Elbsandsteingebirge - Sandstones
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um den Schutz vor den negativen Einflüssen verstärkt. So gelang es in den Jahren 1880-<br />
1930 den Bau einer Bergbahn auf die Bastei und den Lilienstein zu verhindern. Nach<br />
1900 gelang es der Staatsverwaltung bestimmte Waldteile für den Tourismus zu sperren,<br />
Erosionsflächen wurden saniert und einige Flächen wurden wieder bewaldet. Anfang<br />
des 20.Jhds gelang es, die Steinbrüche im Elbtal den Eigentümern abzukaufen, sodass<br />
eine weitere Landschaftszerstörung verhindert wurde.<br />
Die ersten Bemühungen um den Schutz des Elbsandsteingebietes finden wir in der<br />
Niederschrift des Konservators Rudolf Maximovič aus dem J.1923, in der steht: „Das<br />
Interesse für die Erhaltung der Landschaft und der hier genannten Naturschönheiten ist<br />
ein öffentliches Interesse. Die Böhmische Schweiz stellt einen günstigen Gegenstand für<br />
den Tourismus dar. Es handelt sich wirklich um bedeutende Objekte, denn dieses Gebiet<br />
hat nicht bloß im Detail (Prebischtor, Edmunds- und die Wilde Klamm) sondern auch<br />
in der landschaftlichen Ganzheit den Charakter eines Naturdenkmals, welches zur Erklärung<br />
eines parzialen Reservates günstig ist. Deswegen hat das Ministerium ein großes<br />
Interesse an der Erhaltung dieses Gebietes im gegebenen Zustand, an der Eliminierung<br />
potenzieller Risiken und an der wissenschaftlichen Forschung und Nutzung.“<br />
Im J. 1933 wurden drei großflächige Reservate unter Schutz gestellt und zwar die<br />
Edmundsklamm, das Prebischtor und die Tyssaer Wände. In den Jahren 1933-1938 bildeten<br />
diese Lokalitäten die einzigen Schutzflächen im gesamten Gebiet der Böhmischen<br />
Schweiz und im J. 1965 wurde ihnen dieser Schutz genommen. Trotz ihrer hohen naturkundlichen<br />
Werte hatten die Klammen bis zur Erklärung des Nationalparks keinen<br />
höheren Schutzstatus. Das Prebischtor galt seit 1963 als Naturformation, heute hat es<br />
den Status eines Nationalen Naturdenkmals.<br />
Auf Initiative des Aussiger Bezirksamtes wurden die Tyssaer Wände durch die<br />
LSG-Verwaltung zum Naturdenkmal erklärt. Bis jetzt gelang es im Gebiet des gesamten<br />
LSG <strong>Elbsandsteingebirge</strong> 15 kleinflächige Schutzgebiete auszuweisen, welche die typischsten<br />
Phänomene des Gebietes umfassen: die geologischen Phänomene, die Waldgesellschaften,<br />
die Wiesen, die Feuchtgebiete, die Flussmäander usw. Weitere Gebiete sind<br />
z.Z. in der Bearbeitungs- und Verhandlungsphase zur Unterschutzstellung. Das größte<br />
Gebiet stellt das geplante Nationale Naturreservat Elbtal dar. Es handelt sich um ein<br />
geomorphologisches Schutzgebiet von 554 ha mit spezifischen autochthonen Pflanzen- und Tiergesellschaften<br />
auf dem rechten Elbufer zwischen Děčín, Ortsteil Loubí und Hřensko.<br />
Der erste ganzheitliche Entwurf zur Erklärung eines Landschaftsschutzgebietes datiert<br />
vom 16. Mai 1939, als der Regierungspräsident in Aussig die Bezirkshauptmänner von<br />
Aussig, Leitmeritz und Tetschen ansprach, und zwar mit der Feststellung, dass der Elberaum<br />
zwischen Herrnskretschen und Leitmeritz ein besonders schönes Erholungsgebiet<br />
mit Obst- und Rebenanbau auf einem hohen Niveau darstellt, gleichzeitig befinden sich<br />
hier aber auch wichtige Verkehrslinien, besonders dann zwischen Aussig und Bodenbach,<br />
und ebenso auch wichtige Industrieobjekte. Zur Erhaltung des Erholungsgebietes<br />
war es wichtig einen Einklang zwischen dem Ausbau, der Wirtschaft und dem Verkehr<br />
zu schaffen und im Sinne dieses Schreibens sollte ein Gebietsplan für das Elbtal vorbereitet<br />
werden. Nachdem die entsprechenden Reichsgesetze in Kraft getreten waren, sollte<br />
auch eine Erklärung der Großschutzgebiete vorbereitet werden.<br />
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