Stadt Lauffen a. N. - Stadt Lauffen am Neckar
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<strong>Stadt</strong> <strong>Lauffen</strong> a. N.<br />
Machbarkeitsstudie <strong>Neckar</strong>talradweg<br />
Juli 2008<br />
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KIRN INGENIEURE Pforzheim Stuttgarter Str. 13A 75179 Pforzheim<br />
Beratende Ingenieure
Machbarkeitsstudie <strong>Neckar</strong>talradweg<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Sachlage Seite 3<br />
2. Aktuelle Situation / Bestandsanalyse Seite 3<br />
3. Vorausgegangene Planungen Seite 9<br />
4. Ziel und Zweck der Machbarkeitsstudie Seite 10<br />
5. Vorstellung der Varianten Seite 11<br />
5.1 Variante 1 Seite 13<br />
5.2 Variante 1.1 Seite 20<br />
5.3 Variante 2 Seite 24<br />
5.4 Variante 2.1 Seite 30<br />
5.5 Variante 3 Seite 34<br />
5.6 Variante 3.1 Seite 39<br />
5.7 Variante 4 Seite 43<br />
5.8 Variante 4.1 Seite 50<br />
6. Kostenschätzung Seite 54<br />
7. Zus<strong>am</strong>menfassung / Empfehlung Seite 62<br />
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1. Sachlage<br />
In <strong>Lauffen</strong> a. N. wird bereits seit vielen Jahren eine Lösung für die Führung des Radverkehrs<br />
entlang des <strong>Neckar</strong>s gesucht. Immer wieder wurden mögliche Radwegführungen<br />
diskutiert und wieder verworfen. Als Knackpunkt hat sich dabei stets die Lage<br />
des Zementwerkes, welches sich in städtebaulich exponierter Lage befindet, erwiesen.<br />
Kirn Ingenieure wurden im Dezember 2007 von der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauffen</strong> a. N. beauftragt,<br />
eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, die in mehreren Varianten die Führung des<br />
<strong>Neckar</strong>talradweges im Bereich des Betriebsgeländes der Fa. Märker beleuchtet. Ergänzend<br />
wurde auch eine Variante auf der linken <strong>Neckar</strong>seite untersucht, die das Zementwerk<br />
nicht tangiert.<br />
Die Machbarkeitsstudie soll dazu beitragen, die Diskussion um die Führung des <strong>Neckar</strong>talradweges<br />
zu versachlichen, und auf eine belastbare Grundlage zu stellen. Dafür<br />
wurden neben einer skizzenhaften Darstellung der möglichen Radwegtrassen auch die<br />
Baukosten näherungsweise ermittelt.<br />
2. Aktuelle Situation / Bestandsanalyse<br />
Der <strong>Neckar</strong>talradweg wird von Süden, aus Kirchheim kommend, auf der linken <strong>Neckar</strong>seite<br />
in die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauffen</strong> a. N. hinein geführt und umfährt die Kirche. Danach unterquert<br />
man im Zuge der D<strong>am</strong>mstraße die Bahnlinie und folgt stadtauswärts dem Radweg<br />
längs der Landesstraße L1105 nach Nordheim (siehe hierzu auch Karte 1 Seite 6, Einbindung;<br />
und Karte 1.1 Seite 7, Auszug Radwegekarte Landkreis Heilbronn). Der Radweg<br />
verläuft parallel der Landesstraße durch hügeliges Gelände mit Steigungen von bis<br />
zu 10% (siehe hierzu Bilder Nr.1+2).<br />
Bilder Nr. 1 + 2<br />
Die Länge der Steigungsstrecken von über 150 m liegt deutlich über den Empfehlungen<br />
für die Anlage von Radverkehrsanlagen, welche die Steigungslänge bei 10% auf max.<br />
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20 m Länge begrenzen. Er ist deshalb für weniger geübte Radfahrer nur bedingt geeignet<br />
und unattraktiv.<br />
Aufgrund der hohen Steigungen, bzw. des hohen Gefälles, gibt es einige Gefahrenstellen<br />
an Kreuzungen, insbesondere bezüglich der Konfrontation von Radverkehr und<br />
landwirtschaftlichem Verkehr.<br />
Die <strong>am</strong>tliche Radwegekarte, herausgegeben vom Landesvermessungs<strong>am</strong>t Baden-<br />
Württemberg, verzeichnet östlich der Landesstraße L1105 einen Radweg, welcher<br />
durch landwirtschaftliche Flächen von Laffen a. N. nach Nordheim führt (siehe hierzu<br />
auch Karte 1.1 Seite 7, Auszug Radwegekarte Landkreis Heilbronn).<br />
Dieser abseits der Landesstraße geführte Radweg ist hinsichtlich der Staub-, Abgas-<br />
und Lärmimmissionen für Radfahrer deutlich attraktiver. Hinsichtlich der Steigungsstrecken<br />
und Gefällstrecken von bis zu 10% unterscheidet sich dieser Radweg allerdings<br />
nicht vom parallel zur Landstraße geführten Radweg.<br />
Ein weiterer alternativer Radweg führt rechts, abseits des <strong>Neckar</strong>s von <strong>Lauffen</strong> a. N.<br />
über Talheim und Horkheim nach Heilbronn. Er nutzt teilweise auch die weniger befahrenen<br />
Straßen (siehe hierzu auch Karte 1 Seite 6, Einbindung).<br />
Die Radwegekarte für den Landkreis Heilbronn, herausgegeben vom Landesvermessungs<strong>am</strong>t<br />
Baden- Württemberg verzeichnet direkt neben dem <strong>Neckar</strong> auf der rechten<br />
Seite einen weiteren Radweg (siehe hierzu Karte 1.1 Seite 7, Auszug Radwegekarte<br />
Landkreis Heilbronn).<br />
Der Weg ist auch in einer Freizeitkarte, herausgegeben von der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauffen</strong> a. N.<br />
bereits als Rad- und Wanderweg ausgewiesen, und auch in der Örtlichkeit ausgeschildert.<br />
Von Norden kommend führt der Weg auf halber Strecke durch, bzw. entlang eines<br />
Naturschutzgebietes und im weiteren Verlauf bis zum Betriebsgelände der Fa. Märker<br />
entlang von Feldgehölzen, welche als Biotope nach §32 NatSchG geschützt sind. Das<br />
Landrats<strong>am</strong>t Heilbronn, als untere Naturschutzbehörde, hat zugesichert, dass die<br />
Realisierung des Radweges durch die nach §32 NatSchG geschützten Feldgehölze<br />
grundsätzlich möglich ist. Im Falle einer konkreten Realisierungsplanung fordert das<br />
Landrats<strong>am</strong>t einen entsprechenden Ausnahmeantrag sowie die Ermittlung der Eingriffs-<br />
und Ausgleichsbilanz mit adäquatem Ausgleich des Eingriffes.<br />
Kurz vor <strong>Lauffen</strong> a. N. endet der Weg an der privaten Zufahrtsstraße zum Zementwerk<br />
der Fa. Märker (siehe hierzu Karte 2 Seite 8, Auszug <strong>Stadt</strong>plan <strong>Lauffen</strong> a. N.). Von dort<br />
besteht die Möglichkeit über das Zementwerk (werktags) oder über die B 27 nach <strong>Lauffen</strong><br />
zu gelangen (siehe Bild Nr. 3). Seitens des Landrats<strong>am</strong>tes wird die Ausschilderung<br />
des Radweges durch das Betriebsgelände der Fa. Märker Zement GmbH in <strong>Lauffen</strong> a.<br />
N. abgelehnt, da die Durchfahrbarkeit nicht rund um die Uhr gewährleistet ist und auf<br />
die Betriebszeiten des Zementwerkes, bzw. die Zeiten in denen die Pforte mit Personal<br />
besetzt ist, eingeschränkt ist.<br />
Die Führung des <strong>Neckar</strong>talweges durch das Betriebsgelände der Fa. Märker Zement<br />
GmbH in <strong>Lauffen</strong> a. N. wurde mit Schreiben der Betriebsleitung in Harburg<br />
vom11.01.2007 an die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauffen</strong> a. N. abgelehnt. Die Betriebsleitung drängt auf eine<br />
Lösung für die Wegeführung, bei der die Kreuzungspunkte mit dem Radverkehr entschärft<br />
oder vermieden werden.<br />
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Die Duldung der Radfahrer auf dem Betriebsgelände der Fa. Märker ist im Hinblick auf<br />
die Haftung bei Verkehrsunfällen auf Dauer nicht akzeptabel (Bilder Nr. 3.1 und 3.2).<br />
Vielmehr muss der Radverkehr auf getrennten Wegen gesichert durch, bzw. entlang<br />
dem Betriebsgelände geführt werden.<br />
Bild Nr. 3.1<br />
Bild Nr. 3<br />
Bild Nr. 3.2<br />
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3. Vorausgegangene Planungen<br />
Eine Planung aus den neunziger Jahren sieht vor, einen durchgängigen Radweg zwischen<br />
<strong>Lauffen</strong> und Talheim und in der Folge bis Heilbronn, entlang der Bundesstraße<br />
27 anzulegen. Dabei hat man überwiegend die vorhandenen Wirtschaftswege entlang<br />
der B 27 in das Radwegenetz mit einbezogen und nur in Teilabschnitten durch parallel<br />
geführte Radwege Lücken geschlossen.<br />
Die Planung durch die Straßenbauverwaltung Baden- Württemberg aus dem Jahre<br />
1996 sieht den Ausbau eines parallel zur B 27 verlaufenden Radweges vor. Die Ausbaulänge<br />
ab dem Talheimer Grund bis zum Beginn der Ortsdurchfahrt <strong>Lauffen</strong> beträgt<br />
ca. 1.250 m. Bedingt durch die beengten Platzverhältnisse für den Radweg im Bereich<br />
der Ortszufahrt <strong>Lauffen</strong>, ist auf eine Länge von ca. 320 m eine aufwändige Verschwenkung<br />
der Bundesstraße und Böschungssicherungen mittels Stützwänden notwendig.<br />
Die Kosten für den Radweg werden mit brutto ca. 1.360.000,- DM = 698.000,- € angegeben.<br />
Unter Berücksichtigung einer jährlichen Preissteigerungsrate von 3 % ergeben<br />
sich bis heute Baukosten von brutto ca. 950.000,- €.<br />
Ein solcher, Straßen begleitender Radweg entlang der stark verkehrsbelasteten Bundesstraße,<br />
wäre zwar evtl. für Berufspendler akzeptabel, für den Freizeitradler aber wenig<br />
attraktiv. Der parallel zur B 27 geplante Radweg weist Steigungen von bis zu 6%<br />
auf.<br />
