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RA-MICRO E-Gesetze: Hamburgisches Landesrecht / Stand: 01.02.10

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(3) Der Aufwand nach Absatz 1 umfasst nicht die Kosten für<br />

1. Maßnahmen, die der Unterhaltung oder der Instandsetzung der<br />

Erschließungsanlagen dienen,<br />

2. Brücken, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen,<br />

3. die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, soweit die<br />

Fahrbahnen dieser Straßen keine größere Breite als ihre anschließenden<br />

freien Strecken erfordern.<br />

Hmbg WG § 53 Beitragsfähiger Aufwand<br />

Beitragsfähig ist der Aufwand für Straßen, Wege und Plätze bis zu den in § 45<br />

genannten Breiten.<br />

Hmbg WG § 54 Ermittlung und Verteilung des beitragsfähigen<br />

Aufwandes<br />

(1) Für die Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes gilt § 46 Absätze 1 und<br />

2 entsprechend.<br />

(2) 1 Der Anteil der Freien und Hansestadt Hamburg am beitragsfähigen<br />

Aufwand beträgt bei<br />

1. Anliegerstraßen und nicht befahrbaren Wegen im Sinne<br />

von § 127 Absatz 2 Nummer 2 BauGB<br />

2. Haupterschließungs- und Hauptgeschäftsstraßen<br />

a) für die Fahrbahn<br />

b) für die Nebenflächen mit Ausnahme von Radwegen<br />

sowie für die Parkflächen<br />

c) für den Erwerb und die Freilegung der Flächen und<br />

für die übrigen Einrichtungen<br />

3. Hauptverkehrsstraßen<br />

a) für die Fahrbahn<br />

b) für die Nebenflächen mit Ausnahme von Radwegen<br />

sowie für die Parkflächen<br />

c) für den Erwerb und die Freilegung der Flächen und<br />

für die übrigen Einrichtungen<br />

30 vom<br />

Hundert,<br />

60 vom<br />

Hundert,<br />

40 vom<br />

Hundert,<br />

50 vom<br />

Hundert,<br />

100 vom<br />

Hundert,<br />

50 vom<br />

Hundert,<br />

70 vom<br />

Hundert,<br />

2<br />

Für Plätze und befahrbare Wege gilt Satz 1 entsprechend.<br />

(3) Im Sinne des Absatzes 2 gelten als<br />

1. Anliegerstraßen:<br />

Straßen, die überwiegend der Erschließung von Grundstücken dienen, die<br />

an diese oder an die unmittelbar mit diesen verbundenen Straßen und<br />

Wege grenzen;<br />

2. Haupterschließungsstraßen:<br />

Straßen, die überwiegend der Erschließung von Grundstücken und dem<br />

Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteilen dienen;<br />

3. Hauptgeschäftsstraßen:

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