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NFV_12_2009 - Rot Weiss Damme

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Wichtige Hinweise<br />

Bei rassistischen oder fremdenfeindlichen<br />

Äußerungen auf oder außerhalb des<br />

Spielfeldes muss der Schiedsrichter – so er sie<br />

wahrgenommen hat – den Spieler unverzüglich<br />

vom Patz schicken oder Offizielle von der<br />

Bank verweisen.<br />

◆<br />

Bei so genannten Risikospielen muss für<br />

die Anhänger der Gastmannschaft ein separater<br />

Eingang vorhanden sein. Alkohol ist<br />

zwar nicht verboten, aber er darf nicht in Flaschen<br />

oder Gläser serviert werden.<br />

◆<br />

Stadionverbote werden ausgesprochen,<br />

wenn jemand die Menschenwürde einer anderen<br />

Person in Bezug auf Rasse, Hautfarbe,<br />

Sprache, Religion, Geschlecht oder Herkunft<br />

verletzt. Das kann bei herabwürdigenden,<br />

diskriminierenden, verunglimpfenden Äußerungen<br />

oder entsprechenden Schriften auf<br />

Transparenten geschehen.<br />

◆<br />

Die Dauer der Stadionverbote richtet<br />

sich nach der Schwere des Vergehens und<br />

kann bis zu drei Jahren ausgesprochen werden.<br />

Der Niedersächsische Fußballverband<br />

unterrichtet die Vereine, das Innenministerium<br />

und den Deutschen Fußball-Bund über<br />

die Namen und die Dauer der jeweiligen Stadionverbote.<br />

sachsen 503 Straftaten ermittelt und 950<br />

Personen vorübergehend festgenommen.<br />

Die Polizeikräfte kamen insgesamt auf<br />

170.000 Einsatzstunden. Und zwar überwiegend<br />

in den ersten fünf Ligen.<br />

Nach polizeilichen Erkenntnissen gibt<br />

es derzeit in Niedersachsen etwa 1100 Personen,<br />

die der Ultrabewegung angehören.<br />

Davon werden cirka 650 der Fan-Kategorie<br />

B (ein Fan, der Gewalt bei entsprechender<br />

◆<br />

Der Verein ist verpflichtet, die von ihm<br />

genutzte Platzanlage gemeinsam mit den Sicherheitsbeauftragten<br />

rechtzeitig vor Saisonbeginn<br />

zu besichtigen und das Ergebnis in<br />

einem Protokoll festzuhalten.<br />

◆<br />

Die Fanblöcke der beiden Teams sollen<br />

möglichst weit voneinander entfernt sein.<br />

◆<br />

Der Verein ist verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten<br />

zu benennen und diesen<br />

mit der Wahrnehmung sämtlicher Sicherheitsaufgaben<br />

sowie des Hausrechts zu betrauen.<br />

◆<br />

Der Heimverein muss spätestens sieben<br />

Tage vor einem Spiel Kontakt zum Gastverein<br />

und der örtlich zuständigen Polizei aufnehmen,<br />

um eventuelles Gefahrenpotenzial zu<br />

erfragen.<br />

◆<br />

Bei allen Risikospielen muss zwei Tage<br />

vorher eine Sicherheitsbesprechung mit Polizei,<br />

Feuerwehr und Sanitätsdienst geführt<br />

werden.<br />

◆<br />

Unmittelbar vor einem Risikospiel muss<br />

eine weitere Sicherheitsbesprechung mit<br />

dem Schiedsrichterteam, dem Sicherheitsbe-<br />

Gelegenheit ausübt) und rund 130 der Kategorie<br />

C (ein Fan, der Gewalt sucht) zugeordnet.<br />

Wie es weiter in einem Bericht<br />

heißt, ist eine stärkere Gewaltorientierung<br />

auch gegenüber der Polizei und den Ordnungsdiensten<br />

in großen Teilen der Ultrafanszene<br />

festgestellt worden.<br />

Je nach Gefährdungslage wurden die<br />

Einsatzkonzepte bisher vor Ort erstellt.<br />

Darüber hinaus wird derzeit auf Bundes-<br />

„Ein deutliches Stück<br />

mehr Sicherheit“<br />

Oberligaverein SV Bavenstedt mit neuer,<br />

überdachter Tribüne und umgestaltener Platzanlage<br />

„Nicht nur ein riesiger Qualitätsgewinn<br />

für die Zuschauer, die von jetzt an stets im<br />

Trockenen auf der neuen Tribüne sitzen können,<br />

sondern darüber hinaus bietet der Neubau<br />

der Tribüne im Zusammenhang mit den<br />

weiteren Verbesserungen auf der neu gestalteten<br />

Platzanlage auch ein deutliches Stück<br />

mehr an Sicherheit für alle Besucher auf dem<br />

Gelände!“<br />

