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Vorlage Nr - Stadt Lauffen am Neckar

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Seite 3 von 6<br />

Vergabe der Bauleistungen im Bereich Schul-/Ulrichstraße<br />

- Weitere Abklärungen nach dem Scheitern des Vergabebeschlusses im schriftlichen<br />

Umlaufverfahren<br />

1. Aktueller Stand<br />

Im schriftlichen Umlaufverfahren k<strong>am</strong> die Beschlussfassung über den Vergabevorschlag<br />

der Bauleistungen zur Straßenerneuerung der Schul- und Ulrichstraße gemäß<br />

<strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. 62.1/2009 nicht einstimmig zustande, dies gilt nach § 37 Abs. 1 Satz 2<br />

Gemeindeordnung als Ablehnung. Dieser Ablehnung hat der Bürgermeister im<br />

Schreiben vom 17.07.2009 an den Gemeinderat widersprochen und zu einer öffentlichen<br />

Gemeinderatssitzung <strong>am</strong> 12.08.2009 eingeladen.<br />

2. Ausschreibungsverfahren<br />

In der <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. 62.1/2009 wurden das Verfahren zur Ausschreibung und der weitere<br />

Verfahrensverlauf sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen dargelegt.<br />

- Die der Ausschreibung zugrunde liegende Planung für den Bereich Schul- und<br />

Ulrichstraße wurde vom Gemeinderat entsprechend der <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. 5/2009 <strong>am</strong><br />

18.02.2009 festgestellt.<br />

- Die vorgegebene Anliegervers<strong>am</strong>mlung hat <strong>am</strong> 03.03.2009 mit den in der <strong>Vorlage</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 62.1/2009 niedergelegten Ergebnissen stattgefunden.<br />

- Die Verwaltung hat dann die <strong>am</strong> 18.02.2009 beschlossene Ausschreibung der<br />

Baumaßnahme durchgeführt. Bei der Submission <strong>am</strong> 28.05.2009 ging die Firma<br />

Langjahr GmbH aus Kirchheim als günstigster Bieter hervor. Das Angebot wurde<br />

durch die Nachrechnung bestätigt.<br />

- Die Firma hat d<strong>am</strong>it nach der VOB einen Anspruch auf Erteilung des Auftrags<br />

(Vorvertragsverhältnis). Beim Vergabegespräch <strong>am</strong> 10.06.2009 wurden der Bauzeitplan,<br />

der Bauablauf und die Abwicklung der Maßnahme mit der Firma, der<br />

Bauleitung und Vertretern der <strong>Stadt</strong> bzw. <strong>Stadt</strong>werke abgesprochen. Im Vertrauen<br />

auf das Ausschreibungsergebnis wurden vom Bieter Dispositionen hinsichtlich<br />

der Kapazität, Planung und Materialbeschaffung getroffen, was im Hinblick auf<br />

den besprochenen Bauzeitplan notwendig und im Vertrauen auf die vorausgegangenen<br />

Besprechungen auch begründet war.<br />

Daraus kann der Bieter einen rechtlich begründeten Anspruch auf Erteilung des Auftrags<br />

ableiten.

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