Elbsandsteingebirge - Sandstones
Elbsandsteingebirge - Sandstones
Elbsandsteingebirge - Sandstones
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Aus diesem Grund wurden folgende Maßnahmen festgelegt: Es durften keine unschönen<br />
und unpassenden Bauten errichtet, keine Störungseingriffe in der Landschaft<br />
durchgeführt werden, wie z. B. Steinbrüche, Kahlschläge, Entfernung von wertvollen<br />
Baumgesellschaften, ungünstige Regelungen der Bodennutzung, unpassende Blickfänger<br />
(Werbung). Die Landschaft und ihre Werte durften nicht mehr beschädigt werden.<br />
Aus diesem Grund durften die Grundstücke, die zeitweilig zum Ausbau bestimmt waren<br />
und sich außerhalb der bebauten Teile der Gemeinden befanden, nicht mehr bebaut<br />
werden. Dies betraf besonders die Erholungshäuser. Diese Maßnahmen wurden in einer<br />
behördlichen Anordnung festgeschrieben. Schon im J. 1943 wurde der Nationalparkgedanke<br />
diskutiert. Die entsprechenden Unterlagen sind im Bezirksarchiv in Tetschen zu<br />
finden. Es wurde eine Inspektionselbeschifffahrt unternommen, auf deren Grund der<br />
Bürgermeister von Tetschen und die Vertreter anderer Institutionen durch eine Reihe<br />
von Aufgaben zur Zustandsbesserung beauftragt wurden, z. B.: zu großen Werbeaufschriften,<br />
einer Unordnung an den Ufern usw. entgegen zu treten.<br />
Einen anderen Entwurf zur Erklärung eines großflächigen Schutzgebietes im <strong>Elbsandsteingebirge</strong><br />
(in der Böhmischen Schweiz) findet man in der Diplomarbeit von<br />
RNDr. Jan Čeřovský im J.1953 unter dem Titel „„Lesy v Děčínských stěnách“ und dem<br />
Untertitel: „Návrh na zřízení státem chráněné přírodní oblasti Děčínské stěny“. (Entwurf<br />
zur Erklärung eines vom Staat geschützten Naturschutzgebietes Tetschener Wände).<br />
Diese Bemühungen führte im J. 1972, also nach 19 Jahren, zur Erklärung des Landschaftsschutzgebietes<br />
<strong>Elbsandsteingebirge</strong> auf einer Fläche von 324 km 2 .<br />
Das Schutzgebiet <strong>Elbsandsteingebirge</strong> schloss sich an das Landschaftsschutzgebiet<br />
Sächsische Schweiz an, das schon 1956 in der DDR auf einer Fläche von 370 km 2 ausgewiesen<br />
wurde. Mit der Erklärung des Landschaftsschutzgebietes verfolgten die Behörden<br />
eine Erhaltung, Nutzung und Erneuerung der vorhandenen Naturwerte, und zwar<br />
nach den wissenschaftlichen Kenntnissen und Prinzipien und den Schutz des äußeren<br />
Erscheinungsbildes der Landschaft als eines komplexen Natur- und Kulturphänomens<br />
mit allen seinen typischen Merkmalen. Als Pflegeziel verfolgte man, dass das LSG einen<br />
natürlich und gesellschaftlich ausgewogenen Naturraum darstellt.<br />
Im J.1963 kam der deutsche Publizist Reimar Gilsenbach mit dem Vorschlag<br />
zur Errichtung eines Naturparks im <strong>Elbsandsteingebirge</strong>. In seinem Buch „Sächsische<br />
Schweiz“ äußerte er als Erster den Gedanken eines bilateralen Naturparks im <strong>Elbsandsteingebirge</strong>.<br />
Die Bezeichnung Nationalpark verwendet er nicht und zwar in Hinsicht<br />
auf das damalige Gesetz“ … im Naturschutzgesetz wird in der DDR mit Nationalparken<br />
nicht gerechnet.”<br />
Das LSG <strong>Elbsandsteingebirge</strong> wurde durch Erlass des Kultusministeriums der<br />
Tschechischen Sozialistischen Republik am 27.6.1972 erklärt (č.j. 4946/72 – II/2 o zřízení<br />
Chráněné krajinné oblasti Labské pískovce, okres Děčín a Ústí nad Labem, kraj<br />
Severočeský). Die Zonierung im LSG <strong>Elbsandsteingebirge</strong> wurde im J. 1982 entworfen<br />
und teilte das Gebiet in vier Zonen mit abgestuftem Schutz. Diese Zonen wurden 1986<br />
abgestimmt und im J. 1994 noch präzisiert. In der Gegenwart wird aufgrund von neuen<br />
Forschungen und in den letzten Jahren durchgeführten Studien eine neue Zonierung<br />
17