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Patientenverfügung - Bundesministerium der Justiz

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2.3.2 Schmerz- und Symptombehandlung 6<br />

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechte<br />

Schmerz- und Symptombehandlung,<br />

→ aber keine bewusstseinsdämpfenden Mittel zur Schmerz- und Symptombehandlung.<br />

o<strong>der</strong><br />

→ wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und<br />

Symptomkontrolle versagen, auch bewusstseinsdämpfende Mittel zur<br />

Beschwerdelin<strong>der</strong>ung.<br />

→ die unwahrscheinliche Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner<br />

Lebenszeit durch schmerz- und symptomlin<strong>der</strong>nde Maßnahmen nehme ich<br />

in Kauf.<br />

2.3.3 Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr 7<br />

In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,<br />

→ dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr begonnen o<strong>der</strong><br />

weitergeführt wird, wenn damit mein Leben verlängert werden kann.<br />

o<strong>der</strong><br />

→ dass eine künstliche Ernährung und/o<strong>der</strong> eine künstliche Flüssigkeitszufuhr<br />

nur bei palliativmedizinischer Indikation 8 zur Beschwerdelin<strong>der</strong>ung<br />

erfolgen.<br />

o<strong>der</strong><br />

→ dass keine künstliche Ernährung unabhängig von <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> künstlichen<br />

Zuführung <strong>der</strong> Nahrung (z. B. Magensonde durch Mund, Nase o<strong>der</strong> Bauchdecke,<br />

venöse Zugänge) und keine künstliche Flüssigkeitszufuhr erfolgen.<br />

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