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Vorlage Nr - Stadt Lauffen am Neckar

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<strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. 62.2 / 2009<br />

Sanierungsgebiet <strong>Lauffen</strong> III<br />

- Vergabe der Bauleistungen zur Straßenerneuerung der Schul-<br />

und Ulrichstraße<br />

Az :623.238<br />

Amt :20 - Sai/Er<br />

Datum :27.07.2009<br />

Beratung<br />

Bau- und Umweltausschuss <strong>am</strong><br />

Verwaltung- und Finanzausschuss <strong>am</strong><br />

Gemeinderat <strong>am</strong> 12.08.2009<br />

öffentlich nicht öffentlich<br />

Bisherige Sitzungen<br />

Datum Gremium<br />

01.07.09 GR – <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. 62/2009<br />

07.07.09 <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. 62.1/2009 – schriftliches Umlaufverfahren<br />

Beschlussvorschlag<br />

Beschluss<br />

Bau- und Umweltausschuss <strong>am</strong><br />

Verwaltung- und Finanzausschuss <strong>am</strong><br />

Gemeinderat <strong>am</strong> 12.08.2009<br />

öffentlich nicht öffentlich<br />

1. Die Firma Langjahr GmbH, Kirchheim erhält als wirtschaftlichste Bieterin den Auftrag für<br />

das Gewerk Straßenbau, Kanalisationsarbeiten und Gas-/Wasserverlegung zum Angebotspreis<br />

über 484.870,89 € (Brutto-Finanzierung).<br />

2. Die Inliner-Sanierung der Schulstraße wird vom <strong>Stadt</strong>bau<strong>am</strong>t beschränkt ausgeschrieben.<br />

3. Die Finanzierung wird anerkannt.<br />

4. Die zeitliche Abwicklung muss mit dem Planungsbüro und der Baufirma abgeklärt werden.<br />

5. Die Verwaltung wird beauftragt, insges<strong>am</strong>t das Weitere zu veranlassen.<br />

Durch HH-Plan :<br />

Restliche Verfügungssumme bei der HH-Stelle:<br />

Ausser-/Überplanmäßig:<br />

Ergebnis


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beschlossen<br />

einstimmig mit Gegenstimmen<br />

Stimmverh.: ___ : ___<br />

Enthaltungen: ___<br />

nicht beschlossen<br />

Stimmenverhältnis: ___ : ___<br />

Enthaltungen: ___


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Vergabe der Bauleistungen im Bereich Schul-/Ulrichstraße<br />

- Weitere Abklärungen nach dem Scheitern des Vergabebeschlusses im schriftlichen<br />

Umlaufverfahren<br />

1. Aktueller Stand<br />

Im schriftlichen Umlaufverfahren k<strong>am</strong> die Beschlussfassung über den Vergabevorschlag<br />

der Bauleistungen zur Straßenerneuerung der Schul- und Ulrichstraße gemäß<br />

<strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. 62.1/2009 nicht einstimmig zustande, dies gilt nach § 37 Abs. 1 Satz 2<br />

Gemeindeordnung als Ablehnung. Dieser Ablehnung hat der Bürgermeister im<br />

Schreiben vom 17.07.2009 an den Gemeinderat widersprochen und zu einer öffentlichen<br />

Gemeinderatssitzung <strong>am</strong> 12.08.2009 eingeladen.<br />

2. Ausschreibungsverfahren<br />

In der <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. 62.1/2009 wurden das Verfahren zur Ausschreibung und der weitere<br />

Verfahrensverlauf sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen dargelegt.<br />

- Die der Ausschreibung zugrunde liegende Planung für den Bereich Schul- und<br />

Ulrichstraße wurde vom Gemeinderat entsprechend der <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. 5/2009 <strong>am</strong><br />

18.02.2009 festgestellt.<br />

- Die vorgegebene Anliegervers<strong>am</strong>mlung hat <strong>am</strong> 03.03.2009 mit den in der <strong>Vorlage</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 62.1/2009 niedergelegten Ergebnissen stattgefunden.<br />

- Die Verwaltung hat dann die <strong>am</strong> 18.02.2009 beschlossene Ausschreibung der<br />

Baumaßnahme durchgeführt. Bei der Submission <strong>am</strong> 28.05.2009 ging die Firma<br />

Langjahr GmbH aus Kirchheim als günstigster Bieter hervor. Das Angebot wurde<br />

durch die Nachrechnung bestätigt.<br />

- Die Firma hat d<strong>am</strong>it nach der VOB einen Anspruch auf Erteilung des Auftrags<br />

(Vorvertragsverhältnis). Beim Vergabegespräch <strong>am</strong> 10.06.2009 wurden der Bauzeitplan,<br />

der Bauablauf und die Abwicklung der Maßnahme mit der Firma, der<br />

Bauleitung und Vertretern der <strong>Stadt</strong> bzw. <strong>Stadt</strong>werke abgesprochen. Im Vertrauen<br />

auf das Ausschreibungsergebnis wurden vom Bieter Dispositionen hinsichtlich<br />

der Kapazität, Planung und Materialbeschaffung getroffen, was im Hinblick auf<br />

den besprochenen Bauzeitplan notwendig und im Vertrauen auf die vorausgegangenen<br />

Besprechungen auch begründet war.<br />

Daraus kann der Bieter einen rechtlich begründeten Anspruch auf Erteilung des Auftrags<br />

ableiten.


