Vorlage Nr - Stadt Lauffen am Neckar
Vorlage Nr - Stadt Lauffen am Neckar
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<strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. 62.2 / 2009<br />
Sanierungsgebiet <strong>Lauffen</strong> III<br />
- Vergabe der Bauleistungen zur Straßenerneuerung der Schul-<br />
und Ulrichstraße<br />
Az :623.238<br />
Amt :20 - Sai/Er<br />
Datum :27.07.2009<br />
Beratung<br />
Bau- und Umweltausschuss <strong>am</strong><br />
Verwaltung- und Finanzausschuss <strong>am</strong><br />
Gemeinderat <strong>am</strong> 12.08.2009<br />
öffentlich nicht öffentlich<br />
Bisherige Sitzungen<br />
Datum Gremium<br />
01.07.09 GR – <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. 62/2009<br />
07.07.09 <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. 62.1/2009 – schriftliches Umlaufverfahren<br />
Beschlussvorschlag<br />
Beschluss<br />
Bau- und Umweltausschuss <strong>am</strong><br />
Verwaltung- und Finanzausschuss <strong>am</strong><br />
Gemeinderat <strong>am</strong> 12.08.2009<br />
öffentlich nicht öffentlich<br />
1. Die Firma Langjahr GmbH, Kirchheim erhält als wirtschaftlichste Bieterin den Auftrag für<br />
das Gewerk Straßenbau, Kanalisationsarbeiten und Gas-/Wasserverlegung zum Angebotspreis<br />
über 484.870,89 € (Brutto-Finanzierung).<br />
2. Die Inliner-Sanierung der Schulstraße wird vom <strong>Stadt</strong>bau<strong>am</strong>t beschränkt ausgeschrieben.<br />
3. Die Finanzierung wird anerkannt.<br />
4. Die zeitliche Abwicklung muss mit dem Planungsbüro und der Baufirma abgeklärt werden.<br />
5. Die Verwaltung wird beauftragt, insges<strong>am</strong>t das Weitere zu veranlassen.<br />
Durch HH-Plan :<br />
Restliche Verfügungssumme bei der HH-Stelle:<br />
Ausser-/Überplanmäßig:<br />
Ergebnis
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beschlossen<br />
einstimmig mit Gegenstimmen<br />
Stimmverh.: ___ : ___<br />
Enthaltungen: ___<br />
nicht beschlossen<br />
Stimmenverhältnis: ___ : ___<br />
Enthaltungen: ___
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Vergabe der Bauleistungen im Bereich Schul-/Ulrichstraße<br />
- Weitere Abklärungen nach dem Scheitern des Vergabebeschlusses im schriftlichen<br />
Umlaufverfahren<br />
1. Aktueller Stand<br />
Im schriftlichen Umlaufverfahren k<strong>am</strong> die Beschlussfassung über den Vergabevorschlag<br />
der Bauleistungen zur Straßenerneuerung der Schul- und Ulrichstraße gemäß<br />
<strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. 62.1/2009 nicht einstimmig zustande, dies gilt nach § 37 Abs. 1 Satz 2<br />
Gemeindeordnung als Ablehnung. Dieser Ablehnung hat der Bürgermeister im<br />
Schreiben vom 17.07.2009 an den Gemeinderat widersprochen und zu einer öffentlichen<br />
Gemeinderatssitzung <strong>am</strong> 12.08.2009 eingeladen.<br />
2. Ausschreibungsverfahren<br />
In der <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. 62.1/2009 wurden das Verfahren zur Ausschreibung und der weitere<br />
Verfahrensverlauf sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen dargelegt.<br />
- Die der Ausschreibung zugrunde liegende Planung für den Bereich Schul- und<br />
Ulrichstraße wurde vom Gemeinderat entsprechend der <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. 5/2009 <strong>am</strong><br />
18.02.2009 festgestellt.<br />
- Die vorgegebene Anliegervers<strong>am</strong>mlung hat <strong>am</strong> 03.03.2009 mit den in der <strong>Vorlage</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 62.1/2009 niedergelegten Ergebnissen stattgefunden.<br />
- Die Verwaltung hat dann die <strong>am</strong> 18.02.2009 beschlossene Ausschreibung der<br />
Baumaßnahme durchgeführt. Bei der Submission <strong>am</strong> 28.05.2009 ging die Firma<br />
Langjahr GmbH aus Kirchheim als günstigster Bieter hervor. Das Angebot wurde<br />
durch die Nachrechnung bestätigt.<br />
- Die Firma hat d<strong>am</strong>it nach der VOB einen Anspruch auf Erteilung des Auftrags<br />
(Vorvertragsverhältnis). Beim Vergabegespräch <strong>am</strong> 10.06.2009 wurden der Bauzeitplan,<br />
der Bauablauf und die Abwicklung der Maßnahme mit der Firma, der<br />
Bauleitung und Vertretern der <strong>Stadt</strong> bzw. <strong>Stadt</strong>werke abgesprochen. Im Vertrauen<br />
auf das Ausschreibungsergebnis wurden vom Bieter Dispositionen hinsichtlich<br />
der Kapazität, Planung und Materialbeschaffung getroffen, was im Hinblick auf<br />
den besprochenen Bauzeitplan notwendig und im Vertrauen auf die vorausgegangenen<br />
Besprechungen auch begründet war.<br />
Daraus kann der Bieter einen rechtlich begründeten Anspruch auf Erteilung des Auftrags<br />
ableiten.