Der <strong>Stadt</strong>plan von <strong>Lauffen</strong> a. N. verzeichnet ohnehin Radwege, zwischen <strong>Lauffen</strong> a. N.<br />
und den umliegenden Gemeinden, als Ortsverbindungswege aus, welche auch in der<br />
Örtlichkeit ausgeschildert sind. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um landwirtschaftliche<br />
Wege oder weniger belastete Nebenstraßen.<br />
Als nachteilig bei den vorausgegangenen Planungen hat sich die teilweise Führung außerhalb<br />
des Altstadtgebietes von <strong>Lauffen</strong> a. N., ebenso wie die zu geringe Anbindung<br />
an den <strong>Neckar</strong> erwiesen.<br />
Die reizvolle landschaftliche Lage entlang des <strong>Neckar</strong>s, aber auch die ansprechende<br />
Altstadt von <strong>Lauffen</strong> a. N. blieben bei den betrachteten Varianten weit hinter den Ansprüchen<br />
eines <strong>Neckar</strong>talradweges zurück.<br />
Bild Nr. 3.3<br />
Straßen begleitender <strong>Neckar</strong>talradweg<br />
<strong>am</strong> Beispiel der Landesstraße<br />
L1105 vor Nordheim<br />
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4. Ziel und Zweck der Machbarkeitsstudie<br />
Die Untersuchung hat das Ziel, im Hinblick auf topografische Gegebenheiten, dem<br />
Aufwand und den d<strong>am</strong>it verbundenen Kosten, der vorhandenen industriellen Nutzung,<br />
sowie den Belangen des Naturschutzes, eine technisch umsetzbare, sichere Trasse<br />
und insbesondere für den nach dem Bodenseeradweg wichtigsten Radweg in Baden-<br />
Württemberg - Den <strong>Neckar</strong>talradweg - eine landschaftlich und touristisch attraktive<br />
Trasse zu realisieren.<br />
Durch die Machbarkeitsstudie sollen die Grundlagen für die Planung eines offiziellen<br />
<strong>Neckar</strong>talradweges „<strong>am</strong> <strong>Neckar</strong>“ zwischen <strong>Lauffen</strong> a. N. und dem Wehr Horkheim geschaffen<br />
werden. Hierfür werden verschiedene Varianten betrachtet.<br />
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5. Vorstellung der Varianten<br />
Die verschiedenen Varianten lassen sich bezüglich der Linienführung in vier Hauptvarianten<br />
einordnen (siehe hierzu Karte 3 Seite 10, Ausschnitt Betriebsgelände der<br />
Fa. Märker und Anlage 1, Lageplan M. 1:1500);<br />
Variante 1<br />
- Führung auf der rechten Seite des <strong>Neckar</strong>s mit Umgehung der Schiffs- Be- und<br />
Entladestelle durch Wechsel auf die <strong>Neckar</strong>insel<br />
Variante 2<br />
- Führung auf der rechten Seite des <strong>Neckar</strong>s, entlang der Oskar- von- Miller- Str.<br />
und entlang des Betriebsgeländes der Fa. Märker<br />
Variante 3<br />
- Führung auf der rechten Seite des <strong>Neckar</strong>s, parallel zur Bundesstraße 27<br />
Variante 4<br />
- Führung linksseitig des <strong>Neckar</strong>s<br />
Die Varianten 1.1, 2.1 und 3.1 stellen lediglich Untervarianten zu den Varianten 1, 2 und<br />
3 dar, welche sich hauptsächlich durch Ihre Führung im, bzw. um das Betriebsgelände<br />
der Fa. Märker herum, unterscheiden (siehe hierzu Karte 3 Seite 10, Ausschnitt Betriebsgelände<br />
der Fa. Märker und Anlage 1, Lageplan M. 1:1500);<br />
Variante 1.1<br />
- Führung auf der rechten Seite des <strong>Neckar</strong>s mit Umgehung der Schiffs- Be- und<br />
Entladestelle innerhalb des Betriebsgeländes<br />
Variante 2.1<br />
- Führung auf der rechten Seite des <strong>Neckar</strong>s, im Bereich des Betriebsgeländes der Fa.<br />
Märker entlang von <strong>Stadt</strong>mauer/ Badbrunnenweg<br />
Variante 3.1<br />
- Führung auf der rechten Seite des <strong>Neckar</strong>s, parallel zur Bundesstraße 27 und<br />
Benutzung vorhandener Radwege, bzw. vorhandener Ortsstraßen<br />
Variante 4.1<br />
- Führung linksseitig des <strong>Neckar</strong>s<br />
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5.1 Variante 1<br />
Führung auf der rechten Seite des <strong>Neckar</strong>s mit Umgehung der Schiffs- Be- und<br />
Entladestelle durch Wechsel auf die <strong>Neckar</strong>insel (Karte 4, Weglänge 4,7 km)<br />
(siehe hierzu auch Anlage 1, Lageplan)<br />
Bei Variante 1 ist geplant, den Radweg ab der alten <strong>Neckar</strong>brücke über die Rathausstraße<br />
und Mühlbergstraße zur Oskar- von- Miller- Straße, und somit zum Zementwerk<br />
(Konfliktpunkt 0, Anlage Bilder Nr. 4 und 5) zu leiten.<br />
Von der Mühlbergstraße kommend wird der Radweg auf den ersten ca. 500 m entlang<br />
der Nordseite des Betriebsgeländes der Fa. Märker geführt. Dieser Abschnitt ist bautechnisch<br />
unproblematisch, da es sich um Grünland handelt und das Gelände auch<br />
seitens der Fa. Märker brach liegt und nicht genutzt wird.<br />
Lediglich <strong>am</strong> Anschlusspunkt an die Mühlbergstraße/ Oskar- von- Miller- Straße werden<br />
Umbaumaßnahmen notwendig (Konfliktpunkt K1, Anlage Bild Nr. 6).<br />
Lösungsvorschlag: Bordstein absenken, Befestigung Gehweg, Geländer abbrechen<br />
und Zäune anpassen.<br />
Danach ist vorgesehen durch eine Führung über die <strong>Neckar</strong>insel die Schiffsbe- und entladezone<br />
zu umgehen. Bei dieser Variante sind drei Konfliktpunkte zu betrachten. Überführung<br />
der Radfahrer über den <strong>Neckar</strong> auf die <strong>Neckar</strong>insel (Konfliktpunkt K2, Anlage<br />
Bild Nr. 7). Führung des Radweges entlang der Nordseite der <strong>Neckar</strong>insel (Konfliktpunkt<br />
K3, Restriktion Naturdenkmal Bilder Nr. 7 und 8). Überführung der Radfahrer<br />
<strong>am</strong> östlichen Ende der <strong>Neckar</strong>insel zurück auf das Festland (Konfliktpunkt K4, Anlage<br />
Bild Nr. 8)<br />
Lösungsvorschlag:<br />
Zu K2; Überführung der Radfahrer mittels rückverankerter Hängebrücke (LW ca. 50 m).<br />
Zu K4; Überführung der Radfahrer mittels Brücke (LW ca. 45 m). Diese Brücke ist als<br />
Klapp-, Dreh-, Zug bzw. Schwenkbrücke zu konstruieren, da über den <strong>Neckar</strong>arm die<br />
Ein- und Ausfahrt zur Schiffs- Be- und Entladestelle zu gewährleisten ist. Alternativ<br />
kann die Brücke auch so weit angehoben werden, bis eine lichte Durchfahrtshöhe von<br />
>= 6,30 m erreicht wird, was wiederum entsprechend lange R<strong>am</strong>pen (ca. 80 m) zur<br />
Brücke erfordert.<br />
Zu K3; Da die <strong>Neckar</strong>insel als Naturdenkmal ausgewiesen ist, wird eine Stellungnahme<br />
durch die Naturschutzbehörde notwendig. In einem Vorgespräch mit der Naturschutzbehörde<br />
wurde mitgeteilt, dass sie die Führung des Radweges auf der <strong>Neckar</strong>insel<br />
eher kritisch betrachtet. Hier ist noch die Stellungnahme der Naturschutzbehörde<br />
abzuwarten.<br />
Hinsichtlich der zu errichtenden Brückenbauwerke ist diese Variante sicherlich aufwendig<br />
jedoch technisch gut realisierbar. Hinsichtlich des Betriebsgeländes der Fa.<br />
Märker sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Die finanziellen Aufwendungen für<br />
die Brückenbauwerke sind mit 70 % der Ges<strong>am</strong>tbausumme jedoch nicht unerheblich.<br />
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Nach Umfahrung des Zementwerkes verläuft der geplante Radweg parallel der Zufahrtsstraße<br />
zum Zementwerk. Auf beiden Seiten der Zufahrtstraße sind Feldgehölze<br />
vorzufinden, welche als Biotope nach §32 NatSchG geschützt sind. Das Landrats<strong>am</strong>t<br />
Heilbronn, als untere Naturschutzbehörde, hat mit Schreiben vom 15.05.2007 zugesichert,<br />
dass die Realisierung des Radweges durch die nach §32 NatSchG geschützten<br />
Feldgehölze grundsätzlich möglich ist. Im Falle einer konkreten Realisierungsplanung<br />
fordert das Landrats<strong>am</strong>t einen entsprechenden Ausnahmeantrag sowie die Ermittlung<br />
der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz mit adäquatem Ausgleich des Eingriffes.<br />
Im weiteren Verlauf wird der Radweg auf einem vorhandenen Weg parallel des <strong>Neckar</strong>s<br />
geführt. Der Weg führt anfänglich gleichfalls durch die oben erwähnten geschützten<br />
Feldgehölze.<br />
Auf halber Strecke verläuft der Weg durch, bzw. entlang eines Naturschutzgebietes<br />
(Konfliktpunkt K5, Anlage Bilder Nr.9 bis 12). Die Durchquerung des Naturschutzgebietes<br />
und der geschützten Feldgehölze wurde bisher durch die Naturschutzbehörde<br />
toleriert. Das Landrats<strong>am</strong>t Heilbronn, als untere Naturschutzbehörde, hat schon früher<br />
zugesichert, dass die Realisierung des Radweges durch das Naturschutzgebiet grundsätzlich<br />
möglich ist.<br />
Nach dem Durchqueren des Naturschutzgebietes verläuft der Radweg auf bestehenden<br />
Wegen weiter bis zum Wehr Horkheim.<br />
Umweltverträglichkeit<br />
Boden<br />
Einfluss des geplanten Bauvorhabens:<br />
Für den Radweg wird überwiegend auf vorhandene Wege zurückgegriffen.<br />
Die durch die vorhandenen Wege bereits bestehende Beeinträchtigung des Bodenpotentials,<br />
wird durch die Nutzung als Radweg nicht verstärkt.<br />
Lediglich <strong>am</strong> nördlichen Rand des Betriebsgeländes der Fa. Märker wird Grünland<br />
beansprucht, bzw. ein Oberbodenabtrag erforderlich. Da es sich hierbei allerdings um<br />
