Patientenverfügung - Bundesministerium der Justiz
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2.3.2 Schmerz- und Symptombehandlung 6<br />
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechte<br />
Schmerz- und Symptombehandlung,<br />
→ aber keine bewusstseinsdämpfenden Mittel zur Schmerz- und Symptombehandlung.<br />
o<strong>der</strong><br />
→ wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und<br />
Symptomkontrolle versagen, auch bewusstseinsdämpfende Mittel zur<br />
Beschwerdelin<strong>der</strong>ung.<br />
→ die unwahrscheinliche Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner<br />
Lebenszeit durch schmerz- und symptomlin<strong>der</strong>nde Maßnahmen nehme ich<br />
in Kauf.<br />
2.3.3 Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr 7<br />
In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich,<br />
→ dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr begonnen o<strong>der</strong><br />
weitergeführt wird, wenn damit mein Leben verlängert werden kann.<br />
o<strong>der</strong><br />
→ dass eine künstliche Ernährung und/o<strong>der</strong> eine künstliche Flüssigkeitszufuhr<br />
nur bei palliativmedizinischer Indikation 8 zur Beschwerdelin<strong>der</strong>ung<br />
erfolgen.<br />
o<strong>der</strong><br />
→ dass keine künstliche Ernährung unabhängig von <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> künstlichen<br />
Zuführung <strong>der</strong> Nahrung (z. B. Magensonde durch Mund, Nase o<strong>der</strong> Bauchdecke,<br />
venöse Zugänge) und keine künstliche Flüssigkeitszufuhr erfolgen.<br />
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