Elbsandsteingebirge - Sandstones
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ELBSANDSTEINGEBIRGE - GESCHICHTE, AUSSTATTUNG UND NATURSCHUTZ, DĚČÍN 2007<br />
Entwicklung der bilateralen Zusammenarbeit im<br />
Naturschutz in der Sächsisch-Böhmischen<br />
Schweiz – Bemühungen um einen grenzübergreifenden<br />
Landschaftsschutz<br />
JÜRGEN PHOENIX<br />
Staatsbetrieb Sachsenforst Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, An der Elbe 4,<br />
01814 Bad Schandau, e-mail: Juergen.Phoenix@smul.sachsen.de<br />
Die Sächsisch-Böhmische Schweiz, eine geomorphologisch einzigartige Landschaft<br />
mit hoher biologischer Vielfalt, wird durch die Staatsgrenze zwischen Deutschland und<br />
der Tschechischen Republik zerschnitten. Naturräumlich als auch geschichtlich weist die<br />
Sächsisch-Böhmische Schweiz viele Gemeinsamkeiten auf.<br />
Bis Mitte des 15. Jhd. gehörte das unwegsame Wald-Felsgebiet im <strong>Elbsandsteingebirge</strong><br />
beiderseits der Elbe zu den „Böhmischen Wäldern“. Im Vertrag von Eger/Cheb (1459)<br />
wurde die Grenze zwischen Sachsen und Böhmen festgelegt, deren Verlauf bis heute<br />
weitgehend unverändert gilt. Die Grenze unterband die Beziehungen zwischen den<br />
Bewohnern beiderseits der Grenze nicht. Diese historisch enge Verbindung zwischen<br />
Tschechen und Deutschen war im 20. Jhd. leider schweren Belastungen und Brüchen<br />
ausgesetzt, die bis in die Gegenwart wirken.<br />
Die Natur kennt keine politischen Grenzen. Die natürliche Ausstattung beiderseits<br />
der Grenze unterscheidet sich kaum und bildet die Sächsisch-Böhmische Schweiz eine<br />
Einheit von herausragendem Wert für den Naturschutz und den Fremdenverkehr. Bestrebungen<br />
um einen großflächigen Landschaftsschutz in der Sächsischen und in der Böhmischen<br />
Schweiz reichen bis in die 40-er Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurück.<br />
Die Landschaft des Elbestromgebiets zwischen Leitmeritz und Staatsgrenze sowie<br />
von der Staatsgrenze bis kurz vor Riesa (unter Einbeziehung von wesentlichen Teilen der<br />
Sächsisch-Böhmischen Schweiz) besonders zu schützen, wurde 1939 durch den Regierungspräsidenten<br />
in Aussig angeordnet (Regierungspräsidium Aussig, 1939) und 1941<br />
durch den Reichsstatthalter in Sachsen verordnet (Reichhoff & Böhnert, 1991).<br />
Schon wenige Jahre nach Ende des Krieges wurden in den Jahren 1953/54 weitergehende<br />
Vorstellungen zu einer Unterschutzstellung der Sächsischen Schweiz als Nationalpark<br />
entwickelt und öffentlich diskutiert. In der Diplomarbeit von Herrn Dr. Čeřovský<br />
(1953): „Die Wälder in den Děčínské stěny / Tetschener Wände. Vorschlag zur Ausweisung<br />
eines staatlichen Schutzgebiets Tetschener Wände“ wurde erstmals vorgeschlagen<br />
in dem rechtselbischen Teil der Böhmischen Schweiz ein Großschutzgebiet mit streng<br />
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