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Das Lied von der neuen Glocke - Einweihung des - Stadt Lauffen ...

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LAUFFENER BOTE KW 39 | 27.9.2007<br />

8<br />

Bericht aus <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung <strong>des</strong> Bau- und<br />

Umweltausschusses am 19.09.2007<br />

1. Bausachen<br />

1. Neubau eines unterirdischen<br />

Regenwassersammelbeckens<br />

auf dem Grundstück Flst. Nr.<br />

1762 im Gewann „Wäldle“<br />

Auf dem nordöstlich <strong>des</strong> Gartencenters<br />

<strong>der</strong> Fa. Mauk gelegenen Grundstück<br />

Flst.Nr.1762 im Gewann „Wäldle“<br />

ist geplant, einen unterirdischen<br />

Regenwasserspeicher mit ca. 650 m 2<br />

Fassungsvermögen zu errichten.<br />

Der Speicher soll das auf den Dachflächen<br />

<strong>des</strong> Südlich angrenzenden<br />

Betriebsareals anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

aufnehmen. Vorgesehen<br />

ist, das gespeicherte Regenwasser<br />

als Gießwasser zu verwenden.<br />

Eine Fernwirkung geht <strong>von</strong> dem Vorhaben<br />

nicht aus.<br />

<strong>Das</strong> Vorhaben ist aus ökologischer<br />

Sicht zu begrüßen.<br />

Der Bau- und Umweltausschuss hat<br />

das zu dem geplanten Bauvorhaben<br />

erfor<strong>der</strong>liche Einvernehmen einstimmig<br />

erteilt.<br />

2. Bauvoranfrage zum Neubau<br />

eines Einfamilienwohnhauses<br />

auf den Grundstücken Flst. Nr.<br />

2424/1 und 2424/2 an <strong>der</strong> Ilsfel<strong>der</strong><br />

Straße<br />

Der Bauherr beabsichtigt im Bereich<br />

<strong>der</strong> Grundstücke Flst. Nr. 2424/1 und<br />

2424/2 im laut Bebauungsplan<br />

„Jahrstraße“ ausgewiesenen nichtüberbaubaren<br />

Grundstücksbereich in<br />

„zweiter Reihe“ ein Einfamilienhaus<br />

zu errichten.<br />

Richtung Ilsfel<strong>der</strong> Straße soll dem<br />

Wohnhaus eine Garage vorgelagert<br />

werden.<br />

Begründet wirid dieser Bauwunsch<br />

mit einem besseren Schutz vor<br />

Straßenlärm und Staubentwicklung<br />

an <strong>der</strong> Ilsfel<strong>der</strong> Straße.<br />

Der vorliegende Bauwunsch hat<br />

städtebaulich weitreichende Folgen.<br />

Bei Zulassung würde eine Bebauung<br />

in zweiter Reihe im Innenbereich<br />

eines Bauquartiers entstehen. Eine<br />

Befreiung kann nicht erteilt werden,<br />

da mit <strong>der</strong> Bauvoranfrage die Grundzüge<br />

<strong>der</strong> Bebauungsplanung berührt<br />

werden.<br />

Eine Bebauung dieses Hinterliegergrundstückes<br />

könnte nur im Rahmen<br />

einer Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung ermöglicht<br />

werden. Hierfür gibt es <strong>der</strong>zeit<br />

keinen Bedarf.<br />

Der Bau- und Umweltausschuss hat<br />

das zu dem geplanten Bauvorhaben<br />

erfor<strong>der</strong>liche gemeindliche Einvernehmen<br />

nicht erteilt.<br />

�<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND NACHRICHTEN<br />

Krämermarkt am<br />

29. September<br />

Am Samstag, dem 29.09.2007, findet<br />

in <strong>der</strong> Schul-, Ulrich- und Ludwigstraße<br />

ein Krämermarkt statt.<br />

An den Marktständen werden wie<strong>der</strong><br />

zahlreiche Waren angeboten. Schauen<br />

Sie doch einmal vorbei.<br />

Bitte beachten Sie, dass die<br />

genannten Straßen am Markttag<br />

gesperrt sind, also nicht befahren<br />

werden können und parkende Fahrzeuge<br />

bis 06.00 Uhr aus dem Marktgelände<br />

entfernt sein müssen.<br />

Wir bitten um Beachtung und Verständnis<br />

