Amtsblatt Nr. 3 - Klingenberg am Main
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Für alle weiteren Fragen steht Ihnen das Sekretariat der Maria-Ward-Gymnsiums,<br />
Tel. 0 60 21/31 36 13 zur Verfügung.<br />
Burkard, Bauer, Oberstudiendirektor i.K – Schulleiter<br />
Maria - Ward - Schule<br />
Mädchenrealschule der Maria-Ward-Stiftung<br />
Informationen zur Anmeldung für das Schuljahr 2013/2014<br />
1. Die Realschule im bayerischen Schulsystem<br />
Die Realschule ist eine besonders geeignete Schulform, wenn sich eine Schülerin für<br />
theoretische Zus<strong>am</strong>menhänge interessiert und zugleich über praktische Fähigkeiten<br />
verfügt. Sie vermittelt eine fundierte Allgemeinbildung sowie eine berufsvorbereitende<br />
Ausbildung.<br />
Ein charakteristisches Merkmal der Realschule als allgemein bildende und zugleich<br />
berufsvorbereitende Schulform ist die Differenzierung ab der 7. Jahrgangsstufe in so<br />
genannte Wahlpflichtfächergruppen. Das heißt, dass die unterrichteten Fächer in<br />
bestimmtem Rahmen nach persönlichen Neigungen und Fähigkeiten der Schülerinnen<br />
gewählt werden können. Alle Wahlpflichtfächergruppen führen zu einem<br />
gleichwertigen Abschluss, dem Realschulabschluss.<br />
2. Fächerangebot<br />
� Wahlpflichtfächergruppe II (kaufmännischer Zweig) mit den Prüfungsfächern<br />
Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Profil- und Prüfungsfach Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen.<br />
Zusätzlich wird verstärkt Wirtschafts-<br />
und Rechtslehre sowie Informationstechnologie unterrichtet.<br />
� Wahlpflichtfächergruppe III a (sprachlicher Zweig) mit den Prüfungsfächern<br />
Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Profil- und Prüfungsfach Französisch<br />
als 2. Fremdsprache.<br />
� Wahlpflichtfächergruppe III b (hauswirtschaftlicher Zweig) mit den Prüfungsfächern<br />
Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Profil- und Prüfungsfach<br />
Haushalt und Ernährung.<br />
3. Aufnahmevoraussetzungen<br />
� In die 5. Jahrgangsstufe der sechsstufigen Realschule können Schülerinnen der<br />
4. und 5. Klassen übertreten, die <strong>am</strong> 30. Juni 2012 das 12. Lebensjahr noch<br />
nicht vollendet haben.<br />
� Für Schülerinnen aus der 4. Klasse Grundschule gilt:<br />
� Bei einem Notendurchschnitt von 2,66 oder besser in den Fächern Deutsch,<br />
Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ist der Übertritt uneingeschränkt<br />
möglich.<br />
� In allen anderen Fällen ist ein Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht<br />
möglich.<br />
� Für Schülerinnen der 5. Klasse der Mittelschule bzw. Hauptschule gilt:<br />
� Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser in den Fächern Deutsch u.<br />
Mathematik im Jahreszeugnis ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.<br />
4. Anmeldung<br />
52 <strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Klingenberg</strong> <strong>Nr</strong>. 03 vom 24.01.2013