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PDF-Datei - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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Anerkannte Verfahren mit geringer<br />

Asbestexposition<br />

24<br />

Zyklon für die Messung der thorakalen Fraktion bei Schwefelsäureexpositionen<br />

EGU unterscheiden sich z. B. von den über den AGS nach TRGS 420 entwickelten<br />

Verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK) dadurch, dass sie auch Stoffe ohne<br />

AGW einbeziehen und auch Fälle mit dessen Überschreitung abdecken. Neu erarbeitet<br />

wurden im Berichtsjahr die Empfehlungen „Manuelles Kolbenlöten mit bleifreien Lotlegierungen<br />

in der Elektro- und Elektronikindustrie“ unter der Federführung der BG ETEM.<br />

Sie treten neben die bereits vorliegenden Empfehlungen „Weichlöten mit dem Lötkolben<br />

an elektrischen und elektronischen Baugruppen oder deren Einzelkomponenten<br />

(Kolbenlöten)“ (BGI 790-14) und finden Anwendung auf bestimmte Weichlötarbeiten<br />

mit bleifreien Lotlegierungen. Darunter fallen Arbeitsplätze, an denen z. B. elektrische<br />

und elektronische Baugruppen oder deren Einzelkomponenten verlötet werden oder<br />

Reparaturlötungen erfolgen. Weiterhin bearbeitet und aktualisiert wurden die Empfehlungen<br />

„Verwendung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen bei der Verarbeitung<br />

von Holz, Papier und Leder“ (BGI 790-015) sowie die Empfehlungen Instandhaltungsarbeiten<br />

an Personenkraftwagen in Werkstätten (1035), Abgasuntersuchung (AU) in<br />

Prüfstellen (1024) und Straßenfräsen (BGI 790-020).<br />

Asbest wurde seinerzeit in fast allen Lebensbereichen eingesetzt. Auch fast 20 Jahre<br />

nach dem umfassenden Verbot seiner Verwendung müssen mit kaum zu überbietendem<br />

technischem und organisatorischem Aufwand Menschen vor Gesundheitsgefahren<br />

durch diesen Stoff geschützt werden. Altlasten führen entweder bei ihrer endgültigen<br />

Beseitigung oder aber bei Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien zu einer<br />

möglichen Belastung der damit beschäftigten Personen. Die novellierte GefStoffV<br />

von 2010 führte faktisch zu einer Verschärfung der Verwendungsverbote für Asbest:<br />

Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von<br />

Asbestprodukten führen, sind verboten. Ausnahmen sind nur bei der Anwendung von<br />

Verfahren zugelassen, die von den Behörden oder den UVT anerkannt sind. Derartige<br />

förmlich anerkannte Verfahren lagen zunächst nicht vor. Faktisch galten aber die in<br />

der BGI 664 veröffentlichten Verfahren mit geringer Exposition insbesondere auch<br />

bei den Behörden als anerkannt. Diese formale Lücke konnte inzwischen durch einen<br />

entsprechenden Beschluss der DGUV-Gremien geschlossen werden – die BGI 664-Verfahren<br />

gelten im Sinne der GefStoffV als anerkannt. Da die zuständigen Behörden nach<br />

Inkrafttreten der novellierten GefStoffV die Verwendungsverbote konsequent durchzusetzen<br />

begannen, wurden keine Arbeiten mehr zugelassen, wenn nicht ein Verfahren<br />

aus der BGI 664 eingesetzt wurde. Auch Arbeiten, die dazu dienten, für ein neues Verfahren<br />

den Nachweis der geringen Exposition und die Aufnahme in die BGI 664<br />

zu erreichen, waren nicht mehr zugelassen. Auf Anregung des IFA kam es jetzt auf<br />

Länder ebene zu einem Weg, der den Unternehmen eine vorläufige Zulassung für die<br />

Erarbeitung neuer Verfahren ermöglichte. Die BGI 664 enthält heute, zusammen mit<br />

den über die Internetseiten des IFA verfügbaren Aktualisierungen und Ergänzungen,

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