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3. Rechtliche Voraussetzungen für Nichtvergabe<br />

§ 26 VOB Teil A) regelt wann bzw. unter welchen Umständen eine Ausschreibung<br />

aufgehoben werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass nach erfolgter Ausschreibung<br />

eine grundlegende Änderung der Verhältnisse derartig eingetreten ist, dass<br />

eine Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Verdingungsunterlagen für<br />

den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden ist. (Oberlandesgericht<br />

Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2005 o.a.). Das bayrische oberste Landesgericht<br />

weist im Beschluss vom 15.07.2002 darauf hin, dass bei der Bewertung der Umstände<br />

auch zu beachten ist, in welchem Stadium sich das Vergabeverfahren befindet.<br />

Je weiter es fortgeschritten ist, desto eher verdient das Vertrauen des Bieters in<br />

die Zuschlagserteilung den Vorrang. Die Vergabek<strong>am</strong>mer der Finanzbehörde der<br />

freien Hansestadt H<strong>am</strong>burg erklärt im Beschluss vom 14.08.2003, dass eine wesentliche<br />

Änderung auf der Bedarfs- oder der Finanzierungsseite einschneidend und<br />

nachhaltig sein muss. Eine reine Motivänderung auf Seiten der Vergabestelle reicht<br />

für eine Aufhebung der Ausschreibung nicht auf, so die Vergabek<strong>am</strong>mer Südbayern<br />

im Beschluss vom 17.08.2004.<br />

Schwerwiegende Gründe, die auf der Bedarfs- bzw. Finanzierungsseite liegen können,<br />

sind im konkreten Fall nicht gegeben, wie die folgende Darstellung zeigt:<br />

a) Gründe auf der Bedarfsseite<br />

Zwischen der Ausschreibung der Baumaßnahme <strong>am</strong> 30.04.2009 (Staatsanzeiger)<br />

und <strong>am</strong> 02.05.2009 (<strong>Lauffen</strong>er Bote) sind jetzt keine neuen Gründe oder<br />

Erkenntnisse bekannt geworden, die die Durchführung der Maßnahme für die<br />

<strong>Stadt</strong> unzumutbar machen könnten. Eine Entscheidung, die Baumaßnahmen<br />

nicht jetzt, sondern später auszuführen, wäre als reine Motivänderung keine<br />

wesentliche Änderung der Situation im Sinne von § 26 VBO/A.<br />

b) Änderungen auf der Finanzierungsseite<br />

Am 20.07.2009 und d<strong>am</strong>it nach der Ausschreibung der Maßnahme hat die<br />

<strong>Stadt</strong> vom Finanz<strong>am</strong>t Heilbronn einen Bescheid über die Rückzahlung eines Teils<br />

der Gewerbesteuer des Jahres 2008 von einem <strong>Lauffen</strong>er Betrieb über ca.<br />

530.000 € erhalten. Zu prüfen ist deshalb, ob diese Verschlechterung der Finanzlage<br />

der <strong>Stadt</strong> geeignet ist, die Aufhebung der Ausschreibung zu begründen.<br />

Die Straßenausbauarbeiten erfolgen im Rahmen der Sanierung <strong>Lauffen</strong> III. D<strong>am</strong>it<br />

werden die Straßenausbauarbeiten gefördert. Dies hat Auswirkungen auf den<br />

Eigenmitteleinsatz der <strong>Stadt</strong>. Weiter ist der auf die <strong>Stadt</strong>werke entfallende Teil<br />

des Auftrags für die Erneuerung der Gas- und Wasserleitungen von dort zu tragen.