ein Industriegebiet handelt und eine anderweitige Nutzung durch das Zementwerk<br />
nicht ausgeschlossen werden kann, wird diese Flächenbeanspruchung nicht gewertet.<br />
Auf der <strong>Neckar</strong>insel (Naturdenkmal) muss ein neuer Weg geschaffen werden, eine<br />
Beeinträchtigung des Bodenpotentials durch die Nutzung als Radweg ist gegeben.<br />
Bewertung:<br />
Tendenz: neutral bis negativ<br />
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Wasser<br />
Einfluss des geplanten Bauvorhabens:<br />
Das Wasserpotential erfährt eine Beeinträchtigung in Abhängigkeit von der Belagswahl.<br />
- Wassergebundene Decke: teilweise wasserdurchlässig, mittleres Wasserspeichervermögen.<br />
- Bituminöse Decke, Betondecke: nicht wasserdurchlässig, kein Wasserspeichervermögen.<br />
Abfließendes Oberflächenwasser kann jedoch seitlich des geplanten Radweges versickern,<br />
wodurch die Beeinträchtigung für die Grundwasserneubildungsrate als gering<br />
bis unbedeutend eingeschätzt wird.<br />
Aufgrund des Wasserspeichervermögens von wassergebundenen Decken, sollte diesen<br />
aus Sicht des Grundwasser- und Oberflächengewässerschutzes der Vorzug gegeben<br />
werden.<br />
Bewertung:<br />
Tendenz: neutral<br />
Klima<br />
Einfluss des geplanten Bauvorhabens:<br />
Das Mesoklima entlang des <strong>Neckar</strong>s wird durch den geplanten Radweg nicht beeinflusst.<br />
Eine Beeinträchtigung des Mikroklimas ist im Bereich des geplanten Radweges in Abhängigkeit<br />
von der Belagswahl gegeben.<br />
- Bituminöse Decke: Aufheizung des Belages und d<strong>am</strong>it der unmittelbaren Umgebung.<br />
Der Einfluss auf das Klima ist jedoch aufgrund großräumiger Austauschbewegungen<br />
der Luftschichten unbedeutend.<br />
Bewertung:<br />
Tendenz: neutral<br />
Landschaftsbild<br />
Einfluss des geplanten Bauvorhabens:<br />
Die Brückenbauwerke sind im Zus<strong>am</strong>menhang zu den Industrieanlagen zu werten und<br />
wirken sich nicht negativ auf das Landschaftsbild aus.<br />
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Der Radweg soll überwiegend auf einer vorhandenen bereits in die Landschaft eingebundenen<br />
Trasse erstellt werden. Innerhalb des Naturschutzgebietes handelt es sich<br />
um einen Schotterweg mit einer Splittdecke, außerhalb des Naturschutzgebietes wurden<br />
die Wege mit einer Betondecke versehen oder sind asphaltiert.<br />
Der Weg als lineares Element in der Landschaft wird ausschließlich in der Horizontalen<br />
wirks<strong>am</strong>, zu bemerken von erhöhten Punkten bzw. in unmittelbarer Nähe.<br />
Die Wirkung des Radweges auf das Landschaftsbild wird maßgeblich durch die Wahl<br />
der Deckschicht des Weges bestimmt. Je naturnaher die Landschaft vom Betrachter<br />
beurteilt wird, desto naturnäher muss das Belagsmaterial wirken.<br />
Eine vollständige Versiegelung wirkt als Störfaktor auf das Landschaftsbild.<br />
Bewertung:<br />
Tendenz: neutral, bei geeigneter Belagswahl<br />
Erholungs- und Erlebniswert<br />
Einfluss des geplanten Bauvorhabens:<br />
Der Erholungswert ist durch die Führung des Radweges entlang des <strong>Neckar</strong>s, durch ein<br />
Naturschutzdenkmal und im weiteren Verlauf durch ein Naturschutzgebiet, abseits von<br />
befahrenen Straßen, sehr hoch (Anlage Bilder Nr. 7 und 8. bzw. Bilder Nr. 9 bis 12). Zudem<br />
rückt der Erlebniswert in den Vordergrund. Durch die Überquerung des <strong>Neckar</strong>s zur<br />
<strong>Neckar</strong>insel und wieder zurück, wird der Erlebniswert deutlich gesteigert. Touristisch<br />
kann dieser Erlebniswert gut vermarktet werden.<br />
Bewertung:<br />
Tendenz: positiv<br />
Schutzgebiete<br />
Die Variante 1 tangiert das Naturschutzgebiet „Prallhang des <strong>Neckar</strong>s bei <strong>Lauffen</strong> a. N.“<br />
im Naturraum „<strong>Neckar</strong>becken“.<br />
Schutzzweck ist die Sicherung und der Erhalt dieses geologischen Aufschlusses einschließlich<br />
der Trockenmauern mit seinen floristischen und faunistischen Begleitern.<br />
Die Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart schließt eine Nutzung der vorhandenen<br />
Wege in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang, sowie deren Unterhaltung<br />
und Instandsetzung, nicht aus.<br />
Innerhalb des Naturschutzgebietes sind einige Biotope ausgewiesen. Dabei handelt es<br />
sich neben dem Prallhang um Trockenmauern und Feldgehölze.<br />
Außerhalb des Naturschutzgebietes sind entlang der Trasse noch Feldgehölze als geschützte<br />
Biotope ausgewiesen (Feldgehölz <strong>am</strong> Haldenrain I + II).<br />
Die „Untere <strong>Neckar</strong>insel“ ist als Naturdenkmal mit Wald und seltenen Tierarten ausgewiesen.<br />
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Variante 1<br />
Anlage Bilder<br />
Konfliktpunkt K0, Bild Nr. 4<br />
Konfliktpunkt K1, Bild Nr. 6<br />
Konfliktpunkt K2, K3, Bild Nr. 7<br />
Konfliktpunkt K0, Bild Nr. 5<br />
Konfliktpunkt K3, K4, Bild Nr. 8<br />
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Konfliktpunkt K5, Bild Nr. 9<br />
Konfliktpunkt K5, Bild Nr. 11<br />
Konfliktpunkt K5, Bild Nr. 10<br />
Konfliktpunkt K5, Bild Nr. 12<br />
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5.2 Variante 1.1<br />
Führung auf der rechten Seite des <strong>Neckar</strong>s mit Umgehung der Schiffs- Be- und<br />
Entladestelle innerhalb des Betriebsgeländes (Karte 4 und 4.1, Weglänge 4,7 km)<br />
(siehe hierzu auch Anlage 1, Lageplan)<br />
Grundsätzlich ist die Wegführung identisch der Variante 1, weshalb hier nur auf die abweichende<br />
Wegführung innerhalb vom Betriebsgelände eingegangen wird.<br />
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Von der Mühlbergstraße kommend wird der Radweg auf den ersten ca. 500 m entlang<br />
der Nordseite des Betriebsgeländes der Fa. Märker geführt<br />
Im weiteren Verlauf tangiert der Radweg die Schiffs- Be- und Entladezone (Konfliktpunkt<br />
K6, Anlage Bilder Nr. 13 bis 16). Teile der Förderanlagen und die Krananlage<br />
reichen bis an die Kaimauer und versperren den Radfahrern den Weg.<br />
Die Förderanlagen müssen stellenweise unterquert werden (Gefahr von herabfallendem<br />
Entladegut).<br />
Dieser Bereich ist im Hinblick auf betriebsbedingte Abläufe nur unter großem finanziellem<br />
und technischem Aufwand zu entflechten.<br />
Lösungsvorschlag: Umbau der Förderanlagen (Förderbänder), Krananlage (Laufkatze)<br />
und Gebäude. Überdachung des Radweges zum Schutz vor herabfallendem Entladegut<br />
im Bereich der Krananlage.<br />
Alternativ- Vorschlag: Anhängen eines Radweges an die vorhandene Kaimauer. Überdachung<br />
des Radweges. Umbau Kranausleger<br />
Den aufgeführten Lösungsvorschlag umzusetzen erfordert einen sehr hohen technischen<br />
und finanziellen Aufwand. Zudem müsste der Umbau unter Betrieb der Entlademöglichkeit<br />
erfolgen. Eine Realisierung ist unseres Erachtens aus wirtschaftlichen<br />
Gesichtspunkten nicht zu empfehlen.<br />
Alternativ wurde auch betrachtet die Krananlage zu umgehen und direkt hinter der Anlage<br />
den Radweg zu führen. Hierfür müsste der Radweg mittels Zaun beidseitig gesichert<br />
werden. Für das Kreuzen des Betriebsverkehrs müssten Toranlagen erstellt werden.<br />
Zudem wäre aufgrund der baulichen Enge der Teilabbruch von Gebäuden notwendig<br />
(Die lichte Durchfahrtsweite in den Engstellen beträgt nur ca. 5 m).<br />
Die Umgehung ist im Hinblick auf betriebsbedingte Abläufe ebenfalls nur unter großem<br />
finanziellem und technischem Aufwand zu realisieren. Eine Trennung von Betriebsgelände<br />
und Radweg ist bedingt durch kreuzende Betriebswege kaum vorstellbar. Auch<br />
stehen beengte Platzverhältnisse durch die vorhandene Bebauung einer Realisierung<br />
der Variante entgegen (Konfliktpunkt K7, Anlage Bilder Nr.17 bis 20).<br />
Nach verlassen des umzäunten Betriebsgeländes wird der Radweg parallel zur Zufahrtstraße<br />
der Fa. Märker geführt<br />
Die Variante 1.1 greift durch die Konfliktpunkte 6 bzw. 7 sehr stark in die betrieblichen<br />
Abläufe der Fa. Märker ein. Unseres Erachtens ist die Machbarkeit dieser Variante<br />
eher nicht gegeben.<br />
Umweltverträglichkeit<br />
Hinsichtlich der Umweltverträglichkeit gelten grundsätzlich die zur Variante 1 gemachten<br />
Aussagen.<br />
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Variante 1.1<br />
Anlage Bilder<br />
Konfliktpunkt K6, Bild Nr. 13<br />
Konfliktpunkt K6, Bild Nr. 15<br />
Konfliktpunkt K6, Bild Nr. 14<br />
Konfliktpunkt K6, Bild Nr. 16<br />
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Beratende Ingenieure
Variante 1.1<br />
Anlage Bilder<br />
Konfliktpunkt K7, Bild Nr. 17<br />
Konfliktpunkt K7, Bild Nr. 19<br />
Konfliktpunkt K7, Bild Nr. 18<br />
Konfliktpunkt K7, Bild Nr. 20<br />
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5.3 Variante 2<br />
Führung auf der rechten Seite des <strong>Neckar</strong>s, entlang der Oskar- von- Miller- Str. und<br />
entlang des Betriebsgeländes der Fa. Märker (Karte 4 und 4.2 Weglänge 4,5 km)<br />
