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Amtsblatt Nr. 3 - Klingenberg am Main

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Für alle weiteren Fragen steht Ihnen das Sekretariat der Maria-Ward-Gymnsiums,<br />

Tel. 0 60 21/31 36 13 zur Verfügung.<br />

Burkard, Bauer, Oberstudiendirektor i.K – Schulleiter<br />

Maria - Ward - Schule<br />

Mädchenrealschule der Maria-Ward-Stiftung<br />

Informationen zur Anmeldung für das Schuljahr 2013/2014<br />

1. Die Realschule im bayerischen Schulsystem<br />

Die Realschule ist eine besonders geeignete Schulform, wenn sich eine Schülerin für<br />

theoretische Zus<strong>am</strong>menhänge interessiert und zugleich über praktische Fähigkeiten<br />

verfügt. Sie vermittelt eine fundierte Allgemeinbildung sowie eine berufsvorbereitende<br />

Ausbildung.<br />

Ein charakteristisches Merkmal der Realschule als allgemein bildende und zugleich<br />

berufsvorbereitende Schulform ist die Differenzierung ab der 7. Jahrgangsstufe in so<br />

genannte Wahlpflichtfächergruppen. Das heißt, dass die unterrichteten Fächer in<br />

bestimmtem Rahmen nach persönlichen Neigungen und Fähigkeiten der Schülerinnen<br />

gewählt werden können. Alle Wahlpflichtfächergruppen führen zu einem<br />

gleichwertigen Abschluss, dem Realschulabschluss.<br />

2. Fächerangebot<br />

� Wahlpflichtfächergruppe II (kaufmännischer Zweig) mit den Prüfungsfächern<br />

Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Profil- und Prüfungsfach Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen.<br />

Zusätzlich wird verstärkt Wirtschafts-<br />

und Rechtslehre sowie Informationstechnologie unterrichtet.<br />

� Wahlpflichtfächergruppe III a (sprachlicher Zweig) mit den Prüfungsfächern<br />

Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Profil- und Prüfungsfach Französisch<br />

als 2. Fremdsprache.<br />

� Wahlpflichtfächergruppe III b (hauswirtschaftlicher Zweig) mit den Prüfungsfächern<br />

Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Profil- und Prüfungsfach<br />

Haushalt und Ernährung.<br />

3. Aufnahmevoraussetzungen<br />

� In die 5. Jahrgangsstufe der sechsstufigen Realschule können Schülerinnen der<br />

4. und 5. Klassen übertreten, die <strong>am</strong> 30. Juni 2012 das 12. Lebensjahr noch<br />

nicht vollendet haben.<br />

� Für Schülerinnen aus der 4. Klasse Grundschule gilt:<br />

� Bei einem Notendurchschnitt von 2,66 oder besser in den Fächern Deutsch,<br />

Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ist der Übertritt uneingeschränkt<br />

möglich.<br />

� In allen anderen Fällen ist ein Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht<br />

möglich.<br />

� Für Schülerinnen der 5. Klasse der Mittelschule bzw. Hauptschule gilt:<br />

� Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser in den Fächern Deutsch u.<br />

Mathematik im Jahreszeugnis ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.<br />

4. Anmeldung<br />

52 <strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Klingenberg</strong> <strong>Nr</strong>. 03 vom 24.01.2013

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