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Elbsandsteingebirge - Sandstones

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ELBSANDSTEINGEBIRGE - GESCHICHTE, AUSSTATTUNG UND NATURSCHUTZ, DĚČÍN 2007<br />

Entwicklung der bilateralen Zusammenarbeit im<br />

Naturschutz in der Sächsisch-Böhmischen<br />

Schweiz – Bemühungen um einen grenzübergreifenden<br />

Landschaftsschutz<br />

JÜRGEN PHOENIX<br />

Staatsbetrieb Sachsenforst Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, An der Elbe 4,<br />

01814 Bad Schandau, e-mail: Juergen.Phoenix@smul.sachsen.de<br />

Die Sächsisch-Böhmische Schweiz, eine geomorphologisch einzigartige Landschaft<br />

mit hoher biologischer Vielfalt, wird durch die Staatsgrenze zwischen Deutschland und<br />

der Tschechischen Republik zerschnitten. Naturräumlich als auch geschichtlich weist die<br />

Sächsisch-Böhmische Schweiz viele Gemeinsamkeiten auf.<br />

Bis Mitte des 15. Jhd. gehörte das unwegsame Wald-Felsgebiet im <strong>Elbsandsteingebirge</strong><br />

beiderseits der Elbe zu den „Böhmischen Wäldern“. Im Vertrag von Eger/Cheb (1459)<br />

wurde die Grenze zwischen Sachsen und Böhmen festgelegt, deren Verlauf bis heute<br />

weitgehend unverändert gilt. Die Grenze unterband die Beziehungen zwischen den<br />

Bewohnern beiderseits der Grenze nicht. Diese historisch enge Verbindung zwischen<br />

Tschechen und Deutschen war im 20. Jhd. leider schweren Belastungen und Brüchen<br />

ausgesetzt, die bis in die Gegenwart wirken.<br />

Die Natur kennt keine politischen Grenzen. Die natürliche Ausstattung beiderseits<br />

der Grenze unterscheidet sich kaum und bildet die Sächsisch-Böhmische Schweiz eine<br />

Einheit von herausragendem Wert für den Naturschutz und den Fremdenverkehr. Bestrebungen<br />

um einen großflächigen Landschaftsschutz in der Sächsischen und in der Böhmischen<br />

Schweiz reichen bis in die 40-er Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurück.<br />

Die Landschaft des Elbestromgebiets zwischen Leitmeritz und Staatsgrenze sowie<br />

von der Staatsgrenze bis kurz vor Riesa (unter Einbeziehung von wesentlichen Teilen der<br />

Sächsisch-Böhmischen Schweiz) besonders zu schützen, wurde 1939 durch den Regierungspräsidenten<br />

in Aussig angeordnet (Regierungspräsidium Aussig, 1939) und 1941<br />

durch den Reichsstatthalter in Sachsen verordnet (Reichhoff & Böhnert, 1991).<br />

Schon wenige Jahre nach Ende des Krieges wurden in den Jahren 1953/54 weitergehende<br />

Vorstellungen zu einer Unterschutzstellung der Sächsischen Schweiz als Nationalpark<br />

entwickelt und öffentlich diskutiert. In der Diplomarbeit von Herrn Dr. Čeřovský<br />

(1953): „Die Wälder in den Děčínské stěny / Tetschener Wände. Vorschlag zur Ausweisung<br />

eines staatlichen Schutzgebiets Tetschener Wände“ wurde erstmals vorgeschlagen<br />

in dem rechtselbischen Teil der Böhmischen Schweiz ein Großschutzgebiet mit streng<br />

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