PDF-Datei - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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Anerkannte Verfahren mit geringer<br />
Asbestexposition<br />
24<br />
Zyklon für die Messung der thorakalen Fraktion bei Schwefelsäureexpositionen<br />
EGU unterscheiden sich z. B. von den über den AGS nach TRGS 420 entwickelten<br />
Verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK) dadurch, dass sie auch Stoffe ohne<br />
AGW einbeziehen und auch Fälle mit dessen Überschreitung abdecken. Neu erarbeitet<br />
wurden im Berichtsjahr die Empfehlungen „Manuelles Kolbenlöten mit bleifreien Lotlegierungen<br />
in der Elektro- und Elektronikindustrie“ unter der Federführung der BG ETEM.<br />
Sie treten neben die bereits vorliegenden Empfehlungen „Weichlöten mit dem Lötkolben<br />
an elektrischen und elektronischen Baugruppen oder deren Einzelkomponenten<br />
(Kolbenlöten)“ (BGI 790-14) und finden Anwendung auf bestimmte Weichlötarbeiten<br />
mit bleifreien Lotlegierungen. Darunter fallen Arbeitsplätze, an denen z. B. elektrische<br />
und elektronische Baugruppen oder deren Einzelkomponenten verlötet werden oder<br />
Reparaturlötungen erfolgen. Weiterhin bearbeitet und aktualisiert wurden die Empfehlungen<br />
„Verwendung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen bei der Verarbeitung<br />
von Holz, Papier und Leder“ (BGI 790-015) sowie die Empfehlungen Instandhaltungsarbeiten<br />
an Personenkraftwagen in Werkstätten (1035), Abgasuntersuchung (AU) in<br />
Prüfstellen (1024) und Straßenfräsen (BGI 790-020).<br />
Asbest wurde seinerzeit in fast allen Lebensbereichen eingesetzt. Auch fast 20 Jahre<br />
nach dem umfassenden Verbot seiner Verwendung müssen mit kaum zu überbietendem<br />
technischem und organisatorischem Aufwand Menschen vor Gesundheitsgefahren<br />
durch diesen Stoff geschützt werden. Altlasten führen entweder bei ihrer endgültigen<br />
Beseitigung oder aber bei Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien zu einer<br />
möglichen Belastung der damit beschäftigten Personen. Die novellierte GefStoffV<br />
von 2010 führte faktisch zu einer Verschärfung der Verwendungsverbote für Asbest:<br />
Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von<br />
Asbestprodukten führen, sind verboten. Ausnahmen sind nur bei der Anwendung von<br />
Verfahren zugelassen, die von den Behörden oder den UVT anerkannt sind. Derartige<br />
förmlich anerkannte Verfahren lagen zunächst nicht vor. Faktisch galten aber die in<br />
der BGI 664 veröffentlichten Verfahren mit geringer Exposition insbesondere auch<br />
bei den Behörden als anerkannt. Diese formale Lücke konnte inzwischen durch einen<br />
entsprechenden Beschluss der DGUV-Gremien geschlossen werden – die BGI 664-Verfahren<br />
gelten im Sinne der GefStoffV als anerkannt. Da die zuständigen Behörden nach<br />
Inkrafttreten der novellierten GefStoffV die Verwendungsverbote konsequent durchzusetzen<br />
begannen, wurden keine Arbeiten mehr zugelassen, wenn nicht ein Verfahren<br />
aus der BGI 664 eingesetzt wurde. Auch Arbeiten, die dazu dienten, für ein neues Verfahren<br />
den Nachweis der geringen Exposition und die Aufnahme in die BGI 664<br />
zu erreichen, waren nicht mehr zugelassen. Auf Anregung des IFA kam es jetzt auf<br />
Länder ebene zu einem Weg, der den Unternehmen eine vorläufige Zulassung für die<br />
Erarbeitung neuer Verfahren ermöglichte. Die BGI 664 enthält heute, zusammen mit<br />
den über die Internetseiten des IFA verfügbaren Aktualisierungen und Ergänzungen,