(siehe hierzu auch Anlage 1, Lageplan)<br />
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Der Radfahrer folgt der Oskar- von- Miller- Str. bis zur Toranlage der Fa. Märker: (Konfliktpunkt<br />
K8, Anlage Bilder Nr. 21, 22 und 22-1) und wird im weiteren Verlauf <strong>am</strong> Büro-<br />
und Empfangsgebäude der Fa. Märker vorbeigeführt.<br />
Lösungsvorschlag: Die vorhandene Toranlage wird auf die andere Straßenseite versetzt.<br />
Der derzeit vorhandene Zufahrtsbereich wird der Oskar- von- Miller- Str. zugeschlagen.<br />
Das vorhandene Büro- und Empfangsgebäude der Fa. Märker wird künftig<br />
über die verlängerte Oskar- von- Miller- Str. erschlossen und quasi vom Betriebsgelände<br />
abgeschnitten, weshalb eine weitere Toranlage notwendig wird.<br />
Im weiteren Verlauf muss der Radweg in die Böschung verlegt werden, da die Umfahrt<br />
um ein Betriebsgebäude erhalten werden muss. (Konfliktpunkt K9, Anlage Bilder Nr.<br />
23 und 24).<br />
Lösungsvorschlag: Böschungssicherung mittels Stützbauwerk (z.B. Gabionen). Zur<br />
Herstellung der Stützbauwerke muss die Böschung auf eine Breite von ca. 5 m gerodet<br />
werden.<br />
Am südlichen Rand des Betriebsgeländes verläuft der Radweg dann parallel zur Betriebsstraße.<br />
Auf Höhe der Umformerstation muss die Zugänglichkeit vom Betriebsgelände<br />
aus gewährleistet werden (Konfliktpunkt K10, Anlage Bilder Nr. 25 und 26).<br />
Lösungsvorschlag: Die Abgrenzung zum Betriebsgelände bzw. zur Betriebsstraße ist<br />
mit einem Zaun geplant. Bei der Umformerstation ist eine Toranlage vorgesehen.<br />
Kurz bevor der Radweg das Betriebsgelände wieder verlässt sind die Platzverhältnisse<br />
sehr beengt. (Konfliktpunkt K11, Anlage Bilder Nr. 27 und 28).<br />
Lösungsvorschlag: Um ausreichend Flächen für den Radweg zu erhalten muss die<br />
vorhandene Gabionenwand abgebrochen werden und ein neues Stützbauwerk errichtet<br />
werden<br />
Alternativ- Vorschlag: Führung der Radfahrer auf halber Höhe der Gabionenwand, dadurch<br />
Reduzierung der Erdarbeiten, bzw. des neuen Stützbauwerkes.<br />
Nach verlassen des umzäunten Betriebsgeländes wird der Radweg parallel zur Zufahrtstraße<br />
der Fa. Märker geführt.<br />
Die Führung entlang der Zufahrtsstraße auf der <strong>Neckar</strong>seite ist stellenweise nicht möglich,<br />
da nicht genügend Platz zu Verfügung steht und das Gelände unmittelbar neben<br />
der Straße steil zum <strong>Neckar</strong> hin abfällt. Auf der Hangseite der Straße werden Böschungssicherungen<br />
notwendig, um ausreichend Platz für den Radweg zu erhalten<br />
(Konfliktpunkt K12, Anlage Bilder Nr.29 und 30). Für die Anlage des Radweges und<br />
der Böschungssicherungsmaßnahmen muss ein ca. 5 m breiter Streifen der Feldgehölze<br />
gerodet werden.<br />
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Beratende Ingenieure
Das Landrats<strong>am</strong>t Heilbronn, als untere Naturschutzbehörde, hat mit Schreiben vom<br />
15.05.2007 zugesichert, dass die Realisierung des Radweges durch die nach §32<br />
NatSchG geschützten Feldgehölze grundsätzlich möglich ist. Im Falle einer konkreten<br />
Realisierungsplanung fordert das Landrats<strong>am</strong>t einen entsprechenden Ausnahmeantrag<br />
sowie die Ermittlung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz mit adäquatem Ausgleich des<br />
Eingriffes.<br />
Lösungsvorschlag: Böschungssicherung mittels Natursteinen im Abstand von 2,50 m<br />
vom Fahrbahnrand. Zur Herstellung der Stützbauwerke muss die Böschung auf eine<br />
Breite von ca. 5 m gerodet werden.<br />
Die Fa. Märker Zement GmbH in <strong>Lauffen</strong> hat gegenüber der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauffen</strong> a. N. die<br />
Nutzung der beanspruchten Flächen für die Dauer von 20 Jahren zugesagt.<br />
Umweltverträglichkeit<br />
Hinsichtlich der Umweltverträglichkeit gelten grundsätzlich die zur Variante 1 gemachten<br />
Aussagen.<br />
Der geplante Radweg tangiert innerhalb des Betriebsgeländes des Zementwerkes<br />
Feldgehölze, die in der Biotop- Kartierung als Schutzgebiete ausgewiesen sind. Dies<br />
gilt auch für den Bereich entlang der Zufahrtsstraße zum Zementwerk.<br />
Variante 2<br />
Anlage Bilder<br />
Konfliktpunkt K8, Bild Nr. 21<br />
Konfliktpunkt K8, Bild Nr. 22<br />
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Konfliktpunkt K8, Lageplan<br />
Variante 2<br />
Konfliktpunkt K8, Bild Nr. 22-1<br />
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Anlage Bilder<br />
Konfliktpunkt K9, Bild Nr. 23<br />
Konfliktpunkt K10, Bild Nr. 25<br />
Variante 2<br />
Konfliktpunkt K9, Bild Nr. 24<br />
Konfliktpunkt K10, Bild Nr. 26<br />
Konfliktpunkt K11, Bild Nr. 27 Konfliktpunkt K11, Bild Nr. 28<br />
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Anlage Bilder<br />
Konfliktpunkt K12, Bild Nr. 29<br />
Konfliktpunkt K12, Bild Nr. 30<br />
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5.4 Variante 2.1<br />
Führung auf der rechten Seite des <strong>Neckar</strong>s, im Bereich des Betriebsgeländes<br />
der Fa. Märker entlang von <strong>Stadt</strong>mauer/ Badbrunnenweg (Karte 4 und 4.3, Weglänge<br />
4,5 km)<br />
(siehe hierzu auch Anlage 1, Lageplan)<br />
Grundsätzlich ist die Wegführung identisch der Variante 2, weshalb hier nur auf die<br />
abweichende Wegführung außerhalb vom Betriebsgelände der Fa. Märker eingegangen<br />
wird.<br />
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Ausgehend von der Oskar- von- Miller- Straße folgt der Radweg dem Badbrunnenweg.<br />
Hierbei sind nicht unerhebliche Steigungen von bis zu 15% zu bewältigen. Aufgrund der<br />
anschließenden Bebauung mit engen Kurven ist die Strecke sehr unübersichtlich. Im<br />
Begegnungsfall Radfahrer / Radfahrer (Fußgänger) sind gefährliche Situationen nicht<br />
ausgeschlossen. Die Breite beträgt stellenweise weniger als 2 m (Konfliktpunkt K13,<br />
Anlage Bilder Nr. 31 bis 35).<br />
Am Ende des Badbrunnenweges muss der Radweg wieder auf das Betriebsgelände der<br />
Fa. Märker hinuntergeführt werden (Konfliktpunkt K14, Anlage Bilder Nr. 36 und 37).<br />
Lösungsvorschlag: Der Radweg wird <strong>am</strong> Ende des Badbrunnenweges mittels einer<br />
R<strong>am</strong>pe (Steigung ca. 8% bis 10%) auf das Niveau des Betriebsgeländes hinuntergeführt.<br />
Umweltverträglichkeit<br />
Hinsichtlich der Umweltverträglichkeit gelten grundsätzlich die zur Variante 1 gemachten<br />
Aussagen.<br />
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Variante 2.1<br />
Anlage Bilder<br />
Konfliktpunkt K13, Bild Nr. 31 Konfliktpunkt K13, Bild Nr. 32<br />
Konfliktpunkt K13, Bild Nr. 33 Konfliktpunkt K13, Bild Nr. 34<br />
Konfliktpunkt K13, Bild Nr. 35<br />
Seite 32 von 64<br />
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Variante 2.1<br />
Anlage Bilder<br />
Konfliktpunkt K14, Bild Nr. 36<br />
Konfliktpunkt K14, Bild Nr. 37<br />
Seite 33 von 64<br />
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5.5 Variante 3<br />
Führung auf der rechten Seite des <strong>Neckar</strong>s, parallel zur Bundesstraße 27 (Karte 4.4)<br />
(siehe hierzu auch Anlage 1, Lageplan)<br />
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Beratende Ingenieure
Die Variante 3 greift die alte Planung aus den neunziger Jahren wieder auf, einen<br />
durchgängigen Radweg entlang der Bundesstraße 27 anzulegen.<br />
Ausgehend vom bestehenden <strong>Neckar</strong>talradweg beim Turnerheim führt der geplante<br />
Radweg hoch zur Bundesstraße 27 (Bild Nr. 38).<br />
Im weiteren Verlauf wird der Radweg im Zuge der Wehrbrücke über den <strong>Neckar</strong> geführt.<br />
Auf der Wehrbrücke sind mit Ausnahme eines Betriebsweges für die Wehranlagen<br />
keine Geh- und Radwege vorhanden (Konfliktpunkt K15, Anlage Bilder Nr. 39<br />
und 40).<br />
Lösungsvorschlag: Anlage eines Geh- und Radweges im Zuge der geplanten Erneuerung<br />
der Wehrbrücke.<br />
Im Anschluss an die Wehrbrücke verläuft die B 27 auf einem D<strong>am</strong>m. Auf der D<strong>am</strong>mkrone<br />
ist einseitig nur ein ca. 1 m breiter Notgehweg vorhanden. Die Feldgehölze auf den<br />
D<strong>am</strong>mböschungen sind als Biotope nach § 32 NatSchG geschützt. Im Falle einer Realisierung<br />
wird ein entsprechender Ausnahmeantrag beim Landrats<strong>am</strong>t erforderlich, sowie<br />
die Ermittlung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz mit adäquatem Ausgleich des Eingriffes.<br />
Der Streckenabschnitt weist Steigungen von bis zu 8% auf (Konfliktpunkt K16,<br />
Anlage Bilder Nr. 41 und 42).<br />
Lösungsvorschlag: Bau einer Stützmauer <strong>am</strong> Böschungsfuß und Anlage eines Geh-<br />
und Radweges auf der D<strong>am</strong>mkrone.<br />
Im weiteren Verlauf wird die B 27 über die Mühltorstraße überführt. Die Brückenkappen<br />
sind für die Anlage eines Geh- und Radweges nicht ausreichend bemessen<br />
(Konfliktpunkt K17, Anlage Bild Nr. 43).<br />
Lösungsvorschlag: Einseitige Erneuerung der Brückenkappe zur Anlage eines Geh-<br />
