgebiete in der Sächsisch-Böhmischen Schweiz beigemessen wird, drückt sich nicht zuletzt auch in deren Verankerung im Landesentwicklungsplan Sachsen und der 2003 neu gefassten Verordnung über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz aus. Eine lebendige Zusammenarbeit zwischen den Schutzgebietsverwaltungen erfordert die Einbeziehung möglichst vieler Mitarbeiter über alle Arbeitsebenen. Sie kann nicht verordnet werden, sondern muss von allen Akteuren persönlich gewollt sein. Aus diesem Grund förderten die Leiter der Schutzgebietsverwaltungen, die Herren Hentschel und Dr. Stein, von Anfang an neben der Facharbeit auch die Möglichkeit zu persönlichen Kontakten. Mit Ausweisung des Nationalparks České Švýcarsko / Böhmische Schweiz zum 01.01.2000 wurde die Nationalparkverwaltung in die Zusammenarbeit einbezogen. Ende 2004 verständigten sich die drei Schutzgebietsverwaltungen auf ein Leitbild zur Fortführung und Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Hierin wurden die bisherigen bewährten Grundsätze und Inhalte der Zusammenarbeit übernommen und aktualisiert. Als übergeordnete Ziele soll die Zusammenarbeit zwischen den Großschutzgebieten einen wirksamen Beitrag leisten, innerhalb der Euroregion Elbe/Labe Wege in ein zusammenwachsendes Europa zu finden; durch Abstimmung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen eine möglichst einheitliche Entwicklung der Sächsisch-Böhmischen Schweiz als geschützte Natur- (Nationalparke) und Kulturlandschaft (Landschaftsschutzgebiete) nach internationalen Kriterien (IUCN) sichern sowie die Einwohner und Freunde der Sächsisch-Böhmischen Schweiz noch näher zu bringen und damit einen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten. Zur Koordinierung der Facharbeit in den Kernarbeitsfeldern Naturschutz, naturkundliche Forschung und Dokumentation sowie Erholung, Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit bestehen 3 Arbeitsgruppen, gebildet aus Mitarbeitern aus allen drei beteiligten Großschutzgebietsverwaltungen. Das Nationalparkzentrum, Bad Schandau und die Gesellschaft České Švýcarsko o.p.s., Krásná Lípa haben die Aufgabe übernommen, in Zusammenarbeit mit den Schutz- 22
gebietsverwaltungen Einwohner und Besucher der Sächsisch-Böhmischen Schweiz über die besondere Naturausstattung und die Geschichte zu informieren, das Anliegen der grenzübergreifenden Schutzgebiete zu vermitteln sowie die Begegnung und Zusammenarbeit zwischen beiden Nationalparkregionen weiter zu vertiefen. Ausblick Um das Naturschutzanliegen einer einheitlichen Entwicklung und Pflege der Schutzgebiete in der Sächsisch-Böhmischen Schweiz erfolgreich umsetzen zu können, bedarf es in der Facharbeit einer Angleichung und Koordinierung von Zielen, Konzepten, Arbeitsschwerpunkten und Methoden. Die Schutzgebietsverwaltungen sind hierbei auch auf Anregungen, Empfehlungen und Beratung durch kompetente und unabhängige Fachleute angewiesen. Hierfür wird die Einrichtung eines gemeinsamen Fachbeirates bei den drei Schutzgebietsverwaltungen vorgeschlagen. Wirkungsfelder dieses Fachbeirates könnten sein: die Dokumentation des Naturraumes nach inhaltlich einheitlichen Schwerpunkten und Methoden; die Begleitung der Bearbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen einschließlich Empfehlungen zur inhaltlichen und methodischen Angleichung; die Anregung und fachliche Begleitung von Einzelprojekten und –maßnahmen; die Beratung in naturschutzrelevanten Fragen der Regionalentwicklung. Als Imageträger können die Schutzgebiete einen Beitrag leisten zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung, die die außergewöhnliche Naturausstattung und das kulturelle Erbe achtet und erhält. Im Bewusstsein für den Wert und die Verantwortung für diese außergewöhnliche Landschaft wird auf regionaler Ebene eine Bewerbung um Anerkennung von Teilen der Sächsisch-Böhmischen Schweiz als Weltnaturerbe öffentlich diskutiert. Literatur Anonym (1950er Jahre): unveröffentlichte Arbeitsmaterialien des Rates des Bezirks Dresden, Referat Städteplanung Čeřovský, J. (1991): Auf dem Weg zum Nationalpark in der Böhmischen Schweiz. Sächsische Heimatblätter, 37. Jg., Heft 3/1991, S. 152, Dresden Gilsenbach, R. (1963): Sächsische Schweiz. VEB F.A. Brockhausverlag, Leipzig, S. 67-70 Graf, D. (1991): Zur ehrenamtlichen staatlichen Naturschutzarbeit im Bereich der rechtselbischen Sächsischen Schweiz – Rückschau und Ausblick. Sächsische Heimatblätter, 37. Jg., Heft 3/1991, S. 152, Dresden Graf, D. (1999): Ein Jahrzehnt fruchtbarer Zusammenarbeit zwischen Naturschützern aus der Sächsisch-Böhmischen Schweiz auf überwiegend ehrenamtlicher Grundlage im Kreismaßstab (1978/87). Unveröffentlichtes Manuskript Prescher, H. (1963): Der Arbeitskreis zur Erforschung der Sächsischen Schweiz in der 23