Mit diesen einleitenden Worten überbrachte<br />

<strong>NFV</strong>-Vizepräsident und Vorsitzender<br />

des <strong>NFV</strong>-Bezirk Hannover, August-Wilhelm<br />

„Auwi“ Winsmann, die Grüße und Glückwunsche<br />

des Fußballverbandes anlässlich der<br />

kürzlich stattgefundenen Einweihung der<br />

neuen Tribünenanlage beim SV Bavenstedt.<br />

Zahlreiche Vereinsmitglieder und Ehrengäste,<br />

darunter auch der Landrat des Kreises<br />

Hildesheim, Rainer Wegener und der Oberbürgermeister<br />

der Stadt Hildesheim , Kurt<br />

Machens, sowie der stellvertretende Kreisvorsitzende<br />

des <strong>NFV</strong>-Kreises Hildesheim, Cle-<br />

mens Widrinka, der den verhinderten Detlef<br />

Winter vertrat, hatten sich auf dem völlig<br />

neu gestalteten „Brunnenkopp-Sportpark“<br />

des SV Bavenstedt eingefunden, um die offizielle<br />

Einweihung vorzunehmen.<br />

In diesem Zusammenhang machte<br />

Winsmann auch deutlich, dass es dem SV<br />

Bavenstedt – über den Tribünenneubau hinaus<br />

– durch die weiteren, zahlreichen baulichen<br />

Verbesserungen auf der Platzanlage<br />

schon jetzt gelungen ist, einen erheblichen<br />

Teil der erforderlichen Sicherheitsvoraussetzungen<br />

im Hinblick auf eine Qualifizierung<br />

für die neue eingleisige Oberliga in der nächsten<br />

Saison, zu erfüllen.<br />

Erste Gespräche zum Umbau des Sportplatzes<br />

mit der Zielrichtung der Verbesserung<br />

der Qualität und damit der Sicherheit<br />

aller Besucher hatte es bereits vor zwei Jahren<br />

zwischen Winsmann und dem damaligen<br />

Vorsitzenden des Vereins, Hubert Müller,<br />

gegeben.<br />

Gewalt im Fußball<br />

auftragten des Gastvereins und dem Einsatzleiter<br />

der Polizei stattfinden.<br />

◆<br />

Der Ordnungsdienst, mindestens acht<br />

Personen bei Risikospielen, muss mit einer<br />

einheitlichen, reflektierenden und gut erkennbaren<br />

Bekleidung ausgestattet werden.<br />

◆<br />

Stadionbesucher müssen sich bei Aufforderung<br />

des Ordnungsdienstes einer Leibesvisitation<br />

unterziehen, wenn der Verdacht<br />

besteht, dass sie pyrotechnische<br />

Gegenstände oder Schlaggegenstände mit<br />

sich führen.<br />

◆<br />

Alkoholisierte Zuschauer können vom<br />

Ordnungsdienst von der Platzanlage verwiesen<br />

werden, wenn sie den Ablauf eines Fußballspiels<br />

stören.<br />

◆<br />

Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einem<br />

Grundsatz-Urteil die Rechtmäßigkeit<br />

von Stadionverboten festgestellt. Der Deutsche<br />

Fußball-Bund begrüßt dieses Gesetz<br />

und kommentiert es unter anderem so: „Wir<br />

sehen in diesem Grundsatzurteil eine Bestätigung<br />

unserer Linie, durch den Erlass von Stadionverboten<br />

gegen Gewalttäter oder Randalierer<br />

friedliche Fans vor Gewalt bereiten<br />

Zuschauern zu schützen.“<br />

ebene abgestimmt, eine wissenschaftliche<br />

Untersuchung des Phänomens vorzunehmen.<br />

Unabhängig davon ist ein gemeinsames<br />

Projekt des Instituts für Sportwissenschaft<br />

Hannover und des Niedersächsischen<br />

Ministeriums für Inneres, Sport und<br />

Integration in Planung. Ziel soll sein, bestehende<br />

Feindbilder abzubauen und so der<br />

Anwendung von Gewalt entgegenzuwirken.<br />

Reiner Kramer ■<br />

August-Wilhelm Winsmann.<br />

Für den Bau der Tribüne war es zunächst<br />

erforderlich geworden, entlang der<br />

kompletten Gegengeraden dickstämmige<br />

Pappelbäume zu fällen, die Wurzeln auszuroden<br />

und die komplette Platzanlage um einige<br />

Meter zur Gegengerade zu verlegen,<br />

um den Platz für die Tribünenanlage zu bekommen.<br />

Darüber hinaus wurde eine komplette<br />

Spielfeldabtrennung durch Werbebanden<br />

gebaut und zwischen Heim- und Gastfans<br />

getrennte Zugänge geschaffen.<br />

August-Wilhelm Winsmann<br />

Dezember <strong>2009</strong> 21

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