und Radweges.<br />
Im Anschluss an die Brücke über die Mühltorstraße verläuft die B 27 in der Ortslage von<br />
<strong>Lauffen</strong> und ist beidseitig angebaut. Auch auf diesem Streckenabschnitt betragen die<br />
Steigungen bis zu 8%, auf eine Länge von ca. 250 m. Neben der B27 sind Gehwege von<br />
nur ca. 1 m Breite angelegt. Die Gehwege sind teilweise durch Stützmauern begrenzt<br />
und die angrenzenden Grundstücke mittels Treppenanlagen erschlossen, da die B 27 in<br />
diesem Bereich leicht im Einschnitt verläuft. (Konfliktpunkt K18, Anlage Bilder Nr. 44<br />
bis 46).<br />
Lösungsvorschlag: Für die Anlage eines Geh- und Radweges ist Grunderwerb nötig.<br />
Des Weiteren müssen Treppenanlagen und Stützmauern erneuert werden.<br />
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Im Bereich des Knotenpunktes B 27/ Heilbronner Straße/ L 1105/ Ilsfelder Straße<br />
quert der Radweg die B 27. Der Kreuzungsverkehr wird mittels einer vorhandenen<br />
Lichtsignalanlage gesteuert. (Konfliktpunkt K19, Anlage Bild Nr. 47).<br />
Lösungsvorschlag: Die Radfahrer können mittels der vorhandenen Fußgänger<strong>am</strong>pel<br />
die Bundesstraße 27 queren.<br />
Im Anschluss an die Querung der B 27 endet nach ca. 80 m der Geh- und Radweg,<br />
bzw. schließt hier an die Planung durch das Straßenbau<strong>am</strong>t Heilbronn aus den neunziger<br />
Jahren an (Bild Nr. 48).<br />
Bei dieser Variante wird der Radtourist an <strong>Lauffen</strong> vorbeigeführt und ist wenig attraktiv.<br />
Umweltverträglichkeit<br />
Durch die Führung des Radweges parallel zu einer Bundesstraße, bzw. der Führung<br />
durch bebaute Ortsteile, kann eine Betrachtung bezüglich der Umweltverträglichkeit<br />
entfallen.<br />
Die Variante 3 tangiert ein Schutzgebiet. Dies betrifft den Abschnitt der B 27, wo die<br />
Straße auf einem D<strong>am</strong>m verläuft. Die Böschungen beidseitig der Straße sind mit ihren<br />
Feldgehölzen als Biotope ausgewiesen.<br />
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Variante 3<br />
Anlage Bilder<br />
Bild Nr. 38<br />
Konfliktpunkt K15, Bild Nr. 39 Konfliktpunkt K15, Bild Nr. 40<br />
Konfliktpunkt K16, Bild Nr. 41<br />
Konfliktpunkt K16, Bild Nr. 42<br />
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Variante 3<br />
Anlage Bilder<br />
Konfliktpunkt K17, Bild Nr. 43<br />
Konfliktpunkt K18, Bild Nr. 45<br />
Konfliktpunkt K19, Bild Nr. 47<br />
Konfliktpunkt K18, Bild Nr. 44<br />
Konfliktpunkt K18, Bild Nr. 46<br />
Bild Nr. 48<br />
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5.6 Variante 3.1<br />
Führung auf der rechten Seite des <strong>Neckar</strong>s, und Benutzung vorhandener Radwege,<br />
bzw. vorhandener Ortsstraßen (Karte 4.5)<br />
(siehe hierzu auch Anlage 1, Lageplan -Detail Betriebsgelände-)<br />
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Die Variante 3.1 greift ebenfalls die alte Planung aus den neunziger Jahren wieder auf,<br />
nur dass im Gegensatz zur Variante 3 bis zum Anschlusspunkt des zur B 27 parallel<br />
geführten Radweges, auf das vorhandene Radwegenetz, bzw. auf weniger befahrene<br />
Ortsstraßen zurückgegriffen wird.<br />
Ausgehend von der alten <strong>Neckar</strong>brücke kann der Radweg im Zuge der Heilbronner<br />
Straße durch das „Städtle“, vorbei an einladenden gastronomischen Betrieben, der<br />
alten Kelter, der evangelischen Kirche und durch das Heilbronner Tor, geführt werden<br />
(Anlage Bilder Nr. 49 bis 53).<br />
Eine Alternative führt, ausgehend von der alten <strong>Neckar</strong>brücke, über vorhandene Radwege<br />
im Zuge der Mühltorstraße, La- Ferte- Bernhard- Straße und Ilsfelder Straße, ebenfalls<br />
zum Anschlusspunkt an die alte Planung aus den neunziger Jahren (Anlage Bilder<br />
Nr. 54 bis 59).<br />
Beide Alternativen weisen Steigungen von bis zu 9% auf, vergleichbar den Steigungen<br />
der Variante 3. Letztendlich muss ja dieselbe Höhendifferenz vom <strong>Neckar</strong>tal bis zum Anschlusspunkt<br />
überwunden werden.<br />
Beide Alternativen sind im vergleich zur Variante 3 erheblich attraktiver, da sie teilweise<br />
durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauffen</strong>, bzw. durch das historische „Städle“ führen.<br />
Umweltverträglichkeit<br />
Durch die Führung des Radweges parallel zu einer Bundesstraße, bzw. der Führung<br />
durch bebaute Ortsteile, kann eine Betrachtung bezüglich der Umweltverträglichkeit<br />
entfallen.<br />
Es sind keine Schutzgebiete entlang der Trasse ausgewiesen.<br />
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Beratende Ingenieure
Variante 3.1<br />
Anlage Bilder<br />
Bild Nr. 49<br />
Bild Nr. 51<br />
Bild Nr. 53<br />
Bild Nr. 50<br />
Bild Nr. 52<br />
Seite 41 von 64<br />
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Variante 3.1<br />
Anlage Bilder<br />
Bild Nr. 54 Bild Nr. 55<br />
Bild Nr. 56 Bild Nr. 57<br />
Bild Nr. 58 Bild Nr. 59<br />
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5.7 Variante 4<br />
Führung linksseitig vom <strong>Neckar</strong> (Karte 5, Weglänge 5,4 km)<br />
Der Radweg folgt innerhalb von <strong>Lauffen</strong> der vorhandenen Wegführung des <strong>Neckar</strong>talradweges.<br />
<strong>Stadt</strong>auswärts, in Richtung Talheim, zweigt der Radweg dann in Richtung<br />
Kläranlage ab (Bild Nr. 60). Der Radweg verläuft ca. 400 m parallel der Bahnlinie (Bild<br />
Nr. 61), bis er diese auf halber Strecke zum Klärwerk kreuzt. Der Bahnübergang ist beschrankt<br />
(Konfliktpunkt K20, Anlage Bild Nr. 62). Die vorhandenen Wege sind asphaltiert.<br />
Ca. 100 m nach dem Klärwerk knickt der Weg nach Norden ab und folgt im weiteren Verlauf<br />
der Bahnlinie (Bilder Nr. 63 bis 65).<br />
Ca. 1200 m nach dem Klärwerk enden die befestigten Wege (Konfliktpunkt K21, Anlage<br />
Bilder Nr. 66 bis 69) und der geplante Radweg verläuft dem <strong>Neckar</strong> folgend entlang<br />
landwirtschaftlich genutzten Flächen (Bilder Nr. 68 und 69). Insges<strong>am</strong>t müssen ca. 1,4<br />
km Wege voll ausgebaut werden. Auf dem letzten Wegabschnitt wird der geplante Radweg<br />
auf eine Länge von ca. 400 m zwischen Bahnd<strong>am</strong>m und <strong>Neckar</strong> eingezwängt (Bild<br />
Nr. 70). Auf diesem Streckenabschnitt wird der Radweg von zwei Entwässerungskanälen<br />
gekreuzt. Über die Entwässerungskanäle sind Brücken vorhanden. Eine der Brücken ist<br />
wegen technischer Mängel gesperrt (Konfliktpunkt K22, Anlage Bilder Nr. 71 und 72).<br />
Lösungsvorschlag: Sanierung der Brücke, bzw. Erneuerung der Überbaues und der<br />
Geländer.<br />
Bis zum Wehr Horkheim ist der Weg auf eine Länge von ca. 400 m bereits befestigt.<br />
Bei der Wehranlage wird der Radweg auf die <strong>Neckar</strong>insel überführt (Konfliktpunkt<br />
K23, Anlage Bilder Nr. 73 bis 76). Der vorhandene Wartungssteg der Wehranlage<br />
hat lediglich eine lichte Breite von ca. einem Meter und ist zur Aufnahme von Radfahrern<br />
in beiden Richtungen nicht geeignet.<br />
Lösungsvorschlag: Bau eines Steges zur Überbrückung des Höhenunterschiedes von<br />
ca. 6 m zwischen vorhandenem Gelände und Wartungssteg. Abbruch und Erneuerung<br />
des Wartungssteges mit einer Breite >= 2m. Abbruch und Erneuerung des Steges auf<br />
der <strong>Neckar</strong>insel mit einer Breite >= 2m<br />
Umweltverträglichkeit<br />
Boden<br />
Einfluss des geplanten Bauvorhabens:<br />
Für den Radweg wird überwiegend auf vorhandene Wege zurückgegriffen.<br />
Die Wege sind überwiegend nicht befestigt, eine Beeinträchtigung des Bodenpotentials<br />
durch die Nutzung als Radweg ist gegeben.<br />
Bewertung:<br />
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Tendenz: negativ<br />
Wasser<br />
Einfluss des geplanten Bauvorhabens:<br />
Das Wasserpotential erfährt eine Beeinträchtigung in Abhängigkeit von der Belagswahl.<br />
- Wassergebundene Decke: teilweise wasserdurchlässig, mittleres Wasserspeichervermögen.<br />
- Bituminöse Decke, Betondecke: nicht wasserdurchlässig, kein Wasserspeichervermögen.<br />
Abfließendes Oberflächenwasser kann jedoch seitlich des geplanten Radweges versickern,<br />
wodurch die Beeinträchtigung für die Grundwasserneubildungsrate als gering<br />
bis unbedeutend eingeschätzt wird.<br />
Aufgrund des Wasserspeichervermögens von wassergebundenen Decken, sollte diesen<br />
aus Sicht des Grundwasser- und Oberflächengewässerschutzes der Vorzug gegeben<br />
werden.<br />
Bewertung:<br />
Tendenz: neutral<br />
Klima<br />
Einfluss des geplanten Bauvorhabens:<br />
Das Mesoklima entlang des <strong>Neckar</strong>s wird durch den geplanten Radweg nicht beeinflusst.<br />
Eine Beeinträchtigung des Mikroklimas ist im Bereich des geplanten Radweges in Abhängigkeit<br />
von der Belagswahl gegeben.<br />
- Bituminöse Decke: Aufheizung des Belages und d<strong>am</strong>it der unmittelbaren Umgebung.<br />
Der Einfluss auf das Klima ist jedoch aufgrund großräumiger Austauschbewegungen<br />
der Luftschichten unbedeutend.<br />
Bewertung:<br />
Tendenz: neutral<br />
Landschaftsbild<br />
