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Vorlage Nr - Stadt Lauffen am Neckar

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Für die <strong>Stadt</strong> ergibt sich aus dieser Maßnahme der folgende Eigenmittelbedarf<br />

durch Aufteilung der städtischen Baukosten (brutto) aus der <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>.<br />

62/2009:<br />

Auftragsbereich Auftragssumme Landesanteil <strong>Stadt</strong>anteil<br />

Straßenbauarbeiten 324.156,10 € ca. 180.000 € ca. 145.000 €<br />

Kanalisationsarbeiten 42.348,70 € - ca. 42.338,70 €<br />

Inliner-Sanierung ca. 8.500,00 € - ca. 8.500,00 €<br />

Bepflanzung ca. 3.000,00 € 2.000,00 € 1.000,00 €<br />

Summe ca. 378.004,80 ca. 182.000,00 € ca. 196.838,70 €<br />

Auch wenn die Gewerbesteuerrückzahlung die Finanzlage der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauffen</strong><br />

a.N. im Haushaltsjahr 2009 deutlich belasten wird, kann daraus nicht geschlossen<br />

werden, dass der <strong>Stadt</strong> dadurch die Finanzierung von Baukosten von ca.<br />

196.838,70 € unzumutbar im Sinne der Feststellung des OLG Düsseldorf geworden<br />

ist. Der städtische Haushalt ist sowohl auf Grund der Einnahmeausfälle<br />

aus der Steuerschätzung vom Mai 2009 als auch auf Grund dieser weiteren<br />

Gewerbesteuerrückzahlung stark belastet. Im Ergebnis kann dies gar zu einem<br />

Fehlbetrag im Haushalt 2009 führen. Andererseits kann nicht dargelegt werden,<br />

dass die <strong>Stadt</strong> auf Grund ihrer bisherigen Finanzlage und des Schuldenstandes<br />

nicht in der Lage ist, die erforderlichen Mittel für eine Investitionsmaßnahme in<br />

Höhe von rd. 200.000 € über den Kapitalmarkt aufzunehmen, zumal derzeit<br />

Kreditermächtigungen von 1,360 Mio. €, die bisher nicht in Anspruch genommen<br />

werden mussten, haushaltsmäßig zur Verfügung stehen.<br />

Aus diesen Gründen lässt sich eine Aufhebung der Ausschreibung der Baumaßnahme<br />

„Schul-/Ulrichstraße“ aus der aktuellen Finanzlage der <strong>Stadt</strong> nicht herleiten.<br />

4. Auswirkungen auf den Fortgang der Sanierung <strong>Lauffen</strong> III<br />

Auch hinsichtlich des Fortgangs der Sanierungsmaßnahme <strong>Lauffen</strong> III – Herzog-<br />

Ulrich-Grundschule wäre ein Verzicht auf die Durchführung der Baumaßnahme<br />

Schulstraße/Ulrichstraße, die im Fortsetzungsantrag 2009 enthalten ist, kontraproduktiv.<br />

Das Land hat im Progr<strong>am</strong>mjahr 2008/2009 das Ende der Sanierung<br />

<strong>Lauffen</strong> III auf den 31.12.2010 festgelegt, da die Sanierungsmaßnahme bereits<br />

über 8 Jahre läuft. Die <strong>Stadt</strong> muss deshalb im September dieses Jahres einen<br />

Fortsetzungs- und Aufstockungsantrag für das Jahr 2010 und darüber hinaus<br />

stellen. Die Voraussetzungen für diesen Antrag wären durch einen Verzicht auf<br />

diese Straßenbaumaßnahmen deutlich belastet, weil dann nur ein kleiner Teil<br />

der für das Jahr 2009 vorgesehenen Maßnahmen ausgeführt wurde und beim<br />

Verzicht auf diese Maßnahme nur schwer die Möglichkeit der <strong>Stadt</strong> zu einer zügigen<br />

Abwicklung des Sanierungsverfahrens begründet werden kann. Dies<br />

könnte dazu führen, dass Anträge auf Progr<strong>am</strong>maufnahmen von anderen<br />

Kommunen, die überzeugend begründet und durch eine positive Abwicklung<br />

vorausgegangener Sanierungsverfahren gestützt werden können, den Vorzug<br />

erhalten. Auch aus diesem Grunde wäre es äußerst wichtig, die Maßnahme<br />

baldmöglichst zu beginnen und dadurch zu signalisieren, dass auch diese Sanierungsmaßnahme<br />

insges<strong>am</strong>t zügig und konsequent abgearbeitet wird.

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