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Für die <strong>Stadt</strong> ergibt sich aus dieser Maßnahme der folgende Eigenmittelbedarf<br />

durch Aufteilung der städtischen Baukosten (brutto) aus der <strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>.<br />

62/2009:<br />

Auftragsbereich Auftragssumme Landesanteil <strong>Stadt</strong>anteil<br />

Straßenbauarbeiten 324.156,10 € ca. 180.000 € ca. 145.000 €<br />

Kanalisationsarbeiten 42.348,70 € - ca. 42.338,70 €<br />

Inliner-Sanierung ca. 8.500,00 € - ca. 8.500,00 €<br />

Bepflanzung ca. 3.000,00 € 2.000,00 € 1.000,00 €<br />

Summe ca. 378.004,80 ca. 182.000,00 € ca. 196.838,70 €<br />

Auch wenn die Gewerbesteuerrückzahlung die Finanzlage der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauffen</strong><br />

a.N. im Haushaltsjahr 2009 deutlich belasten wird, kann daraus nicht geschlossen<br />

werden, dass der <strong>Stadt</strong> dadurch die Finanzierung von Baukosten von ca.<br />

196.838,70 € unzumutbar im Sinne der Feststellung des OLG Düsseldorf geworden<br />

ist. Der städtische Haushalt ist sowohl auf Grund der Einnahmeausfälle<br />

aus der Steuerschätzung vom Mai 2009 als auch auf Grund dieser weiteren<br />

Gewerbesteuerrückzahlung stark belastet. Im Ergebnis kann dies gar zu einem<br />

Fehlbetrag im Haushalt 2009 führen. Andererseits kann nicht dargelegt werden,<br />

dass die <strong>Stadt</strong> auf Grund ihrer bisherigen Finanzlage und des Schuldenstandes<br />

nicht in der Lage ist, die erforderlichen Mittel für eine Investitionsmaßnahme in<br />

Höhe von rd. 200.000 € über den Kapitalmarkt aufzunehmen, zumal derzeit<br />

Kreditermächtigungen von 1,360 Mio. €, die bisher nicht in Anspruch genommen<br />

werden mussten, haushaltsmäßig zur Verfügung stehen.<br />

Aus diesen Gründen lässt sich eine Aufhebung der Ausschreibung der Baumaßnahme<br />

„Schul-/Ulrichstraße“ aus der aktuellen Finanzlage der <strong>Stadt</strong> nicht herleiten.<br />

4. Auswirkungen auf den Fortgang der Sanierung <strong>Lauffen</strong> III<br />

Auch hinsichtlich des Fortgangs der Sanierungsmaßnahme <strong>Lauffen</strong> III – Herzog-<br />

Ulrich-Grundschule wäre ein Verzicht auf die Durchführung der Baumaßnahme<br />

Schulstraße/Ulrichstraße, die im Fortsetzungsantrag 2009 enthalten ist, kontraproduktiv.<br />

Das Land hat im Progr<strong>am</strong>mjahr 2008/2009 das Ende der Sanierung<br />

<strong>Lauffen</strong> III auf den 31.12.2010 festgelegt, da die Sanierungsmaßnahme bereits<br />

über 8 Jahre läuft. Die <strong>Stadt</strong> muss deshalb im September dieses Jahres einen<br />

Fortsetzungs- und Aufstockungsantrag für das Jahr 2010 und darüber hinaus<br />

stellen. Die Voraussetzungen für diesen Antrag wären durch einen Verzicht auf<br />

diese Straßenbaumaßnahmen deutlich belastet, weil dann nur ein kleiner Teil<br />

der für das Jahr 2009 vorgesehenen Maßnahmen ausgeführt wurde und beim<br />

Verzicht auf diese Maßnahme nur schwer die Möglichkeit der <strong>Stadt</strong> zu einer zügigen<br />

Abwicklung des Sanierungsverfahrens begründet werden kann. Dies<br />

könnte dazu führen, dass Anträge auf Progr<strong>am</strong>maufnahmen von anderen<br />

Kommunen, die überzeugend begründet und durch eine positive Abwicklung<br />

vorausgegangener Sanierungsverfahren gestützt werden können, den Vorzug<br />

erhalten. Auch aus diesem Grunde wäre es äußerst wichtig, die Maßnahme<br />

baldmöglichst zu beginnen und dadurch zu signalisieren, dass auch diese Sanierungsmaßnahme<br />

insges<strong>am</strong>t zügig und konsequent abgearbeitet wird.


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5. Ausführungsplanung<br />

In der Anlage sind alternative Ausführungsplanungen beigefügt. Neben dem<br />

Plan, der den genehmigten Ausführungsstand darstellt, betreffen die Planalternativen<br />

folgende Änderungen:<br />

- Parkplätze Ulrichstraße auf Westseite (bisher Ostseite)<br />

- Senkrechtparkplätze Schulstraße Südseite<br />

bisher: Längsparker beidseitig.<br />

Bei Änderungen an der Ausführungsplanung auf der Grundlage der vorgenannten<br />

Alternativpläne würden sich nicht die Positionen der Ausschreibung, wohl<br />

aber verschiedene Massenannahmen ändern. Die Auswirkungen müssten dann<br />

mit dem Planungsbüro bzw. dem Bieter abgeklärt werden.

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