Einfluss des geplanten Bauvorhabens:<br />
Der Radweg soll teilweise auf in der Örtlichkeit unbefestigten Wegen erfolgen.<br />
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Der Weg als lineares Element in der Landschaft wird ausschließlich in der Horizontalen<br />
wirks<strong>am</strong>, zu bemerken von erhöhten Punkten bzw. in unmittelbarer Nähe.<br />
Die Wirkung des Radweges auf das Landschaftsbild wird maßgeblich durch die Wahl<br />
der Deckschicht des Weges bestimmt. Je naturnaher die Landschaft vom Betrachter<br />
beurteilt wird, desto naturnäher muss das Belagsmaterial wirken.<br />
Eine vollständige Versiegelung wirkt als Störfaktor auf das Landschaftsbild.<br />
Bewertung:<br />
Tendenz: neutral bis negativ, bei geeigneter Belagswahl<br />
Erholungs- und Erlebniswert<br />
Einfluss des geplanten Bauvorhabens:<br />
Der Erholungs- und Erlebniswert ist durch die Führung des Radweges entlang des <strong>Neckar</strong>s,<br />
abseits von stark befahrenen Straßen, sehr hoch (Anlage Bilder Nr. 60 bis 76).<br />
Die Überquerung des <strong>Neckar</strong>s beim Wehr Horkheim erhöht zusätzlich den Erlebniswert.<br />
Bewertung:<br />
Tendenz: positiv<br />
Schutzgebiete<br />
Die Variante 4 tangiert beim Wehr Horkheim das Naturschutzgebiet „Altneckar Horkheim“.<br />
Schutzzweck ist der Erhalt einer natürlichen Flussstrecke des <strong>Neckar</strong>s und angrenzender<br />
Gebiete sowie der Erhalt der im Flussbett bestehenden Schotterbänke<br />
und der Ufersteilzonen mit ihren jeweils unterschiedlichen Lebensräumen für Tier- und<br />
Pflanzengemeinschaften.<br />
Im weiteren Verlauf führt der vorhandene Radweg durch das Landschaftsschutzgebiet<br />
„Horkheimer Insel“.<br />
Ungefähr bei der halben Wegstrecke, wo die befestigten Wege aufhören und der<br />
Radweg wieder die Bahnlinie verlässt und zum <strong>Neckar</strong> hinabführt, durchquert er ein<br />
Biotop, welches als Feuchtgebiet ausgewiesen ist.<br />
Auf dem letzten drittel des Weges, wird der geplante Radweg auf eine Länge von ca.<br />
400 m zwischen Bahnd<strong>am</strong>m und <strong>Neckar</strong> eingezwängt. Dieser Abschnitt ist gesäumt<br />
von mehreren geschützten Feldhecken.<br />
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Variante 4<br />
Anlage Bilder<br />
Bild Nr. 60 Bild Nr. 61<br />
Konfliktpunkt K20, Bild Nr. 62<br />
Bild Nr. 64<br />
Bild Nr. 63<br />
Bild Nr. 65<br />
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Variante 4<br />
Anlage Bilder<br />
Konfliktpunkt K21 Bild Nr. 66 Konfliktpunkt K21 Bild Nr. 67<br />
Konfliktpunkt K21, Bild Nr. 68 Konfliktpunkt K21, Bild Nr. 69<br />
Bild Nr. 70<br />
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Variante 4<br />
Anlage Bilder<br />
Konfliktpunkt K22, Bild Nr. 71 Konfliktpunkt K22, Bild Nr. 72<br />
Konfliktpunkt K23, BildNr.73<br />
Konfliktpunkt K23, Bild Nr. 74<br />
Konfliktpunkt K23, Bild Nr. 75 Konfliktpunkt K23, Bild Nr. 76<br />
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5.8 Variante 4.1<br />
Führung linksseitig vom <strong>Neckar</strong> (Karte 5 und 5.1, Weglänge 6,3 km)<br />
(siehe hierzu auch Anlage 1, Lageplan -Detail Betriebsgelände-)<br />
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Im Unterschied zur Variante 4 folgt der Radweg innerhalb von <strong>Lauffen</strong> a. N. nicht der<br />
vorhandenen Wegführung des <strong>Neckar</strong>talradweges, sondern wird unmittelbar nach der<br />
Wehrbrücke zum <strong>Neckar</strong>ufer geführt. Der geplante <strong>Neckar</strong>talradweg wird direkt neben<br />
dem <strong>Neckar</strong> geführt und unterquert im weiteren Verlauf die alte <strong>Neckar</strong>brücke. Unterhalb<br />
der Regiswindiskirche besteht nicht die Möglichkeit den Radweg auf vorhandenem<br />
Gelände des Uferbereiches zu führen, da der <strong>Neckar</strong> hier auf eine Länge von ca. 80 m<br />
direkt entlang der vorhandenen Kaimauer fließt (Konfliktpunkt K24, Anlage Bild Nr.<br />
77).<br />
Lösungsvorschlag: Für die Anlage eines Steges entlang der vorhandenen Kaimauer<br />
kommen drei Möglichkeiten in Betracht:<br />
- Vorgelagerte Kaimauer in Form einer Stahlspundwand bzw. R<strong>am</strong>mpfählen mit<br />
anschließender Hinterfüllung mit großkörnigem, felsigem Material und Herstellung<br />
eines tragfähigen Unterbaues für den Radweg.<br />
- Anhängen eines Steges (Stahlkonstruktion) an die vorhandene Kaimauer.<br />
- Stahlbrücke oder Stahlbetonbrücke mit Gründung mittels R<strong>am</strong>mpfählen oder<br />
Bohrpfählen (Verrohrte Bohrung) im Flussbett.<br />
Im weiteren Verlauf muss die Zaber, im Mündungsbereich der Zaber in den <strong>Neckar</strong>,<br />
überquert werden (Konfliktpunkt K25, Anlage Bild Nr. 78).<br />
Lösungsvorschlag: Steg über die Zaber (Spannweite ca. 12 m) als Stahl-, Holz- oder<br />
Aluminiumkonstruktion.<br />
Auf den südlich der Bahnlinie gelegenen Böschungen wird stellenweise noch Wein angebaut.<br />
Die alten Weinberge sind noch mittels Trockenmauern terrassiert, welche als<br />
Biotope nach § 32 NatSchG geschützt sind. Zwischen Böschungsfuß, bzw. vorhandenen<br />
Stützmauern und <strong>Neckar</strong> steht stellenweise nur sehr wenig Platz zu Verfügung. (Konfliktpunkt<br />
K26, Anlage Bilder Nr. 79 bis 81).<br />
Lösungsvorschlag: Abgrabungen (Auskofferungen) sind zu vermeiden, vielmehr muss<br />
der geplante Radweg etwas angehoben, bzw. auf dem vorhandenen Gelände um mindestens<br />
Oberbaustärke aufgebaut werden (Auch hinsichtlich Hochwasserschutz)<br />
Auf einen längeren Streckenabschnitt sind regelmäßig Poller aus Stahl vorhanden,<br />
welche früher wohl zum Vertäuen der Schiffe genutzt wurden. Aufgrund der beengten<br />
Platzverhältnisse würden die Poller genau in der Mitte des Radweges liegen (Konfliktpunkt<br />
K27, Anlage Bilder Nr. 81 und 82). .<br />
Lösungsvorschlag: Entfernen (Ziehen) der Stahlpoller, bzw. Anheben des geplanten<br />
Radweges um Pollerhöhe (siehe hierzu auch unter K26)<br />
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Umweltverträglichkeit<br />
Hinsichtlich der Umweltverträglichkeit gelten grundsätzlich die zur Variante 4 gemachten<br />
Aussagen.<br />
Schutzgebiete<br />
Zusätzlich zu den unter Variante 4 näher bezeichneten Schutzgebiete werden entlang<br />
der Böschung zwischen Bundesbahn und <strong>Neckar</strong> Biotope in Form von Trockenmauern<br />
tangiert.<br />
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Variante 4.1<br />
Anlage Bilder<br />
Konfliktpunkt K24, Bild Nr. 77<br />
Konfliktpunkt K25, Bild Nr. 78<br />
Konfliktpunkt K26, Bild Nr. 79 Konfliktpunkt K26, Bild Nr. 80<br />
Konfliktpunkt K26 + K27, Bild Nr. 81 Konfliktpunkt K27, Bild Nr. 82<br />
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6. Kostenschätzung<br />
Die geschätzten Kosten für die Maßnahme setzen sich wie folgt zus<strong>am</strong>men:<br />
VARIANTE 1<br />
Führung auf der rechten Seite des <strong>Neckar</strong>s mit Umgehung der Schiffs- Be- und Entladestelle<br />
durch Wechsel auf die <strong>Neckar</strong>insel, Weglänge 4,7 km<br />
WEGEBAU<br />
Konfliktpunkt K1 ca. pauschal = 6.000.- €<br />
Radweg Vollausbau Asphaltdecke ca. 220 m 160,00 €/m = 35.200,- €<br />
Radweg Vollausbau Hydr. geb. Decke ca. 860 m 130,00 €/m = 111.800,- €<br />
Radweg Sanierung Hydr. geb. Decke ca. 2.200 m 30,00 €/m = 66.000,- €<br />
Zwischensumme 219.000,- €<br />
ERDARBEITEN / HANG- / BÖSCHUNGSSICHERUNG<br />
Baufeld freimachen, Rodungen ca. pauschal = 15.000,- €<br />
Böschungssicherung ca. 150 m 2 240,00 €/m 2 = 36.000,- €<br />
Gabionen/ Natursteinen,<br />
Zwischensumme 51.000,- €<br />
KUNSTBAUTEN / INGENIEURBAU / EINBAUTEN<br />
Brücke K2 ca. pauschal = 340.000,- €<br />
Brücke K4 ca. pauschal = 460.000,- €<br />
Zäune ca. 480 m 90,00 €/m = 43.200,- €<br />
GRUNDERWERB / GESTATTUNG<br />
Zwischensumme 843.200,- €<br />
ca. pauschal = 22.000,- €<br />
Zwischensumme 22.000,- €<br />
Baukosten Netto ca. 1.135.000,- €<br />
=================<br />
19% MwSt 216.000,- €<br />
=================<br />
Brutto ca. 1.350.000,- €<br />
=================<br />
Baunebenkosten (Planungskosten, Vermessung, Gutachten)<br />
ca. 20 % der Baukosten Netto ca. 227.000,- €<br />
=================<br />
19% MwSt 43.000,- €<br />
=================<br />
Brutto ca. 270.000,- €<br />
=================<br />
Ges<strong>am</strong>tkosten Brutto ca. 1.620.000,- €<br />
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VARIANTE 1.1<br />
Führung auf der rechten Seite des <strong>Neckar</strong>s mit Umgehung der Schiffs- Be- und Entladestelle<br />
innerhalb des Betriebsgeländes, Weglänge 4,7 km<br />
WEGEBAU<br />
Konfliktpunkt K1 ca. pauschal = 6.000.- €<br />
Radweg Vollausbau Asphaltdecke ca. 400 m 160,00 €/m = 64.000,- €<br />
Radweg Vollausbau Hydr. geb. Decke ca. 520 m 130,00 €/m = 67.600,- €<br />
Radweg Sanierung Hydr. geb. Decke ca. 2.200 m 30,00 €/m = 66.000,- €<br />
Zwischensumme 203.600,- €<br />
ERDARBEITEN / HANG- / BÖSCHUNGSSICHERUNG<br />
Baufeld freimachen, Rodungen ca. pauschal = 10.000,- €<br />