für diese Regelungen.<br />

Beson<strong>der</strong>e Verkehrsregelungen<br />

während<br />

<strong>des</strong> verkaufsoffenen<br />

Sonntags am<br />

30.09.2007<br />

– Straßensperrungen ab Sonntagmorgen<br />

erfor<strong>der</strong>lich<br />

– Sperrung <strong>der</strong> Parkplätze ab<br />

Samstagmittag<br />

Anlässlich <strong>des</strong> verkaufsoffenen Sonntags<br />

„<strong>Lauffen</strong>er Herbst“ sind beson<strong>der</strong>e<br />

Verkehrsregelungen notwendig.<br />

Es gelten folgende Sperrungen:<br />

1. Samstag, den 29.09.2007, ab<br />

13.00 Uhr:<br />

– Parkplätze in den unter Ziffer 2<br />

genannten Straßen/Bereichen zur<br />

Vorbereitung <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Veranstaltungen am Sonntag.<br />

2. Sonntag, den 30.09.2007, ab<br />

08.00 Uhr:<br />

– die Bahnhofstraße, ab <strong>der</strong> Christofstraße<br />

in Richtung Postplatz,<br />

– die Raiffeisenstraße, zwischen<br />

Im Brühl u. Bahnhofstraße,<br />

– <strong>der</strong> Postplatz,<br />

– die Körnerstraße zwischen Postplatz<br />

und Schulstraße,<br />

– die Schulstraße zwischen Körner-<br />

u. Lange Straße,<br />

– die Lange Straße ab <strong>der</strong> Schulstraße<br />

bis Stuttgarter Straße,<br />

– die Stuttgarter Straße ab Lange<br />

Straße bis Seestraße<br />

Diese Streckenabschnitte sind für<br />

den Fahrverkehr voll gesperrt!<br />

Die Beschränkungen werden am<br />

30.09.2007, voraussichtlich ab ca.<br />

22.00 Uhr, wie<strong>der</strong> aufgehoben.<br />

Die Umleitung ist ausgeschil<strong>der</strong>t und<br />

erfolgt über die Schul-, Seugen-, Karl-,<br />

Bismarck- u. Schillerstraße. Auf <strong>der</strong><br />

Umleitungsstrecke gelten am<br />

30.09., ab 08.00 Uhr, Haltverbote!<br />

Die <strong>Lauffen</strong>er Besucher werden gebeten,<br />

ihre Fahrzeuge möglichst zu<br />

Hause zu lassen bzw. sollten diese auf<br />

den ausgewiesenen Parkplätzen<br />

abgestellt werden.<br />

Parkmöglichkeiten bestehen u. a.<br />

– auf dem Kiesplatz,<br />

– auf dem Parkplatz „Hagdol“,<br />

– auf dem Parkplatz in <strong>der</strong> Mittlere<br />

Straße,<br />

– auf dem Parkplatz „Pfalzgraf“,<br />

– auf dem Parkplatz in <strong>der</strong> Heiligkreuzstraße,<br />

– auf den P+R-Parkplätzen an <strong>der</strong><br />

Bahnhofstraße sowie <strong>der</strong> Straße Im<br />

Brühl.<br />

Um Beachtung und Verständnis für<br />

diese erfor<strong>der</strong>lichen Verkehrsmaßnahmen<br />

wird gebeten. Bitte beachten<br />

Sie auch die Haltverbote auf<br />

den Umleitungsstrecken (Feuerwehrdurchfahrt!!).<br />

Verschmutzungen<br />

<strong>von</strong> Straßen und<br />

Wegen<br />

– Reinigungspflicht für Verursacher<br />

Die herbstlichen Feld- und Erntearbeiten<br />

bringen in beson<strong>der</strong>em Umfang<br />

die Gefahr mit sich, dass Straßen und<br />

Wege durch Ackererde, Rübenblätter<br />

usw. verunreinigt werden. Die Verschmutzung<br />

<strong>der</strong> Straßen und Wege<br />

erhöht die Unfallgefahr beträchtlich.<br />

Wer die Fahrbahn verunreinigt, ist<br />

nach § 32 Straßenverkehrsordnung<br />

verpflichtet, die dadurch<br />

entstandenen Verkehrsgefährdungen<br />

unverzüglich zu beseitigen.<br />

Der an Reifen o<strong>der</strong> Rä<strong>der</strong> haftende<br />

Schmutz ist vor <strong>der</strong> Ausfahrt<br />

auf die Straße/Feldweg zu entfernen.<br />

Dies gilt auch und ganz<br />

beson<strong>der</strong>s nach Einbruch <strong>der</strong> Dunkelheit.

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