27.02.2013 Aufrufe

Eingliederungshilfe - FdR

Eingliederungshilfe - FdR

Eingliederungshilfe - FdR

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Stellungnahme zu Leistungen der <strong>Eingliederungshilfe</strong> für abhängigkeitskranke Menschen<br />

können. <strong>Eingliederungshilfe</strong> gem. SGB XII und Leistungen zum Lebensunterhalt gem. SGB II<br />

sind im Einzelfall gleichzeitig von verschiedenen Leistungsträgern zu bewilligen.<br />

Der Besuch einer Tagesstätte im Rahmen der <strong>Eingliederungshilfe</strong> und die gleichzeitige Gewäh-<br />

rung von Grundsicherung für Arbeitsuchende können sich sinnvoll ergänzen. Aufgrund einer<br />

vorangegangenen medizinischen Rehabilitation oder anderer Suchthilfemaßnahmen können z.<br />

B. die physischen Folgen einer langjährigen Abhängigkeitserkrankung wirksam bearbeitet<br />

werden. Das gilt auch für psychische und soziale Schädigungen aufgrund Arbeits- bzw. Lang-<br />

zeitarbeitslosigkeit. Alltagspraktische und soziale Kompetenzen und Fertigkeiten, die für eine<br />

berufliche Eingliederung förderlich sind, sind nicht mehr abrufbar und müssen neu erlernt<br />

werden. Die Fähigkeit, Aufgaben selbständig zu übernehmen oder in der Gemeinschaft zu ar-<br />

beiten, ist stark beeinträchtigt und bedarf eines breiten Übungsfeldes.<br />

In einer Tagesstätte werden diese Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen einer teilstationä-<br />

ren Betreuung gefördert. Die dort aufgenommenen Personen werden bei der Gestaltung des<br />

Tages- und Wochenablaufes und bei der Behandlung und Krankheitsbewältigung unterstützt.<br />

Es findet eine realistische Förderung statt, die ihre Grundlagen in der Einschätzung der be-<br />

stehenden Fertigkeiten und Möglichkeiten hat. Arbeits- und ergotherapeutische Maßnahmen<br />

unterstützen die Motorik, Ausdauer, Koordination, Konzentrationsfähigkeit, Sorgfalt und re-<br />

gen die Phantasie an. Die Erwerbsfähigkeit wird in jedem Fall verbessert und somit eine Teil-<br />

habe am Arbeitsleben im Sinne des SGB IX ermöglicht. Eine gesellschaftliche Eingliederung<br />

wird vorbereitet.<br />

Bei Tagesstätten im Rahmen der teilstationären <strong>Eingliederungshilfe</strong> für Behinderte handelt es<br />

sich nicht um eine vollstationäre Unterbringung im Sinne des § 7 Abs. 4 SGB II. Aus den Ge-<br />

setzesmaterialen geht hervor, dass unter "stationärer Einrichtung" stets eine Vollzeiteinrich-<br />

tung verstanden wird, die infolge der zeitlichen Inanspruchnahme jegliche andere berufliche<br />

Tätigkeit des Hilfebedürftigen ausschließt. Genau diese Merkmale liegen jedoch bei einer teil-<br />

stationären Einrichtung bzw. Tagesstätte, die sich auch auf eine Vormittags- oder Nachmit-<br />

tagsbetreuung beschränken kann, nicht vor. Der Besuch einer Tagesstätte schließt folglich ei-<br />

ne Erwerbstätigkeit nicht aus. Eine teilstationäre Einrichtung bzw. Tagesstätte wird von der<br />

Ausschlussregelung des § 7 Abs. 4 SGB II nicht erfasst.<br />

Der Aufenthalt in einer teilstationären Einrichtung ermöglicht es ferner Hilfebedürftigen, in<br />

den Genuss von Eingliederungsleistungen des § 16 Abs. 1 SGB II (SGB III - Leistungen) zu ge-<br />

langen.<br />

2.2.2 Wohnheime als stationäre Einrichtungen für abhängigkeitskran-<br />

ke Menschen<br />

Wohnheime im Rahmen der <strong>Eingliederungshilfe</strong><br />

Nach § 53 Abs. 1 SGB XII erhalten Personen dann <strong>Eingliederungshilfe</strong>, wenn sie durch eine<br />

Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Ge-<br />

sellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind. Nach der Besonderheit des Einzelfalls muss Aus-<br />

sicht bestehen, dass die Aufgabe der <strong>Eingliederungshilfe</strong> erfüllt werden kann. Nach § 2 Abs. 1<br />

SGB IX sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder see-<br />

lische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Le-<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!