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Amtsblatt der Gemeinde Durbach mit Ebersweier

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Freitag, 8. Februar 2013 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>Durbach</strong> 3<br />

Toni Vetrano<br />

Bürgermeister<br />

Herzlichen<br />

Glückwunsch<br />

<strong>Durbach</strong><br />

11. Februar<br />

Sophia Meißner, Unterspring 5<br />

85 Jahre<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Durbach</strong> über die Fastnachtszeit:<br />

Fastnachtsdienstag, 12.02.2013 sind die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

u. die Ortsverwaltung ganztags geschlossen.<br />

Bekanntmachung nach § 34<br />

Abs. 1 des Meldegesetzes<br />

Gruppenauskünfte an Parteien und an<strong>der</strong>e Träger von<br />

Wahlvorschlägen anlässlich <strong>der</strong> Bundestagswahlen 2013<br />

Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-<br />

Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und an<strong>der</strong>en<br />

Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang <strong>mit</strong> allgemeinen<br />

Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften<br />

in den sechs vorangehenden Monaten<br />

Auskunft aus dem Mel<strong>der</strong>egister über Vor- und Familiennamen,<br />

Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten<br />

erteilen, für <strong>der</strong>en Zusammensetzung das Lebensalter<br />

<strong>der</strong> Betroffenen bestimmend ist.<br />

Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe o<strong>der</strong> Nutzung ihrer<br />

Daten ein Wi<strong>der</strong>spruchsrecht eingeräumt. Der Wi<strong>der</strong>spruch<br />

kann schriftlich o<strong>der</strong> mündlich bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Durbach</strong>,<br />

Bürgerbüro, Tal 5, 77770 <strong>Durbach</strong> bis zum 25.02.2013<br />

eingelegt werden.<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch gilt bis zu seinem ausdrücklichen Wi<strong>der</strong>ruf,<br />

d.h. bereits früher im Zusammenhang <strong>mit</strong> an<strong>der</strong>en Wahlen eingelegte<br />

Wi<strong>der</strong>sprüche haben weiterhin Gültigkeit.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Durbach</strong><br />

Bürgerbüro<br />

Parksituation vom Cafe Müller<br />

bis Rathaus <strong>Durbach</strong><br />

In diesem Streckenabschnitt <strong>der</strong> Kreisstraße 5369 – Talstraße –<br />

war bisher beidseitg ein Parkverbot angeordnet. Dieses Parkverbot<br />

wurde talwärts oft missachtet, viele Fahrzeugführer<br />

parkten zudem auf dem Gehweg.<br />

Das Parken auf dem Gehweg ist nach <strong>der</strong> Straßenverkehrordnung<br />

verboten. Der Gehweg muss für Fußgänger freigehalten<br />

werden; auch Fußgänger <strong>mit</strong> Kin<strong>der</strong>wagen o<strong>der</strong> Rollator müssen<br />

passieren können.<br />

AMTLICHE NACHRICHTEN<br />

Am 06.11.2012 fand wegen <strong>der</strong> Parksituation in <strong>der</strong> Talstraße<br />

eine Verkehrsschau statt. Das Landratsamt Ortenaukreis –<br />

Straßenverkehrsbehörde – hat aufgrund dieser Verkehrsschau<br />

straßenverkehrsrechtlich nach § 45 Abs.1 und 3 <strong>der</strong> StVO angeordnet,<br />

dass bestehende Parkverbot talwärts vom Cafe<br />

Müller bis zum Rathaus <strong>Durbach</strong>, probeweise für ein Jahr aufzuheben.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung hat nach Ablauf des Probezeitraums<br />

dem Landratsamt zu berichten, ob Dauerparker<br />

im Zuge <strong>der</strong> neuen Verkehrsregelung auf dieser Teilstrecke <strong>der</strong><br />

Talstraße geparkt haben und ob <strong>der</strong> Gehweg von Parkern freigehalten<br />

wurde.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hat in <strong>der</strong> öffentlichen Sitzung am 13.12.2012<br />

<strong>der</strong> verkehrsrechtlichen Anordnung <strong>der</strong> Straßenverkehrsbehörde<br />

zugestimmt.<br />

Seit einigen Wochen ist es nun erlaubt, auf <strong>der</strong> Talstraße vom<br />

Cafe Müller bis Rathaus <strong>Durbach</strong> zu parken. Es ist jedoch weiterhin<br />

nicht erlaubt auf dem Gehweg zu parken.<br />

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten<br />

Parkregelung auf <strong>der</strong> Talstraße.<br />

Vetrano<br />

Bürgermeister<br />

Aus dem Gemein<strong>der</strong>at<br />

In <strong>der</strong> öffentlichen Gemein<strong>der</strong>atssitzung am 31. Januar 2013<br />

wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Pachtbefreiung für Steillagen-Reblose am Ölberg<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hat einer Pachtbefreiung für alle Steillagen-<br />

Reblose im Gewann „Ölberg“ ab dem Pachtjahr 2013 beschlossen.<br />

Die extremen Bewirtschaftungsverhältnisse und<br />

die da<strong>mit</strong> verbundenen erhöhten Kosten- und Arbeitsaufwendungen<br />

in dieser Steillage werden <strong>mit</strong> dieser Pachtbefreiung<br />

gewürdigt. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Durbach</strong> ist bestrebt, diesen Bereich<br />

auch in <strong>der</strong> Zukunft für den Weinbau und da<strong>mit</strong> für das Landschaftsbild<br />

zu erhalten.<br />

Über weitere Maßnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbildes<br />

im Hinblick auf den Steillagenweinbau, soll eine geson<strong>der</strong>te<br />

Kommission aus Vertretern des Gemein<strong>der</strong>ats, <strong>der</strong> Verwaltung<br />

und des Weinbaus beraten.<br />

Abschaffung <strong>der</strong> unechten Teilortswahl<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at befürwortete einstimmig die Abschaffung<br />

<strong>der</strong> unechten Teilortswahl. Die Ortschaftsverfassung bleibt von<br />

dieser Än<strong>der</strong>ung unberührt.<br />

Bereits im Vorfeld hat <strong>der</strong> Ortschaftsrat <strong>Ebersweier</strong> <strong>der</strong> Abschaffung<br />

<strong>der</strong> unechten Teilortswahl ebenfalls zugestimmt.<br />

Es ist nun noch die hierzu erfor<strong>der</strong>liche Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Durbach</strong> notwendig.<br />

Die Än<strong>der</strong>ung wird so<strong>mit</strong> erstmals zu <strong>der</strong> im Jahre 2014 anstehenden<br />

Kommunalwahl (Gemein<strong>der</strong>atswahl) wirksam. Während<br />

bisher für den Ortsteil <strong>Durbach</strong> 10 und für den Ortsteil<br />

<strong>Ebersweier</strong> 4 Ratssitze garantiert waren, wird da<strong>mit</strong> ab 2014<br />

die Zahl <strong>der</strong> Ratssitze insgesamt festgelegt. Eine Verteilung<br />

<strong>der</strong> Stimmen auf <strong>Durbach</strong> und <strong>Ebersweier</strong> ist da<strong>mit</strong> nicht mehr<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Nutzungsentgelte für die Hallen „Am <strong>Durbach</strong>“ in<br />

<strong>Ebersweier</strong> und die „Turnhalle“ in <strong>Durbach</strong> wurden neu<br />

festgesetzt: Plan siehe nächste Seite

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