Eingliederungshilfe - FdR
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Stellungnahme zu Leistungen der <strong>Eingliederungshilfe</strong> für abhängigkeitskranke Menschen<br />
Wenn es um die Bewältigung des Alltags geht, müssen gesundheitliche, finanzielle, berufliche<br />
und soziale Aufgaben in Angriff genommen werden. Dazu gehören die Auseinandersetzung<br />
mit der Krankheit, die Motivation zu einer abstinenten Lebensweise oder die Handlungsfähig-<br />
keit bei einem drohenden Rückfall genauso wie die Unterstützung bei der wirtschaftlichen<br />
Haushaltsführung oder Schuldenregulierung. Lebenspraktische Beratungen im Kontakt und<br />
Umgang mit Behörden, beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen, bei der Erarbeitung ei-<br />
ner Tagesstruktur oder Freizeitgestaltung helfen, den Alltag zu erleichtern und sinnvoll aus-<br />
zufüllen. Zur Erarbeitung einer beruflichen Perspektive kann die Zusammenstellung von Be-<br />
werbungsunterlagen unterstützt, Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung recher-<br />
chiert, Gespräche bei potentiellen Arbeitgebern vorbereitet und Praktika organisiert werden.<br />
Da aufgrund der Suchterkrankung nicht selten Beziehungen zu Bruch und Freundschaften<br />
auseinander gegangen sind, ist es in dieser Phase wichtig, einer völligen Isolation und Verein-<br />
samung vorzubeugen. Hierzu sollten soziale Kontakte gefördert und neue Beziehungen unter-<br />
stützt werden. Dabei ist es wichtig, den Umgang mit Konflikten zu üben und Frustration aus-<br />
zuhalten.<br />
Unterstützend sind Gruppengespräche mit anderen Hilfe Suchenden, die sich in der Regel in<br />
einer ähnlichen Situation befinden, um miteinander Erfahrungen auszutauschen und sich ge-<br />
genseitig zu motivieren.<br />
Die Leistungserbringer sind im Rahmen des ambulanten betreuten Wohnens sowohl für die di-<br />
rekten Leistungen am Hilfe Suchenden (klientenbezogene Aufgaben) als auch für koordinie-<br />
rende Leistungen (klientenübergreifende Aufgaben) und für indirekte Leistungen (Arbeitsab-<br />
lauf, Qualität) verantwortlich.<br />
Die Dauer der Hilfe im betreuten Wohnen richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls.<br />
Hierzu ist regelmäßig (aber mindestens einmal im Jahr) zwischen Leistungserbringer und<br />
Leistungsträger zu vereinbaren, mit welcher Hilfe dem Bedarf entsprochen werden kann. Die<br />
Vergütung erfolgt in der Regel über Fachleistungsstunden.<br />
Zielunterstützend ist es, wenn die abhängigkeitskranke Person im Rahmen des betreuten<br />
Wohnens begleitende Hilfe erhält und gleichzeitig ein tagesstrukturierendes Angebot wahr-<br />
nehmen kann. Tagesstrukturierende Möglichkeiten bieten Tagesstätten als teilstationäre Ein-<br />
richtungen der <strong>Eingliederungshilfe</strong>, tagesstrukturierende Angebote innerhalb einer stationä-<br />
ren Einrichtung (Wohnheim/Übergangswohnheim) der <strong>Eingliederungshilfe</strong> und der Hilfe zur<br />
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie ambulante Maßnahmen der Arbeit<br />
und Beschäftigung der <strong>Eingliederungshilfe</strong> und der Eingliederungsleistungen nach dem Sozi-<br />
algesetzbuch II (SGB II).<br />
Arbeitsbezogene tagesstrukturierende Hilfen<br />
Neben den Eingliederungsleistungen nach dem SGB II (für erwerbsfähige behinderte Hilfebe-<br />
dürftige) können als tagesstrukturierende Maßnahme mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit<br />
auch Leistungen der <strong>Eingliederungshilfe</strong> nach dem SGB XII in Anspruch genommen werden.<br />
Nach § 54 Absatz 1 Nr. 4 SGB XII sind Leistungen der <strong>Eingliederungshilfe</strong> in vergleichbaren<br />
sonstigen Beschäftigungsstätten nach § 56 möglich. Im § 56 SGB XII wird Bezug genommen<br />
auf § 41 des Neunten Buches (SGB IX), wonach Hilfe in vergleichbaren sonstigen Beschäfti-<br />
gungsstätten einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen geleistet werden kann.<br />
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