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Eingliederungshilfe - FdR

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Stellungnahme zu Leistungen der <strong>Eingliederungshilfe</strong> für abhängigkeitskranke Menschen<br />

Wenn es um die Bewältigung des Alltags geht, müssen gesundheitliche, finanzielle, berufliche<br />

und soziale Aufgaben in Angriff genommen werden. Dazu gehören die Auseinandersetzung<br />

mit der Krankheit, die Motivation zu einer abstinenten Lebensweise oder die Handlungsfähig-<br />

keit bei einem drohenden Rückfall genauso wie die Unterstützung bei der wirtschaftlichen<br />

Haushaltsführung oder Schuldenregulierung. Lebenspraktische Beratungen im Kontakt und<br />

Umgang mit Behörden, beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen, bei der Erarbeitung ei-<br />

ner Tagesstruktur oder Freizeitgestaltung helfen, den Alltag zu erleichtern und sinnvoll aus-<br />

zufüllen. Zur Erarbeitung einer beruflichen Perspektive kann die Zusammenstellung von Be-<br />

werbungsunterlagen unterstützt, Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung recher-<br />

chiert, Gespräche bei potentiellen Arbeitgebern vorbereitet und Praktika organisiert werden.<br />

Da aufgrund der Suchterkrankung nicht selten Beziehungen zu Bruch und Freundschaften<br />

auseinander gegangen sind, ist es in dieser Phase wichtig, einer völligen Isolation und Verein-<br />

samung vorzubeugen. Hierzu sollten soziale Kontakte gefördert und neue Beziehungen unter-<br />

stützt werden. Dabei ist es wichtig, den Umgang mit Konflikten zu üben und Frustration aus-<br />

zuhalten.<br />

Unterstützend sind Gruppengespräche mit anderen Hilfe Suchenden, die sich in der Regel in<br />

einer ähnlichen Situation befinden, um miteinander Erfahrungen auszutauschen und sich ge-<br />

genseitig zu motivieren.<br />

Die Leistungserbringer sind im Rahmen des ambulanten betreuten Wohnens sowohl für die di-<br />

rekten Leistungen am Hilfe Suchenden (klientenbezogene Aufgaben) als auch für koordinie-<br />

rende Leistungen (klientenübergreifende Aufgaben) und für indirekte Leistungen (Arbeitsab-<br />

lauf, Qualität) verantwortlich.<br />

Die Dauer der Hilfe im betreuten Wohnen richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls.<br />

Hierzu ist regelmäßig (aber mindestens einmal im Jahr) zwischen Leistungserbringer und<br />

Leistungsträger zu vereinbaren, mit welcher Hilfe dem Bedarf entsprochen werden kann. Die<br />

Vergütung erfolgt in der Regel über Fachleistungsstunden.<br />

Zielunterstützend ist es, wenn die abhängigkeitskranke Person im Rahmen des betreuten<br />

Wohnens begleitende Hilfe erhält und gleichzeitig ein tagesstrukturierendes Angebot wahr-<br />

nehmen kann. Tagesstrukturierende Möglichkeiten bieten Tagesstätten als teilstationäre Ein-<br />

richtungen der <strong>Eingliederungshilfe</strong>, tagesstrukturierende Angebote innerhalb einer stationä-<br />

ren Einrichtung (Wohnheim/Übergangswohnheim) der <strong>Eingliederungshilfe</strong> und der Hilfe zur<br />

Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie ambulante Maßnahmen der Arbeit<br />

und Beschäftigung der <strong>Eingliederungshilfe</strong> und der Eingliederungsleistungen nach dem Sozi-<br />

algesetzbuch II (SGB II).<br />

Arbeitsbezogene tagesstrukturierende Hilfen<br />

Neben den Eingliederungsleistungen nach dem SGB II (für erwerbsfähige behinderte Hilfebe-<br />

dürftige) können als tagesstrukturierende Maßnahme mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit<br />

auch Leistungen der <strong>Eingliederungshilfe</strong> nach dem SGB XII in Anspruch genommen werden.<br />

Nach § 54 Absatz 1 Nr. 4 SGB XII sind Leistungen der <strong>Eingliederungshilfe</strong> in vergleichbaren<br />

sonstigen Beschäftigungsstätten nach § 56 möglich. Im § 56 SGB XII wird Bezug genommen<br />

auf § 41 des Neunten Buches (SGB IX), wonach Hilfe in vergleichbaren sonstigen Beschäfti-<br />

gungsstätten einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen geleistet werden kann.<br />

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