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der Landschaftsschutzgebietsverwaltung Labské pískovce / <strong>Elbsandsteingebirge</strong> und der<br />
Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Die<br />
1991 zwischen dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik und dem Sächsischen<br />
Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung getroffene und weiterhin<br />
verbindliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Schutzgebietsverwaltungen in<br />
der Sächsisch-Böhmischen Schweiz sieht eine breit angelegte Zusammenarbeit vor. Sie<br />
umfasst die Erarbeitung abgestimmter Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzepte; die<br />
Erforschung und Dokumentation des Naturraums der Sächsisch-Böhmischen Schweiz<br />
nach einheitlicher Methodik; die Umweltbildung und Besucherbetreuung; die Öffentlichkeitsarbeit<br />
und die gegenseitige Unterstützung bei der Absicherung von grenzübergreifenden<br />
Naturschutzvorhaben. Die Zusammenarbeit soll hierbei auch die Einwohner<br />
und Besucher der Sächsisch-Böhmischen Schweiz einbeziehen und die Verständigung<br />
und Begegnung der Menschen in den Partnerschutzgebieten fördern.<br />
Die Bedeutung, die einer abgestimmten grenzübergreifenden Entwicklung der<br />
Schutzgebiete in der Sächsisch-Böhmischen Schweiz beigemessen wird, drückt sich<br />
nicht zuletzt auch in deren Verankerung im Landesentwicklungsplan Sachsen und der<br />
2003 neu gefassten Verordnung über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz aus.<br />
Eine lebendige Zusammenarbeit zwischen den Schutzgebietsverwaltungen erfordert<br />
die Einbeziehung möglichst vieler Mitarbeiter über alle Arbeitsebenen. Sie kann<br />
nicht verordnet werden, sondern muss von allen Akteuren persönlich gewollt sein. Aus<br />
diesem Grund förderten die Leiter der Schutzgebietsverwaltungen, die Herren Hentschel<br />
und Dr. Stein, von Anfang an neben der Facharbeit auch die Möglichkeit zu persönlichen<br />
Kontakten. Mit Ausweisung des Nationalparks České Švýcarsko / Böhmische<br />
Schweiz zum 01.01.2000 wurde die Nationalparkverwaltung in die Zusammenarbeit einbezogen.<br />
Ende 2004 verständigten sich die drei Schutzgebietsverwaltungen auf ein Leitbild<br />
zur Fortführung und Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.<br />
Hierin wurden die bisherigen bewährten Grundsätze und Inhalte der Zusammenarbeit<br />
übernommen und aktualisiert. Als übergeordnete Ziele soll die Zusammenarbeit zwischen<br />
den Großschutzgebieten einen wirksamen Beitrag leisten, innerhalb der Euroregion<br />
Elbe/Labe Wege in ein zusammenwachsendes Europa zu finden; durch Abstimmung<br />
von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen eine möglichst einheitliche<br />
Entwicklung der Sächsisch-Böhmischen Schweiz als geschützte Natur- (Nationalparke)<br />
und Kulturlandschaft (Landschaftsschutzgebiete) nach internationalen Kriterien (IUCN)<br />
sichern sowie die Einwohner und Freunde der Sächsisch-Böhmischen Schweiz noch<br />
näher zu bringen und damit einen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten. Zur Koordinierung<br />
der Facharbeit in den Kernarbeitsfeldern Naturschutz, naturkundliche Forschung<br />
und Dokumentation sowie Erholung, Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit<br />
bestehen 3 Arbeitsgruppen, gebildet aus Mitarbeitern aus allen drei beteiligten Großschutzgebietsverwaltungen.<br />
Das Nationalparkzentrum, Bad Schandau und die Gesellschaft České Švýcarsko<br />
o.p.s., Krásná Lípa haben die Aufgabe übernommen, in Zusammenarbeit mit den Schutz-<br />
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