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3. Rechtliche Voraussetzungen für Nichtvergabe<br />
§ 26 VOB Teil A) regelt wann bzw. unter welchen Umständen eine Ausschreibung<br />
aufgehoben werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass nach erfolgter Ausschreibung<br />
eine grundlegende Änderung der Verhältnisse derartig eingetreten ist, dass<br />
eine Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Verdingungsunterlagen für<br />
den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden ist. (Oberlandesgericht<br />
Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005 o.a.). Das bayrische oberste Landesgericht<br />
weist im Beschluss vom 15.07.2002 darauf hin, dass bei der Bewertung der Umstände<br />
auch zu beachten ist, in welchem Stadium sich das Vergabeverfahren befindet.<br />
Je weiter es fortgeschritten ist, desto eher verdient das Vertrauen des Bieters in<br />
die Zuschlagserteilung den Vorrang. Die Vergabek<strong>am</strong>mer der Finanzbehörde der<br />
freien Hansestadt H<strong>am</strong>burg erklärt im Beschluss vom 14.08.2003, dass eine wesentliche<br />
Änderung auf der Bedarfs- oder der Finanzierungsseite einschneidend und<br />
nachhaltig sein muss. Eine reine Motivänderung auf Seiten der Vergabestelle reicht<br />
für eine Aufhebung der Ausschreibung nicht auf, so die Vergabek<strong>am</strong>mer Südbayern<br />
im Beschluss vom 17.08.2004.<br />
Schwerwiegende Gründe, die auf der Bedarfs- bzw. Finanzierungsseite liegen können,<br />
sind im konkreten Fall nicht gegeben, wie die folgende Darstellung zeigt:<br />
a) Gründe auf der Bedarfsseite<br />
Zwischen der Ausschreibung der Baumaßnahme <strong>am</strong> 30.04.2009 (Staatsanzeiger)<br />
und <strong>am</strong> 02.05.2009 (<strong>Lauffen</strong>er Bote) sind jetzt keine neuen Gründe oder<br />
Erkenntnisse bekannt geworden, die die Durchführung der Maßnahme für die<br />
<strong>Stadt</strong> unzumutbar machen könnten. Eine Entscheidung, die Baumaßnahmen<br />
nicht jetzt, sondern später auszuführen, wäre als reine Motivänderung keine<br />
wesentliche Änderung der Situation im Sinne von § 26 VBO/A.<br />
b) Änderungen auf der Finanzierungsseite<br />
Am 20.07.2009 und d<strong>am</strong>it nach der Ausschreibung der Maßnahme hat die<br />
<strong>Stadt</strong> vom Finanz<strong>am</strong>t Heilbronn einen Bescheid über die Rückzahlung eines Teils<br />
der Gewerbesteuer des Jahres 2008 von einem <strong>Lauffen</strong>er Betrieb über ca.<br />
530.000 € erhalten. Zu prüfen ist deshalb, ob diese Verschlechterung der Finanzlage<br />
der <strong>Stadt</strong> geeignet ist, die Aufhebung der Ausschreibung zu begründen.<br />
Die Straßenausbauarbeiten erfolgen im Rahmen der Sanierung <strong>Lauffen</strong> III. D<strong>am</strong>it<br />
werden die Straßenausbauarbeiten gefördert. Dies hat Auswirkungen auf den<br />
Eigenmitteleinsatz der <strong>Stadt</strong>. Weiter ist der auf die <strong>Stadt</strong>werke entfallende Teil<br />
des Auftrags für die Erneuerung der Gas- und Wasserleitungen von dort zu tragen.
