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RA-MICRO E-Gesetze: Hamburgisches Landesrecht / Stand: 01.02.10

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Hmbg Verfassung Artikel 77<br />

(1) Die Vorläufige Verfassung der Hansestadt Hamburg vom 15. Mai 1946<br />

(<strong>Hamburgisches</strong> Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 51) in der Fassung<br />

der <strong>Gesetze</strong> vom 8. Oktober und 7. Dezember 1946 (<strong>Hamburgisches</strong><br />

Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 103 und 123) wird aufgehoben.<br />

(2) Diese Verfassung tritt am 1. Juli 1952 in Kraft.

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