27.02.2013 Aufrufe

Patientenverfügung - Bundesministerium der Justiz

Patientenverfügung - Bundesministerium der Justiz

Patientenverfügung - Bundesministerium der Justiz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sollte ein Arzt o<strong>der</strong> das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser<br />

<strong>Patientenverfügung</strong> geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine<br />

an<strong>der</strong>weitige medizinische und/o<strong>der</strong> pflegerische Behandlung gesorgt wird.<br />

Von meinem Bevollmächtigten erwarte ich, dass er die weitere Behandlung so<br />

organisiert, dass meinem Willen entsprochen wird.<br />

In Situationen, die in dieser <strong>Patientenverfügung</strong> nicht konkret geregelt sind, ist<br />

mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln.<br />

Dafür soll diese <strong>Patientenverfügung</strong> als Richtschnur maßgeblich sein. Bei<br />

unterschiedlichen Meinungen über anzuwendende o<strong>der</strong> zu unterlassende<br />

ärztliche/-pflegerische Maßnahmen soll <strong>der</strong> Auffassung meines Bevollmächtigten<br />

beson<strong>der</strong>e Bedeutung zukommen.<br />

Wenn ich meine <strong>Patientenverfügung</strong> nicht wi<strong>der</strong>rufen habe, wünsche ich<br />

nicht, dass mir in <strong>der</strong> konkreten Anwendungssituation eine Än<strong>der</strong>ung meines<br />

Willens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärzte o<strong>der</strong> das Behandlungsteam<br />

aufgrund meiner Gesten, Blicke o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Äußerungen die<br />

Auffassung vertreten, dass ich entgegen den Festlegungen in meiner <strong>Patientenverfügung</strong><br />

doch behandelt o<strong>der</strong> nicht behandelt werden möchte, dann ist<br />

möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln, ob die Festlegungen in<br />

meiner <strong>Patientenverfügung</strong> noch meinem aktuellen Willen entsprechen. Auch<br />

in diesen Fällen soll bei unterschiedlichen Meinungen <strong>der</strong> Auffassung meines<br />

Bevollmächtigten beson<strong>der</strong>e Bedeutung zukommen.<br />

Ich habe zusätzlich zur <strong>Patientenverfügung</strong> eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten<br />

erteilt und den Inhalt dieser <strong>Patientenverfügung</strong><br />

mit <strong>der</strong> von mir bevollmächtigten Person besprochen:<br />

Bevollmächtigter:<br />

Name: Max Rührig<br />

Anschrift: Zum Rosenblick 12, 98765 Musterstadt<br />

Telefon: 0123 / 456789<br />

Telefax: 0123 / 987654<br />

Als Interpretationshilfe zu meiner <strong>Patientenverfügung</strong> habe ich eine Darstellung<br />

meiner allgemeinen Wertvorstellungen beigelegt.<br />

Soweit ich in dieser Verfügung bestimmte Behandlungen wünsche o<strong>der</strong> ablehne,<br />

verzichte ich ausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung.<br />

35

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!