Böschungssicherung ca. 370 m 2 240,00 €/m 2 = 88.800,- €<br />
Gabionen/ Natursteinen,<br />
Zwischensumme 98.800,- €<br />
ABBRUCH / UMBAU VORHANDENER BAUWERKE<br />
Konfliktpunkt K6 / K7<br />
Diese Kosten für die Erneuerung der Krananlage, ggf. Betriebsausfallkosten etc. sind im Zuge dieser<br />
Planungstiefe nur ganz grob abzuschätzen. Für den Kostenvergleich wurden 1,2 Mio. Euro angesetzt.<br />
Zwischensumme 1.200.000,- €<br />
KUNSTBAUTEN / INGENIEURBAU / EINBAUTEN<br />
Zäune ca. 740 m 90,00 €/m = 66.600,- €<br />
Zwischensumme 66.600,- €<br />
GRUNDERWERB / GESTATTUNG<br />
ca. pauschal = 12.000,- €<br />
Zwischensumme 12.000,- €<br />
Baukosten Netto ca. 1.568.000,- €<br />
=================<br />
19% MwSt 298.000,- €<br />
=================<br />
Brutto ca. 1.866.000,- €<br />
=================<br />
Baunebenkosten (Planungskosten, Vermessung, Gutachten)<br />
ca. 20 % der Baukosten Netto ca. 314.000,- €<br />
=================<br />
19% MwSt 60.000,- €<br />
=================<br />
Brutto ca. 374.000,- €<br />
=================<br />
Ges<strong>am</strong>tkosten Brutto ca. 2.240.000,- €<br />
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VARIANTE 2<br />
Führung auf der rechten Seite des <strong>Neckar</strong>s, entlang der Oskar- von- Miller- Str. und<br />
entlang des Betriebsgeländes der Fa. Märker, Weglänge 4,5 km<br />
WEGEBAU<br />
Radweg Vollausbau Asphaltdecke ca. 720 m 160,00 €/m = 115.200,- €<br />
Radweg Sanierung Hydr. geb. Decke ca. 2.200 m 30,00 €/m = 66.000,- €<br />
Zwischensumme 181.000,- €<br />
ERDARBEITEN / HANG- / BÖSCHUNGSSICHERUNG<br />
Baufeld freimachen, Rodungen ca. pauschal = 15.000,- €<br />
Böschungssicherung K11 / K12 ca. 550 m 2 240,00 €/m 2 = 132.000,- €<br />
Gabionen/ Natursteinen,<br />
Zwischensumme 147.000,- €<br />
KUNSTBAUTEN / INGENIEURBAU / EINBAUTEN<br />
Zäune ca. 450 m 90,00 €/m = 40.500,- €<br />
Umbau Schranke, Toranlage ca. pauschal = 50.000,- €<br />
GRUNDERWERB / GESTATTUNG<br />
Zwischensumme 91.000,- €<br />
ca. pauschal = 4.000,- €<br />
Zwischensumme 4.000,- €<br />
Baukosten Netto ca. 423.000,- €<br />
=================<br />
19% MwSt 80.000,- €<br />
=================<br />
Brutto ca. 503.000,- €<br />
=================<br />
Baunebenkosten (Planungskosten, Vermessung, Gutachten)<br />
ca. 20 % der Baukosten Netto ca. 85.000,- €<br />
=================<br />
19% MwSt 16.000,- €<br />
=================<br />
Brutto ca. 101.000,- €<br />
=================<br />
Ges<strong>am</strong>tkosten Brutto ca. 604.000,- €<br />
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VARIANTE 2.1<br />
Führung auf der rechten Seite des <strong>Neckar</strong>s, im Bereich des Betriebsgeländes der Fa.<br />
Märker entlang von <strong>Stadt</strong>mauer/ Badbrunnenweg, Weglänge 4,5 km<br />
WEGEBAU<br />
Radweg Vollausbau Asphaltdecke ca. 720 m 160,00 €/m = 115.200,- €<br />
Radweg Sanierung Hydr. geb. Decke ca. 2.200 m 30,00 €/m = 66.000,- €<br />
Zwischensumme 181.000,- €<br />
ERDARBEITEN / HANG- / BÖSCHUNGSSICHERUNG<br />
Baufeld freimachen, Rodungen ca. pauschal = 15.000,- €<br />
Böschungssicherung K11 / K12 ca. 550 m 2 240,00 €/m 2 = 132.000,- €<br />
Gabionen/ Natursteinen,<br />
Zwischensumme 147.000,- €<br />
KUNSTBAUTEN / INGENIEURBAU / EINBAUTEN<br />
R<strong>am</strong>pe/ Steg K14 ca. pauschal = 120.000,- €<br />
Zäune ca. 450 m 90,00 €/m = 40.500,- €<br />
GRUNDERWERB / GESTATTUNG<br />
Zwischensumme 160.500,- €<br />
ca. pauschal = 4.000,- €<br />
Zwischensumme 4.000,- €<br />
Baukosten Netto ca. 493.000,- €<br />
=================<br />
19% MwSt 94.000,- €<br />
=================<br />
Brutto ca. 587.000,- €<br />
=================<br />
Baunebenkosten (Planungskosten, Vermessung, Gutachten)<br />
ca. 20 % der Baukosten Netto ca. 98.000,- €<br />
=================<br />
19% MwSt 19.000,- €<br />
=================<br />
Brutto ca. 117.000,- €<br />
=================<br />
Ges<strong>am</strong>tkosten Brutto ca. 704.000,- €<br />
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VARIANTE 3<br />
Führung auf der rechten Seite des <strong>Neckar</strong>s, parallel zur Bundesstraße 27<br />
WEGEBAU<br />
Radweg Vollausbau Asphaltdecke ca. 640 m 180,00 €/m = 115.200,- €<br />
Zwischensumme 115.200,- €<br />
ERDARBEITEN / HANG- / BÖSCHUNGSSICHERUNG<br />
Baufeld freimachen, Rodungen, Erdbau ca. pauschal = 120.000,- €<br />
Böschungssicherung K16 ca. 800 m 2 240,00 €/m 2 = 192.000,- €<br />
Gabionen/ Natursteinen,<br />
Zwischensumme 312.000,- €<br />
KUNSTBAUTEN / INGENIEURBAU / EINBAUTEN<br />
R<strong>am</strong>pe zur B 27 (Brücke <strong>Neckar</strong>str.) ca. pauschal = 160.000,- €<br />
Geh- u. Radweg Wehrbrücke K15 ca. pauschal = 120.000,- €<br />
Geh- u. Radweg Mühltorbrücke K17 ca. pauschal = 90.000,- €<br />
Umbaumaßnahmen angebauter Abschnitt ca. pauschal = 120.000,- €<br />
Zwischensumme 490.000,- €<br />
PLANUNG STRASSENBAUAMT HEILBRONN<br />
Radweg entlang B27 ab OD <strong>Lauffen</strong> ca. pauschal = 950.000,- €<br />
Zwischensumme 950.000,- €<br />
Baukosten Netto ca. 1.868.000,- €<br />
=================<br />
19% MwSt 355.000,- €<br />
=================<br />
Brutto ca. 2.223.000,- €<br />
=================<br />
Baunebenkosten (Planungskosten, Vermessung, Gutachten)<br />
ca. 20 % der Baukosten Netto ca. 374.000,- €<br />
=================<br />
19% MwSt 71.000,- €<br />
=================<br />
Brutto ca. 445.000,- €<br />
=================<br />
Ges<strong>am</strong>tkosten Brutto ca. 2.668.000,- €<br />
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VARIANTE 3.1<br />
Führung auf der rechten Seite des <strong>Neckar</strong>s, parallel zur Bundesstraße 27 und Benutzung<br />
vorhandener Radwege, bzw. vorhandener Ortsstraßen.<br />
Bei dieser Wegführung wird innerhalb von <strong>Lauffen</strong> a. N. auf das vorhandene Radwegenetz,<br />
bzw. auf weniger befahrene Ortsstraßen zurückgegriffen. Demzufolge fallen bei<br />
dieser Variante auch nur die Kosten für die Weiterführung des Radweges parallel der<br />
Bundesstraße 27 an.<br />
PLANUNG STRASSENBAUAMT HEILBRONN<br />
Radweg entlang B27 ab OD <strong>Lauffen</strong> ca. pauschal = 950.000,- €<br />
Zwischensumme 950.000,- €<br />
Baukosten Netto ca. 950.000,- €<br />
=================<br />
19% MwSt 180.000,- €<br />
=================<br />
Brutto ca. 1.130.000,- €<br />
=================<br />
Baunebenkosten (Planungskosten, Vermessung, Gutachten)<br />
ca. 20 % der Baukosten Netto ca. 190.000,- €<br />
=================<br />
19% MwSt 36.000,- €<br />
=================<br />
Brutto ca. 226.000,- €<br />
=================<br />
Ges<strong>am</strong>tkosten Brutto ca. 1.356.000,- €<br />
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VARIANTE 4<br />
Führung auf der linken Seite des <strong>Neckar</strong>s, Weglänge 5,4 km<br />
WEGEBAU<br />
Radweg Vollausbau Hydr. geb. Decke ca. 1.400 m 130,00 €/m = 182.000,- €<br />
Radweg Sanierung Hydr. geb. Decke ca. 400 m 30,00 €/m = 12.000,- €<br />
Zwischensumme 194.000,- €<br />
KUNSTBAUTEN / INGENIEURBAU / EINBAUTEN<br />
Brückensanierung K22 ca. pauschal = 30.000,- €<br />
Brückenbau Wehr Horkheim K23 ca. pauschal = 760.000,- €<br />
Zwischensumme 790.000,- €<br />
Baukosten Netto ca. 984.000,- €<br />
=================<br />
19% MwSt 187.000,- €<br />
=================<br />
Brutto ca. 1.171.000,- €<br />
=================<br />
Baunebenkosten (Planungskosten, Vermessung, Gutachten)<br />
ca. 20 % der Baukosten Netto ca. 197.000,- €<br />
=================<br />
19% MwSt 37.000,- €<br />
=================<br />
Brutto ca. 234.000,- €<br />
=================<br />
Ges<strong>am</strong>tkosten Brutto ca. 1.405.000,- €<br />
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VARIANTE 4.1<br />
Führung auf der linken Seite des <strong>Neckar</strong>s, Weglänge 6,3 km<br />
WEGEBAU<br />
Radweg Vollausbau Hydr. geb. Decke ca. 3.000 m 130,00 €/m = 390.000,- €<br />
Radweg Sanierung Hydr. geb. Decke ca. 400 m 30,00 €/m = 12.000,- €<br />
Zwischensumme 402.000,- €<br />
KUNSTBAUTEN / INGENIEURBAU / EINBAUTEN<br />
Steg Kaimauer K24 ca. pauschal = 380.000,- €<br />
Brücke über die Zaber K25 ca. pauschal = 56.000,- €<br />
Brückensanierung K22 ca. pauschal = 30.000,- €<br />
Brückenbau Wehr Horkheim K23 ca. pauschal = 760.000,- €<br />
Zwischensumme 1.226.000,- €<br />
Baukosten Netto ca. 1.628.000,- €<br />
=================<br />
19% MwSt 310.000,- €<br />
=================<br />
Brutto ca. 1.938.000,- €<br />
=================<br />
Baunebenkosten (Planungskosten, Vermessung, Gutachten)<br />
ca. 20 % der Baukosten Netto ca. 326.000,- €<br />
=================<br />
19% MwSt 62.000,- €<br />
=================<br />
Brutto ca. 388.000,- €<br />
=================<br />
Ges<strong>am</strong>tkosten Brutto ca. 2.326.000,- €<br />
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7. Zus<strong>am</strong>menfassung / Empfehlung<br />
Die vorliegende Machbarkeitsstudie hat insges<strong>am</strong>t acht Trassen für die Führung des<br />
<strong>Neckar</strong>talweges zwischen <strong>Lauffen</strong> a. N. und dem Wehr Horkheim untersucht.<br />
