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RA-MICRO E-Gesetze: Hamburgisches Landesrecht / Stand: 01.02.10

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Anlage 2<br />

(zu § 60)<br />

Übersicht<br />

- Für die nachfolgenden Vorhaben ist eine Genehmigung der<br />

Bauaufsichtsbehörden nicht erforderlich. Inhaltliche Anforderungen, die<br />

durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an diese Vorhaben gestellt<br />

werden, sind zu beachten. Zulassungsentscheidungen nach anderen<br />

Vorschriften als der Hamburgischen Bauordnung und der auf diese<br />

gestützten Vorschriften sind einzuholen. Bauaufsichtliche<br />

Eingriffsbefugnisse bleiben bei Verstößen gegen diese Vorschriften<br />

unberührt.<br />

I 11. Werbeanlagen und Automaten<br />

Errichtung und Änderungen<br />

von Anlagen<br />

12. Vorübergehend aufgestellte oder<br />

benutzbare Anlagen<br />

1. Gebäude und Überdachungen 13. Plätze<br />

2. Anlagen der technischen 14. Sonstige Anlagen<br />

Gebäudeausrüstung<br />

3. Anlagen der Ver- und<br />

Entsorgung<br />

4. Masten, Antennen und ähnliche II<br />

Anlagen<br />

5. Behälter Änderung der Nutzung<br />

6. Mauern und Einfriedigungen III<br />

7. Verkehrsanlagen Beseitigung von Anlagen<br />

8. Aufschüttungen und<br />

Abgrabungen<br />

9. Anlagen in Gärten und zur IV<br />

Freizeitgestaltung<br />

10. Tragende und nicht tragende Instandhaltungsarbeiten<br />

Bauteile<br />

I Errichtung und Änderung von Anlagen<br />

- Gebäude und Überdachungen:<br />

- eingeschossige Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m 3 umbauten<br />

Raum je zugehörigem Hauptgebäude, außer im Außenbereich,<br />

- Garagen mit einer Wandhöhe bis zu 3,0 m und einer Bruttogrundfläche<br />

bis zu 50 m 2 je Grundstück, außer im Außenbereich,<br />

- Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einer traufseitigen Wandhöhe bis<br />

zu 5,0 m, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem<br />

Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dienen, höchstens 100 m 2<br />

Bruttogrundfläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder<br />

zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind,<br />

- Gewächshäuser auf landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch<br />

genutzten Flächen

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