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Für die <strong>Stadt</strong> ergibt sich aus dieser Maßnahme der folgende Eigenmittelbedarf<br />
durch Aufteilung der städtischen Baukosten (brutto) aus der <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>.<br />
62/2009:<br />
Auftragsbereich Auftragssumme Landesanteil <strong>Stadt</strong>anteil<br />
Straßenbauarbeiten 324.156,10 € ca. 180.000 € ca. 145.000 €<br />
Kanalisationsarbeiten 42.348,70 € - ca. 42.338,70 €<br />
Inliner-Sanierung ca. 8.500,00 € - ca. 8.500,00 €<br />
Bepflanzung ca. 3.000,00 € 2.000,00 € 1.000,00 €<br />
Summe ca. 378.004,80 ca. 182.000,00 € ca. 196.838,70 €<br />
Auch wenn die Gewerbesteuerrückzahlung die Finanzlage der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauffen</strong><br />
a.N. im Haushaltsjahr 2009 deutlich belasten wird, kann daraus nicht geschlossen<br />
werden, dass der <strong>Stadt</strong> dadurch die Finanzierung von Baukosten von ca.<br />
196.838,70 € unzumutbar im Sinne der Feststellung des OLG Düsseldorf geworden<br />
ist. Der städtische Haushalt ist sowohl auf Grund der Einnahmeausfälle<br />
aus der Steuerschätzung vom Mai 2009 als auch auf Grund dieser weiteren<br />
Gewerbesteuerrückzahlung stark belastet. Im Ergebnis kann dies gar zu einem<br />
Fehlbetrag im Haushalt 2009 führen. Andererseits kann nicht dargelegt werden,<br />
dass die <strong>Stadt</strong> auf Grund ihrer bisherigen Finanzlage und des Schuldenstandes<br />
nicht in der Lage ist, die erforderlichen Mittel für eine Investitionsmaßnahme in<br />
Höhe von rd. 200.000 € über den Kapitalmarkt aufzunehmen, zumal derzeit<br />
Kreditermächtigungen von 1,360 Mio. €, die bisher nicht in Anspruch genommen<br />
werden mussten, haushaltsmäßig zur Verfügung stehen.<br />
Aus diesen Gründen lässt sich eine Aufhebung der Ausschreibung der Baumaßnahme<br />
„Schul-/Ulrichstraße“ aus der aktuellen Finanzlage der <strong>Stadt</strong> nicht herleiten.<br />
4. Auswirkungen auf den Fortgang der Sanierung <strong>Lauffen</strong> III<br />
Auch hinsichtlich des Fortgangs der Sanierungsmaßnahme <strong>Lauffen</strong> III – Herzog-<br />
Ulrich-Grundschule wäre ein Verzicht auf die Durchführung der Baumaßnahme<br />
Schulstraße/Ulrichstraße, die im Fortsetzungsantrag 2009 enthalten ist, kontraproduktiv.<br />
Das Land hat im Progr<strong>am</strong>mjahr 2008/2009 das Ende der Sanierung<br />
<strong>Lauffen</strong> III auf den 31.12.2010 festgelegt, da die Sanierungsmaßnahme bereits<br />
über 8 Jahre läuft. Die <strong>Stadt</strong> muss deshalb im September dieses Jahres einen<br />
Fortsetzungs- und Aufstockungsantrag für das Jahr 2010 und darüber hinaus<br />
stellen. Die Voraussetzungen für diesen Antrag wären durch einen Verzicht auf<br />
diese Straßenbaumaßnahmen deutlich belastet, weil dann nur ein kleiner Teil<br />
der für das Jahr 2009 vorgesehenen Maßnahmen ausgeführt wurde und beim<br />
Verzicht auf diese Maßnahme nur schwer die Möglichkeit der <strong>Stadt</strong> zu einer zügigen<br />
Abwicklung des Sanierungsverfahrens begründet werden kann. Dies<br />
könnte dazu führen, dass Anträge auf Progr<strong>am</strong>maufnahmen von anderen<br />
Kommunen, die überzeugend begründet und durch eine positive Abwicklung<br />
vorausgegangener Sanierungsverfahren gestützt werden können, den Vorzug<br />
erhalten. Auch aus diesem Grunde wäre es äußerst wichtig, die Maßnahme<br />
baldmöglichst zu beginnen und dadurch zu signalisieren, dass auch diese Sanierungsmaßnahme<br />
insges<strong>am</strong>t zügig und konsequent abgearbeitet wird.
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5. Ausführungsplanung<br />
In der Anlage sind alternative Ausführungsplanungen beigefügt. Neben dem<br />
Plan, der den genehmigten Ausführungsstand darstellt, betreffen die Planalternativen<br />
folgende Änderungen:<br />
- Parkplätze Ulrichstraße auf Westseite (bisher Ostseite)<br />
- Senkrechtparkplätze Schulstraße Südseite<br />
bisher: Längsparker beidseitig.<br />
Bei Änderungen an der Ausführungsplanung auf der Grundlage der vorgenannten<br />
Alternativpläne würden sich nicht die Positionen der Ausschreibung, wohl<br />
aber verschiedene Massenannahmen ändern. Die Auswirkungen müssten dann<br />
mit dem Planungsbüro bzw. dem Bieter abgeklärt werden.