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Elbsandsteingebirge - Sandstones

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Aus diesem Grund wurden folgende Maßnahmen festgelegt: Es durften keine unschönen<br />

und unpassenden Bauten errichtet, keine Störungseingriffe in der Landschaft<br />

durchgeführt werden, wie z. B. Steinbrüche, Kahlschläge, Entfernung von wertvollen<br />

Baumgesellschaften, ungünstige Regelungen der Bodennutzung, unpassende Blickfänger<br />

(Werbung). Die Landschaft und ihre Werte durften nicht mehr beschädigt werden.<br />

Aus diesem Grund durften die Grundstücke, die zeitweilig zum Ausbau bestimmt waren<br />

und sich außerhalb der bebauten Teile der Gemeinden befanden, nicht mehr bebaut<br />

werden. Dies betraf besonders die Erholungshäuser. Diese Maßnahmen wurden in einer<br />

behördlichen Anordnung festgeschrieben. Schon im J. 1943 wurde der Nationalparkgedanke<br />

diskutiert. Die entsprechenden Unterlagen sind im Bezirksarchiv in Tetschen zu<br />

finden. Es wurde eine Inspektionselbeschifffahrt unternommen, auf deren Grund der<br />

Bürgermeister von Tetschen und die Vertreter anderer Institutionen durch eine Reihe<br />

von Aufgaben zur Zustandsbesserung beauftragt wurden, z. B.: zu großen Werbeaufschriften,<br />

einer Unordnung an den Ufern usw. entgegen zu treten.<br />

Einen anderen Entwurf zur Erklärung eines großflächigen Schutzgebietes im <strong>Elbsandsteingebirge</strong><br />

(in der Böhmischen Schweiz) findet man in der Diplomarbeit von<br />

RNDr. Jan Čeřovský im J.1953 unter dem Titel „„Lesy v Děčínských stěnách“ und dem<br />

Untertitel: „Návrh na zřízení státem chráněné přírodní oblasti Děčínské stěny“. (Entwurf<br />

zur Erklärung eines vom Staat geschützten Naturschutzgebietes Tetschener Wände).<br />

Diese Bemühungen führte im J. 1972, also nach 19 Jahren, zur Erklärung des Landschaftsschutzgebietes<br />

<strong>Elbsandsteingebirge</strong> auf einer Fläche von 324 km 2 .<br />

Das Schutzgebiet <strong>Elbsandsteingebirge</strong> schloss sich an das Landschaftsschutzgebiet<br />

Sächsische Schweiz an, das schon 1956 in der DDR auf einer Fläche von 370 km 2 ausgewiesen<br />

wurde. Mit der Erklärung des Landschaftsschutzgebietes verfolgten die Behörden<br />

eine Erhaltung, Nutzung und Erneuerung der vorhandenen Naturwerte, und zwar<br />

nach den wissenschaftlichen Kenntnissen und Prinzipien und den Schutz des äußeren<br />

Erscheinungsbildes der Landschaft als eines komplexen Natur- und Kulturphänomens<br />

mit allen seinen typischen Merkmalen. Als Pflegeziel verfolgte man, dass das LSG einen<br />

natürlich und gesellschaftlich ausgewogenen Naturraum darstellt.<br />

Im J.1963 kam der deutsche Publizist Reimar Gilsenbach mit dem Vorschlag<br />

zur Errichtung eines Naturparks im <strong>Elbsandsteingebirge</strong>. In seinem Buch „Sächsische<br />

Schweiz“ äußerte er als Erster den Gedanken eines bilateralen Naturparks im <strong>Elbsandsteingebirge</strong>.<br />

Die Bezeichnung Nationalpark verwendet er nicht und zwar in Hinsicht<br />

auf das damalige Gesetz“ … im Naturschutzgesetz wird in der DDR mit Nationalparken<br />

nicht gerechnet.”<br />

Das LSG <strong>Elbsandsteingebirge</strong> wurde durch Erlass des Kultusministeriums der<br />

Tschechischen Sozialistischen Republik am 27.6.1972 erklärt (č.j. 4946/72 – II/2 o zřízení<br />

Chráněné krajinné oblasti Labské pískovce, okres Děčín a Ústí nad Labem, kraj<br />

Severočeský). Die Zonierung im LSG <strong>Elbsandsteingebirge</strong> wurde im J. 1982 entworfen<br />

und teilte das Gebiet in vier Zonen mit abgestuftem Schutz. Diese Zonen wurden 1986<br />

abgestimmt und im J. 1994 noch präzisiert. In der Gegenwart wird aufgrund von neuen<br />

Forschungen und in den letzten Jahren durchgeführten Studien eine neue Zonierung<br />

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