Die acht Trassen unterteilen sich in die Varianten1 bis 3 mit drei Untervarianten (Variante<br />
1.1, 2.1, 3.1) auf der rechten Uferseite des <strong>Neckar</strong>s, und in Variante 4 und Untervariante<br />
4.1 mit Führung des Radweges auf der linken Seite des <strong>Neckar</strong>s.<br />
Bei den Varianten 1 und 2 ist der hauptsächliche Konfliktpunkt die Führung des Radweges<br />
durch, bzw. <strong>am</strong> Zementwerk der Fa. Märker vorbei. In diesem Konfliktpunkt<br />
unterscheiden sich die Untervarianten 1.1 und 2.1. Nach dem Zementwerk verläuft der<br />
Radweg auf einer bereits vorhanden Trasse ohne größere Konfliktpunkte bis zum<br />
Wehr Horkheim.<br />
Die Variante 1 mit Wechsel auf <strong>Neckar</strong>insel der Machbarkeitsstudie, führt die Radwegtrasse<br />
zur Umfahrung der Schiffs- Be- Entladezone über die <strong>Neckar</strong>insel. Hierfür<br />
sind Brückenbauwerke erforderlich. Diese Trasse ist sicherlich hinsichtlich des Erlebniswertes<br />
(Natur, Flussquerung, Radfahren) die interessanteste, landschaftlich reizvollste<br />
Trasse und hat touristisch gesehen einen hohen Stellenwert, nachteilig sind die<br />
relativ hohen Investitionskosten. Seitens des Naturschutzes ist für die Nutzung der<br />
<strong>Neckar</strong>insel eine Stellungnahme durch die Naturschutzbehörde notwendig. Dies wird<br />
derzeit durch die Behörde geprüft.<br />
Die Betrachtung der Variante 1.1 (Umgehung der Schiffs- Be- und Entladezone innerhalb<br />
des Betriebsgeländes) ergab im Wesentlichen, dass für die Führung des Radweges<br />
ein Umbau der Kranentladeanlage erforderlich ist, bzw. bei Umfahrung der Krananlage<br />
ein Teilabbruch von Gebäuden erforderlich wäre. Da der Radweg innerhalb<br />
des Betriebgeländes verläuft und somit die Transportwege der Produktionsgüter<br />
kreuzt, sind aufwendige Sicherungsmaßnahmen für den Radfahrer erforderlich. Diese<br />
Maßnahmen erfordern hohe Investitionskosten und würden den Betrieb des Zementwerkes<br />
stark einschränken. Daher empfehlen wir diese Variante nicht weiter zu betrachten.<br />
Bei der Variante 2 (entlang der Oskar- von- Miller- Str. und entlang des Betriebsgeländes<br />
der Fa. Märker) wird der Radweg vor dem Bürogebäude der Fa. Märker geführt.<br />
Dadurch werden die Enge des Badbrunnenweges und die R<strong>am</strong>pe vermieden.<br />
Dafür ist ein Umbau der Toranlage zum Betriebsgelände erforderlich. Nachteil dieser<br />
Variante ist, dass das Bürogebäude von dem Betriebsgelände durch den Radweg getrennt<br />
wird. Grundsätzlich ist dies jedoch seitens der Firma Märker denkbar. Beim<br />
Kostenvergleich ist die Variante 2 die wirtschaftlichste. Die Fa. Märker Zement GmbH<br />
in <strong>Lauffen</strong> hat gegenüber der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauffen</strong> a. N. die Nutzung der beanspruchten Flächen<br />
für die Dauer von 20 Jahren bereits zugesagt.<br />
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Variante 2.1 führt (entlang von <strong>Stadt</strong>mauer/ Badbrunnenweg) den Radweg <strong>am</strong> Rande<br />
des Betriebsgeländes der Fa. Märker, direkt hinter dem Bürogebäude. Hierfür sind<br />
verschiedene Stützbauwerke sowie eine ca. 60 m lange R<strong>am</strong>pe erforderlich. Durch die<br />
vorhandene Bebauung und die R<strong>am</strong>pe sind Steigungen und Gefälle von 10 % bis 15<br />
% zu bewältigen. Im Bereich des Badbrunnenweges ist der Radweg aufgrund der engen<br />
Bebauung sehr eng und unübersichtlich. Daher empfehlen wir diese Variante nicht<br />
weiter zu betrachten.<br />
Die Variante 3 sieht innerhalb von <strong>Lauffen</strong> eine Radwegeführung neben der Bundesstraße<br />
27 vor, entsprechend einer Planung aus den neunziger Jahren durch das Straßenbau<strong>am</strong>t<br />
Heilbronn für die Weiterführung im Anschluss an die Ortsdurchfahrt. Die<br />
geplante Strecke weist Steigungsstrecken, bzw. Gefällstrecken von bis zu 8% auf, und<br />
das bei einer Länge von ca. 260 m. Da der einseitige Geh- und Radweg zumindest im<br />
angebauten Streckenabschnitt voraussichtlich auch von Fußgängern genutzt wird,<br />
weist dieser Streckenabschnitt ein hohes Gefährdungspotential auf. Auf Gefällstrecken<br />
wird der Radfahrer überwiegend zu schnell fahren, während bergauf mit Unsicherheiten<br />
(Schlenker nach beiden Seiten) insbesondere bei Kindern zu rechnen sind, wodurch<br />
ein deutlich erhöhter Verkehrsraum erforderlich wird. Da die B27 in dem betrachteten<br />
Abschnitt überwiegend auf einem D<strong>am</strong>m verläuft mit mehreren Brückenbauwerken<br />
und einem angebauten Abschnitt, werden Umbaumaßnahmen und Hangsicherungsmaßnahmen<br />
in großem Umfang erforderlich. Diese Maßnahmen erfordern<br />
hohe Investitionskosten, wobei letztendlich für den Radfahrer eine unattraktive Wegeführung<br />
entstehen würde, welche die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauffen</strong> mehr oder weniger nur tangiert<br />
und die attraktive Altstadt von <strong>Lauffen</strong> wortwörtlich links liegen lässt. Daher empfehlen<br />
wir diese Variante nicht weiter zu betrachten.<br />
In diesem Zus<strong>am</strong>menhang ist noch anzumerken, dass die Straßenbauverwaltung die<br />
Erneuerung der Wehrbrücke plant, und bereits eine konkrete Planung vorliegt. Die Planung<br />
sieht, ausgehend von der <strong>Neckar</strong>straße, eine R<strong>am</strong>pe zur B 27 hoch vor, sowie die<br />
Anlage eines 3 m breiten Geh- und Radweges im Zuge der Brücke über den <strong>Neckar</strong>.<br />
Auf der anderen <strong>Neckar</strong>seite ist keine R<strong>am</strong>pe vorgesehen. Sollte die Planung für den<br />
Radweg parallel der B 27 nicht weiterverfolgt werden, könnte man auf die R<strong>am</strong>pe verzichten<br />
und den Geh- und Radweg auf der Brücke auf Gehwegbreite reduzieren. Dadurch<br />
könnte man bei der Brückenbaumaßnahme Kosten in Höhe von ca. 280.000,- €<br />
einsparen.<br />
Die Variante 3.1 greift ebenfalls die alte Planung aus den neunziger Jahren wieder auf,<br />
nur dass im Gegensatz zur Variante 3 bis zum Anschlusspunkt des zur B 27 parallel<br />
geführten Radweges, auf das vorhandene Radwegenetz, bzw. auf weniger befahrene<br />
Ortsstraßen zurückgegriffen wird. Die Umbaumaßnahmen und Investitionskosten beschränken<br />
sich demnach auf den in der Planung aus den neunziger Jahren festgestellten<br />
Umfang.<br />
Zur Umsetzung der Variante 4 (Radweg links des <strong>Neckar</strong>s) wäre auf eine Länge von<br />
ca. 1,4 km der Radweg neu herzustellen. Auf der linksseitigen <strong>Neckar</strong>seite sind derzeitig<br />
nur teilweise nutzbare Wege vorhanden. Der größte Konfliktpunkt bei dieser Variante<br />
ist jedoch die Querung des <strong>Neckar</strong>s <strong>am</strong> Wehr Horkheim. Hierfür müsste ein<br />
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komplett neuer Steg über das Wehr hergestellt werden. Zudem wären hierfür sehr<br />
lange Zufahrtsr<strong>am</strong>pen erforderlich. Dadurch ergeben sich für die Variante 4 sehr hohe<br />
Investitionskosten.<br />
Bei der Variante 1 und 2, bzw. den Untervarianten 1.1 und 2.1, werden zur Realisierung<br />
des Radweges Flächen der Fa. Märker beansprucht. Zur rechtlichen Sicherung<br />
des neuen Radweges bieten sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten an:<br />
- Grunderwerb durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauffen</strong> a. N. über die benötigten Flächen.<br />
- Gestattungsvertrag zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauffen</strong> a. N. und der Fa. Märker über<br />
die Nutzung als Geh- und Radweg.<br />
Auf Grundlage der untersuchten Varianten empfehlen wir bei Vorhandensein entsprechender<br />
Investitionsmittel die Variante 1 (Wechsel auf <strong>Neckar</strong>insel), sowie die Trasse<br />
4.1 (Radweg links des <strong>Neckar</strong>s) als zwei Trassen mit einem sehr hohen Erlebniswert<br />
für den Radfahrer.<br />
Diese beiden Varianten sind von der noch ausstehende Stellungnahme der Naturschutzbehörde<br />
abhängig.<br />
Danach könnte bezüglich der Variante 1 eine Abstimmung mit der Betriebsleitung der<br />
Firma Märker hinsichtlich Grunderwerb und Betrieb der Brücke sowie eine notwendige<br />
Detailvermessung durchgeführt werden.<br />
Alternativ zur Variante 1 empfehlen wir aus wirtschaftlichen Gründen die Variante 2<br />
(Verlängerung der Oskar- von- Miller- Straße und entlang des Betriebsgeländes der<br />
Fa. Märker) weiter zu betrachten. Wie sich bei Vorgesprächen mit der Betriebsleitung<br />
abgezeichnet hat, ist die Zustimmung zu dieser Variante gegeben. Für die weitere Planung<br />
sollte diese Variante konkret mit der Betriebsleitung der Firma Märker hinsichtlich<br />
Grunderwerb / oder Wegerecht etc. besprochen werden und eine Detailvermessung<br />
durchgeführt werden.<br />
Aufgestellt:<br />
Pforzheim, im Juli 2008<br />
i. A. K. Diefenbacher<br />
i. A. Wolfgang Jannarelli<br />
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